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Generalsanierung der Eichendorffschule: Gemeinderat billigte Hortbedarf - ergänzt um Planunterlagen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die nachhaltige Generalsanierung der aus vier Bauabschnitten aus den Jahren 1965 bis 2003 bestehenden Eichendorffschule soll über mehrere Bauabschnitte bis zum Jahr 2029 unter laufendem Betrieb abgewickelt werden. Als einer der ersten Schritte soll an der Nordseite der Grundschule (im Bild) ein Modulbau angegliedert werden, in dem der Hort untergebracht werden soll. Sobald die Planung abgeschlossen ist, so führte Geschäftsleiter Daniel Stein aus, soll sie der Öffentlichkeit bzw. dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Um für die Maßnahme den Förderbescheid erstellen zu können, benötigt die Regierung eine Aktualisierung des Bedarfs an Hortplätzen in Veitshöchheim. In der Sitzung am Dienstag stimmte der Gemeinderat folgender von  der Verwaltung erstellten Bedarfsfeststellung mit 18:0 Stimmen  zu:

Die Verwaltung hatte diese voraussichtlichen Hortplatzzahlen zusammen mit dem Träger für die Schulhorte, dem AWO Ortsverein Veitshöchheim e. V., für die Zukunft geschätzt.

Nach der Platzanerkennung durch das Gremium muss nun die Kindergartenaufsicht des Landratsamtes Würzburg zu diesen Bedarfsplan Stellung nehmen und an die Regierung von Unterfranken weiterleiten.

Der unter der Turnhalle der Eichendorffschule untergebrachte AWO-Hort hat derzeit 70 Plätze.

 Hier soll laut Bürgermeister künftig die Sing- und Musikschule ein eigenes Domizil finden.

 

 Auszüge aus der Hortbedarfs-Fortschreibung der Gemeinde Veitshöchheim vom 17. Mai 2021

Der Bestand beinhaltet die Plätze in den Horten in Veitshöchheim.

 

 

Die Gemeinde Veitshöchheim baute seit 2010 nahezu jährlich entsprechend des zusätzlichen Bedarfs an Schulkindbetreuungsplätzen aus. Es  konnte immer gerade so der Bedarf an Schulkindbetreuungsplätzen gedeckt werden, ohne dass es noch freie Plätze gab.

Die Hortbetreuung bietet Eltern ein Maximum an Flexibilität der zu buchenden Betreuungszeiten, sowohl in der Schulzeit als auch ganztags an mindestens 45 Ferientagen. Zudem bietet der Hort auf Grund der vom Gesetzgeber festgelegten Personalausstattung eine qualitativ hochwertige Hausaufgabenbetreuung und ein pädagogisch wertvolles Freizeitprogramm. Nur im Rahmen der Hortbetreuung können entsprechend der Vorgaben der Kostenträger auch Kinder mit Inklusionsbedarf gefördert und betreut werden und belegen 2 - 3 Plätze.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, in dem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Zukunft vorgesehen ist.

Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Damit ist in den weiteren Jahren mit einem steigenden Bedarf zu rechnen.

Somit würden nach aktueller Schätzung, die geplanten acht Gruppen für insgesamt 200 Schüler in Zukunft in der Eichendorffschule nicht ausreichen.

In diesem 2003 für 2,6 Mio. Euro errichteten vierten Bauabschnitt ist im Erdgeschoss die offene Ganztagsbetreuuung an der Mittelschule mit derzeit 25 Plätzen untergebracht. Damals wurde der Kostenanteil von 478.000 Euro zu 90 Prozent durch den Bund gefördert.

 

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