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EU-Finanzierung

EU-Kommission will sich mehr Eigenmittel beschaffen

EU-Kommission
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Donnerstag, 30.12.2021 - 05:32

Der EU-Emissionshandel, der CO2-Grenzausgleich und die internationale Unternehmensbesteuerung sollen zukünftig zur Finanzierung der EU beitragen.

Die Europäische Kommission will ein neues EU-Eigenmittelsystem einführen. Der Vorschlag sieht drei neue Einnahmequellen vor: die erste stützt sich auf Einnahmen aus dem Emissionshandel (EHS), die zweite auf die Ressourcen, die durch das vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichssystem der EU generiert werden, und die dritte auf einen Anteil aus der globalen Mindeststeuer gemäß der jüngsten OECD-Vereinbarung.

Die Kommission erwartet, dass diese neuen Einnahmequellen dem EU-Haushalt in den Jahren 2026-2030 jährlich durchschnittlich bis zu 17 Mrd. Euro einbringen. Sie sollen dazu beitragen, die von der EU zur Finanzierung der Zuschusskomponente von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel zurückzuzahlen. Auch der Klima-Sozialfonds soll mit den neuen Eigenmitteln finanziert werden.

Nach seiner Annahme soll dieses Paket die Reform des Einnahmensystems, die mit der Einbeziehung der Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff im Jahr 2020 begonnen wurde, vorantreiben.

EU-Emissionshandel

Das Paket „Fit für 55“ vom Juli 2021 zielt darauf ab, die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu senken, damit bis 2050 Klimaneutralität erreicht werden kann. Die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems ist Teil dieses Pakets. In Zukunft wird der Emissionshandel auch für den Seeverkehr gelten, im Luftverkehr wird ein größerer Anteil der Zertifikate versteigert, und für Gebäude und Straßenverkehr wird ein neues System eingeführt.

Im Rahmen des derzeitigen EU-Emissionshandelssystems werden die meisten Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten an die nationalen Haushalte übertragen. Die Kommission schlägt vor, dass in Zukunft 25 Prozent der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel in den EU-Haushalt fließen. Nach einer Anlaufphase dürften sich die jährlichen Einnahmen für den EU-Haushalt im Zeitraum 2026-2030 auf 12 Mrd. Euro belaufen.

Zusätzlich zur Rückzahlung der Mittel von NextGenerationEU sollen diese neuen Einnahmen den Klima-Sozialfonds finanzieren, den die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hat. Dieser Fonds soll einen sozial gerechten Übergang sicherstellen und finanziell schwächere Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen dabei unterstützen, in Energieeffizienz, neue Heiz- und Kühlsysteme und sauberere Mobilität zu investieren, sowie gegebenenfalls befristete direkte Einkommensbeihilfen bereitstellen. Die gesamte Finanzausstattung des Fonds entspricht grundsätzlich einem Betrag, der etwa 25 Prozent der erwarteten Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr ausmacht.

CO2-Grenzausgleichssystem

Ziel des CO2-Grenzausgleichssystems, das die Kommission im Juli 2020 vorgeschlagen hat, ist es, das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern. Es soll ein Anreiz für Hersteller in Nicht-EU-Ländern geschaffen, ihre Herstellungsverfahren umweltfreundlicher zu gestalten. Darin wird für Importe ein CO2-Preis festgelegt, der dem Preis entspricht, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren in der EU hergestellt worden wären. Dieser Mechanismus wird auf eine gezielte Auswahl von Sektoren angewendet werden. Der Kommission ist dabei wichtig, dass die Abgabe Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation steht.

Die Kommission schlägt vor, dem EU-Haushalt 75 Prozent der Einnahmen aus diesem CO2-Grenzausgleichssystem zuzuweisen. Die jährlichen Einnahmen für den EU-Haushalt im Zeitraum 2026-2030 belaufen sich auf schätzungsweise 1 Mrd. Euro. Im Übergangszeitraum von 2023 bis 2025 wird nicht mit Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem gerechnet.

Reform des internationalen Rahmens für die Unternehmensbesteuerung

Am 8. Oktober 2021 einigten sich mehr als 130 Länder, die Mitglieder des inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sind, auf eine Reform des internationalen Steuerrahmens. Mit einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bekämpfung der Steuervermeidung soll sichergestellt werden, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftliche Tätigkeit und die Wertschöpfung stattfinden. Auf die unterzeichnenden Länder entfallen mehr als 90 Prozent des weltweiten BIP. Im Rahmen der ersten Säule dieses Abkommens wird das Recht, einen Teil der sogenannten Residualgewinne der weltweit größten multinationalen Unternehmen zu besteuern, den teilnehmenden Ländern weltweit neu zugewiesen. Die Kommission schlägt Eigenmittel in Höhe von 15 Prozent des Anteils der Einnahmen vor, die den EU-Mitgliedstaaten neu zugewiesen werden.

Vorbehaltlich des Abschlusses der Einigung könnten sich die Einnahmen für den EU-Haushalt auf etwa 2,5 bis 4 Mrd. Euro pro Jahr belaufen.

Gesetzgebungsverfahren muss zwei zentrale Rechtakte ändern

Um diese neuen Eigenmittel in den EU-Haushalt einzubeziehen, muss die EU zwei zentrale Rechtsakte ändern.

Erstens schlägt die Kommission vor, den Eigenmittelbeschluss dahingehend zu ändern, dass die drei vorgeschlagenen neuen Ressourcen zu den bestehenden hinzugefügt werden.

Zweitens legt die Kommission eine gezielte Änderung der Verordnung über den derzeitigen langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 vor, der auch als Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) bekannt ist.

Diese Änderung sollen es rechtlich möglich machen, bereits während des laufenden MFR mit der Rückzahlung der Mittel für NextGenerationEU zu beginnen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die einschlägigen MFR-Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2025-2027 zu erhöhen, um die zusätzlichen Ausgaben für den Klima-Sozialfonds abzudecken.

Der Eigenmittelbeschluss muss im Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden. Der Beschluss kann in Kraft treten, sobald er von allen EU-Ländern im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften gebilligt wurde. Die MFR-Verordnung muss im Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig angenommen werden.