Frage: Auf welche Klauseln sollte ich beim Immobilienkaufvertrag achten?

Frage: Auf welche Punkte muss man beim Kaufvertrag für ein Haus oder Grundstück besonders achten?

Antwort: Möchten Sie eine Immobilie kaufen, so ist es besonders wichtig, den Vertrag ausreichend zu prüfen. Der Notar ist verpflichtet, sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer den Vertrag mindestens zwei Wochen vor Unterschrift vorzulegen. Auf diese Weise können Sie sich Zeit nehmen und die einzelnen Klauseln in Ruhe durchgehen. Wir sagen Ihnen, worauf es ganz besonders ankommt.

Übernahme der Bezeichnung aus dem Grundbuch

Mit einem Kaufvertrag wird immer nur das verkauft, was darin auch namentlich genannt ist. Daher sollten Sie bereits bei der Bezeichnung des Kaufgegenstandes die Augen offen halten und darauf bestehen, dass die genaue Bezeichnung aus dem Grundbuch übernommen wird. Schon kleine Abweichungen können dafür sorgen, dass der Vertrag anfechtbar ist. Sie können auch Einblick in den Grundbucheintrag verlangen. Nicht selten sind im Grundbuch noch weitere Dienstbarkeiten festgehalten, die im Vertrag so vielleicht nicht beschrieben sind.

Auf Auflassungvormerkung bestehen

Achten Sie darauf, dass sich im Vertrag eine Auflassungsvormerkung befindet. Diese sichert ab, dass Sie im Grundbuch auch wirklich als neuer Besitzer vermerkt werden. Mit solch einer Vormerkung verpflichten Sie sich erst zur Zahlung, wenn die Auflassung schriftlich festgehalten wurde. Damit sind beide Seiten abgesichert. Zahlt der Käufer, wird er anschließend ins Grundbuch eingetragen. Zahlt er nicht, kann der Verkäufer dies weitergeben und die Auflassung wieder entfernen lassen.

Den Übergabetermin festlegen

Klauseln in einem Immobilienvertrag.

Ein Punkt, den Sie ganz sicher noch einmal überprüfen sollten, ist der Übergabetermin. Auch hier gilt das, was im Vertrag festgehalten wurde. In der Regel wird der Übergabetermin mit dem Zahlungstermin gleichgeschalten. Auch hier geht es darum, sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, auf Nummer sicher zu gehen. Der Käufer möchte die Immobilie so schnell wie möglich übernehmen. Der Verkäufer möchte ebenso schnell den Betrag sein eigen nennen können. Wird beides zeitgleich durchgeführt, sind beide Seiten zufrieden.

Die Gewährleistung

Bei neuen Immobilien besteht eine Gewährleistungspflicht für Mängel, die sich auf fünf Jahre bezieht. Gerade bei einer gebrauchten Immobilie kann die Gewährleistung jedoch durch den Verkäufer ausgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass eine Klausel im Vertrag enthalten ist, die besagt, dass ein Verkäufer von gebrauchten Immobilien dann haftet, wenn er Mängel wissentlich verschwiegen hat. Die bekannten Mängel sollten zudem im Vertrag festgehalten werden.

Auf den Energieausweise bestehen

Lange Zeit war es kein Muss für den Verkäufer, einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch seit 2009 anders. Seit diesem Zeitpunkt besteht eine gesetzliche Pflicht, wenn der Interessent den Energieausweis fordert, diesen auch zur Verfügung zu stellen. Bei einer Weigerung wird ein Bußgeld fällig. Halten Sie die Aufforderung nach dem Energieausweis im Vertrag fest.

Hinweise für den Immobilienkaufvertrag im Überblick

Bei dem Kauf einer Immobilie handelt es sich um eine hohe Investition, bei der Sie auf Nummer Sicher gehen möchten. Nutzen Sie die Zeit vor der Vertragsunterzeichnung daher und gehen Sie den Vertrag in Ruhe durch. Hier kann es durchaus auch lohnenswert sein, in einen Rechtsanwalt zu investieren, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist. Dieser kann Ihnen genau sagen, welche Klauseln noch fehlen oder überarbeitet werden sollten. Planen Sie die Investition in eine anwaltliche Beratung bei den Kosten für die Immobilie am besten direkt mit ein.

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