Gesetzgebungsverfahren der deutschen Gesundheitspolitik

Paragraphen-Zeichen zusammen mit Stethoskop

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren der 20. Legislaturperiode. Hierzu zählen Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie Verordnungen, Konzepte und Strategiepapiere. Ausführlichere Informationen zum Gesetzesinhalt erreichen Sie durch Klick auf den jeweiligen Gesetzestitel. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Zu den Gesetzen anderer Wahlperioden gelangen Sie über unser Menü. Auf unseren Europa-Seiten gelangen Sie zu den Gesetzgebungsverfahren der europäischen Gesundheitspolitik.

» Zu wichtigen Gesetzgebungsverfahren der der 19. Wahlperiode gelangen Sie hier.

Gesetze und Verordnungen der 20. Wahlperiode (seit 26.10.2021)

Gesetz Inhalt

Krankenhausversorgungs-

verbesserungsgesetz (KHVVG)

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Stellungnahme vom 30.04.2024 zum Referentenentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 29.04.2024 zur Fachanhörung des Referentenentwurfs

 

» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Referentenentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 23.04.2024 zum Referentenentwurf

Der KHVVG-Entwurf hat eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland zum Ziel. Er sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, darunter das Ersetzen gezielter Prüfungen auffälliger Krankenausrechnungen durch die Krankenkassen durch Stichproben, die Einführung von Leistungsgruppen, eine Vorhaltevergütung, die Bildung sektorenübergreifender Versorgungseinheiten und die Einrichtung eines Transformationsfonds.

 

» KHVVG-Referentenentwurf vom 15.04.2024

Gesundheitsversorgungs-

stärkungsgesetz (GVSG)

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der
Kommune

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Stellungnahme vom 30.04.2024 zum Referentenentwurf

 

» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Referentenentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 15.04.2024 zum neuen Referentenentwurf

» vdek-Pressemitteilung vom 26.03.2024 zum ersten Referentenentwurf

 

 

 

Im Vergleich zum letzten bekannten GVSG-Entwurf mit Stand vom 21.03.2024 wurden die Regelungen zu Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen gestrichen. Zudem entfällt die Einführung einer Finanzierung von Medizinstudienplätzen durch die GKV. Weiterhin im offiziellen Entwurf enthalten ist die Reform der hausärztlichen Vergütung.

 

» Referentenentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vom 12.04.2025

Medizinforschungsgesetz (MFG)

 

Inkrafttreten: vorauss. 2025

 

» vdek-Pressemitteilung vom 26.03.2024 zum Kabinettsentscheid

 

» vdek-Pressemitteilung vom 20.03.2024 zum Medizinforschungsgesetz

 

» vdek-Stellungnahme vom 19.02.2024 zum Referentenentwurf

Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verbessern. Neben einer Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Antrags- und Genehmigungsverfahren für klinische Studien sieht der Entwurf die Möglichkeit zur Vereinbarung eines vertraulichen Erstattungsbetrags für patentgeschützte Arzneimittel bis zum Ablauf des Unterlagenschutzes bei der erstmaligen Vereinbarung vor.

 

» Referentenentwurf Medizinforschungsgesetz vom 17.01.2024

Hybrid-DRG-Verordnung

Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung

 

Inkrafttreten: 01.01.2024

Mit der Verordnung wird für 2024 zunächst ein Startkatalog für die Hybrid-DRG bestimmt. Die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG ist Aufgabe der Selbstverwaltung, die einen regelmäßigen Überprüfungs- und Anpassungsauftrag hat.

 

» Hybrid-DRG-Verordnung vom 19.12.2023 (Bundesgesetzblatt)

Krankenhaustransparenzgesetz

Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 22.03.2024 zur Verabschiedung im Bundesrat

 

» vdek-Pressemitteilung vom 24.11.2023 zur Anrufung des Vermittlungsausschusses

 

» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Gesetzentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 27.09.2023 zur Anhörung im Gesundheitsausschuss

 

» vdek-Stellungnahme vom 26.09.2023 zum Gesetzentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 13.09.2023 zum Online-Transparenzverzeichnis

 

» vdek-Stellungnahme vom 28.08.2023 zur Formulierungshilfe

Mit dem Gesetz sollen künftig zur Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlicht werden. Zu diesem Zweck sollen die Krankenhäuser auf Basis der durch die Länder zugeordneten Leistungsgruppen auch in vom Bund definierte Versorgungsstufen (Level) eingeteilt werden.

 

» Gesetzentwurf Krankenhaustransparenzgesetz vom 19.9.2023

 

» Formulierungshilfe Krankenhaustransparenzgesetz vom 11.8.2023

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

 

Inkrafttreten: 2024

 

» vdek-Pressemitteilung vom 13.12.2023 zur zweiten und dritten Lesung

 

» Gemeinsame Pressemitteilung vom 14.11.2023 zur Anhörung im Bundestag

 

» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum Kabinettsentwurf

 

» vdek-Stellungnahme vom 30.08.2023 zum GDNG-Kabinettsentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 14.08.2023 zur Fachanhörung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 07.08.2023 zum GDNG-Referentenentwurf

Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Einrichtung einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Geplant ist außerdem der Aufbau eines Metadatenkatalogs, mit dessen Hilfe mehr Transparenz über die in Deutschland verfügbaren Datenquellen im Gesundheitswesen hergestellt werden soll.

 

» GDNG vom 25.03.2024 (Bundesgesetzblatt)

 

» Kabinettsentwurf GDNG vom 30.08.2023

 

» Referentenentwurf GDNG vom 04.08.2023

Digital-Gesetz (DigiG)

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 13.12.2023 zur zweiten und dritten Lesung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 09.11.2023 zur ersten Lesung im Bundestag

 

» vdek-Stellungnahme vom 25.10.2023 zum DigiG-Kabinettsentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 29.08.2023 zum DigiG-Kabinettsentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 31.07.2023 zur Fachanhörung
 

» vdek-Pressemitteilung vom 14.07.2023 zum DigiG-Referentenentwurf

Wesentliche Ziele des Gesetzes sind die flächendeckende Verbreitung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch eine Opt-out-Regelung, eine Weiterentwicklung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) sowie der Ausbau des Versorgungsprozesses anhand telemedizinischer Anwendungen.

 

» DigiG vom 25.03.2024 (Bundesgesetzblatt)

 

» Kabinettsentwurf DigiG vom 30.08.2023

 

» Referentenentwurf DigiG vom 13.07.2023

Cannabisgesetz (CanG)

Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

Kern des Gesetzes – neben Regelungen zum Gesundheits- und Jugendschutz, dem Eigenanbau und zum Konsum von Cannabis – ist die Möglichkeit, private Anbaugemeinschaften in Form eingetragener Vereine zu betreiben.

 

» Kabinettsentwurf CanG vom 16.08.2023

 

» Referentenentwurf CanG vom 06.07.2023

E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung (EFSVO)

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Stellungnahme vom 03.07.2023 zum EFSVO-Referentenentwurf

Versicherte sollen selbstbestimmt ihre Verordnungsdaten für ausgewählte Institutionen innerhalb der Telematik-Infrastruktur freigeben können, sodass nur diese die sensiblen Daten über eine Schnittstelle übermittelt bekommen können – darunter Krankenkassen, Apotheken und DiGA-Anbieter.

 

» Referentenentwurf E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung EFSVO  

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften

 

Inkrafttreten: 16.12.2023

 

» vdek-Stellungnahme zum PflStudStG-Referentenentwurf vom 04.05.2023

Der Entwurf sieht Änderungen am Pflegeberufegesetz (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vor.

 

» PflStudStG vom 12.12.2023 (Bundesgesetzblatt)

 

» Referentenentwurf PflStudStG vom 05.04.2023

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

 

Inkrafttreten: im Kern zum 01.07.2023

 

» vdek-Pressemitteilung vom 27.04.2023 zur ersten Lesung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 05.04.2023 zum Kabinettsbeschluss

 

» vdek-Pressemitteilung vom 07.03.2023 zur PUEG-Fachanhörung

 

» vdek-Stellungnahme zum PUEG-Kabinettsentwurf vom 08.05.2023

Zum 01.07.2023 soll der allgemeine Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen. Außerdem wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht durch Abschläge nach der Anzahl der Kinder umgesetzt. Der Kinderlosenzuschlag steigt von 0,35 auf 0,6 Prozent. Zum 01.01.2024 sollen Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent angehoben werden. Zudem sollen die Leistungszuschläge zur Reduktion der Eigenanteile in der stationären Pflege zum 01.01.2024 um fünf bis zehn Prozent steigen. Zum 01.07.2024 werden die Leistungsbeträge der Verhinderung- und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.

 

» Kabinettsentwurf PUEG vom 05.04.2023

 

» Referentenentwurf PUEG vom 24.02.2023

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz –
ALBVVG

Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln

 

Inkrafttreten: 20.07.2023

 

» vdek-Pressemitteilung vom 21.06.2023 zur Lesung im Bundestag

 

» vdek-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf vom 07.06.2023

 

» vdek-Pressemitteilung vom 05.04.2023 zum Kabinettsbeschluss

 

» vdek-Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 27.02.2023

 

» vdek-Pressemitteilung zu BMG-Eckpunkten vom 20.12.2022

Im Gesetzentwurf werden Maßnahmenpakete geschnürt, die die Versorgungssituation mit patentfreien Arzneimitteln und mit Kinderarzneimitteln verbessern sollen. Hierzu zählt u.a. die Einrichtung eines Frühwarnsystems beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das drohende versorgungsrelevante Lieferengpässe bei Arzneimitteln frühzeitig erkennen soll. Das BfArM erstellt zudem eine Liste von Arzneimitteln, die für die Behandlung von Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres notwendig sind. Für diese sollen bestehende Festbeträge durch den GKV-Spitzenverband innerhalb von sechs Wochen aufgehoben werden.

» Kabinettsentwurf ALBVVG vom 05.04.2023

 

» Referentenentwurf ALBVVG vom 14.02.2023

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV

Dritte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

 

Inkrafttreten: 01.01.2023

 

» vdek-Stellungnahme vom 06.12.2022 zum Referentenentwurf

Am 29.11.2022 wurde der Referentenentwurf einer weiteren Änderungsverordnung der  Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung publik. Neu ist, dass durch Hebammen erbrachte pflegerischen Tätigkeiten ohne Einschränkungen im System der Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden können.

UPD-Reform

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 16.03.2023 zur Beratung im Bundestag
 

» vdek-Stellungnahme vom 27.02.2023 zum Gesetzenentwurf

Am 16.3.2023 hat der Bundestag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze zugestimmt. Kern des Gesetzes ist, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts neu zu strukturieren und zu verstetigen.

 

» Gesetzentwurf UPD-Reform vom 25.01.2023

 

» Referentenentwurf UPD-Reform vom 20.10.2022

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)

Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung

 

Inkrafttreten: 29.12.2022

 

» vdek-Pressemitteilung vom 30.11.2022 zum KHPflEG

 

» vdek-Pressemitteilung vom 09.11.2022 anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum KHPflEG-Kabinettsentwurf am 9.11.2022

 

» vdek-Stellungnahme vom 07.11.2022 zum KHPflEG-Kabinettsentwurf

 

» vdek-Stellungnahme vom 18.08.2022 zum KHPflEG-Referentenentwurf

Am 14.09.2022 wurde das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vom Bundeskabinett beschlossen. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Einführung der neuen Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0. Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs und zur Festlegung der Personalbesetzung in der unmittelbaren Patientenversorgung in den Krankenhäusern zu erlassen. Daneben finden sich im Gesetz unterschiedliche Regelungen, die die Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung zum Ziel haben.

 

» KHPflEG vom 28.12.2022 (Bundesgesetzblatt)

 

» Kabinettsentwurf KHPflEG vom 14.09.2022

 

» Referentenentwurf KHPflEG vom 01.08.2022

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG)

Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

 

Inkrafttreten: 11.11.2022

 

» Pressemitteilung vom 20.10.22 zum Beschluss im Bundestag

 

» Gemeinsame Pressemitteilung vom 17.10.22 zur finalen Beratung des Gesundheitsausschusses

 

» Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.09.22 zur Anhörung des Gesundheitsausschusses

 

» vdek-Stellungnahme vom 26.09.22 zum Kabinettsentwurf

 

» Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.09.22 zur ersten Bundestagslesung

 

» vdek-Stellungnahme vom 12.07.22 zum neuen Referentenentwurf

 

» vdek-Pressemitteilung vom 17.03.22 zum ersten Referentenentwurf

 

» Beitrag in ersatzkasse magazin. zum ersten Referentenentwurf

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) zielt auf ein Maßnahmenpaket zur Schließung der 2023 drohenden GKV-Finanzierungslücke in Höhe von rund 17 Milliarden Euro ab. Nachdem ein erster Referentenentwurf im März 2022 kurz nach Bekanntwerden wieder zurückgezogen wurde, folgten Ende Juni 2022 ein neuer Entwurf und Ende Juli der Kabinettsbeschluss. Am 20. Oktober 2022 wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen.

 

» GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 07.11.2022 (Bundesgesetzblatt)

 

» Kabinettsbeschluss GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 27.07.2022

 

» Referentenentwurf GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 30.06.2022

Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (VDiPA)
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der
Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen in der Sozialen Pflegeversicherung

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Stellungnahme vom 17.06.2022 zum Referentenentwurf

Im Entwurf werden erstattungsrelevante Aspekte zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) geregelt. Zudem regelt die Verordnung die Rahmenbedingungen für ein Schiedsverfahren, dass bei Nichteinigung zur Vergütung von DiPA zum Tragen kommt.

 

» Referentenentwurf zur Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (VDiPA) vom 01.06.2022

Bundeszuschussverordnung 2022

Verordnung zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses nach § 221a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

Mit dem Beschluss über 14 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuergeldern erhält die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine finanzielle Stabilisierung für das Jahr 2022. Damit wird sichergestellt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr bei 1,3 Prozent stabil bleibt.

 

» Bundeszuschussverordnung vom 25.10.2021 (Deutscher Bundestag)

Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Verordnungen zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung

 

Inkrafttreten: 01.07.2022 bzw. 01.09.2022 bzw. 25.11.2022 bzw. 16.01.2023

Mit der fünften geänderten Coronavirus-Testverordnung haben nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf kostenlose Schnelltests.  Ansprüche auf Bürgertestungen mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro, die man bisher unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Konzertbesuch) bekommen hat, fallen komplett weg. Der Anspruch auf kostenlose Testungen für bestimmte Personen gilt bis zum 28.02.2023. Dies gilt u.a. für pflegende Angehörige oder vor Besuchen in Alten- und Pflegeheimen. Tests, die durchgeführt werden, um sich aus einer Corona-Isolation „freizutesten“, sind bereits ab 16.01.2023 kostenpflichtig.  

 

» Sechste Verordnung zur Änderung der TestV vom 13.01.2023 (Bundesgesetzblatt)

 

» Fünfte Verordnung zur Änderung der TestV vom 24.11.2022 (Bundesanzeiger)

 

» Vierte Verordnung zur Änderung der TestV vom 31.08.2022 (Bundesanzeiger)

 

» Dritte Verordnung zur Änderung der TestV vom 29.06.2022 (Bundesanzeiger)

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

 

Inkrafttreten: 31.12.2022

Die Corona-Impfverordnung wird bis zum 07.04.2023 verlängert. Damit wird ein Zeitfenster geschaffen, um die Corona-Impfung danach in die Regelversorgung zu überführen. Bis dahin müssen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen die entsprechenden Verträge schließen. Vorerst erfolgt das Impfen nach den bisherigen Regelungen, jedoch ab 01.01.2023 ohne Finanzierung der Vergütungen aus Bundesmitteln. Das bedeutet laut einem am 07.12. bekannt gewordenen Referentenentwurf einen Mehraufwand für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Höhe eines unteren dreistelligen Millionenbetrags. Die Private Krankenversicherung (PKV) wird mit 7 Prozent an den Kosten beteiligt.

 

» CoronaImpfV vom 30.12.2022 (Bundesanzeiger)

Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

 

Inkrafttreten: 01.10.2022
Außerkrafttreten: 01.02.2023

Am 31.8.2022 hat das Bundeskabinett eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen. Anders als im Referentenentwurf zunächst vorgesehen, war darin keine Home-Office-Angebotspflicht für Unternehmen festgeschrieben worden. Das Gleiche galt für die Pflicht für zwei Schnelltestangebote pro Woche. In der Kabinettsfassung wurden die Arbeitgeber verpflichtet, Infektionsschutzpläne zu erstellen. Die Verordnung sollte ursprünglich bis 7. April 2023 gelten, wurde jedoch vorzeitig per Verordnung zum 2. Februar 2023 ausgesetzt.

 

» Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 30.01.2023

 

» Corona-ArbSchV vom 26.09.2022 (Bundesanzeiger)

 

» Regierungsentwurf Corona-ArbSchV vom 31.08.2022

 

» Referentenentwurf Corona-ArbSchV vom 31.08.2022

Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance

Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance und zur Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung

 

Inkrafttreten: 20.09.2022

 

 

Um einer im Herbst 2022 durch SARS-CoV-2-Infektionen ausgelösten Mehrbelastung der Krankenhäuser gewappnet zu sein, plant das BMG, die Behandlungskapazitäten tagesaktuell abzubilden. Neben den belegten und belegbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten sollen auch die nichtintensivmedizinischen somatischen Bettenkapazitäten über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden.

 

» Verordnung
zur Krankenhauskapazitätssurveillance vom 19.09.2022 (Bundesanzeiger)

Covid-19-Schutzgesetz (COVID-19-SchG)

Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19

 

Inkrafttreten: 17.09.2022

 

» vdek-Pressemitteilung vom 25.08.2022 zur Formulierungshilfe für die COVID-19-SchG-Änderungsanträge

Die Formulierungshilfe vom August 2022 zum Covid-19-Schutzgesetz beinhaltet vor allem Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unter anderem sollte bundesweit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 die Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Außerdem sollen Pflegekräfte, die in den Pflegeeinrichtungen die innerbetrieblichen Hygieneschutzpläne koordinieren, einen weiteren finanziellen Bonus bekommen.

 

Im September 2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz abschließend beraten. Zuvor hatte der Ausschuss für Gesundheit noch einige Änderungen vorgenommen, die etwa die Maskenpflicht und die Bonuszahlungen für Infektionsschutzbeauftragte betreffen.   

 

» Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu den Änderungsanträgen vom 07.09.2022

 

» Formulierungshilfe für die COVID-19-SchG-Änderungsanträge vom 24.08.2022

 

» Entwurf eines COVID-19-SchG vom 05.07.2022

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

 

Inkrafttreten: 14.06.2022, 25.08.2022 (2. ÄndG)

Der Gesetzentwurf soll das Triage-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 umsetzen. Dieses hatte der Regierung auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen.

 

Im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes  wurde beschlossen, dass bei nicht ausreichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das maßgebliche Kriterium für die Zuteilungsentscheidung ist.  

 

» Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des IfSG vom 24.08.2022

 

» Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG vom 14.06.2022

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Zweite und Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

 

Inkrafttreten: 18.08.2022

 

» vdek-Stellungnahme vom 12.05.2022 zum Referentenentwurf der 2. Änderung

Mit dem Änderungsentwurf zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung soll ein Anspruch zur präventiven Anwendung von monoklonalen Antikörpern eingeführt werden. Dieser Anspruch gilt für Patienten, die aus medizinischen Gründen keinen geeigneten Impfschutz aufbauen können oder bei denen die Impfung nicht durchgeführt werden kann. Mit der vierten Änderungsverordnung soll es Hausärzten ermöglicht werden, sich mit vom Bund beschafften antiviralen Arzneimitteln zu bevorraten und diese auch abzugeben. Die Ärzte sollen für ihren Aufwand 15 Euro je abgegebene Packung erhalten.

 

» Referentenentwurf zur 4. Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom 01.08.2022

Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Verordnungen
zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

 

Inkrafttreten: 07.01.2023 (8. ÄndV), 25.08.2022 (6. ÄndV), 28.04.2022 (2. ÄndV)

Mit der achten Änderungsverordnung wird die CoronaEinreiseV bis 07.04.2023 verlängert, außerdem wird die Kategorie der Virusvariantengebiete ergänzt. Zu diesen zählen nun auch Gebiete, bei denen die Gefahr besteht, dass neu auftretende oder bereits bekannte Varianten vorkommen, die besonders gefährlich sind. Erfährt ein Gebiet diese Einstufung, gilt nun vor Einreise eine Testpflicht. Neu geregelt ist außerdem, dass Passagiere nach Ankunft stichprobenartig getestet werden können.

 

» Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 06.01.2023 (Bundesgesetzblatt)


» Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 24.08.2022 (Bundesanzeiger)

 

» Zweite Verordnung zur Änderung der CoronaEinreiseV vom 27.04.2022 (Bundesanzeiger)

 

Pflegebonusgesetz (PflBG)

Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Inkrafttreten: 30.6.2022 (einzelne Regelungen: 01.04.22, 26.05.22, 01.06.22, 01.07.23, 01.01.23)

 

» vdek-Stellungnahme vom 17.03.2022 zur Formulierungshilfe

Mit der im März 2022 vorgelegten Formulierungshilfe des Pflegebonusgesetzes (PflBG) soll der besondere Einsatz von Pflegekräften im Krankenhaus sowie in der Langzeitpflege während der Pandemie anerkannt werden.

 

» Formulierungshilfe zum Pflegebonusgesetz (PflBG) vom März 2022

Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

(vormals: Verordnung zur Verlängerung pandemiebedingter Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen)

 

Inkrafttreten: 19.03.2022 (rückwirkend)

 

» vdek-Stellungnahme vom 22.03.2022 zum Verordnungsentwurf

 

Die Verordnung soll pandemiebedingten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Rechnung tragen. Krankenkassen und Leistungserbringer haben über den 19.03.2022 hinaus die Vergütungsvereinbarungen für diese (§ 111 SGB V) und ambulante Rehabilitationseinrichtungen (§ 111c SGB V) anzupassen. Grundlage ist das  „Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“.

 

» Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vom 08.04.2022

 

» Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen vom 18.03.2022 (Bundesrat)

Corona-Pflegesonderregelungs-Verlängerungs-Verordnung

Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie

 

Inkrafttreten: 11.03.2022

Die bereits bekannten Corona-Sonderregelungen für die Pflege werden bis zum 30.06.2022 verlängert. Die Sonderregelungen umfassen u. a. die digitale Pflegebegutachtung und Pflegeberatung, einen flexibleren Entlastungsbetrag im Pflegegrad l sowie ein ausgeweitetes Pflegeunterstützungsgeld.

 

» Dritte Corona-Pflegesonderregelungs-Verlängerungs-Verordnung vom 02.03.2022 (Bundesrat)

Angepasste Teststrategie

Erste Verordnung
zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung und Konkretisierung der Nationalen Teststrategie hinsichtlich des Umgangs mit den PCR-Testkapazitäten im Rahmen der aktuellen Omikron-Welle

 

Inkrafttreten: 12.02.2022 bzw. 31.03.2022

 

Eine Änderungsverordnung zur Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie ein begleitendes Papier zur Konkretisierung definiert Anpassungen der Teststrategie, darunter: PCR-Testlabore sollen sich auf die Testungen von Beschäftigen des Gesundheitswesens sowie von vulnerablen Gruppen konzentrieren; verpflichtende PCR-Bestätigungstests nach positiven Bürger- oder Selbsttests entfallen; Personen, die einen Warnhinweis über die Corona-Warn-App erhalten, haben keinen Anspruch mehr auf eine kostenfreie PCR-Testung. Die Änderungsverordnung vom März 2022 verlängert die kostenlosen Bürgertests bis Ende Juni.

 

» Zweite Verordnung zur Änderung der TestV vom 29.03.2022 (Bundesanzeiger)

 

» Erste Verordnung zur Änderung der TestV vom 11.02.2022 (Bundesanzeiger)

 

» Vorwort Nationale Teststrategie vom 10.02.2022

Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung

 

Inkrafttreten: 15.01.2022

Mit der Verordnung wird die Definition in Bezug auf Impf- und Genesenennachweise in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung angepasst, sodass auch künftigen Veränderungen Rechnung getragen werden kann. Quarantäneregeln werden flexibilisiert.

 

» Verordnung zur Änderung CoronaEinreiseV SchAusnahmV vom 14.01.2022 (Bundesanzeiger)

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Verordnungen zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung

 

Inkrafttreten: 17.12.2021 bzw. 11.01.2022

Die erste Änderungs-Verordnung zur Coronavirus-Impfverordnung und zur Coronavirus-Testverordnung reagiert auf Unsicherheiten auf ärztlicher Seite zu empfohlenen Impfabständen und Versorgungsansprüchen bei etwaigen Impfschäden. Zudem wird eine Kostenübernahme der durch die Impf- und Testverordnung entstehenden Kosten durch den Bund geregelt. Die zweite Änderungsverordnung berechtigt unter anderem Apotheken zur Durchführung von Schutzimpfungen.

 

» Zweite Verordnung zur Änderung der CoronaImpfV und TestV vom 07.01.2022 (Bundesanzeiger)

 

» Verordnung zur Änderung der CoronaImpfV und TestV vom 16.12.2021 (Bundesanzeiger)

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

 

Inkrafttreten: 12.12.2021

Am 10.12.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Darin enthalten ist insbesondere eine Impfpflicht für Personen, die in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätig sind (etwa in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern).

 

» Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 vom 10.12.2021 (Bundesgesetzblatt)

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

 

Inkrafttreten: 24.11.2021 bzw. 20.03.2022

Bundestag und Bundesrat haben Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) und weiteren Gesetzen beschlossen. Die „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ wird nicht verlängert. Die weiterhin möglichen infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen sind bis zum 19.03.2021 befristet und können einmalig durch Beschluss des Deutschen Bundestages um drei Monate verlängert werden.

 

Die am 20.03.2022 in Kraft getretenen neuen Regeln sehen vor, über einen Basisschutz hinausgehende Schutzmaßnahmen auf Hotspot-Regionen zu beschränken. Dort, wo durch bedrohliche Infektionslage eine Überlastung der Krankenhäuser befürchtet werden muss, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden.

 

» Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18.03.2022 (Bundesgesetzblatt)

 

» Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 22.11.2021 (Bundesgesetzblatt)

Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, der DIVI IntensivRegister-Verordnung und der Coronavirus-Surveillanceverordnung

 

Inkrafttreten: 13.11.2021

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in einer Mantel-Verordnung weitere Regelungen zur Pandemiebewältigung vorgelegt. Mit der Mantelverordnung werden die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die DIVI IntensivRegister-Verordnung und die Coronavirus-Surveillanceverordnung geändert.


» Mantel-Verordnung vom 12.11.2021 (Bundesanzeiger)

Titelbild: Gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen 2021

Gesundheitspolitische Positionen 2021

Positionierung der Ersatzkassen für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vom 05.05.2021

Mehr zum Thema Gesetze