Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit dem 1. Januar 2015 der allein gültige Versicherungsnachweis. Die eGK ist als visuelles Identifikationsmerkmal mit einem Lichtbild versehen und verfügt über einen Prozessorchip mit Verschlüsselungsfunktion. Damit unterstützt sie  unterschiedliche Funktionen und Anwendungen, wie beispielsweise die Aktualisierung der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten. Zwischenzeitlich gibt es bereits die zweite Generation (G2 oder G2.1) der eGK, die auch die medizinischen Fachanwendungen wie das Notfalldatenmanagement und den eMedikationsplan unterstützt. Diese Informationen können unmittelbar auf der Karte gespeichert werden. Der Versicherte sollte deshalb stets nur die ihm zuletzt übersandte eGK verwenden.

Im Falle eines Kassenwechsels geben die Versicherten ihre eGK der Krankenkasse zurück und erhalten von ihrer neuen Krankenkasse eine neue eGK.

Vorderansicht der elektronischen Gesundheitskarte

Quelle:  Bundesministerium für Gesundheit

Rückansicht der elektronischen Gesundheitskarte

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Telematikinfrastruktur bietet zahlreiche Möglichkeiten

Die eGK und eine funktionierende Telematikinfrastruktur (TI) bieten zahlreiche Möglichkeiten, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern:

  • Steigerung der Patientenautonomie aufgrund der Möglichkeit des eigenständigen Zugriffs auf persönliche Daten
  • Schnelle Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten über die eGK (z. B. bei Arztwechsel)
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen von Medikamenten (Arzneimitteldokumentation)
  • Verbesserung der Behandlungsqualität durch eine transparente Patientenhistorie

Vorteile der eGK auch für Krankenkassen

Nicht nur für die Versicherten ergeben sich Vorteile durch die eGK. Auch für die Krankenkassen sind mit dem einzigartigen IT-Projekt hohe Ziele und Erwartungen verbunden:

  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung
  • Realisierung von Kosteneinsparungen durch effiziente Gestaltung von Prozessen
  • Verbesserung der Qualitätssicherung der Versorgung
  • Transparenz des Leistungsgeschehens

Insgesamt werden durch die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen

  • Verwaltungsabläufe vereinfacht
  • medizinische Informationen (sektorübergreifend) verfügbar gemacht
  • Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen gestärkt
  1. Musterdarstellung der elektronischen Gesundheitskarte

    FAQ Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

    Die elektronische Gesundheitskarte ist ein wichtiger Baustein der Modernisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem begonnenen Aufbau einer dafür notwendigen Telematikinfrastruktur sind zahlreiche Möglichkeiten verbunden, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern. » Lesen