Rechte und Pflichten des Lagerhalters

rechtsschutz   original

Lagerhalter übernehmen die Einlagerung von Gütern gegen Lagerentgelt.

Diese Dienstleistung ist mit Rechten und Pflichten des Lagerhalters verbunden.

Rechte und Pflichten des Lagerhalters sind im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt.

Zu den Pflichten des Lagerhalters zählen insbesondere:

  • das eingelagerte Gut ordnungsgemäß  zu lagern und aufzubewahren.
  • einen Lagerschein auszustellen
  • bei Verlangen für die eingelagerte Ware Versicherungsschutz zu besorgen
  • das eingelagerte Gut gegen Vorlage des Lagescheins dem Empfangsberechtigten wieder auszuhändigen
  • Schadensersatzansprüche des Einlagerers gegenüber dem Frachtführer sicher zu stellen, wenn die einzulagernde Ware erkennbar beschädigt ankommt 

Zu den Rechten des Lagerhalters zählen insbesondere:

  • sein Recht (Anspruch) auf Vergütung und Aufwendungsersatz
  • sein Pfandrecht bei Nichtzahlung des Lagergeldes
  • der Lagerhalter hat ein Kündigungsrecht des Lagervertrages

Da die gesetzliche Haftung des Lagerhalters für Verschulden der Höhe nach unbegrenzt ist wird regelmäßig mit Vereinbarung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lagerhalters ( zum Beispiel den ADSp, neueste Fassung ) eine Haftungsbegrenzung im Schadensfall vereinbart.  

Wünschen Sie ein Angebot? Sind Sie auch Spediteur oder Frachtführer - und arbeiten als "Gemischtbetrieb"? Wir bieten vollständigen Versicherungsschutz.

Hier geht es zu unserem Kontaktformular!



© www.transport-makler.de   Samstag, 30. Januar 2016 12:05 Schirmer
© 2024 Transport­versicherungs­makler, Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutz Anmelden