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Plötzliche Gewichtsbeschränkung auf der Hellweg-Brücke - Der Grund überrascht

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16 Tonnen – und nicht mehr: Da die Hellwegbrücke zweispurig ist, muss eine Lastenbeschränkung sein.
16 Tonnen – und nicht mehr: Da die Hellwegbrücke zweispurig ist, muss eine Lastenbeschränkung sein. © beuning

Die Hellweg-Brücke über die Autobahn 2 in Freiske war nie für ganz große Lasten ausgelegt. Es fehlte jahrelang schlichtweg das Verkehrsschild.

Freiske – Die Autobahnbrücke auf dem Hellweg in Freiske in Hamm ist Anfang des Jahres 2023 nicht wirklich „heruntergelastet“ worden. Sie war in dieser Form tatsächlich nie für ein Gewicht von bis 40 Tonnen erbaut und ausgelegt gewesen. Dies bestätigte nun Mirko Heuping, Sprecher der Autobahn GmbH, die seit einigen Monaten die Zuständigkeit für die Brücke vom Landesbetrieb Straßen-NRW übernommen hat.

Dass erst vor einigen Wochen die Beschilderung für eine Gewichtsbeschränkung bis 16 Tonnen aufgestellt worden ist, liegt offenbar schlichtweg daran, dass dies einst beim Bau nicht für nötig gehalten worden war und anschließend in Vergessenheit geraten war.

Neubau nach Unfall auf der Autobahn

Der Reihe nach: Ende der 1990er-Jahre rammt ein Transportfahrzeug, das einen Bagger geladen hat, auf der Autobahn die alte Hellweg-Brücke. Sie muss daraufhin abgerissen und neu gebaut werden. Die Bauweise sei nach dem damaligen Regelwerk für den Bau von Brücken mit Kreisstraßen (Brückenklasse 30) erfolgt, erklärte der Autobahn-Sprecher.

Demnach war die Brücke nie für eine Belastung bis zu 40 Tonnen ausgelegt. Von einer Beschilderung sahen die Entscheidungsträger aber ab, weil dies zu jener Zeit „kein Problem war, da die Ausmaße der Fahrzeuge damals für die Brücken unkritisch waren“, erklärt Heuping.

Im Laufe der Jahre wurden aber die Fahrzeuge größer und schwerer. Über den Hellweg als beliebte Umgehungsstrecke der oft verstopften B63 donnerten nicht selten 40-Tonner, zudem ist sie eine wichtige Transportroute für die umliegenden Landwirte mit ihren Treckern samt gefüllten Anhängern.

Die Fahrer waren dabei stets in dem Glauben, dass die Brücke für das Gewicht ihrer Fahrzeuge ausgelegt war. Vor einigen Monaten haben sich die Zuständigkeiten in den Behörden geändert. Die Autobahn GmbH wurde gegründet. Sie übernahm alles, was mit Autobahn zu tun hatte und entlastete damit den Landesbetrieb Straßen-NRW. Zum Auftakt motiviert, knöpften sich die Mitarbeiter der neuen Behörde die vielen Brücken vor.

Brücken unter die Lupe genommen

Allein für die Niederlassung Westfalen waren dies über 300 Brücken, die in einer Art Bestandsaufnahme identifiziert wurden. Das Thema „Traglast“ spielte dabei eine bedeutende Rolle – und das unter einem neuen Blickwinkel. „Denn in den vergangenen Jahrzehnten hat sich bei der Dimensionierung der Fahrzeuge einiges getan.

Sie werden mittlerweile immer größer und schwerer gebaut“, erklärt Heuping. „Deshalb hat sich die Autobahn Westfalen nach der Übernahme des Netzes von Straßen-NRW dazu veranlasst gesehen, jene Bauwerke, die nicht für diese Gewichte ausgelegt sind, neu beschildern zu lassen“, so der Sprecher.

Diese Info ging schließlich an den so genannten Straßenbaulastträger, das ist in diesem Fall die Stadt Hamm. Die stand nun vor der Wahl, die Brücke für Begegnungsverkehr mit einer Gewichtsbeschränkung weiter in beide Richtungen offen zu lassen oder sie einspurig zu machen, entweder durch eine Ampel oder eine Verengung der Fahrbahn durch Leitplanken, so dass sie weiterhin von Fahrzeugen bis zu 40 Tonnen genutzt werden kann.

Die Entscheidung ist bekannt: Die Autobahnbrücke kann weiterhin in beiden Richtungen gleichzeitig befahren werden, allerdings nur noch bis zur Traglast von 16 Tonnen pro Fahrzeug (inklusive möglicher Anhänger).

Sicherheit steht im Vordergrund

„Für die Autobahn GmbH steht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf und unter der Brücke im Vordergrund“, stellt Heuping klar. „Deswegen sind die nun angepassten Gewichtsbeschränkungen aus unserer Sicht unumgänglich, auch wenn sie für Verkehrsteilnehmer mit schwereren Fahrzeugen Umwege bedeuten.

Wichtig ist, dass dies nicht geschieht, weil die Brücken marode oder in schlechtem Zustand sind. Uns geht es darum, dass sie nicht vorzeitig diesen Zustand erreichen und dadurch nicht mehr genutzt werden können“, so der Sprecher weiter.

Umwege für Landwirte

Den Landwirten gefällt diese Regelung natürlich nicht. „Wenn wir zur Erntezeit einen vollen Anhänger haben, dann überschreiten wir schon mal die 16 Tonnen“, so Martin Krumme, der seinen Betrieb an der Alten Freisker Straße unweit der Brücke hat. Seine Felder liegen dies- und jenseits der Autobahn.

Zudem muss er auf dem Weg zum Hafen mit seinem Getreide die Autobahn queren. Dies gehe offiziell nur über die Bundesstraße oder die Straße „In der Lengde“, weil er dann die A2 auf der Unnaer Straße unterquert. Oder er muss mit weniger Ladung häufiger fahren. Eine bessere Lösung wäre ihm und anderen Landwirten lieber.

Kurios: Ein paar hundert Meter weiter westlich befindet sich die Brücke auf der Straße „Zur grünen Aue“. Hier gibt es (noch) keine Gewichtsbeschränkung – allerdings ist die Straße nur für den Anliegerverkehr freigegeben.

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