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Reform der Reform

Regierung ändert umstrittene Mietrecht-Reform

Der Mietpreisdeckel wird aufgehoben. Zumindest vorerst. Mieterschutz Lëtzebuerg dagegen drängt auf Sofortmaßnahmen

Der Entwurf zur Reform des Mietgesetzes von DP-Wohnungsbauminister Claude Meischs Vorgänger, der Grüne Henri Kox, war regelrecht zerrissen wurden.
Der Entwurf zur Reform des Mietgesetzes von DP-Wohnungsbauminister Claude Meischs Vorgänger, der Grüne Henri Kox, war regelrecht zerrissen wurden. Foto: Marc Wilwert / Luxemburger Wort

Der von der Vorgängerregierung geplante Mietpreisdeckel entfällt vorerst, aber das ist nicht die einzige Änderung, die die CSV/DP-Regierung bei der Reform des Mietrechts plant und die noch für Diskussionen sorgen dürfte.

Der Entwurf vom Vorgänger des jetzigen DP-Wohnungsbauministers Claude Meisch, der Grüne Henri Kox, war seinerzeit auf erhebliche Kritik gestoßen, sowohl bei Eigentümern als auch auf Mieterseite – und hatte infolgedessen die Hürde im Parlament nicht genommen.

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Die vom Regierungsrat am Montag zusätzlich beschlossenen geplanten Neuerungen sehen vor, dass Wohngemeinschaften einen einzigen Mietvertrag unterschreiben, in dem die Regeln des Zusammenlebens festgehalten sind. Wünscht ein Mieter das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, muss er sowohl dem Vermieter als auch den Mitbewohnern mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten per Einschreiben Bescheid sagen. Zudem ist er gehalten, vor dem Ende der Frist, einen Ersatz für sich zu finden, auch die anderen Mitbewohner können einen Kandidaten vorschlagen. Findet er keinen, muss er nachweisen, dass er sich ernsthaft um einen Ersatz bemüht hat.

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Um böse Überraschungen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen, sollen in Zukunft zudem Mietverhältnisse immer per schriftlichen Vertrag begründet werden, in dem auch die gefragte Miethöhe klar definiert steht.

Der Mietpreisdeckel ist damit aber nicht unbedingt komplett hinfällig: Die Regierung will die Situation noch einmal genauer analysieren und zu gegebener Zeit einen neuen Vorschlag vorlegen. „Wir brauchen einen Mietdeckel, aber mit dem im Entwurf war niemand wirklich zufrieden“, sagt Gilles Hempel, Direktor der Agence immobilière sociale (AIS). Er hofft, dass die Regierung in der Bedenkzeit eine bessere Lösung findet, die sowohl Investitionen in Mietwohnungen nicht hemmt, aber auch realistische Mietpreise bei älteren Wohnungen erlaubt.

Pessimistischer dagegen die Einschätzung vom Mieterschutz Lëtzebuerg. „Vielleicht macht die Regierung dann später etwas, aber bei den Mietern besteht jetzt Handlungsbedarf. Sie brauchen jetzt einen Schutz vor den hohen Mietpreisen“, so Mitbegründer Gary Diederich, der zudem Co-Sprecher von Déi Lénk ist. „Die Regierung hätte ein Moratorium festlegen oder aber eine zeitlich begrenzte Mietpreisbremse vorsehen können“, meint Diederich.

Beibehalten will die Regierung für die Zwischenzeit die alte Regelung, also dass die Mietsumme insgesamt nicht höher sein darf als die gesetzlich definierte maximale Jahresmiete. Sie liegt derzeit bei fünf Prozent des in die Wohnimmobilie investierten Kapitals. Bei möblierten Wohnungen kann der Vermieter einen Aufpreis verlangen.

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Statt wie bisher dreimal im Jahr soll ein Vermieter die Miete künftig lediglich maximal zweimal jährlich um insgesamt zehn Prozent anheben können.

Die Kategorie der Luxuswohnungen wird ersatzlos gestrichen, dies, um das Umgehen der Mietpreisgrenze zu verhindern. Auch das wird von AIS-Direktor Gilles Hempel positiv bewertet. „Damit wurde viel Missbrauch betrieben“, so seine Einschätzung.

Die Gebühren für die Wohnungsvermittlung durch eine Agentur soll je zur Hälfte von Vermieter und Mieter getragen und der Höchstsatz der Mietkaution auf zwei Monatsmieten (statt bisher drei) herabgesenkt werden.

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