Ab 1. Juli 2021 ist die Umsatzsteuer von Versandhandelsumsätzen direkt in jenem Mitgliedstaat abzuführen, in welchen versendet wird.
Wen betrifft die Neuerung?
Ihr Unternehmen ist von den Neuerungen des Innergemeinschaftlichen Versandhandels betroffen, wenn diese Kriterien erfüllt sind:
Auswirkungen:
Die Rechnung für die versendete Ware muss den Steuersatz des konkreten EU-Landes aufweisen.
Die Steuern müssen im jeweiligen EU-Mitgliedstaat abgeführt werden. Die Umsatzsteuer-Erklärung kann vereinfacht über den EU One-Stop-Shop (EU-OSS) erfolgen. Dieser bietet österreichischen Unternehmern die Möglichkeit, die in anderen EU-Ländern zu entrichtende Umsatzsteuer über FinanzOnline zu erklären und abzuführen, ohne sich im Bestimmungsland registrieren zu müssen.
Vorausgesetzt, Sie erwirtschaften mit dem Handel in die gesamte EU (nicht nur mit dem Onlineshop) mehr als 10.000 EUR Umsatz und B2C Kunden aus Deutschland können in Ihrem Onlineshop Einkäufe tätigen. Worauf müssen Sie bei Produkten, welche beispielsweise mit dem Normalsteuersatz von 19% besteuert werden, achten:
Für Produkte mit dem vergünstigten Steuersatz von 7% gilt die entsprechend angepasste Vorgehensweise.
Definition: Ein innergemeinschaftlicher Versandhandel besteht, wenn ein Unternehmen Waren aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat liefert.
Da der Onlinehandel boomt, wird die Abgabe der Umsatzsteuer für den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr innerhalb der EU-Mitgliedstaaten modernisiert. Bereits 2015 wurde mit dem Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ein erster Schritt zur einfacheren Absetzbarkeit der Steuern über FinanzOnline gesetzt, welcher jetzt verbessert und um den EU One-Stop-Shop erweitert wird.
Seitens der EU wurde ein Umsatzsteuer-Paket für den elektronischen Handel geschnürt, um Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und einen fairen Wettbewerb unter UnternehmerInnen in der EU zu gewährleisten.
Zitat der Europäischen Kommission:
"Die Europäische Kommission ist bestrebt, mehrwertsteuerliche Pflichten für Unternehmer, die grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen an Endkunden (hauptsächlich online) erbringen, zu vereinfachen sowie sicherzustellen, dass Mehrwertsteuer auf diese Umsätze, in Einklang mit dem Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsland, korrekt an den Mitgliedstaat, in dem die Leistung ausgeführt wird, abgeführt wird."
Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein elektronisches Portal für Unternehmen, welche Versandtätigkeiten innerhalb der EU betreiben und die Lieferschwelle von 10.000 EUR überschreiten. In diesem System wird das Unternehmen einmalig erfasst - weitere Registrierungen in anderen EU-Ländern entfallen. In Österreich erfolgt die Anmeldung via FinanzOnline.
Die anfallenden Umsatzsteuern für die belieferten EU-Länder werden getrennt nach Mitgliedstaaten und Steuersätzen in einem System erklärt und in einer Sammelüberweisung quartalsweise entrichtet. Die Aufteilung der jeweiligen Beiträge erfolgt durch das Finanzamt.
OSS ist eine Erweiterung von MOSS für den B2C-Bereich. MOSS-Teilnehmer werden automatisch ins neue System übernommen. Dadurch wird der elektronische Handel für Unternehmer innerhalb der EU noch weiter vereinfacht bzw. der Aufwand bei den Steuerangaben für andere EU-Länder reduziert. Auch der Konkurrenzdruck mit Unternehmen außerhalb der EU, die bisher keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt haben, soll erheblich reduziert werden.
Bisher gab es innerhalb der EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Lieferschwellen. Diese werden nun mit 1. Juli 2021 in einen einheitlichen Schwellenwert von 10.000 EUR umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt muss nur noch geprüft werden, ob der Gesamtbetrag der Entgelte für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen den Betrag von 10.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr und im laufenden Kalenderjahr überschritten hat oder nicht.
Sobald also der Nettobetrag von Warenlieferungen an Kunden in anderen EU-Ländern diese Schwelle überschreitet, muss das Unternehmen seine Waren immer in diesem Land versteuern, ganz gleich, in welches EU-Land versendet wird.
Die Registrierungspflicht in den Ländern der EU-Mitgliedstaaten entfällt allerdings und die Umsatzsteuererklärung wird über EU-OSS erklärt.
Was diese Neuerung für die Umstellung Ihres Onlineshop-Systems bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.