Erndtebrück. . Ein 31-Jähriger und sein 23-jährige Freundin finanzierten ihre Sucht mit Diebstählen und wurden im Amtsgericht Bad Berleburg verurteilt.

  • Drogenkonsum hat viele unschöne Folgen
  • Das verurteilte Paar hatte in einer öffentlichen Toilette in Erndtebrück campiert
  • Finanziert wurde die Sucht mit Diebstählen

Mitunter hatte das Paar in einer öffentlichen Toilette in Erndtebrück campiert, so dermaßen waren der 31-Jährige und seine acht Jahre jüngere Freundin aufgrund ihres Drogenkonsums abgerutscht. Im Juni dieses Jahres war der Suchtdruck so stark, dass die junge Frau ein Fachgeschäft in der Edergemeinde aufsuchte. Da angeblich keine Angestellten in der Nähe waren, nutzte die bislang unvorbelastete Frau die Gunst der Stunde und machte sich mit einem Laptop aus dem Staub.

Vor dem Geschäft steckte ihr Freund das Diebesgut in einen Rucksack. Dabei müssen sie möglicherweise beobachtet worden sein, denn anschließend wurden sie in der Rothaarbahn gestellt. „Wir wollten nach Siegen, um ein oder zwei Tage in einem Hotel zu schlafen“, so S., der allen Wittgensteiner Polizeibeamten persönlich bekannt sein dürfte.

Für Drogenkauf nach Siegen

Hauptgrund der Tour in die Kreisstadt war natürlich ein anderer – Betäubungsmittel erwerben. Aufgrund der Entzugserscheinungen litt das Paar nach eigenen Angaben unter erheblichen Schmerzen. Der eigentliche Sachverhalt wurde nicht nur von dem mehrfach vorbelasteten S. eingeräumt, auch von seiner Freundin, die vor Gericht Reue zeigte.

Das Amtsgericht in Bad Berleburg
Das Amtsgericht in Bad Berleburg © Christoph Vetter

Seit zweieinhalb Jahren ist sie nun drogenabhängig, hat mit THC begonnen, und als die Wirkung nachließ, ist sie auf Heroin umgestiegen. Dieser Weg ist bei Süchtigen eigentlich ungewöhlich, wird doch zwischendurch noch Marihuana konsumiert. Die bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene 23-Jährige kam bei dem gemeinschaftlichen Diebstahl mit 60 Tagessätzen zu je zehn Euro davon.

So etwas kam für ihren Freund wegen seiner zahlreichen Vorstrafen nicht in Frage. Das Amtsgericht unter Leitung von Strafrichter Torsten Hoffmann verurteilte den gebürtigen Thüringer zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten, aber dabei wird es nicht bleiben: Zwei Bewährungsstrafen sind noch offen, und die werden erfahrungsgemäß widerrufen.

Mindestens sieben Monate Haft

Der größte Traum des 31-Jährigen ist deshalb in Gefahr: Er wollte mit seiner Freundin im Rahmen einer Paartherapie in einer stationären Einrichtung von der Drogensucht loskommen. Ob das ernst gemeint war, daran hatte auch sein Bewährungshelfer erhebliche Zweifel. Reinhold Vater echauffierte sich, dass dieser Schritt von beiden immer wieder herausgeschoben werde. Die Kostenzusagen der Krankenkassen laufen in Kürze ab. Während die Frau auf der Anklagebank einen ordentlichen Eindruck machte, dürfte ihr Freund auch weiterhin die Justiz beschäftigen.

Übrigens: Die Kostenzusage seiner Krankenkasse hatte S. unmittelbar vor dem Diebstahl des Laptops erhalten.