Zweite Chance auf das Wunschstudium zum Wintersemester

Frei gewordene Studienplätze an der Uni Kiel werden im Losverfahren vergeben. Foto/Copyright: Jürgen Haacks, CAU

Ob Jura, BWL oder Geographie: Wer für das Wintersemester 2016/2017 keine Zusage auf einen Studienplatz erhalten hat, könnte im Losverfahren Glück haben. Studienplätze an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), die kurzfristig nicht angenommen wurden, stehen ab sofort wieder zur Verfügung. Teilnehmen können alle Studieninteressierten mit einer Hochschulzugangsberechtigung, auch wenn sie im regulären Bewerbungsverfahren bereits eine Absage erhalten haben.

Liane Britting leitet das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an der CAU und rät allen Studieninteressierten, diese zweite Chance auf den gewünschten Studienplatz zu nutzen. „Das Losverfahren behandelt alle Studieninteressierten gleich, unabhängig von einer vorherigen Bewerbung. Wichtig ist nur, dass sie innerhalb der Fristen einen Teilnahmeantrag stellen“, betont die stellvertretende Leiterin des Studierendenservice.

Abhängig vom Studiengang gibt es zwei verschiedene Losverfahren, an denen Studieninteressierte teilnehmen können:

Grundständige 1-Fach-Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen)

Freie Studienplätze in 1-Fach-Studiengängen – an der CAU zum Beispiel Agrarwissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Geowissenschaften, Ökotrophologie oder Rechtswissenschaft – werden über das sogenannte Clearingverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Eine Übersicht aller Studiengänge, in denen wieder Plätze zur Verfügung stehen, findet sich ab sofort zusammen mit Informationen zum Verfahren unter www.hochschulstart.de. Die Teilnahme an diesem Online-Losverfahren ist zwischen dem 23. und 28. September möglich. Direkt im Anschluss erfolgt die Auslosung und Bekanntgabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung.

2-Fächer-Studiengänge sowie Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

Frei gewordene Plätze in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sowie in den Studiengängen, bei denen zwei Fächer kombiniert werden, vergibt die CAU in einem eigenen Losverfahren. Ein Antrag auf Teilnahme am CAU-Losverfahren muss zwischen dem 4. und 7. Oktober per E-Mail, Post oder Fax beim Studierendenservice der CAU eingegangen sein. Das Antragsformular sowie alle Informationen sind zu finden unter: www.studium.uni-kiel.de/de/losverfahren.

„Sobald die Ergebnisse des CAU-Losverfahrens feststehen, benachrichtigen wir schnellstmöglich alle, die auf diesem Weg einen Studienplatz erhalten haben. Denn die Vorlesungen beginnen bereits am 17. Oktober“, so Britting weiter.

Informationen zu beiden Losverfahren: www.studium.uni-kiel.de/de/losverfahren.

Kontakt:

Liane Britting

Referat Studierendenservice

Tel.: 0431/ 880-3709

E-Mail: lbritting@uv.uni-kiel.de

Hinweis:

Das Losverfahren betrifft frei gewordene Studienplätze in zulassungsbeschränkten (bewerbungspflichtigen) Studiengängen. In zulassungsfreien (nicht bewerbungspflichtigen) Studiengängen ist eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung noch bis 30. September möglich. Infos unter: www.studium.uni-kiel.de/de/einschreibung.