Schwimmteich: Keine Bauauflagen?

Eine Firma aus dem Garten- und Landschaftsbau hat uns ein Angebot für den Bau eines Schwimmteiches gemacht. Wir möchten den Teich, etwa 120 m2, hinter dem Gemüsegarten anlegen. Benötigen wir eine Baugenehmigung? Müssen wir den Teich einzäunen? Unser Hof liegt im Außenbereich.

Grundsätzlich benötigen Sie für jede bauliche Anlage eine Baugenehmigung. Jedoch sind im § 65 BauO NW bestimmte bauliche Anlagen aufgeführt, für die der Bauherr ausnahmsweise keine Baugenehmigung benötigt. Dazu zählen nach § 65 Abs. 1 Ziffer 30 BauO NW „Wasserbecken bis 100 m3 Fassungsvermögen, außer im Außenbereich“. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Schwimmteich mit einer Wasserfläche von 120 m2 und einer mittleren Tiefe von mehr als 1 m einer Baugenehmigung bedarf. Zudem müssen Sie wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Dies gilt insbesondere, wenn der Schwimmteich durch Grundwasser oder Wasser aus einem natürlichen Fließgewässer gespeist werden soll. Letzteres wird Ihnen die...