Fotografier- und Filmhinweis bei Veranstaltungen

Bei der Veröffentlichung von Fotos und Filmen, die bei Universitätsveranstaltungen entstehen, muss die Wahrung der Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Um die Fotos und Filme ohne Einschränkungen für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen zu können, sollten die Veranstaltungsbesucher über die Foto-/Filmaufnahmen informiert werden.

Uni-interne Veranstaltungen

1. Schriftlicher Hinweis in Programmheften, Einladungen und auf der Website
In allen Medien, die die Veranstaltung ankündigen und begleiten, sollte folgender Vermerk enthalten sein:

Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung werden von der Universität Fotos und Filme zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.

2. Mündlicher Hinweis bei Begrüßung
Der Ablaufplan sollte vorsehen, dass die begrüßende Person mündlich darauf hinweist, dass bei der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird.

3. Aufhängen von Plakaten
Beim Hochschulmarketing können Plakate, auf denen über die Foto-/Filmaufnahmen informiert wird, bestellt werden. Diese können auch als Messematerial ausgeliehen werden.
Bitte hängen Sie die Plakate gut sichtbar in den Veranstaltungsräumen auf.

Plakat Foto- / Filmaufnahmen deutsch/englisch

 

Öffentliche Veranstaltungen

Siehe Punkte 1. bis 3.

Zusätzlich sollte der Fotograf sich von den Personen, die er aus der Menge herausgehoben fotografiert, eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen.

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Fotoaufnahmen
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Filmaufnahmen

ACHTUNG: Sollen Minderjährige fotografiert oder gefilmt werden, dann ist zwingend das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Fotoaufnahmen von Kindern 
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Filmaufnahmen von Kindern