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ADD weist Kritik an zu hohen Ärztehonoraren zurück

In den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) in Rheinland-Pfalz sollen überhöhte Ärztehonorare gezahlt worden sein. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist die Kritik zurück.

"Es ist uns gelungen, die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen zu allen Zeiten sicherzustellen – auch als wir im Sommer und Herbst fast täglich neue Unterkünfte in Betrieb nahmen. Hierfür mussten wir Ärzteteams gewinnen und in Honorarverhandlungen treten. Zu berücksichtigen war dabei die Tatsache, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen andere Anforderungen an die Medizinerinnen und Mediziner stellt, als die hausärztliche Betreuung der hiesigen Bevölkerung", erklärt Dagmar Barzen, die Präsidentin der ADD, die die Erstaufnahmeeinrichtungen betreibt.

Vergütung nicht vergleichbar

Die Vergütung sei mit der Leistungsabrechnung im kassenärztlichen System nicht vergleichbar, da es sich nicht um eine Leistung handele, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sei, heißt es von Seiten der ADD in einer Stellungnahme. Dennoch sorge man in jeder Erstaufnahmeeinrichtung für eine Sprechstunde, um sicherzustellen, dass die örtliche allgemeinärztliche Versorgung durch die Flüchtlingsunterkunft nicht zusätzlich belastet werde. "Die ADD erstattet dem vor Ort eingesetzten Betreuungsverband, wie etwa dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Arbeiter Samariterbund, ein Honorar für die medizinische Sprechstunde in der Erstaufnahmeeinrichtung", schreibt die ADD weiter.

200 Euro Studenhonorar in Ingelheim und Kusel

Laut ADD wird in der Regel ein Stundenhonorar von 100 Euro vergütet. Dieses geht auf eine Vereinbarung zurück, die die AfA in Trier mit den dort behandelnden Ärzten geschlossen hat. Nur an den Standorten Ingelheim und Kusel wird ein Satz von 200 Euro pro Stunde abgerechnet. "In Ingelheim ist dies historisch bedingt: Dort betreut bereits seit vielen Jahren ein medizinisches Versorgungszentrum aus der Region die Inhaftierten in der benachbarten Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige. Diese Tätigkeit verlangt spezielle Qualifikationen und umfasst besondere Aufgaben, wie etwa das Erstellen von Gutachten", heißt es von Seiten der ADD. Als die AfA Ingelheim im Juli 2014 den Betrieb aufnahm, sei der bestehende Vertrag auf die Versorgung der Asylsuchenden ausgeweitet worden. In Kusel habe die Kreisärzteschaft für die Laufzeit von einem Jahr ebenfalls ein Stundenhonorar von 200 Euro verhandelt. "Dies war dem hohen Handlungsdruck geschuldet, den wir im Laufe des Sommers und Herbstes durch die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen hatten. Unser oberstes Ziel war es, die medizinische Versorgung überhaupt sicherzustellen. An dieser Stelle danke ich ganz herzlich auch ehrenamtlich tätigen Ärzten, die uns dabei unterstützen", sagt ADD-Präsidentin Dagmar Barzen: "Das Land verhandelt derzeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Rahmenvertrag, um zu einem landesweit einheitlichen Honorarsatz für die Ärztesprechstunde in den Unterkünften zu kommen." Foto: Symbolbild/Archiv


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