Einlagensicherung Wo Spargeld in Europa gut gesichert ist

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Einlagensicherung - Wo Spargeld in Europa gut gesichert ist

Frank­furter Banken­viertel. Viele der dort ansässigen Banken sichern Spargeld in Millionenhöhe ab. © Getty Images / Anton Petrus

Aufgrund der Bankenkrise in den USA und der Schweiz fragen sich viele, ob ihr Geld geschützt ist. Wir sagen, welche Schutz­schirme es gibt und welche Summen sicher sind.

Bankeninsolvenz in den USA – da erinnern sich viele deutsche Anleger an die Pleite der amerikanischen Investment­bank Lehman Brothers im Herbst 2008. Aus Angst begannen damals in Deutsch­land Anleger, ihr Geld von Banken und Sparkassen abzu­heben und zu horten. Die Bundes­regierung beteuerte damals, dass der Staat die Einlagen der Sparer in Deutsch­land garan­tiere und nahm damit der größten Angst die Spitze. Gleich­zeitig reformierte die EU die Sicherungs­systeme und damit den Schutz für Anle­gerinnen und Anleger. Wir erläutern, wie deren Geld inzwischen geschützt ist und welche Banken aus in welchen Ländern wir empfehlen.

Sicherungs­systeme der Banken in Europa

Für Banken mit Sitz in der Europäischen Union (EU) sowie in Norwegen gilt ein gesetzlicher Schutz für Spargeld in Höhe von 100 000 Euro pro Anleger und Bank. Trotzdem empfehlen die Finanz­experten der Stiftung Warentest nur Banken, die ihren Sitz in den grün markierten, wirt­schafts­starken Ländern auf unserer Land­karte haben.

Einlagensicherung - Wo Spargeld in Europa gut gesichert ist

© Stiftung Warentest

So wird in Deutsch­land entschädigt

Normaler­weise werden Sparer nach einer Bank­pleite in Deutsch­land von der gesetzlichen Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu einer Höhe von 100 000 Euro entschädigt. Die EdB ist eine hundert­prozentige Tochter des Bundes­verbands deutscher Banken (BdB). Viele deutsche Privatbanken wie Deutsche Bank oder Commerz­bank sind nicht nur Pflicht­mitglied der EdB, sondern gehören zusätzlich auch dem freiwil­ligen Einlagensicherungs­fonds des BdB an. Bei diesen Banken können Anle­gerinnen und Anleger auch mehr als 100 000 Euro sicher anlegen.

Einlagensicherung im Check

Unser kleines Tool hilft Ihnen heraus­zufinden, welche Sicherungs­systeme für welche Bank zuständig sind und wie hoch die maximale Entschädigungs­summe ist.

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Sie finden Ihre Bank nicht in unserem Rechner?

  • Handelt es sich um eine deutsche Sparkasse, ist sie Mitglied der gleichen Sicherungs­einrichtung wie die hier aufgeführten Sparkassen.
  • Handelt es sich um eine deutsche Genossen­schafts­bank (VR Bank, Volks- oder Raiff­eisen­bank), ist sie Mitglied der gleichen Sicherungs­einrichtung wie die hier aufgeführten Volks- und Raiff­eisen­banken.
  • Handelt es sich um eine deutsche Privatbank, finden sie weitere Banken unter edb-banken.de sowie einlagensicherungsfonds.de. Dort können sie auch den jeweiligen Schutz­umfang der Einlagensicherung abfragen.
  • Handelt es sich um eine ausländische Bank, so könnte sie sich in unserer Tabelle „Nicht empfehlens­werte Banken“ befinden. Diese finden Sie, wenn Sie den Zins­vergleich frei­schalten.

Einlagen meist in Millionenhöhe geschützt

Werden Banken, die Mitglied in EdB und BdB sind, insolvent, gibt es von zwei Stellen Geld zurück. Zunächst ersetzt die EdB Guthaben bis 100 000 Euro und anschließend der BdB darüber hinaus­gehende Beträge. Bei Auslands­banken wie der Consors­bank, die eine Tochter der BNP Paribas ist, ersetzt die französische Einlagensicherung die ersten 100 000 Euro, der BdB den Rest.

Wie läuft die Entschädigung ab?

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Gerät eine in Deutsch­land ansässige Bank in Schieflage und stellt die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) die Insolvenz der Bank fest, tritt der Entschädigungs­fall ein. Laut Einlagensicherungs­gesetz muss dann die EdB jede Sparerin und jeden Sparer der Bank binnen sieben Werk­tagen in Höhe von 100 000 Euro entschädigen.

Ist eine Bank zusätzlich freiwil­liges Mitglied im Einlagensicherungs­fonds, fällt die maximale Entschädigungs­summe pro Person deutlich höher aus. Sie beträgt 15 Prozent des haftenden Eigen­kapitals einer Bank, mindestens 750 000 Euro. Ab Januar 2023 wurde der maximale Entschädigungs­betrag auf fünf Millionen Euro begrenzt. Anfang 2025 soll die Haftungs­grenze auf 8,75 Prozent, mindestens 437 500 Euro, maximal drei Millionen Euro pro Person und Bank sinken, ab Anfang 2030 auf eine Million Euro.

Die Zins-Vergleiche der Stiftung Warentest

Tages­geld. Unser Tagesgeld-Vergleich zeigt aktuelle Zins­konditionen von über 90 Tages­geld­konten.

Fest­geld. Unser Festgeld-Vergleich enthält die Zins­konditionen von über 750 Fest­zins­angeboten – für Lauf­zeiten zwischen einem Monat und zehn Jahren.

Nach­haltig anlegen. Sie wollen Ihr Geld bei einer Bank anlegen, die bei Kredit­vergabe und Investments ethische, ökologische und soziale Kriterien anwendet? Entsprechende Angebote finden Sie im Vergleich Ethisch-ökologische Zinsangebote.

Wie werden Spare­rinnen und Sparer informiert?

Im Sicherungs­fall werden Sparer umge­hend von der EdB benach­richtigt. Sie prüft auch die Höhe der Ansprüche jedes Einzelnen. Bei Anla­gebeträgen von mehr als 100 000 Euro pro Person arbeiten EdB und ­Sicherungs­fonds des BdB eng zusammen. Angst vor Verlusten müssen Sparer nicht haben. Seit Gründung der Einlagensicherung wurden bei allen Bank­pleiten die vorgeschriebenen Entschädigungs­sum­men gezahlt. Die Sicherungs­töpfe von EdB und BdB werden durch jähr­liche Beiträge der Mitglieds­banken finanziert. Reicht das Geld nicht, können die Einrichtungen Sonder­beiträge erheben und Kredite aufnehmen.

Wenn mehrere Banken gleich­zeitig pleite­gehen, springt möglicher­weise der Staat ein und rettet sie – wie zuletzt während der Finanz­krise geschehen.

Genossen­schafts­banken mit eigenem Sicherungs­system

Volks- und Raiff­eisen­banken, Sparda- und PSD-Banken sowie die meisten Kirchen­banken schützen Spargeld durch eine Instituts­sicherung in unbe­grenzter Höhe. Gerät ein Institut in Schieflage, müssen ihm die anderen unter die Arme greifen. Gelegentlich kommt es deshalb zu Fusionen.

Sparkassen haben eine Instituts­sicherung

Auch Sparkassen sind bisher nie pleite­gegangen, wenn sie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Das verhindert die Instituts­sicherung der Sparkassen-Finanz­gruppe, die eingreift, bevor es zu einer Insolvenz kommt. Über sie ist Spargeld deshalb in unbe­grenzter Höhe geschützt.

Wie wird im Ausland entschädigt?

Bei Bank­pleiten in Ländern der EU muss sich die Einlagensicherung des Herkunfts­landes um die Entschädigung kümmern. Hat die ausländische Bank eine Nieder­lassung oder Zweigstelle in Deutsch­land, über­nimmt die EdB die Abwick­lung. Gesetzlich geschützt sind laut Einlagensicherungs­richt­linie der EU maximal 100 000 Euro pro Kunde und Bank. Die Garantie gilt pro Kopf. Die Entschädigungen müssen binnen sieben Werk­tagen gezahlt werden. In einigen wenigen Ländern sind noch maximal 20 Werk­tage erlaubt.

Keine gemein­same EU-Einlagensicherung

Bis heute gibt es jedoch weder eine gemein­same europäische Einlagensicherung noch eine gemein­same Haftung. Erst Mitte 2024 sollen die Banken der EU-Mitglieds­länder einen Grund­stock an Geld in ihre heimischen Sicherungs­töpfe einge­zahlt haben – und zwar jeweils in Höhe von 0,8 Prozent der geschützten Guthaben.

Schnelle Entschädigung bei einigen EU-Ländern fraglich

Auch wenn die Einlagensicherungs­richt­linie für alle Länder der EU gilt, bezweifeln die Experten der Stiftung Warentest, dass die Einlagensicherungs­töpfe in Ländern, deren Wirt­schafts­kraft von großen Rating­agenturen schwächer bewertet wird, gut genug gefüllt sind, um Sparer nach einer größeren Bank­pleite zeit­nah entschädigen können. So mussten Kunden nach der Pleite der bulgarischen Corp­bank im Jahr 2014 ein halbes Jahr bangen, bevor es mit der Entschädigung losging.

Zins-Vergleiche auf test.de zeigen nur sichere Angebote

Bis es so weit ist und es eine gemein­same europäische Haftung gibt, nimmt die Stiftung Warentest nur solche Banken in ihre Über­sichten auf, die aus wirt­schaftlich starken Ländern stammen (Rating AAA oder AA). Maßstab sind für uns die Bewertungen der drei großen Rating­agenturen Fitch, Stan­dard & Poor‘s und Moody‘s ( Noten für die Wirtschaftskraft). Denn Sparer, die Tagesgeld- oder Festgeld-Angebote aus unseren Tabellen wählen, sollen ruhig schlafen können. Selbst dann, wenn ihre Bank pleite­geht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2024 um 10:18 Uhr
    Einlagensicherung / Weltsparen

    @MR-A: Wetsparen weist auch darauf hin, dass es weitere, freiwillige Einlagensicherungssysteme gibt, die man auf den Seiten der jeweiligen Partnerbanken einsehen kann.

  • MR-A am 25.04.2024 um 18:29 Uhr
    Einlagensicherung / Weltsparen

    Bei Angeboten bei Weltsparen werden grundsätzlich die 100.000,00 € bei deutschen Banken angegeben. Obwohl einige deutsche Banken zusätzliche weitergehende / freiwilligen Einlagensicherung haben. Diese zusätzlichen Einlagesicherungen werden nicht aufgelistet. Gelten diese zusätzlichen Einlagesicherungen bei einer Anlage über Weltsparen nicht?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.05.2023 um 14:20 Uhr
    Einlagensicherung bei 1822direkt

    @acky: Bitte unterscheiden Sie zwischen den unterschiedlichen Einlagensicherungssystemen. Alle Banken unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung, die im Insolvenzfall für den Ersatz der ersten 100 000€ zuständig ist. Hierzu gibt es die Spalte „Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung (in Euro)“.
    Und dann gibt es noch die weitergehende / freiwilligen Einlagensicherung, die für den Ersatz von Ausfällen über die ersten 100 000 € hinaus zuständig ist. Hier steht bei der 1822direkt: 100 Prozent der Einlage.
    Und in der dritten Spalte nennen wir, soweit notwendig, die empfohlene Höchstgrenze. Für 1822direkt gilt: „Keine Beschränkung“ bei der empfohlenen Höchstgrenze.
    Aufgrund der Besonderheit der Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen können Sie dort weit mehr als 100 000 € anlegen.
    In der Testdatenbank zum Tages- und Festgeld beschränken wir uns auf die Angabe, ob für Anlagebeträge unterhalb von 750 000€ eine Beschränkung gibt. Sind Beträge darüber abgesichert, machen wir dort keine Angabe dazu.

  • acky am 23.04.2023 um 21:37 Uhr
    Einlagensicherung bei 1822direkt

    Laut Ihrer Datenbank hier auf https://www.test.de/Einlagensicherung-Wo-Spargeld-in-Europa-gut-gesichert-ist-5757592-0/ ist die Einlagensicherung bei 1822direkt nur auf 100.000 € beschränkt (obwohl diese Direktbank zur Frankfurter Sparkasse gehört, wo Einlagen ja unbegrenzt gesichert sein sollen).
    Allerdings ist hier die "Empfohlene Höchstgrenze pro Anleger (in Euro)": "Keine Beschränkung".
    Auf der hier verlinkten https://www.test.de/Tagesgeldvergleich-Die-besten-Zinsen-4196794-tabelle/?filter=CT___textequal___hersteller%5E1822direkt&sort=hersteller
    heißt es "Einlagensicherung: Mind. 750 000 Euro p.P."
    Für die selbe Bank gibt es also drei verschiedene Angaben.
    Bis zu welchem Betrag ist das Geld nun tatsächlich sicher?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.03.2023 um 08:55 Uhr
    Augsburger Aktienbank

    @acky: Danke für Ihren Hinweis, Sie haben Recht.