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- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2013
- Judikatur, 478 Wörter
- Seiten 128-129
- https://doi.org/10.33196/ziir201302012801
20,00 €
inkl MwStHat das Gericht zweiter Instanz eine vertretbare Rechtsansicht angenommen, ist die „richtige“ Auslegung der angeblich übertretenen Norm unerheblich; entscheidend ist allein, ob das Gericht zweiter Instanz die Vertretbarkeitsfrage in vertretbarer Weise beurteilt hatte. Das Fehlen von höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur „richtigen“ Auslegung der angeblich übertretenen Norm schadet daher nicht; das Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof ist aus diesem Grund nur dann zulässig, wenn das Gericht zweiter Instanz seinen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Vertretbarkeitsfrage überschritten hat. Das ist im Regelfall nur bei einer „krassen“ Fehlbeurteilung anzunehmen.
- vertretbare Rechtsauffassung
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- Rechtsbruch
- § 1 Abs 1 KflG
- ZIIR 2013, 128
- OGH, 17.12.2012, 4 Ob 209/12g, „vertretbare, nicht richtige Rechtsauffassung“
- Medienrecht
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