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Rapid Wien kündigt nach Eklat Maßnahmenkatalog an

Rapid Wien kündigte Präsentation von Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Homophobie und Sexismus an.
Rapid Wien kündigte Präsentation von Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Homophobie und Sexismus an. ©APA/TOBIAS STEINMAURER (Symbolbild)
Rapid Wien hat nach dem Eklat rund um das Derby angekündigt, bei der Anhörung vor der Bundesliga am Montagabend einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Homophobie und Sexismus zu präsentieren.
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Außerdem werde man die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung wahrnehmen und der Liga schon zuvor eine schriftliche Stellungnahme übermitteln, hieß es in einer Aussendung der Hütteldorfer am Freitag.

PK mit Rapid-Präsident am Dienstag geplant

Am Dienstag ist dann eine Pressekonferenz unter anderem mit Präsident Alexander Wrabetz und Vizepräsidentin Edeltraud Hanappi-Egger geplant. Weiters stünden Gespräche mit Sponsoren auf der Agenda, zudem habe man bereits in dieser Woche Kontakt mit mehreren Institutionen aufgenommen, die sich dem Kampf gegen Homophobie und Sexismus annehmen, und werde diesen weiter fortsetzen.

Der Liga-Senat 1 hat nach dem Auftauchen der Videos mit homophoben und weiteren beleidigenden Äußerungen zwei Verfahren gegen die Grün-Weißen eingeleitet - eines gegen Geschäftsführer Steffen Hofmann, das andere gegen Rapid im Allgemeinen und die beteiligten Spieler wie Guido Burgstaller oder Marco Grüll sowie Co-Trainer Stefan Kulovits.

Gute Nachricht für Rapid

Unabhängig von der "Derby-Causa" gab es für Rapid am Freitag auch eine positive Nachricht von der Bundesliga. Der ursprünglich mit drei Punkten festgesetzte bedingte Punkteabzug für die folgende Saison im Falle eines möglichen weiteren schwerwiegenden Vorfalls unter Setzung einer Probezeit bis 9. Oktober 2025 wurde vom Protestkomitee nach den mit Vertretern der aktiven Fanszene abgehaltenen Workshops auf einen Punkt reduziert. Die Geldstrafe von 50.000 Euro bleibt hingegen unverändert. Rapid verzichtet auf den Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht, womit die Entscheidung rechtskräftig ist.

(APA/Red)

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