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Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Heft 4, Dezember 2023, Band 17
OGH: Zwischen Objektivität und Subjektivität – das Formerfordernis der Unterschrift bei notariellen letztwilligen Verfügungen
- Originalsprache: Deutsch
- JEV Band 17
- Judikatur, 2395 Wörter
- Seiten 220-223
- https://doi.org/10.33196/jev202304022001
10,00 €
inkl MwStIst der Erblasser iSd § 68 Abs 1 lit g NO schreibunfähig, muss von ihm ein Handzeichen anstelle der Unterschrift gesetzt werden. Ob dem Erblasser ein Handzeichen möglich ist oder nicht ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen, auf die Angaben des Erblassers gegenüber dem Notar kommt es nicht an.
- Andessner, Stephan
- Handzeichen
- notarielles Testament
- Schreibunfähigkeit
- JEV 2023, 220
- § 601 ABGB
- § 68 Abs 1 lit g NO
- Aufklärungspflicht des Notars
- OGH, 27.06.2023, 2 Ob 106/23m ECLI:AT:OGH0002:2023:0020OB00106.23M.0627.000 vorhergehend LGZ Wien, 7. März 2023, GZ 44 R 415/22p-80
- Formgültigkeit letztwilliger Verfügungen
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