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Verhandlung wegen Rollerdiebstahls vor dem Jugendgericht

19-Jähriger muss Sozialstunden ableisten

Sassenberg

Vorläufig glimpflich endete für einen 19-jährigen Sassenberger das Verfahren vor dem Jugendgericht.

Von Christopher Irmler

Wegen des Diebstahls eines Motorrollers musste sich ein 19-Jähriger Sassenberger vor dem Jugendgericht verantworten.
Wegen des Diebstahls eines Motorrollers musste sich ein 19-Jähriger Sassenberger vor dem Jugendgericht verantworten. Foto: dpa

Laut Anklage hatte er mit einem gesondert verfolgten Mittäter am 10. Dezember 2022 kurz vor Mitternacht am Klingenhagen einen Motorroller entwendet. Dieser war zusätzlich mit einer Metallkette gegen Diebstahl gesichert, was das Duo offenkundig nicht abhielt. Im Anschluss seien sie, so der Vorwurf, mit dem gestohlenen Fahrzeug durch die Hesselstadt gefahren, ehe der Roller unter einem Carport in der Nähe des Feldmarksees abgestellt wurde.

Zunächst drückte sich der Angeklagte vor einer klaren Einlassung. Er könne sich nicht mehr erinnern, der Sachverhalt sei schon lange her. „Ich war dabei, mehr kann ich nicht dazu sagen.“ Gefahren habe er den Roller definitiv nicht.

Staatsanwaltschaft sieht besonders schweren Diebstahl

Der Vorsitzende Richter verwies in diesem Zusammenhang auf ein recht langes Vorstrafenregister des potenziellen Mittäters. Der Jugendgerichtshelfer legte in seinem Bericht die Anwendung von Jugendstrafrecht nahe. Die Ableistung von Sozialstunden könne die Voraussetzung für eine vorläufige Einstellung des Verfahrens sein.

Staatsanwältin

Die Staatsanwältin machte dem Angeklagten den Ernst der Lage klar. Da der Roller zusätzlich gesichert war, handele es sich bei der Tat um einen besonders schweren Diebstahl. „Dafür gehen Erwachsene mindestens drei Monate ins Gefängnis.“ Sie tue sich mit einer Einstellung schwer, erachte jedoch 60 Sozialstunden für tat- und schuldangemessen. Sollte der Angeklagte ein Praktikum machen, können die Stunden angerechnet werden.

Zum Schluss eine Warnung

Abschließend gab die Staatsanwältin dem Sassenberger noch eine Warnung mit auf den Weg. Sollte er nochmals straffällig werden, werde die Verhandlung nicht so glimpflich enden. Bereits in der Vergangenheit war ein Verfahren gegen den 19-Jährigen eingestellt worden.