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Prozess gegen Polizisten

Notwehr oder unverhältnismäßiges Handeln?

Wann darf ein Polizist seine Waffe im Dienst einsetzen? Diese Frage wurde am Dienstag vor Gericht aufgeworfen.

Foto: Marc Wilwert

(SH) - Wann darf ein Polizist seine Waffe im Dienst einsetzen? Diese Frage wurde am Dienstag vor Gericht aufgeworfen.

Dabei geht es um einen Vorfall von November 2010. Während einer Patrouille wurde ein banalisierter Polizeiwagen von einem Fahrzeug überholt, dies an einer Stelle, an der Überholverbot galt. Mit Blaulicht und Sirene nahmen die Polizisten die Verfolgung auf, der Fahrer ließ sich hiervon jedoch nicht beeindrucken. Er setzte seine Fahrt fort, fuhr entgegen der Fahrtrichtung durch einen Kreisverkehr, bog in Sandweiler mit viel zu hoher Geschwindigkeit in eine Wohnsiedlung ein, um schließlich in eine Sackgasse zu gelangen. Dort wurde das Fahrzeug vom Polizeiwagen zugestellt.

Unterschiedliche Meinungen

Darüber, was dann geschah, gehen die Meinungen auseinander. Der Fahrer war im Januar 2013 wegen Rebellion mit Waffe, Fahrens ohne Führerschein, Fluchtversuchs und Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilt worden war. Er und seine beiden Beifahrer hielten an ihren Aussagen fest, dass der Fahrer seinen Wagen nur zwei Mal zurückgesetzt habe.

Der angeklagte Polizist sprach von drei Mal. Letzterer war davon ausgegangen, dass sein Arbeitskollege bei einem Manöver angefahren worden sei. Dieser konnte sich jedoch in einen Straßengraben retten.

Da sich der Fahrer der Polizei nicht ergeben wollte, zog der Beamte seine Waffe. Er zielte zwei Mal auf die Motorhaube, die Kugeln erwischten jedoch die Windschutzscheibe. Die Täter entkamen.

Als der Wagen später in Helmsingen aufgefunden wurde, konnten Blutspuren gesichert werden. Ein Hinweis dafür, dass der Fahrer durch eine Kugel verletzt wurde.

Vermeintliche Schwerverbrecher

Für den Anwalt des Fahrers und dessen Vater war das Handeln des Polizisten unverhältnismäßig. Der Anwalt des Polizisten forderte hingegen einen Freispruch. Sein Mandant habe innerhalb kurzer Zeit entscheiden müssen. Da ihm – fälschlicherweise – über Funk mitgeteilt worden war, dass es sich um gestohlene Erkennungstafeln handele, sei er davon ausgegangen, dass es sich bei den Insassen um Schwerkriminelle handele.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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