Todesfalle Schiebetor(e)

Helga Bitzer • Nov. 07, 2019

Ein trauriges, wichtiges Thema

Auch wenn die Unfallstatistiken ein Bild vermitteln, es passiert wenig im Bereich der Tore, so trügt der Schein !
Sieht man sich den Verlauf und die tatsächlichen Zahlen (siehe Statistik der DGUV weiter unten) einmal genauer an, so ist die Tendenz zwar fallend, aber die Anzahl noch immer deutlich zu hoch.

Die technischen Mittel sind hinreichend gegeben, eine Toranlage mit notwendigen Sicherheitseinrichtungen auszustatten um solche Schlagzeilen "Tödlicher Unfall mit Schiebetor" u.ä. zu vermeiden.

Es stellt sich natürlich immer nach einem tragischen Unfall die Frage, wie konnte es dazu kommen ?
Ein Frage, die so viele Antworten zulässt, dass man diese hier gar nicht aufzählen kann, mag es an defekten Sicherheitseinrichtungen gelegen haben, an falsch montierten, ungeeigneten oder gar "gar keine" Sicherheiten...
Am traurigen Ergebnis wird dies leider nichts mehr ändern.

Es spielen auch andere Faktoren eine große Rolle, auch wenn diese oft nur für die Schuldzuweisung in Frage gestellt werden, so wird oft geschaut, hat denn der Betreiber und somit "Erst"-Verantwortliche die Anlage überhaupt regelmäßig prüfen lassen ? Ist eine saubere und lückenlose Dokumentation vorhanden, wurden ASR Richtlinien eingehalten und nach ASR geprüft ?

All dies sind wichtige Details, welche in Summe erst einmal einen Eindruck davon vermitteln, wie wurde sich den im Rahmen des "sicheren Betrieb" überhaupt um die Anlage gekümmert.
Ist der Betreiber seinen Pflichten nachgekommen ?

In 95% der Fälle ist der Betreiber aus der Haftung fast gänzlich heraus ! Warum ?
Weil der Betreiber, als NICHT-Fachmann mit Abgabe der Prüfung und Wartung seiner Toranlage
(was leider bisher immer nur im gewerblichen Bereich funktioniert) die Haftung an den Fachbetrieb überträgt, da Er diesen mit der Prüfung und Wartung der Anlage beauftragt.

Leider zeigt auch hier die tägliche Arbeit als Sachverständiger eklatante Defizite, oft werden selbst die Prüfbücher und Dokumentationen falsch oder gar nicht ausgefüllt. ASR1.7 Prüfungen nur halbherzig dokumentiert, Plaketten geklebt ohne bestandene Prüfung und und und ...

Natürlich wächst wie in allen Branchen der Konkurrenz- und Zeitdruck, aber das DARF NICHT zu Lasten der Qualität gehen.

Natürlich trägt auch die hohe finanzielle Belastung der Fachbetriebe für die regelmäßige Schulung der Monteure nicht gerade dazu bei, dass hier alle Fachbetriebe eben diese so wichtigen Sachkundeschulungen regelmäßig besuchen.

Ein Tenor haben jedoch alle gemeinsam, Sachkundeschulungen / Seminare mit Kosten von bis zu 980,-€ pro Teilnehmer, sind eine finanzielle Belastung, die kleine Unternehmen nicht alle 2 Jahre tragen können.

Wir haben gemeinsam überschlagen, bei einem durchschnittlichen Seminarpreis von 500,-€ pro Teilnehmer,
für ein 2 Tages Seminar, belaufen sich die Kosten für das teilnehmende Unternehmen auf über 1.500,-€ pro Person!
Arbeitszeitverlust, Aufträge können in der Zeit nicht abgearbeitet werden, folglich keine Rechnungsstellung, Anfahrtszeiten, Fahrtkosten, bezahlte Arbeitszeit (inkl. An- und Abreise), ggf. kommen noch Kosten für eine Übernachtung hinzu.

So wird aus dem vermeintlichen "Betriebsausflug" mit Lerneffekt
schnell mal eine unüberwindbare Investition von bis zu 3. - 4.000 € !

Als Ergebnis eben dieser Probleme, haben wir einen Lösungsansatz erarbeitet,
das erste Online-Seminar für Sachkundeprüfungen mit Abschlussprüfung und Zertifikat!

Das Online Seminar ist eine echte Alternative zum klassischen Seminarwesen.

Unser Ziel ist es, dem Fachbetrieb und dessen Monteuren,
eine bezahlbare Basis zu bieten, die notwendige Sachkunde zu erlangen.

Die besten Seminare nützen nichts, wenn es gerade für kleinere und mittlere Betriebe eine finanzielle Hürde darstellt, die diese Unternehmen nicht tragen können.

Der Markt zeigt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen, welche schon viele Jahre Ihren Beruf in der Torbranche ausüben, regelmäßig Prüfungen und Wartungen an Toranlagen vornehmen, dies mit vorhandener Sachkunde, jedoch ohne den nötigen Nachweis.

Wir wollen das Wissen, welches Voraussetzung für eine nachweisliche Sachkunde ist, auf einem Kostenniveau anbieten, welches jedem, noch so kleinen Betrieb die Chance gewährt, den Nachweis der Sachkunde zu erlagen.

Rechtlich auf der sicheren Seite.

von SV Sebastian Bitzer 24 Nov., 2019
von SV Sebastian Bitzer 24 Nov., 2019
14 Nov., 2019
Tragischer Unfall im Madgeburger Zoo: Die 37-jährige Elefantendame Mwana hat sich den Rüssel in einem elektrischen Tor eingeklemmt. Dabei verlor sie etwa zehn Zentimeter ihres Rüssels. Elefantendame Mwana aus dem Magdeburger Zoo hat sich an einem Tor ihren Rüssel eingequetscht. Dabei habe sie einen etwa zehn Zentimeter langes Teil der Spitze des Rüssels verloren, sagte Zoodirektor Kai Perret am Mittwoch. Zuvor berichtete die Zeitung "Magdeburger Volksstimme". Den Angaben nach geschah das Unglück am Montag, als für Mwana routinemäßig ein elektrisch angetriebenes Tor von ihrer Unterkunft zum Gehege geöffnet wurde. "Dabei hat sie an dem Tag aus unerfindlichen Gründen ihren Rüssel in einen Türspalt gesteckt, und in einer Millisekunde ist es dann passiert", sagte Perret. Elefantendame wurde sofort versorgt Die Elefantenkuh sei sofort tiermedizinisch und mit Antibiotika versorgt, die Blutung schnell gestoppt worden. Es handele sich um einen bedauerlichen Unfall, wofür niemand die Schuld trage, sagte der Zoodirektor. "Unfälle passieren leider, auch in der Natur", sagte er. Mwana werde nun per Hand gefüttert. "Mit Heu, Obst, Broten, gekochtem Reis und anderen Leckereien", sagte Perret. Ihr gehe es gut. Er sei zuversichtlich, dass sie sich mit dem Handicap arrangieren werde. Dies liege in der Natur der Tiere. Sie lernten automatisch mit so einer Behinderung umzugehen. Verwendete Quellen: Nachrichtenagentur dpa https://www.t-online.de/nachrichten
von Helga Bitzer 07 Nov., 2019
Auch in diesem Artikel zeigt sich wieder die Notwendigkeit von fachlich kompetentem und geschultem Personal - Sachkunde, ein MUSS in der Torbranche !
von Helga Bitzer 07 Nov., 2019
von Helga Bitzer 07 Nov., 2019
von Helga Bitzer 17 Okt., 2019
Es handelt sich um ein freitragendes Schiebetor als Geländeabschluss eines privaten Grundstückes. Die Außenseite des Tores ist mit senkrecht montierten Holzlatten bekleidet. Der Lattenabstand beträgt etwa 25 Millimeter. Das Schiebetor fährt zum Öffnen der Toreinfahrt hinter eine benachbarte Mauer. Der Spalt zwischen Mauer und Tor beträgt etwa dreißig Millimeter. Die Holzlatten sind auf einen Rahmen montiert, der aus Rechteckprofil 120 mal sechzig mal drei Millimeter gefertigt ist. Der Rahmen wird wiederum von zwei Pfosten mit oberen und unteren Rollen gehalten, zwischen denen sich der Rahmen bewegt. Der Abstand zwischen Pfosten und Torrahmen beträgt neunzig Millimeter. Das Schiebetor war weit vor dem Erscheinen der europäischen Torenormen gefertigt und in Betrieb genommen worden. Als Sicherungseinrichtung war seinerzeit eine Lichtschranke vor dem Tor installiert worden. Beachten Sie bei der Nachrüstung die Regeln In allen Fällen der Nachrüstung sind die Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie zu beachten. Weiterhin ist die Produktnorm Tore, also die DIN EN 13241, mit den mitgeltenden Normen, insbesondere DIN EN 12604 zu den mechanischen Aspekten und DIN EN 12453 zur Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore zu berücksichtigen. Diese Normen gelten nicht nur für die Neufertigung von Toren, sondern auch für nachträgliche Änderungen an Toranlagen. Ob mit der Nachrüstung eine neue Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie entsteht, hängt damit zusammen, ob wesentliche Veränderungen oder keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen werden. Zu den wesentlichen Veränderungen gehört auch die Nachrüstung mit Sicherheitsbauteilen, sofern es sich nicht um bereits durch eine notifizierte Stelle geprüfte Kombinationen von Komponenten handelt. Um wesentliche Veränderungen handelt es sich insbesondere dann, wenn der Ausführende selbst die Auswahl der Bauteile trifft und damit für das Zusammenwirken verantwortlich ist. Das führt zwangsläufig zu einem neuen Konformitätsverfahren, an dessen Ende die ausführende Firma mit der CE-Kennzeichnung bestätigt, dass die Anforderungen des Tores sowohl als Bauprodukt als auch als Maschine erfüllt werden. Das sollte der nachrüstende Betrieb unbedingt beachten. Berücksichtigen Sie die mechanischen Anforderungen Bezüglich der mechanischen Anforderungen ist DIN EN 12604 heranzuziehen. In Abhängigkeit von Nutzer und Einbauort sind sämtliche Quetsch-, Scher-, Einzug- und Stoßstellen zu berücksichtigen. Zudem spielen Mindestabstände eine wesentliche Rolle. Im vorliegenden Fall betrifft das die Bekleidung mit den Holzlatten, die Haltepfosten und die parallel verlaufende Mauer, also sowohl außen- als auch innenliegende Nebenschließkanten. DIN EN 12604 gibt bei glattflächigen Flügeln einen maximalen Abstand von acht Millimetern vor. Ist der Abstand größer, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Nebenschließkante abzusichern. Der Sicherheitsabstand von beweglichen Torteilen (zum Beispiel Schiebetorblatt) und feststehenden Elementen (zum Beispiel Zaun oder Wandteile) ist abhängig von der Öffnungsweite der Tor- und Zaunfüllung. Hinweise zu Öffnungsmaßen für Tor- und zum Beispiel Zaunfüllungen mit den dazugehörigen Sicherheitsabständen finden sich in der DGUV-Information 208-022 Türen und Tore. Das Eingreifen in den Fahrweg des Tores wird damit verhindert. Nach DIN EN 12604 ist außerdem zu vermeiden, dass man in den Bereich der Führungsrollen eingreifen kann. Weiterhin spielen maximale Bedienkräfte (nach DIN 12604, Absatz 4.4 für den Privatbereich 150 Newton, bei kraftbetätigten Toren nach DIN EN 12453, Absatz 5.3.5 während der Handbetätigung zum Beispiel bei Stromausfall 150 Newton plus fünfzig Prozent) und richtig dimensionierte Endanschläge eine Rolle.
von Helga Bitzer 11 Okt., 2019
von Helga Bitzer 04 Sept., 2019
Die modulare Bauweise über das verdeckt liegende Rahmenverbundsystem (RVS) zeichnet die neuen Systemtore von Supeero aus. Besonderer Hingucker der Supeero-Systemtorserie ist die Variante „Schwebendes Glas“ mit einer 20mm dicken Scheibe aus Verbund-Sicherheitsglas . Dieses lässt sich in jeder gewünschten Farbe tönen und ist matt oder glänzend sowie durchsichtig oder blickdicht lieferbar.
von Helga Bitzer 04 Sept., 2019
Für seine neueste Generation Dreh- und Schiebetorantriebe hat Berner ein Schaltnetzteil entwickelt, das erheblich Energie spart. So liegt ihr Standby-Verbrauch unter 1 Watt . Berner gelang hier eine deutliche Einsparung gegenüber konventionellen Ringkerntrafos, die im Standby-Modus 7 Watt verbrauchen. Das neue Schaltnetzteil optimiert darüber hinaus auch das Drehmomentverhalten, was Laufruhe und Sicherheit garantiert sowie eine konstante Geschwindigkeit. Eine bedienungsfreundliche Segmentanzeige ermöglicht die einheitliche Programmierung der Antriebe. Die gewünschte Kraftbegrenzung als auch die Laufgeschwindigkeit sind einstellbar und ein Zyklenzähler inklusive. Sollen die Tore nach außen statt innen öffnen, ist keine Umverdrahtung nötig. Ein integriertes Relais liefert Endlagen- und Störmeldungen sowie Wischimpulse, Anfahrwarnungen und Beleuchtung. Darüber hinaus gibt es weitere Einstellmöglichkeiten für die Antriebe. Die Torantriebe sind für jede Anforderung geeignet, ob im privaten oder gewerblichen Bereich. Dank ihrer Soft-Start- und -Stop-Automatik bewegen sie sich geräuscharm und laufruhig. Standard ist zudem eine Abschaltautomatik, die Hindernisse erkennt und sofort stoppt. Ein Einklemmen oder Unfälle, zum Beispiel durch spielende Kinder, werden so verhindert. Mit einem Handsender lassen sich die Tore vom Auto aus bedienen. Das bidirektionale Verschlüsselungsverfahren sorgt für hohe Sicherheit. Ein Scannen und Auslesen des Funksignals durch Dritte ist ausgeschlossen. Alternativ führt Berner Funk-Codetaster und -Fingerscan sowie klassisch drahtgebundene Lösungen als Code- oder Schlüsseltaster.
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