Deutschland bleibt Spitzenreiter bei Asylanträgen: 191.000 Schutzgesuche wurde im vergangenen Jahr hierzulande gestellt, teilte die in Malta ansässige EU-Asylbehörde EUAA am Dienstag mit. Es folgten Frankreich, Spanien und Italien. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 648.000 Asylanträge in der EU gestellt – ein Anstieg von mehr als 30 Prozent. 118.000 Menschen erhielten den Flüchtlingsstatus und 64.000 Schutz mit Unterstützung.
Die größten Gruppen an Antragsstellern bildeten Menschen aus dem Kriegsland Syrien (117.000) und aus Afghanistan (102.000), wo das Chaos nach dem Abzug internationaler Truppen und die Machtübernahme der Taliban im August eine Flüchtlingswelle auslösten. 70 Prozent der Gesuche entfielen auf Männer. Die Hälfte aller Bewerber war im Alter zwischen 18 und 35 Jahren.
Besonders schlimm: Rund 23.600 Anträge – und damit zwei Drittel mehr als noch 2020 – stammten laut EUAA von unbegleiteten Minderjährigen. Diese Gruppe ist besonders anfällig dafür, in die Hände von Kriminellen zu geraten. Menschenrechtsexperten warnen dabei insbesondere vor dem Missbrauch durch Prostitution, aber auch vor kriminell organisiertem Organraub.
Bemerkenswert sind die Erkenntnisse der Behörde über die Inhaftierungsbedingungen von Asyl-Antragsstellern oder von abgelehnten Antragsstellern. Die Inhaftierung während eines Asylverfahrens oder danach ist aus unterschiedlichen Gründen in den EU-Gesetzen ausdrücklich vorgesehen. So wurden seit Februar alleine drei Haftcenter auf den griechischen Inseln Samos, Leros und Kos mit rund 6200 Plätzen errichtet.
Die Asylbehörde sieht allerdings „mit wachsender Sorge“ die Haftbedingungen in Malta, Griechenland, Italien, Litauen und Polen. So wurde die Mindestfläche für eine inhaftierte Person in Polen vorübergehend von vier auf zwei Quadratmeter reduziert. In Finnland und Zypern kritisiert die EU-Behörde den mangelnden Zugang zu medizinischen Leistungen, zudem gab es Überwachungskameras und kein ausreichendes Beschwerdesystem.
Die EUAA analysierte auch erste Entwicklungen im laufenden Jahr. Derzeit wirkt sich in Europa die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine, die am 24. Februar von Russland angegriffen wurde, deutlich aus. Jüngsten Zahlen zufolge sprachen die EU-Behörden bislang mehr als 3,4 Millionen Ukraine-Geflüchteten vorübergehenden Schutz zu.
Der Status gewährt den Menschen für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildung in den EU-Ländern erhalten, ohne dafür ein länger dauerndes Verfahren anstreben zu müssen.