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Bei der letzten Unterredung mit dem Minister

Polizeireform: Kripo-Beamte verweigern Zustimmung

Bei der letzten Unterredung mit Minister Etienne Schneider, bevor dieser die Polizeireform dem Ministerrat vorlegen will, hat die Personalvertretung der Kriminalpolizisten ihre Zustimmung für das Gesetzesprojekt verweigert.

Die Personalvertretung der Kriminalpolizei sieht keinerlei Reformansatz in dem vom Ressortminister vorgelegten Gesetzesentwurf.
Die Personalvertretung der Kriminalpolizei sieht keinerlei Reformansatz in dem vom Ressortminister vorgelegten Gesetzesentwurf. Foto: Steve Remesch

(str) - Am Freitag will der Minister für Innere Sicherheit, Etienne Schneider, das Gesetzesprojekt zur Polizeireform dem Ministerrat vorlegen. Die Personalvertretung der Kriminalpolizisten hat ihre Zustimmung nun am Donnerstagmorgen bei der letzten Unterredung verweigert und auch die Polizeigewerkschaft SNPGL will mehr Bedenkzeit.

Um 17.57 Uhr ging am 20. Juli die lang erwartete E-Mail des Ministers bei der „Association du personnel de la police judiciaire“ (APPJ) ein, also acht Tage vor der letzten Unterredung von Etienne Schneider, Innenminister Dan Kersch, Staatssekretärin Francine Closener und Polizeigeneraldirektor Philippe Schrantz mit allen Personalvertretungen und Gewerkschaften der Polizei.

Viel war in dem letzten Jahr über die anstehende Polizeireform diskutiert worden. Präzise Informationen zum Inhalt des Gesetzesprojekts gab es allerdings nur selten und dann nur tröpfchenweise.

Nach einer eingehenden Analyse des geplanten Gesetzestextes hat die Personalvertretung der Kriminalpolizisten den Regierungsvertretern nun in der Sitzung am Donnerstagmorgen zu verstehen gegeben, dass sie den vorgelegten Text unter keinen Umständen mittragen werde.

Rekrutierungs-, Struktur- und Funktionsprobleme ignoriert

„Wir mussten mit Entsetzen feststellen, dass gar keine wahrhaftige Reform der Kriminalpolizei zurückbehalten wurde“, erklärt APPJ-Präsident Fernand Ruppert dem „Luxemburger Wort“. „Der uns vorgelegte Text biete keine Lösung für das Rekrutierungsproblem der Kripo“, erklärt er. „Aktuelle Struktur- und Funktionsprobleme werden ignoriert.“

Die APPJ könne nicht nachvollziehen, warum ihre Forderung nach einem Abitur als Mindestqualifizierung für angehende Kriminalpolizisten nicht zurückbehalten worden sei. Zudem sei versäumt worden, das Berufsbild des Kripobeamten attraktiver zu gestalten. Bereits jetzt würden zahlreiche Beamte die Kriminalpolizei verlassen und sich nach anderen Karrieremöglichkeiten in der Polizei umsehen.

Seit Jahren fordere man zudem, dass die Kriminalität in Luxemburg auf nationaler Ebene bekämpft werde, nicht 
regional. Lediglich, dass sämtliche Kräfte der Kriminalpolizei einer „Direction centrale de la police judiciaire“ unterstellt werden sollen, sei zurückbehalten worden.

Eine halbe Seite für die "Police judiciaire"

Das Audit, die zahllosen Sitzungen der Arbeitsgruppe „Police judiciaire“ und auch ein 116-seitiger Abschlussbericht des Direktors der Kriminalpolizei hätten den richtigen Weg vorgegeben. Im vorliegenden Gesetzesprojekt würde der Kriminalpolizei jedoch lediglich eine halbe Seite gewidmet.

Der Direktor der Kriminalpolizei, Jeff Neuens, habe den fertigen Gesetzesentwurf nicht einmal zu sehen bekommen. Die Gewerkschaftler hätten ihn informieren müssen.

"Krasse Konzeptlosigkeit"

„Diese krasse Konzeptlosigkeit wird als Konsequenz haben, dass die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler Ebene bereits im Vorfeld zum Scheitern verurteilt ist“, bekräftigt Fernand Ruppert. „Das Funktionieren der Kriminalpolizei ist mit diesem Gesetz fraglich.“

Auch die Einführung der „Carrière B“ (Abitur) erfolge völlig konzeptlos, da sich Entscheidungsträger weigern würden, die für diese Laufbahn vorgesehenen Posten per Gesetz oder „règlement grand-ducal“ zu definieren. Die „Carrière A2“ (Bachelor-Abschluss), ein Profil für das in der Kripo dringender Bedarf bestehe, gebe es in der Polizei nur auf dem Papier. Denn es sei entschieden worden, kein Personal für diese Laufbahn einzustellen - auf unbeschränkte Zeit und, ohne dass Gründe genannt worden seien.

„Die vom Ressortminister in Aussicht gestellte Reform der Kriminalpolizei ist mit diesem Gesetzesentwurf regelrecht verpufft“, unterstreicht Fernand Ruppert. „Deshalb kann unser Berufsverband den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form nicht gutheißen.“

SNPGL will mehr Zeit für Stellungnahme

Auch die Zustimmung der SNPGL ist zu diesem Zeitpunkt fraglich. Der "Syndicat National de la Police Grand-Ducale" hat den Minister nämlich per Einschreiben nach einer "angemessenen Frist von einem Monat" gefragt, um eine schriftliche Stellungnahme aufsetzen zu können.

"Die Reform besteht nämlich aus drei Gesetzen, dem Polizeigesetz, dem Gesetz zur 'Inspection générale' und dem Disziplinargesetz, sieben großherzoglichen Verordnungen, sechs zur Polizei und eine zu Polizeiinspektion, und jeweils Kommentaren und Begründungen", erklärt SNPGL-Präsident Pascal Ricquier. "Das ist an fünf Arbeitstagen einfach nicht zu schaffen und schon gar nicht inmitten der Urlaubszeit", unterstreicht er. "Es gibt gute Dinge in der Reform, aber es muss noch sehr viel nachgebessert werden."

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