Steuerberater Wann er sinn­voll ist und wie er möglichst viel bringt

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Steuerberater - Wann er sinn­voll ist und wie er möglichst viel bringt

Um Streit – etwa ums Honorar – zu vermeiden, ist es sinn­voll, wenn Mandant und Steuerberater einen Vertrag schließen. Das empfiehlt die Bundes­steuerberaterkammer. © iStockphoto

Für viele Freiberufler, Gewer­betreibende und andere Selbst­ständige ist die Sache klar: Sie holen sich Hilfe vom Steuerberater, um im Umgang mit Einkommens­steuer, Umsatz­steuer und Gewerbe­steuer den Über­blick zu behalten.* Doch auch für andere Steuer­pflichtige kann es sinn­voll sein, Experten einzuschalten.

Nicht jeder Steuerzahlende braucht einen Berater, um seine Steuererklärung anzu­fertigen. Oft reicht hierfür auch ein gutes Steuerprogramm. Plant aber etwa ein Paar, eine kleine Wohnung zu kaufen, um sie zu vermieten, ist es sinn­voll, vorab Steuerfragen zu klären, um die Gestaltungs­möglich­keiten beim Immobilien­erwerb auszunutzen.

Das bietet das Steuerberater-Special der Stiftung Warentest

Entscheidungs­hilfe. Wir sagen Ihnen, wann sich der Besuch beim Steuer­experten für Sie lohnt. Außerdem zeigen wir, welche Kosten für einen Steuerberater anfallen und was er dafür leisten muss.
Falls Sie sich fragen, ob Sie lieber zur Lohn­steuer­hilfe gehen: Hier erfahren Sie, ob Sie bei Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besser aufgehoben sind.

Check­liste. Auch Steuerberater machen Fehler. Wir erklären, wie Sie auf mögliche Fehler des Beraters am sinn­vollsten reagieren sollten und bei welchen Fehlern der Berater den entstandenen Schaden ersetzen muss.

Unterstüt­zung. Sie haben Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 6/2019. In unserem Shop finden Sie zudem Bücher und Spezial­hefte, wenn Sie die Steuererklärung doch erst einmal allein angehen möchten.

Steuerberater haben umfang­reiche Pflichten

Steuerberater müssen ihren Mandanten umfassend bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten helfen und beraten, ungefragt auf alle steuerlichen Chancen und Risiken hinweisen und den sichersten Weg zur angestrebten Steuerersparnis weisen. Das hat der Bundes­gerichts­hof mehr­fach fest­gehalten. Das heißt aber nicht, dass der Mandant damit komplett aus der Verantwortung ist. Wer die Regeln kennt – also weiß, was er als Mandant wissen muss und wofür der Steuerberater zuständig ist –, kann viel Ärger vermeiden und gemein­sam mit seinem Berater das Optimum heraus­holen.

* Passage korrigiert am 4. Juni 2019

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • marcbs am 11.10.2019 um 02:21 Uhr
    Ui, die StbGebV heißt StBVV ;-)

    Ausführlich:
    Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
    Mein Vorschlag für test.de:
    Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.

  • marcbs am 11.10.2019 um 02:12 Uhr
    StbGebV-Link zu juristisch und "too deep" !-)

    Erwähnter Link
    www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
    auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
    Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
    Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
    Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
    Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
    Mit freundlichen Grüßen, marcbs

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2019 um 16:42 Uhr
    Pflicht?

    @karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)

  • marcbs am 03.06.2019 um 17:16 Uhr
    Insgesamt SEHR zufrieden ...

    Noch etwas: Mein Kommentar zum fehlleitenden Link war mir wichtig und einige Mühe wert, um Sie zu allg. Verbesserungen Ihrer insgesamt hervorragend dem Verbraucher dienenden Arbeit anzuregen.
    Ich bin ein langjähriger Fan von Finanz-/test und test.de, von der Qualität und Unabhängigkeit Ihrer Berichterstattung überzeigt, empfehle Sie ständig weiter, danke Ihnen sehr für Ihre überaus wertvollen Infos und werde mich auch weiterhin bemühen, im besten Falle hilfreiche Hinweise und Anregungen zu geben, insbesondere allgemein nützlich wirkende.
    Auf einen davon aus den "Nuller-Jahren" zum Layout blicke ich manchmal etwas stolz, denn seine Umsetzung ist auf jeder Titelseite von test und Finanztest zu sehen. Es ist die vertikale Heft-Bezeichnung am Heftpfalz zum leichteren Auffinden in Sammelordnern, die mir und vielen Lesern sicher nützt.
    Ich schreibe Ihnen diesen Hintergrund, damit Sie die Link-Kritik nicht als vernichtendes Urteil lesen, denn das ist sie nicht.
    Mit freundlichen Grüßen

  • karmk am 03.06.2019 um 17:09 Uhr
    Pflicht?

    Für wen ist denn ein Steuerberater Pflicht? Sie schreiben so etwas in der Einleitung... Es wäre neu für mich und nur ein unnötiger Kostenfaktor in meinem Gewerbe. Ein gutes Steuerprogramm incl. des Hilfemodus, gesunder Menschenverstand und Recherche im Internet ermöglichen alle notwendigen Erklärungen und Rechnungen. Bei konkreten Fragen kann auch ein Gespräch (keine Beratung!) mit dem Finanzbeamten helfen.