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Unbefristete Hinzurechnung von Schenkungen bei abstrakter Pflichtteilsberechtigung im Schenkungs- und Todeszeitpunkt
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 143
- Rechtsprechung, 7387 Wörter
- Seiten 512-520
- https://doi.org/10.33196/jbl202108051201
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inkl MwStEine Schenkung ist nach § 783 Abs 1 S 1 ABGB nur dann unbefristet hinzuzurechnen, wenn der Beschenkte sowohl im Zeitpunkt der Schenkung als auch im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörte. Wird die im Zeitpunkt der Schenkung aufrechte Ehe später geschieden, ist sowohl für die Hinzurechnung der Schenkung iS des § 782 Abs 1 ABGB als auch für die Haftung nach § 789 Abs 1 ABGB die Zweijahresfrist maßgeblich.
Nach § 782 Abs 1 ABGB muss der Erblasser die Schenkung in den letzten zwei Jahren vor seinem Tod wirklich gemacht haben. Der Vorbehalt eines Wohnungsgebrauchsrechts hindert das Vermögensopfer nicht.
- Kogler, Gabriel
- OGH, 06.08.2020, 2 Ob 195/19v
- JBL 2021, 512
- § 758 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 792 ABGB
- § 783 ABGB
- § 781 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- LG Ried im Innkreis, 31.08.2019, 14 R 74/19m
- BG Ried im Innkreis, 29.05.2019, 3 C 686/18p
- § 757 ABGB
- Arbeitsrecht
- § 782 ABGB
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