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Spenden: Absetzbarkeit wird ausgeweitet und vereinfacht

Die Absetzbarkeit von Spenden wird vereinfacht.
Die Absetzbarkeit von Spenden wird vereinfacht. ©APA/GEORG HOCHMUTH / Canva (Symbolbild)
Die steuerliche Regelung für die Absetzung von Spenden wird ausgeweitet und vereinfacht. Nun sollen auch Spenden an Sportvereine und Bildungseinrichtungen steuerlich abgesetzt werden können.

Vereinfachungen soll es auch für den Bereich Kunst und Kultur geben. Das hat Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch vor dem Ministerrat angekündigt. Erwartet werde, dass sich das Entlastungsvolumen dadurch verdoppelt.

Absetzbarkeit von Spenden sei "großer Schritt"

"Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden", sagte Brunner vor dem Ministerrat am Mittwoch. 15 Jahre nach Einführung der Absetzbarkeit von Spenden schaffe die Regierung mit der Ausweitung "einen großen Schritt". Die Änderung werde dazu führe, dass "noch mehr Menschen spenden und Organisationen und Vereine davon profitieren", sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).

Mit der Änderung werden die spendenbegünstigten Zwecke auf alle gemeinnützigen Zwecke ausgeweitet.Ab dem kommenden Jahr können nun unter anderem auch Sport- und Bildungsvereine einen Antrag stellen, um als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen zu werden. Öffentliche Kindergärten und Schulen sollen künftig automatisch berücksichtigt werden. Die Liste der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen soll aktualisiert und erweitert werden. Auch im Bereich Kunst und Kultur soll die Spendenabsetzbarkeit für die Einrichtungen gelten, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss.

Auch Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Menschenrechte und Frauenförderung sowie Konsumentenschutz zählen künftig zu den spendenbegünstigten Zwecken. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR wird ebenfalls als begünstigte Einrichtung aufgenommen.

Absetzbarkeit von Spenden wird ausgeweitet und vereinfacht

Durch die generelle Anknüpfung an die gemeinnützigen Zwecke zählen künftig etwa auch Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Menschenrechte und Frauenförderung sowie Konsumentenschutz zu den spendenbegünstigten Zwecken. Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR wird als begünstigte Einrichtung aufgenommen werden.

Bisher können die Spenden an 1.500 Vereine und Einrichtungen sowie die Feuerwehren steuerlich abgesetzt werden. Im Bildungsbereich sind Spenden bisher nur absetzbar, wenn sie wissenschaftliche Forschung oder Erwachsenenbildung betreffen. Im Sportbereich galt die Begünstigung nur für den Bereich Behindertensport.

Im Vorjahr hat das heimische Spendenaufkommen nach Angaben des Finanzministeriums rund 900 Millionen Euro betragen. In den vergangenen Jahren wurden rund 13 bis 14 Prozent der getätigten Spenden steuerlich abgesetzt. Die Steuerzahler hätten sich dadurch pro Jahr mehr als 100 Millionen Euro erspart. Nach Berechnungen des Finanzministeriums könnte sich durch die Änderung das steuerliche Entlastungsvolumen in den nächsten Jahren auf rund 200 Millionen Euro verdoppeln.

Gemeinnütziger Sektor zeigte sich erfreut über das Vorhaben

Erfreut über das Vorhaben zeigte sich am Mittwoch der gemeinnützige Sektor. Annemarie Schlack, Vorstandsvorsitzende des Bündnis für Gemeinnützigkeit, sprach von einem "riesigen Meilenstein für den gemeinnützigen Sektor". Die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf alle gemeinnützigen Zwecke bedeute eine Stärkung der wichtigen gemeinnützigen Arbeit in Bildung, Sport, Kultur, Menschenrechte und Tierschutz, hieß es in einer Aussendung.

Der Fundraising Verband Austria sprach von einem "bedeutenden Schritt und dringend notwendigen Impuls, um der sinkenden Spendenbereitschaft in Zeiten der Teuerung entgegenzuwirken". Der Verband für gemeinnütziges Stiften meinte, die "bedeutendsten Reform für den gemeinnützigen Sektor der letzten Jahrzehnte" habe das Potenzial auch den Standort für gemeinnützige Stiftungen in Österreich zu beflügeln.

Die Caritas freute sich, dass durch das Reformpaket die vielen Vereine und gemeinnützigen Organisationen in Österreich gestärkt werden. Offene Fragen und noch Gesprächsbedarf sieht die Caritas dagegen beim Freiwilligengesetz, das diese Woche im Nationalrat beschlossen werden soll.

Die Industriellenvereinigung (IV) zeigte sich überzeugt, dass die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung Spenden an Bildungseinrichtungen und Kooperationen von Unternehmen mit Schule, beispielsweise mit HTLs, weiter beflügeln werde. Das Institute of Science and Technology (ISTA) freute sich über die Sicherung von Grundlagenforschung und dass Österreich damit in langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten zum internationalen Wissenschaftsbetrieb aufschließe.

Sportvereine begrüßten Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit

Begrüßt wurde die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auch von Sportvereinen. Die Sportunion erhofft sich, dass die Änderung nach den Krisenjahren "ein Konjunkturpaket für den Sport werden" könnte. Sport Austria-Präsident Hans Niessl ging ebenfalls davon aus, dass sich das Spendenaufkommen nun um einiges erhöhen und damit die wirtschaftliche Grundlage der Vereine verbessert werde.

Die Tierschutz-Organisationen Vier Pfoten begrüßte den Beschluss ebenfalls und bezeichnete es als völlig unverständlich, dass der Tierschutz bisher von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen war.

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) erhofft sich durch die Maßnahme eine Erleichterung des Zugangs zu privaten Mitteln für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Auch Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) geht davon aus, dass nun "hoffentlich mehr private Mittel in den Bereich Kunst und Kultur fließen" werden. Die Erweiterung sei aber "kein Ersatz für öffentliche Förderungen, sondern eine wichtige Ergänzung".

(APA/Red)

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