AA

OGH: Richter beging Amtsmissbrauch

Geldstrafe von 18.000 Euro
Geldstrafe von 18.000 Euro ©Bilderbox
Wien - Bezirksrichter verurteilte abwesende Angeklagte zu Unrecht: Schuldspruch gegen inzwischen pensionierten Justizbeamten bestätigt.

Bestätigt wurde nun am Obersten Gerichtshof (OGH) der Schuldspruch des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler. Die Verurteilung des inzwischen pensionierten Tiroler Bezirksrichters wegen des Verbrechens des Amtsmissbrauchs ist damit rechtskräftig. Die Nichtigkeitsbeschwerden des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen das Ersturteil wurden von den Wiener Höchstrichtern zurückgewiesen.

Über die Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird jetzt am Oberlandesgericht Innsbruck entschieden werden. Der unbescholtene 66-Jährige wurde im November 2017 am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro (360 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt.

„Der Staat bin ich“

Der damalige Richter eines Tiroler Bezirksgerichts hatte in einer Strafverhandlung entgegen den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) Kaufhausdetektive als Belastungszeugen gar nicht befragt und den abwesenden Angeklagten trotzdem verurteilt. Damit hat der Bezirksrichter einen Amtsmissbrauch begangen.

Auch in zwei weiteren Verfahren hat er Rechte des jeweils abwesenden Angeklagten auf ähnliche Weise verletzt. Kurz zuvor war am OGH ein Abwesenheitsurteil des Bezirksrichters wegen der unzulässigen Verwendung der polizeilichen Aussagen von Zeugen aufgehoben worden. Vom Bezirksanwalt während einer Gerichtsverhandlung auf seine Versäumnisse aufmerksam gemacht, sagte der Bezirksrichter: „L’etat c’est moi“ („Der Staat bin ich“).

Freigesprochen wurde der Angeklagte im Zweifel von vier weiteren Amtsmissbrauch-Vorwürfen sowie von jeweils einer Beweismittel- und Urkundenunterdrückung.

Der Bezirksrichter hatte etwa vorschriftswidrig in zwei Strafverhandlungen selbst als Englisch-Dolmetscher agiert. Er hatte zudem in einer anderen Strafsache nachträglich ins Verhandlungsprotokoll eintragen lassen, eine Zusatzstrafe verkündet zu haben. Des Weiteren hatte der Strafrichter mündliche Beschlüsse über vorläufige Einstellungen von Drogenverfahren nicht schriftlich ausgefertigt.

Mit Glühwein umstimmen

Kein Vorsatz zum Amtsmissbrauch wurde dem Richter hier unterstellt: In einem Strafprozess um eine angeklagte sexuelle Belästigung in einem Zug hatte der Bezirksrichter dem Lebensgefährten des mutmaßlichen Opfers vorgeschlagen, er solle seine 20-jährige Freundin mit einem Eis oder Glühwein dazu bewegen, ihre Einwilligung zur Strafverfolgung des nicht geständigen Angeklagten zurückzuziehen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • OGH: Richter beging Amtsmissbrauch