Nach­name So werden Sie einen Doppel­namen wieder los

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Nach­name - So werden Sie einen Doppel­namen wieder los

© iStockphoto, Shotshop / belchonock

Leutheusser-Schnarren­berger, Schröder-Köpf, Müller-Lüden­scheidt: Doppel­namen sind nicht nur Stol­perfallen für Nach­richten­sprecher. Auch für die Namens­träger selbst sind sie oft unpraktisch. Etwa wenn der Doppel­name lang und im alltäglichen Gebrauch sper­rig ist – oder wenn ein gemein­sames Kind den gleichen Nach­namen wie beide Eltern­teile tragen soll. Wollen Sie Ihren Doppel­namen wieder loswerden, können Sie lediglich den Namen ablegen, der nicht der Ehename ist. Die Entscheidung sollten Sie sich gut über­legen, denn den Widerruf eines Doppel­namens können Sie nicht rück­gängig machen.

Sie benötigen:

  • Ihren Personal­ausweis
  • Gegebenenfalls Eheur­kunde oder Auszug aus dem Eheregister
  • Zwischen 20 Euro und 30 Euro für Gebühren beim Standes­amt
  • Weiteres Geld für Änderungen von Dokumenten

Schritt 1

Erklären Sie bei einem Standes­amt dem Beamten Ihren Willen, künftig auf die Führung des Doppel­namens zu verzichten. Dafür weisen Sie sich mit Ihrem Personal­ausweis aus. Für die amtliche Beur­kundung fallen je nach Bundes­land zwischen 20 und 30 Euro an. Wenn Sie Ihre Namens­änderung bei einem Standes­amt erklären, vor dem die Ehe nicht geschlossen wurde, müssen Sie zudem die Eheur­kunde oder den Auszug aus dem Eheregister vorlegen.

Schritt 2

Der Standes­beamte hält Ihre Erklärung zur Namens­führung schriftlich fest. Diesen Vermerk unter­schreiben Sie und der Standes­beamte. Anschließend bekommt die Namens­erklärung ein Dienst­siegel.

Schritt 3

Das Standes­amt nimmt die Namens­eintragung im Eheregister vor oder leitet die Beur­kundung an das zuständige Standes­amt weiter. Die Änderungs­erklärung ist erst wirk­sam, wenn sie bei dem Standes­amt der Eheschließung ankommt.

Schritt 4

Auf Wunsch stellt der Standes­beamte Ihnen eine Bestätigung der Namens­änderung aus. Das kostet bis zu 14 Euro extra.

Tipp

Beachten Sie, dass Sie nach der Namens­änderung Ihre Dokumente anpassen lassen oder neu beantragen müssen: Für die Änderung im Personal­ausweis werden 28,80 Euro fällig. Teurer ist die Korrektur im Reisepass, sie kostet bis zu 81 Euro. Bei der Führer­scheinstelle zahlen Sie für die Änderung des Dokuments maximal 35,80 Euro. Informieren Sie anschließend Banken und Versicherungen.

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