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Sozialversicherung und KWT Zusatzpension - Bundesverband der ...

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B ILANZBUCHHALTE R<br />

ZGZ 01Z022559 V<br />

Verlagspostamt 8053 Graz-Neuhart<br />

Buchtipp - Einführung in die<br />

Bilanzierung<br />

Impressum<br />

Einleitung – Der Präsident<br />

EURO: Umstellung leicht(er)<br />

gemacht<br />

FACHINFORMATION -<br />

Umsatzsteuer<br />

CONTROLLING<br />

ABC - Analyse<br />

Was bringt Kostenmanagement?<br />

Was hat Controlling mit Segeln<br />

zu tun?<br />

CLIENTING<br />

FACHINFORMATION-<br />

Pauschalierungsverordnung<br />

BERUFSRECHT: SBH &<br />

<strong>Sozialversicherung</strong><br />

SBH & <strong>Sozialversicherung</strong><br />

Seite 2<br />

Seite 2<br />

Seite 3<br />

Seite 4<br />

Seite 6<br />

Seite 88<br />

Seite 9<br />

Seite12<br />

RECHT - Haftungen gefährden<br />

auch Bilanzbuchhalter Seite 16<br />

FACHINFORMATION<br />

Gewährleistung<br />

Seite 10<br />

Seite 11<br />

Seite 17<br />

Seite 19<br />

BÖB<br />

BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN BILANZBUCHHALTER<br />

Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs<br />

BILANZBUCHHALTER<br />

KLUB<br />

WIFI<br />

bedeutet<br />

Vorsprung<br />

WIFI<br />

Steiermark<br />

Club<br />

CKärnten<br />

BILANZBUCHHALTERCLUB<br />

Bilanzbuchhalter / Controller<br />

BClub Vorarlberg<br />

ERC - Fachartikel:<br />

Renner & Penner Seite 20<br />

HOMEPAGE:<br />

Eintagsfliege Web-Page? Seite 22<br />

INTERNET: Wissen ist Macht... Seite 23<br />

FACHINFORMATION: Lohn<strong>und</strong><br />

Gehaltsverrechnung<br />

Deutscher B<strong>und</strong>eskongress<br />

Klubnachrichten Wien<br />

Leserbriefe<br />

Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />

BILANZ – Buchring für<br />

Wirtschaftsliteratur<br />

Seite 25<br />

Seite 30<br />

Seite<br />

Seite<br />

31<br />

31<br />

Klubnachrichten<br />

Nie<strong>der</strong>österreich Seite 32<br />

Klubnachrichten<br />

Oberösterreich<br />

Klubnachrichten<br />

Vorarlberg & Steiermark<br />

BÖB – B<strong>und</strong>esverband<br />

JOBBÖRSE<br />

Links & wichtige Adressen<br />

JETZT AUCH IM INTERNET:<br />

www.boeb.at<br />

06/2001<br />

Postgebühr bar bezahlt<br />

Seite 33<br />

Seite 34<br />

Seite 35<br />

Seite 36<br />

Seite 37<br />

Seite 39<br />

Seite 40


SEITE 2 BUCHTIPP<br />

Praxisbeispiel 1: Bewertung von<br />

Verbindlichkeitsrückstellungen<br />

Sachverhalt<br />

Die innerhalb des vergangenen Jahres produzierten (<strong>und</strong><br />

verkauften) Produkte <strong>der</strong> Oberflächlich–GmbH<br />

verursachen bei Gebrauch Schäden.<br />

Zum Abschlußstichtag ist deshalb aufgr<strong>und</strong> des Produkthaftpflichtgesetzes<br />

ein Verfahren gegen die Oberflächlich<br />

– GmbH im Gange, in dem festgestellt werden soll, ob das<br />

Produkt tatsächlich fehlerhaft ist, o<strong>der</strong> ob seitens des<br />

Konsumenten ein Fehlgebrauch vorlag. Für den Fall, dass<br />

den Hersteller das Verschulden trifft, ist mit Ersatzleistungen<br />

in Höhe von 800.000 Euro an den<br />

Geschädigten zu rechnen.<br />

Welche Buchungssätze sind in diesen Zusammenhang bei<br />

<strong>der</strong> Oberflächlich GmbH erfor<strong>der</strong>lich, wenn aufgr<strong>und</strong> des<br />

bisherigen Prozessverlaufs damit zu rechnen ist, dass sie<br />

zu Schadensersatzleistungen herangezogen wird ?<br />

Lösung<br />

Droht Inanspruchnahme, so ist die absehbare Verpflichtung<br />

als Rückstellung zu passivieren <strong>und</strong> <strong>der</strong> Aufwand in<br />

Höhe <strong>der</strong> vermutlich entstehenden Ersatzleistungen einzubuchen;<br />

einer Konkretisierung durch eine Verurteilung<br />

bedarf es hierbei nicht.<br />

Der erfor<strong>der</strong>liche Buchungssatz lautet damit :<br />

Aufwand aus Produkthaftungen an Rückstellung für<br />

Produkthaftungen: 800.000 Euro<br />

Anmerkung:<br />

In aller Regel erfolgt die Einbuchung von Rückstellungen<br />

über die betreffenden konkretenAufwandskonten.<br />

Praxisbeispiel 2 : Bewertung von<br />

Drohverlustrückstellungen<br />

Sachverhalt<br />

Dkfm. Dr. Klaus Bruns <strong>und</strong> Robert Szauter<br />

Einführung in die Bilanzierung<br />

Für Sie gelesen von Gerhard Zavis, Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub<br />

Die Handels – AG handelt u.a. mit Fernsehern, die sie in<br />

Fernost einkauft <strong>und</strong> an heimische K<strong>und</strong>en verkauft.<br />

Die Handels - AG schloß im abgelaufenen Jahr einen<br />

Vertrag über die Lieferung von 1000 Fernseher zu einem<br />

fixen Verkaufspreis von 200 Euro je Stück bei Lieferung<br />

mit ihrem K<strong>und</strong>en, <strong>der</strong> Kauf – AG ab. Die Handels – AG<br />

wird die Fernseher lt. Vertrag im März des nachfolgenden<br />

Jahres an die Kauf – AG liefern.<br />

Eine unvorhergesehene Marktentwicklung läßt die<br />

Einstandspreise für Fernseher aus Fernost steigen.<br />

BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

Verlag Orac, ATS 390.-<br />

Am Abschlußstichtag hat die Handels -–AG für den<br />

obigen Auftrag bereits 400 Fernseher eingekauft, die<br />

restlichen 600 Fernseher wird sie erst im nächsten Jahr<br />

einkaufen. Aufgr<strong>und</strong> des Preisanstiegs hat die Handels –<br />

AG für diese Fernseher 250 Euro bezahlen müssen. Auch<br />

die noch fehlenden 600 Fernseher wird sie voraussichtlich<br />

zu diesem Preis einkaufen müssen. Weitere<br />

Aufwendungen bis zum Weiterverkauf <strong>der</strong> Fernseher an<br />

die Kauf – AG sind nicht zu erwarten.<br />

Wie hat die Handels – AG den geschil<strong>der</strong>ten Sachverhalt<br />

in ihrem Jahresabschluß zu berücksichtigen ?<br />

Lösung<br />

Die auf Lager liegenden 400 Fernseher sind abzuwerten:<br />

Festgelegter Verkaufspreis 200 Euro<br />

Anschaffungskosten 250 Euro<br />

>Abwertung pro Stück 50 Euro<br />

Für die noch nicht beschafften 600 Fernseher ist in Höhe<br />

des aus dem Liefervertrag drohenden Verlustes – somit für<br />

jeweils 50 Euro je Fernseher – eine Rückstellung über<br />

30.000 Euro zu bilden:<br />

Aufwand aus Drohverlusten an Rückstellung für Drohverluste<br />

*******<br />

Beurteilung:<br />

Ein kompaktes (130 Seiten), f<strong>und</strong>iertes,<br />

sehr übersichtlich geglie<strong>der</strong>tes „Lernbuch“<br />

Für die Schnellorientierung des Praktikers bestens<br />

geeignet.<br />

Preis/Leistung: Sehr gut – kaufen !<br />

Impressum<br />

Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong><br />

Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs (Auflage<br />

6500 Stück)<br />

Herausgeber <strong>und</strong> Verleger:<br />

BÖB - B<strong>und</strong>esverband<br />

<strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter, Wilhelm Budai,<br />

1220 Wien, Eipeldauer Straße 38/19/3<br />

Tel 01/203 31 44 Fax 01/258 22 19<br />

email: boeb@chello.at. Homepage: www.boeb.at<br />

Bankverbindung: P. S. K. Konto 92.067.068 BLZ 60.000<br />

Jahresabonnement für Nichtmitglie<strong>der</strong>: 35,00<br />

Redaktion:<br />

Autorengemeinschaft Karel KEG<br />

8053 Graz, Pulverturmstraße 10a<br />

Tel/Fax. 0316/27 25 74 email: detlev.karel@iic.wifi.at.<br />

Druck: Dorrong Druck OHG, Kärntnerstraße 96, 8053 Graz.<br />

Urheber <strong>und</strong> Verlagsrechte:<br />

Alle in dieser Zeitschrift<br />

veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Die Meinung <strong>der</strong> Autoren <strong>und</strong> <strong>der</strong> Leserbriefe<br />

müssen nicht unbedingt <strong>der</strong> des Herausgebers<br />

entsprechen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte<br />

wird keine Verantwortung übernommen. Alle Angaben<br />

erfolgen ohne Gewähr.


BILANZBUCHHALTER DER PRÄSIDENT<br />

SEITE 3<br />

06/2001<br />

Liebe Leserin, lieber Leser!<br />

Dank <strong>der</strong> finanziellen Unterstützung <strong>der</strong> 830 ao Mitglie<strong>der</strong> des BÖB können wir ab diesem Heft<br />

zwei weitere Hauptrubriken einfügen:<br />

RECHT - Der Gastautor ist Dr. Werner Borns, Rechtsanwalt, Universitätslektor <strong>und</strong> langjähriger<br />

Vortragen<strong>der</strong> im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI Wien.<br />

EURO - mit dem Gastautor Dr. Alfons René Haiden, Vizepräsident, Eurobeauftragter <strong>der</strong><br />

WKÖ. Weiters lieferte uns Frau Mag. Ingrid Portenkirchner, Seminarmanagerin des<br />

Controller-Instituts einen Beitrag über Kostenmanagement.<br />

In Prag findet das 11. Europäische Bilanzbuchhalter-<br />

Für SBH <strong>und</strong> GBH gibt es dann die Möglichkeit, in <strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> Controller Treffen <strong>der</strong> EMAA statt. EMAA steht für BÖB - Homepage Name, Adresse, Telefonnummern,<br />

European Management Accountants Association <strong>und</strong> ist die eMail-Adresse <strong>und</strong> evt. Homepage einzutragen. Es<br />

europäische Dachorganisation <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter. kommen nämlich laufend Anfragen: “Wo ist in meiner Nähe<br />

Auf Gr<strong>und</strong> diverser Treffen konnten wir sehr viele Ideen ein SBH o<strong>der</strong> GBH?” Es sind ja bereits 2.700 SBH <strong>und</strong><br />

nach Österreich bringen, insbeson<strong>der</strong>e „Wie leicht es in GBH in ganz Österreich. Natürlich sagen wir dann für<br />

<strong>der</strong> Schweiz ist, als Treuhän<strong>der</strong> selbständig zu werden“. eine freiwillige finanzielle Unterstützung „Projekt<br />

Dort genügt eine einfache Anmeldung bei <strong>der</strong> Homepage“ nicht nein.<br />

Kantonsbehörde ohne irgend einen Befähigungs- Mitgliedsbeiträge – wir danken allen, die den jährlichen<br />

nachweis. Natürlich gibt es in <strong>der</strong> Schweiz auch einen Beitrag (ATS 350.-) pünktlich bezahlt haben. Wir danken<br />

Bilanzbuchhalterkurs, <strong>der</strong> nicht zwei o<strong>der</strong> drei Jahre auch allen jenen, die uns halfen, 85 Zahlungen richtig zu<br />

dauert wie in Österreich, son<strong>der</strong>n fünf Jahre. zuordnen. Einige Zahlungen sind noch unklar. Die<br />

Überlebenschancen hat als Treuhän<strong>der</strong> nur <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl ist in den letzten sechs Monaten um 100 %<br />

eidgenössische geprüfte Bilanzbuchhalter. Der Klient gestiegen, sodass wir kurzfristig personell etwas über-<br />

sucht sich natürlich den Besten. Dagegen beneiden uns for<strong>der</strong>t waren. In Zukunft wird es wesentlich leichter<br />

unsere deutschen Kollegen, dass es in Österreich den sein, da auf jedem Kuvert Ihre Mitgliedsnummer steht,<br />

SBH <strong>und</strong> GBH gibt, <strong>der</strong> wesentlich mehr Befugnisse hat, wenn Sie diese nicht griffbereit haben. Eine Bitte noch,<br />

als <strong>der</strong> deutsche Kontierer.<br />

sollten Sie übersiedeln o<strong>der</strong> Ihren Namen än<strong>der</strong>n, dann<br />

Sie wissen, unser Ziel ist es weiterhin, was wir vormittags informieren Sie uns <strong>und</strong> geben gleichzeitig Ihre<br />

als Angestellter machen dürfen <strong>und</strong> müssen, wollen wir Mitgliedsnummer an. Vielen Dank!<br />

nachmittags am selben Schreibtisch als Selbständiger Gruppenversicherung: Nochmals wollen wir Sie<br />

auch tun dürfen. Die Arbeit ist vormittags <strong>und</strong> darauf hinweisen, dass Sie als a.o. Mitglied des BÖB die<br />

nachmittags die gleiche. Wir kennen einige solche Fälle, Gruppenversicherung, die <strong>der</strong> BÖB mit <strong>der</strong> Gerlingwo<br />

wegen <strong>der</strong> Berufspraxis dieses Konstruktion gewählt Versicherung abgeschlossen hat, beanspruchen können.<br />

wird.<br />

Bei einer Versicherungssumme von ATS 1 Mio.<br />

In Salzburg fand im WIFI am 4. Mai 2001 <strong>der</strong> erste beträgt ab 1.1.2001 die Jahresprämie für die GBH<br />

Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter, SBH <strong>und</strong> ATS 1.554.- <strong>und</strong> für die SBH ATS 2.220.-; bei einer<br />

GBH statt. Wir konnten 65 Teilnehmer begrüßen, davon Versicherungssumme von ATS 3 Mio.<br />

beträgt die<br />

zehn die bereit sind, sich als Funktionäre für einen zu Jahresprämie für die GBH ATS 2.176.- <strong>und</strong> für die SBH<br />

gründenden Bilanzbuchhalterklub in Salzburg zur ATS 3.108.-. Der Selbstbehalt beträgt bei je<strong>der</strong> Variante<br />

Verfügung zu stellen. Wir, <strong>der</strong> BÖB, wünschen den ATS 5.000.-. Sie wissen ja, <strong>der</strong> Teufel schläft nicht, sodass<br />

Salzburgern viel Erfolg. Wenn Sie, wie <strong>der</strong> BÖB auch, so wir die letzte Variante mit ATS 3 Mio. vorschlagen, da die<br />

wie weitere 100 an<strong>der</strong>e Salzburger, die Gründung eines Prämie steuerlich voll absetzbar ist. Es gibt noch immer<br />

Salzburger Bilanzbuchhalterklubs unterstützen wollen, Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die bis zu ATS 12.000.so<br />

schreiben Sie uns ein eMail (boeb@chello.at), das wir Prämie im Jahr bezahlen.<br />

gerne weiterleiten.<br />

FIBU-Arbeitskreis: Unsere Kollegin Elisabeth<br />

Unser Homepage sollte bereits aktiviert sein, wenn Sie Kappacher aus Seekirchen/Salzburg hat sich bereit<br />

diese Zeilen lesen - Besuchen Sie www.boeb.at !<br />

erklärt, die Leitung dieser Projektgruppe zu über-<br />

Wir beginnen bescheiden, wie vor 18 Monaten mit dem nehmen. Die r<strong>und</strong> 100 Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die<br />

BÖB-Journal, <strong>und</strong> sind überzeugt, dass, wenn wir dort sich bereit erklärt haben, mitzuarbeiten, werden mit<br />

noch mehr Feedback von Ihnen bekommen, wir Sie separater Post angeschrieben. Frau Kappacher ist<br />

laufend über aktuelle Themen <strong>und</strong> Termine schneller erreichbar unter eMail: elisabeth@kappacher.at <strong>und</strong> im<br />

informieren können. Weitere Details wollen wir noch Internet unter www.kappacher.at zu finden.<br />

nicht verraten, da wir vorweg noch einige ao Für Wünsche <strong>und</strong> Anregungen stehe ich weiter unter<br />

Firmenmitglie<strong>der</strong> als Sponsoren suchen, um unsere<br />

Ideen zu verwirklichen <strong>und</strong> zu finanzieren. Der jährliche<br />

e-Mail boeb@chello.at zur Verfügung.<br />

Mitgliedsbeitrag für Firmen beträgt 350 EURO. Ein Für die kommenden Sommermonate wünsche ich Ihnen<br />

guter Webdesigner hat nämlich seinen Preis, <strong>und</strong> alles<br />

können wir nicht ehrenamtlich bewältigen. Sollten Sie<br />

<strong>und</strong> Ihrer Familie einen schönen <strong>und</strong> erholsamen Urlaub.<br />

Firmen kennen, die im BÖB-Journal, (Auflage 6.500 Ihr Wilhelm Budai<br />

Stück) <strong>und</strong> in unserer Homepage, veröffentlicht werden Präsident des “B<strong>und</strong>esverbandes <strong>der</strong> Österreichischen<br />

wollen mit <strong>der</strong>en LOGO <strong>und</strong> <strong>der</strong>en LINKS, bitten wir<br />

Sie, uns zu informieren.<br />

Bilanzbuchhalter”


SEITE 4 EURO<br />

von Dr. Alfons René Haiden<br />

Eurobeauftragter <strong>der</strong> WkÖ<br />

Bis zur Euro-Umstellung, dem größten Logistik-<br />

Projekt <strong>der</strong> Nachkriegszeit, bleiben nur mehr wenige<br />

Monate. Nach den neuesten Umfragen sind<br />

Österreichs Klein- <strong>und</strong> Mittelunternehmen in<br />

Sachen Euro-Vorbereitung gut im Rennen. Dies darf<br />

aber nicht darüber hinweg täuschen, dass noch viel<br />

zu tun bleibt. Folgende Maßnahmen können den<br />

Umstieg von Schilling auf unsere neue Währung<br />

erleichtern:<br />

Nützliche Maßnahmen vor dem<br />

1. Jänner 2002<br />

� Rechner zur Wechselgeldberechnung großflächig<br />

an kleine Geschäfte verteilen<br />

Die großen Handelsketten verfügen über Kassen, die<br />

das Wechselgeld berechnen können, selbst wenn ein<br />

Teil des geschuldeten Betrags in Euro <strong>und</strong> ein Teil in<br />

nationaler Währung gezahlt wird. Dies wird bei<br />

kleinen Geschäften nur selten <strong>der</strong> Fall sein. Das<br />

Fehlen <strong>der</strong> entsprechenden Ausrüstung kann die<br />

Organisation <strong>der</strong> Kassen ernsthaft erschweren. Auf<br />

dem Markt, aber auch bei vielen österreichischen<br />

Banken gibt es geeignete Hilfsmittel im Taschenrechnerformat,<br />

wobei bei den Bestellungen noch<br />

Zurückhaltung geübt wird. Dabei sind diese<br />

Instrumente unabdingbar, um Warteschlangen in den<br />

Einzelhandelsgeschäften zu vermeiden <strong>und</strong> die<br />

Gefahr von Fehlern bei <strong>der</strong> Wechselgeldrückgabe so<br />

gering wie möglich zu halten.<br />

� Einfache Hilfsmittel zur Ermittlung des<br />

Liquiditätsbedarfs entwickeln <strong>und</strong> verteilen<br />

Es ist für Händler relativ schwierig, den<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Euro-Bargeldbedarf für Anfang 2002<br />

zu ermitteln. Und doch ist eine <strong>der</strong>artige<br />

Rechenoperation unabdingbar, da er die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Münzen <strong>und</strong> Banknoten bei seiner Hausbank<br />

schon jetzt bestellen muss. Mit dem österreichischen<br />

Produkt Eurocalculus,<br />

das von <strong>der</strong> Wirtschaftsuniversität<br />

Wien entwickelt <strong>und</strong> von den Banken<br />

finanziert wurde, lassen sich je nach Art des Einzelhandelsgeschäfts<br />

die erfor<strong>der</strong>liche Anzahl an Euro-<br />

Banknoten <strong>und</strong> -münzen –aufgeschlüsselt nach<br />

BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

Euro-Umstellung:<br />

Leicht(er) gemacht!<br />

Stückelungen – abschätzen. Im Internet abrufbar ist<br />

dieser Wechselgeldhochrechner unter<br />

http://wko.at/euro (unter Euro Tools).<br />

�<br />

Die belgischen Behörden haben beispielsweise den<br />

Arbeitgebern gestattet, allen Mitglie<strong>der</strong>n ihres<br />

Personals ein Startpaket als soziale Vergünstigung<br />

zukommen zu lassen. Die Kosten dieser Maßnahme<br />

sind für das Unternehmen als Werbungskosten<br />

abzugsfähig. Wird in Belgien dem Personal ein<br />

Euro-Startpaket geschenkt, so muss diese Maßnahme<br />

eine zusätzliche soziale Vergünstigung<br />

darstellen; sie darf nicht an die Stelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Vergünstigungen treten, auf die das Personal<br />

aufgr<strong>und</strong> von Arbeits- o<strong>der</strong> Tarifverträgen Anspruch<br />

hat. Auch durch diese Maßnahme lässt sich <strong>der</strong><br />

Umfang <strong>der</strong> Vorabausstattung vergrößern. Diese<br />

Startpakete könnten an dieArbeitnehmer zB auch als<br />

Weihnachtsgeschenke im Dezember vergeben<br />

werden.<br />

�<br />

Die Arbeitgeber ermutigen, ihrem Personal<br />

Startpakete zu schenken<br />

Spezialisten entsenden, um den Einzelhändlern<br />

vor Ort die Umstellung auf den<br />

Euro zu erläutern<br />

Österreichweit stehen den österreichischen Unternehmen<br />

die Euro-Beauftragten <strong>der</strong> Wirtschaftskammern<br />

<strong>und</strong> das Euro-Service zur Verfügung. Ab<br />

Juni tourt neuerlich das Euromobil <strong>der</strong><br />

Wirtschaftskammer Österreich<br />

durch ganz<br />

Österreich. So wie bisher werden in den Betrieben<br />

vor Ort eigene Euro-Workshops abgehalten. Ebenso<br />

veranstalten die Wirtschaftskammern gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> Oesterreichischen Nationalbank, <strong>der</strong> Bank<br />

Austria, den Casinos Austria, den Österreichischen<br />

Lotterien <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Informationspartnern neun<br />

öffentliche Podiumsdiskussionen in allen<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n im Rahmen des Euro-Countdown.<br />

Information zu diesen Veranstaltungen finden Sie<br />

unter http://wko.at/euro.<br />

Zweck ist es, in ruhigen Zeiten die Betroffenen zu<br />

besuchen, um ihnen die Einzelheiten <strong>der</strong> Euro-<br />

Umstellung zu erläutern.


BILANZBUCHHALTER EURO/Inserat<br />

SEITE 5<br />

06/2001<br />

Euro-Umstellung: Leicht(er) gemacht!<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Nützliche Maßnahmen nach dem 1.<br />

Jänner 2002<br />

In den Fällen, in denen <strong>der</strong> Ausverkauf<br />

normalerweise in <strong>der</strong> ersten Jännerwoche<br />

beginnt, dessen Beginn verschieben<br />

Diese Maßnahme ist beispielsweise in Belgien<br />

vorgesehen, wo <strong>der</strong> Ausverkauf, <strong>der</strong> normalerweise<br />

am 3. Jänner beginnen würde, um zwei bis drei<br />

Wochen verschoben wird. Der Ausverkauf sollte<br />

möglichst entwe<strong>der</strong> Ende Dezember o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong><br />

zweiten Jännerwoche anlaufen. Gewöhnlich wird an<br />

den drei ersten Ausverkaufstagen <strong>der</strong> größte Umsatz<br />

erzielt. Durch ein Auseinan<strong>der</strong>ziehen <strong>der</strong> beiden<br />

Termine ließen sich die negativenAuswirkungen des<br />

Zusammenfallens <strong>der</strong> Periode beson<strong>der</strong>s intensiver<br />

Geschäftstätigkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Periode mit den größten<br />

Umstellungsanstrengungen vermeiden.<br />

Eine o<strong>der</strong> mehrere Personen dafür abstellen,<br />

in Supermärkten <strong>und</strong> Kaufhäusern<br />

speziell Fragen im Zusammenhang mit dem<br />

Euro zu beantworten<br />

Alle Simulationen zeigen, dass <strong>der</strong> Parallelumlauf<br />

eine deutliche Verlängerung <strong>der</strong> Zahlungsdauer an<br />

den Kassen mit sich bringt <strong>und</strong> sich somit negativ auf<br />

den Umsatz auswirkt. Um die Probleme beim<br />

Umgang mit den Warteschlangen so gering wie<br />

möglich zu halten, muss zumindest - wie es von<br />

mehreren Geschäften vorbereitet wird - erreicht<br />

werden, dass alle Fragen <strong>der</strong> K<strong>und</strong>schaft im<br />

Zusammenhang mit dem Euro außerhalb des<br />

Kassenbereichs gestellt werden. An ein <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>selben Kasse die in sich schon schwierige<br />

Geldrückgabe abzuwickeln <strong>und</strong> gleichzeitig die<br />

Fragen schlecht informierter K<strong>und</strong>en zu<br />

beantworten, würde ein explosives Gemisch<br />

darstellen, welches zur Verlängerung <strong>der</strong><br />

Warteschlangen beitragen könnte.<br />

Den K<strong>und</strong>en Währungsumrechner zur<br />

Verfügung stellen<br />

Die Phase des Parallelumlaufs ist schwierig zu<br />

handhaben <strong>und</strong> daher fehlerträchtig. Um rasch auf<br />

etwaige Einwände <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en eingehen zu können,<br />

sollte an den Kassen ein einfach zu bedienen<strong>der</strong><br />

Währungsumrechner bereitgehalten werden.<br />

Die Geldautomaten möglichst frühzeitig auf<br />

Euro umstellen<br />

In allen Mitgliedstaaten sind die Geldautomaten die<br />

wichtigste Quelle für die Versorgung <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en mit<br />

Banknoten. In fünf Staaten (Belgien, Deutschland,<br />

Luxemburg, Nie<strong>der</strong>lande <strong>und</strong> Österreich), werden<br />

alle Geldautomaten schon am ersten Tag Euro ausgeben<br />

<strong>und</strong> somit die Voraussetzungen für eine rasche<br />

Einführung <strong>der</strong> neuen Währung schaffen. Ihre rasche<br />

Umstellung ist entscheidend für den Erfolg <strong>der</strong><br />

Umstellungsmaßnahmen.<br />

WirunternehmenSicherheit.<br />

Die<br />

Transport-<br />

Versicherung<br />

WIR LADEN SIE EIN,<br />

eine neue Generation<br />

kennenzulernen.<br />

Sie werden sich ihr<br />

anvertrauen können.<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Herr Clemens Waldmann<br />

Tel-Nr. 0732/75 71 33 DW 20<br />

FAX-Nr. DW 33<br />

e-mail: clemens.waldmann@gerling.com


SEITE 6 FACHINFORMATION - UMSATZSTEUER<br />

In den Umsatzsteuerrichtlinien 2000<br />

werden die Unterschiede zwischen<br />

steuerbaren Umsätzen <strong>und</strong> nicht<br />

steuerbaren Einnahmen ausführlich <strong>und</strong><br />

mit zahlreichen Beispielen erläutert.<br />

Leistungsaustausch<br />

Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch setzt<br />

immer Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung voraus.<br />

Erfor<strong>der</strong>lich sind weiters zwei Beteiligte <strong>und</strong> eine<br />

innere Verknüpfung zwischen Leistung <strong>und</strong><br />

Gegenleistung. Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung müssen<br />

jedoch nicht gleichwertig sein.<br />

So gelten z.B. Schadenersätze aller Art (Verzugszinsen,<br />

Mahngebühren, direkte Schadenersatzzahlungen,<br />

Versicherungsvergütungen, Ersatz<br />

von Prozesskosten u.a.) nicht als steuerbarer<br />

Umsatz, da <strong>der</strong> Leistungsaustausch fehlt.<br />

Es gilt <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Unteilbarkeit. Entwe<strong>der</strong><br />

ist zur Gänze Entgeltlichkeit gegeben (Kauf, Tausch)<br />

o<strong>der</strong> zur Gänze Unentgeltlichkeit (Schenkung,<br />

Erbschaft).<br />

Gutscheine<br />

Die Hingabe von Gutscheinen, Geschenkbons,<br />

Geschenkmünzen <strong>und</strong> Ähnlichem ist ohne konkrete<br />

vereinbarte Leistung noch kein steuerbarer Vorgang.<br />

Erst die erbrachte Lieferung bzw. Leistung <strong>und</strong> die<br />

Einlösung <strong>der</strong> Gutscheine lösen die Umsatzsteuerpflicht<br />

aus.<br />

Bierlieferungsrecht<br />

Die Hingabe von „Abschreibungsdarlehen“ o<strong>der</strong><br />

von Wirtschaftsgütern durch die Brauerei gegen eine<br />

Bierabnahmeverpflichtung gilt als Leistungsaustausch<br />

<strong>und</strong> damit als steuerpflichtiger Umsatz.<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Weitere Fälle<br />

zum Leistungsaustausch<br />

Entgelte für Abbauverträge (Recht auf<br />

Materialentnahme) sind steuerbar.<br />

Die Überlassung von Arbeitskräften gegen<br />

Ersatz <strong>der</strong> Lohnkosten ist steuerbar.<br />

Entschädigungen für entgehende Einnahmen<br />

aus einem Fischereirecht sind<br />

steuerbar.<br />

nicht umsatz-<br />

Entgelte für Leitungsdienstbarkeiten (Duldung<br />

<strong>der</strong> Stromleitungen) sind umsatzsteuerbar.<br />

Vertraglich vereinbarte Räumungsentschädigungen<br />

sind steuerbar.<br />

Rennpreise bei Pfer<strong>der</strong>ennen sind steuerbar.<br />

BILANZBUCHHALTER Steuerbare Umsätze §1UStG-nicht steuerbare Einnahmen<br />

von Detlev Karel<br />

Schadenersatz<br />

Vertragliche Haftung<br />

Gewährleistung<br />

Gewährleistungsmängel<br />

<strong>und</strong> Preismin<strong>der</strong>ung<br />

06/2001<br />

Echter Schadenersatz wird auf Gr<strong>und</strong> einer<br />

gesetzlichen o<strong>der</strong> vertraglichen Verpflichtung, für<br />

den Schaden einstehen zu müssen, geleistet. Er ist<br />

kein Entgelt.<br />

Deliktischer Schadenersatz (gesetzliche Haftung<br />

des „Schädigers“.)<br />

Die Schadensbehebung ist kein Leistungsaustausch.<br />

Als Ausnahme gilt jedoch, wenn <strong>der</strong> Geschädigte<br />

vom Schädiger direkt beauftragt wird, die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Reparaturen (Schadensbehebungen)<br />

gegen Entgelt durchzuführen. Diese Leistung<br />

unterliegt <strong>der</strong> Ust.<br />

Verzögert sich die Auftragserfüllung durch verspätete<br />

Leistung o<strong>der</strong> auch verspätete Leistungsübernahme,<br />

können Vertragsstrafen (Pönale) <strong>und</strong><br />

auch Verzugszinsen anfallen. Diese Zahlungen<br />

stellen echten Schadenersatz dar.<br />

Behebt <strong>der</strong> Leistende den Mangel selbst, kommt es<br />

zu keinem zusätzlichen Leistungsaustausch.<br />

Beauftragt er einen an<strong>der</strong>en Unternehmer mit <strong>der</strong><br />

Mängelbehebung, ist die von diesem Unternehmer<br />

in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer abzugsfähig.<br />

Preismin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> dem K<strong>und</strong>en zu<br />

ersetzende Nachbesserungskosten min<strong>der</strong>n das<br />

ursprüngliche Entgelt des Gläubigers.<br />

Rücktritt vom Vertrag: Kommt es wegen<br />

unbehebbarer Mängel zum Rücktritt vom Vertrag<br />

(Aufhebung des Vertrages), fällt <strong>der</strong> ursprüngliche<br />

Umsatz rückwirkend weg. Die Berichtigung ist<br />

jedoch im Monat <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (des Rücktritts)<br />

vorzunehmen.<br />

Begehrt ein Bauherr von einem Bauunternehmer<br />

wegen auftreten<strong>der</strong> Gewährleistungsmängel<br />

Schadenersatz <strong>und</strong> min<strong>der</strong>t sich dadurch <strong>der</strong> zivilrechtliche<br />

Preis, sind das Entgelt des Bauunternehmers<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorsteuerabzug des Bauherrn zu<br />

berichtigen. Eine Rechnungsberichtigung ist nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich! Zur Berechnung des zu berichtigenden<br />

Entgelts ist die USt aus dem festgesetzten<br />

Bruttobetrag mit 20% herauszurechnen.


BILANZBUCHHALTER FACHINFORMATION - UMSATZSTEUER<br />

SEITE 7<br />

06/2001<br />

Garantieleistungen im Kfz-Handel<br />

Die Vergütungen, die ein Kfz-Händler für seine für<br />

den K<strong>und</strong>en kostenlosen Reparaturleistungen vom<br />

Hersteller erhält, sind kein Schadenersatz, son<strong>der</strong>n<br />

umsatzsteuerpflichtig.<br />

Nichterfüllung<br />

Zahlungen, die ein Vertragsteil wegen seines vorzeitigen<br />

Rücktritts vom Vertrag zu leisten hat, sind<br />

nicht umsatzsteuerbar.(Stornogebühren,<br />

Reuegel<strong>der</strong>,<br />

Vertragsstrafen). Das gilt für Vereinbarungen<br />

bei Vertragsabschluss ebenso wie für Entschädigungen<br />

beim Rücktritt vom Vertrag.<br />

Versicherungsentschädigungen<br />

Leistungen von Versicherungsgesellschaften für<br />

eingetretene Versicherungsfälle stellen in <strong>der</strong> Regel<br />

echten Schadenersatz dar.Auch die Übereignung des<br />

beschädigten o<strong>der</strong> zerstörten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gef<strong>und</strong>enen<br />

Gegenstandes an die Versicherung ist<br />

kein Umsatz (kein Leistungsaustausch). Auch die<br />

Versicherungsleistung einer Warenkredit-<br />

versicherung<br />

ist nicht umsatzsteuerbar. Der<br />

For<strong>der</strong>ungsausfall stellt eine Entgeltsmin<strong>der</strong>ung dar<br />

(USt-Berichtigung !)<br />

Ersatz von Prozesskosten<br />

Dieser Kostenersatz (Anwaltskosten, Gerichtsgebühren,<br />

Stempelmarken, Pfändungsgebühren<br />

u.a.) ist kein Entgelt, son<strong>der</strong>n echter, nicht steuerbarer<br />

Schadenersatz.<br />

Enteignungsentschädigungen<br />

Diese Entschädigungen sind steuerbar, da ein<br />

Leistungsaustausch auf Gr<strong>und</strong> gesetzlicher o<strong>der</strong><br />

behördlicherAnordnung erfolgt.<br />

Mahngebühren<br />

Mahngebühren, die ein Unternehmer von säumigen<br />

Zahlern vereinnahmt, unterliegen als echter<br />

Schadenersatz nicht <strong>der</strong> USt. Das gilt auch für die<br />

Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die<br />

„Mahngebühren“ von gewerbsmäßigen Inkassobüros<br />

sind jedoch steuerbare Entgelte für die<br />

Inkassotätigkeit.<br />

Subventionen<br />

Drei Formen sind möglich:<br />

a) Zuschuss als Entgelt für eine Leistung (z.B.<br />

ein Gemeindezuschuss mit <strong>der</strong> Verpflichtung,<br />

b)<br />

einen bestimmten Hotelstandard herbeizuführen<br />

o<strong>der</strong> einen Golfplatz zu bestimmten Zeiten zu<br />

betreiben) Diese Zuschüsse sind steuerbares<br />

Entgelt.<br />

Zuschuss als Entgelt von dritter Seite (meist<br />

aus Gründen <strong>der</strong> Markt- <strong>und</strong> Preispolitik, z.B.<br />

ein Druckkostenbeitrag für eine Zeitung, ein<br />

Zuschuss an einen Buchverleger zur Herausgabe<br />

bestimmter Bücher). Diese Zuschüsse sind<br />

steuerbares Entgelt.<br />

c) Echter nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss:<br />

Entwe<strong>der</strong> kein Leistungsaustausch o<strong>der</strong> kein<br />

Zusammenhang mit bestimmten Umsätzen.<br />

(z.B. Zuschuss zur Anschaffung o<strong>der</strong> Herstellung<br />

von Wirtschaftsgütern, Zuschuss zur<br />

Deckung von Unkosten, Zuschuss richtet sich<br />

nach dem Geldbedarf des Zuschussempfängers,<br />

Zuschuss alsAnregung zu einem im öffentlichen<br />

Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten<br />

Handelns)<br />

.<br />

Finanzierung von<br />

Forschungsvorhaben<br />

Forschungsaufträge <strong>und</strong> sonstige wissenschaftliche<br />

Forschungen im Sinne des § 12 Forschungsorganisationsgesetzes<br />

unterliegen <strong>der</strong> Ust.<br />

Erfolgt die Finanzierung des Vorhabens jedoch in<br />

öffentlichem Interesse,<br />

so liegt ein echter, nicht<br />

steuerbarer Vorgang vor. (z.B. Zuschuss durch den<br />

Forschungsför<strong>der</strong>ungsfonds).<br />

Die Zuschüsse <strong>der</strong> EU – Projekt Leonardo da Vinci –<br />

an die Projektträger sind nicht steuerbar.<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

Echte Mitgliedsbeiträge werden nicht für konkrete<br />

Leistungen,<br />

son<strong>der</strong>n für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks<br />

entrichtet <strong>und</strong> sind kein umsatzsteuerbares<br />

Entgelt.<br />

Unechten Mitgliedsbeiträgen stehen konkrete<br />

Gegenleistungen <strong>der</strong> Personenvereinigung gegenüber.<br />

Diese Einnahmen sind steuerbar.<br />

Vorgänge nach dem<br />

Umgründungssteuergesetz<br />

(Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen,<br />

Zusammenschlüsse, Realteilungen,<br />

Spaltungen). Der Übergang <strong>der</strong> umsatzsteuerlichen<br />

Zurechnung kann ab dem <strong>der</strong><br />

Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. mit<br />

dem <strong>der</strong> Meldung beim zuständigen Finanzamt<br />

folgenden Monatsersten angenommen werden.<br />

www.boeb.at


SEITE 8 CONTROLLING<br />

Beim operativen Controlling-Instrument „ABC-<br />

Analyse“ geht es im wesentlichen um die Ermittlung<br />

von Prioritäten in den Bereichen Materialwirtschaft,<br />

in <strong>der</strong> Produktion sowie im Marketing <strong>und</strong><br />

Vertrieb.<br />

Hier beginnt ein Vergleich nach Mengen <strong>und</strong> Werten.<br />

Auf dieser Basis kann man eine Einteilung in A-, B<strong>und</strong><br />

C-Klassen vornehmen, welche in <strong>der</strong> Zukunft<br />

eine effizientere <strong>und</strong> kostengünstigere Bearbeitung <strong>der</strong><br />

einzelnen Klassen erlaubt.<br />

xakte Informationen über die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

E<br />

Lieferanten <strong>und</strong> über die benötigten Materialien<br />

sind im Einkauf von großer Bedeutung, denn gerade<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit sind längst nicht alle<br />

Zulieferer <strong>und</strong> alle Teile gleich.<br />

Der Stellenwert <strong>der</strong> jeweiligen Lieferanten <strong>und</strong> Teile ist<br />

vielen Angestellten im Einkauf oft nicht bekannt. Hier<br />

kann die Klassifizierung <strong>der</strong> ABC-Analyse Klarheit<br />

verschaffen.<br />

Das Target <strong>der</strong> Analyse ist, z.B die umsatzstärksten<br />

Lieferanten herauszufiltern, um sich mit Ihnen<br />

genauer zu befassen.<br />

In <strong>der</strong> Regel erhält man die wichtigsten<br />

Informationen aus <strong>der</strong> Kreditorenbuchhaltung, wie<br />

z.B Einkaufsvolumen pro Lieferant.<br />

In einer weiteren Spalte (Excel) trägt man die<br />

betreffenden Umsätze zu den Lieferanten je nach<br />

Höhe in absteigen<strong>der</strong> Rangfolge ein.<br />

Daneben werden die Umsätze <strong>der</strong> Lieferanten in %<br />

des Gesamtumsatzes ermittelt.<br />

Zuletzt werden die kumulierten Umsätze <strong>der</strong><br />

Lieferanten in % ausgewiesen.<br />

Von den A-Lieferanten kaufen die Firmen etwa 75 %<br />

des Umsatzes ein. Dies bedeutet, dass alle Lieferanten<br />

bis zum kumulierten Umsatz von 75 % A-Lieferanten<br />

sind.<br />

Dieses Einkaufsvolumen verteilt sich erfahrungsgemäss<br />

auf etwa 5 % <strong>der</strong> Zulieferer<br />

Bei den B-Lieferanten mit 20 % wird in <strong>der</strong> Regel 20 %<br />

des Umsatzes getätigt.<br />

Das Einkaufsvolumen mit den C-Lieferanten von<br />

75 % beträgt somit nur mehr etwa 5 %.<br />

A<br />

ABC - ANALYSE<br />

Vorgangsweise<br />

n Hand <strong>der</strong> ABC-Analyse wird analysiert, mit<br />

welchen Lieferanten sich das betreffende Unternehmen<br />

in <strong>der</strong> nächsten Zeit beson<strong>der</strong>s befassen soll.<br />

Wenn die Einkaufsaktivitäten nur geringe Kosten<br />

verursachen sollen, ist es sinnvoll, sich vorrangig mit<br />

BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

von<br />

Gottfried Rupp<br />

Stv. Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub<br />

den A-Lieferanten zu beschäftigen, dadurch können<br />

ca. 75 % des Umsatzes mit den Lieferanten beeinflußt<br />

werden. Die verhandelten Preisnachlässe /Zahlungsziele<br />

haben dann eine viel weitreichen<strong>der</strong>e Wirkung.<br />

Beurteilung:<br />

Die Klassifizierung <strong>der</strong> Lieferanten kann auch für die<br />

vom Unternehmen eingekauften Teile (Material – o<strong>der</strong><br />

Teilebeschaffung) zum Ansatz gebracht werden. Die<br />

Erfahrungswerte liegen hier für die A-, B- <strong>und</strong> C-Teile<br />

ebenfalls bei 75 %, 20 % <strong>und</strong> 5 %.<br />

Hier ist es auch sinnvoll, sich im wesentlichen mit den<br />

A-Teilen zu befassen, wenn die Aktivitäten des<br />

Einkaufes <strong>und</strong> die Lagerhaltung nur geringe Kosten<br />

verursachen.<br />

Für die A-Teile werden sehr oft Rahmenverträge<br />

vereinbart <strong>und</strong> auf Abruf werden die Teile nach<br />

vereinbartem Bedarf geor<strong>der</strong>t.<br />

Checkliste für A-Teile:<br />

Preisverhandlungen durchführen, Lagerkosten gering<br />

halten, Marktanalysen erstellen, Einholung von<br />

Gegenangeboten in regelmäßigen Abständen mit<br />

entsprechenden Preisverhandlungen., Genaue<br />

Bestandsführung mittels EDV, Reichweitenfestlegung,<br />

Mindestlagerfestlegung.<br />

Indem B-Teile je nach Stellenwert im Unternehmen<br />

erfahrungsgemäß wertmäßig nur mittlere Werte<br />

darstellen, können diese wie A-Teile o<strong>der</strong> wie C-Teile<br />

behandelt werden.<br />

Checkliste für C-Teile :<br />

Sammelbestellung statt Einzelbestellung, Quartalsweise<br />

o<strong>der</strong> monatliche Abrechnung, Lagerbuchführung<br />

mittels EDV, Höhere Sicherheitsabstände,<br />

Größere Bestellmengen.<br />

C-Teile stellen eher geringwertigere Materialien dar<br />

<strong>und</strong> sind dadurch an<strong>der</strong>s zu behandeln als die A-Teile.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Anzahl trotz geringer Wertigkeit<br />

liegt die Konzentration auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong><br />

Kostenreduzierung <strong>und</strong> Vereinfachung bei Bestellung<br />

<strong>und</strong> Lagerführung.<br />

Durch die Fokussierung auf die A-Lieferanten <strong>und</strong> die<br />

A-Teile darf jedoch nicht <strong>der</strong> Fehler begangen werden,<br />

daß die B-Lieferanten <strong>und</strong> die C-Lieferanten sowie die<br />

B- u. die C-Teile vernachlässigt werden. Die<br />

wirtschaftlichen Auswirkungen bei Fehlentscheidungen<br />

werden jedoch nicht so bedeutend sein<br />

wie im A-Bereich.


BILANZBUCHHALTER CONTROLLING<br />

SEITE 9<br />

06/2001<br />

F<br />

D<br />

K<br />

Was bringt Kostenmanagement?<br />

Der Druck wird grösser<br />

ür viele Unternehmen – auch aus dem Segment<br />

<strong>der</strong> Klein- <strong>und</strong> Mittelbetriebe – haben sich die<br />

Rahmenbedingungen ihres Geschäfts in den vergangenen<br />

Jahren entscheidend verän<strong>der</strong>t. Das Klima<br />

ist rauher geworden. Es drängen nicht nur immer<br />

neue Konkurrenten auf den Markt, sie schaffen für<br />

viele Unternehmen auch einen enormen Kostendruck,<br />

indem sie ihre Produkte zu sehr niedrigen<br />

Preisen anbieten. Produktlebenszyklen verän<strong>der</strong>n<br />

sich – in kürzerer Zeit müssen neue Produkte entwickelt<br />

<strong>und</strong> auf den Markt gebracht werden. Dies<br />

bedingt natürlich auch Investitionen, die finanziert<br />

<strong>und</strong> amortisiert werden müssen. Zusätzlich wird in<br />

vielen Bereichen (siehe z.B. die Automobilindustrie)<br />

auch von Seite <strong>der</strong> Großk<strong>und</strong>en enormer<br />

Druck auf die Preise ihrer Lieferanten ausgeübt.<br />

adurch sind zahlreiche Unternehmen mit<br />

folgen<strong>der</strong> Situation konfrontiert: Auf <strong>der</strong> einen<br />

Seite sinken die Erträge, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />

steigen die Kosten. Um die Auswirkungen auf das<br />

Ergebnis <strong>und</strong> die Überlebenschancen dieser Unternehmen<br />

abzuschätzen, muss man kein geschulter<br />

Betriebswirt sein.<br />

Ansatzpunkte des Kostenmanagements<br />

önnen Sie die Ursachen für Ihre steigenden<br />

Kosten feststellen? Die Analyse zeigt, dass es<br />

in den vergangenen Jahrzehnten vor allem zu einer<br />

Kostensteigerung in den indirekten Bereichen (d.s.<br />

jene, die nicht unmittelbar an <strong>der</strong> Leistungserstellung<br />

beteiligt sind) <strong>und</strong> damit zu einer<br />

Steigerung <strong>der</strong> anteiligen Fixkosten gekommen ist.<br />

Genau hier setzt nun Kostenmanagement an <strong>und</strong><br />

versucht Kostenniveaus, Kostenverläufe <strong>und</strong><br />

Kostenstrukturen in den Griff zu bekommen <strong>und</strong> so<br />

zu beeinflussen, dass langfristig das Überleben des<br />

Unternehmens gesichert wird.<br />

elche Faktoren sind nun für erfolgreiches<br />

WKostenmanagement entscheidend?<br />

a. Bei <strong>der</strong> Beeinflussung <strong>der</strong> Kostenniveaus ist es<br />

die Zielsetzung, die gesamten variablen <strong>und</strong><br />

fixen Kosten zu reduzieren.<br />

b. Kostenverläufe machen deutlich, wie sich die<br />

Kosten bei einer Verän<strong>der</strong>ung des Marktes <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Auslastung än<strong>der</strong>n. Hier wird größtmögliche<br />

Flexibilität angestrebt; genau so wie sich <strong>der</strong><br />

Markt verhält, sollen sich auch die Kosten<br />

verhalten.<br />

c. Fixe <strong>und</strong> variable Kosten in die richtige Relation<br />

zu bringen, ist die Zielsetzung des Kostenmanagements,<br />

wenn es um die Kostenstruktur<br />

geht. Hier wird z.B. <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> fixen Kosten<br />

o<strong>der</strong> jener <strong>der</strong> Gemeinkosten an den Gesamtkosten<br />

analysiert.<br />

Beispiel Prozesskostenrechnung<br />

W<br />

issen Sie, was Sie einAuftrag kostet? Ist es für<br />

Sie gleichgültig, ob in Ihrem Unter-nehmen<br />

ein Auftrag über 200 Stück o<strong>der</strong> über 20.000 Stück<br />

bearbeitet wird? Natürlich nicht! Zur Beantwortung<br />

dieser Frage kann eines <strong>der</strong> Instrumente des<br />

Kostenmanagements herangezogen werden, konkret<br />

die Prozesskostenrechnung: Sie stellen bei <strong>der</strong><br />

Analyse <strong>der</strong> Prozesse beispielsweise fest, dass die<br />

Bearbeitung eines Auftrages (vom Eingang des<br />

Auftrages bis zum Zeitpunkt, in dem die Waren<br />

transportfähig gemacht werden) 500,- Euro kostet.<br />

Als Basis werden dabei die gesamten Kosten <strong>der</strong><br />

Auftragsbearbeitung (alle involvierten Stellen!)<br />

sowie die Gesamtzahl <strong>der</strong> bearbeiteten Aufträge<br />

herangezogen. Dabei wird rasch deutlich, dass<br />

einem einzigen Auftrag über Euro 20.000 weniger<br />

Kosten für den Prozess <strong>der</strong> Auftragsbearbeitung<br />

zuzurechnen sind, als 200Aufträge über Euro 100.<br />

Natürlich wird eine solche Kalkulation nicht <strong>der</strong><br />

alleinige Gr<strong>und</strong> dafür sein, die Betreuung von<br />

Kleink<strong>und</strong>en einzustellen, auch wenn Großaufträge<br />

deutlich attraktiver erscheinen. Dennoch schafft<br />

diese Analyse Transparenz <strong>und</strong> zeigt auf „wo Geld<br />

liegenbleibt“<br />

. Als mögliche Konsequenz kann sich<br />

<strong>der</strong> Unternehmer verschiedene Maßnahmen überlegen,<br />

wie z.B. Vorauswahl <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en, Initiieren<br />

von Sammelaufträgen o<strong>der</strong> die Vereinfachung <strong>und</strong><br />

Umgestaltung <strong>der</strong> Prozesse (durch Online-<br />

Bestellverfahren <strong>und</strong> dgl.). Schon bei <strong>der</strong> Analyse<br />

<strong>der</strong> Prozesse ergeben sich in <strong>der</strong> Praxis oft vielfältige<br />

Ansatzpunkte für Vereinfachungen. Letztendlich<br />

wird auch die Preiskalkulation für die Kleink<strong>und</strong>en<br />

davon betroffen sein, er wird unter Umständen für<br />

das Service des Unternehmens mehr bezahlen<br />

müssen. Mit dem Instrument <strong>der</strong> Prozess-


SEITE 10 CONTROLLING<br />

kostenrechnung wird also Transparenz in den (von<br />

<strong>der</strong> herkömmlichen Kostenrechnung einheitlich<br />

betrachteten) Fixkostenblock gebracht <strong>und</strong> neue<br />

Perspektiven für die Gestaltung <strong>der</strong> Kosten<br />

geschaffen.<br />

K<br />

Ein Thema für alle<br />

ostenmanagement betrifft alle Mitarbeiter!<br />

Dennoch bedarf es für eine nachhaltige<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kosteneinflussgrößen oft einer<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organisation. In <strong>der</strong> Praxis braucht<br />

dies eine Menge Überzeugungsarbeit <strong>und</strong> eine<br />

effiziente Projektorganisation. Eine Schlüsselrolle<br />

bei diesem Vorhaben kann <strong>und</strong> soll <strong>der</strong> Controller<br />

spielen, aber auch (sofern es keine eigene<br />

Controllerstelle gibt <strong>und</strong> diese Funktion auch von<br />

Oft werden in <strong>der</strong> Werbung für Controlling-<br />

Seminare, Controlling-Bücher u. v. a. m. Seefahrtsymbole<br />

wie Steuerrad, Kompass o<strong>der</strong> Windrose<br />

verwendet. Der Controller, als Lotse im Unternehmen,<br />

versteht sich nicht als Kontrolleur im Sinne<br />

eines Aufsichtsbeamten, son<strong>der</strong>n er hilft mit, das<br />

Unternehmens(schiff) zu steuern.<br />

W<br />

as aber verbindet nun Controlling mit dem<br />

Segelsport? Bei einem Segeltörn setzt <strong>der</strong><br />

Skipper (Kapitän einer Segeljacht) ein Ziel. Um<br />

überhaupt auf See gehen zu können, sind einige<br />

Voraus-setzungen notwendig: Das Schiff muss<br />

seetüchtig <strong>und</strong> die Sicherheitseinrichtung<br />

funktionstüchtig sein. Vorräte, Lebensmittel, Wasser<br />

<strong>und</strong> Treibstoff - im Unternehmen sind diese etwa mit<br />

Anlage, Einrichtung, Rohmaterial, Maschinenbestand<br />

<strong>und</strong> sicherer Energieversorgung vergleichbar<br />

- müssen sich in ausreichen<strong>der</strong> Menge an Bord<br />

befinden.<br />

A<br />

uch wenn diese materiellen Voraussetzungen<br />

vorhanden sind, ohne Menschen geht es nicht.<br />

Die Crew an Bord muss körperlich wie auch geistig<br />

topfit sein <strong>und</strong> den gefor<strong>der</strong>ten Job zufrieden<br />

stellend erledigen können. Sind Neulinge an Bord,<br />

ist es für die Sicherheit des Schiffes erfor<strong>der</strong>lich,<br />

dass genug ausgebildete Seeleute zugegen sind, die<br />

das Schiff - auch ohne Neulinge - immer sicher ans<br />

Ziel bringen können. Die erfor<strong>der</strong>lichen Funktionen-<br />

/Aufgaben werden den Mannschaftsmitglie<strong>der</strong>n<br />

entsprechend ihren Eignungen/Neigungen zugeteilt.<br />

Wachen, resp. Schichten, sind einzuteilen. Wichtig<br />

ist natürlich, dass sich die Crewmitglie<strong>der</strong> unter-<br />

keiner an<strong>der</strong>en Person im Unternehmen wahrgenommen<br />

wird) <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter (mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> Controlling-Ausbildung), an den in<br />

kleineren Unternehmen oft solche Fragestellungen<br />

herangetragen werden.<br />

D<br />

BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

ie wohl wichtigste Botschaft im<br />

Zusammenhang mit Kostenmanagement ist:<br />

Rechtzeitig agieren <strong>und</strong> nicht erst<br />

reagieren, wenn die Zahlen nicht mehr<br />

stimmen!<br />

Nähere Informationen zu Kostenmanagement,<br />

Controlling für Klein- <strong>und</strong> Mittelunternehmen <strong>und</strong><br />

Controlling für Bilanzbuchhalter bei Frau Mag. Ingrid<br />

Portenkirchner, Seminarmanagerin,<br />

Österreichisches Controller-Institut, Wien, Tel.: 01/<br />

368 68 78 o<strong>der</strong> ausbildung@oeci.at<br />

Was hat Controlling<br />

mit Segeln zu tun?<br />

von<br />

Franz Asanger<br />

Präsident des Bilanzbuchhalter/Controller-Clubs Vorarlberg<br />

einan<strong>der</strong> so gut verstehen, dass ein positives, konstruktives<br />

Bordklima entstehen kann.<br />

U<br />

m ein Ziel mit möglichst optimaler Fahrt<br />

erreichen zu können, ist <strong>der</strong> Kurs zu bestimmen.<br />

Hier werden bekannte Hin<strong>der</strong>nisse wie<br />

Untiefen, Inseln, Verbotszonen usw. in die Kursfestlegung<br />

miteinbezogen. Wetter <strong>und</strong> Umfeld sind<br />

ständig zu beobachten. Ebenso die Strömungen in<br />

Fahrtrichtung <strong>und</strong> die Gegenströmungen. Dass die<br />

vorherrschende Windrichtung <strong>und</strong> eine eventuelle<br />

Winddrehung ebenso in die Planung einbezogen<br />

werden, versteht sich bei einer gewissenhaften<br />

Vorbereitung von selbst.<br />

I<br />

st das Schiff in Fahrt, gehenArbeit <strong>und</strong> Freude erst<br />

recht los. Es werden die richtigen Segel (abhängig<br />

von Windstärke <strong>und</strong> Windrichtung) gesetzt. Bei<br />

Flaute kommt <strong>der</strong> (Hilfs-)Motor zum Einsatz. Der<br />

Kurs wird ständig überwacht, SOLL-IST-Vergleiche<br />

werden angestellt. Kann <strong>der</strong> festgelegte Kurs nicht<br />

gehalten werden, sind Entscheidungen zu treffen.<br />

Wie kann das geplante Ziel trotz Hin<strong>der</strong>nissen<br />

optimal erreicht werden? Neuen Kurs/Strategie<br />

festlegen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Segel setzen.<br />

Zielsetzung – Planen – Steuern - Umsetzen<br />

So gesehen haben Controlling <strong>und</strong> Segeln vieles<br />

gemeinsam.<br />

Was tue ich lieber als im Büro zu sitzen?<br />

Na klar! - Als Skipper o<strong>der</strong> auch Crewmitglied über<br />

den Bodensee <strong>und</strong> fallweise übers Meer schippern.


BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

CLIENTING<br />

SEITE 11<br />

M itdiesemprovozierendenBuchtitelwillEdgarK.<br />

Geffroy aufrütteln <strong>und</strong> Mut machen zur Verän<strong>der</strong>ung.<br />

Zur erfolgreichen K<strong>und</strong>enbindung sind<br />

Qualität <strong>und</strong> Termintreue selbstverständliche<br />

Faktoren.<br />

Doch"business as usual"ist nicht mehr ausreichend.<br />

K<br />

Das einzige was stört, ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e...<br />

ennen Sie das? Sie kommen mit Ihren<br />

individuellen Vorstellungen als Käufer in ein<br />

Geschäft <strong>und</strong> werden mit einem Verkäufer des<br />

K<strong>und</strong>enabwehrdienstes (kurz: KAD) konfrontiert.<br />

K<strong>und</strong>en sind für solche Firmen<br />

eine zu vernachlässigende,<br />

anonyme Größe. Statt nach<br />

individuellen Wünschen zu fragen<br />

<strong>und</strong> diese auch reibungslos zu<br />

erfüllen, werden sie mit Massenmarketing<br />

<strong>und</strong> <strong>und</strong>ifferenzierten<br />

Dienstleistungen /Produkten<br />

abgefertigt.<br />

Viele Unternehmen<br />

haben immer<br />

noch nicht erkannt,<br />

wie wertvoll<br />

ein K<strong>und</strong>e ist.<br />

Sie wissen nicht,<br />

welche K<strong>und</strong>engruppe<br />

profitabel<br />

ist <strong>und</strong> welche nicht.<br />

o<strong>der</strong> das Management von K<strong>und</strong>enbe-<br />

Cziehungen wird immer wichtiger, es wird zu<br />

einem dominierenden betriebswirtschaftlichen<br />

Konzept <strong>der</strong> nächsten Jahre. Die Beziehungen<br />

zwischen K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Unternehmen werden im<br />

Internetzeitalter zunehmend umgekrempelt <strong>und</strong><br />

revolutioniert:<br />

lienting<br />

Bisher haben die Unternehmen die K<strong>und</strong>en gesteuert,<br />

jetzt sind die K<strong>und</strong>en am Ru<strong>der</strong>. Sie suchen<br />

die Informationen selbstständig <strong>und</strong> sind mit<br />

einem Mausklick bei Wettbewerbern.<br />

Sie wissen viel mehr als früher: durch allgemein<br />

zugängliche Informationsvielfalt haben "schwache"<br />

Produkte/ Dienstleistungen kaum noch<br />

Chancen.<br />

Personalisierung von Kommunikation <strong>und</strong><br />

Dienstleistung: Durch die Verarbeitung individueller<br />

Profile sowie die Steuerung <strong>und</strong><br />

Integration unterschiedlicher Datenbanken kann<br />

das Internet Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen individuell<br />

zuschneiden.<br />

Lieferanten, die diese Möglichkeit nicht nutzen,<br />

geraten langsam ins Hintertreffen. K<strong>und</strong>en helfen<br />

an<strong>der</strong>en K<strong>und</strong>en, das bedeutet M<strong>und</strong>-zu-M<strong>und</strong>-<br />

Propaganda. Die Folge: schlechte Nachrichten verbreiten<br />

sich wie ein Lauffeuer.<br />

K<strong>und</strong>enservice in Echtzeit: Tagelange Reaktions<strong>und</strong><br />

Lieferzeiten werden vom K<strong>und</strong>en nicht<br />

mehr akzeptiert. Er erwartet sofortige Reaktion <strong>und</strong><br />

Lösungen für seine Wünsche.<br />

K<strong>und</strong>en wollen identifiziert <strong>und</strong> sofort mit<br />

Namen angesprochen werden. Beson<strong>der</strong>s<br />

Versicherungsk<strong>und</strong>en können ein garstig Lied davon<br />

singen: K<strong>und</strong>en werden als Nichtk<strong>und</strong>en angesprochen,<br />

Verstorbene erhalten Vertragsangebote,<br />

Anfragen werden wochenlang nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend<br />

beantwortet.<br />

Jede positive Erfahrung mit dem K<strong>und</strong>enservice<br />

zahlt sich aus <strong>und</strong> wird weitergetragen: im<br />

Schnitt werden dadurch fünf neue K<strong>und</strong>en<br />

gewonnen.<br />

D<br />

D<br />

D<br />

F<br />

ür den Erfolg eines Unternehmens ist es<br />

wichtig, ein Initiator von Netzwerken zu<br />

sein. Kooperieren Sie mit artverwandten<br />

Branchen, bieten Sie Informationen,<br />

die auch in den persönlichen<br />

Bereich Ihrer K<strong>und</strong>en reichen,<br />

veranstalten Sie z. B. K<strong>und</strong>enfrühstücke,<br />

bei denen Sie<br />

sich über <strong>der</strong>en Wünsche<br />

informieren.<br />

azu Marketingguru Sergio Zyman "Je<strong>der</strong> einzelne<br />

Mitarbeiter soll die Bedeutung <strong>der</strong> eigenen<br />

Marke noch deutlicher kommunizieren. Die K<strong>und</strong>en<br />

sind heute in einer viel stärkeren Position. Sie sagen,<br />

wo es lang geht. Sie sind die wahren Eigentümer eines<br />

Unternehmens.<br />

ie K<strong>und</strong>en müssen gefragt werden. Wer nicht<br />

permanent mit seinen K<strong>und</strong>en kommuniziert,<br />

weiß schnell nicht mehr, was sie eigentlich von einem<br />

Produkt/einer Dienstleistung erwarten.<br />

W<br />

Ihrer Kreativität<br />

zur<br />

K<strong>und</strong>enpflege<br />

sind keine<br />

Grenzen gesetzt!<br />

er es als Unternehmen nicht schafft, klar zu<br />

machen, was sein Produkt/Dienstleistung dem<br />

K<strong>und</strong>en an Vorteil bringt, hat nur eine Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Differenzierung: über den niedrigeren Preis.<br />

Und das hält keine Unternehmen auf Dauer durch.<br />

ie K<strong>und</strong>en erwarten handfesten Nutzen, <strong>und</strong><br />

den gilt es, in die Köpfe <strong>der</strong> Leute zu bringen,<br />

immer <strong>und</strong> immer wie<strong>der</strong>.”<br />

Ein Beitrag <strong>der</strong><br />

SZABO & PARTNER<br />

WIRTSCHAFTSTREUHANDGESELLSCHAFT M.B.H.<br />

1210 WIEN, FLORIDSDORFER HAUPTSTR. 29/5,<br />

TEL. 278 13 55-0, FAX DW 25<br />

E-MAIL OFFICE@SZABO.AT,<br />

HOMEPAGE http://www.szabo.at<br />

WT-CODE:<br />

800762


SEITE 12<br />

FACHINFORMATION<br />

PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />

von Detlev Karel<br />

BILANZBUCHHALTER Überblick über die bestehenden Pauschalierungsverordnungen<br />

06/2001


BILANZBUCHHALTER FACHINFORMATION<br />

SEITE 13<br />

06/2001<br />

PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />

Die neuen Pauschalierungsverordnungen 2000/2001<br />

A) Pauschalierung bei Handelvertretern<br />

Allgemeines<br />

Gr<strong>und</strong>lage für diese Teilpauschalierung von<br />

Betriebsausgaben bzw. von Vorsteuern ist die Verordnung<br />

des BMF vom 28.3.2000, BGBl II 95/2000,<br />

mit den Erläuterungen in den Einkommensteuerrichtlinien<br />

2000 (Erlass des BMF vom<br />

21.12.2000,AÖFV 232/2000)<br />

� Die Pauschalierung ist ab <strong>der</strong> Veranlagung für<br />

das Kalen<strong>der</strong>jahr 2000 möglich<br />

� Diese Teilpauschalierung von Betriebsausgaben<br />

<strong>und</strong> Vorsteuern ist sowohl für die Bilanzierung<br />

als auch für die Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung zulässig<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Wird die Handelsvertetertätigkeit von einer<br />

Mitunternehmerschaft ausgeübt, steht das<br />

Betriebsausgabenpauschale<br />

pauschale nur einmal zu<br />

bzw. Vorsteuer-<br />

Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist<br />

von <strong>der</strong> umsatzsteuerlichen Pauschalierung<br />

unabhängig<br />

Die Pauschalierung ist nur zulässig,<br />

wenn sie<br />

mit ihren Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen in einer<br />

Beilage zur Steuererklärung dargestellt wird<br />

Betriebsausgabenpauschalierung<br />

Der Pauschalsatz für bestimmte Betriebsausgaben<br />

beträgt 12% <strong>der</strong> Umsätze im Sinne des § 125 BAO,<br />

höchstens jedoch S 80.000.- jährlich.


SEITE 14 FACHINFORMATION<br />

Mit diesem Satz sind folgende Betriebsausgaben<br />

„abpauschaliert“:<br />

� Die eigenen Tagesgel<strong>der</strong> des Handelsvertreters<br />

(nicht jedoch Tagesgel<strong>der</strong>sätze an Personen, die<br />

für den Handelsvertreter tätig werden).<br />

� Ausgaben für die im Wohnungsverband<br />

gelegenen Räume, vor allem Lager- <strong>und</strong><br />

�<br />

Kanzleiräume.<br />

Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfre<strong>und</strong>en<br />

� Üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben,<br />

wie Trinkgel<strong>der</strong> <strong>und</strong> Ausgaben für<br />

auswärtige Telefongespräche (z.B. Ferngespräche<br />

in Telefonzellen); nicht jedoch die<br />

Benutzung eines Mobiltelefons.<br />

Daneben sind alle an<strong>der</strong>en Betriebsausgaben, vor<br />

allem Fahrtkosten, Personalkosten <strong>und</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge<br />

abzugsfähig.<br />

in tatsächlicher Höhe<br />

Vorsteuerpauschalierung<br />

Von den pauschalierten Betriebsausgaben<br />

lt. Verordnung kann ein Vorsteuerpauschale<br />

von 12 %, maximal jährlich S 9.600,-abgesetzt<br />

werden.<br />

Berechnungsbeispiel<br />

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2000 eines selbstständigen Handelsvertreters<br />

BILANZBUCHHALTER PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />

Umsätze (inkl. Ust)<br />

Betriebsausgaben: (inkl. Ust)<br />

S 600.000,00<br />

Bezahlte Ust 80.000,00<br />

PKW-Kosten 100.000,00<br />

Reisekosten (ohne Tagesgel<strong>der</strong>) 35.000,00<br />

Sonstige Kosten (ohne Arbeitszimmer, Bewirtung u.a.) 25.000,00<br />

<strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge 80.000,00<br />

12<br />

% Pauschale von 500.000,-- Nettoumsatz 60.000,00 380.000,00<br />

Gewinn 2000 220.000,00<br />

Vorsteuerpauschale 2000: 12 % von S 60.000,-- 7.200,00<br />

B) Pauschalierung bei Künstlern <strong>und</strong><br />

Schriftstellern<br />

Allgemeines<br />

Gr<strong>und</strong>lage für diese Teilpauschalierung von<br />

Betriebsausgaben bzw. von Vorsteuern ist die Verordnung<br />

des BMF vom 29.12.2000, BGBl II<br />

417/2000. Diese Pauschalierung ist ab <strong>der</strong> Veranlagung<br />

für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2000 möglich.<br />

� Die Pauschalierung ist nicht zulässig, wenn die<br />

Individualpauschalierung <strong>der</strong> Betriebsausgaben<br />

(Verordnung BGBl II 230/1999) für eine<br />

weitere, mit <strong>der</strong> künstlerischen o<strong>der</strong> schriftstellerischen<br />

Tätigkeit im Zusammenhang<br />

stehende Tätigkeit<br />

wird.<br />

in Anspruch genommen<br />

�<br />

�<br />

06/2001<br />

Die Pauschalierung ist nur zulässig,<br />

wenn sie<br />

mit ihren Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen in einer<br />

Beilage zur Steuererklärung dargestellt wird.<br />

Die Berücksichtigung weiterer Pauschalbeträge<br />

(z.B. aus einer Basispauschalierung) ist nicht<br />

möglich.<br />

Betriebsausgabenpauschalierung<br />

Der Pauschalsatz für bestimmte Betriebsausgaben<br />

von selbstständigen Künstlern <strong>und</strong> Schriftstellern<br />

beträgt 12 % <strong>der</strong> Umsätze im Sinne des § 125 BAO,<br />

höchstens jedoch S 120.000,-- jährlich. Mit diesem<br />

Satz sind folgende Betriebsausgaben<br />

„abpauschaliert“:<br />

� Aufwendungen für übliche technische<br />

Hilfsmittel (vor allem Computer, Ton- <strong>und</strong><br />

�<br />

Videokassetten einschließlich <strong>der</strong> Aufnahme<strong>und</strong>Abspielgeräte)<br />

Aufwendungen für Telefon <strong>und</strong> Büromaterial.<br />

� Aufwendungen<br />

Eintrittsgel<strong>der</strong><br />

für Fachliteratur <strong>und</strong><br />

� betrieblich veranlasste Aufwendungen für<br />

Kleidung, Kosmetika <strong>und</strong> sonstige Aufwendungen<br />

für das äußere Erscheinungsbild<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Mehraufwendungen für die Verpflegung<br />

Ausgaben anlässlich <strong>der</strong> Bewirtung von<br />

Geschäftsfre<strong>und</strong>en<br />

Ausgaben für im Wohnungsverband gelegenen<br />

Räume (insbeson<strong>der</strong>e Arbeitszimmer, Atelier,<br />

Tonstudio, Probenräume).<br />

Üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben<br />

Daneben sind alle an<strong>der</strong>en Betriebsausgaben, vor<br />

allem Fahrtkosten, Personalkosten <strong>und</strong><br />

<strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge in tatsächlicher Höhe<br />

abzugsfähig.


BILANZBUCHHALTER FACHINFORMATION<br />

SEITE 15<br />

06/2001<br />

Vorsteuerpauschalierung<br />

PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />

Von den pauschalierten Betriebsausgaben lt. Verordnung<br />

(siehe oben) kann ein Vorsteuerpauschale<br />

von 12 %, maximal jährlich S 14.400,-- abgesetzt<br />

werden.<br />

Diese Pauschalierung ist allerdings nicht zulässig,<br />

wenn die Individualpauschalierung <strong>der</strong> Vorsteuern<br />

(Verordnung BGBl II 230/1999) für eine weitere,<br />

mit <strong>der</strong> künstlerischen o<strong>der</strong> schriftstellerischen<br />

Tätigkeit im Zusammenhang stehende Tätigkeit<br />

inAnspruch genommen wird.<br />

C) Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftspauschalierung<br />

2001 - 2005<br />

Mit Verordnung des BMF vom 19.1.2001 BGBl II<br />

54/2001 wurde die bisherigen Pauschalierungsbestimmungen<br />

in einigen Teilen geän<strong>der</strong>t.<br />

Allgemeines<br />

� Die Anwendung <strong>der</strong> Pauschalierungsverordnung<br />

ist nur auf den gesamten land- <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine<br />

Anwendung nur auf einzelne Betriebsteile o<strong>der</strong><br />

Betriebstätigkeiten ist nicht zulässig.<br />

� Die steuerpflichtigen Gewinne aus <strong>der</strong> Veräußerung<br />

forstwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen<br />

können (weiterhin) mit 35 % des<br />

Gesamtveräußerungserlöses angesetzt werden,<br />

soferne dieser 220.000 Euro (S 3.027.266,--)<br />

nicht überschreitet.<br />

(Der Gesamtveräußerungserlös setzt sich aus<br />

dem Erlös für Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden, für das<br />

stehende Holz <strong>und</strong> für das Jagdrecht zusammen).<br />

2) Gewinnermittlung bei einem Einheitswert<br />

von mehr als 65.500 Euro bzw. bei<br />

einer Beitragsgr<strong>und</strong>lagenoption nach<br />

dem Bauernsozialversicherungsgesetz<br />

Der Gewinn ist durch Einnahmen-Ausgaben-<br />

Rechnung zu ermitteln, wobei die Betriebsausgaben<br />

mit 70 % <strong>der</strong> tatsächlichen Betriebseinnahmen (inkl.<br />

USt) anzusetzen sind.<br />

Das Optionsmodell in <strong>der</strong> bäuerlichen <strong>Sozialversicherung</strong><br />

sieht vor, dass ab 1.1.2001 an Stelle des<br />

bisher sozialversicherungspflichtigen Einkommens<br />

(berechnet vom Einheitswert) das Einkommen lt.<br />

Einkommensteuergesetz herangezogen werden<br />

kann. Dieses Einkommen darf allerdings nicht auf<br />

Basis <strong>der</strong> Vollpauschalierung ermittelt werden.<br />

Bei einer solchen Beitragsgr<strong>und</strong>lagenoption muss<br />

daher <strong>der</strong> Gewinn immer durch Teilpauschalierung<br />

(Tatsächliche Einnahmen abzüglich 70 %<br />

pauschalierteAusgaben) ermittelt werden.<br />

3) Gärtnerpauschalierung<br />

Die flächenabhängigen Pauschalsätze bei<br />

nichtbuchführenden Gärtnern, die nur an Wie<strong>der</strong>verkäufer<br />

liefern, wurden um r<strong>und</strong> 17 % abgesenkt.<br />

Das Betriebsausgabenpauschale bei teilpauschalierten<br />

Gärtnern wurde von 60 % auf 70 % <strong>der</strong><br />

Einnahmen (einschließlich USt) erhöht.<br />

4) Forstwirtschaft<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Teilpauschalierung in <strong>der</strong><br />

Forstwirtschaft wurde eine Zwischenstufe von 60%<br />

Betriebsausgabenpauschale bei Selbstschlägerung<br />

eingeführt.<br />

Die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen zur bisherigen Pauschalierung<br />

1.) Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 65.500 Euro (S 901.300,--)<br />

Gr<strong>und</strong>betrag<br />

Einheitswert des land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Betriebes Durchschnittssatz<br />

Bis 15.000 Euro (S 206.405,--) 37 % des Einheitswertes<br />

Über 15.000 bis 36.500 Euro (S 502.251,--) 41 % des Einheitswertes<br />

Über 36.500 bis 65.500 Euro (S 901.300,--) 45 % des Einheitswertes<br />

Forstwirtschaft<br />

Forstwirtschaftl. Gr<strong>und</strong>flächen- Teileinheitswert<br />

Unter 7.500 Euro (S 103.202,--) 40 % des Teileinheitswertes<br />

Über 7.500 Euro bis 11.000 Euro (S 151.363,--) 50 % des Teileinheitswertes<br />

Über 11.000 Euro Tatsächliche Einnahmen abzüglich<br />

pauschale Betriebsausgaben von 20 % bis 70 %


SEITE 16<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Der Erfolg eines Unternehmers wird neben <strong>der</strong> Differenz<br />

<strong>der</strong> in den einzelnen Geschäftsfällen erzielten Umsatzerlöse<br />

<strong>und</strong> Aufwendungen ganz wesentlich durch dessen<br />

Haftungsverfassung bestimmt. Wilhelm Budai hat zuletzt<br />

(auf Seite 14 <strong>der</strong> Ausgabe März 05/2001 dieser Zeitschrift)<br />

Überlegungen zur Frage <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen bzw.<br />

angemessenen Höhe des Honorars eines Bilanzbuchhalters<br />

angestellt. Die Kalkulation des (meist ohnedies<br />

geringen) Gewinnes kann aber auch durch eine<br />

Schadenersatzpflicht etwa aufgr<strong>und</strong> von leicht fahrlässig<br />

verursachten Fehlern umgestoßen werden.<br />

I<br />

m Wirtschaftsleben ist so die Verwendung von<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>und</strong><br />

Vertragsformblättern (im folgenden zusammen kurz AGB<br />

genannt) nicht mehr wegzudenken, mit denen (neben<br />

an<strong>der</strong>en wichtigen Vereinbarungen, wie etwa jene eines<br />

Eigentumsvorbehalts) auch die Haftung des Unternehmers<br />

auf das <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong> Preise angemessene<br />

Maß reduziert werden soll. Bei <strong>der</strong> Verwendung von AGB<br />

ist allerdings zu bedenken, dass unsere Rechtsordnung<br />

<strong>der</strong>en Gestaltung Grenzen setzt, die bei einer Verwendung<br />

gegenüber Verbrauchern („Konsumenten“) auch noch<br />

enger gesetzt sind.<br />

D<br />

as Unternehmen eines Bilanzbuchhalters tritt aber<br />

auch selbst als Auftraggeber auf <strong>und</strong> ist damit mit<br />

AGB von an<strong>der</strong>en Unternehmern konfrontiert, die etwa<br />

eine Haftung gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> ganz allgemein ausschließen,<br />

sodass sich die Frage stellt, ob ein <strong>der</strong>artiger<br />

Ausschluss wirksam vereinbart werden kann.<br />

W<br />

esentlich ist zunächst jedenfalls, dass AGB nur dann<br />

gelten <strong>und</strong> damit auf ein konkretes Vertragsverhältnis<br />

anzuwenden sind, wenn <strong>der</strong>en Geltung (zumindest<br />

durch schlüssiges Verhalten <strong>der</strong> Vertragspartner)<br />

vereinbart worden ist.<br />

D<br />

Haftungsausschluss in AGB<br />

er Oberste Gerichtshof hat sich erst kürzlich mit<br />

einem in AGB enthaltenen Haftungsausschluss<br />

befasst. Die Betreiberin eines Schwimmbades hatte in<br />

diesem Fall auf <strong>der</strong> Eintrittskarte den Vermerk angebracht,<br />

dass <strong>der</strong> Badegast die Bestimmungen <strong>der</strong> Badeordnung<br />

(=AGB) anerkennt; in diesen AGB war auch eine Regelung<br />

enthalten, wonach für Unfälle <strong>und</strong> Schäden nur bei<br />

grobem Verschulden des Badepersonals gehaftet werden<br />

sollte, die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit somit<br />

ausgeschlossen sein sollte. Die Betreiberin des Schwimmbades<br />

wurde zur Leistung von Schadenersatz aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

weil <strong>der</strong>en Bademeister (für <strong>der</strong>en Verschulden<br />

die Betreiberin des Schwimmbades gemäß § 1313a ABGB<br />

RECHT<br />

Haftungen gefährden auch Bilanzbuchhalter<br />

von Dr. Werner Borns<br />

Rechtsanwalt, Universitätslektor,<br />

langjähriger Vortragen<strong>der</strong> im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI Wien<br />

Telefon: 02282/60802<br />

Fax: 02282/60824<br />

Email: borns@borns.at<br />

BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

zu haften hat) das Schwimmbecken nicht entsprechend<br />

überwacht haben <strong>und</strong> so leicht fahrlässig das Ertrinken<br />

zweier Mädchen nicht verhin<strong>der</strong>t haben.<br />

F<br />

raglich war zunächst, ob die AGB überhaupt wirksam<br />

vereinbart worden sind; eine Vereinbarung <strong>der</strong> AGB<br />

durch schlüssiges Verhalten, die zur Voraussetzung hat,<br />

dass<br />

�<br />

�<br />

<strong>der</strong> Unternehmer bei seiner Willenserklärung<br />

erkennen lässt, dass er einen Vertrag nur zu seinen<br />

AGB abschließen will, <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Teil zumindest die Möglichkeit hatte, vom<br />

Inhalt <strong>der</strong> AGB Kenntnis zu erlangen,<br />

war im konkreten Fall nur damit zu begründen, dass<br />

Badeordnungen ganz allgemein üblich <strong>und</strong> allgemein<br />

bekannt sind. Das „Nachschieben“ von AGB, etwa durch<br />

Abdruck auf einer nachgereichten Faktura o<strong>der</strong> einem<br />

Lieferschein, im konkreten Fall auf <strong>der</strong> Eintrittskarte, hat<br />

nämlich ganz allgemein keine Wirkung auf die Geltung <strong>der</strong><br />

AGB für dieses Vertragsverhältnis mehr.<br />

A<br />

ber selbst wirksam vereinbarte AGB haben nicht unbedingt<br />

den darin bestimmten Haftungsausschluss zur<br />

Folge. Gemäß § 864a ABGB werden nämlich Bestimmungen<br />

ungewöhnlichen Inhaltes,<br />

� die dem an<strong>der</strong>en Vertragspartner nachteilig sind <strong>und</strong><br />

� mit denen er vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild<br />

<strong>der</strong> AGB nicht zu rechnen brauchte,<br />

nur dann Vertragsbestandteil, wenn <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Vertragspartner<br />

beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen worden ist.<br />

Bestimmungen, denen ein Überrumpelungs- o<strong>der</strong><br />

Übertölpelungseffekt innewohnt, werden so gar nicht<br />

wirksam.<br />

G<br />

�<br />

�<br />

E<br />

Grenzen <strong>der</strong> Regelung in AGB<br />

emäß § 879 Absatz 3 ABGB sind überdies Bestimmungen<br />

in AGB nichtig <strong>und</strong> damit unwirksam, die<br />

Nebenpflichten des Vertragsverhältnisses (wie etwa<br />

die Haftung) betreffen <strong>und</strong><br />

„unter Berücksichtigung aller Umstände“ einen<br />

Vertragspartner gröblich benachteiligen.<br />

in Haftungsausschluss für künftige Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen<br />

bei leichter Fahrlässigkeit ist nach<br />

<strong>der</strong> Judikatur gr<strong>und</strong>sätzlich wirksam, sofern dadurch nicht


BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

BERUFSRECHT<br />

SEITE 17<br />

auf den Ersatz gänzlich unvorhersehbarer o<strong>der</strong> atypischer<br />

Schäden verzichtet wird, mit denen nicht gerechnet<br />

werden kann; eine Freizeichnung von <strong>der</strong> Haftung für<br />

Personenschäden in AGB ist aber ganz allgemein – also<br />

auch bei leichter Fahrlässigkeit – als unwirksam zu<br />

beurteilen. Ein Haftungsausschluss für Schäden, die grob<br />

fahrlässig (o<strong>der</strong> gar vorsätzlich) herbeigeführt werden, ist<br />

generell unwirksam.<br />

I<br />

m Verhältnis zu Verbrauchern sieht das Konsumentenschutzgesetz<br />

(KSchG) in § 6 Absatz 2<br />

Regelungen vor, die als Teil von AGB nur wirksam werden,<br />

wenn sie im einzelnen „ausverhandelt“ wurden. Dazu<br />

zählen etwa Regelungen, mit denen ein Unternehmer<br />

berechtigt wird, seine Leistungen einseitig abzuän<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> seine Haftung für Schäden an Sachen ausschließen<br />

will, die er zur Bearbeitung übernommen hat.<br />

Regelungen in AGB sind aber Verbrauchern gegenüber<br />

auch unwirksam, wenn sie nur unklar o<strong>der</strong> unverständlich<br />

abgefasst sind (§ 6 Abs. 3 KSchG); dies sogar, wenn sie für<br />

den Verbraucher auch Vorteile mit sich bringen.<br />

B<br />

Ergebnis<br />

ei <strong>der</strong> Kalkulation im Unternehmen eines Bilanzbuchhalters<br />

ist so darauf zu achten, dass die Haftung<br />

für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit entwe<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Kalkulation berücksichtigt o<strong>der</strong> – etwa durch AGB –<br />

wirksam ausgeschlossen ist. Für Schadenersatzansprüche<br />

eines Bilanzbuchhalters gegen dritte Personen gilt es<br />

insbeson<strong>der</strong>e zu beachten, dass ein Haftungsausschluss<br />

für Personenschäden auch für den Fall leichter<br />

Fahrlässigkeit nicht möglich ist.<br />

Selbständiger Buchhalter<br />

-<br />

<strong>Sozialversicherung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>KWT</strong> <strong>Zusatzpension</strong><br />

Sobald jemand den Schritt in eine selbstständige<br />

Tätigkeit wagt, sind als wesentlicher Kostenfaktor<br />

die Versicherungsbeiträge zu den diversen<br />

Pflichtversicherungen o<strong>der</strong> auch freiwilligen<br />

Versicherungen zu beachten. Nachdem es gerade bei den<br />

Angehörigen des Wirtschaftstreuhandberufes<br />

Selbständiger Buchhalter (SBH) einige Wahlmöglichkeiten<br />

gibt, gilt es genau zu überlegen, welche<br />

Versicherung für den einzelnen am sinnvollsten ist.<br />

<strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge für<br />

selbstständig tätige SBH<br />

Unfallversicherung:<br />

ASVG Unfallversicherung in Form einer Vorschreibung<br />

durch die <strong>Sozialversicherung</strong>sanstalt <strong>der</strong> gewerblichen<br />

Wirtschaft in Höhe von ATS 1.072,-- pro<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr (ab 2001)<br />

Krankenversicherung:<br />

von Rupert Daxböck<br />

Wahlrecht zwischen:<br />

a) (freiwilliger) Selbstversicherung gem. § 16 ASVG<br />

– Diese Versicherung ist nur möglich wenn keine<br />

an<strong>der</strong>e Pflichtversicherung (zB als Dienstnehmer,<br />

Unternehmensberater o<strong>der</strong> Neuer Selbständiger<br />

etc.) besteht. Beitrag: 6,8 % <strong>der</strong> Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

b) Selbst „Pflicht“versicherung gem. §§ 14a/b GSVG<br />

– Selbstversicherung nur wenn ausschließlich<br />

selbständige WT/SBH – Tätigkeit vorliegt bzw.<br />

Pflichtversicherung wenn auch an<strong>der</strong>e GSVGpflichtige<br />

Tätigkeit vorliegt. Beitrag: ab 2001 8,9<br />

% (bis 2000 9,1 %) <strong>der</strong> Einkünfte<br />

c) Gruppenkrankenversicherung <strong>der</strong> Kammer <strong>der</strong><br />

Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong> (G-KVV) bei <strong>der</strong> UNIQA<br />

Versicherung<br />

Beitrag/Prämie: monatlicher Fixbetrag, <strong>der</strong> nur<br />

vom Alter des Eintrittes in diese Versicherung<br />

abhängt.<br />

Monatsprämie in ATS incl. Versicherungssteuer<br />

(Stand 2000) für Männer <strong>und</strong> Frauen bei<br />

Eintrittsalter:<br />

bitte umblättern!


SEITE 18 BERUFSRECHT<br />

Alter ATS<br />

18-25 Jahre: 1.645,30<br />

26-30 Jahre: 1.987,70<br />

31-35 Jahre: 2.609,80<br />

36-40 Jahre: 3.068,40<br />

41-45 Jahre: 3.452,20<br />

46-50 Jahre: 3.883,50<br />

51-55 Jahre 4.353,40<br />

56-60 Jahre 4.645,00<br />

66-70 Jahre: 5.668,10<br />

Pensionsversicherung:<br />

Pflichtversicherung gem. § 3Abs. 3 Z. 1 GSVG<br />

Ab 2001 Beitragssatz 15 % (bis 2000 14,5 %) vom<br />

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit des<br />

jeweiligen Jahres;<br />

Vorläufige monatliche Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

(bis Vorliegen des Steuerbescheides des Jahres 2001):<br />

a) ATS 15.448,-- wenn Tätigkeit vor 01.01.1998<br />

aufgenommen wurde (Herabsetzung auf ATS<br />

8.088,- kann beantragt werden)<br />

b) ATS 8.088,-- ohne weitere Erwerbstätigkeit, wenn<br />

freiberufliche Tätigkeit 1998 o<strong>der</strong> später aufgenommen<br />

wurde<br />

c) ATS 4.455,-- mit weiterer Erwerbstätigkeit, wenn<br />

freiberufliche Tätigkeit 1998 o<strong>der</strong> später aufgenommen<br />

wurde<br />

Endgültige Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

(bei Vorliegen des Steuerbescheides für 2001):<br />

a) ATS 7.400,-- ohne weitere Erwerbstätigkeit<br />

b) ATS 4.076,-- mit weiterer Erwerbstätigkeit<br />

Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage ab 2001:<br />

ATS 51.800,--/Monat<br />

Pflichtversicherung:<br />

Es handelt sich hier um eine verpflichtende <strong>Zusatzpension</strong>.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieses Pflichtversicherungscharakters<br />

können daher die Versicherungsbeiträge zu<br />

100 % als Betriebsausgabe (§ 4, Abs. 4 Z 1 lit b EstG<br />

1988) o<strong>der</strong> Werbungskosten (§ 16, Abs. 1 Z 4 lit e EstG<br />

1988) steuermin<strong>der</strong>nd abgesetzt werden.<br />

BILANZBUCHHALTER Selbständiger Buchhalter<br />

- <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>und</strong> <strong>KWT</strong> <strong>Zusatzpension</strong><br />

<strong>KWT</strong>-<strong>Zusatzpension</strong><br />

(Vorsorgeeinrichtung <strong>der</strong> <strong>KWT</strong>)<br />

Beiträge:<br />

06/2001<br />

(Höchst)beitrag/Kalen<strong>der</strong>jahr (ab 2001): S 46.800,-<br />

Ermässigung auf Antrag wie folgt:<br />

a) für das Jahr <strong>der</strong> Ersteintragung des Mitgliedes bei<br />

<strong>der</strong> <strong>KWT</strong> <strong>und</strong> das Folgejahr: ATS 0,-b)<br />

für das zweite bis vierte Jahr nach dem Jahr <strong>der</strong><br />

Ersteintragung: ATS 10.400,-c)<br />

für Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

bisATS 150.000,--/Jahr: ATS 0,-d)<br />

für Bemessungsgr<strong>und</strong>lage von ATS 150.001,-- bis<br />

720.000,--/Jahr: 6,5 % <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

Bemessunsgr<strong>und</strong>lage<br />

Als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage dienen die Einkünfte aus<br />

selbständiger Tätigkeit gem. § 22 EStG 1988, die aus<br />

<strong>der</strong> selbständigen berufsspezifischen Tätigkeit eines<br />

Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>s/Selbständigen Buchhalters<br />

resultieren.<br />

Weiters gelten auch Einkünfte aus nichtselbständiger<br />

Tätigkeit (§ 25 EstG 1988) aufgr<strong>und</strong> eines o<strong>der</strong><br />

mehrerer Dienstverhältnisse zu einem o<strong>der</strong> mehreren<br />

ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>KWT</strong>. Wenn beide<br />

Einkunftsarten anfallen, sind diese zusammenzurechnen.<br />

Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24<br />

EstG 1988 o<strong>der</strong> Abfertigungen o<strong>der</strong> Pensionsabfindungen<br />

sind nicht in die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />

einzurechnen. Die BMGL ist kaufmännisch auf volle<br />

ATS 10.000,-- auf- o<strong>der</strong> abzur<strong>und</strong>en.<br />

Antrag auf Herabsetzung:<br />

Zu beachten ist weiters, dassAnträge auf Herabsetzung<br />

bis zum 28.02. eines jeden Jahres für das laufende<br />

Beitragsjahr zu stellen sind. Dem Antrag ist <strong>der</strong><br />

letztgültige Einkommensteuerbescheid o<strong>der</strong> eine<br />

Gehaltsbestätigung für das Vorjahr (Jahreslohnzettel –<br />

L16) beizulegen. Bei einer Bestellung zum SBH<br />

während des Jahres ist ein solcherAntrag innerhalb von<br />

vier Wochen nach Bestellung zum SBH zu stellen.<br />

Veranlagung:<br />

Die Veranlagung <strong>der</strong> einbezahlten Beiträge erfolgt<br />

gem. § 25 Pensionskassengesetz. Das Mitglied hat ein<br />

Wahlrecht mit welcher Veranlagungsstrategie seine<br />

Beiträge in dem Fonds veranlagt werden sollen. Es gibt<br />

drei verschiedene Veranlagungsgemeinschaften <strong>der</strong>en


BILANZBUCHHALTER BERUFSRECHT/FACHINFORMATION<br />

SEITE 19<br />

06/2001<br />

Fonds mit jeweils unterschiedlichem Anteil von<br />

Anleihen <strong>und</strong> Aktien von einem professionellen<br />

Management verwaltet werden.<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Selbständiger Buchhalter<br />

- <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>und</strong> <strong>KWT</strong> <strong>Zusatzpension</strong><br />

<strong>KWT</strong>-konservativ<br />

(konservative Veranlagungsgemeinschaft)<br />

Anleihenanteil Aktienanteil<br />

ca. 85 % - 90 % ca. 10 % - 15 %<br />

<strong>KWT</strong>-ausgewogen<br />

(gemischte Veranlagungsgemeinschaft)<br />

Anleihenanteil Aktienanteil<br />

ca. 65 % - 70 % ca. 30 % - 35 %<br />

<strong>KWT</strong>-dynamisch<br />

(dynamische Veranlagungsgemeinschaft)<br />

Anleihenanteil Aktienanteil<br />

ca. 45 % - 50 % ca. 50 % - 55 %<br />

B<strong>und</strong>esgesetz BGBL I 48/2001<br />

� Verlängerung <strong>der</strong> Gewährleistungsfrist bei beweglichen<br />

Sachen von 6 Monaten auf 2 Jahre (für<br />

unbewegliche Sachen weiterhin drei Jahre)<br />

� Beweislastumkehr – Tritt <strong>der</strong> Mangel innerhalb <strong>der</strong><br />

ersten 6 Monate ab Übergabe auf, wird gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

vermutet, dass dieser Mangel schon bei <strong>der</strong> Übergabe<br />

vorhanden war. Für später auftretende Mängel liegt die<br />

Beweislast jedoch beim Käufer.<br />

� Werbeaussagen <strong>und</strong> Montagefehler - Haftung für<br />

alle öffentlich gemachten Äußerungen nicht nur des<br />

Übergebers, son<strong>der</strong>n auch des Herstellers bzw. Importeurs<br />

in die EU, mit Ausnahmen Haftung auch bei<br />

unsachgemäßer Montage durch fehlerhafte Montageanleitungen<br />

� Vorrang <strong>der</strong> Verbesserung – Wenn die Verbesserung<br />

bzw. <strong>der</strong> Austausch möglich sind, kann nicht primär<br />

eine Preismin<strong>der</strong>ung verlangt werden.<br />

� Verkürzung <strong>der</strong> Gewährleistungsfrist – bei<br />

gebrauchten beweglichen Sachen kann die Frist von<br />

zwei Jahren auf 1 Jahr einvernehmlich durch Aushandeln<br />

gekürzt werden.(Eine bloße Aufnahme in die<br />

allgemeine Geschäftsbedingungen genügt nicht !)<br />

In Fragen zu <strong>der</strong> <strong>Zusatzpension</strong> <strong>der</strong> <strong>KWT</strong> können Sie<br />

sich direkt an die für diese Angelegenheiten<br />

zuständige<br />

BVP-Pensionsvorsorge-Consult GmbH<br />

A-1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5<br />

Tel.: 01/2121500, FAX: 01/2121500-60,<br />

E-Mail: steuerberaterservice@bvp.at<br />

o<strong>der</strong> auch an die Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />

wenden. Infos finden Sie auch im<br />

internen Benutzerkreis <strong>der</strong> <strong>KWT</strong> Homepage:<br />

www.kwt.or.at<br />

Rupert Daxböck<br />

Berufsgruppenobmann<br />

<strong>der</strong> Selbständigen Buchhalter<br />

Vorstandsmitglied <strong>der</strong><br />

Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />

e-mail: office@daxboeck.at<br />

Neues Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002<br />

Kurzinformation<br />

von Detlev Karel<br />

� Schadenersatz – Vorrang <strong>der</strong> Verbesserung -Bei<br />

Mängelschäden kann nicht sofortiger Gel<strong>der</strong>satz verlangt<br />

o<strong>der</strong> eine Drittfirma mit <strong>der</strong> Mangelbehebung<br />

beauftragt werden. Zuerst muss <strong>der</strong> Lieferant<br />

aufgefor<strong>der</strong>t werden, den Mangel zu beheben.<br />

� Neues Rückgriffsrecht: Nach erfolgter Gewährleistung<br />

kann <strong>der</strong> Unternehmer gegen seinen unternehmerischen<br />

Vormann (Lieferanten) bis zum<br />

Hersteller zurück im Wege des Rückgriffs ebenfalls<br />

seine Gewährleistungsansprüche geltend machen.<br />

� Versandkosten: Die notwendigen Versandkosten im<br />

Zusammenhang mit einer Gewährleistung sind vom<br />

Unternehmer zu tragen. Kosten einer teureren<br />

Versendung o<strong>der</strong> an den falschen Ort sind vom<br />

Konsumenten zu tragen.<br />

� Garantien: Werden über die gesetzlichen Gewährleistung<br />

hinaus Garantieleistungen vertraglich vereinbart,<br />

sind jetzt bestimmte Mindestinhalte für diese<br />

Garantiezusagen vorgeschrieben.<br />

� Inkrafttreten: Die neuen Bestimmungen sind auf<br />

Verträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2001<br />

geschlossen werden.


SEITE 20 FACHARTIKEL/EXCEL<br />

ERC Zeitschrift für Excel,<br />

Rechnungswesen <strong>und</strong> Controlling<br />

BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

Dr. Hans Röhrenbacher,<br />

Universitätslektor, Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>/Steuerberater <strong>und</strong> Unternehmensberater,<br />

langjähriger Vortragen<strong>der</strong> im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI-Wien<br />

Telefon: (+43-1) 484 39 00-0; Fax: (+43-1) 484 39 00-17<br />

E-Mail: ERC@Roehrenbacher.at, WWW: www.Roehrenbacher.at<br />

Bei <strong>der</strong> Analyse von Daten kann es nützlich sein,<br />

die Spitzenwerte <strong>und</strong> die schlechtesten Werte<br />

hervorzuheben. Auf diese Weise lassen sich<br />

"Ausreißer" (Import- o<strong>der</strong> Eingabefehler etc.)<br />

ebenso rasch aufspüren wie die wichtigsten<br />

K<strong>und</strong>en, die besten Verkäufer usw., denen man<br />

dann eine beson<strong>der</strong>e Behandlung zukommen<br />

lassen kann.<br />

In Excel bietet sich dazu - seit <strong>der</strong> Version Excel 97<br />

die bedingte Formatierung an. Mit <strong>der</strong>en Hilfe<br />

kann man beispielsweise all jene Zahlen farblich<br />

deutlich hervorheben, die über dem<br />

Durchschnitt (Mittelwert) liegen:<br />

�<br />

�<br />

�<br />

“Renner” <strong>und</strong> “Penner”<br />

Zunächst wird dazu <strong>der</strong> fragliche Zellbereich<br />

mit den Zahlen markiert <strong>und</strong><br />

dann <strong>der</strong> Befehl Format/Bedingte Formatierung<br />

gewählt.<br />

Im nun eingeblendeten Dialogfeld trägt man<br />

unter Bedingung 1 folgendes ein:<br />

- Zellwert ist<br />

- größer als<br />

- =MITTELWERT($F$5:$F$34)<br />

- Unter Format wird dann die<br />

gewünschte Formatierung<br />

eingestellt. - z. B.: blaue, fette<br />

Schrift auf hellgrüner Zell-farbe<br />

Achten Sie darauf, dass Formeln in Excel stets<br />

mit einem Ist-Gleich-Zeichen ("=") beginnen<br />

müssen <strong>und</strong>, dass hier <strong>der</strong> Bezug in <strong>der</strong> Formel<br />

gänzlich absolut (" $ ") gesetzt sein muss, da<br />

immer mit dem gleichen Bereich gerechnet<br />

werden soll.<br />

� Nach dem Bestätigen <strong>der</strong> Angaben über die<br />

OK-Schaltfläche,<br />

gestaltet Excel jene Zellen,<br />

<strong>der</strong>en Wert über dem Mittelwert liegt, in <strong>der</strong><br />

eingestellten "bedingten Formatierung". Jene<br />

Zellen, für die die Bedingung nicht erfüllt ist,<br />

werden wie gewohnt in <strong>der</strong> unter<br />

Format/Zellen<br />

dargestellt.<br />

zugeteilten Formatierung<br />

Um darüber hinaus auch den größten<br />

( Maximum) <strong>und</strong> den kleinsten Wert ( Minimum)<br />

hervorzuheben, können über die Schaltfläche<br />

Hinzufügen auch noch weitere Bedingungen<br />

(insgesamt maximal 3)<br />

festgelegt werden, wobei<br />

jedoch die Reihenfolge <strong>der</strong>selben von<br />

Bedeutung ist, da Excel im Falle einer erfüllten<br />

Bedingung die weiteren Bedingungen nicht mehr<br />

betrachtet:<br />

�<br />

�<br />

�<br />

" Zellwert ist"" gleich"<br />

=MAX($F$5:$F$34)<br />

" Zellwert ist"" gleich”<br />

=MIN($F$5:$F$34)<br />

" Zellwert ist"" größer als"<br />

=MITTELWERT($F$5:$F$34)<br />

(jeweils mit beliebigen Formatierungen)<br />

Um die - z. B. drei - besten (" Renner")<br />

<strong>und</strong><br />

schlechtesten (" Penner")<br />

Werte innerhalb <strong>der</strong> zu<br />

analysierenden Daten zu ermitteln, kann die<br />

Tabellenfunktion RANG() verwendet werden,<br />

die den Rang eines bestimmten Wertes innerhalb<br />

<strong>der</strong> Zahlen eines Zellbereiches bestimmt. Dabei<br />

geht die Funktion standardmäßig davon aus, dass<br />

<strong>der</strong> höchste Wert den Rang 1 haben soll (3.<br />

Parameter = 0 o<strong>der</strong> fehlt). Soll hingegen <strong>der</strong><br />

niedrigste Wert den Rang 1 zugewiesen erhalten,<br />

so muss als 3. Parameter ein Wert ungleich 0 (z. B.<br />

1) übergeben werden.


BILANZBUCHHALTER FACHARTIKEL/EXCEL<br />

SEITE 21<br />

06/2001<br />

� Zunächst wird dazu <strong>der</strong> gesamte (!) Bereich<br />

markiert (B5:F24) <strong>und</strong><br />

� wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Befehl Format/Bedingte Formatierung<br />

gewählt, bei dem die folgenden beiden<br />

Bedingungen eingetragen werden, damit die<br />

besten 3 ("Renner") <strong>und</strong> die schlechtesten 3<br />

("Penner") sofort ins Auge fallen:<br />

- "Formel ist"<br />

=RANG($F5;$F$5:$F$24)


SEITE 22 HOMEPAGE<br />

Den Internetseiten <strong>und</strong> Web-Auftritten ist, so<br />

meinen Experten, eine nur geringe Lebensdauer<br />

beschieden. Bereits nach r<strong>und</strong> 30 Tagen<br />

sind sie veraltet, überholt o<strong>der</strong> unerträglich bekannt.<br />

Fortschrittsskeptiker können das als traurige Nachricht<br />

hinnehmen. Für alle an<strong>der</strong>en jedoch ist die For<strong>der</strong>ung<br />

nach Aktualität <strong>und</strong> kreativem Wandel eine positive<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung. Die Lehre daraus: Ihre Web-Site ist<br />

nur so gut wie Ihre laufendenAktivitäten!<br />

Die Erstellung einer eigenen Internet-Seite ist wie<br />

die Erziehung eines Kindes o<strong>der</strong> – lässt man den<br />

Vergleich im Reich <strong>der</strong> virtuellen Spezies – wie ein<br />

Tamagochi. Ist es einmal in die Welt gesetzt, bedarf<br />

es <strong>der</strong> anhaltenden Aufmerksamkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> liebevollen<br />

Betreuung durch seine Erzeuger.<br />

Entsprechend hoch ist dann auch die Lebenserwartung.<br />

Leitner MCM hat aus dem F<strong>und</strong>us<br />

reicher Erfahrung die wesentlichen Stationen für Sie<br />

festgehalten.<br />

1. Die Kopfgeburt<br />

Hinter jedem Internet-Auftritt steht eine Idee. Noch<br />

im Vorfeld <strong>der</strong> Planung sollten Sie sich über die Ziele<br />

Ihres Einstieges in die neue Medienwelt im Klaren<br />

sein. Wollen Sie das Internet für den Verkauf nutzen,<br />

soll es Ihr Firmenimage transportieren, soll es die<br />

Aufmerksamkeit neuer K<strong>und</strong>engruppen mit Ihren<br />

Angeboten vernetzen, Ihre Stammk<strong>und</strong>en mit<br />

attraktiven Informationen versorgen <strong>und</strong> diese somit<br />

enger an Ihr Unternehmen binden? Ein guter<br />

Internet-Auftritt kann all dies <strong>und</strong> noch viel mehr<br />

leisten.<br />

Voraussetzung für den Erfolg ist ein schlüssiges<br />

Konzept, welches die Investition in eine eigene<br />

Homepage als sinnvoll <strong>und</strong> effizient rechtfertigt.<br />

2. Ein Neues entsteht<br />

Eintagsfliege Web-Page?<br />

Erfahrung <strong>und</strong> Kreativität ermöglichen die<br />

Entstehung eines maßgeschnei<strong>der</strong>ten Internet-<br />

Auftrittes, <strong>der</strong> allen K<strong>und</strong>enwünschen gerecht wird.<br />

In welcher Form, ob in edler Schlichtheit o<strong>der</strong> mit<br />

verspielten Animationen, mit Gediegenheit o<strong>der</strong><br />

Action, <strong>und</strong> in welchem Gesamtumfang Sie Ihr<br />

Unternehmen im WorldWideWeb wie<strong>der</strong>finden<br />

wollen, hängt allein von Ihren Vorstellungen <strong>und</strong><br />

Ihren Zielgruppen ab.<br />

BILANZBUCHHALTER 3. Lebendigkeit zum Überleben<br />

06/2001<br />

Wie einleitend schon bemerkt, bestimmt <strong>der</strong> Wandel<br />

die Lebensdauer, d.h. nicht zuletzt die<br />

Besucherfrequenz, Ihrer Internet-Seiten. Kaum ein<br />

K<strong>und</strong>e wird Ihre Internet-Adresse ein drittes Mal<br />

anwählen, wenn er bereits beim zweiten Besuch<br />

feststellen musste, dass sämtliche Informationen<br />

unverän<strong>der</strong>t geblieben sind. Den routinierten Web-<br />

Surfer treibt interessierte Neugierde, die es mit<br />

Aktualität, Originalität <strong>und</strong> mit überraschenden<br />

Neuerungen zu bedienen gilt. Findet er auf Ihrer<br />

Homepage immer wie<strong>der</strong> Neues, so wird aus dem<br />

unsteten Vaganten ein treuer Besucher.<br />

Die Erfahrungen mit unserer eigenen Web-Page<br />

www.leitner.co.at<br />

geben Aufschluss über das<br />

Besucherverhalten. Seit <strong>der</strong> Einrichtung unserer<br />

Web-Site im Sommer 2000 nutzen wir das Medium<br />

Internet, um PR-Artikel zu verbreiten, unsere<br />

Angebote publik zu machen, um im periodischen<br />

Newsletter über neue Steuergesetze o<strong>der</strong> neu<br />

eröffnete För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten zu informieren,<br />

um unseren K<strong>und</strong>en aktuelle Tipps & Tricks zu<br />

vermitteln o<strong>der</strong> sie auf interessante Termine<br />

aufmerksam zu machen.<br />

Zahlreiche Interessenten haben unseren Test<br />

„Denkt Ihre Buchhaltung auch mit?“<br />

auf unserer Homepage bereits ausprobiert <strong>und</strong> einige<br />

davon haben sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Testauswertung für<br />

die Inanspruchnahme unserer Buchhaltung mit<br />

Controlling entschieden.<br />

Es soll jedoch auch nicht verschwiegen werden, dass<br />

hinter <strong>der</strong> ständigen Aktualisierung von Internet-<br />

Seiten ein beträchtlicher Zeitaufwand steht. Doch<br />

auch wir werden für unseren Einsatz mit Nutzen<br />

belohnt:<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Erfahrung bieten wir auch WEB-<br />

Gestaltung <strong>und</strong> -betreuung an.<br />

Haben auch Sie Interesse an einem WEB Auftritt?<br />

Besuchen Sie uns doch unter<br />

Ihr<br />

Christian Leitner<br />

www.leitner.co.at<br />

SBH <strong>und</strong> Unternehmensberater<br />

Bad Goisern


BILANZBUCHHALTER INTERNET<br />

SEITE 23<br />

06/2001<br />

Wissen ist Macht<br />

aber besser ist immer noch zu wissen:<br />

“Wo findet man WAS?”<br />

Unsere Jänner-Umfrage zeigte, dass 54% <strong>der</strong> ao<br />

Mitglie<strong>der</strong> diese Rubrik sehr schätzen. Einen<br />

aktuellen Anlass nehme ich als Beispiel <strong>und</strong> zeige einem<br />

Anfänger nicht nur, wie er ein leeres, spezielles Steuerformular<br />

am Samstag vom Internet herunterladen<br />

son<strong>der</strong>n auch gleich ausfüllen kann.<br />

Der Klient hatte das Steuerformular lei<strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />

Werbepost vernichtet. Er vermietet mit seiner Gattin unter<br />

an<strong>der</strong>em ein Haus. Die beiden wissen vom Vorjahr von <strong>der</strong><br />

Existenz des Formulares“E6 Erklärung <strong>der</strong><br />

Einkünfte von Personengesellschaften”.<br />

Lösung in zehn Schritten:<br />

1. http:// www.bmf.gv.at.<br />

Der Countdown zeigte mir<br />

am 20.Mai 2001 (=Termin des Wien- Marathons,<br />

den ich lei<strong>der</strong> mangels Training nicht laufen<br />

konnte), dass das Nulldefizit bereits<br />

28.331.730.622 erreicht hat.<br />

2. Klicken Sie oben auf die Leiste „Formulare“<br />

3. Lesen Sie die Seite „Service Formulare“ genau <strong>und</strong><br />

suchen sich die Formularnummer, in unserem Fall<br />

“E6”<br />

4. geben Sie rechts unter SUCHEN „E6“ mit <strong>der</strong><br />

Enter-Taste ein o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Maus „weiter“. Sie<br />

haben vier Treffer<br />

5. Fahren Sie mit <strong>der</strong> Maus bei Punkt 2 über<br />

„Formulare zu Steuererklärungen“ , es erscheint<br />

eine Hand, die Sie anklicken, aber dies haben Sie ja<br />

schon mitbekommen.<br />

6. Auf <strong>der</strong> nächsten Seite wird erklärt, dass es drei<br />

Möglichkeiten gibt. (Teilweise sind jedoch erst<br />

zwei Möglichkeiten aktiviert. An <strong>der</strong> Verbesserung<br />

wird im Finanzministerium laufend<br />

gearbeitet, wurde mir mitgeteilt.)<br />

D: Druckversion – nur Drucken des Steuerformulars<br />

A: Ausfüllversion – nur drucken <strong>und</strong> ausfüllen<br />

S: Speicherversion – drucken, ausfüllen <strong>und</strong><br />

speichern<br />

7. Gehen Sie am Bildschirm nach unten bis zur<br />

Formularbezeichnung “E6” .<br />

8. Gehen Sie unten mit dem Balken nach rechts <strong>und</strong><br />

klicken auf die Version 2000S<br />

9. Sie erhalten das gewünschte Formular<br />

„Erklärung <strong>der</strong> Einkünfte von Personengesellschaften<br />

(Gemeinschaften) 2000“<br />

10.Bei <strong>der</strong> gewählten Version 2000S können Sie die<br />

Erklärung sofort ausfüllen wenn Sie ein<br />

Angestellter sind, solange Sie ONLINE sind. Laut<br />

Hilfetext ist <strong>der</strong> Browser des Finanz-ministeriums<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

11. Sollten Sie nur ein Leerformular benötigen, lesen<br />

Sie im BÖB-Journal 05/2001 nach o<strong>der</strong> ab Juni<br />

unter www.boeb.at<br />

von Wilhelm Budai<br />

Die besten (Geheim-) Tipps<br />

für Bilanzbuchhalter<br />

Erster Geheimtipp ist natürlich weiterhin<br />

www.help.gv.at , <strong>der</strong> Behördenwegweiser;<br />

siehe BÖB-Journal 04/2000, o<strong>der</strong> Sie versuchen es<br />

einmal alleine.<br />

Zweiter Geheimtipp für die Weiterbildung bleibt<br />

www.wifi.at<br />

dort finden Sie nicht nur das komplette Kursangebot<br />

von ganz Österreich, son<strong>der</strong>n können auch Ihre<br />

Englischkenntnisse testen o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Sprache, in<br />

welcher Kursstufe Sie einsteigen sollten. Es gibt sechs<br />

Einstufungstest. Sie erhalten sofort dass Ergebnis am<br />

Bildschirm.<br />

Ich gebe zu, ich habe es nur bis zur fünften Stufe<br />

geschafft.<br />

Dritter Geheimtipp für die GBH <strong>und</strong> SBH sind<br />

natürlich unverän<strong>der</strong>t die beiden Kammern<br />

www.wk.or.at<br />

<strong>und</strong><br />

www.kwt.or.at<br />

sowie folgende HOMEPAGES:<br />

des KSV www.ksv.at<br />

die Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at<br />

<strong>und</strong> das Telefonbuch von Österreich www.etb.at<br />

die gelben Seiten finden Sie unter<br />

www.gelbeSeiten.at<br />

Vierter Tipp: Sie möchten genau die Definition von<br />

URL <strong>und</strong> Homepage wissen?<br />

Die Lösung finden Sie unter www.wissen.de unter<br />

LEXIKON A-Z / Wörterbücher<br />

1.<br />

2.<br />

URL,<br />

Abkürzung für englisch Uniform Resource<br />

Locator.<br />

Homepage [ die; englisch], die Eröffnungs- bzw.<br />

Leitseite eines Anbieters im World Wide Web<br />

Bu n<br />

e<br />

b n r<br />

d esv r a t<br />

BILANZBUCHHALTER<br />

Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs<br />

Fachinformation KLUBNACHRICHTEN<br />

Interessenvertretung<br />

Arbeitskreis<br />

SBH GBH<br />

Leserbriefe<br />

BILANZBUCHHALTER c<br />

e c henBilanzbuchalter<br />

r i s<br />

d s e i<br />

d er ö h<br />

Fachartikel


SEITE 24<br />

Wissen ist Macht<br />

aber besser ist immer noch zu wissen:<br />

“Wo findet man WAS?”<br />

INTERNET<br />

Fünfter Tipp: Sie möchten alle Kommentare <strong>und</strong><br />

Erlässe über Arbeitszimmer lesen, ohne alle Bücher<br />

zu kaufen.<br />

Mit einem Test-Account von ORAC-Online ist dies<br />

sehr einfach:<br />

1. www.orac-online.at<br />

2. Datenbanken anklicken<br />

3. Bibliothek anklicken<br />

4. Jetzt Test-Account bestellen für einen Monat.<br />

BÖB ao Mitglie<strong>der</strong> haben im Februar mit separater<br />

Post eine Einladung für einen drei Monat-Test<br />

erhalten.<br />

5. gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen anklicken<br />

6. suchen normal anklicken<br />

7. Suchkriterium arbeitszimmer (Kleinschreibung<br />

ist erlaubt) eingeben<br />

8. Wichtig: links unten „ alle Bücher“ anklicken <strong>und</strong><br />

sie erhalten 146 Treffer.<br />

Stand 05/2001<br />

SechsterTipp:<br />

Sie wollen einen guten Eurorechner auf Ihrem PC<br />

haben. Den schönsten habe ich bei <strong>der</strong> Bank Austria<br />

gef<strong>und</strong>en. www.bankaustria.at bzw. wurde <strong>der</strong> URL<br />

automatisch in www.bankaustria.com umgewandelt.<br />

1. Links klicken Sie auf Euro<br />

2. Auf <strong>der</strong> nächsten Seite rechts unten –klicken Sie<br />

auf Euro-Umrechnungsfaktoren<br />

3. auf <strong>der</strong> nächsten Seite rechts oben: Service –<br />

klicken Sie auf Kalkulator<br />

4. Und Sie können nicht nur alle EU-Län<strong>der</strong> wählen,<br />

son<strong>der</strong>n auch von AUD = Australischer Dollar bis<br />

ZAR Südafrikanische RAND<br />

5. Ihnen ist das zu mühsam! Kein Problem! Sie<br />

wählen Favoriten hinzufügen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kalkulator<br />

ist in dem Ordner Favoriten aufrufbar.<br />

6. Auch dies ist Ihnen zu mühsam, dann ziehe Sie halt<br />

einfach mit <strong>der</strong> Maus den URLin Ihre Taskleiste.<br />

SiebenterTipp<br />

Sie wollen den Wert eines Klienten wissen, <strong>und</strong> Sie<br />

haben etwas von einem Quicktest gehört:Hier wurde<br />

ich unter www.szabo.at fündig, übrigens einer unserer<br />

Autoren.<br />

Auf <strong>der</strong> ersten Seite blinkt sofort „ Quicktest“ -<br />

Bewerten Sie Ihre Firma!”<br />

Sie landen dann sofort bei <strong>der</strong> Eingabe auf <strong>der</strong> zweiten<br />

Seite,<br />

die für einen Bilanzbuchhalter ein Klax sind:<br />

Hoffentlich geht es Ihnen nicht so wie mir, dass<br />

festgestellt wurde, das <strong>der</strong> Klient insolvenzgefährdet<br />

ist. Auch da fand ich eine Lösung, die jedoch nicht im<br />

Internet steht, son<strong>der</strong>n dies haben wir im Bilanzbuchhalterkurs<br />

gelernt, <strong>und</strong> zwar den außergerichtlichen<br />

Ausgleich. Dieser wurde dann binnen<br />

zweier Monate über die Bühne gezogen.<br />

BILANZBUCHHALTER Weitere Tipps finden Sie in Zukunft unter<br />

www.boeb.at<br />

06/2001<br />

Quicktest:<br />

Stellen Sie Ihrem Unternehmen ein<br />

Zeugnis aus!<br />

Wie steht Ihr Unternehmen in den folgenden vier<br />

Hauptfächern da?<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Finanzierung<br />

Liquidität<br />

Rentabilität<br />

Erfolg<br />

Welche Gesamtnote schaut dabei heraus?<br />

Prüfen Sie hier mit Hilfe unseres interaktiven<br />

Quicktests wie es um Ihr Unternehmen steht. Szabo &<br />

Partner helfen Ihnen gerne bei <strong>der</strong> Verbesserung Ihrer<br />

Noten<br />

Übrigens: Hier erfahren Sie auch gleich, ob für Sie ein<br />

Handlungsbedarf gemäß dem Unternehmensreorganisationsgesetz<br />

(URG) besteht. Wenn ja,<br />

wenden Sie sich an Szabo & Partner,<br />

wir helfen Ihnen<br />

weiter.<br />

Und so funktioniert es:<br />

Füllen Sie die nachfolgende Eingabemaske aus (die<br />

Daten können Sie <strong>der</strong> letzten Bilanz entnehmen).<br />

Drücken Sie "Berechnen" <strong>und</strong> schon geht es los.<br />

Hinweis: Es sind alle Fel<strong>der</strong> mittels Tabulatortaste<br />

o<strong>der</strong> Maus auszufüllen (gegebenenfalls 0 einsetzen).<br />

Es folgt eine Tabelle mit allen relevanten Werten von<br />

� Eigenkapital<br />

bis<br />

�<br />

Bestandsverän<strong>der</strong>ungen.<br />

Mit einem letzten Mausklick startet die Berechnung -<br />

Das Ergebnis muss je<strong>der</strong> für sich selbst bewerten!<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sollten wir auch www.swk.at besuchen<br />

Bitte beachten Sie, dass LINKS laufend geän<strong>der</strong>t<br />

<strong>und</strong> verbessert werden!<br />

Lei<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Tag nur 24 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> täglich kommen<br />

tausende neue Homepages <strong>und</strong> die kann ich nicht allein<br />

besuchen.<br />

Wir vom BÖB möchten uns auf jene Gebiete<br />

konzentrieren, die uns die täglicheArbeit erleichtert.<br />

Sollten Sie auch eine schöne Lösung entdecken, so<br />

zögern Sie nicht <strong>und</strong> schreiben uns boeb@chello.at<br />

Ihr Wilhelm Budai<br />

Wer hilft mir?


BILANZBUCHHALTER LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />

SEITE 25<br />

06/2001<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Nachdem ich Ihnen in <strong>der</strong> letzten<br />

Ausgabe des BÖB-Magazines<br />

den unglaublichen Wulst<br />

an gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen<br />

näher gebracht habe, besteht<br />

mein heutiger Beitrag darin,<br />

Ihnen einen Überblick über die<br />

aktuelle Rechtsprechung <strong>und</strong><br />

aktuelle Erlässe zu übermitteln.<br />

Abschnitt 1<br />

Arbeitsrecht<br />

Wilhelm Kurzböck<br />

1.1 Auslän<strong>der</strong>beschäftigung<br />

1.1.1 Au-pair-Kräfte<br />

Mittels einer Verordnung wird <strong>der</strong> Zugang für<br />

ausländische Au-pair-Kräfte (aus Nicht-EWR-Staaten)<br />

zum österreichischen Arbeitsmarkt wesentlich<br />

erleichtert.<br />

Seit 1. April 2001 (BGBl. II Nr. 124) werden diese<br />

Personen nicht mehr in die Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsquote<br />

eingerechnet. Sie dürfen jedoch in den letzten fünf<br />

Jahren für nicht länger als 1 Jahr in Österreich als Aupair-Kraft<br />

beschäftigt gewesen sein.<br />

Die Aufnahme einer Au-pair-Kraft muss dem regional<br />

zuständigen AMS zwei Wochen vor <strong>der</strong> Beschäftigungsaufnahme<br />

angezeigt werden.<br />

1.2 Beendigung von<br />

Dienstverhältnissen<br />

1.2.1 Kündigung eines Angestellten zum<br />

15. bzw. Letzten eines Kalen<strong>der</strong>monats<br />

Ziemlich riskant kann nach einer OGH-Entscheidung<br />

die Kündigung eines Angestellten durch den Arbeit-<br />

geber zum 15. eines Kalen<strong>der</strong>monats sein.<br />

Wenn nur <strong>der</strong> Arbeitgeber (<strong>und</strong> nicht auch <strong>der</strong> Angestellte)<br />

dieses Recht eingeräumt bekommen hat <strong>und</strong> eine<br />

Kündigung innerhalb <strong>der</strong> ersten beiden Jahre (gesetzliche<br />

Kündigungsfrist = 6 Wochen) durch den<br />

Arbeitgeber ausgesprochen wird o<strong>der</strong> beide Vertragspartner<br />

die gleichen Fristen einhalten müssen (diesfalls<br />

auch nach den ersten beiden Jahren), kann es sein, dass<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber Kündigungsentschädigung zahlen<br />

muss.<br />

Entscheidend ist nämlich, welche Frist <strong>der</strong> Angestellte<br />

einhalten müsste, wenn er am selben Tag wie <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hätte. Wenn<br />

also beispielsweise am 1. Juni 2001 die Kündigung zum<br />

15. Juli 2001 vom Arbeitgeber ausgesprochen wird,<br />

müsste <strong>der</strong> Angestellte (wenn er vertraglich nicht das<br />

Recht eingeräumt bekommen hat, zum 15. eine<br />

Kündigung auszusprechen) bis 31. Juli 2001 „da<br />

bleiben“. Dies entspräche jedoch einer zweimonatigen<br />

Kündigungsfrist, während <strong>der</strong> Arbeitgeber nur 6<br />

Wochen einhalten muss.<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

In solchen Fällen gilt dann die längere Frist für beide<br />

Vertragspartner, was für den Arbeitgeber die<br />

Kündigungsentschädigung bedeutet.<br />

Keinesfalls hat <strong>der</strong>Angestellte „automatisch“ das Recht,<br />

auch zum 15. auszutreten (OGH 8 ObA 174/00x vom 23.<br />

Oktober 2000 =LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 7).<br />

1.2.2 Schlüssiger vorzeitiger Austritt<br />

Das „Nichterscheinen“ zumArbeitsplatz alleine bewirkt<br />

noch nicht, dass das Dienstverhältnis durch „vorzeitigen<br />

Austritt ohne wichtigen Gr<strong>und</strong>“ vom Arbeitnehmer<br />

beendet wurde (OGH 8 ObA 131/00y vom 7. September 2000 =<br />

LVaktuell,Ausgabe Februar 2001, Seite 9).<br />

Diese aus Sicht eines Dienstgebers unkomplizierte Art,<br />

eine Absenz des Arbeitnehmers zu quittieren (immerhin<br />

verfällt hier ein etwaiger Resturlaub aus dem laufenden<br />

Urlaubsjahr <strong>und</strong> bei Arbeitern verfällt auch häufig<br />

gemäß Kollektivvertrag die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Son<strong>der</strong>zahlung),<br />

entpuppt sich in <strong>der</strong> Praxis recht häufig als<br />

Bumerang, da <strong>der</strong> Arbeitnehmer in Wahrheit keine<br />

Erklärung abgegeben hat, son<strong>der</strong>n einfach fehlt.<br />

Solange jedoch auch an<strong>der</strong>e Möglichkeiten für eine<br />

Fehlzeit in Frage kommen (z. B. verspätet gemeldeter<br />

Krankenstand o<strong>der</strong> sonstige Dienstverhin<strong>der</strong>ungen)<br />

kommt auch ein schlüssiger Austritt vorerst nicht in<br />

Frage.<br />

Dass das Herumtelefonieren <strong>und</strong> Recherchieren den<br />

Arbeitgeber o<strong>der</strong> die Personalabteilung nicht gerade in<br />

Jubelstimmung versetzt ist zwar verständlich, aber nur<br />

so kann man die Anhaltspunkte für einen schlüssigen<br />

Austritt sammeln.<br />

Vorsicht ist geboten bei <strong>der</strong> Variante, dem Arbeitnehmer<br />

mittels Schreibens bei Nichtmeldung zu einem<br />

bestimmten Termin den vorzeitigen Austritt aus dem<br />

Dienstverhältnis zu unterstellen. Dies wurde bisher von<br />

<strong>der</strong> höchstgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht<br />

behandelt. Teile <strong>der</strong> Literatur stehen dieser Methode<br />

auch skeptisch gegenüber, da das unentschuldigte<br />

Fernbleiben vom Dienst eher einen Entlassungsgr<strong>und</strong><br />

darstellt, <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um die Bezahlung des Resturlaubs<br />

auslöst. Dieser Teil <strong>der</strong> Literatur empfiehlt eher die<br />

Androhung <strong>der</strong> Entlassung, sollte die Nachfrist ohne<br />

Reaktion seitens desArbeitnehmers verstreichen.<br />

In <strong>der</strong> Zwischenzeit empfiehlt sich die Abmeldung des<br />

Dienstnehmers unter Angabe lediglich des Datums für<br />

„Ende Entgelt“, da man sonst ev. die Abmeldefrist bei<br />

<strong>der</strong> GKK übersieht. Das Ende <strong>der</strong> Beschäftigung kann<br />

gegebenenfalls dann noch nachgemeldet werden.<br />

Vielleicht muss dann die Abmeldung sogar wie<strong>der</strong><br />

storniert werden, weil sich herausstellt, dass ein<br />

wichtiger Gr<strong>und</strong> vorgelegen war.<br />

Für verspätete Krankmeldungen sehen sowohl das<br />

EFZG als auch das Angestelltengesetz Sanktionen in<br />

jene Richtung vor, dem Arbeitnehmer kein Entgelt für<br />

die Tage <strong>der</strong> Säumnis zu zahlen. Daran än<strong>der</strong>t auch eine<br />

rückdatierte Krankmeldung nichts, da <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

gesetzlich verpflichtet ist, sich unverzüglich<br />

beimArbeitgeber zu melden (mündlich o<strong>der</strong> schriftlich).


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SEITE 26 LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />

Die ärztliche Bestätigung wie<strong>der</strong>um muss erst über<br />

ausdrückliches Verlangen des Dienstgebers beigebracht<br />

werden, was wie<strong>der</strong>um durch Dienstvertrag<br />

nicht wirksam im voraus vereinbart werden kann.<br />

1.3 Dienstverhin<strong>der</strong>ungen<br />

1.3.1 Nichtige Krankenstandsprämien<br />

Abermals bekräftigte <strong>der</strong> OGH seine Haltung, wonach<br />

Prämien welche dafür gezahlt werden, dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

sich so wenig wie möglich im Krankenstand<br />

befindet, als nichtig einzustufen sind, da sie den Zweck<br />

<strong>der</strong> Entgeltsfortzahlungsvorschriften „unterliefen“.<br />

Dasselbe gilt auch für Prämien, welche für nicht<br />

konsumierte Postensuchtage geleistet werden (OGH 8<br />

ObS 13/00w vom 7. September 2000 = LVaktuell, Ausgabe<br />

Jänner 2001, Seite 3).<br />

1.4 Karenzurlaub<br />

1.4.1 Wochenhilfe “kollidiert”<br />

mit Karenzurlaub<br />

Wenn während eines Karenzurlaubes eine Schwangerschaft<br />

bereits wie<strong>der</strong> so weit fortgeschritten ist, dass<br />

die Arbeitnehmerin ins absolute Beschäftigungsverbot<br />

eintritt (8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin),<br />

dann stellt sich die Frage, welches Ereignis<br />

(Karenzurlaub o<strong>der</strong> Wochenhilfe) nun Vorrang hat.<br />

Sowohl leistungs- als auch nunmehr arbeitsrechtlich<br />

hat <strong>der</strong> OGH klargestellt, dass für Zeiten <strong>der</strong> Wochenhilfe<br />

kein Karenzurlaub vereinbart werden kann <strong>und</strong><br />

damit die Wochenhilfe vorrangig sei.<br />

Nach dieser Entscheidung ist klargestellt, dass ab dem<br />

Zeitpunkt des absoluten Beschäftigungsverbotes<br />

während des Karenzurlaubes nicht nur Wochengeld<br />

gebührt (180 % vom Karenzgeldbezug), son<strong>der</strong>n auch<br />

beispielsweise Urlaubs-<strong>und</strong> Abfertigungsansprüche<br />

jedenfalls wie<strong>der</strong>aufleben (OGH 9 ObA 199/00f vom 4.<br />

Oktober 2000 = LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 6).<br />

Ob man diese Entscheidung auch auf jenen Fall übertragen<br />

kann, bei welchem ein Arbeitnehmer während<br />

eines Zeitausgleiches krank wird, bleibt abzuwarten.<br />

Einige Argumente sprechen jedoch dafür, dass in <strong>der</strong>artigen<br />

Fällen wohl <strong>der</strong> Krankenstand den Vorrang<br />

genießt.<br />

1.5 Kollektivverträge für das<br />

Bauhauptgewerbe<br />

1.5.1 Neuer Abschluss<br />

Mit 1. Mai 2001 traten im Bauhauptgewerbe neue<br />

Löhne <strong>und</strong> Gehälter in Kraft. Dabei wurde auch bereits<br />

die Lohnr<strong>und</strong>e für die Zeit ab 1. Mai 2002<br />

abgeschlossen.<br />

Unter www.lvaktuell.at gelangen Sie über den Button<br />

„Kollektivverträge“ zu einem Link, über welchen Sie<br />

die neuen Werte herunterladen können.<br />

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BILANZBUCHHALTER 1.5.2 Än<strong>der</strong>ungen ab 1. Juli 2001<br />

bei <strong>der</strong> BUAK<br />

06/2001<br />

Ab 1. Juli 2001 können bei <strong>der</strong> Bauarbeiterurlaubskasse<br />

nur noch tageweise Urlaube angefor<strong>der</strong>t werden (früher<br />

waren nur wochenweise Urlaubsanträge möglich).<br />

Die Verfallsregelung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Wie<strong>der</strong>auflebenspraxis <strong>der</strong> Bauarbeiterurlaubskasse<br />

wird fallengelassen <strong>und</strong> stets <strong>der</strong> älteste Urlaub abgebucht,<br />

ohne dass ein Verfall eintritt bzw. dass Verfallsaufhebungen<br />

beantragt werden müssten.<br />

Es wird empfohlen auch betriebsintern auf Arbeitstage<br />

umzustellen (abgehend von Werktagen), da ansonsten<br />

das weiterhin auszuzahlende Feiertagssamstagssechstel<br />

als Urlaubstag zu gewähren sein wird. Eine Vereinbarung<br />

mit den Arbeitnehmern darüber wird jedenfalls<br />

empfohlen<br />

1.5.3 Nächtigungsgeld auch ohne Familie<br />

Höchstgerichtlich wurde klargestellt, dass es für den<br />

Anspruch auf Nächtigungsgeld nicht unbedingt einer<br />

Familie bedarf, welche am ständigen Wohnort lebt (OGH<br />

9 ObA 341/00t vom 10. Jänner 2001 = LVaktuell, Ausgabe April<br />

2001, Seite 8).<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze dieser Entscheidung müssten auch auf<br />

die Frage des Anspruchs für das große Trennungsgeld<br />

übertragbar sein.<br />

1.6 Kollektivverträge für das<br />

Gastgewerbe<br />

1.6.1 Neuer Abschluss<br />

Mit 1. Mai 2001 sind im Gastgewerbe neue Lohn- <strong>und</strong><br />

Gehaltsabschlüsse gültig geworden. Die Lohn- <strong>und</strong><br />

Gehaltssätze, welche ab 1. Mai 2002 Gültigkeit haben<br />

werden, stehen ebenfalls bereits fest.<br />

Wo Sie die Lohntabellen im Internet herunterladen<br />

können, erfahren Sie unter www.lvaktuell.at (Button<br />

Archiv anwählen <strong>und</strong> zum Datum 16. Mai 2001 blättern).<br />

1.6.2 Wegfall <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigungsregel<br />

Wahrscheinlich in ganz Österreich ist nun für Teilzeitbeschäftigte<br />

<strong>der</strong> Mindestst<strong>und</strong>enlohn sowie die Mindestbeschäftigungsdauer<br />

„gefallen“. In Zukunft ist es nur<br />

noch notwendig, für jene Teilzeitarbeiter, welche<br />

befristet für höchstens ein Kalen<strong>der</strong>monat aufgenommen<br />

wurden, einen Tagesarbeitslohn von mindestens S 316,-zu<br />

bezahlen (entspricht <strong>der</strong> „alten“ 4 x S 79,-- -<br />

Regelung).<br />

Diese neue Regelung gilt praktisch für „fallweise<br />

Beschäftigte“ o<strong>der</strong> für „durchgehend Beschäftigte“,<br />

<strong>der</strong>en Beschäftigungsverhältnis im selben Kalen<strong>der</strong>monat<br />

endet, in welchem es auch begonnen hat. Sie gilt<br />

nicht für Personen, welche Tätigkeiten ausüben, die nicht<br />

typisch gastgewerblich sind<br />

(BedienerInnen, NäherInnen etc.<br />

Wenn ein Teilzeitarbeiter auf unbestimmte Zeit aufgenommen<br />

wird (auch wenn er während <strong>der</strong> Probezeit<br />

das Unternehmen wie<strong>der</strong> verlässt), dann gilt nur noch<br />

eine st<strong>und</strong>enweise Entlohnung zum KV-Lohn (sowohl<br />

für gastgew.erbliches. Personal als auch für Personal,<br />

welches keine gastgewerblichen Tätigleiten durchführt).


BILANZBUCHHALTER LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />

SEITE 27<br />

06/2001<br />

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Wenn ein Teilzeitarbeiter auf unbestimmte Zeit<br />

aufgenommen wird (auch wenn er während <strong>der</strong><br />

Probezeit das Unternehmen wie<strong>der</strong> verlässt), dann gilt<br />

nur noch eine st<strong>und</strong>enweise Entlohnung zum KV-Lohn<br />

(sowohl für gastgewerbliches Personal als auch für<br />

Personal, welches keine gastgewerblichen Tätigkeiten<br />

durchführt).<br />

1.6.3 “Verlängerung” <strong>der</strong> Saisonverlängerung<br />

� Der Zusatzkollektivvertrag, mittels welchem<br />

durch Zeitausgleich (maximal 40 Einarbeitungsst<strong>und</strong>en)<br />

<strong>und</strong> „Zwangsurlaub“ (maximal 7 Werktage) das Saisondienstverhältnis<br />

verlängert wird, wurde bis 31. Oktober<br />

2001 verlängert.<br />

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1.7 Konkurs <strong>und</strong> Ausgleich<br />

1.7.1 Scheinwerkverträge<br />

Dass es nicht darauf ankommt, ob ein Werkvertrag nur<br />

als Werkvertrag tituliert ist, son<strong>der</strong>n in erster Linie<br />

darauf, dass in Wahrheit ein solcher „praktiziert“ wird,<br />

ist längst kein Geheimnis mehr.<br />

Wenn jedoch über Initiative des Arbeitnehmers das<br />

Vertragsverhältnis als Werkvertrag geführt wird<br />

(sogenannter Scheinwerkvertrag), dann ist das<br />

B<strong>und</strong>essozialamt, welches für die Zuerkennung von<br />

Insolvenzausfallsgeld zuständig ist, berechtigt, dem<br />

Arbeitnehmer das Insolvenzausfallsgeld für den in<br />

Konkurs verfallenenArbeitgeber zu versagen<br />

(OGH 8 ObS 204/00h vom 9. November 2000 = Lvaktuell,<br />

Ausgabe Februar 2001, Seite 7).<br />

1.7.2 Auslandsentsendung<br />

Einen Judikaturschwenk (um mit <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />

VwGH-Judikatur Schritt zu halten) vollzog <strong>der</strong> OGH bei<br />

<strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Auslandsentsendung in Bezug auf den<br />

Begriff <strong>der</strong> Entsendung selbst.<br />

Dabei stellte er fest, dass es nicht darauf ankäme, ob vor<br />

o<strong>der</strong> nach demAuslandsaufenthalt eine Verwendung des<br />

Arbeitnehmers im Inland stattfindet, son<strong>der</strong>n darauf, wo<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Dies wäre nach<br />

Meinung des OGH ein entscheidendes Detail zur<br />

Klärung <strong>der</strong> Frage, wo <strong>der</strong> Schwerpunkt des<br />

Dienstverhältnisses sei.<br />

Damit hat auch ein ausschließlich in Russland<br />

eingesetzter österreichischer Arbeitnehmer Anspruch<br />

auf Insolvenzausfallsgeld, wenn das österreichische<br />

Unternehmen, welches ihn dort eingesetzt hat, den<br />

Konkurs anmelden muss (OGH 8 ObS 243/00v vom 11.<br />

Jänner 2001 = LVaktuell,AusgabeApril 2001, Seite 8) .<br />

1.8 Lohnpfändung<br />

1.8.1 Än<strong>der</strong>ungen per 1. Jänner 2002<br />

Hier sind Än<strong>der</strong>ungen geplant anlässlich <strong>der</strong><br />

Euroumstellung mit 1. Jänner 2002.<br />

Details dazu können Sie in LVaktuell, Ausgabe April<br />

2001, Seite 12 nachlesen.<br />

Den Entwurf selbst finden Sie unterwww.bmj.gv.at.<br />

BILANZBUCHHALTER Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs<br />

Arbeitsrecht/<strong>Sozialversicherung</strong><br />

1.8.2 Achtung bei Pfändung einer<br />

Urlaubsersatzleistung<br />

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Durch die steuerlichen Än<strong>der</strong>ungen mit 1. Jänner 2001<br />

ist es gar nicht mehr so einfach, den Nettobetrag einer<br />

Urlaubsersatzleistung zu eruieren, da diese nun gemeinsam<br />

mit dem laufenden Bezug sowie mit den sonstigen<br />

Bezügen versteuert wird (siehe dazu mein Beitrag im<br />

letzten BÖB-Journal).<br />

Empfohlen wird daher, zunächst eine Abrechnung ohne<br />

Urlaubsersatzleistung durchzuführen <strong>und</strong> anschließend<br />

eine mit Urlaubsersatzleistung, damit man die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Lohnsteuer erkennen <strong>und</strong> so die<br />

entsprechende Zuteilung <strong>der</strong> Lohnsteuer vornehmen<br />

kann.<br />

So erhält man dann einen Nettobetrag, welcher <strong>der</strong><br />

Pfändung unterworfen werden kann.<br />

1.9 Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

1.9.1 Mischberechnung bei Auslehre<br />

Keine weltbewegende aber eine für Lohnverrechner<br />

lästige Frage wurde nun höchstgerichtlich einer Klärung<br />

zugeführt.<br />

Was ist rechtens in Bezug auf die Berechnung einer<br />

Son<strong>der</strong>zahlung, wenn ein Lehrling während des<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres „auslernt“?<br />

Der OGH meint, dass es „einem gerechtenAusgleich <strong>der</strong><br />

Interessen zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer“<br />

entspricht, wenn man in diesen Fällen generell eine<br />

Mischberechnung anwendet (d. h. die Monate <strong>der</strong> Lehrzeit<br />

sowie die Monate des „Ausgelerntseins“ jeweils<br />

vom Bezug her anteilig berücksichtigt).<br />

Diese Rechtsansicht gilt nur dann nicht, wenn im<br />

Kollektivvertrag <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Fall des Übergangs von<br />

Lehrzeit auf Angestellten- o<strong>der</strong> Arbeiterzeit<br />

ausdrücklich an<strong>der</strong>s geregelt ist. Der Hinweis im<br />

Kollektivvertrag, dass man für den Urlaubszuschuss das<br />

Junigehalt <strong>und</strong> beim Weihnachtsgeld das Novembergehalt<br />

heranzieht, reicht nicht aus, da es den beson<strong>der</strong>en<br />

Fall nicht anspricht (OGH 8 ObA175/00v vom 5. Oktober 2000<br />

= LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 11).<br />

Es spricht einiges dafür, dass diese Entscheidung auch<br />

beim Übergang von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung <strong>und</strong><br />

umgekehrt angewandt werden kann.<br />

Abschnitt 2<br />

<strong>Sozialversicherung</strong><br />

2.1 Entgelt<br />

Wenn ein Arzt, <strong>der</strong> in einem Krankenhaus angestellt <strong>und</strong><br />

ASVG-pflichtversicherter Dienstnehmer ist, Son<strong>der</strong>klassegebühren<br />

erhält, dann handelt es sich (sehr zum<br />

Leidwesen <strong>der</strong> betroffenen Spitäler) dabei um Entgelt<br />

(von dritter Seite), welches <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> beim<br />

Dienstgeber zu unterwerfen ist (VwGH 95/08/0052 vom 20.<br />

September 2000 = LVaktuell,Ausgabe Februar 2001, Seite 16).<br />

2.2 Euro in <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong><br />

Auch in <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> gibt es vorgeschlagene<br />

Euro-Werte, welche Sie unter www.lvaktuell.at unter<br />

den Topthemen (<strong>Sozialversicherung</strong>) abrufen können.


SEITE 28 LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />

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Außerdem finden Sie diese in LVaktuell, Ausgabe März<br />

2001, Seite 28 veröffentlicht.<br />

2.3 Geschäftsführerhaftung<br />

Von seiner bisherigen Judikatur in Bezug auf die<br />

Geschäftsführerhaftung für offene <strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge<br />

ist <strong>der</strong> VwGH nun abgegangen.<br />

Ihm scheint die Bestimmung des § 67 Abs. 10 ASVG zu<br />

unbestimmt zu sein in Bezug auf die Pflichtenumschreibung<br />

des Dienstgebers, sodass nun <strong>der</strong><br />

<strong>Sozialversicherung</strong> ein weiteres Finanzdebakel droht.<br />

Die in Anspruch genommenen Geschäftsführer dürfen<br />

sich über diesen Formalkniff freuen (VwGH 98/08/0191<br />

vom 12. Dezember 2000 = LVaktuell, Ausgabe März 2001, Seite<br />

17).<br />

2.4 Urlaubsersatzleistung -<br />

- Pflichtversicherung<br />

Für arbeitsrechtliche Zwecke ist die Anzahl von Tagen,<br />

für welche eine Urlaubsersatzleistung gebührt,<br />

kaufmännisch zu r<strong>und</strong>en, sollten sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

„Aliquotberechnung“ Kommastellen überhaupt<br />

ergeben.<br />

Lei<strong>der</strong> muss man bei <strong>der</strong> Pflichtversicherungsverlängerung<br />

stets abr<strong>und</strong>en, wodurch sich gegenüber<br />

dem arbeitsrechtlichen Ergebnis Differenzen ergeben<br />

können.<br />

In die Arbeitsbescheinigung für Zwecke <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit<br />

sollte außerdem auch <strong>der</strong> abger<strong>und</strong>ete Wert<br />

eingetragen werden, da hier ein Gleichlauf mit <strong>der</strong> GKK<br />

gewünscht ist.<br />

Für Zwecke <strong>der</strong> Lohnpfändung hingegen ist das<br />

arbeitsrechtliche Ergebnis heranzuziehen (also jenes,<br />

welches durch kaufmännische R<strong>und</strong>ung erzielt wurde).<br />

Abschnitt 3<br />

Steuerrecht<br />

3.1 DB, DZ <strong>und</strong> Kommunalsteuer<br />

3.1.1 Wesentlich beteiligte<br />

Gesellschafter - Geschäftsführer<br />

<strong>Sozialversicherung</strong>/Steuerrecht<br />

Der Verfassungsgerichtshof hat mit zwei Entscheidungen<br />

alle Hoffnungen zunichte gemacht, dass<br />

dem Treiben in Bezug auf wesentlich beteiligte<br />

Gesellschafter hinsichtlich DB, DZ <strong>und</strong> Kommunalsteuereinbezug<br />

ein Ende bereitet werden könnte.<br />

Nachdem dem VwGH an <strong>der</strong> eigenen Judikatur massive<br />

Zweifel erwachsen waren <strong>und</strong> deshalb <strong>der</strong> VfGH<br />

angerufen wurde, kam postwendend die Bestätigung,<br />

dass die Judikatur des VwGH an <strong>und</strong> für sich richtig war.<br />

Damit muss man weiterhin weisungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

in die DB, DZ- <strong>und</strong><br />

Kommunalsteuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage einbeziehen,<br />

wenn nicht ein ausreichendes Unternehmerrisiko<br />

nachgewiesen werden kann. Sollte dies bisher nicht<br />

geschehen sein, so sollte man sein Vorhaben zumindest<br />

offen legen, um nicht ein Finanzstrafverfahren zu<br />

riskieren.<br />

Untaugliche Kriterien für ein Unternehmerrisiko sind<br />

nach <strong>der</strong> Judikatur des VwGH die Übernahme eines<br />

Kreditausfallshaftungsrisikos durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter genauso wie die Tatsache, dass<br />

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BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

Weisungsfreiheit besteht <strong>und</strong> kein Arbeitsrecht<br />

anwendbar ist.<br />

Chancen hat man auf <strong>der</strong> Einnahmenseite, wenn keine<br />

monatlichen Fixbeträge vereinbart werden, son<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Bezug zum Großteil entwe<strong>der</strong> variabel gestaltet ist<br />

o<strong>der</strong> wenn zwar ein Fixbezug vereinbart wurde, dieser<br />

aber aufgr<strong>und</strong> verfehlter Vorgaben mindestens um 30<br />

% herabgesenkt werden kann (VfGH G 109/00-10 vom 1.<br />

März 2001 sowie VfGH G 110/00-7 vom 7. März 2001 =<br />

LVaktuell,AusgabeApril 2001, Seite 20).<br />

3.2 Dienstreise<br />

3.2.1 Kollektivvertrag für Angestellte<br />

im Handel<br />

Seit 1. Jänner 2000 gibt es bei diesem Kollektivvertrag<br />

einen neuen Dienstreisebegriff, <strong>der</strong> jedoch für<br />

die ständigen Außendienstmitarbeiter Probleme<br />

aufwirft.<br />

Nach Meinung <strong>der</strong> Arbeitgebervertretungen ist dieser<br />

nämlich nicht (mehr) auf Vertreter anwendbar, da eine<br />

Dienstreise dann vorliegt, wenn <strong>der</strong> Angestellte den<br />

Dienstort vorübergehend verlässt.<br />

Man hört bereits verstärkt davon, dass sich manche<br />

Finanzämter <strong>der</strong> Betrachtungsweise <strong>der</strong> Arbeitgebervertretungen<br />

anschließen <strong>und</strong> Dienstreisen von<br />

Vertretern im Handel nach <strong>der</strong> Legaldefinition<br />

beurteilen, was zu größeren Nachfor<strong>der</strong>ungen<br />

anlässlich von Lohnsteuerprüfungen geführt hat.<br />

Es empfiehlt sich daher, eine Anfrage nach § 90 EStG<br />

einzureichen, damit man für die Zukunft größere<br />

Schäden vermeiden kann.<br />

3.3 Dienstvertrag - Werkvertrag<br />

In einem zweifellos interessanten Erkenntnis stellte<br />

<strong>der</strong> VwGH fest, dass es sehr wohl möglich sei, die<br />

Reiseleitung für ein Reisebürounternehmen in einem<br />

steuerlichen Werkvertrag durchzuführen.<br />

Wenn im Vertrag ein Recht auf Auftragsablehnung<br />

eingeräumt wird, so kann niemals ein steuerliches<br />

Dienstverhältnis gegeben sein, da dies ein immenses<br />

Unternehmerrisiko bedeutet (VwGH 99/13/0223-7 vom<br />

20. Dezember 2000 = LVaktuell, Ausgabe April 2001, Seite<br />

22ff)<br />

In <strong>der</strong> April-Ausgabe von LVaktuell finden Sie unter<br />

an<strong>der</strong>em jenen Vertragstext, welcher im konkreten<br />

Verfahren steuerlich „gehalten“ hat.<br />

3.4 Euro im Steuerrecht<br />

Die voraussichtlichen neuen Euro-Werte im Bereich<br />

des Steuerrechts sind als Entwurf verfügbar.<br />

Veröffentlicht sind sie in LVaktuell, Ausgabe Februar<br />

2001. Sie können auch in <strong>der</strong> Homepage von<br />

LVaktuell eingesehen werden (www.lvaktuell.at,<br />

Button Toppthemen, Steuerrecht).<br />

3.5 Lohnsteuerrichtlinien 2001<br />

Endgültig veröffentlicht sind nun die neuen<br />

Lohnsteuerrichtlinien 2001, welche durch das<br />

Budgetbegleitgesetz eine Aktualisierung notwendig<br />

machten (= LVaktuell,Ausgabe Februar 2001, Seite 24ff) .<br />

Den Volltext können Sie unter<br />

herunterladen.<br />

www.bmf.gv.at


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BILANZBUCHHALTER LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />

SEITE 29<br />

06/2001<br />

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Gegenüber den Ausführungen, die Sie bereits im letzten<br />

BÖB-Magazin<br />

Abweichungen.<br />

lesen konnten, gibt es minimale<br />

� Die wichtigste ist sicherlich jene, dass bei<br />

Urlaubsersatzleistungen, welche nicht neben<br />

laufendem Bezug bezahlt werden, nun trotzdem<br />

steuerlich eine Aufteilung in laufenden <strong>und</strong><br />

sonstigen Bezug vorgenommen wird.<br />

�<br />

Diesbezüglich standen vorher beim BMF zwei<br />

Versionen zur Debatte.<br />

Ebenfalls interessant ist die Aussage, dass<br />

Urlaubsersatzleistungen, welche im Konkursverfahren<br />

geleistet werden bzw. in Nachzahlungen,<br />

Vergleichen <strong>und</strong> Kündigungsentschädigungen<br />

stecken, nicht wie „Urlaubsersatzleistungen“<br />

besteuert werden, son<strong>der</strong>n<br />

nach § 67 Abs. 8 lit. c bzw. g EStG 1988 (1/5<br />

steuerfrei, <strong>der</strong> Rest nach Tarif = Nachfolgebestimmung<br />

für den Belastungsprozentsatz).<br />

3.6 Steuertarif <strong>und</strong> Beihilfenrecht<br />

Diesmal hat es einer Beschwerde beim Verfassungsgericht<br />

standgehalten, unser Steuertarif <strong>und</strong> das<br />

Beihilfenrecht.<br />

Sie wurde mit ausführlicher Begründung vom VfGH<br />

abgewiesen <strong>und</strong> uns bleibt ein weiteres Familienpaket<br />

mit komplizierten Umstellungen erspart (VfGH B 1340/00-<br />

9 vom 30. November 2000 = LVaktuell, Ausgabe März 2001, Seite<br />

24) .<br />

3.7 Werbungskosten<br />

3.7.1 Arbeitszimmer<br />

Normalerweise ist die Aufbewahrung privater<br />

Gegenstände imArbeitszimmer steuerlich schädlich.<br />

Sollte jedoch das in Anspruch genommene<br />

Flächenausmaß nicht über 5 % <strong>der</strong> Arbeitszimmerfläche<br />

hinausgehen, dann hat dies für die Steuererklärung keine<br />

Auswirkungen (VwGH 95/15/0186 vom 31. Oktober<br />

2000 = LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 22).<br />

Wilhelm Kurzböck:<br />

selbständiger Personalverrechnungsseminartrainer seit 1996 bei privaten Seminarveranstaltern, bei WIFIS sowie<br />

Leiter von Lohnverrechnungsworkshops zahlreicher größerer Firmen (u. a. bei Trenkwal<strong>der</strong>, Plantreuhand Wien,<br />

etc.);<br />

Mitglied <strong>der</strong> Prüfungskommission für die Personalverrechnerprüfung am WIFI OÖ;<br />

Zuvor war er als Personalverrechner, Personalleiter <strong>und</strong> Rechnungswesenleiter im Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebereich<br />

tätig. Im Zweitberuf freiberuflicher Chefredakteur für das Lohnverrechnungsmagazin LVaktuell bei Verlag Linde;<br />

Wilhelm Kurzböck ist verheiratet <strong>und</strong> Vater zweier Kin<strong>der</strong>.<br />

Die Zeitschrift für den Personalverrechner<br />

Jeden Monat aktuelle Beiträge r<strong>und</strong> um die Lohnverrechnung aus<br />

Arbeitsrecht, Steuerrecht & <strong>Sozialversicherung</strong>srecht<br />

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Kommentierung <strong>der</strong> jeweils neuesten OGH-, VwGH- <strong>und</strong> VfGH-<br />

Entscheidungen<br />

Erklärungen zu Gesetzen <strong>und</strong> Gesetzesvorhaben durch<br />

praktische Beispiele<br />

Literaturtipps<br />

Rechenbeispiele mit Lösungen zum jeweils aktuellen<br />

Schwerpunktthema<br />

Basis- <strong>und</strong> Spezialwissen in Frage <strong>und</strong> Antwort<br />

Ideal für den Praktiker!<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet...<br />

www. LVaktuell.<br />

at<br />

Missverständnis<br />

„Zu Ihrem Vorhalt“<br />

Mein Mann <strong>und</strong> ich stehen täglich von früh bis spät auf unseren Beinen im Geschäft. Wir fallen<br />

abends todmüde ins Bett, wo uns, bevor wir noch „Gute Nacht“ sagen können, die Augen<br />

zufallen.<br />

Und Sie fragen nach <strong>der</strong> Liebhaberei*?<br />

Das kann ich nicht verstehen. Unsere Situation ist eben so. Wir hätten es auch gern an<strong>der</strong>s.<br />

* Eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen zu keinen positiven Einkünften führt. Die Verluste daraus werden steuerlich nicht wirksam.


SEITE 30<br />

D<br />

ieser Kongreß wurde vom BVBC- Bonn<br />

(B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter <strong>und</strong><br />

Controller e.V,) unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft <strong>der</strong><br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Rhein-Neckar <strong>und</strong> in<br />

Partnerschaft mit dem BVBC-Landesverband<br />

Baden-Württemberg e.V in <strong>der</strong> Stadthalle von<br />

Hockenheim für die Vereinsmitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> anläßlich<br />

des 25-jährigen Bestehens des BVBC veranstaltet.<br />

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B<br />

Die Kernthemen waren:<br />

Internationale Rechnungslegung nach IAS <strong>und</strong><br />

US-GAAP<br />

Fast Close – Effiziente <strong>und</strong> zeitnahe Jahresabschlußerstellung;<br />

Der Controller als interner- u. externer Berater<br />

sowie Existenzaufbau- u. -sicherungsbegleiter;<br />

Führungskompetenz <strong>und</strong> Führungsverantwortung.<br />

Fazit:<br />

BILANZBUCHHALTER DEUTSCHLANDS<br />

edingt durch die zunehmende Internationalisierung<br />

<strong>und</strong> Globalisierung des Wirtschaftsmarktes<br />

stehen immer mehr Unternehmen vor <strong>der</strong><br />

Entscheidung ihre Rechnungslegung an internationale<br />

Rechnungslegungsstandards – IAS o<strong>der</strong><br />

US-GAAP - anzupassen. Denn in <strong>der</strong> Zukunft wird<br />

man ohne eine diese sog. „Visitenkarten“ als<br />

Unternehmer am Markt nicht mehr auftreten<br />

können, weil diese Standards die Unternehmen<br />

einfach vergleichbarer <strong>und</strong> transparenter machen<br />

<strong>und</strong> sich dadurch viele Vorteile in <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Zusammenarbeit ergeben.<br />

BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

B<strong>und</strong>eskongress in Hockenheim:26.-28. April 2001<br />

Ausblick “Der Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller<br />

in <strong>der</strong> Pole-Position”<br />

Die Zukunft <strong>der</strong> deutschen Rechnungslegung<br />

von Gottfried Rupp<br />

stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> WiBiCo<br />

D<br />

amit betrifft die Anwendung internationaler<br />

Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze auch Unternehmen,<br />

die nicht an einer Börse notieren. Ob man<br />

sich für IAS o<strong>der</strong> US-GAAP entscheidet, bestimmt<br />

im Gr<strong>und</strong>e nur <strong>der</strong> Markt. Ganz unabhängig, wie die<br />

Kommission <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft in<br />

Brüssel entscheiden wird.<br />

D<br />

er Bilanzbuchhalter/Controller muß daher in<br />

<strong>der</strong> Zukunft sowohl IAS <strong>und</strong> US-GAAP<br />

beherrschen um diesen großen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

gewachsen zu sein.<br />

B<br />

edingt durch diese internationalen Trends<br />

ung:<br />

ergibt sich automatisch die nächste Anfor<strong>der</strong>-<br />

Fast Close.<br />

Standardisierte Quartals- <strong>und</strong><br />

Jahresabschlüsse bzw. Konzernabschlüsse zum<br />

laufenden Monatsreporting gehören in Zukunft<br />

einfach zur Tagesarbeit.<br />

U<br />

m dies alles bewältigen zu können, benötigt <strong>der</strong><br />

Bilanzbuchhalter/Controller immer mehr<br />

entsprechende Führungskompetenz <strong>und</strong> Führungsverantwortung<br />

sowie die Fähigkeiten eines Beraters.<br />

A<br />

us diesem Gr<strong>und</strong>e dürfen wir Bilanzbuchhalter/Controller<br />

nebst <strong>der</strong> fachlichen Weiterbildung<br />

auch die Persönlichkeitsfortbildung nicht<br />

vernachlässigen.<br />

Am B<strong>und</strong>eskongreß des BVBC in Hockenheim nahmen<br />

für den Wiener Bilanzbuchhalter/Controller-Klub die<br />

beiden Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, Herr Dietfried Dinhobel <strong>und</strong><br />

Herr Gottfried Rupp teil.<br />

Humor macht das Bilanzbuchhalterleben leichter!<br />

In <strong>der</strong> Strafsachenstelle des Finanzamt Wieden melden sich zwei Damen, Mutter <strong>und</strong> Tochter, sie möchten eine Anzeige<br />

zu Protokoll geben. Der Beamte greift zu Papier <strong>und</strong> Kuli <strong>und</strong> ist bereit. Die Mutter hebt an: „Meine Tochter ist mit<br />

dem Malermeister Leopold K. verheiratet <strong>und</strong> er schlägt sie!“ Der Beamte will schon unterbrechen, da fährt die Mutter<br />

fort: „Zur Steuer verhält er sich genau so schlecht.“ Und zur Tochter: „Gib her die Biachln.“ Die Tochter legt einen Stoß<br />

von sieben ausgeschriebenen Schulheften auf den Tisch: „Das sind die schwarzen Einnahmen von meinem Mann. Mehr<br />

hab’ich in <strong>der</strong> G’schwindigkeit net erwischt!“<br />

Der Beamte nimmt die Personaldaten auf <strong>und</strong> hält fest: „Sieben Kleinquarthefte, die nicht erklärte Einnahmen des<br />

Leopold K. erhalten.“<br />

Zwei Tage später fährt die Tochter im Taxi vor, betritt strahlend die Strafsachenstelle, freut sich, dass sie gleich<br />

denselben Beamten wie<strong>der</strong> trifft <strong>und</strong> stößt freudig hervor: „Es ist alles in Ordnung! Wir haben uns wie<strong>der</strong> versöhnt.<br />

Kann ich die Büchln wie<strong>der</strong> hab’n?“ Es war schwierig, ihr verständlich zu machen, dass eine Anzeige, einmal<br />

losgelassen, nicht mehr rückholbar ist.


KLUBNACHRICHTEN<br />

B ILANZBUCHHALTE R<br />

SEITE 31 xx<br />

06/2001<br />

Vorarlberg Wien<br />

Bei Erfahrungsaustausch - Veranstaltungen (Erfa) sind keine Anmeldungen nötig <strong>und</strong> für Stammitglie<strong>der</strong> WiBiCo <strong>und</strong><br />

Doppelmitglie<strong>der</strong> NÖBBC/WiBiCo kostenfrei. Gäste ATS 380,--/ Erfa. Son<strong>der</strong>veranstaltungen sind immer kostenfrei!<br />

Termine Veranstaltungen<br />

Mittwoch, 20. Juni 2001, 19.00 Controlling-Plattform - kostenfrei<br />

“Flexible Budgetierung in dynamischen Märkten - Wieviel Flexibilität<br />

verlangt <strong>der</strong> Markt ?”<br />

Dr. Georg Tichy, Liter<br />

Controlling, Connect Austria GmbH, Wien<br />

Hotel Vienna Plaza, Schottenring 11, 1010 Wien<br />

Anmeldung unter Fax 368 68 38 o<strong>der</strong> e-mail: ausbildung@oeci.at unbedingt notwendig !<br />

Donnerstag, 21. Juni 2001 Sommernachtsfest - Die Wiener Schule <strong>der</strong> Medizin<br />

14,45 bis 21,00 Uhr<br />

Mittwoch,12.September 2001 Controlling-Plattform - kostenfrei<br />

19,00 Uhr Projektcontrolling - agieren statt reagieren - Praxisbericht eines<br />

Beratungsunternehmens<br />

Mag.Wolfgang Rabl, geschäftsführen<strong>der</strong> Gesellschafter, next level consulting, Wien<br />

Hotel Vienna Plaza, Schottenring 11, 1010 Wien<br />

Anmeldung unter Fax 368 68 38 o<strong>der</strong> e-mail: ausbildung@oeci.at unbedingt notwendig !<br />

Vorschau Seminare:<br />

Montag, 17.September 2001 Der Weg zum EURO - jetzt wird es ernst !<br />

Mag. Roland Eisner, Steuer- <strong>und</strong> Wirtschaftsberatung Hübner & Hübner<br />

Montag, 8. Oktober 2001 Internationale Bilanzierung US-GAAP<br />

Mag. Karl Hengstberger, CPA, StB/WP, Hübner & Hübner<br />

Montag, 12. November 2001 Bilanz 2001/Steuern 2001-02, 1.Termin<br />

Mag. Roland Eisner, Steuer- <strong>und</strong> Wirtschaftsberatung, Hübner & Hübner<br />

Samstag, 1.Dezember 2001 Bilanz 2001/Steuern 2001/02, 2. Termin<br />

Mag. Roland Eisner, Steuer- <strong>und</strong> Wirtschaftsberatung, Hübner & Hübner<br />

Vorschau Reisen<br />

Samstag, 29.September 2001 Herbstfahrt<br />

Nutzen Sie dasAngebot: Wer jetzt Mitglied im Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub -WiBiCo<br />

wird, zahlt erstmals 2002 (!) den Mitgliedsbeitrag (<strong>der</strong>zeit EUR 55 p. a.). Kontaktieren Sie uns,<br />

verlangen Sie vom WiBiCo-Büro (Telefon/Fax 01/36 97 857 o<strong>der</strong> e-mail wibico@wibico.at) unsere<br />

Verbandszeitung, das "WIBI-Journal, Informationsmaterial über uns sowie die Beitrittserklärung !<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

Vorabinformation: Homepage www.wibico.at<br />

WiBiCo Vorstand e-mail Adressen<br />

Dietfried K. Dinhobel dietfried.dinhobel@chello.at<br />

Leopold Edelmaier l.edelmaier@netway.at<br />

Karl Hacker karl.hacker@aon.at<br />

Gottfried Rupp Gottfried.Rupp@datentechnik.com<br />

Katharina Stadlmann katharina.stadlmann@utanet.at<br />

Gerhard Zavis zavis.wibico@aon.at<br />

WiBiCo-Büro:Radelmayerg. 16/3, Tel/Fax (01) 369 78 57<br />

Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub<br />

DER Interessensverband für<br />

Führungskräfte & Spezialisten im<br />

Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

gegründet 1966<br />

e-mail:wibico@wibico.at


SEITE 32<br />

490 Mitglie<strong>der</strong> vertrauen dem drittgrössten Club<br />

Österreichs, dem NÖBBC. Am 11. 5. 2001 haben wir<br />

die 9. Generalversammlung abgehalten. Vorstand<br />

<strong>und</strong> Rechnungsprüfer wurden einstimmig gewählt.<br />

Vorstand<br />

Jutta Reiter Obfrau<br />

Mag. Günter Hendrich Obmann-Stellvertreter<br />

Rupert Daxböck Kassier<br />

ThomasAigner Kassier-Stellvertreter<br />

Waltraud Hinterberger Schriftführer<br />

Inge Grabensteiner Schriftführer-Stellvertreter<br />

Rechnungsprüfer<br />

Martin Enzinger <strong>und</strong> Hildegard Stepke (neu)<br />

Herr Mag. Roman Jungwirth, Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />

„Betriebswirtschaftliche Weiterbildung“ hat über<br />

die Bedeutung <strong>und</strong> den Stellenwert <strong>der</strong> Deckungsbeitragsrechnung<br />

referiert – herzlichen Dank.<br />

Im Namen unserer Hausbank Oberbank durften wir<br />

unsere Mitglie<strong>der</strong> zum Buffet bitten. Neben vielen<br />

beruflichen Diskussionen kam auch <strong>der</strong> private<br />

Kontakt nicht zu kurz.<br />

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Rückblick<br />

Viele erfolgreiche Veranstaltungen auf hohem<br />

Niveau wurden abgehalten z. B. ein 3-tägiges<br />

Steuerseminar (Einkommensteuer- <strong>und</strong> Umsatzsteuerrichtlinien)<br />

Das Mitglie<strong>der</strong>service wurde deutlich ausgebaut<br />

Eine eigene Homepage wurde entwickelt <strong>und</strong> ist<br />

bereits für alle Interessierten verfügbar.<br />

www.noebbc.at<br />

Sowohl bei den Gewerblichen als auch bei den<br />

Selbständigen Buchhaltern stellt NÖ wichtige<br />

Funktionäre (Andreas Stadler bei den GBH,<br />

Rupert Daxböck bei den SBH)<br />

Der NÖBBC för<strong>der</strong>t die berufliche<br />

Weiterentwicklung seiner Mitglie<strong>der</strong><br />

durch folgendeAktivitäten<br />

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Fachveranstaltungen werden von erfahrenen<br />

Praktikern gehalten <strong>und</strong> sind meist durch den<br />

Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />

Erfahrungsaustausch mit erfahrenen<br />

KollegInnen<br />

Jobbörsen: Firmen suchen laufend gute MitarbeiterInnen<br />

– wir senden solche Anfragen an<br />

unsere Mitglie<strong>der</strong><br />

Unterstützung bei <strong>der</strong> Lösung von Steuerproblemen<br />

KLUBNACHRICHTEN BILANZBUCHHALTER Nie<strong>der</strong>österreich<br />

06/2001<br />

Unser Auftrag ist Ihre Weiterbildung<br />

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Begünstigter Bezug von Fachliteratur<br />

(Bilanzbuchhalterjahrbuch, ...)<br />

Der unentgeltliche Bezug des BÖB-Journals<br />

Vorschau<br />

Für den Herbst 2001 haben wir einen neuen Schwerpunkt<br />

gesetzt: Unsere bewährten <strong>und</strong> bekannten<br />

Steuerseminare werden auch den Selbständigen<br />

<strong>und</strong> Gewerblichen Buchhaltern angeboten. Diese<br />

beiden Berufsgruppen sollen auch kostengünstig<br />

Seminare besuchen können:<br />

Einkommensteuer- <strong>und</strong><br />

Umsatzsteuerrichtlinien,<br />

Wie<strong>der</strong>holungsseminar an 3 Samstagen in <strong>der</strong><br />

Autobahnraststätte Grossram<br />

(Details in unserem Veranstaltungsprogramm)<br />

Wir sprechen alle Bilanzbuchhalter, GBH, SBH,<br />

Controller <strong>und</strong> Führungskräfte im Finanz- <strong>und</strong><br />

Rechnungswesen an. Weitere Informationen <strong>und</strong><br />

Unterlagen erhalten Sie bei:<br />

Nie<strong>der</strong>österreichischer Bilanzbuchhalterclub<br />

3100 St. Pölten<br />

Neugebäudeplatz 6/2/12<br />

Telefon: 02762 – 62075 Fax: 02762 – 62075 32<br />

e-mail:office@noebbc.at<br />

home-page: www.noebbc.at<br />

Ab Herbst haben wir ein reichhaltes Veranstaltungsprogramm<br />

an den Standorten St. Pölten <strong>und</strong><br />

Mödling anzubieten:<br />

8.9.2001 (Samstag): NÖBBC Tennisturnier,<br />

Landessportschule St. Pölten, ganztägig. Neben<br />

Tennis für Profis auch ein Trainer für Anfänger;<br />

<strong>der</strong> persönliche Kontakt <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> steht im<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>.<br />

22.9., 29.9. <strong>und</strong> 6.10.2001: Einkommensteuer<strong>und</strong><br />

Umsatzsteuerrichtlinien in 3 Teilen<br />

(Wie<strong>der</strong>holung)<br />

Autobahnstation Grossram (A1 – auf halbem Weg<br />

zwischen St. Pölten <strong>und</strong> Wien, jeweils 9.00 – 14.00<br />

Uhr. Referenten: Dr. Kittinger (FLD Wien, NÖ,<br />

Bgld.) <strong>und</strong> Dr. Trauner (Finanzamt Hollabrunn)<br />

Kostenpflichtig: Mitglie<strong>der</strong> (NÖ, BÖB, WIBICO,<br />

an<strong>der</strong>e Clubs):ATS 1.500,--, GästeATS 2.500,--.<br />

12.10.2001 Kostenrechnung für Klein- <strong>und</strong><br />

Mittelbetriebe,<br />

WIFI St. Pölten, 18 – 21 Uhr,<br />

Referent: Dr. Felix Hammerschmidt,<br />

Wirtschaftsprüfer.


Der Club OÖ Bilanzbuchhalter (COB ist viel kürzer)<br />

hat seinen ersten Geburtstag gefeiert <strong>und</strong> kann auf<br />

ein Jahr mit<br />

I<br />

Viel Arbeit<br />

Vielen Veranstaltungen<br />

Einigen Enttäuschungen<br />

Grossen Erwartungen <strong>und</strong><br />

165 Mitglie<strong>der</strong><br />

zurückblicken<br />

n Kooperation mit dem BFI Oberösterreich wurde<br />

eine laufende Veranstaltungsreihe „COB aktuell“<br />

begonnen. Seit Oktober 2000 wurden sechs Veranstaltungen<br />

durchgeführt. Nur ein Kurs musste wegen<br />

zu wenigen Teilnehmern abgesagt werden.<br />

F<br />

ür das gesamte Kursjahr 2001/2002 wurden mit<br />

dem BFI sieben Abendveranstaltungen vorbereitet.<br />

Im BFI Kursbuch wurde ein sichtbarer<br />

Hinweis auf dieArbeit des COB angebracht.<br />

E<br />

rstmals wird in Linz ein Englisch-Kurs speziell<br />

für Buchhalter (nicht Steuerberater <strong>und</strong><br />

Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>) angeboten, um eine gute<br />

Basis für die Internationalisierung zu bieten.<br />

P<br />

arallel dazu wurde mit an<strong>der</strong>en Unternehmen<br />

drei Informationsveranstaltungen zu verschiedenen<br />

Themen organisiert. Im nächsten Jahr sind<br />

drei <strong>der</strong>artige Veranstaltungen vorgesehen.<br />

KLUBNACHRICHTEN<br />

B ILANZBUCHHALTE R<br />

SEITE 33 xx<br />

06/2001<br />

COB wurde 1 Jahr!<br />

Oberösterreich<br />

Vorarlberg<br />

BMD FiBu Basispaket<br />

BMD Personalverrechnung<br />

BMD Anlagenbuchhaltung<br />

I<br />

D<br />

M<br />

CLUB OÖ BILANZBUCHHALTER (COB@LIWEST.AT)<br />

P.A. GERHARD PEIRHOFER, 4053 HAID, GABLONZERWEG 3,<br />

TELEFON + FAX: 07229-89491<br />

OBERBANK KONTO 591-0071/33, BLZ 15008 DVR 1055381<br />

m Herbst wird erstmals eine Art Stammtisch <strong>der</strong><br />

Bilanzbuchhalter beginnen. Diese eher unkonventionelle<br />

Möglichkeit des Gedankenaustausches<br />

in den Bezirksstädten Oberösterreichs stellt den<br />

Versuch eines noch aktiveren Vereinslebens dar.<br />

W<br />

ir informieren laufend unsere Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />

über 350 Interessenten aus Oberösterreich.<br />

Einen Wunsch möchte <strong>der</strong> Vorstand an alle Bilanzbuchhalter<br />

in Oberösterreich weitergeben:<br />

er COB kann seine Aktivitäten für seine<br />

Mitglie<strong>der</strong> besser erfüllen, wenn viele BilanzbuchhalterInnen<br />

dem COB Ihr Vertrauen schenken.<br />

Geben Sie unsere Adresse daher an Ihnen bekannte<br />

Personen, die vielleicht Interesse am COB haben,<br />

weiter.Auch wir freuen uns über neueAdressen.<br />

A<br />

ls Obmann des COB darf ich mich bei unseren<br />

Mitglie<strong>der</strong>n für Ihr Vertrauen bedanken <strong>und</strong><br />

kann versichern, dass wir auch weiterhin für Sie<br />

arbeiten werden.<br />

ein persönlicher Dank geht auch an alle<br />

Funktionäre <strong>und</strong> freiwilligen Mitarbeiter, die<br />

im letzten Jahr zahlreiche St<strong>und</strong>en für den COB tätig<br />

waren.<br />

Ihr Gerhard Peirhofer<br />

PS: unsere Homepage ist fast fertig (auch wenn die<br />

Fotos noch zu wünschen übrig lassen)<br />

www.cob.co.at<br />

FÜR GEWERBLICHE<br />

BUCHHALTER<br />

II<br />

SELBSTSTÄNDIGE<br />

I<br />

www.bmd.at


SEITE BILANZBUCHHALTE 34 R<br />

KLUBNACHRICHTEN BILANZBUCHHALTE SEITE xx R<br />

06/2001<br />

Bilanzbuchhalter / Controller<br />

BClub Vorarlberg<br />

Bilanzbuchhalter/Controller-Club Vorarlberg<br />

p.a. Franz Asanger, 6842 Koblach, Diesenäuele 28<br />

Telefon: 05523 51762 Fax 05523 51762 7<br />

E-mail asanger.franz@utanet.at<br />

Das Seminar „Betriebsprüfung! Was nun?“ wurde von 19 Teilnehmern besucht.<br />

Die nächsten Veranstaltungen:<br />

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„Von <strong>der</strong> Buchhaltung zum Controlling“<br />

Warum ist es so wichtig, dass auch <strong>der</strong> Buchhalter ein „Controlling-Verständnis“ hat?<br />

Seminar am Mittwoch den 20.06.2001 14:00 – 17:00 im WIFI- Hohenems<br />

Referent ist Hr. Stafan Palcic, Unternehmensberater in Götzis<br />

„Neues in <strong>der</strong> gewerblichen <strong>Sozialversicherung</strong>“<br />

im Oktober 2001<br />

„Insolvenzursachen – Insolvenzvermeidung“<br />

im November 2001<br />

BILANZBUCHHALTER- <strong>und</strong> Controller Klub<br />

des WIFI Steiermark<br />

Graz: Bernd Wurditsch - Betriebswirtschaftliches Referat des WIFI Körblergasse 111<br />

8010 Graz, Austria Tel: 0316/602/426 Fax: 0316 602/402, E-mail: bernd.wurditsch@wifi.wkstmk.at<br />

Detlev Karel: E-Mail: detlev.karel@iic.wifi.at<br />

Lorenz Peinhopf: Kärntnerstr.312, 8700 Leoben Tel: 03842/28-7-65, E-mail: lorenz.peinhopf@utanet.at<br />

Controlling: Helga Flecker: E-mail: helga.flecker@aon.at<br />

Hannes Gottmann, E-mail: hannes@gottmann.com<br />

Was bietet Ihnen <strong>der</strong> BIBU/CC?<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung durch<br />

Fachinformationen – Fachseminare - Fachliteratur<br />

Möglichkeit des Erfahrungsaustausches bei diversen Veranstaltungen<br />

Monatlicher Klubabend im Hendleck Grabenstrasse<br />

Sportliche <strong>und</strong> kulturelle Veranstaltungen<br />

Informationsveranstaltungen auf steuerlichen, rechtlichen <strong>und</strong> betriebswirtschaftlichen<br />

Gebieten zu kostengünstigen Tarifen.<br />

Was erwartet <strong>der</strong> BIBU/CC von Ihnen?<br />

Vorarlberg<br />

KLUBNACHRICHTEN<br />

Steiermark<br />

zahlreiche Teilnahme an Veranstaltungen<br />

Wenn möglich Ihre aktive Mitarbeit durch Erfahrungsberichte aus <strong>der</strong> Praxis<br />

Ihre Anregungen zur Klubarbeit<br />

Mitgliedsbeitrag in Höhe von ATS 300,-- (Euro 21,80) pro Jahr<br />

WIFI<br />

bedeutet<br />

Vorsprung<br />

06/2001


Sehr geehrte Frau Bilanzbuchhalterin,<br />

sehr geehrter Herr Bilanzbuchhalter !<br />

Sie haben beim WIFI Ihrer Wirtschaftskammer die<br />

Bilanzbuchhalterprüfung erfolgreich abgelegt.<br />

Sie sind in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs in Ihrem Beruf als<br />

Bilanzbuchhalter im Rechnungswesen, beim Steuerberater<br />

o<strong>der</strong> selbstständig tätig.<br />

Sie sind an beruflicher <strong>und</strong> fachlicher Hilfe durch<br />

unabhängige Vereinigungen interessiert <strong>und</strong> wollen sich<br />

fachlich auf dem Laufenden halten.<br />

Wie profitieren Sie von einer solchen Gemeinschaft?<br />

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Dann dürfen wir Ihnen unsere Dienste anbieten<br />

Seminare zu erschwinglichen Preisen in ganz Österreich,<br />

soweit diese nicht vom WIFI o<strong>der</strong> BFI angeboten werden.<br />

Gruppenversicherung für Gewerbliche <strong>und</strong> Selbstständige<br />

(Bilanz)Buchhalter.<br />

Fachinformationen in Steuerrecht, Bilanzrecht, Handelsrecht<br />

<strong>und</strong> preisgünstige Fachliteratur.<br />

Beratung in Fragen <strong>der</strong> EDV-Ausstattung. Gruppenangebote<br />

von FIBU-Software.<br />

Interessenvertretung – wir setzen uns weiterhin intensiv<br />

dafür ein, die <strong>der</strong>zeit eingeschränkten Berufsbefugnisse<br />

zu erweitern.<br />

Laufen<strong>der</strong> Erfahrungsaustausch mit an<strong>der</strong>en Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen in den einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>klubs.<br />

Name <strong>und</strong> Vorname:<br />

Werist<strong>der</strong>BÖB?<br />

B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter<br />

Gegründet: 17. April 1989<br />

Vorstand: Wilhelm Budai (Wien), Präsident<br />

Walter Rosenauer (Wien), Vizepräsident<br />

Anna-Maria Staindl<br />

(Wien <strong>und</strong> Burgenland), Kassierin<br />

Erwin Zehetner (Obmann Burgenland)<br />

Detlev Karel (Obmann Steiermark)<br />

Gerhard Peirhofer (Obmann Oberösterreich)<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>: die einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>-Klubs<br />

a.o. Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> För<strong>der</strong>er: 1.248<br />

Von den r<strong>und</strong> 18.000 BilanzbuchhalterInnen, die es<br />

heute in Österreich gibt, sind bereits 8.500, die den BÖB –<br />

B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter –<br />

nahe stehen bzw. unterstützen.<br />

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BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Ziele des BÖB – B<strong>und</strong>esverbandes<br />

<strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter:<br />

Schaffung eines Gesetzes, wodurch Bilanzbuchhalter<br />

auch selbstständig arbeiten dürfen (bereits erreicht).<br />

Als nächster Schritt geht es um die Erweiterung<br />

unseres Berechtigungsumfanges, <strong>der</strong> unserer hohen<br />

Ausbildung <strong>und</strong> unserer Praxis entspricht.<br />

Öffentlichkeitsarbeit, damit je<strong>der</strong> Unternehmer über<br />

die ausgezeichnete Ausbildung <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter,<br />

die drei Jahre dauert, informiert ist.<br />

Vertretung <strong>der</strong> beruflichen Interessen aller Bilanzbuchhalter<br />

in <strong>der</strong> Öffentlichkeit – nicht nur in<br />

Österreich, son<strong>der</strong>n auch in Europa (speziell:<br />

Brüssel).<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter in ihrer Eigenschaft<br />

als Führungskraft im Rechnungswesen.<br />

Hohes Niveau halten <strong>und</strong> verbessern mittels Seminaren<br />

<strong>und</strong> Erfahrungsaustausch.<br />

Berufs- <strong>und</strong> Gehaltsstatistiken mit Hintergr<strong>und</strong>informationen<br />

für ganz Österreich.<br />

Jobbörse.<br />

JA, ich möchte Mitglied des BÖB werden. Mit dieser Mitgliedschaft erwerbe ich gleichzeitig<br />

das Abonnement des BÖB-Journals BILANZBUCHHALTER<br />

geboren am: Bilanzbuchhalter-Prüfungsjahr______________<br />

Privat Firma (Branche)<br />

Anschrift<br />

Datum Unterschrift<br />

B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter<br />

BÖB<br />

BILANZBUCHHALTER SEITE 35<br />

06/2001<br />

Eingetragener Verein seit 17. April 1989<br />

Es gibt bereits in Burgenland, Kärnten, Nie<strong>der</strong>österreich,<br />

Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg <strong>und</strong> Wien Bilanzbuchhalterklubs.<br />

Diese Klubs in den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n organisieren<br />

laufend Erfahrungsaustausche <strong>und</strong> Fachvorträge in Zusammenarbeit<br />

mit dem WIFI, BFI <strong>und</strong> Controllerinstitut für Sie.<br />

Der BÖB hat sich mit seinem Arbeitskreis „Selbstständiger<br />

Bilanzbuchhalter“ österreichweit für die Interessen jener<br />

eingesetzt, die sich selbstständig machen wollten. Ab 1. Juli<br />

1999 gibt es daher den GBH <strong>und</strong> SBH. Sie haben nun zusätzlich<br />

die Möglichkeit, diese Aktivitäten des BÖB durch eine a.o.<br />

Mitgliedschaft zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt<br />

ATS 350 p. a. <strong>und</strong> beinhaltet automatisch das Abo für das BÖB-<br />

Journal. Derzeit gibt es vier Ausgaben pro Jahr.<br />

Durch Ihre a.o. Mitgliedschaft anerkennen Sie die bisherigen Aktivitäten des BÖB <strong>und</strong> schenken dem BÖB<br />

weiterhin das Vertrauen, sich österreichweit für alle Bilanzbuchhalterinnen, Bilanzbuchhalter, GBH <strong>und</strong><br />

SBH wie<strong>der</strong> voll einzusetzen, damit alle Ziele erreicht werden. Wir danken im voraus für Ihre Unterstützung!<br />

Telefon<br />

Handy<br />

email<br />

Fax<br />

GBH o<strong>der</strong> SBH seit ___________<br />

Ich bin hinsichtlich des Datenschutzgesetzes einverstanden,<br />

dass meine vorgenannten<br />

Daten EDV-mäßig gespeichert <strong>und</strong> für Zwecke des BÖB verarbeitet werden dürfen<br />

Wenn Sie unserem B<strong>und</strong>esverband beitreten wollen, senden, faxen o<strong>der</strong> mailen Sie uns bitte diese Beitrittserklärung<br />

Wilhelm Budai 1220 Wien, Eipeldauer Straße 38/19/3 FAX 01/258 22 19 e-mail boeb@chello.at www.boeb.at


SEITE 36<br />

Karrierechance für Bilanzbuchhalter/in<br />

F<br />

ür unsere Mandantin - eine Tochter einer<br />

deutschen Unternehmensgruppe im<br />

industriellen Projektgeschäft in <strong>der</strong> rasch<br />

wachsenden Telekommunikationswirtschaft –<br />

suchen wir eine starke, einschlägig erfahrene<br />

Persönlichkeit als Bilanzbuchhalter/in mit<br />

Aufstiegschance zum/r Leiter/in Rechnungswesen.<br />

I<br />

hre Aufgaben umfassen die Kostenrechnung, die<br />

Monats-, Quartals- <strong>und</strong> Jahresberichtserstattung<br />

sowie die Erstellung <strong>der</strong> Bilanz mit Unterstützung<br />

des Steuerberaters. Sie werden sukzessive in die<br />

Gesamtleitung Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

hineinwachsen <strong>und</strong> eigenverantwortlich<br />

Controllingaufgaben übernehmen. Fachlich<br />

erwarten wir HAK-Matura (o<strong>der</strong> vergleichbar), die<br />

Bilanzbuchhalterprüfung, Bilanzsicherheit <strong>und</strong><br />

einschlägige praktische Erfahrung.<br />

P<br />

ersönlich überzeugen Sie durch Ihre<br />

Selbstsicherheit, Eigeninitiative <strong>und</strong> Lernbereitschaft.<br />

Für diese anspruchsvolle Tätigkeit<br />

erwartet Sie eine außerordentliche Entlohnung. Bitte<br />

wenden Sie sich mit Ihren aussagekräftigen<br />

Bewerbungsunterlagen an<br />

Szabo & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH<br />

Frau Michaela Kellner<br />

Tel. 01/278 13 55<br />

Email: office@szabo.at.<br />

W<br />

ir sind ein führen<strong>der</strong> Anbieter von IT-Systemen<br />

<strong>und</strong> -Lösungen mit etwa 800 MitarbeiterInnen<br />

in Österreich. Für eines unserer Konzernunternehmen<br />

suchen wir eine/n<br />

S<br />

ie arbeiten an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Abschlüsse<br />

nach RLG <strong>und</strong> US-GAAP mit <strong>und</strong> sind<br />

verantwortlich für das monatliche Reporting an die<br />

Konzernstellen Zu Ihren Aufgaben gehört auch <strong>der</strong><br />

Kontakt zu Steuerberatung <strong>und</strong> Finanzamt<br />

S<br />

ie verfügen über ein abgeschlossenes<br />

Wirtschaftsstudium o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e einschlägige<br />

kaufmännische Ausbildung. Mindestens<br />

zwei Jahre Berufserfahrung bringen Sie mit.<br />

W<br />

BILANZBUCHHALTER/IN<br />

ir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Angabe<br />

des frühestmöglichen Eintrittstermins, gern<br />

auch per E-Mail.<br />

debis Systemhaus Österreich GmbH<br />

Fr. Mag. Eva Singer-Meczes<br />

jobs@t-systems.at<br />

1060 Wien, Hofmühlgasse 3-5<br />

www.t-systems.at<br />

Ein Unternehmen <strong>der</strong> T-Systems Gruppe<br />

JOBBÖRSE BILANZBUCHHALTER BÖB<br />

06/2001<br />

Als Partner für persönlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Erfolg für unsere Mitarbeiter <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en, sind wir in<br />

6 Län<strong>der</strong>n Zentral- <strong>und</strong> Osteuropas erfolgreich tätig.<br />

Wir suchen aufgr<strong>und</strong> unserer dynamischen<br />

Expansion zum sofortigen Eintritt eine/n<br />

Bilanzbuchhalter/in<br />

Ihre Aufgaben:<br />

� Erstellung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse<br />

� Abstimmung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Jahresabschlüsse<br />

<strong>der</strong> ausländischen Tochtergesellschaften<br />

� Konsolidierung<br />

� f<strong>und</strong>ierte Kenntnisse im Steuerrecht<br />

Ihr Profil:<br />

� einschlägige Berufserfahrung<br />

� Bilanzbuchhaltungskenntnisse<br />

� EDV-Anwen<strong>der</strong>kenntnisse (MS-Office)<br />

� Zuverlässigkeit, Genauigkeit<br />

Wir bieten Ihnen die Rahmenbedingungen <strong>und</strong><br />

Entwicklungsmöglichkeiten eines erfolgeichen,<br />

internationalen Unternehmens. Nutzen Sie die<br />

Möglichkeit, in einem engagierten Team tätig zu<br />

werden.<br />

Bitte um Zusendung Ihrer aussägekräftigen<br />

Bewerbungsunterlagen (incl. Lebenslauf <strong>und</strong> Foto)<br />

an:<br />

MBI Institut für MarketingberatungAG<br />

z.Hd. Frau Denise Beier<br />

Hummelgasse 14<br />

A– 1130 Wien<br />

Mit Ihrem Stellenangebot/gesuch im<br />

BILANZBUCHHALTER<br />

erreichen Sie österreichweit 6.500<br />

kompetente Fachkräfte/arbeitgeber.<br />

Schreiben Sie an<br />

B<strong>und</strong>esverband österreichischer<br />

Bilanzbuchhalter<br />

Eipeldauerstraße 38/19/3<br />

1220 Wien<br />

am besten jedoch als E-Mail:<br />

boeb@chello.at<br />

o<strong>der</strong> besuchen Sie unsere Homepage:<br />

www.boeb.at


BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />

?<br />

Im Steuerservice-Heft des Bilanzbuchhalterklubs<br />

steht, dass ab dem<br />

Jahre 2000 belegmäßig nachgewieseneNächtigungsaufwendungen<br />

im Zusammenhang mit Aus<strong>und</strong><br />

Fortbildungskosten nur bis zur<br />

Höhe des Nächtigungsgeldes für<br />

B<strong>und</strong>esbedienstete als Betriebsausgabe<br />

abgesetzt werden können.<br />

Welche Auswirkungen hat das auf<br />

dieAuszahlung an Mitarbeiter ?<br />

Frau Manuela B., Graz<br />

!<br />

Die Begrenzung <strong>der</strong> Abzugsfähigkeit<br />

dieser Nächtigungskosten gem.<br />

§4Abs47EStGmitdemHöchstsatz<br />

für B<strong>und</strong>esbedienstete von ATS<br />

1.120,50 betrifft nach den neuen<br />

Einkommensteuerrichtlinien 2000,<br />

Randzahl 1351 nur den Unternehmer<br />

(Betriebsinhaber) bzw. die<br />

Mitunternehmer selbst.<br />

Die Nächtigungskosten <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />

unterliegen dem allgemeinen<br />

Betriebsausgabenbegriff<br />

<strong>und</strong> sind daher nicht mit S 1.120,50<br />

begrenzt. Auch bei höheren Nächtigungskosten<br />

für Dienstnehmer<br />

liegt normalerweise kein lohnsteuerpflichtiger<br />

Vorteil aus dem<br />

Dienstverhältnis vor. (Eine Ausnahme<br />

könnte nur bestehen, wenn<br />

die Fortbildung auf einem Hotel auf<br />

den Malediven <strong>und</strong> <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />

ein naher Angehöriger<br />

wäre).<br />

?<br />

Wenn ein Seminar mit einem Hotelaufenthalt<br />

verb<strong>und</strong>en ist, fallen auch<br />

die entsprechenden Hotelkosten an.<br />

Kann <strong>der</strong> neue Bildungsfreibetrag<br />

auch von diesen Hotelkosten <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Verpflegung geltend gemacht<br />

werden ?<br />

FrauAndrea St., Bruck<br />

!<br />

Nächtigungsaufwand <strong>und</strong><br />

Fortbildungskosten<br />

Antwort<br />

Bildungsfreibetrag<br />

Antwort<br />

Die mitverrechneten Unterbringungskosten<br />

(Hotelkosten, Verpflegung)<br />

sind nach den Einkommensteuerrichtlinien<br />

2000<br />

Randzahl 1368 keine unmittelbaren<br />

Fortbildungsaufwendungen, daher<br />

kann we<strong>der</strong> von den Hotelkosten<br />

noch von Verpflegungskosten <strong>der</strong><br />

Bildungsfreibetrag berechnet<br />

Autorengemeinschaft<br />

Karel KEG<br />

LESERBRIEFE<br />

Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />

werden. Als einzige Ausnahme<br />

werden die Kosten <strong>der</strong> Verpflegung<br />

während <strong>der</strong> Veranstaltung zitiert.<br />

Die im Seminarangebot enthaltene<br />

Pausenverpflegung, <strong>der</strong> Aufwand<br />

für Kaffee <strong>und</strong> Tee <strong>und</strong> bei<br />

ganztägigen Seminaren auch die<br />

Kosten für ein Mittagessen können<br />

daher in die Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />

des Bildungsfreibetrages einbezogen<br />

werden.<br />

?<br />

Mietvertrag <strong>und</strong> Ratenkauf<br />

Es wurde ein Mietvertrag über die<br />

Anmietung einer Maschine abgeschlossen.<br />

In diesem Vertrag<br />

wurden 18 Monatsraten, <strong>der</strong> Wert<br />

<strong>der</strong> Maschine sowie eine Kaufoption<br />

vereinbart, wonach die<br />

geleisteten Raten auf den Kaufpreis<br />

angerechnet werden. Nach Ablauf<br />

<strong>der</strong> 18 Monate <strong>und</strong> Leistung <strong>der</strong> 18<br />

Monatsraten wurde die Maschine<br />

jetzt gekauft. Über den Restwert<br />

wurde eine Rechnung gelegt.<br />

Die Raten wurden auf Konto<br />

„Mieten bewegliche Anlagegüter“<br />

verbucht.<br />

Mit welchem Anschaffungswert<br />

muss diese Maschine aktiviert<br />

werden <strong>und</strong> sind in Zukunft diese<br />

Raten auf Vorauszahlung zu buchen,<br />

auch wenn nicht feststeht, ob die<br />

Maschine später gekauft wird o<strong>der</strong><br />

nicht ?<br />

Frau Sandra L., Wien<br />

!<br />

Antwort<br />

Werden bei solchen Miet/Kaufverträgen<br />

die vorerst zu zahlenden<br />

Beträge als Miete bezeichnet <strong>und</strong><br />

steht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

<strong>der</strong> künftige Restkaufpreis<br />

nicht fest, so liegt handelsrechtlich<br />

zunächst Mietaufwand<br />

vor. Erst wenn <strong>der</strong> spätere Kauf <strong>der</strong><br />

Maschine feststeht, ist <strong>der</strong> dann<br />

vereinbarte Kaufpreis (Restwert) als<br />

Anlagenzugang zu aktivieren.<br />

Die steuerliche Beurteilung dieses<br />

Geschäftes hängt davon ab, ob <strong>der</strong><br />

„Mieter“ dieser Maschine nicht<br />

schon von vornherein als wirtschaftlicher<br />

Eigentümer anzusehen ist.<br />

Für einen so genannten Ratenkauf<br />

spricht, wenn die „Mietdauer“<br />

unüblich kurz ist (18 Monate ist<br />

zweifellos sehr kurz) <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Restwert bereits fix vereinbart<br />

wurde. In einem solchen Fall wird<br />

steuerrechtlich ein Kauf angenommen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> volle Neupreis <strong>der</strong><br />

Maschine wird als Anlagenzugang<br />

SEITE 37<br />

gewertet. An Stelle <strong>der</strong> im Aufwand<br />

enthaltenen „Miete“ wird eine AfA<br />

entsprechend <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer (z.B.<br />

5 – 10 Jahre) angesetzt. Der übersteigende<br />

Betrag wird dem steuerpflichtigen<br />

Gewinn zugerechnet.<br />

Nach Ablauf <strong>der</strong> 18 Monate <strong>und</strong><br />

Erwerb <strong>der</strong> Maschine zum Restwert<br />

ist im handelsrechtlichen Aufwand<br />

natürlich eine wesentlich geringere<br />

Abschreibung enthalten. Jetzt<br />

kommt es zur Umkehr. Steuerlich<br />

muss die „begonnene“ steuerliche<br />

Jahres-AfA weitergeführt werden<br />

<strong>und</strong> es ergeben sich daher in den<br />

restlichen Abschreibungsjahren<br />

steuerliche Gewinnkürzungen.<br />

Insgesamt geht die Rechnung nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> steuerlichen Abschreibungsjahre<br />

auf Null aus.<br />

Und noch kurz zur Umsatzsteuer:<br />

Probleme kann es mit dem Vorsteueabzug<br />

für die „Mieten“ geben, wenn<br />

die Finanzverwaltung in diesen<br />

Ratenzahlung ein reines Finanzierungsgeschäft<br />

sieht <strong>und</strong> die Mieten<br />

als Kreditrückzahlung wertet. Dann<br />

liegt ein umsatzsteuerfreies Kreditgeschäft<br />

vor <strong>und</strong> steht kein Vorsteuerabzug<br />

zu.<br />

PKW-Kosten <strong>und</strong><br />

Vorsteuerabzug<br />

Wenn ein Dienstnehmer mit seinem<br />

Privatauto geschäftlich unterwegs<br />

ist <strong>und</strong> die dafür angefallenen PKW-<br />

Spesen verrechnet, ist dann von<br />

diesen Kosten ein Vorsteuerabzug<br />

zulässig ?. Unklar ist uns auch, ob<br />

ein Vorsteuerabzug zulässig ist,<br />

wenn ein PKW nur für einen Tag<br />

angemietet wird, denn dann erfolgt<br />

keine private Nutzung.<br />

Frau Gabriele P., Wien<br />

Antwort<br />

Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug<br />

betrifft – von Branchenausnahmen<br />

einmal abgesehen – alle<br />

Arten <strong>und</strong> Nutzungen von<br />

Personenkraftwagen, also von<br />

firmeneigenen Fahrzeugen ebenso<br />

wie von gemieteten, geleasten o<strong>der</strong><br />

auch von dienstnehmereigenen<br />

Fahrzeugen. Wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

seine PKW-Reisekosten „in<br />

Rechnung stellt“, so liegt kein<br />

umsatzsteuerbarer Vorgang vor,<br />

denn <strong>der</strong> Mitarbeiter ist kein<br />

Unternehmer <strong>und</strong> darf seiner Firma<br />

keine Umsatzsteuer in Rechnung<br />

stellen. Es steht auch im Umsatzsteuergesetz<br />

selbst, dass „sonstige<br />

FAX<br />

Pulverturmstraße 10a, 8053 Graz (0316) 27 25 74 detlev.karel@iic.wifi.at<br />

?<br />

!


Leistungen, die im Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb von Personenkraftwagen<br />

stehen“, nicht als für das<br />

Unternehmen ausgeführt gelten.<br />

Auch wenn ein PKW nur einen Tag<br />

angemietet wird, ist kein Vorsteuerabzug<br />

möglich. Mit einer allfälligen<br />

Privatnutzung hat das an sich nichts<br />

zu tun.<br />

LESERBRIEFE<br />

SEITE 38 BILANZBUCHHALTER ?<br />

Gr<strong>und</strong>stücksverkauf<br />

Wir haben von unserem Großvater<br />

ein relativ großes Gr<strong>und</strong>stück geerbt<br />

<strong>und</strong> wollen dieses Gr<strong>und</strong>stück jetzt<br />

verkaufen. Der Verkauf im Ganzen<br />

ist aber fast nicht möglich <strong>und</strong> wir<br />

überlegen, das Gr<strong>und</strong>stück parzellieren<br />

zu lassen <strong>und</strong> dann die<br />

einzelnen Parzellen zu verkaufen.<br />

Seit wir gehört haben, dass solche<br />

Verkäufe einkommensteuerpflichtig<br />

sein könnten, sind wir<br />

ziemlich verunsichert <strong>und</strong> fragen<br />

daher bei Ihnen an, ob tatsächlich<br />

Einkommensteuer zu zahlen ist.<br />

!<br />

Antwort<br />

Franz L., Seiersberg<br />

Beim Verkauf von Gr<strong>und</strong>stücken<br />

muss zuerst geklärt sein, ob es sich<br />

um „private“ Gr<strong>und</strong>stücke handelt<br />

o<strong>der</strong> ob es sich um „Betriebsvermögen“<br />

handelt.<br />

Beim Verkauf von Privatliegenschaften<br />

stellt sich die Frage eines<br />

Spekulationsgewinnes, wenn das<br />

Gr<strong>und</strong>stück innerhalb von 10 Jahren<br />

vor dem Verkauf erworben wurde.<br />

Liegt dieser Zeitraum unter 10<br />

Jahren, muss die Differenz<br />

zwischen seinerzeitigen Anschaffungskosten<br />

<strong>und</strong> jetzigem Verkaufserlös,<br />

abzüglich etwaiger Veräußerungskosten,<br />

als „Sonstige<br />

Einkünfte“ versteuert werden. (Ausnahmen<br />

bei „Hauptwohnsitz“ <strong>und</strong><br />

bei „Herstellungskosten“).<br />

Wurde die Liegenschaft wie im<br />

vorliegenden Fall geerbt, also<br />

unentgeltlich erworben, kommt es<br />

bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> 10-<br />

Jahresfrist auf den Erwerb durch den<br />

Rechtsvorgänger an.<br />

Wird das unbebaute Gr<strong>und</strong>stück<br />

jedoch zur besseren Verwertung<br />

parzelliert <strong>und</strong> werden auch<br />

Bauaufschließungsmaßnahmen<br />

durchgeführt, so „droht“ die<br />

Autorengemeinschaft<br />

Karel KEG<br />

Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />

Qualifizierung als gewerblicher<br />

Gr<strong>und</strong>stückshandel.<br />

Die Differenzen zwischen dem<br />

Teilwert (Verkehrswert) des<br />

Gr<strong>und</strong>stückes bei Beginn des<br />

gewerblichen Gr<strong>und</strong>stückshandels<br />

<strong>und</strong> den tatsächlichen späteren<br />

Verkaufserlösen gelten als betriebliche<br />

Gewinne <strong>und</strong> damit als<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Es gibt lei<strong>der</strong> keine feste Regel, ab<br />

wie vielen Parzellenverkäufen eine<br />

gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Das<br />

Steuerrecht spricht nur allgemein<br />

von einer nachhaltigen, mit<br />

Gewinnerzielungsabsicht unternommenen<br />

Tätigkeit mit Beteiligung<br />

am allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Verkehr.<br />

Sollten Sie zu allem Überfluss auch<br />

noch in Zeitungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Medien für Ihre Parzellen Käufer<br />

suchen, haben Sie sich zweifellos<br />

am wirtschaftlichen Verkehr<br />

beteiligt <strong>und</strong> <strong>der</strong> gewerbliche<br />

Gr<strong>und</strong>stückshandel nimmt reale<br />

Formen an.<br />

?<br />

Stempelgebühren<br />

Mit welchem Betrag ist die<br />

Vollmacht eines selbständigen<br />

Buchhalters zu „stempeln“ ?<br />

!<br />

Antwort<br />

Ludwig M., Korneuburg<br />

Nach § 14 Tarifpost 13 Gebührengesetz<br />

unterliegen – wie bisher –<br />

Vollmachten <strong>der</strong> festen Stempelgebühr<br />

von S 180,--. Der Ausstellungszweck<br />

ist dabei ohne<br />

Bedeutung. Nur für Vollmachten für<br />

Vertretungen bei den Kfz-Zulassungsstellen<br />

ist eine Gebührenbefreiung<br />

vorgesehen.<br />

?<br />

Umsatzsteuerpflicht von<br />

Computeranimationen<br />

Ein Unternehmer erstellt Computeranimationen<br />

<strong>und</strong> Computervisualisierungen<br />

für Unternehmer,<br />

die diese Produkte ihrerseits für<br />

Werbezwecke (Vorführungen bei<br />

K<strong>und</strong>en) einsetzen. Besteht<br />

Umsatzsteuerfreiheit für die<br />

Leistungen, wenn die Leistung<br />

06/2001<br />

ausschließlich im Ausland genutzt<br />

wird ?<br />

Erwin L., Gloggnitz<br />

Antwort<br />

Das Erstellen von Computeranimationen<br />

ist sicherlich in erster<br />

Line eine "Überlassung von<br />

Informationen" in Form von<br />

Individualsoftware. Da aber auch<br />

die Einräumung von Urheberrechten,<br />

die technische Beratung<br />

<strong>und</strong> alle Datenverarbeitungsleistungen<br />

als sogenannte "Katalogleistungen"<br />

gelten, ist die Unterscheidung<br />

ohne beson<strong>der</strong>e Bedeutung.<br />

Für alle Katalogleistungen gilt,<br />

dass die Leistung am Empfängerort<br />

als ausgeführt gilt (mit einer<br />

Ausnahme: private Empfänger in<br />

<strong>der</strong> EU). Ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e (für die<br />

Computeranmation) ein österreichischer<br />

Unternehmer, müssen<br />

Sie Ihre Leistung immer mit 20 %<br />

versteuern. Wo die Animation<br />

letztlich eingesetzt (genutzt) wird,<br />

ist für den sogenannten Leistungort<br />

nicht relevant.<br />

Auch wenn <strong>der</strong> österreichische<br />

K<strong>und</strong>e die Animation zu Werbezwecken<br />

im Ausland verwendet,<br />

ist die Leistung an den österreichischen<br />

K<strong>und</strong>en mit 20 % zu<br />

versteuern.<br />

Nur dann, wenn Sie den Auftrag<br />

direkt vom ausländischen Unternehmer<br />

erhalten, wäre <strong>der</strong> Leistungsort<br />

im Ausland <strong>und</strong> <strong>der</strong> Umsatz<br />

in Österreich nicht steuerbar.<br />

FAX<br />

Pulverturmstraße 10a, 8053 Graz (0316) 27 25 74 detlev.karel@iic.wifi.at<br />

!<br />

Humor macht das<br />

Bilanzbuchhalterleben leichter<br />

“Sehr geehrtes Vollstreckungsamt!<br />

Diesmal kann ich Ihnen lei<strong>der</strong> noch<br />

nichts zahlen. Ich verbleibe sehr<br />

ergeben <strong>und</strong> geduldig bis zu Ihrer<br />

nächsten Auffor<strong>der</strong>ung<br />

Hochachtungsvoll<br />

K.B.”<br />

(Alle Beiträge “Humor...” sind dem beim<br />

Orac-Verlag erschienen Büchlein “Für mi<br />

<strong>und</strong> die Steuer is nix blieb’n”<br />

von Helmut<br />

Mayer <strong>und</strong> Heinz Tschernutter entnommen.)


Buchring für Wirtschaftsliteratur<br />

In<br />

Kooperation<br />

mit<br />

Autorengemeinschaft<br />

Karel KEG<br />

BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ<br />

Für den<br />

Jahresabschluss<br />

2000<br />

STEUER NACHRICHTEN<br />

aus dem<br />

Aktuelles<br />

<strong>und</strong><br />

Steuer-<br />

Sozial-<br />

versicherungsrecht<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

BUCHHALTER<br />

JAHRBUCH<br />

JAHRBUCH<br />

JAHRBUCH<br />

JAHRBUCH<br />

JAHRBUCH<br />

JAHRBUCH<br />

JAHRBUCH<br />

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JAHRBUCH<br />

JAHRBUCH<br />

2001<br />

BILANZ BUCHHALTER<br />

Detlev Karel<br />

Edeltraud Handler<br />

Richard Abt<br />

Werner Krauland<br />

Herbert Grünberger<br />

Gr<strong>und</strong>ner<br />

Fachbuch<br />

Verlag<br />

Bilanzbuchhalter<br />

Jahrbuch 2001<br />

Detlev Karel<br />

Edeltraud Handler<br />

Richard Abt<br />

KONTIERUNGS<br />

KONTIERUNGS<br />

PRAXIS<br />

PRAXIS<br />

1000 Geschäftsfälle<br />

Abbaurecht<br />

Zwischenwand<br />

gr<strong>und</strong>ner<br />

fachbuch<br />

verlag<br />

Kontierungspraxis<br />

Einkommensteuer<br />

Körperschaftsteuer<br />

Steuer-Spar-Buch<br />

2000/2001<br />

2 0 0 1<br />

Steuer Nachrichten 2001<br />

INSERAT<br />

Eine umfassende, prägnante<br />

Darstellung <strong>der</strong> Materie mit den<br />

Schwerpunkten:<br />

� Vermietungserlöse <strong>und</strong> nicht<br />

steuerpflichtige Erlöse<br />

� Veräußerungserlöse <strong>und</strong><br />

Werbungskosten<br />

� Die Afa von Mietobjekten<br />

� Instandsetzungsaufwand -<br />

Zehntel-<strong>und</strong> Fünfzehntelabsetzung<br />

� Nachversteuerungen <strong>der</strong><br />

Zehntel- <strong>und</strong><br />

Fünfzehntelabsetzungen<br />

� Teilweise Privatnutzung von<br />

Gebäuden<br />

� Betriebliche Nutzung von<br />

Gebäudeteilen<br />

� Spekulationsgeschäfte <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stückshandel<br />

sowie dem Dauerthema:<br />

� Verluste aus Vermietung <strong>und</strong><br />

Verpachtung als “Liebhaberei”<br />

Dazu die umsatzsteuerlichen<br />

Spezialitäten<br />

unter an<strong>der</strong>em:<br />

� Steuerpflichtige Umsätze mit<br />

10 % Ust <strong>und</strong> mit 20% Ust<br />

� Vorsteuerabzug bei gemischt<br />

genutzten Mietobjekten<br />

� Veräußerung von Mietobjekten -<br />

Vorsteuerberichtigung<br />

� Nachträglicher Vorsteuerabzug<br />

bei erstmaliger Vermietung<br />

Ja, ich bestelle:<br />

Unser gesamtes<br />

Fachbuchprogramm sowie<br />

STEUER-SPAR-BUCH 2000/2001<br />

Linde Verlag 2001, öS 189.die<br />

on-line-Bestellmöglichkeit<br />

finden Sie unter www.bilanzbuchring.at<br />

SEITE 39<br />

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für<br />

� Liegenschaftseigentümer<br />

� Gebäudeverwalter<br />

� Steuerberater<br />

� Betriebsberater<br />

� Unternehmensberater<br />

� Selbständige Buchhalter<br />

� Sachbearbeiter<br />

� Betriebsprüfer<br />

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öS 429.- (ab 2 Stück: 407.-)<br />

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öS 418.- (ab 2 Stück: 363.-)<br />

Name/Adresse<br />

EINKOMMEN- u. KÖRPERSCHAFTSTEUER<br />

Leitfaden Verlag 2001, öS 420.-<br />

Datum/Unterschrift


BÖB BILANZBUCHHALTER<br />

KLUB<br />

WIFI<br />

WIFI<br />

bedeutet<br />

Vorsprung Steiermark<br />

Club<br />

CKärnten<br />

BILANZBUCHHALTERCLUB<br />

Bilanzbuchhalter / Controller<br />

BClub Vorarlberg<br />

RIS<br />

Links & wichtige Adressen<br />

SEITE 40 BILANZBUCHHALTER B<strong>und</strong>esverband österreichischer Bilanzbuchhalter, c/o Wilhelm Budai, Eipeldauerstraße 38/19/3, A-1220 WIEN,<br />

Tel: 0043 1 203 31 44, Fax: 0043 1 258 22 19, email: boeb@chello.at Homepage: www.boeb.at<br />

WiBiCo- Wiener Bilanzbuchhalter / Controller Klub, Radelmayergasse 16/3, A-1190 Wien, Tel./Fax: 0043 1 369 78 57<br />

email: wibico@wibico.at Homepage: www.wibico.at<br />

BiBuKlub STMK - Bilanzbuchhalterklub des WIFI Steiermark z.H. Hr. Detlev Karel, Körblergasse 111, A-8010 Graz,<br />

Tel: 0316 602 / 426, Fax: DW 402, email: detlev.karel@iic.wifi.at<br />

BBCB - Bilanzbuchhalter Club WIFI Burgenland z.H. Herrn Erwin Zehetner, Robert Graf Pl. 1, A-7000 Eisenstadt,<br />

Tel: 02682 709 132 email: erwin.zehetner@begas.at Homepage: www.bgld.wifi.at<br />

COB - Club OÖ Bilanzbuchhalter, p.A. Gerhard Peirhofer, Gablonzerweg 3, A-4053 Haid/Ansfelden,<br />

Tel. <strong>und</strong> Fax: 07229 89 491 email: cob@liwest.at Homepage: www.cob.co.at<br />

NÖBBC - Nie<strong>der</strong>österreichischer Bilanzbuchhalterclub, zH. Fr. Jutta Reiter, Neugebäudeplatz 6/2/12, A-3100 St. Pölten<br />

Tel: 02762 62075, Fax: 02762 62075-32 e-mail: office@noebbc.at Homepage: www.noebbc.at<br />

BBCK - Bilanzbuchhalterclub Kärnten, z.H. Frau Hildegard Hribar-Kah, A-9020 Klagenfurt, Enzenbergstraße 3,<br />

Tel./Fax: 0463/330706<br />

BBCV - Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller Club Vorarlberg, z.H. Herrn Franz Asanger, Diesenäuele 28, 6842 Koblach<br />

FAX 05523/517627 e-mail: asanger.franz@utanet.at<br />

EMAA - European Management Accountants Association Postfach 2629, Am Probsthof 15-17, D-53121 BONN,<br />

Tel: 0049 228 965 07 49 Fax: 0049 228 766 98 13; email: kontakt@emaa.de Homepage: www.emaa.de<br />

BVBC - B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle, PF 2655, Am Probsthof 15-17,<br />

D-53016 BONN, Tel: 0049 228 766 98 11, Fax: 0049 228 766 98 13 email: kontakt@bvbc.de Homepage: www.bvbc.de<br />

VEB - Verband diplomierter Buchhalter/Controller e.V. Geschäftsstelle, Postfach 687, CH-8027 ZÜRICH,<br />

Tel: 0041 1 283 45 / 37, Fax:DW 50 e-mail: info@veb.ch Homepage: www.veb.ch<br />

SU - Svaz Ucetnich (The Union of Accountants) Stepanska 28, CS-11000 PRAHA 1, Tel: 0042 2 240 41 015,<br />

Fax: 0042 2 240 42 015, email: harna@svaz-ucetnich.cz Homepage: www.svaz-ucetnich.cz<br />

BMD Systemhaus GmbH A-4400 Steyr, Sierninger Str. 190<br />

Telefon: 07252/883-0, email: bmd@bmd.at Homepage: www.bmd.at<br />

Österreichisches Controller Institut A-1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7 email: ausbildung@oeci.at<br />

Gerling Linz, Tel. 0732/757133-0, Fax 757133-33; email: rz.mitte@gerling.com Homepage: www.gerling.at<br />

Manz´sche Verlags- <strong>und</strong> Universitätsbuchhandlung GmbH, A-1014 Wien, Kohlmarkt 16 Tel: 01/531 61-100<br />

Fax: 01/531 61-455, email: bestellen@MANZ.at Homepage: www.MANZ.at<br />

Verlag Orac, Fachverlag für Steuern, Recht <strong>und</strong> Wirtschaft A-1010 Wien, Graben 17, Tel. 01/534 52-0, Fax 01/534 52-141<br />

email: bestellung@orac.at Homepage: www.orac.at Orac-Online Steuerservice: www.orac-online.at<br />

Bilanz - Buchring für Wirtschaftsliteratur, A-8053 Graz, Pulverturmstraße 10 a, Tel: 0316/27 25 72, Fax: 0316/27 25 74<br />

email: office@bilanzbuchring.at Homepage: www.bilanzbuchring.at<br />

LV Aktuell Die Zeitschrift für den Personalverrechner Homepage: www.lvaktuell.at<br />

Szabo & Partner Szabo & Partner WirtschaftstreuhandgmbH A-1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstr. 29/5<br />

email: office@szabo.at Homepage: www.szabo.at<br />

Kanzlei Dr. Röhrenbacher/ ERC, A-1170 Wien , Promenadegasse 31, Tel:.(+43-1) 484 39 00-0; Fax: (+43-1) 484 39 00-17<br />

email: ERC@Roehrenbacher.at, Homepage: www.Roehrenbacher.at<br />

<strong>KWT</strong> Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>, A-1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228, Tel 01/811 73-0<br />

email: office@kwt.or.at Homepage: www.kwt.or.at<br />

ARD Fachverlag <strong>und</strong> Informationsdienst, A-1010 Wien, Habsburgergasse 6-8, Tel. 01/535 30 86<br />

email: redaktion@ard.co.at Homepage: www.ard.co.at<br />

Rechtsinformationssystem <strong>der</strong> Republik Österreich www.ris.austria.gv.at<br />

WKO Wirtschaftskammer Österreich, A-1045 Wien, Wiedner Hptstr. 63<br />

Tel: 01/50105/0, email. wkoe@wkoe.wko.at Homepage: www.wko.at<br />

06/2001

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