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Wissenschaft Verbraucherschutz

Neue Warnzeichen für gefährliche Chemikalien

Lösungsmittel, Grillanzünder oder Haushaltsreiniger: Produkte, die bisher nur mit dem "Andreaskreuz" gekennzeichnet sind, tragen künftig neue, auffällige Symbole, die vor schweren Gesundheitsschäden warnen. Die EU will mit der neuen Verordnung die Verbraucher besser schützen.

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu schweren Vergiftungen und Gesundheitsschäden durch gefährliche Chemikalien gekommen. Ursachen waren häufig unzureichende, missverständliche oder gänzlich fehlende Kennzeichnungen. Um die Verbraucher künftig besser zu schützen, hat das Europäische Parlament nun eine neue Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte verabschiedet.


Schwarze Piktogramme auf weißen Rhomben mit rotem Rand warnen künftig vor den Gefahren chemischer Stoffe und Produkte. Die Symbole ersetzen die bisher in Deutschland verwendeten schwarzen Zeichen auf orange-farbigem Grund.

Bereits ab Dezember können Hersteller ihre Produkte freiwillig mit neuen Warnsymbolen versehen. Pflicht wird die neue Kennzeichnung für alle gefährlichen Chemikalien allerdings erst nach Ablauf einer vier- bzw. neunjährigen Übergangsfrist. Unter die neue Verordnung fallen zum Beispiel Lösungsmittel für den Heimwerkereinsatz, Lacke und Farben sowie Haushaltsreiniger.


Neu ist auch, dass die Kennzeichnung künftig zwischen Chemikalien unterscheidet, die akut wirken und unmittelbar zu einer Vergiftung führen können, und solchen Stoffen, die die Gesundheit auf andere Art schädigen. Zur zweiten Kategorie zählen zum Beispiel Stoffe, die Krebs auslösend wirken oder das ungeborene Leben schädigen können.

Auch Lampenöle und Grillanzünder, die bislang nur mit dem "Andreaskreuz" gekennzeichnet waren, tragen künftig das neue Symbol, das vor schweren Gesundheitsschäden warnt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass Lampenöle und Grillanzünder bei Kindern schwere, oft tödliche Lungenschäden verursachen können, und deutlichere Warnhinweise gefordert.

Nach der neuen Verordnung wird es zudem künftig eine öffentliche Liste über die kennzeichnungspflichtigen, gefährlichen Eigenschaften aller gehandelten gefährlichen Stoffe geben. Die Liste wird von der neuen europäischen Chemikalienbehörde ECHA in Helsinki aufgebaut und über das Internet zugänglich gemacht werden. Die Industrie wird zur Meldung der Stoffeigenschaften verpflichtet.

Die Verordnung sieht insgesamt neun neue Symbole vor, von denen sechs für Verbraucher wichtig sind.

Die künftig geltenden Symbole weisen auf Stoffe und Produkte hin, die

- schon in kleinen Mengen zu tödlichen Vergiftungen führen können

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- schwere Gesundheitsschäden verursachen und bei Kindern sogar tödlich wirken können

- Haut und Augen bei Kontakt dauerhaft schädigen können

- schon in kleinen Mengen reizend oder Allergie auslösend wirken können

- für Tiere und die Umwelt gefährlich sind

- sich schnell entzünden können

OC

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