Immobilienkauf Grund­buch einsehen – so gehen Sie vor

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Immobilienkauf - Grund­buch einsehen – so gehen Sie vor

Informieren. Vor Erwerb eines Grund­stücks lohnt ein Blick ins Grund­buch. © Adobe Stock / Marco2811

Wer Grund­stück, Haus oder Wohnung kaufen will, sollte vorher das Grund­buch einsehen. In Grund­büchern werden die genauen Besitz­verhält­nisse von Immobilien fest­gehalten.

Sie benötigen:

  • Ihren Personal­ausweis oder Reisepass
  • Nach­weise wie Miet- oder Kauf­vertrag
  • Angaben über Haus und Grund­stück
  • Bis zu 20 Euro für Gebühren

Schritt 1

Klären Sie zuerst, welches Grund­buch­amt die Informationen für Sie bereithält. Grund­buch­ämter sind immer Abtei­lungen der zuständigen Amts­gerichte. Die Internetseite Grundbuch-portal.de des Bundes und der Länder informiert über Zuständig­keiten.

Schritt 2

Um ein Grund­buch einzusehen, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Das können Sie bei den Ämtern schriftlich oder mündlich vor Ort tun. Ein wichtiger Punkt: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nach­weisen, denn die Register bergen vertrauliche Informationen. Es reicht nicht, wenn Sie angeben, dass Sie ein bestimmtes Grund­stück kaufen oder den Namen Ihres tatsäch­lichen Vermieters wissen wollen. Sie müssen Dokumente wie einen Miet­vertrag, den Entwurf eines Kauf­vertrags oder eine Voll­macht des Eigentümers vorlegen. Außerdem benötigen Sie Informationen über das Grund­stück, mindestens die Adresse mit Straße und Haus­nummer, besser noch Angaben zum Grund­buch­bezirk und Grund­buch­blatt­nummer.

Schritt 3

Der Blick in das Grund­buch ist kostenlos. Ein einfacher Auszug, den Sie in den Ämtern anfordern können, kostet 10 Euro, ein beglaubigter Auszug 20 Euro. Diese Kopien sind wichtige Dokumente, zum Beispiel für die Vergabe von Krediten.

Die Alternative

Alle deutschen Grund­bücher wurden digitalisiert. Profis wie Notare und Vermessungs­ingenieure haben Zugriff darauf, Privatleute nicht. Kommerzielle Online-Grund­buch­auskunft­dienste nehmen zusätzlich Geld, verlangen aber ebenfalls Nach­weise und reichen Anträge schriftlich ein. Schneller und güns­tiger ist ein Besuch beim Grund­buch­amt.

Tipp: Alles Wissen­werte rund um Bau, Kauf, Bewertung und Finanzierung einer Immobilie finden Sie in unseren Ratgebern „Bauherren-Handbuch“ und „Handbuch Hauskauf“.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Schorle22 am 16.05.2022 um 12:03 Uhr
    Warnung vor Portalen zum Bestellen von Auszügen

    Grundsätzlich ist ein vorheriger Telefonanruf bei Grundbuchamt, Katasteramt u.a. zu empfehlen. Die Angst vor Behörden ist nicht berechtigt. Normalerweise wird man dort gut, neutral und kostengünstig beraten und bedient. Portale wie "grundbuch online" oder "grundbuch24" sind einfach nur Abzocke ohne eine wirkliche Leistung. Dort werden nur Formulare online erstellt und zum Teil zeitverzögert (um Widerspruchsfristen zu umgehen) per FAX weitergeleitet. Dazu soll dann auch noch der Personalausweis eingescannt werden. Der Spaß kostet dann € 19,90 für nix.

  • Udgard am 08.06.2020 um 11:01 Uhr
    Grundbuch Auskunft Online?

    Hat schon mal jemand erfahrung mit Grundbuch Auskünften gemacht? Kann an das auch Online erledigen? Würde mich über paar Tipps freuen. Hatte mal im Netz geschaut und hat schon mal jemand das hier probiert? https://www.grundbuch24.de/
    würde mir nämlich gerne den weg zum Amt sparen.

  • HertaAusBerlin am 04.10.2019 um 14:16 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

  • Witzin777 am 12.12.2018 um 15:14 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gg. die Netiquette

  • Antefix am 03.01.2017 um 17:58 Uhr
    ...und trotzdem habe ich erlebt,

    dass ein preiswert und ehrlich scheinender Verkäufer das Objekt noch kurz vor Verkaufsanzeige mit einer zweiten Bankenschuld belastet hatte, die im Grundbuch nur noch nicht eingetragen war. Danach wollte diese Bank selbstverständlich meine eigene Kreditwürdigkeit bei verschuldeter Objektübernahme kennen lernen, sonst liefe nichts. Und eine örtliche Sparkasse, bei der ich den Sachbearbeiter berechnungshalber um eventuelle Ablösekonditionen in voller Höhe befragt hatte, wollte zunächst das Objekt selbst kennen lernen: Hat er unter Zusicherung der Verschwiegenheit dann auch gemacht -- und das Haus zu seinen Konditionen ins eigene Immobilienangebot übernommen: Aus der Traum vom Schnäppchenhaus. . .