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Bilster Berg: Gericht lehnt Antrag ab

Genehmigung gilt

Minden/Bad Driburg (fsp). Die elfte Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat den Antrag eines Anliegers abgelehnt, die vom Kreis Höxter genehmigte Änderungsgenehmigung  für die Test- und Präsentationsstrecke am Bilster Berg sofort zurückzunehmen und nicht erst die noch ausstehende Entscheidung des Gerichts abzuwarten. Die Änderungsgenehmigung sieht unter anderem höhere Emmissionsreferenzwerte und kürzere Ruhezeiten vor.

Frank Spiegel

Das Verwaltungsgerichts hat den Antrag eines Anliegers abgelehnt, die Änderungsgenehmigung  für die Test- und Präsentationsstrecke am Bilster Berg sofort zurückzunehmen.
Das Verwaltungsgerichts hat den Antrag eines Anliegers abgelehnt, die Änderungsgenehmigung für die Test- und Präsentationsstrecke am Bilster Berg sofort zurückzunehmen. Foto: Michael Robrecht

Gegen die Änderungsgenehmigung hatten vier Anlieger und der Landesverband der Naturschutzverbände Klage erhoben. Einen Termin für die Entscheidung in den Hauptsacheverfahren gibt es noch nicht. Die Kammer geht allerdings davon aus, dass unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten schädliche Umwelteinwirkungen in Form von Lärm für die Nachbarschaft weiterhin nicht zu befürchten seien und deshalb zunächst von der Änderungsgenehmigung Gebrauch gemacht werden dürfe.

Einer der Anlieger hatte einen so genannten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. Wie Verwaltungsgerichtssprecher Dr. Hans-Jörg Korte erläuterte, geht es hier um eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel, dass der Betreiber der Test- und Präsentationsstrecke bis zur Entscheidung in der Hauptsache von der Genehmigung keinen Gebrauch machen kann.

»Die Kammer hat eine allgemeine Interessenabwägung vorgenommen und sieht die Betreiberinteressen gegenwärtig den Anliegerinteressen gegenüber überwiegend«, erklärte der Sprecher. Dieser Beschluss sei aber keinesfalls als mögliches Signal für die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu bewerten.

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