Keine Staatsknete für rechtsextreme Splitterpartei: Urteil mit Konsequenzen für die AfD?

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Ex-NPD für sechs Jahre von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Die Begründung – und was Ampel-Parteien jetzt diskutieren.

Die neofaschistische Splitterpartei Die Heimat – ehemals NPD – ist für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab damit einem gemeinsamen Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung statt und verkündete sein Urteil an diesem Dienstag.

Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens und Konsequenzen

Hintergrund war das zweite gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD, dessen Einstellung das Gericht 2017 aber für die Klarstellung genutzt hatte, dass die Neonazipartei durchaus verfassungsfeindlich, aber nicht relevant genug sei. Damit fehlte das nötige Gefährdungspotenzial, um ein Verbot zu rechtfertigen.

Stattdessen hatten Parlament, Regierung und Bundesrat versucht, die NPD zumindest von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Hierfür war auch das Grundgesetz geändert worden.

Ausschlusskriterien laut BVerfG-Urteil

"Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor", stellt das höchste deutsche Gericht im aktuellen Urteil klar.

"Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden." Dies habe die kürzlich umbenannte NPD trotz Mitgliederschwund und Bedeutungsverlust weiterhin mit "einer Vielzahl von Aktivitäten" versucht.

Gefahr einer Umsetzung nicht entscheidend

Anders als in einem Verbotsverfahren komme es hier nicht darauf an, ob "qualifiziertes und planvolles" Handeln zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch tatsächlich das Potenzial hat, diese Wirkung zu entfalten, so das BVerfG.

Da trotz Umbenennung keine relevanten programmatischen Änderungen im Vergleich zu 2017 festgestellt werden konnten, waren laut Gericht die materiellen Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung erfüllt.

Wie die NPD die Verhandlung boykottierte

Für Schlagzeilen und Gesprächsstoff hatte im Juli der Umstand gesorgt, dass die Partei als Antragsgegnerin der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe ferngeblieben war. Dies habe sie dem Gericht per Fax mitgeteilt, erklärte damals dessen Vizepräsidentin Doris König.

Die "Heimat" erklärte damals auf ihrer Internetseite, sie lasse sich nicht "zum Statisten einer Justiz-Simulation machen". Die Verhandlung werde zum "Schauprozess verkommen". Damit werde ein Exempel statuiert, das in Zukunft auch die AfD betreffen könne.

Urteil könnte auch die AfD betreffen

Die Ampel-Parteien diskutieren aktuell tatsächlich, Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung auf die AfD anwenden ließe.

Es sei "ein wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, am Montag dem Handelsblatt. Auch die Grünen ziehen dies in Betracht, verweisen aber dem Bericht zufolge auf hohe Voraussetzungen.

Ein wesentlicher Unterschied zur NPD: Relevanz

"Genau wie bei einem Parteienverbot sind die Verfassungsorgane gefordert, unter Berücksichtigung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden rechtliche Schritte sorgfältig abzuwägen", sagte die Fraktionsgeschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, dem Medium.

Auch über einen AfD-Verbotsantrag wird seit Monaten diskutiert – anders als im Fall der NPD mangelt es hier nicht an Relevanz, da die AfD in bundesweiten Umfragen bei mehr als 20 Prozent steht. Zum Problem könnte daher eher die Akzeptanz und Umsetzbarkeit eines Verbots werden.