WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Wirtschaft
  3. Karriere
  4. Bildung
  5. Anwesenheit, Attest, Stipendien, Master: Irrtümer im Studium

Bildung Bildung

Das sind sechs große Irrtümer im Studium

Eine Vorlesung kann man auch mal schwänzen – das stimmt sogar. Doch auch im Studium kann es Anwesenheitspflicht geben Eine Vorlesung kann man auch mal schwänzen – das stimmt sogar. Doch auch im Studium kann es Anwesenheitspflicht geben
Eine Vorlesung kann man auch mal schwänzen – das stimmt sogar. Doch auch im Studium kann es Anwesenheitspflicht geben
Quelle: Getty Images
Ein Attest rettet mich immer. Und Stipendien sind sowieso nur für Streber. Im Studentenleben gibt es viele Irrtümer. Von der Anwesenheitspflicht bis zu den Prüfungen – das sollten Erstsemester wissen.

In wenigen Wochen ist es so weit: Für Hunderttausende Jugendliche beginnt der Uni-Alltag – und damit ein ganz neuer Lebensabschnitt. Studienanfänger stellen sich schon lange vor dem ersten Tag an der Universität Tausende Fragen. Ist das Studentenleben tatsächlich so frei? Rettet mich ein Attest immer? Und wer hat Chancen auf ein Stipendium? Die „Welt“ klärt sechs große Irrtümer auf.

1. Freies Studentenleben: Kommen und gehen, wann man will

Ganz richtig ist das nicht. Es gibt Seminare und Vorlesungen, bei denen es eine Anwesenheitspflicht gibt. „Grundsätzlich wird diese in den Hochschulordnungen geregelt“, sagt Ralf Kellershohn von der Hochschulrektorenkonferenz, der Interessenvertretung der deutschen Hochschulen. Im Normalfall darf man meist zwei- bis dreimal fehlen. „Auch wenn Hochschulrecht eigentlich Länderrecht ist, können in diesem Punkt die Hochschulen selbst festlegen, wo dieser Satz liegt“, sagt Tobias Roßmann vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Technischen Universität Berlin (TU).

Studenten müssen sich also individuell informieren. Während man an der Humboldt-Universität in Berlin 75 Prozent der Zeit anwesend sein muss, packt die Freie Universität Berlin zehn Prozent obendrauf. Fehlt man darüber hinaus, muss man das meist durch andere Leistungen mit ähnlichem Arbeitsaufwand ausgleichen.

In einigen Kursen wird die Anwesenheit durch Listen kontrolliert. Roßmann sieht das kritisch. Ob die Kontrollen rechtmäßig sind, darüber wird gestritten. „Wenn doch, muss sich der Beweis dafür in der Studienordnung für die gesamte Hochschule finden lassen“, so Roßmann. In Berlin sind solche Kontrollen inzwischen verboten. Es wird ein selbstverständliches Interesse der Studierenden vorausgesetzt, schließlich wird niemand gezwungen zu studieren. Roßmann: „Die Bologna-Reform sieht nicht vor, Studienpunkte für Anwesenheit zu vergeben, sondern für Kompetenzleistungen, die erworben werden.“

2. Prüfung nicht bestanden: Na und?!

Natürlich darf man mal durch eine Prüfung fallen, ohne gleich sein Studium abbrechen zu müssen. Sogar ein zweites Mal durch die gleiche. Nur beim dritten Mal, da sollte man, das empfiehlt Roßmann vom AStA der TU, zusehen, sich gut vorzubereiten, sonst drohe an den meisten Unis die Exmatrikulation für diesen Studiengang. Teilweise gilt diese dann sogar bundesweit: „Wenn man danach zu einer anderen Hochschule wechseln möchte, um dort das gleiche Fach zu beenden, muss individuell geprüft werden, ob die zuvor endgültig nicht bestandene Prüfung ebenfalls Bestandteil des Studiengangs ist“, sagt Kellershohn von der Hochschulrektorenkonferenz.

Für solch ausweglose Situationen gibt es als letzte Chance Gnadenanträge. Allerdings hat man darauf keinen Rechtsanspruch, da die Prüfungsausschüsse das nach eigenem Ermessen entscheiden. Roßmanns Tipp: „Es lohnt sich auch immer, die Klausuren zu überprüfen: Fragestellung, Korrektur, Multiple Choice, vor allem wenn es Maluspunkte gibt.“ In jedem Falle sollte man rechtzeitig die Studienberatung aufsuchen.

3. Ärztliches Attest: Mein beständiger Retter in Not

Wer bei einer Prüfung fehlt, weil er krank ist, muss das unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen, sobald keine verzögernden Gründe mehr da sind. Bei der fristgerechten Abgabe des Attests gilt meist die Dreitageregel. Bei einer schweren Grippe etwa kann der Krankenschein nachgereicht werden. „Welche Gründe anerkannt werden, um als prüfungsunfähig zu gelten, ergibt sich aus den Studien- und Prüfungsordnungen“, sagt Kellershohn. Außerdem müsse das Attest nicht zwingend eine medizinische Diagnose enthalten.

Aber aufgepasst: „Prüfungsangst kann nicht geltend gemacht werden“, sagt Roßmann. Generell rät er, wenn zeitlich möglich, sich noch von der Prüfung abzumelden und zum Nachschreibetermin zu gehen. So sei man auf der sicheren Seite.

4. Die Regelstudienzeit muss eingehalten werden

Laut Statistischem Bundesamt erwarben im Prüfungsjahr 2012 nur 39 Prozent der Absolventen den Hochschulabschluss innerhalb der Regelstudienzeit. Aber die Festlegung in der Prüfungsordnung der Hochschule hat normalerweise ohnehin keine Auswirkungen. „Nur in einigen Bundesländern existieren ‚Langzeitstudiengebühren‘, meist heißt das, Regelstudienzeit plus zwei Semester“, sagt Bernhard Börsel, Referatsleiter für bildungspolitische Fragen beim Deutschen Studentenwerk.

Anzeige

AStA-Mann Roßmann findet es richtig, dass die Regelstudienzeit nur „eine Schutzzeit für den Studierenden ist“. Soll heißen: „In dieser Zeit muss ihm die Hochschule ein vollständiges Studium anbieten.“ Natürlich sei sie auch darüber hinaus dazu verpflichtet. Man kann danach auch nicht einfach so exmatrikuliert werden. „Passiert so etwas doch, ist es fraglich, ob diese Entscheidung rechtmäßig ist“, sagt Roßmann.

Verlängert man sein Studium über die Regelstudienzeit hinaus, spielt es aber zumindest beim BAföG eine Rolle: „Die Regelstudienzeit bedeutet die Förderungshöchstdauer, außer es liegen Gründe in bestimmten Kausalzusammenhängen wie Schwangerschaft vor“, sagt Börsel.

5. Stipendien sind nur für Einserschüler

Das stimmt nicht ganz. „Bei den Begabtenförderungswerken und auch beim Deutschlandstipendium kommt es nicht nur auf gute Noten an“, sagt Studentenwerk-Mann Börsel. Ehrenamtliches Engagement werde auch belohnt. „Gute, aber nicht beste Noten braucht man dennoch.“

Wie die „Big Bang Theory“ beim Studieren hilft

Die Wissenschaftler aus der Serie „Big Bang Theory“ sind berühmt. Von diesem Erfolg wollen Schauspieler und Produzenten jetzt etwas zurückgeben: Sie gründeten eine besondere Stiftung.

Quelle: Reuters

Doch jenseits der Hauptstipendiengeber gibt es Hunderte kleine Stiftungen. Darunter sind auch einige sehr spezifische, die gar nicht auf Notendurchschnitte achten. Die private Zeppelin Universität in Friedrichshafen bietet beispielsweise das Anti-Streber-Stipendium an, mit dem gezielt Menschen gefördert werden sollen, die eine zweite Chance verdient haben.

Onlineplattformen wie mystipendium.de oder stipendienlotse.de listen Tausende Fördereinträge. Auch Unternehmen vergeben oft Stipendien. Börsel sieht das Problem gar nicht unbedingt in der Auswahl, sondern vor allem im fehlenden Mut der Studierenden aus nicht akademischen Elternhäusern: „Viele von ihnen zweifeln, ob sie denn gut genug für ein Leistungsstipendium wären.“

6. Der Master ist ein Muss

Der Bachelor gilt oft als Abschluss zweiter Klasse. Doch das kann man so pauschal nicht sagen. „Es gibt einige wenige Berufe und Branchen, in denen ein Master verpflichtend ist“, sagt Kellershohn von der Hochschulrektorenkonferenz. Psychologen, Psychotherapeuten oder Lehrer brauchen diesen Abschluss in jedem Fall. Im öffentlichen Dienst wird man je nach Bachelor- oder Masterabschluss in unterschiedliche Entgeltgruppen eingeordnet. „Allerdings finden auch Bachelor adäquate Jobs mit guten Aufstiegschancen“, sagt Kellershohn.

Eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln zeigt, dass Bachelor in Unternehmen ebenso mit anspruchsvollen Aufgaben starten und ähnlich gut verdienen wie Master-Absolventen. Viel wichtiger als der akademische Grad seien laut Studie eher die individuelle Leistung im Unternehmen, Identifikation mit den Unternehmenszielen und Kommunikationsfähigkeit.

Doch auch nach dem Einstieg ins Berufsleben kann man sich noch weiterqualifizieren. „Es gibt immer auch die Option eines Weiterbildungsmasters, bei dem Unternehmen den Arbeitnehmer häufig unterstützen“, empfiehlt Kellershohn.

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema