Page 8 - Widmoser Verlegehinweise
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116 Verlegehinweise für Stufenplatten
Für Stufen aus Waschbeton, Kunsttravertin, gestrahlte Stufen und Sichtbetonstufen. Maßgebend
ist generell die Ö-Norm B2213: Verlegung von Kunststeinstufen.
w Stufen versetzen
Die Stufen nur auf Klebe- oder Mörtelbänder (ca. 15 cm breit, Abstand untereinander ca.
50 cm) unbedingt im Gefälle ca. 2 % versetzen. Klebemörtel 1 cm stark, Mörtel (3 Teile
Betonsand 0-8 und ein Teil Zement) 4 cm stark. Bei Verlegung von Stufen bei seitlichen
Wandanschlüssen müssen die Bewegungsfugen mind. 5 mm Stark ausgebildet werden.
Diese Fugen müssen mit einem dauerelastischen Fugendichtstoff (Silikon o.ä.) verschlossen
werden.
w Tritt- und Setzplatten
Bei Tritt- und Setzplatten ist die Setzplatte immer um 8 mm niederer als das ermittelte
Maß anzugeben. Die Setzplatten werden auf den Trittplatten mit Keilen versetzt – nur mit
Mörtelpunkten. Achtung: auf oberer und untere Fuge ist zu achten. Diese Fugen müssen mit
einem dauerelastischen, frostbeständigen Fugendichtstoff (Silikon o.ä.) verschlossen werden.
w Winkelstufen
Bei Winkelstufen ist die Setzplatte immer um 8 mm niedriger als das ermittelte Maß anzuge-
ben. Bei Winkelstufen ist die Setzfläche nicht zu vermörteln. Eine Fuge zwischen Trittfläche
der unteren, und Setzfläche der oberen ist aber unbedingt auszubilden. Diese Fugen müssen
mit einem dauerelastischen, frostbeständigen Fugendichtstoff verschlossen werden.
w Freitragende Stufen- und Podestplatten (8 cm stark)
Freitragende Stufen werden auf Betonträgern mit frostsicherem Klebemörtel verlegt. Bei der
Montage auf Stahlträgern die Stufen mittels Schrauben und Dübeln befestigen, jedoch nur auf
einer Seite fixieren – zweite Seite locker lassen, um Verspannungen zu vermeiden.
Achtung: Stufen links und rechts nicht weiter als 15 cm auskragen lassen; bei Spannweiten
von mehr als 150 cm ist unbedingt ein dritter Träger erforderlich.