Sozialversicherung und KWT Zusatzpension - Bundesverband der ...
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B ILANZBUCHHALTE R<br />
ZGZ 01Z022559 V<br />
Verlagspostamt 8053 Graz-Neuhart<br />
Buchtipp - Einführung in die<br />
Bilanzierung<br />
Impressum<br />
Einleitung – Der Präsident<br />
EURO: Umstellung leicht(er)<br />
gemacht<br />
FACHINFORMATION -<br />
Umsatzsteuer<br />
CONTROLLING<br />
ABC - Analyse<br />
Was bringt Kostenmanagement?<br />
Was hat Controlling mit Segeln<br />
zu tun?<br />
CLIENTING<br />
FACHINFORMATION-<br />
Pauschalierungsverordnung<br />
BERUFSRECHT: SBH &<br />
<strong>Sozialversicherung</strong><br />
SBH & <strong>Sozialversicherung</strong><br />
Seite 2<br />
Seite 2<br />
Seite 3<br />
Seite 4<br />
Seite 6<br />
Seite 88<br />
Seite 9<br />
Seite12<br />
RECHT - Haftungen gefährden<br />
auch Bilanzbuchhalter Seite 16<br />
FACHINFORMATION<br />
Gewährleistung<br />
Seite 10<br />
Seite 11<br />
Seite 17<br />
Seite 19<br />
BÖB<br />
BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN BILANZBUCHHALTER<br />
Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs<br />
BILANZBUCHHALTER<br />
KLUB<br />
WIFI<br />
bedeutet<br />
Vorsprung<br />
WIFI<br />
Steiermark<br />
Club<br />
CKärnten<br />
BILANZBUCHHALTERCLUB<br />
Bilanzbuchhalter / Controller<br />
BClub Vorarlberg<br />
ERC - Fachartikel:<br />
Renner & Penner Seite 20<br />
HOMEPAGE:<br />
Eintagsfliege Web-Page? Seite 22<br />
INTERNET: Wissen ist Macht... Seite 23<br />
FACHINFORMATION: Lohn<strong>und</strong><br />
Gehaltsverrechnung<br />
Deutscher B<strong>und</strong>eskongress<br />
Klubnachrichten Wien<br />
Leserbriefe<br />
Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />
BILANZ – Buchring für<br />
Wirtschaftsliteratur<br />
Seite 25<br />
Seite 30<br />
Seite<br />
Seite<br />
31<br />
31<br />
Klubnachrichten<br />
Nie<strong>der</strong>österreich Seite 32<br />
Klubnachrichten<br />
Oberösterreich<br />
Klubnachrichten<br />
Vorarlberg & Steiermark<br />
BÖB – B<strong>und</strong>esverband<br />
JOBBÖRSE<br />
Links & wichtige Adressen<br />
JETZT AUCH IM INTERNET:<br />
www.boeb.at<br />
06/2001<br />
Postgebühr bar bezahlt<br />
Seite 33<br />
Seite 34<br />
Seite 35<br />
Seite 36<br />
Seite 37<br />
Seite 39<br />
Seite 40
SEITE 2 BUCHTIPP<br />
Praxisbeispiel 1: Bewertung von<br />
Verbindlichkeitsrückstellungen<br />
Sachverhalt<br />
Die innerhalb des vergangenen Jahres produzierten (<strong>und</strong><br />
verkauften) Produkte <strong>der</strong> Oberflächlich–GmbH<br />
verursachen bei Gebrauch Schäden.<br />
Zum Abschlußstichtag ist deshalb aufgr<strong>und</strong> des Produkthaftpflichtgesetzes<br />
ein Verfahren gegen die Oberflächlich<br />
– GmbH im Gange, in dem festgestellt werden soll, ob das<br />
Produkt tatsächlich fehlerhaft ist, o<strong>der</strong> ob seitens des<br />
Konsumenten ein Fehlgebrauch vorlag. Für den Fall, dass<br />
den Hersteller das Verschulden trifft, ist mit Ersatzleistungen<br />
in Höhe von 800.000 Euro an den<br />
Geschädigten zu rechnen.<br />
Welche Buchungssätze sind in diesen Zusammenhang bei<br />
<strong>der</strong> Oberflächlich GmbH erfor<strong>der</strong>lich, wenn aufgr<strong>und</strong> des<br />
bisherigen Prozessverlaufs damit zu rechnen ist, dass sie<br />
zu Schadensersatzleistungen herangezogen wird ?<br />
Lösung<br />
Droht Inanspruchnahme, so ist die absehbare Verpflichtung<br />
als Rückstellung zu passivieren <strong>und</strong> <strong>der</strong> Aufwand in<br />
Höhe <strong>der</strong> vermutlich entstehenden Ersatzleistungen einzubuchen;<br />
einer Konkretisierung durch eine Verurteilung<br />
bedarf es hierbei nicht.<br />
Der erfor<strong>der</strong>liche Buchungssatz lautet damit :<br />
Aufwand aus Produkthaftungen an Rückstellung für<br />
Produkthaftungen: 800.000 Euro<br />
Anmerkung:<br />
In aller Regel erfolgt die Einbuchung von Rückstellungen<br />
über die betreffenden konkretenAufwandskonten.<br />
Praxisbeispiel 2 : Bewertung von<br />
Drohverlustrückstellungen<br />
Sachverhalt<br />
Dkfm. Dr. Klaus Bruns <strong>und</strong> Robert Szauter<br />
Einführung in die Bilanzierung<br />
Für Sie gelesen von Gerhard Zavis, Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub<br />
Die Handels – AG handelt u.a. mit Fernsehern, die sie in<br />
Fernost einkauft <strong>und</strong> an heimische K<strong>und</strong>en verkauft.<br />
Die Handels - AG schloß im abgelaufenen Jahr einen<br />
Vertrag über die Lieferung von 1000 Fernseher zu einem<br />
fixen Verkaufspreis von 200 Euro je Stück bei Lieferung<br />
mit ihrem K<strong>und</strong>en, <strong>der</strong> Kauf – AG ab. Die Handels – AG<br />
wird die Fernseher lt. Vertrag im März des nachfolgenden<br />
Jahres an die Kauf – AG liefern.<br />
Eine unvorhergesehene Marktentwicklung läßt die<br />
Einstandspreise für Fernseher aus Fernost steigen.<br />
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
Verlag Orac, ATS 390.-<br />
Am Abschlußstichtag hat die Handels -–AG für den<br />
obigen Auftrag bereits 400 Fernseher eingekauft, die<br />
restlichen 600 Fernseher wird sie erst im nächsten Jahr<br />
einkaufen. Aufgr<strong>und</strong> des Preisanstiegs hat die Handels –<br />
AG für diese Fernseher 250 Euro bezahlen müssen. Auch<br />
die noch fehlenden 600 Fernseher wird sie voraussichtlich<br />
zu diesem Preis einkaufen müssen. Weitere<br />
Aufwendungen bis zum Weiterverkauf <strong>der</strong> Fernseher an<br />
die Kauf – AG sind nicht zu erwarten.<br />
Wie hat die Handels – AG den geschil<strong>der</strong>ten Sachverhalt<br />
in ihrem Jahresabschluß zu berücksichtigen ?<br />
Lösung<br />
Die auf Lager liegenden 400 Fernseher sind abzuwerten:<br />
Festgelegter Verkaufspreis 200 Euro<br />
Anschaffungskosten 250 Euro<br />
>Abwertung pro Stück 50 Euro<br />
Für die noch nicht beschafften 600 Fernseher ist in Höhe<br />
des aus dem Liefervertrag drohenden Verlustes – somit für<br />
jeweils 50 Euro je Fernseher – eine Rückstellung über<br />
30.000 Euro zu bilden:<br />
Aufwand aus Drohverlusten an Rückstellung für Drohverluste<br />
*******<br />
Beurteilung:<br />
Ein kompaktes (130 Seiten), f<strong>und</strong>iertes,<br />
sehr übersichtlich geglie<strong>der</strong>tes „Lernbuch“<br />
Für die Schnellorientierung des Praktikers bestens<br />
geeignet.<br />
Preis/Leistung: Sehr gut – kaufen !<br />
Impressum<br />
Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong><br />
Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs (Auflage<br />
6500 Stück)<br />
Herausgeber <strong>und</strong> Verleger:<br />
BÖB - B<strong>und</strong>esverband<br />
<strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter, Wilhelm Budai,<br />
1220 Wien, Eipeldauer Straße 38/19/3<br />
Tel 01/203 31 44 Fax 01/258 22 19<br />
email: boeb@chello.at. Homepage: www.boeb.at<br />
Bankverbindung: P. S. K. Konto 92.067.068 BLZ 60.000<br />
Jahresabonnement für Nichtmitglie<strong>der</strong>: 35,00<br />
Redaktion:<br />
Autorengemeinschaft Karel KEG<br />
8053 Graz, Pulverturmstraße 10a<br />
Tel/Fax. 0316/27 25 74 email: detlev.karel@iic.wifi.at.<br />
Druck: Dorrong Druck OHG, Kärntnerstraße 96, 8053 Graz.<br />
Urheber <strong>und</strong> Verlagsrechte:<br />
Alle in dieser Zeitschrift<br />
veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Die Meinung <strong>der</strong> Autoren <strong>und</strong> <strong>der</strong> Leserbriefe<br />
müssen nicht unbedingt <strong>der</strong> des Herausgebers<br />
entsprechen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte<br />
wird keine Verantwortung übernommen. Alle Angaben<br />
erfolgen ohne Gewähr.
BILANZBUCHHALTER DER PRÄSIDENT<br />
SEITE 3<br />
06/2001<br />
Liebe Leserin, lieber Leser!<br />
Dank <strong>der</strong> finanziellen Unterstützung <strong>der</strong> 830 ao Mitglie<strong>der</strong> des BÖB können wir ab diesem Heft<br />
zwei weitere Hauptrubriken einfügen:<br />
RECHT - Der Gastautor ist Dr. Werner Borns, Rechtsanwalt, Universitätslektor <strong>und</strong> langjähriger<br />
Vortragen<strong>der</strong> im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI Wien.<br />
EURO - mit dem Gastautor Dr. Alfons René Haiden, Vizepräsident, Eurobeauftragter <strong>der</strong><br />
WKÖ. Weiters lieferte uns Frau Mag. Ingrid Portenkirchner, Seminarmanagerin des<br />
Controller-Instituts einen Beitrag über Kostenmanagement.<br />
In Prag findet das 11. Europäische Bilanzbuchhalter-<br />
Für SBH <strong>und</strong> GBH gibt es dann die Möglichkeit, in <strong>der</strong><br />
<strong>und</strong> Controller Treffen <strong>der</strong> EMAA statt. EMAA steht für BÖB - Homepage Name, Adresse, Telefonnummern,<br />
European Management Accountants Association <strong>und</strong> ist die eMail-Adresse <strong>und</strong> evt. Homepage einzutragen. Es<br />
europäische Dachorganisation <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter. kommen nämlich laufend Anfragen: “Wo ist in meiner Nähe<br />
Auf Gr<strong>und</strong> diverser Treffen konnten wir sehr viele Ideen ein SBH o<strong>der</strong> GBH?” Es sind ja bereits 2.700 SBH <strong>und</strong><br />
nach Österreich bringen, insbeson<strong>der</strong>e „Wie leicht es in GBH in ganz Österreich. Natürlich sagen wir dann für<br />
<strong>der</strong> Schweiz ist, als Treuhän<strong>der</strong> selbständig zu werden“. eine freiwillige finanzielle Unterstützung „Projekt<br />
Dort genügt eine einfache Anmeldung bei <strong>der</strong> Homepage“ nicht nein.<br />
Kantonsbehörde ohne irgend einen Befähigungs- Mitgliedsbeiträge – wir danken allen, die den jährlichen<br />
nachweis. Natürlich gibt es in <strong>der</strong> Schweiz auch einen Beitrag (ATS 350.-) pünktlich bezahlt haben. Wir danken<br />
Bilanzbuchhalterkurs, <strong>der</strong> nicht zwei o<strong>der</strong> drei Jahre auch allen jenen, die uns halfen, 85 Zahlungen richtig zu<br />
dauert wie in Österreich, son<strong>der</strong>n fünf Jahre. zuordnen. Einige Zahlungen sind noch unklar. Die<br />
Überlebenschancen hat als Treuhän<strong>der</strong> nur <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl ist in den letzten sechs Monaten um 100 %<br />
eidgenössische geprüfte Bilanzbuchhalter. Der Klient gestiegen, sodass wir kurzfristig personell etwas über-<br />
sucht sich natürlich den Besten. Dagegen beneiden uns for<strong>der</strong>t waren. In Zukunft wird es wesentlich leichter<br />
unsere deutschen Kollegen, dass es in Österreich den sein, da auf jedem Kuvert Ihre Mitgliedsnummer steht,<br />
SBH <strong>und</strong> GBH gibt, <strong>der</strong> wesentlich mehr Befugnisse hat, wenn Sie diese nicht griffbereit haben. Eine Bitte noch,<br />
als <strong>der</strong> deutsche Kontierer.<br />
sollten Sie übersiedeln o<strong>der</strong> Ihren Namen än<strong>der</strong>n, dann<br />
Sie wissen, unser Ziel ist es weiterhin, was wir vormittags informieren Sie uns <strong>und</strong> geben gleichzeitig Ihre<br />
als Angestellter machen dürfen <strong>und</strong> müssen, wollen wir Mitgliedsnummer an. Vielen Dank!<br />
nachmittags am selben Schreibtisch als Selbständiger Gruppenversicherung: Nochmals wollen wir Sie<br />
auch tun dürfen. Die Arbeit ist vormittags <strong>und</strong> darauf hinweisen, dass Sie als a.o. Mitglied des BÖB die<br />
nachmittags die gleiche. Wir kennen einige solche Fälle, Gruppenversicherung, die <strong>der</strong> BÖB mit <strong>der</strong> Gerlingwo<br />
wegen <strong>der</strong> Berufspraxis dieses Konstruktion gewählt Versicherung abgeschlossen hat, beanspruchen können.<br />
wird.<br />
Bei einer Versicherungssumme von ATS 1 Mio.<br />
In Salzburg fand im WIFI am 4. Mai 2001 <strong>der</strong> erste beträgt ab 1.1.2001 die Jahresprämie für die GBH<br />
Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter, SBH <strong>und</strong> ATS 1.554.- <strong>und</strong> für die SBH ATS 2.220.-; bei einer<br />
GBH statt. Wir konnten 65 Teilnehmer begrüßen, davon Versicherungssumme von ATS 3 Mio.<br />
beträgt die<br />
zehn die bereit sind, sich als Funktionäre für einen zu Jahresprämie für die GBH ATS 2.176.- <strong>und</strong> für die SBH<br />
gründenden Bilanzbuchhalterklub in Salzburg zur ATS 3.108.-. Der Selbstbehalt beträgt bei je<strong>der</strong> Variante<br />
Verfügung zu stellen. Wir, <strong>der</strong> BÖB, wünschen den ATS 5.000.-. Sie wissen ja, <strong>der</strong> Teufel schläft nicht, sodass<br />
Salzburgern viel Erfolg. Wenn Sie, wie <strong>der</strong> BÖB auch, so wir die letzte Variante mit ATS 3 Mio. vorschlagen, da die<br />
wie weitere 100 an<strong>der</strong>e Salzburger, die Gründung eines Prämie steuerlich voll absetzbar ist. Es gibt noch immer<br />
Salzburger Bilanzbuchhalterklubs unterstützen wollen, Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die bis zu ATS 12.000.so<br />
schreiben Sie uns ein eMail (boeb@chello.at), das wir Prämie im Jahr bezahlen.<br />
gerne weiterleiten.<br />
FIBU-Arbeitskreis: Unsere Kollegin Elisabeth<br />
Unser Homepage sollte bereits aktiviert sein, wenn Sie Kappacher aus Seekirchen/Salzburg hat sich bereit<br />
diese Zeilen lesen - Besuchen Sie www.boeb.at !<br />
erklärt, die Leitung dieser Projektgruppe zu über-<br />
Wir beginnen bescheiden, wie vor 18 Monaten mit dem nehmen. Die r<strong>und</strong> 100 Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die<br />
BÖB-Journal, <strong>und</strong> sind überzeugt, dass, wenn wir dort sich bereit erklärt haben, mitzuarbeiten, werden mit<br />
noch mehr Feedback von Ihnen bekommen, wir Sie separater Post angeschrieben. Frau Kappacher ist<br />
laufend über aktuelle Themen <strong>und</strong> Termine schneller erreichbar unter eMail: elisabeth@kappacher.at <strong>und</strong> im<br />
informieren können. Weitere Details wollen wir noch Internet unter www.kappacher.at zu finden.<br />
nicht verraten, da wir vorweg noch einige ao Für Wünsche <strong>und</strong> Anregungen stehe ich weiter unter<br />
Firmenmitglie<strong>der</strong> als Sponsoren suchen, um unsere<br />
Ideen zu verwirklichen <strong>und</strong> zu finanzieren. Der jährliche<br />
e-Mail boeb@chello.at zur Verfügung.<br />
Mitgliedsbeitrag für Firmen beträgt 350 EURO. Ein Für die kommenden Sommermonate wünsche ich Ihnen<br />
guter Webdesigner hat nämlich seinen Preis, <strong>und</strong> alles<br />
können wir nicht ehrenamtlich bewältigen. Sollten Sie<br />
<strong>und</strong> Ihrer Familie einen schönen <strong>und</strong> erholsamen Urlaub.<br />
Firmen kennen, die im BÖB-Journal, (Auflage 6.500 Ihr Wilhelm Budai<br />
Stück) <strong>und</strong> in unserer Homepage, veröffentlicht werden Präsident des “B<strong>und</strong>esverbandes <strong>der</strong> Österreichischen<br />
wollen mit <strong>der</strong>en LOGO <strong>und</strong> <strong>der</strong>en LINKS, bitten wir<br />
Sie, uns zu informieren.<br />
Bilanzbuchhalter”
SEITE 4 EURO<br />
von Dr. Alfons René Haiden<br />
Eurobeauftragter <strong>der</strong> WkÖ<br />
Bis zur Euro-Umstellung, dem größten Logistik-<br />
Projekt <strong>der</strong> Nachkriegszeit, bleiben nur mehr wenige<br />
Monate. Nach den neuesten Umfragen sind<br />
Österreichs Klein- <strong>und</strong> Mittelunternehmen in<br />
Sachen Euro-Vorbereitung gut im Rennen. Dies darf<br />
aber nicht darüber hinweg täuschen, dass noch viel<br />
zu tun bleibt. Folgende Maßnahmen können den<br />
Umstieg von Schilling auf unsere neue Währung<br />
erleichtern:<br />
Nützliche Maßnahmen vor dem<br />
1. Jänner 2002<br />
� Rechner zur Wechselgeldberechnung großflächig<br />
an kleine Geschäfte verteilen<br />
Die großen Handelsketten verfügen über Kassen, die<br />
das Wechselgeld berechnen können, selbst wenn ein<br />
Teil des geschuldeten Betrags in Euro <strong>und</strong> ein Teil in<br />
nationaler Währung gezahlt wird. Dies wird bei<br />
kleinen Geschäften nur selten <strong>der</strong> Fall sein. Das<br />
Fehlen <strong>der</strong> entsprechenden Ausrüstung kann die<br />
Organisation <strong>der</strong> Kassen ernsthaft erschweren. Auf<br />
dem Markt, aber auch bei vielen österreichischen<br />
Banken gibt es geeignete Hilfsmittel im Taschenrechnerformat,<br />
wobei bei den Bestellungen noch<br />
Zurückhaltung geübt wird. Dabei sind diese<br />
Instrumente unabdingbar, um Warteschlangen in den<br />
Einzelhandelsgeschäften zu vermeiden <strong>und</strong> die<br />
Gefahr von Fehlern bei <strong>der</strong> Wechselgeldrückgabe so<br />
gering wie möglich zu halten.<br />
� Einfache Hilfsmittel zur Ermittlung des<br />
Liquiditätsbedarfs entwickeln <strong>und</strong> verteilen<br />
Es ist für Händler relativ schwierig, den<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Euro-Bargeldbedarf für Anfang 2002<br />
zu ermitteln. Und doch ist eine <strong>der</strong>artige<br />
Rechenoperation unabdingbar, da er die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Münzen <strong>und</strong> Banknoten bei seiner Hausbank<br />
schon jetzt bestellen muss. Mit dem österreichischen<br />
Produkt Eurocalculus,<br />
das von <strong>der</strong> Wirtschaftsuniversität<br />
Wien entwickelt <strong>und</strong> von den Banken<br />
finanziert wurde, lassen sich je nach Art des Einzelhandelsgeschäfts<br />
die erfor<strong>der</strong>liche Anzahl an Euro-<br />
Banknoten <strong>und</strong> -münzen –aufgeschlüsselt nach<br />
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
Euro-Umstellung:<br />
Leicht(er) gemacht!<br />
Stückelungen – abschätzen. Im Internet abrufbar ist<br />
dieser Wechselgeldhochrechner unter<br />
http://wko.at/euro (unter Euro Tools).<br />
�<br />
Die belgischen Behörden haben beispielsweise den<br />
Arbeitgebern gestattet, allen Mitglie<strong>der</strong>n ihres<br />
Personals ein Startpaket als soziale Vergünstigung<br />
zukommen zu lassen. Die Kosten dieser Maßnahme<br />
sind für das Unternehmen als Werbungskosten<br />
abzugsfähig. Wird in Belgien dem Personal ein<br />
Euro-Startpaket geschenkt, so muss diese Maßnahme<br />
eine zusätzliche soziale Vergünstigung<br />
darstellen; sie darf nicht an die Stelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Vergünstigungen treten, auf die das Personal<br />
aufgr<strong>und</strong> von Arbeits- o<strong>der</strong> Tarifverträgen Anspruch<br />
hat. Auch durch diese Maßnahme lässt sich <strong>der</strong><br />
Umfang <strong>der</strong> Vorabausstattung vergrößern. Diese<br />
Startpakete könnten an dieArbeitnehmer zB auch als<br />
Weihnachtsgeschenke im Dezember vergeben<br />
werden.<br />
�<br />
Die Arbeitgeber ermutigen, ihrem Personal<br />
Startpakete zu schenken<br />
Spezialisten entsenden, um den Einzelhändlern<br />
vor Ort die Umstellung auf den<br />
Euro zu erläutern<br />
Österreichweit stehen den österreichischen Unternehmen<br />
die Euro-Beauftragten <strong>der</strong> Wirtschaftskammern<br />
<strong>und</strong> das Euro-Service zur Verfügung. Ab<br />
Juni tourt neuerlich das Euromobil <strong>der</strong><br />
Wirtschaftskammer Österreich<br />
durch ganz<br />
Österreich. So wie bisher werden in den Betrieben<br />
vor Ort eigene Euro-Workshops abgehalten. Ebenso<br />
veranstalten die Wirtschaftskammern gemeinsam<br />
mit <strong>der</strong> Oesterreichischen Nationalbank, <strong>der</strong> Bank<br />
Austria, den Casinos Austria, den Österreichischen<br />
Lotterien <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Informationspartnern neun<br />
öffentliche Podiumsdiskussionen in allen<br />
B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n im Rahmen des Euro-Countdown.<br />
Information zu diesen Veranstaltungen finden Sie<br />
unter http://wko.at/euro.<br />
Zweck ist es, in ruhigen Zeiten die Betroffenen zu<br />
besuchen, um ihnen die Einzelheiten <strong>der</strong> Euro-<br />
Umstellung zu erläutern.
BILANZBUCHHALTER EURO/Inserat<br />
SEITE 5<br />
06/2001<br />
Euro-Umstellung: Leicht(er) gemacht!<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Nützliche Maßnahmen nach dem 1.<br />
Jänner 2002<br />
In den Fällen, in denen <strong>der</strong> Ausverkauf<br />
normalerweise in <strong>der</strong> ersten Jännerwoche<br />
beginnt, dessen Beginn verschieben<br />
Diese Maßnahme ist beispielsweise in Belgien<br />
vorgesehen, wo <strong>der</strong> Ausverkauf, <strong>der</strong> normalerweise<br />
am 3. Jänner beginnen würde, um zwei bis drei<br />
Wochen verschoben wird. Der Ausverkauf sollte<br />
möglichst entwe<strong>der</strong> Ende Dezember o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong><br />
zweiten Jännerwoche anlaufen. Gewöhnlich wird an<br />
den drei ersten Ausverkaufstagen <strong>der</strong> größte Umsatz<br />
erzielt. Durch ein Auseinan<strong>der</strong>ziehen <strong>der</strong> beiden<br />
Termine ließen sich die negativenAuswirkungen des<br />
Zusammenfallens <strong>der</strong> Periode beson<strong>der</strong>s intensiver<br />
Geschäftstätigkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> Periode mit den größten<br />
Umstellungsanstrengungen vermeiden.<br />
Eine o<strong>der</strong> mehrere Personen dafür abstellen,<br />
in Supermärkten <strong>und</strong> Kaufhäusern<br />
speziell Fragen im Zusammenhang mit dem<br />
Euro zu beantworten<br />
Alle Simulationen zeigen, dass <strong>der</strong> Parallelumlauf<br />
eine deutliche Verlängerung <strong>der</strong> Zahlungsdauer an<br />
den Kassen mit sich bringt <strong>und</strong> sich somit negativ auf<br />
den Umsatz auswirkt. Um die Probleme beim<br />
Umgang mit den Warteschlangen so gering wie<br />
möglich zu halten, muss zumindest - wie es von<br />
mehreren Geschäften vorbereitet wird - erreicht<br />
werden, dass alle Fragen <strong>der</strong> K<strong>und</strong>schaft im<br />
Zusammenhang mit dem Euro außerhalb des<br />
Kassenbereichs gestellt werden. An ein <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong>selben Kasse die in sich schon schwierige<br />
Geldrückgabe abzuwickeln <strong>und</strong> gleichzeitig die<br />
Fragen schlecht informierter K<strong>und</strong>en zu<br />
beantworten, würde ein explosives Gemisch<br />
darstellen, welches zur Verlängerung <strong>der</strong><br />
Warteschlangen beitragen könnte.<br />
Den K<strong>und</strong>en Währungsumrechner zur<br />
Verfügung stellen<br />
Die Phase des Parallelumlaufs ist schwierig zu<br />
handhaben <strong>und</strong> daher fehlerträchtig. Um rasch auf<br />
etwaige Einwände <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en eingehen zu können,<br />
sollte an den Kassen ein einfach zu bedienen<strong>der</strong><br />
Währungsumrechner bereitgehalten werden.<br />
Die Geldautomaten möglichst frühzeitig auf<br />
Euro umstellen<br />
In allen Mitgliedstaaten sind die Geldautomaten die<br />
wichtigste Quelle für die Versorgung <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en mit<br />
Banknoten. In fünf Staaten (Belgien, Deutschland,<br />
Luxemburg, Nie<strong>der</strong>lande <strong>und</strong> Österreich), werden<br />
alle Geldautomaten schon am ersten Tag Euro ausgeben<br />
<strong>und</strong> somit die Voraussetzungen für eine rasche<br />
Einführung <strong>der</strong> neuen Währung schaffen. Ihre rasche<br />
Umstellung ist entscheidend für den Erfolg <strong>der</strong><br />
Umstellungsmaßnahmen.<br />
WirunternehmenSicherheit.<br />
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Transport-<br />
Versicherung<br />
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kennenzulernen.<br />
Sie werden sich ihr<br />
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Herr Clemens Waldmann<br />
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FAX-Nr. DW 33<br />
e-mail: clemens.waldmann@gerling.com
SEITE 6 FACHINFORMATION - UMSATZSTEUER<br />
In den Umsatzsteuerrichtlinien 2000<br />
werden die Unterschiede zwischen<br />
steuerbaren Umsätzen <strong>und</strong> nicht<br />
steuerbaren Einnahmen ausführlich <strong>und</strong><br />
mit zahlreichen Beispielen erläutert.<br />
Leistungsaustausch<br />
Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch setzt<br />
immer Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung voraus.<br />
Erfor<strong>der</strong>lich sind weiters zwei Beteiligte <strong>und</strong> eine<br />
innere Verknüpfung zwischen Leistung <strong>und</strong><br />
Gegenleistung. Leistung <strong>und</strong> Gegenleistung müssen<br />
jedoch nicht gleichwertig sein.<br />
So gelten z.B. Schadenersätze aller Art (Verzugszinsen,<br />
Mahngebühren, direkte Schadenersatzzahlungen,<br />
Versicherungsvergütungen, Ersatz<br />
von Prozesskosten u.a.) nicht als steuerbarer<br />
Umsatz, da <strong>der</strong> Leistungsaustausch fehlt.<br />
Es gilt <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Unteilbarkeit. Entwe<strong>der</strong><br />
ist zur Gänze Entgeltlichkeit gegeben (Kauf, Tausch)<br />
o<strong>der</strong> zur Gänze Unentgeltlichkeit (Schenkung,<br />
Erbschaft).<br />
Gutscheine<br />
Die Hingabe von Gutscheinen, Geschenkbons,<br />
Geschenkmünzen <strong>und</strong> Ähnlichem ist ohne konkrete<br />
vereinbarte Leistung noch kein steuerbarer Vorgang.<br />
Erst die erbrachte Lieferung bzw. Leistung <strong>und</strong> die<br />
Einlösung <strong>der</strong> Gutscheine lösen die Umsatzsteuerpflicht<br />
aus.<br />
Bierlieferungsrecht<br />
Die Hingabe von „Abschreibungsdarlehen“ o<strong>der</strong><br />
von Wirtschaftsgütern durch die Brauerei gegen eine<br />
Bierabnahmeverpflichtung gilt als Leistungsaustausch<br />
<strong>und</strong> damit als steuerpflichtiger Umsatz.<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Weitere Fälle<br />
zum Leistungsaustausch<br />
Entgelte für Abbauverträge (Recht auf<br />
Materialentnahme) sind steuerbar.<br />
Die Überlassung von Arbeitskräften gegen<br />
Ersatz <strong>der</strong> Lohnkosten ist steuerbar.<br />
Entschädigungen für entgehende Einnahmen<br />
aus einem Fischereirecht sind<br />
steuerbar.<br />
nicht umsatz-<br />
Entgelte für Leitungsdienstbarkeiten (Duldung<br />
<strong>der</strong> Stromleitungen) sind umsatzsteuerbar.<br />
Vertraglich vereinbarte Räumungsentschädigungen<br />
sind steuerbar.<br />
Rennpreise bei Pfer<strong>der</strong>ennen sind steuerbar.<br />
BILANZBUCHHALTER Steuerbare Umsätze §1UStG-nicht steuerbare Einnahmen<br />
von Detlev Karel<br />
Schadenersatz<br />
Vertragliche Haftung<br />
Gewährleistung<br />
Gewährleistungsmängel<br />
<strong>und</strong> Preismin<strong>der</strong>ung<br />
06/2001<br />
Echter Schadenersatz wird auf Gr<strong>und</strong> einer<br />
gesetzlichen o<strong>der</strong> vertraglichen Verpflichtung, für<br />
den Schaden einstehen zu müssen, geleistet. Er ist<br />
kein Entgelt.<br />
Deliktischer Schadenersatz (gesetzliche Haftung<br />
des „Schädigers“.)<br />
Die Schadensbehebung ist kein Leistungsaustausch.<br />
Als Ausnahme gilt jedoch, wenn <strong>der</strong> Geschädigte<br />
vom Schädiger direkt beauftragt wird, die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Reparaturen (Schadensbehebungen)<br />
gegen Entgelt durchzuführen. Diese Leistung<br />
unterliegt <strong>der</strong> Ust.<br />
Verzögert sich die Auftragserfüllung durch verspätete<br />
Leistung o<strong>der</strong> auch verspätete Leistungsübernahme,<br />
können Vertragsstrafen (Pönale) <strong>und</strong><br />
auch Verzugszinsen anfallen. Diese Zahlungen<br />
stellen echten Schadenersatz dar.<br />
Behebt <strong>der</strong> Leistende den Mangel selbst, kommt es<br />
zu keinem zusätzlichen Leistungsaustausch.<br />
Beauftragt er einen an<strong>der</strong>en Unternehmer mit <strong>der</strong><br />
Mängelbehebung, ist die von diesem Unternehmer<br />
in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer abzugsfähig.<br />
Preismin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> dem K<strong>und</strong>en zu<br />
ersetzende Nachbesserungskosten min<strong>der</strong>n das<br />
ursprüngliche Entgelt des Gläubigers.<br />
Rücktritt vom Vertrag: Kommt es wegen<br />
unbehebbarer Mängel zum Rücktritt vom Vertrag<br />
(Aufhebung des Vertrages), fällt <strong>der</strong> ursprüngliche<br />
Umsatz rückwirkend weg. Die Berichtigung ist<br />
jedoch im Monat <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung (des Rücktritts)<br />
vorzunehmen.<br />
Begehrt ein Bauherr von einem Bauunternehmer<br />
wegen auftreten<strong>der</strong> Gewährleistungsmängel<br />
Schadenersatz <strong>und</strong> min<strong>der</strong>t sich dadurch <strong>der</strong> zivilrechtliche<br />
Preis, sind das Entgelt des Bauunternehmers<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorsteuerabzug des Bauherrn zu<br />
berichtigen. Eine Rechnungsberichtigung ist nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich! Zur Berechnung des zu berichtigenden<br />
Entgelts ist die USt aus dem festgesetzten<br />
Bruttobetrag mit 20% herauszurechnen.
BILANZBUCHHALTER FACHINFORMATION - UMSATZSTEUER<br />
SEITE 7<br />
06/2001<br />
Garantieleistungen im Kfz-Handel<br />
Die Vergütungen, die ein Kfz-Händler für seine für<br />
den K<strong>und</strong>en kostenlosen Reparaturleistungen vom<br />
Hersteller erhält, sind kein Schadenersatz, son<strong>der</strong>n<br />
umsatzsteuerpflichtig.<br />
Nichterfüllung<br />
Zahlungen, die ein Vertragsteil wegen seines vorzeitigen<br />
Rücktritts vom Vertrag zu leisten hat, sind<br />
nicht umsatzsteuerbar.(Stornogebühren,<br />
Reuegel<strong>der</strong>,<br />
Vertragsstrafen). Das gilt für Vereinbarungen<br />
bei Vertragsabschluss ebenso wie für Entschädigungen<br />
beim Rücktritt vom Vertrag.<br />
Versicherungsentschädigungen<br />
Leistungen von Versicherungsgesellschaften für<br />
eingetretene Versicherungsfälle stellen in <strong>der</strong> Regel<br />
echten Schadenersatz dar.Auch die Übereignung des<br />
beschädigten o<strong>der</strong> zerstörten o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gef<strong>und</strong>enen<br />
Gegenstandes an die Versicherung ist<br />
kein Umsatz (kein Leistungsaustausch). Auch die<br />
Versicherungsleistung einer Warenkredit-<br />
versicherung<br />
ist nicht umsatzsteuerbar. Der<br />
For<strong>der</strong>ungsausfall stellt eine Entgeltsmin<strong>der</strong>ung dar<br />
(USt-Berichtigung !)<br />
Ersatz von Prozesskosten<br />
Dieser Kostenersatz (Anwaltskosten, Gerichtsgebühren,<br />
Stempelmarken, Pfändungsgebühren<br />
u.a.) ist kein Entgelt, son<strong>der</strong>n echter, nicht steuerbarer<br />
Schadenersatz.<br />
Enteignungsentschädigungen<br />
Diese Entschädigungen sind steuerbar, da ein<br />
Leistungsaustausch auf Gr<strong>und</strong> gesetzlicher o<strong>der</strong><br />
behördlicherAnordnung erfolgt.<br />
Mahngebühren<br />
Mahngebühren, die ein Unternehmer von säumigen<br />
Zahlern vereinnahmt, unterliegen als echter<br />
Schadenersatz nicht <strong>der</strong> USt. Das gilt auch für die<br />
Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die<br />
„Mahngebühren“ von gewerbsmäßigen Inkassobüros<br />
sind jedoch steuerbare Entgelte für die<br />
Inkassotätigkeit.<br />
Subventionen<br />
Drei Formen sind möglich:<br />
a) Zuschuss als Entgelt für eine Leistung (z.B.<br />
ein Gemeindezuschuss mit <strong>der</strong> Verpflichtung,<br />
b)<br />
einen bestimmten Hotelstandard herbeizuführen<br />
o<strong>der</strong> einen Golfplatz zu bestimmten Zeiten zu<br />
betreiben) Diese Zuschüsse sind steuerbares<br />
Entgelt.<br />
Zuschuss als Entgelt von dritter Seite (meist<br />
aus Gründen <strong>der</strong> Markt- <strong>und</strong> Preispolitik, z.B.<br />
ein Druckkostenbeitrag für eine Zeitung, ein<br />
Zuschuss an einen Buchverleger zur Herausgabe<br />
bestimmter Bücher). Diese Zuschüsse sind<br />
steuerbares Entgelt.<br />
c) Echter nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss:<br />
Entwe<strong>der</strong> kein Leistungsaustausch o<strong>der</strong> kein<br />
Zusammenhang mit bestimmten Umsätzen.<br />
(z.B. Zuschuss zur Anschaffung o<strong>der</strong> Herstellung<br />
von Wirtschaftsgütern, Zuschuss zur<br />
Deckung von Unkosten, Zuschuss richtet sich<br />
nach dem Geldbedarf des Zuschussempfängers,<br />
Zuschuss alsAnregung zu einem im öffentlichen<br />
Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten<br />
Handelns)<br />
.<br />
Finanzierung von<br />
Forschungsvorhaben<br />
Forschungsaufträge <strong>und</strong> sonstige wissenschaftliche<br />
Forschungen im Sinne des § 12 Forschungsorganisationsgesetzes<br />
unterliegen <strong>der</strong> Ust.<br />
Erfolgt die Finanzierung des Vorhabens jedoch in<br />
öffentlichem Interesse,<br />
so liegt ein echter, nicht<br />
steuerbarer Vorgang vor. (z.B. Zuschuss durch den<br />
Forschungsför<strong>der</strong>ungsfonds).<br />
Die Zuschüsse <strong>der</strong> EU – Projekt Leonardo da Vinci –<br />
an die Projektträger sind nicht steuerbar.<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Echte Mitgliedsbeiträge werden nicht für konkrete<br />
Leistungen,<br />
son<strong>der</strong>n für die Erfüllung des Gemeinschaftszwecks<br />
entrichtet <strong>und</strong> sind kein umsatzsteuerbares<br />
Entgelt.<br />
Unechten Mitgliedsbeiträgen stehen konkrete<br />
Gegenleistungen <strong>der</strong> Personenvereinigung gegenüber.<br />
Diese Einnahmen sind steuerbar.<br />
Vorgänge nach dem<br />
Umgründungssteuergesetz<br />
(Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen,<br />
Zusammenschlüsse, Realteilungen,<br />
Spaltungen). Der Übergang <strong>der</strong> umsatzsteuerlichen<br />
Zurechnung kann ab dem <strong>der</strong><br />
Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch bzw. mit<br />
dem <strong>der</strong> Meldung beim zuständigen Finanzamt<br />
folgenden Monatsersten angenommen werden.<br />
www.boeb.at
SEITE 8 CONTROLLING<br />
Beim operativen Controlling-Instrument „ABC-<br />
Analyse“ geht es im wesentlichen um die Ermittlung<br />
von Prioritäten in den Bereichen Materialwirtschaft,<br />
in <strong>der</strong> Produktion sowie im Marketing <strong>und</strong><br />
Vertrieb.<br />
Hier beginnt ein Vergleich nach Mengen <strong>und</strong> Werten.<br />
Auf dieser Basis kann man eine Einteilung in A-, B<strong>und</strong><br />
C-Klassen vornehmen, welche in <strong>der</strong> Zukunft<br />
eine effizientere <strong>und</strong> kostengünstigere Bearbeitung <strong>der</strong><br />
einzelnen Klassen erlaubt.<br />
xakte Informationen über die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
E<br />
Lieferanten <strong>und</strong> über die benötigten Materialien<br />
sind im Einkauf von großer Bedeutung, denn gerade<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit sind längst nicht alle<br />
Zulieferer <strong>und</strong> alle Teile gleich.<br />
Der Stellenwert <strong>der</strong> jeweiligen Lieferanten <strong>und</strong> Teile ist<br />
vielen Angestellten im Einkauf oft nicht bekannt. Hier<br />
kann die Klassifizierung <strong>der</strong> ABC-Analyse Klarheit<br />
verschaffen.<br />
Das Target <strong>der</strong> Analyse ist, z.B die umsatzstärksten<br />
Lieferanten herauszufiltern, um sich mit Ihnen<br />
genauer zu befassen.<br />
In <strong>der</strong> Regel erhält man die wichtigsten<br />
Informationen aus <strong>der</strong> Kreditorenbuchhaltung, wie<br />
z.B Einkaufsvolumen pro Lieferant.<br />
In einer weiteren Spalte (Excel) trägt man die<br />
betreffenden Umsätze zu den Lieferanten je nach<br />
Höhe in absteigen<strong>der</strong> Rangfolge ein.<br />
Daneben werden die Umsätze <strong>der</strong> Lieferanten in %<br />
des Gesamtumsatzes ermittelt.<br />
Zuletzt werden die kumulierten Umsätze <strong>der</strong><br />
Lieferanten in % ausgewiesen.<br />
Von den A-Lieferanten kaufen die Firmen etwa 75 %<br />
des Umsatzes ein. Dies bedeutet, dass alle Lieferanten<br />
bis zum kumulierten Umsatz von 75 % A-Lieferanten<br />
sind.<br />
Dieses Einkaufsvolumen verteilt sich erfahrungsgemäss<br />
auf etwa 5 % <strong>der</strong> Zulieferer<br />
Bei den B-Lieferanten mit 20 % wird in <strong>der</strong> Regel 20 %<br />
des Umsatzes getätigt.<br />
Das Einkaufsvolumen mit den C-Lieferanten von<br />
75 % beträgt somit nur mehr etwa 5 %.<br />
A<br />
ABC - ANALYSE<br />
Vorgangsweise<br />
n Hand <strong>der</strong> ABC-Analyse wird analysiert, mit<br />
welchen Lieferanten sich das betreffende Unternehmen<br />
in <strong>der</strong> nächsten Zeit beson<strong>der</strong>s befassen soll.<br />
Wenn die Einkaufsaktivitäten nur geringe Kosten<br />
verursachen sollen, ist es sinnvoll, sich vorrangig mit<br />
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
von<br />
Gottfried Rupp<br />
Stv. Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub<br />
den A-Lieferanten zu beschäftigen, dadurch können<br />
ca. 75 % des Umsatzes mit den Lieferanten beeinflußt<br />
werden. Die verhandelten Preisnachlässe /Zahlungsziele<br />
haben dann eine viel weitreichen<strong>der</strong>e Wirkung.<br />
Beurteilung:<br />
Die Klassifizierung <strong>der</strong> Lieferanten kann auch für die<br />
vom Unternehmen eingekauften Teile (Material – o<strong>der</strong><br />
Teilebeschaffung) zum Ansatz gebracht werden. Die<br />
Erfahrungswerte liegen hier für die A-, B- <strong>und</strong> C-Teile<br />
ebenfalls bei 75 %, 20 % <strong>und</strong> 5 %.<br />
Hier ist es auch sinnvoll, sich im wesentlichen mit den<br />
A-Teilen zu befassen, wenn die Aktivitäten des<br />
Einkaufes <strong>und</strong> die Lagerhaltung nur geringe Kosten<br />
verursachen.<br />
Für die A-Teile werden sehr oft Rahmenverträge<br />
vereinbart <strong>und</strong> auf Abruf werden die Teile nach<br />
vereinbartem Bedarf geor<strong>der</strong>t.<br />
Checkliste für A-Teile:<br />
Preisverhandlungen durchführen, Lagerkosten gering<br />
halten, Marktanalysen erstellen, Einholung von<br />
Gegenangeboten in regelmäßigen Abständen mit<br />
entsprechenden Preisverhandlungen., Genaue<br />
Bestandsführung mittels EDV, Reichweitenfestlegung,<br />
Mindestlagerfestlegung.<br />
Indem B-Teile je nach Stellenwert im Unternehmen<br />
erfahrungsgemäß wertmäßig nur mittlere Werte<br />
darstellen, können diese wie A-Teile o<strong>der</strong> wie C-Teile<br />
behandelt werden.<br />
Checkliste für C-Teile :<br />
Sammelbestellung statt Einzelbestellung, Quartalsweise<br />
o<strong>der</strong> monatliche Abrechnung, Lagerbuchführung<br />
mittels EDV, Höhere Sicherheitsabstände,<br />
Größere Bestellmengen.<br />
C-Teile stellen eher geringwertigere Materialien dar<br />
<strong>und</strong> sind dadurch an<strong>der</strong>s zu behandeln als die A-Teile.<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Anzahl trotz geringer Wertigkeit<br />
liegt die Konzentration auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong><br />
Kostenreduzierung <strong>und</strong> Vereinfachung bei Bestellung<br />
<strong>und</strong> Lagerführung.<br />
Durch die Fokussierung auf die A-Lieferanten <strong>und</strong> die<br />
A-Teile darf jedoch nicht <strong>der</strong> Fehler begangen werden,<br />
daß die B-Lieferanten <strong>und</strong> die C-Lieferanten sowie die<br />
B- u. die C-Teile vernachlässigt werden. Die<br />
wirtschaftlichen Auswirkungen bei Fehlentscheidungen<br />
werden jedoch nicht so bedeutend sein<br />
wie im A-Bereich.
BILANZBUCHHALTER CONTROLLING<br />
SEITE 9<br />
06/2001<br />
F<br />
D<br />
K<br />
Was bringt Kostenmanagement?<br />
Der Druck wird grösser<br />
ür viele Unternehmen – auch aus dem Segment<br />
<strong>der</strong> Klein- <strong>und</strong> Mittelbetriebe – haben sich die<br />
Rahmenbedingungen ihres Geschäfts in den vergangenen<br />
Jahren entscheidend verän<strong>der</strong>t. Das Klima<br />
ist rauher geworden. Es drängen nicht nur immer<br />
neue Konkurrenten auf den Markt, sie schaffen für<br />
viele Unternehmen auch einen enormen Kostendruck,<br />
indem sie ihre Produkte zu sehr niedrigen<br />
Preisen anbieten. Produktlebenszyklen verän<strong>der</strong>n<br />
sich – in kürzerer Zeit müssen neue Produkte entwickelt<br />
<strong>und</strong> auf den Markt gebracht werden. Dies<br />
bedingt natürlich auch Investitionen, die finanziert<br />
<strong>und</strong> amortisiert werden müssen. Zusätzlich wird in<br />
vielen Bereichen (siehe z.B. die Automobilindustrie)<br />
auch von Seite <strong>der</strong> Großk<strong>und</strong>en enormer<br />
Druck auf die Preise ihrer Lieferanten ausgeübt.<br />
adurch sind zahlreiche Unternehmen mit<br />
folgen<strong>der</strong> Situation konfrontiert: Auf <strong>der</strong> einen<br />
Seite sinken die Erträge, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite<br />
steigen die Kosten. Um die Auswirkungen auf das<br />
Ergebnis <strong>und</strong> die Überlebenschancen dieser Unternehmen<br />
abzuschätzen, muss man kein geschulter<br />
Betriebswirt sein.<br />
Ansatzpunkte des Kostenmanagements<br />
önnen Sie die Ursachen für Ihre steigenden<br />
Kosten feststellen? Die Analyse zeigt, dass es<br />
in den vergangenen Jahrzehnten vor allem zu einer<br />
Kostensteigerung in den indirekten Bereichen (d.s.<br />
jene, die nicht unmittelbar an <strong>der</strong> Leistungserstellung<br />
beteiligt sind) <strong>und</strong> damit zu einer<br />
Steigerung <strong>der</strong> anteiligen Fixkosten gekommen ist.<br />
Genau hier setzt nun Kostenmanagement an <strong>und</strong><br />
versucht Kostenniveaus, Kostenverläufe <strong>und</strong><br />
Kostenstrukturen in den Griff zu bekommen <strong>und</strong> so<br />
zu beeinflussen, dass langfristig das Überleben des<br />
Unternehmens gesichert wird.<br />
elche Faktoren sind nun für erfolgreiches<br />
WKostenmanagement entscheidend?<br />
a. Bei <strong>der</strong> Beeinflussung <strong>der</strong> Kostenniveaus ist es<br />
die Zielsetzung, die gesamten variablen <strong>und</strong><br />
fixen Kosten zu reduzieren.<br />
b. Kostenverläufe machen deutlich, wie sich die<br />
Kosten bei einer Verän<strong>der</strong>ung des Marktes <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> Auslastung än<strong>der</strong>n. Hier wird größtmögliche<br />
Flexibilität angestrebt; genau so wie sich <strong>der</strong><br />
Markt verhält, sollen sich auch die Kosten<br />
verhalten.<br />
c. Fixe <strong>und</strong> variable Kosten in die richtige Relation<br />
zu bringen, ist die Zielsetzung des Kostenmanagements,<br />
wenn es um die Kostenstruktur<br />
geht. Hier wird z.B. <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> fixen Kosten<br />
o<strong>der</strong> jener <strong>der</strong> Gemeinkosten an den Gesamtkosten<br />
analysiert.<br />
Beispiel Prozesskostenrechnung<br />
W<br />
issen Sie, was Sie einAuftrag kostet? Ist es für<br />
Sie gleichgültig, ob in Ihrem Unter-nehmen<br />
ein Auftrag über 200 Stück o<strong>der</strong> über 20.000 Stück<br />
bearbeitet wird? Natürlich nicht! Zur Beantwortung<br />
dieser Frage kann eines <strong>der</strong> Instrumente des<br />
Kostenmanagements herangezogen werden, konkret<br />
die Prozesskostenrechnung: Sie stellen bei <strong>der</strong><br />
Analyse <strong>der</strong> Prozesse beispielsweise fest, dass die<br />
Bearbeitung eines Auftrages (vom Eingang des<br />
Auftrages bis zum Zeitpunkt, in dem die Waren<br />
transportfähig gemacht werden) 500,- Euro kostet.<br />
Als Basis werden dabei die gesamten Kosten <strong>der</strong><br />
Auftragsbearbeitung (alle involvierten Stellen!)<br />
sowie die Gesamtzahl <strong>der</strong> bearbeiteten Aufträge<br />
herangezogen. Dabei wird rasch deutlich, dass<br />
einem einzigen Auftrag über Euro 20.000 weniger<br />
Kosten für den Prozess <strong>der</strong> Auftragsbearbeitung<br />
zuzurechnen sind, als 200Aufträge über Euro 100.<br />
Natürlich wird eine solche Kalkulation nicht <strong>der</strong><br />
alleinige Gr<strong>und</strong> dafür sein, die Betreuung von<br />
Kleink<strong>und</strong>en einzustellen, auch wenn Großaufträge<br />
deutlich attraktiver erscheinen. Dennoch schafft<br />
diese Analyse Transparenz <strong>und</strong> zeigt auf „wo Geld<br />
liegenbleibt“<br />
. Als mögliche Konsequenz kann sich<br />
<strong>der</strong> Unternehmer verschiedene Maßnahmen überlegen,<br />
wie z.B. Vorauswahl <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en, Initiieren<br />
von Sammelaufträgen o<strong>der</strong> die Vereinfachung <strong>und</strong><br />
Umgestaltung <strong>der</strong> Prozesse (durch Online-<br />
Bestellverfahren <strong>und</strong> dgl.). Schon bei <strong>der</strong> Analyse<br />
<strong>der</strong> Prozesse ergeben sich in <strong>der</strong> Praxis oft vielfältige<br />
Ansatzpunkte für Vereinfachungen. Letztendlich<br />
wird auch die Preiskalkulation für die Kleink<strong>und</strong>en<br />
davon betroffen sein, er wird unter Umständen für<br />
das Service des Unternehmens mehr bezahlen<br />
müssen. Mit dem Instrument <strong>der</strong> Prozess-
SEITE 10 CONTROLLING<br />
kostenrechnung wird also Transparenz in den (von<br />
<strong>der</strong> herkömmlichen Kostenrechnung einheitlich<br />
betrachteten) Fixkostenblock gebracht <strong>und</strong> neue<br />
Perspektiven für die Gestaltung <strong>der</strong> Kosten<br />
geschaffen.<br />
K<br />
Ein Thema für alle<br />
ostenmanagement betrifft alle Mitarbeiter!<br />
Dennoch bedarf es für eine nachhaltige<br />
Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kosteneinflussgrößen oft einer<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organisation. In <strong>der</strong> Praxis braucht<br />
dies eine Menge Überzeugungsarbeit <strong>und</strong> eine<br />
effiziente Projektorganisation. Eine Schlüsselrolle<br />
bei diesem Vorhaben kann <strong>und</strong> soll <strong>der</strong> Controller<br />
spielen, aber auch (sofern es keine eigene<br />
Controllerstelle gibt <strong>und</strong> diese Funktion auch von<br />
Oft werden in <strong>der</strong> Werbung für Controlling-<br />
Seminare, Controlling-Bücher u. v. a. m. Seefahrtsymbole<br />
wie Steuerrad, Kompass o<strong>der</strong> Windrose<br />
verwendet. Der Controller, als Lotse im Unternehmen,<br />
versteht sich nicht als Kontrolleur im Sinne<br />
eines Aufsichtsbeamten, son<strong>der</strong>n er hilft mit, das<br />
Unternehmens(schiff) zu steuern.<br />
W<br />
as aber verbindet nun Controlling mit dem<br />
Segelsport? Bei einem Segeltörn setzt <strong>der</strong><br />
Skipper (Kapitän einer Segeljacht) ein Ziel. Um<br />
überhaupt auf See gehen zu können, sind einige<br />
Voraus-setzungen notwendig: Das Schiff muss<br />
seetüchtig <strong>und</strong> die Sicherheitseinrichtung<br />
funktionstüchtig sein. Vorräte, Lebensmittel, Wasser<br />
<strong>und</strong> Treibstoff - im Unternehmen sind diese etwa mit<br />
Anlage, Einrichtung, Rohmaterial, Maschinenbestand<br />
<strong>und</strong> sicherer Energieversorgung vergleichbar<br />
- müssen sich in ausreichen<strong>der</strong> Menge an Bord<br />
befinden.<br />
A<br />
uch wenn diese materiellen Voraussetzungen<br />
vorhanden sind, ohne Menschen geht es nicht.<br />
Die Crew an Bord muss körperlich wie auch geistig<br />
topfit sein <strong>und</strong> den gefor<strong>der</strong>ten Job zufrieden<br />
stellend erledigen können. Sind Neulinge an Bord,<br />
ist es für die Sicherheit des Schiffes erfor<strong>der</strong>lich,<br />
dass genug ausgebildete Seeleute zugegen sind, die<br />
das Schiff - auch ohne Neulinge - immer sicher ans<br />
Ziel bringen können. Die erfor<strong>der</strong>lichen Funktionen-<br />
/Aufgaben werden den Mannschaftsmitglie<strong>der</strong>n<br />
entsprechend ihren Eignungen/Neigungen zugeteilt.<br />
Wachen, resp. Schichten, sind einzuteilen. Wichtig<br />
ist natürlich, dass sich die Crewmitglie<strong>der</strong> unter-<br />
keiner an<strong>der</strong>en Person im Unternehmen wahrgenommen<br />
wird) <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter (mit<br />
entsprechen<strong>der</strong> Controlling-Ausbildung), an den in<br />
kleineren Unternehmen oft solche Fragestellungen<br />
herangetragen werden.<br />
D<br />
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
ie wohl wichtigste Botschaft im<br />
Zusammenhang mit Kostenmanagement ist:<br />
Rechtzeitig agieren <strong>und</strong> nicht erst<br />
reagieren, wenn die Zahlen nicht mehr<br />
stimmen!<br />
Nähere Informationen zu Kostenmanagement,<br />
Controlling für Klein- <strong>und</strong> Mittelunternehmen <strong>und</strong><br />
Controlling für Bilanzbuchhalter bei Frau Mag. Ingrid<br />
Portenkirchner, Seminarmanagerin,<br />
Österreichisches Controller-Institut, Wien, Tel.: 01/<br />
368 68 78 o<strong>der</strong> ausbildung@oeci.at<br />
Was hat Controlling<br />
mit Segeln zu tun?<br />
von<br />
Franz Asanger<br />
Präsident des Bilanzbuchhalter/Controller-Clubs Vorarlberg<br />
einan<strong>der</strong> so gut verstehen, dass ein positives, konstruktives<br />
Bordklima entstehen kann.<br />
U<br />
m ein Ziel mit möglichst optimaler Fahrt<br />
erreichen zu können, ist <strong>der</strong> Kurs zu bestimmen.<br />
Hier werden bekannte Hin<strong>der</strong>nisse wie<br />
Untiefen, Inseln, Verbotszonen usw. in die Kursfestlegung<br />
miteinbezogen. Wetter <strong>und</strong> Umfeld sind<br />
ständig zu beobachten. Ebenso die Strömungen in<br />
Fahrtrichtung <strong>und</strong> die Gegenströmungen. Dass die<br />
vorherrschende Windrichtung <strong>und</strong> eine eventuelle<br />
Winddrehung ebenso in die Planung einbezogen<br />
werden, versteht sich bei einer gewissenhaften<br />
Vorbereitung von selbst.<br />
I<br />
st das Schiff in Fahrt, gehenArbeit <strong>und</strong> Freude erst<br />
recht los. Es werden die richtigen Segel (abhängig<br />
von Windstärke <strong>und</strong> Windrichtung) gesetzt. Bei<br />
Flaute kommt <strong>der</strong> (Hilfs-)Motor zum Einsatz. Der<br />
Kurs wird ständig überwacht, SOLL-IST-Vergleiche<br />
werden angestellt. Kann <strong>der</strong> festgelegte Kurs nicht<br />
gehalten werden, sind Entscheidungen zu treffen.<br />
Wie kann das geplante Ziel trotz Hin<strong>der</strong>nissen<br />
optimal erreicht werden? Neuen Kurs/Strategie<br />
festlegen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Segel setzen.<br />
Zielsetzung – Planen – Steuern - Umsetzen<br />
So gesehen haben Controlling <strong>und</strong> Segeln vieles<br />
gemeinsam.<br />
Was tue ich lieber als im Büro zu sitzen?<br />
Na klar! - Als Skipper o<strong>der</strong> auch Crewmitglied über<br />
den Bodensee <strong>und</strong> fallweise übers Meer schippern.
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
CLIENTING<br />
SEITE 11<br />
M itdiesemprovozierendenBuchtitelwillEdgarK.<br />
Geffroy aufrütteln <strong>und</strong> Mut machen zur Verän<strong>der</strong>ung.<br />
Zur erfolgreichen K<strong>und</strong>enbindung sind<br />
Qualität <strong>und</strong> Termintreue selbstverständliche<br />
Faktoren.<br />
Doch"business as usual"ist nicht mehr ausreichend.<br />
K<br />
Das einzige was stört, ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e...<br />
ennen Sie das? Sie kommen mit Ihren<br />
individuellen Vorstellungen als Käufer in ein<br />
Geschäft <strong>und</strong> werden mit einem Verkäufer des<br />
K<strong>und</strong>enabwehrdienstes (kurz: KAD) konfrontiert.<br />
K<strong>und</strong>en sind für solche Firmen<br />
eine zu vernachlässigende,<br />
anonyme Größe. Statt nach<br />
individuellen Wünschen zu fragen<br />
<strong>und</strong> diese auch reibungslos zu<br />
erfüllen, werden sie mit Massenmarketing<br />
<strong>und</strong> <strong>und</strong>ifferenzierten<br />
Dienstleistungen /Produkten<br />
abgefertigt.<br />
Viele Unternehmen<br />
haben immer<br />
noch nicht erkannt,<br />
wie wertvoll<br />
ein K<strong>und</strong>e ist.<br />
Sie wissen nicht,<br />
welche K<strong>und</strong>engruppe<br />
profitabel<br />
ist <strong>und</strong> welche nicht.<br />
o<strong>der</strong> das Management von K<strong>und</strong>enbe-<br />
Cziehungen wird immer wichtiger, es wird zu<br />
einem dominierenden betriebswirtschaftlichen<br />
Konzept <strong>der</strong> nächsten Jahre. Die Beziehungen<br />
zwischen K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Unternehmen werden im<br />
Internetzeitalter zunehmend umgekrempelt <strong>und</strong><br />
revolutioniert:<br />
lienting<br />
Bisher haben die Unternehmen die K<strong>und</strong>en gesteuert,<br />
jetzt sind die K<strong>und</strong>en am Ru<strong>der</strong>. Sie suchen<br />
die Informationen selbstständig <strong>und</strong> sind mit<br />
einem Mausklick bei Wettbewerbern.<br />
Sie wissen viel mehr als früher: durch allgemein<br />
zugängliche Informationsvielfalt haben "schwache"<br />
Produkte/ Dienstleistungen kaum noch<br />
Chancen.<br />
Personalisierung von Kommunikation <strong>und</strong><br />
Dienstleistung: Durch die Verarbeitung individueller<br />
Profile sowie die Steuerung <strong>und</strong><br />
Integration unterschiedlicher Datenbanken kann<br />
das Internet Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen individuell<br />
zuschneiden.<br />
Lieferanten, die diese Möglichkeit nicht nutzen,<br />
geraten langsam ins Hintertreffen. K<strong>und</strong>en helfen<br />
an<strong>der</strong>en K<strong>und</strong>en, das bedeutet M<strong>und</strong>-zu-M<strong>und</strong>-<br />
Propaganda. Die Folge: schlechte Nachrichten verbreiten<br />
sich wie ein Lauffeuer.<br />
K<strong>und</strong>enservice in Echtzeit: Tagelange Reaktions<strong>und</strong><br />
Lieferzeiten werden vom K<strong>und</strong>en nicht<br />
mehr akzeptiert. Er erwartet sofortige Reaktion <strong>und</strong><br />
Lösungen für seine Wünsche.<br />
K<strong>und</strong>en wollen identifiziert <strong>und</strong> sofort mit<br />
Namen angesprochen werden. Beson<strong>der</strong>s<br />
Versicherungsk<strong>und</strong>en können ein garstig Lied davon<br />
singen: K<strong>und</strong>en werden als Nichtk<strong>und</strong>en angesprochen,<br />
Verstorbene erhalten Vertragsangebote,<br />
Anfragen werden wochenlang nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend<br />
beantwortet.<br />
Jede positive Erfahrung mit dem K<strong>und</strong>enservice<br />
zahlt sich aus <strong>und</strong> wird weitergetragen: im<br />
Schnitt werden dadurch fünf neue K<strong>und</strong>en<br />
gewonnen.<br />
D<br />
D<br />
D<br />
F<br />
ür den Erfolg eines Unternehmens ist es<br />
wichtig, ein Initiator von Netzwerken zu<br />
sein. Kooperieren Sie mit artverwandten<br />
Branchen, bieten Sie Informationen,<br />
die auch in den persönlichen<br />
Bereich Ihrer K<strong>und</strong>en reichen,<br />
veranstalten Sie z. B. K<strong>und</strong>enfrühstücke,<br />
bei denen Sie<br />
sich über <strong>der</strong>en Wünsche<br />
informieren.<br />
azu Marketingguru Sergio Zyman "Je<strong>der</strong> einzelne<br />
Mitarbeiter soll die Bedeutung <strong>der</strong> eigenen<br />
Marke noch deutlicher kommunizieren. Die K<strong>und</strong>en<br />
sind heute in einer viel stärkeren Position. Sie sagen,<br />
wo es lang geht. Sie sind die wahren Eigentümer eines<br />
Unternehmens.<br />
ie K<strong>und</strong>en müssen gefragt werden. Wer nicht<br />
permanent mit seinen K<strong>und</strong>en kommuniziert,<br />
weiß schnell nicht mehr, was sie eigentlich von einem<br />
Produkt/einer Dienstleistung erwarten.<br />
W<br />
Ihrer Kreativität<br />
zur<br />
K<strong>und</strong>enpflege<br />
sind keine<br />
Grenzen gesetzt!<br />
er es als Unternehmen nicht schafft, klar zu<br />
machen, was sein Produkt/Dienstleistung dem<br />
K<strong>und</strong>en an Vorteil bringt, hat nur eine Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Differenzierung: über den niedrigeren Preis.<br />
Und das hält keine Unternehmen auf Dauer durch.<br />
ie K<strong>und</strong>en erwarten handfesten Nutzen, <strong>und</strong><br />
den gilt es, in die Köpfe <strong>der</strong> Leute zu bringen,<br />
immer <strong>und</strong> immer wie<strong>der</strong>.”<br />
Ein Beitrag <strong>der</strong><br />
SZABO & PARTNER<br />
WIRTSCHAFTSTREUHANDGESELLSCHAFT M.B.H.<br />
1210 WIEN, FLORIDSDORFER HAUPTSTR. 29/5,<br />
TEL. 278 13 55-0, FAX DW 25<br />
E-MAIL OFFICE@SZABO.AT,<br />
HOMEPAGE http://www.szabo.at<br />
WT-CODE:<br />
800762
SEITE 12<br />
FACHINFORMATION<br />
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />
von Detlev Karel<br />
BILANZBUCHHALTER Überblick über die bestehenden Pauschalierungsverordnungen<br />
06/2001
BILANZBUCHHALTER FACHINFORMATION<br />
SEITE 13<br />
06/2001<br />
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />
Die neuen Pauschalierungsverordnungen 2000/2001<br />
A) Pauschalierung bei Handelvertretern<br />
Allgemeines<br />
Gr<strong>und</strong>lage für diese Teilpauschalierung von<br />
Betriebsausgaben bzw. von Vorsteuern ist die Verordnung<br />
des BMF vom 28.3.2000, BGBl II 95/2000,<br />
mit den Erläuterungen in den Einkommensteuerrichtlinien<br />
2000 (Erlass des BMF vom<br />
21.12.2000,AÖFV 232/2000)<br />
� Die Pauschalierung ist ab <strong>der</strong> Veranlagung für<br />
das Kalen<strong>der</strong>jahr 2000 möglich<br />
� Diese Teilpauschalierung von Betriebsausgaben<br />
<strong>und</strong> Vorsteuern ist sowohl für die Bilanzierung<br />
als auch für die Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung zulässig<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Wird die Handelsvertetertätigkeit von einer<br />
Mitunternehmerschaft ausgeübt, steht das<br />
Betriebsausgabenpauschale<br />
pauschale nur einmal zu<br />
bzw. Vorsteuer-<br />
Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist<br />
von <strong>der</strong> umsatzsteuerlichen Pauschalierung<br />
unabhängig<br />
Die Pauschalierung ist nur zulässig,<br />
wenn sie<br />
mit ihren Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen in einer<br />
Beilage zur Steuererklärung dargestellt wird<br />
Betriebsausgabenpauschalierung<br />
Der Pauschalsatz für bestimmte Betriebsausgaben<br />
beträgt 12% <strong>der</strong> Umsätze im Sinne des § 125 BAO,<br />
höchstens jedoch S 80.000.- jährlich.
SEITE 14 FACHINFORMATION<br />
Mit diesem Satz sind folgende Betriebsausgaben<br />
„abpauschaliert“:<br />
� Die eigenen Tagesgel<strong>der</strong> des Handelsvertreters<br />
(nicht jedoch Tagesgel<strong>der</strong>sätze an Personen, die<br />
für den Handelsvertreter tätig werden).<br />
� Ausgaben für die im Wohnungsverband<br />
gelegenen Räume, vor allem Lager- <strong>und</strong><br />
�<br />
Kanzleiräume.<br />
Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfre<strong>und</strong>en<br />
� Üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben,<br />
wie Trinkgel<strong>der</strong> <strong>und</strong> Ausgaben für<br />
auswärtige Telefongespräche (z.B. Ferngespräche<br />
in Telefonzellen); nicht jedoch die<br />
Benutzung eines Mobiltelefons.<br />
Daneben sind alle an<strong>der</strong>en Betriebsausgaben, vor<br />
allem Fahrtkosten, Personalkosten <strong>und</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge<br />
abzugsfähig.<br />
in tatsächlicher Höhe<br />
Vorsteuerpauschalierung<br />
Von den pauschalierten Betriebsausgaben<br />
lt. Verordnung kann ein Vorsteuerpauschale<br />
von 12 %, maximal jährlich S 9.600,-abgesetzt<br />
werden.<br />
Berechnungsbeispiel<br />
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2000 eines selbstständigen Handelsvertreters<br />
BILANZBUCHHALTER PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />
Umsätze (inkl. Ust)<br />
Betriebsausgaben: (inkl. Ust)<br />
S 600.000,00<br />
Bezahlte Ust 80.000,00<br />
PKW-Kosten 100.000,00<br />
Reisekosten (ohne Tagesgel<strong>der</strong>) 35.000,00<br />
Sonstige Kosten (ohne Arbeitszimmer, Bewirtung u.a.) 25.000,00<br />
<strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge 80.000,00<br />
12<br />
% Pauschale von 500.000,-- Nettoumsatz 60.000,00 380.000,00<br />
Gewinn 2000 220.000,00<br />
Vorsteuerpauschale 2000: 12 % von S 60.000,-- 7.200,00<br />
B) Pauschalierung bei Künstlern <strong>und</strong><br />
Schriftstellern<br />
Allgemeines<br />
Gr<strong>und</strong>lage für diese Teilpauschalierung von<br />
Betriebsausgaben bzw. von Vorsteuern ist die Verordnung<br />
des BMF vom 29.12.2000, BGBl II<br />
417/2000. Diese Pauschalierung ist ab <strong>der</strong> Veranlagung<br />
für das Kalen<strong>der</strong>jahr 2000 möglich.<br />
� Die Pauschalierung ist nicht zulässig, wenn die<br />
Individualpauschalierung <strong>der</strong> Betriebsausgaben<br />
(Verordnung BGBl II 230/1999) für eine<br />
weitere, mit <strong>der</strong> künstlerischen o<strong>der</strong> schriftstellerischen<br />
Tätigkeit im Zusammenhang<br />
stehende Tätigkeit<br />
wird.<br />
in Anspruch genommen<br />
�<br />
�<br />
06/2001<br />
Die Pauschalierung ist nur zulässig,<br />
wenn sie<br />
mit ihren Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen in einer<br />
Beilage zur Steuererklärung dargestellt wird.<br />
Die Berücksichtigung weiterer Pauschalbeträge<br />
(z.B. aus einer Basispauschalierung) ist nicht<br />
möglich.<br />
Betriebsausgabenpauschalierung<br />
Der Pauschalsatz für bestimmte Betriebsausgaben<br />
von selbstständigen Künstlern <strong>und</strong> Schriftstellern<br />
beträgt 12 % <strong>der</strong> Umsätze im Sinne des § 125 BAO,<br />
höchstens jedoch S 120.000,-- jährlich. Mit diesem<br />
Satz sind folgende Betriebsausgaben<br />
„abpauschaliert“:<br />
� Aufwendungen für übliche technische<br />
Hilfsmittel (vor allem Computer, Ton- <strong>und</strong><br />
�<br />
Videokassetten einschließlich <strong>der</strong> Aufnahme<strong>und</strong>Abspielgeräte)<br />
Aufwendungen für Telefon <strong>und</strong> Büromaterial.<br />
� Aufwendungen<br />
Eintrittsgel<strong>der</strong><br />
für Fachliteratur <strong>und</strong><br />
� betrieblich veranlasste Aufwendungen für<br />
Kleidung, Kosmetika <strong>und</strong> sonstige Aufwendungen<br />
für das äußere Erscheinungsbild<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Mehraufwendungen für die Verpflegung<br />
Ausgaben anlässlich <strong>der</strong> Bewirtung von<br />
Geschäftsfre<strong>und</strong>en<br />
Ausgaben für im Wohnungsverband gelegenen<br />
Räume (insbeson<strong>der</strong>e Arbeitszimmer, Atelier,<br />
Tonstudio, Probenräume).<br />
Üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben<br />
Daneben sind alle an<strong>der</strong>en Betriebsausgaben, vor<br />
allem Fahrtkosten, Personalkosten <strong>und</strong><br />
<strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge in tatsächlicher Höhe<br />
abzugsfähig.
BILANZBUCHHALTER FACHINFORMATION<br />
SEITE 15<br />
06/2001<br />
Vorsteuerpauschalierung<br />
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN<br />
Von den pauschalierten Betriebsausgaben lt. Verordnung<br />
(siehe oben) kann ein Vorsteuerpauschale<br />
von 12 %, maximal jährlich S 14.400,-- abgesetzt<br />
werden.<br />
Diese Pauschalierung ist allerdings nicht zulässig,<br />
wenn die Individualpauschalierung <strong>der</strong> Vorsteuern<br />
(Verordnung BGBl II 230/1999) für eine weitere,<br />
mit <strong>der</strong> künstlerischen o<strong>der</strong> schriftstellerischen<br />
Tätigkeit im Zusammenhang stehende Tätigkeit<br />
inAnspruch genommen wird.<br />
C) Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftspauschalierung<br />
2001 - 2005<br />
Mit Verordnung des BMF vom 19.1.2001 BGBl II<br />
54/2001 wurde die bisherigen Pauschalierungsbestimmungen<br />
in einigen Teilen geän<strong>der</strong>t.<br />
Allgemeines<br />
� Die Anwendung <strong>der</strong> Pauschalierungsverordnung<br />
ist nur auf den gesamten land- <strong>und</strong><br />
forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine<br />
Anwendung nur auf einzelne Betriebsteile o<strong>der</strong><br />
Betriebstätigkeiten ist nicht zulässig.<br />
� Die steuerpflichtigen Gewinne aus <strong>der</strong> Veräußerung<br />
forstwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen<br />
können (weiterhin) mit 35 % des<br />
Gesamtveräußerungserlöses angesetzt werden,<br />
soferne dieser 220.000 Euro (S 3.027.266,--)<br />
nicht überschreitet.<br />
(Der Gesamtveräußerungserlös setzt sich aus<br />
dem Erlös für Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden, für das<br />
stehende Holz <strong>und</strong> für das Jagdrecht zusammen).<br />
2) Gewinnermittlung bei einem Einheitswert<br />
von mehr als 65.500 Euro bzw. bei<br />
einer Beitragsgr<strong>und</strong>lagenoption nach<br />
dem Bauernsozialversicherungsgesetz<br />
Der Gewinn ist durch Einnahmen-Ausgaben-<br />
Rechnung zu ermitteln, wobei die Betriebsausgaben<br />
mit 70 % <strong>der</strong> tatsächlichen Betriebseinnahmen (inkl.<br />
USt) anzusetzen sind.<br />
Das Optionsmodell in <strong>der</strong> bäuerlichen <strong>Sozialversicherung</strong><br />
sieht vor, dass ab 1.1.2001 an Stelle des<br />
bisher sozialversicherungspflichtigen Einkommens<br />
(berechnet vom Einheitswert) das Einkommen lt.<br />
Einkommensteuergesetz herangezogen werden<br />
kann. Dieses Einkommen darf allerdings nicht auf<br />
Basis <strong>der</strong> Vollpauschalierung ermittelt werden.<br />
Bei einer solchen Beitragsgr<strong>und</strong>lagenoption muss<br />
daher <strong>der</strong> Gewinn immer durch Teilpauschalierung<br />
(Tatsächliche Einnahmen abzüglich 70 %<br />
pauschalierteAusgaben) ermittelt werden.<br />
3) Gärtnerpauschalierung<br />
Die flächenabhängigen Pauschalsätze bei<br />
nichtbuchführenden Gärtnern, die nur an Wie<strong>der</strong>verkäufer<br />
liefern, wurden um r<strong>und</strong> 17 % abgesenkt.<br />
Das Betriebsausgabenpauschale bei teilpauschalierten<br />
Gärtnern wurde von 60 % auf 70 % <strong>der</strong><br />
Einnahmen (einschließlich USt) erhöht.<br />
4) Forstwirtschaft<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Teilpauschalierung in <strong>der</strong><br />
Forstwirtschaft wurde eine Zwischenstufe von 60%<br />
Betriebsausgabenpauschale bei Selbstschlägerung<br />
eingeführt.<br />
Die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen zur bisherigen Pauschalierung<br />
1.) Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 65.500 Euro (S 901.300,--)<br />
Gr<strong>und</strong>betrag<br />
Einheitswert des land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Betriebes Durchschnittssatz<br />
Bis 15.000 Euro (S 206.405,--) 37 % des Einheitswertes<br />
Über 15.000 bis 36.500 Euro (S 502.251,--) 41 % des Einheitswertes<br />
Über 36.500 bis 65.500 Euro (S 901.300,--) 45 % des Einheitswertes<br />
Forstwirtschaft<br />
Forstwirtschaftl. Gr<strong>und</strong>flächen- Teileinheitswert<br />
Unter 7.500 Euro (S 103.202,--) 40 % des Teileinheitswertes<br />
Über 7.500 Euro bis 11.000 Euro (S 151.363,--) 50 % des Teileinheitswertes<br />
Über 11.000 Euro Tatsächliche Einnahmen abzüglich<br />
pauschale Betriebsausgaben von 20 % bis 70 %
SEITE 16<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Der Erfolg eines Unternehmers wird neben <strong>der</strong> Differenz<br />
<strong>der</strong> in den einzelnen Geschäftsfällen erzielten Umsatzerlöse<br />
<strong>und</strong> Aufwendungen ganz wesentlich durch dessen<br />
Haftungsverfassung bestimmt. Wilhelm Budai hat zuletzt<br />
(auf Seite 14 <strong>der</strong> Ausgabe März 05/2001 dieser Zeitschrift)<br />
Überlegungen zur Frage <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen bzw.<br />
angemessenen Höhe des Honorars eines Bilanzbuchhalters<br />
angestellt. Die Kalkulation des (meist ohnedies<br />
geringen) Gewinnes kann aber auch durch eine<br />
Schadenersatzpflicht etwa aufgr<strong>und</strong> von leicht fahrlässig<br />
verursachten Fehlern umgestoßen werden.<br />
I<br />
m Wirtschaftsleben ist so die Verwendung von<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>und</strong><br />
Vertragsformblättern (im folgenden zusammen kurz AGB<br />
genannt) nicht mehr wegzudenken, mit denen (neben<br />
an<strong>der</strong>en wichtigen Vereinbarungen, wie etwa jene eines<br />
Eigentumsvorbehalts) auch die Haftung des Unternehmers<br />
auf das <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong> Preise angemessene<br />
Maß reduziert werden soll. Bei <strong>der</strong> Verwendung von AGB<br />
ist allerdings zu bedenken, dass unsere Rechtsordnung<br />
<strong>der</strong>en Gestaltung Grenzen setzt, die bei einer Verwendung<br />
gegenüber Verbrauchern („Konsumenten“) auch noch<br />
enger gesetzt sind.<br />
D<br />
as Unternehmen eines Bilanzbuchhalters tritt aber<br />
auch selbst als Auftraggeber auf <strong>und</strong> ist damit mit<br />
AGB von an<strong>der</strong>en Unternehmern konfrontiert, die etwa<br />
eine Haftung gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>und</strong> ganz allgemein ausschließen,<br />
sodass sich die Frage stellt, ob ein <strong>der</strong>artiger<br />
Ausschluss wirksam vereinbart werden kann.<br />
W<br />
esentlich ist zunächst jedenfalls, dass AGB nur dann<br />
gelten <strong>und</strong> damit auf ein konkretes Vertragsverhältnis<br />
anzuwenden sind, wenn <strong>der</strong>en Geltung (zumindest<br />
durch schlüssiges Verhalten <strong>der</strong> Vertragspartner)<br />
vereinbart worden ist.<br />
D<br />
Haftungsausschluss in AGB<br />
er Oberste Gerichtshof hat sich erst kürzlich mit<br />
einem in AGB enthaltenen Haftungsausschluss<br />
befasst. Die Betreiberin eines Schwimmbades hatte in<br />
diesem Fall auf <strong>der</strong> Eintrittskarte den Vermerk angebracht,<br />
dass <strong>der</strong> Badegast die Bestimmungen <strong>der</strong> Badeordnung<br />
(=AGB) anerkennt; in diesen AGB war auch eine Regelung<br />
enthalten, wonach für Unfälle <strong>und</strong> Schäden nur bei<br />
grobem Verschulden des Badepersonals gehaftet werden<br />
sollte, die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit somit<br />
ausgeschlossen sein sollte. Die Betreiberin des Schwimmbades<br />
wurde zur Leistung von Schadenersatz aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
weil <strong>der</strong>en Bademeister (für <strong>der</strong>en Verschulden<br />
die Betreiberin des Schwimmbades gemäß § 1313a ABGB<br />
RECHT<br />
Haftungen gefährden auch Bilanzbuchhalter<br />
von Dr. Werner Borns<br />
Rechtsanwalt, Universitätslektor,<br />
langjähriger Vortragen<strong>der</strong> im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI Wien<br />
Telefon: 02282/60802<br />
Fax: 02282/60824<br />
Email: borns@borns.at<br />
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
zu haften hat) das Schwimmbecken nicht entsprechend<br />
überwacht haben <strong>und</strong> so leicht fahrlässig das Ertrinken<br />
zweier Mädchen nicht verhin<strong>der</strong>t haben.<br />
F<br />
raglich war zunächst, ob die AGB überhaupt wirksam<br />
vereinbart worden sind; eine Vereinbarung <strong>der</strong> AGB<br />
durch schlüssiges Verhalten, die zur Voraussetzung hat,<br />
dass<br />
�<br />
�<br />
<strong>der</strong> Unternehmer bei seiner Willenserklärung<br />
erkennen lässt, dass er einen Vertrag nur zu seinen<br />
AGB abschließen will, <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Teil zumindest die Möglichkeit hatte, vom<br />
Inhalt <strong>der</strong> AGB Kenntnis zu erlangen,<br />
war im konkreten Fall nur damit zu begründen, dass<br />
Badeordnungen ganz allgemein üblich <strong>und</strong> allgemein<br />
bekannt sind. Das „Nachschieben“ von AGB, etwa durch<br />
Abdruck auf einer nachgereichten Faktura o<strong>der</strong> einem<br />
Lieferschein, im konkreten Fall auf <strong>der</strong> Eintrittskarte, hat<br />
nämlich ganz allgemein keine Wirkung auf die Geltung <strong>der</strong><br />
AGB für dieses Vertragsverhältnis mehr.<br />
A<br />
ber selbst wirksam vereinbarte AGB haben nicht unbedingt<br />
den darin bestimmten Haftungsausschluss zur<br />
Folge. Gemäß § 864a ABGB werden nämlich Bestimmungen<br />
ungewöhnlichen Inhaltes,<br />
� die dem an<strong>der</strong>en Vertragspartner nachteilig sind <strong>und</strong><br />
� mit denen er vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild<br />
<strong>der</strong> AGB nicht zu rechnen brauchte,<br />
nur dann Vertragsbestandteil, wenn <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Vertragspartner<br />
beson<strong>der</strong>s darauf hingewiesen worden ist.<br />
Bestimmungen, denen ein Überrumpelungs- o<strong>der</strong><br />
Übertölpelungseffekt innewohnt, werden so gar nicht<br />
wirksam.<br />
G<br />
�<br />
�<br />
E<br />
Grenzen <strong>der</strong> Regelung in AGB<br />
emäß § 879 Absatz 3 ABGB sind überdies Bestimmungen<br />
in AGB nichtig <strong>und</strong> damit unwirksam, die<br />
Nebenpflichten des Vertragsverhältnisses (wie etwa<br />
die Haftung) betreffen <strong>und</strong><br />
„unter Berücksichtigung aller Umstände“ einen<br />
Vertragspartner gröblich benachteiligen.<br />
in Haftungsausschluss für künftige Schadenersatzfor<strong>der</strong>ungen<br />
bei leichter Fahrlässigkeit ist nach<br />
<strong>der</strong> Judikatur gr<strong>und</strong>sätzlich wirksam, sofern dadurch nicht
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
BERUFSRECHT<br />
SEITE 17<br />
auf den Ersatz gänzlich unvorhersehbarer o<strong>der</strong> atypischer<br />
Schäden verzichtet wird, mit denen nicht gerechnet<br />
werden kann; eine Freizeichnung von <strong>der</strong> Haftung für<br />
Personenschäden in AGB ist aber ganz allgemein – also<br />
auch bei leichter Fahrlässigkeit – als unwirksam zu<br />
beurteilen. Ein Haftungsausschluss für Schäden, die grob<br />
fahrlässig (o<strong>der</strong> gar vorsätzlich) herbeigeführt werden, ist<br />
generell unwirksam.<br />
I<br />
m Verhältnis zu Verbrauchern sieht das Konsumentenschutzgesetz<br />
(KSchG) in § 6 Absatz 2<br />
Regelungen vor, die als Teil von AGB nur wirksam werden,<br />
wenn sie im einzelnen „ausverhandelt“ wurden. Dazu<br />
zählen etwa Regelungen, mit denen ein Unternehmer<br />
berechtigt wird, seine Leistungen einseitig abzuän<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> seine Haftung für Schäden an Sachen ausschließen<br />
will, die er zur Bearbeitung übernommen hat.<br />
Regelungen in AGB sind aber Verbrauchern gegenüber<br />
auch unwirksam, wenn sie nur unklar o<strong>der</strong> unverständlich<br />
abgefasst sind (§ 6 Abs. 3 KSchG); dies sogar, wenn sie für<br />
den Verbraucher auch Vorteile mit sich bringen.<br />
B<br />
Ergebnis<br />
ei <strong>der</strong> Kalkulation im Unternehmen eines Bilanzbuchhalters<br />
ist so darauf zu achten, dass die Haftung<br />
für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit entwe<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Kalkulation berücksichtigt o<strong>der</strong> – etwa durch AGB –<br />
wirksam ausgeschlossen ist. Für Schadenersatzansprüche<br />
eines Bilanzbuchhalters gegen dritte Personen gilt es<br />
insbeson<strong>der</strong>e zu beachten, dass ein Haftungsausschluss<br />
für Personenschäden auch für den Fall leichter<br />
Fahrlässigkeit nicht möglich ist.<br />
Selbständiger Buchhalter<br />
-<br />
<strong>Sozialversicherung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>KWT</strong> <strong>Zusatzpension</strong><br />
Sobald jemand den Schritt in eine selbstständige<br />
Tätigkeit wagt, sind als wesentlicher Kostenfaktor<br />
die Versicherungsbeiträge zu den diversen<br />
Pflichtversicherungen o<strong>der</strong> auch freiwilligen<br />
Versicherungen zu beachten. Nachdem es gerade bei den<br />
Angehörigen des Wirtschaftstreuhandberufes<br />
Selbständiger Buchhalter (SBH) einige Wahlmöglichkeiten<br />
gibt, gilt es genau zu überlegen, welche<br />
Versicherung für den einzelnen am sinnvollsten ist.<br />
<strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge für<br />
selbstständig tätige SBH<br />
Unfallversicherung:<br />
ASVG Unfallversicherung in Form einer Vorschreibung<br />
durch die <strong>Sozialversicherung</strong>sanstalt <strong>der</strong> gewerblichen<br />
Wirtschaft in Höhe von ATS 1.072,-- pro<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr (ab 2001)<br />
Krankenversicherung:<br />
von Rupert Daxböck<br />
Wahlrecht zwischen:<br />
a) (freiwilliger) Selbstversicherung gem. § 16 ASVG<br />
– Diese Versicherung ist nur möglich wenn keine<br />
an<strong>der</strong>e Pflichtversicherung (zB als Dienstnehmer,<br />
Unternehmensberater o<strong>der</strong> Neuer Selbständiger<br />
etc.) besteht. Beitrag: 6,8 % <strong>der</strong> Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
b) Selbst „Pflicht“versicherung gem. §§ 14a/b GSVG<br />
– Selbstversicherung nur wenn ausschließlich<br />
selbständige WT/SBH – Tätigkeit vorliegt bzw.<br />
Pflichtversicherung wenn auch an<strong>der</strong>e GSVGpflichtige<br />
Tätigkeit vorliegt. Beitrag: ab 2001 8,9<br />
% (bis 2000 9,1 %) <strong>der</strong> Einkünfte<br />
c) Gruppenkrankenversicherung <strong>der</strong> Kammer <strong>der</strong><br />
Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong> (G-KVV) bei <strong>der</strong> UNIQA<br />
Versicherung<br />
Beitrag/Prämie: monatlicher Fixbetrag, <strong>der</strong> nur<br />
vom Alter des Eintrittes in diese Versicherung<br />
abhängt.<br />
Monatsprämie in ATS incl. Versicherungssteuer<br />
(Stand 2000) für Männer <strong>und</strong> Frauen bei<br />
Eintrittsalter:<br />
bitte umblättern!
SEITE 18 BERUFSRECHT<br />
Alter ATS<br />
18-25 Jahre: 1.645,30<br />
26-30 Jahre: 1.987,70<br />
31-35 Jahre: 2.609,80<br />
36-40 Jahre: 3.068,40<br />
41-45 Jahre: 3.452,20<br />
46-50 Jahre: 3.883,50<br />
51-55 Jahre 4.353,40<br />
56-60 Jahre 4.645,00<br />
66-70 Jahre: 5.668,10<br />
Pensionsversicherung:<br />
Pflichtversicherung gem. § 3Abs. 3 Z. 1 GSVG<br />
Ab 2001 Beitragssatz 15 % (bis 2000 14,5 %) vom<br />
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit des<br />
jeweiligen Jahres;<br />
Vorläufige monatliche Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
(bis Vorliegen des Steuerbescheides des Jahres 2001):<br />
a) ATS 15.448,-- wenn Tätigkeit vor 01.01.1998<br />
aufgenommen wurde (Herabsetzung auf ATS<br />
8.088,- kann beantragt werden)<br />
b) ATS 8.088,-- ohne weitere Erwerbstätigkeit, wenn<br />
freiberufliche Tätigkeit 1998 o<strong>der</strong> später aufgenommen<br />
wurde<br />
c) ATS 4.455,-- mit weiterer Erwerbstätigkeit, wenn<br />
freiberufliche Tätigkeit 1998 o<strong>der</strong> später aufgenommen<br />
wurde<br />
Endgültige Mindestbeitragsgr<strong>und</strong>lage<br />
(bei Vorliegen des Steuerbescheides für 2001):<br />
a) ATS 7.400,-- ohne weitere Erwerbstätigkeit<br />
b) ATS 4.076,-- mit weiterer Erwerbstätigkeit<br />
Höchstbeitragsgr<strong>und</strong>lage ab 2001:<br />
ATS 51.800,--/Monat<br />
Pflichtversicherung:<br />
Es handelt sich hier um eine verpflichtende <strong>Zusatzpension</strong>.<br />
Aufgr<strong>und</strong> dieses Pflichtversicherungscharakters<br />
können daher die Versicherungsbeiträge zu<br />
100 % als Betriebsausgabe (§ 4, Abs. 4 Z 1 lit b EstG<br />
1988) o<strong>der</strong> Werbungskosten (§ 16, Abs. 1 Z 4 lit e EstG<br />
1988) steuermin<strong>der</strong>nd abgesetzt werden.<br />
BILANZBUCHHALTER Selbständiger Buchhalter<br />
- <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>und</strong> <strong>KWT</strong> <strong>Zusatzpension</strong><br />
<strong>KWT</strong>-<strong>Zusatzpension</strong><br />
(Vorsorgeeinrichtung <strong>der</strong> <strong>KWT</strong>)<br />
Beiträge:<br />
06/2001<br />
(Höchst)beitrag/Kalen<strong>der</strong>jahr (ab 2001): S 46.800,-<br />
Ermässigung auf Antrag wie folgt:<br />
a) für das Jahr <strong>der</strong> Ersteintragung des Mitgliedes bei<br />
<strong>der</strong> <strong>KWT</strong> <strong>und</strong> das Folgejahr: ATS 0,-b)<br />
für das zweite bis vierte Jahr nach dem Jahr <strong>der</strong><br />
Ersteintragung: ATS 10.400,-c)<br />
für Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
bisATS 150.000,--/Jahr: ATS 0,-d)<br />
für Bemessungsgr<strong>und</strong>lage von ATS 150.001,-- bis<br />
720.000,--/Jahr: 6,5 % <strong>der</strong> Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
Bemessunsgr<strong>und</strong>lage<br />
Als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage dienen die Einkünfte aus<br />
selbständiger Tätigkeit gem. § 22 EStG 1988, die aus<br />
<strong>der</strong> selbständigen berufsspezifischen Tätigkeit eines<br />
Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>s/Selbständigen Buchhalters<br />
resultieren.<br />
Weiters gelten auch Einkünfte aus nichtselbständiger<br />
Tätigkeit (§ 25 EstG 1988) aufgr<strong>und</strong> eines o<strong>der</strong><br />
mehrerer Dienstverhältnisse zu einem o<strong>der</strong> mehreren<br />
ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>KWT</strong>. Wenn beide<br />
Einkunftsarten anfallen, sind diese zusammenzurechnen.<br />
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24<br />
EstG 1988 o<strong>der</strong> Abfertigungen o<strong>der</strong> Pensionsabfindungen<br />
sind nicht in die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage<br />
einzurechnen. Die BMGL ist kaufmännisch auf volle<br />
ATS 10.000,-- auf- o<strong>der</strong> abzur<strong>und</strong>en.<br />
Antrag auf Herabsetzung:<br />
Zu beachten ist weiters, dassAnträge auf Herabsetzung<br />
bis zum 28.02. eines jeden Jahres für das laufende<br />
Beitragsjahr zu stellen sind. Dem Antrag ist <strong>der</strong><br />
letztgültige Einkommensteuerbescheid o<strong>der</strong> eine<br />
Gehaltsbestätigung für das Vorjahr (Jahreslohnzettel –<br />
L16) beizulegen. Bei einer Bestellung zum SBH<br />
während des Jahres ist ein solcherAntrag innerhalb von<br />
vier Wochen nach Bestellung zum SBH zu stellen.<br />
Veranlagung:<br />
Die Veranlagung <strong>der</strong> einbezahlten Beiträge erfolgt<br />
gem. § 25 Pensionskassengesetz. Das Mitglied hat ein<br />
Wahlrecht mit welcher Veranlagungsstrategie seine<br />
Beiträge in dem Fonds veranlagt werden sollen. Es gibt<br />
drei verschiedene Veranlagungsgemeinschaften <strong>der</strong>en
BILANZBUCHHALTER BERUFSRECHT/FACHINFORMATION<br />
SEITE 19<br />
06/2001<br />
Fonds mit jeweils unterschiedlichem Anteil von<br />
Anleihen <strong>und</strong> Aktien von einem professionellen<br />
Management verwaltet werden.<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Selbständiger Buchhalter<br />
- <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>und</strong> <strong>KWT</strong> <strong>Zusatzpension</strong><br />
<strong>KWT</strong>-konservativ<br />
(konservative Veranlagungsgemeinschaft)<br />
Anleihenanteil Aktienanteil<br />
ca. 85 % - 90 % ca. 10 % - 15 %<br />
<strong>KWT</strong>-ausgewogen<br />
(gemischte Veranlagungsgemeinschaft)<br />
Anleihenanteil Aktienanteil<br />
ca. 65 % - 70 % ca. 30 % - 35 %<br />
<strong>KWT</strong>-dynamisch<br />
(dynamische Veranlagungsgemeinschaft)<br />
Anleihenanteil Aktienanteil<br />
ca. 45 % - 50 % ca. 50 % - 55 %<br />
B<strong>und</strong>esgesetz BGBL I 48/2001<br />
� Verlängerung <strong>der</strong> Gewährleistungsfrist bei beweglichen<br />
Sachen von 6 Monaten auf 2 Jahre (für<br />
unbewegliche Sachen weiterhin drei Jahre)<br />
� Beweislastumkehr – Tritt <strong>der</strong> Mangel innerhalb <strong>der</strong><br />
ersten 6 Monate ab Übergabe auf, wird gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
vermutet, dass dieser Mangel schon bei <strong>der</strong> Übergabe<br />
vorhanden war. Für später auftretende Mängel liegt die<br />
Beweislast jedoch beim Käufer.<br />
� Werbeaussagen <strong>und</strong> Montagefehler - Haftung für<br />
alle öffentlich gemachten Äußerungen nicht nur des<br />
Übergebers, son<strong>der</strong>n auch des Herstellers bzw. Importeurs<br />
in die EU, mit Ausnahmen Haftung auch bei<br />
unsachgemäßer Montage durch fehlerhafte Montageanleitungen<br />
� Vorrang <strong>der</strong> Verbesserung – Wenn die Verbesserung<br />
bzw. <strong>der</strong> Austausch möglich sind, kann nicht primär<br />
eine Preismin<strong>der</strong>ung verlangt werden.<br />
� Verkürzung <strong>der</strong> Gewährleistungsfrist – bei<br />
gebrauchten beweglichen Sachen kann die Frist von<br />
zwei Jahren auf 1 Jahr einvernehmlich durch Aushandeln<br />
gekürzt werden.(Eine bloße Aufnahme in die<br />
allgemeine Geschäftsbedingungen genügt nicht !)<br />
In Fragen zu <strong>der</strong> <strong>Zusatzpension</strong> <strong>der</strong> <strong>KWT</strong> können Sie<br />
sich direkt an die für diese Angelegenheiten<br />
zuständige<br />
BVP-Pensionsvorsorge-Consult GmbH<br />
A-1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5<br />
Tel.: 01/2121500, FAX: 01/2121500-60,<br />
E-Mail: steuerberaterservice@bvp.at<br />
o<strong>der</strong> auch an die Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />
wenden. Infos finden Sie auch im<br />
internen Benutzerkreis <strong>der</strong> <strong>KWT</strong> Homepage:<br />
www.kwt.or.at<br />
Rupert Daxböck<br />
Berufsgruppenobmann<br />
<strong>der</strong> Selbständigen Buchhalter<br />
Vorstandsmitglied <strong>der</strong><br />
Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong><br />
e-mail: office@daxboeck.at<br />
Neues Gewährleistungsrecht ab 1.1.2002<br />
Kurzinformation<br />
von Detlev Karel<br />
� Schadenersatz – Vorrang <strong>der</strong> Verbesserung -Bei<br />
Mängelschäden kann nicht sofortiger Gel<strong>der</strong>satz verlangt<br />
o<strong>der</strong> eine Drittfirma mit <strong>der</strong> Mangelbehebung<br />
beauftragt werden. Zuerst muss <strong>der</strong> Lieferant<br />
aufgefor<strong>der</strong>t werden, den Mangel zu beheben.<br />
� Neues Rückgriffsrecht: Nach erfolgter Gewährleistung<br />
kann <strong>der</strong> Unternehmer gegen seinen unternehmerischen<br />
Vormann (Lieferanten) bis zum<br />
Hersteller zurück im Wege des Rückgriffs ebenfalls<br />
seine Gewährleistungsansprüche geltend machen.<br />
� Versandkosten: Die notwendigen Versandkosten im<br />
Zusammenhang mit einer Gewährleistung sind vom<br />
Unternehmer zu tragen. Kosten einer teureren<br />
Versendung o<strong>der</strong> an den falschen Ort sind vom<br />
Konsumenten zu tragen.<br />
� Garantien: Werden über die gesetzlichen Gewährleistung<br />
hinaus Garantieleistungen vertraglich vereinbart,<br />
sind jetzt bestimmte Mindestinhalte für diese<br />
Garantiezusagen vorgeschrieben.<br />
� Inkrafttreten: Die neuen Bestimmungen sind auf<br />
Verträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2001<br />
geschlossen werden.
SEITE 20 FACHARTIKEL/EXCEL<br />
ERC Zeitschrift für Excel,<br />
Rechnungswesen <strong>und</strong> Controlling<br />
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
Dr. Hans Röhrenbacher,<br />
Universitätslektor, Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>/Steuerberater <strong>und</strong> Unternehmensberater,<br />
langjähriger Vortragen<strong>der</strong> im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses am WIFI-Wien<br />
Telefon: (+43-1) 484 39 00-0; Fax: (+43-1) 484 39 00-17<br />
E-Mail: ERC@Roehrenbacher.at, WWW: www.Roehrenbacher.at<br />
Bei <strong>der</strong> Analyse von Daten kann es nützlich sein,<br />
die Spitzenwerte <strong>und</strong> die schlechtesten Werte<br />
hervorzuheben. Auf diese Weise lassen sich<br />
"Ausreißer" (Import- o<strong>der</strong> Eingabefehler etc.)<br />
ebenso rasch aufspüren wie die wichtigsten<br />
K<strong>und</strong>en, die besten Verkäufer usw., denen man<br />
dann eine beson<strong>der</strong>e Behandlung zukommen<br />
lassen kann.<br />
In Excel bietet sich dazu - seit <strong>der</strong> Version Excel 97<br />
die bedingte Formatierung an. Mit <strong>der</strong>en Hilfe<br />
kann man beispielsweise all jene Zahlen farblich<br />
deutlich hervorheben, die über dem<br />
Durchschnitt (Mittelwert) liegen:<br />
�<br />
�<br />
�<br />
“Renner” <strong>und</strong> “Penner”<br />
Zunächst wird dazu <strong>der</strong> fragliche Zellbereich<br />
mit den Zahlen markiert <strong>und</strong><br />
dann <strong>der</strong> Befehl Format/Bedingte Formatierung<br />
gewählt.<br />
Im nun eingeblendeten Dialogfeld trägt man<br />
unter Bedingung 1 folgendes ein:<br />
- Zellwert ist<br />
- größer als<br />
- =MITTELWERT($F$5:$F$34)<br />
- Unter Format wird dann die<br />
gewünschte Formatierung<br />
eingestellt. - z. B.: blaue, fette<br />
Schrift auf hellgrüner Zell-farbe<br />
Achten Sie darauf, dass Formeln in Excel stets<br />
mit einem Ist-Gleich-Zeichen ("=") beginnen<br />
müssen <strong>und</strong>, dass hier <strong>der</strong> Bezug in <strong>der</strong> Formel<br />
gänzlich absolut (" $ ") gesetzt sein muss, da<br />
immer mit dem gleichen Bereich gerechnet<br />
werden soll.<br />
� Nach dem Bestätigen <strong>der</strong> Angaben über die<br />
OK-Schaltfläche,<br />
gestaltet Excel jene Zellen,<br />
<strong>der</strong>en Wert über dem Mittelwert liegt, in <strong>der</strong><br />
eingestellten "bedingten Formatierung". Jene<br />
Zellen, für die die Bedingung nicht erfüllt ist,<br />
werden wie gewohnt in <strong>der</strong> unter<br />
Format/Zellen<br />
dargestellt.<br />
zugeteilten Formatierung<br />
Um darüber hinaus auch den größten<br />
( Maximum) <strong>und</strong> den kleinsten Wert ( Minimum)<br />
hervorzuheben, können über die Schaltfläche<br />
Hinzufügen auch noch weitere Bedingungen<br />
(insgesamt maximal 3)<br />
festgelegt werden, wobei<br />
jedoch die Reihenfolge <strong>der</strong>selben von<br />
Bedeutung ist, da Excel im Falle einer erfüllten<br />
Bedingung die weiteren Bedingungen nicht mehr<br />
betrachtet:<br />
�<br />
�<br />
�<br />
" Zellwert ist"" gleich"<br />
=MAX($F$5:$F$34)<br />
" Zellwert ist"" gleich”<br />
=MIN($F$5:$F$34)<br />
" Zellwert ist"" größer als"<br />
=MITTELWERT($F$5:$F$34)<br />
(jeweils mit beliebigen Formatierungen)<br />
Um die - z. B. drei - besten (" Renner")<br />
<strong>und</strong><br />
schlechtesten (" Penner")<br />
Werte innerhalb <strong>der</strong> zu<br />
analysierenden Daten zu ermitteln, kann die<br />
Tabellenfunktion RANG() verwendet werden,<br />
die den Rang eines bestimmten Wertes innerhalb<br />
<strong>der</strong> Zahlen eines Zellbereiches bestimmt. Dabei<br />
geht die Funktion standardmäßig davon aus, dass<br />
<strong>der</strong> höchste Wert den Rang 1 haben soll (3.<br />
Parameter = 0 o<strong>der</strong> fehlt). Soll hingegen <strong>der</strong><br />
niedrigste Wert den Rang 1 zugewiesen erhalten,<br />
so muss als 3. Parameter ein Wert ungleich 0 (z. B.<br />
1) übergeben werden.
BILANZBUCHHALTER FACHARTIKEL/EXCEL<br />
SEITE 21<br />
06/2001<br />
� Zunächst wird dazu <strong>der</strong> gesamte (!) Bereich<br />
markiert (B5:F24) <strong>und</strong><br />
� wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Befehl Format/Bedingte Formatierung<br />
gewählt, bei dem die folgenden beiden<br />
Bedingungen eingetragen werden, damit die<br />
besten 3 ("Renner") <strong>und</strong> die schlechtesten 3<br />
("Penner") sofort ins Auge fallen:<br />
- "Formel ist"<br />
=RANG($F5;$F$5:$F$24)
SEITE 22 HOMEPAGE<br />
Den Internetseiten <strong>und</strong> Web-Auftritten ist, so<br />
meinen Experten, eine nur geringe Lebensdauer<br />
beschieden. Bereits nach r<strong>und</strong> 30 Tagen<br />
sind sie veraltet, überholt o<strong>der</strong> unerträglich bekannt.<br />
Fortschrittsskeptiker können das als traurige Nachricht<br />
hinnehmen. Für alle an<strong>der</strong>en jedoch ist die For<strong>der</strong>ung<br />
nach Aktualität <strong>und</strong> kreativem Wandel eine positive<br />
Herausfor<strong>der</strong>ung. Die Lehre daraus: Ihre Web-Site ist<br />
nur so gut wie Ihre laufendenAktivitäten!<br />
Die Erstellung einer eigenen Internet-Seite ist wie<br />
die Erziehung eines Kindes o<strong>der</strong> – lässt man den<br />
Vergleich im Reich <strong>der</strong> virtuellen Spezies – wie ein<br />
Tamagochi. Ist es einmal in die Welt gesetzt, bedarf<br />
es <strong>der</strong> anhaltenden Aufmerksamkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> liebevollen<br />
Betreuung durch seine Erzeuger.<br />
Entsprechend hoch ist dann auch die Lebenserwartung.<br />
Leitner MCM hat aus dem F<strong>und</strong>us<br />
reicher Erfahrung die wesentlichen Stationen für Sie<br />
festgehalten.<br />
1. Die Kopfgeburt<br />
Hinter jedem Internet-Auftritt steht eine Idee. Noch<br />
im Vorfeld <strong>der</strong> Planung sollten Sie sich über die Ziele<br />
Ihres Einstieges in die neue Medienwelt im Klaren<br />
sein. Wollen Sie das Internet für den Verkauf nutzen,<br />
soll es Ihr Firmenimage transportieren, soll es die<br />
Aufmerksamkeit neuer K<strong>und</strong>engruppen mit Ihren<br />
Angeboten vernetzen, Ihre Stammk<strong>und</strong>en mit<br />
attraktiven Informationen versorgen <strong>und</strong> diese somit<br />
enger an Ihr Unternehmen binden? Ein guter<br />
Internet-Auftritt kann all dies <strong>und</strong> noch viel mehr<br />
leisten.<br />
Voraussetzung für den Erfolg ist ein schlüssiges<br />
Konzept, welches die Investition in eine eigene<br />
Homepage als sinnvoll <strong>und</strong> effizient rechtfertigt.<br />
2. Ein Neues entsteht<br />
Eintagsfliege Web-Page?<br />
Erfahrung <strong>und</strong> Kreativität ermöglichen die<br />
Entstehung eines maßgeschnei<strong>der</strong>ten Internet-<br />
Auftrittes, <strong>der</strong> allen K<strong>und</strong>enwünschen gerecht wird.<br />
In welcher Form, ob in edler Schlichtheit o<strong>der</strong> mit<br />
verspielten Animationen, mit Gediegenheit o<strong>der</strong><br />
Action, <strong>und</strong> in welchem Gesamtumfang Sie Ihr<br />
Unternehmen im WorldWideWeb wie<strong>der</strong>finden<br />
wollen, hängt allein von Ihren Vorstellungen <strong>und</strong><br />
Ihren Zielgruppen ab.<br />
BILANZBUCHHALTER 3. Lebendigkeit zum Überleben<br />
06/2001<br />
Wie einleitend schon bemerkt, bestimmt <strong>der</strong> Wandel<br />
die Lebensdauer, d.h. nicht zuletzt die<br />
Besucherfrequenz, Ihrer Internet-Seiten. Kaum ein<br />
K<strong>und</strong>e wird Ihre Internet-Adresse ein drittes Mal<br />
anwählen, wenn er bereits beim zweiten Besuch<br />
feststellen musste, dass sämtliche Informationen<br />
unverän<strong>der</strong>t geblieben sind. Den routinierten Web-<br />
Surfer treibt interessierte Neugierde, die es mit<br />
Aktualität, Originalität <strong>und</strong> mit überraschenden<br />
Neuerungen zu bedienen gilt. Findet er auf Ihrer<br />
Homepage immer wie<strong>der</strong> Neues, so wird aus dem<br />
unsteten Vaganten ein treuer Besucher.<br />
Die Erfahrungen mit unserer eigenen Web-Page<br />
www.leitner.co.at<br />
geben Aufschluss über das<br />
Besucherverhalten. Seit <strong>der</strong> Einrichtung unserer<br />
Web-Site im Sommer 2000 nutzen wir das Medium<br />
Internet, um PR-Artikel zu verbreiten, unsere<br />
Angebote publik zu machen, um im periodischen<br />
Newsletter über neue Steuergesetze o<strong>der</strong> neu<br />
eröffnete För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten zu informieren,<br />
um unseren K<strong>und</strong>en aktuelle Tipps & Tricks zu<br />
vermitteln o<strong>der</strong> sie auf interessante Termine<br />
aufmerksam zu machen.<br />
Zahlreiche Interessenten haben unseren Test<br />
„Denkt Ihre Buchhaltung auch mit?“<br />
auf unserer Homepage bereits ausprobiert <strong>und</strong> einige<br />
davon haben sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Testauswertung für<br />
die Inanspruchnahme unserer Buchhaltung mit<br />
Controlling entschieden.<br />
Es soll jedoch auch nicht verschwiegen werden, dass<br />
hinter <strong>der</strong> ständigen Aktualisierung von Internet-<br />
Seiten ein beträchtlicher Zeitaufwand steht. Doch<br />
auch wir werden für unseren Einsatz mit Nutzen<br />
belohnt:<br />
Aufgr<strong>und</strong> dieser Erfahrung bieten wir auch WEB-<br />
Gestaltung <strong>und</strong> -betreuung an.<br />
Haben auch Sie Interesse an einem WEB Auftritt?<br />
Besuchen Sie uns doch unter<br />
Ihr<br />
Christian Leitner<br />
www.leitner.co.at<br />
SBH <strong>und</strong> Unternehmensberater<br />
Bad Goisern
BILANZBUCHHALTER INTERNET<br />
SEITE 23<br />
06/2001<br />
Wissen ist Macht<br />
aber besser ist immer noch zu wissen:<br />
“Wo findet man WAS?”<br />
Unsere Jänner-Umfrage zeigte, dass 54% <strong>der</strong> ao<br />
Mitglie<strong>der</strong> diese Rubrik sehr schätzen. Einen<br />
aktuellen Anlass nehme ich als Beispiel <strong>und</strong> zeige einem<br />
Anfänger nicht nur, wie er ein leeres, spezielles Steuerformular<br />
am Samstag vom Internet herunterladen<br />
son<strong>der</strong>n auch gleich ausfüllen kann.<br />
Der Klient hatte das Steuerformular lei<strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />
Werbepost vernichtet. Er vermietet mit seiner Gattin unter<br />
an<strong>der</strong>em ein Haus. Die beiden wissen vom Vorjahr von <strong>der</strong><br />
Existenz des Formulares“E6 Erklärung <strong>der</strong><br />
Einkünfte von Personengesellschaften”.<br />
Lösung in zehn Schritten:<br />
1. http:// www.bmf.gv.at.<br />
Der Countdown zeigte mir<br />
am 20.Mai 2001 (=Termin des Wien- Marathons,<br />
den ich lei<strong>der</strong> mangels Training nicht laufen<br />
konnte), dass das Nulldefizit bereits<br />
28.331.730.622 erreicht hat.<br />
2. Klicken Sie oben auf die Leiste „Formulare“<br />
3. Lesen Sie die Seite „Service Formulare“ genau <strong>und</strong><br />
suchen sich die Formularnummer, in unserem Fall<br />
“E6”<br />
4. geben Sie rechts unter SUCHEN „E6“ mit <strong>der</strong><br />
Enter-Taste ein o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Maus „weiter“. Sie<br />
haben vier Treffer<br />
5. Fahren Sie mit <strong>der</strong> Maus bei Punkt 2 über<br />
„Formulare zu Steuererklärungen“ , es erscheint<br />
eine Hand, die Sie anklicken, aber dies haben Sie ja<br />
schon mitbekommen.<br />
6. Auf <strong>der</strong> nächsten Seite wird erklärt, dass es drei<br />
Möglichkeiten gibt. (Teilweise sind jedoch erst<br />
zwei Möglichkeiten aktiviert. An <strong>der</strong> Verbesserung<br />
wird im Finanzministerium laufend<br />
gearbeitet, wurde mir mitgeteilt.)<br />
D: Druckversion – nur Drucken des Steuerformulars<br />
A: Ausfüllversion – nur drucken <strong>und</strong> ausfüllen<br />
S: Speicherversion – drucken, ausfüllen <strong>und</strong><br />
speichern<br />
7. Gehen Sie am Bildschirm nach unten bis zur<br />
Formularbezeichnung “E6” .<br />
8. Gehen Sie unten mit dem Balken nach rechts <strong>und</strong><br />
klicken auf die Version 2000S<br />
9. Sie erhalten das gewünschte Formular<br />
„Erklärung <strong>der</strong> Einkünfte von Personengesellschaften<br />
(Gemeinschaften) 2000“<br />
10.Bei <strong>der</strong> gewählten Version 2000S können Sie die<br />
Erklärung sofort ausfüllen wenn Sie ein<br />
Angestellter sind, solange Sie ONLINE sind. Laut<br />
Hilfetext ist <strong>der</strong> Browser des Finanz-ministeriums<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
11. Sollten Sie nur ein Leerformular benötigen, lesen<br />
Sie im BÖB-Journal 05/2001 nach o<strong>der</strong> ab Juni<br />
unter www.boeb.at<br />
von Wilhelm Budai<br />
Die besten (Geheim-) Tipps<br />
für Bilanzbuchhalter<br />
Erster Geheimtipp ist natürlich weiterhin<br />
www.help.gv.at , <strong>der</strong> Behördenwegweiser;<br />
siehe BÖB-Journal 04/2000, o<strong>der</strong> Sie versuchen es<br />
einmal alleine.<br />
Zweiter Geheimtipp für die Weiterbildung bleibt<br />
www.wifi.at<br />
dort finden Sie nicht nur das komplette Kursangebot<br />
von ganz Österreich, son<strong>der</strong>n können auch Ihre<br />
Englischkenntnisse testen o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Sprache, in<br />
welcher Kursstufe Sie einsteigen sollten. Es gibt sechs<br />
Einstufungstest. Sie erhalten sofort dass Ergebnis am<br />
Bildschirm.<br />
Ich gebe zu, ich habe es nur bis zur fünften Stufe<br />
geschafft.<br />
Dritter Geheimtipp für die GBH <strong>und</strong> SBH sind<br />
natürlich unverän<strong>der</strong>t die beiden Kammern<br />
www.wk.or.at<br />
<strong>und</strong><br />
www.kwt.or.at<br />
sowie folgende HOMEPAGES:<br />
des KSV www.ksv.at<br />
die Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at<br />
<strong>und</strong> das Telefonbuch von Österreich www.etb.at<br />
die gelben Seiten finden Sie unter<br />
www.gelbeSeiten.at<br />
Vierter Tipp: Sie möchten genau die Definition von<br />
URL <strong>und</strong> Homepage wissen?<br />
Die Lösung finden Sie unter www.wissen.de unter<br />
LEXIKON A-Z / Wörterbücher<br />
1.<br />
2.<br />
URL,<br />
Abkürzung für englisch Uniform Resource<br />
Locator.<br />
Homepage [ die; englisch], die Eröffnungs- bzw.<br />
Leitseite eines Anbieters im World Wide Web<br />
Bu n<br />
e<br />
b n r<br />
d esv r a t<br />
BILANZBUCHHALTER<br />
Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs<br />
Fachinformation KLUBNACHRICHTEN<br />
Interessenvertretung<br />
Arbeitskreis<br />
SBH GBH<br />
Leserbriefe<br />
BILANZBUCHHALTER c<br />
e c henBilanzbuchalter<br />
r i s<br />
d s e i<br />
d er ö h<br />
Fachartikel
SEITE 24<br />
Wissen ist Macht<br />
aber besser ist immer noch zu wissen:<br />
“Wo findet man WAS?”<br />
INTERNET<br />
Fünfter Tipp: Sie möchten alle Kommentare <strong>und</strong><br />
Erlässe über Arbeitszimmer lesen, ohne alle Bücher<br />
zu kaufen.<br />
Mit einem Test-Account von ORAC-Online ist dies<br />
sehr einfach:<br />
1. www.orac-online.at<br />
2. Datenbanken anklicken<br />
3. Bibliothek anklicken<br />
4. Jetzt Test-Account bestellen für einen Monat.<br />
BÖB ao Mitglie<strong>der</strong> haben im Februar mit separater<br />
Post eine Einladung für einen drei Monat-Test<br />
erhalten.<br />
5. gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen anklicken<br />
6. suchen normal anklicken<br />
7. Suchkriterium arbeitszimmer (Kleinschreibung<br />
ist erlaubt) eingeben<br />
8. Wichtig: links unten „ alle Bücher“ anklicken <strong>und</strong><br />
sie erhalten 146 Treffer.<br />
Stand 05/2001<br />
SechsterTipp:<br />
Sie wollen einen guten Eurorechner auf Ihrem PC<br />
haben. Den schönsten habe ich bei <strong>der</strong> Bank Austria<br />
gef<strong>und</strong>en. www.bankaustria.at bzw. wurde <strong>der</strong> URL<br />
automatisch in www.bankaustria.com umgewandelt.<br />
1. Links klicken Sie auf Euro<br />
2. Auf <strong>der</strong> nächsten Seite rechts unten –klicken Sie<br />
auf Euro-Umrechnungsfaktoren<br />
3. auf <strong>der</strong> nächsten Seite rechts oben: Service –<br />
klicken Sie auf Kalkulator<br />
4. Und Sie können nicht nur alle EU-Län<strong>der</strong> wählen,<br />
son<strong>der</strong>n auch von AUD = Australischer Dollar bis<br />
ZAR Südafrikanische RAND<br />
5. Ihnen ist das zu mühsam! Kein Problem! Sie<br />
wählen Favoriten hinzufügen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kalkulator<br />
ist in dem Ordner Favoriten aufrufbar.<br />
6. Auch dies ist Ihnen zu mühsam, dann ziehe Sie halt<br />
einfach mit <strong>der</strong> Maus den URLin Ihre Taskleiste.<br />
SiebenterTipp<br />
Sie wollen den Wert eines Klienten wissen, <strong>und</strong> Sie<br />
haben etwas von einem Quicktest gehört:Hier wurde<br />
ich unter www.szabo.at fündig, übrigens einer unserer<br />
Autoren.<br />
Auf <strong>der</strong> ersten Seite blinkt sofort „ Quicktest“ -<br />
Bewerten Sie Ihre Firma!”<br />
Sie landen dann sofort bei <strong>der</strong> Eingabe auf <strong>der</strong> zweiten<br />
Seite,<br />
die für einen Bilanzbuchhalter ein Klax sind:<br />
Hoffentlich geht es Ihnen nicht so wie mir, dass<br />
festgestellt wurde, das <strong>der</strong> Klient insolvenzgefährdet<br />
ist. Auch da fand ich eine Lösung, die jedoch nicht im<br />
Internet steht, son<strong>der</strong>n dies haben wir im Bilanzbuchhalterkurs<br />
gelernt, <strong>und</strong> zwar den außergerichtlichen<br />
Ausgleich. Dieser wurde dann binnen<br />
zweier Monate über die Bühne gezogen.<br />
BILANZBUCHHALTER Weitere Tipps finden Sie in Zukunft unter<br />
www.boeb.at<br />
06/2001<br />
Quicktest:<br />
Stellen Sie Ihrem Unternehmen ein<br />
Zeugnis aus!<br />
Wie steht Ihr Unternehmen in den folgenden vier<br />
Hauptfächern da?<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Finanzierung<br />
Liquidität<br />
Rentabilität<br />
Erfolg<br />
Welche Gesamtnote schaut dabei heraus?<br />
Prüfen Sie hier mit Hilfe unseres interaktiven<br />
Quicktests wie es um Ihr Unternehmen steht. Szabo &<br />
Partner helfen Ihnen gerne bei <strong>der</strong> Verbesserung Ihrer<br />
Noten<br />
Übrigens: Hier erfahren Sie auch gleich, ob für Sie ein<br />
Handlungsbedarf gemäß dem Unternehmensreorganisationsgesetz<br />
(URG) besteht. Wenn ja,<br />
wenden Sie sich an Szabo & Partner,<br />
wir helfen Ihnen<br />
weiter.<br />
Und so funktioniert es:<br />
Füllen Sie die nachfolgende Eingabemaske aus (die<br />
Daten können Sie <strong>der</strong> letzten Bilanz entnehmen).<br />
Drücken Sie "Berechnen" <strong>und</strong> schon geht es los.<br />
Hinweis: Es sind alle Fel<strong>der</strong> mittels Tabulatortaste<br />
o<strong>der</strong> Maus auszufüllen (gegebenenfalls 0 einsetzen).<br />
Es folgt eine Tabelle mit allen relevanten Werten von<br />
� Eigenkapital<br />
bis<br />
�<br />
Bestandsverän<strong>der</strong>ungen.<br />
Mit einem letzten Mausklick startet die Berechnung -<br />
Das Ergebnis muss je<strong>der</strong> für sich selbst bewerten!<br />
Insbeson<strong>der</strong>e sollten wir auch www.swk.at besuchen<br />
Bitte beachten Sie, dass LINKS laufend geän<strong>der</strong>t<br />
<strong>und</strong> verbessert werden!<br />
Lei<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Tag nur 24 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> täglich kommen<br />
tausende neue Homepages <strong>und</strong> die kann ich nicht allein<br />
besuchen.<br />
Wir vom BÖB möchten uns auf jene Gebiete<br />
konzentrieren, die uns die täglicheArbeit erleichtert.<br />
Sollten Sie auch eine schöne Lösung entdecken, so<br />
zögern Sie nicht <strong>und</strong> schreiben uns boeb@chello.at<br />
Ihr Wilhelm Budai<br />
Wer hilft mir?
BILANZBUCHHALTER LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />
SEITE 25<br />
06/2001<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Nachdem ich Ihnen in <strong>der</strong> letzten<br />
Ausgabe des BÖB-Magazines<br />
den unglaublichen Wulst<br />
an gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen<br />
näher gebracht habe, besteht<br />
mein heutiger Beitrag darin,<br />
Ihnen einen Überblick über die<br />
aktuelle Rechtsprechung <strong>und</strong><br />
aktuelle Erlässe zu übermitteln.<br />
Abschnitt 1<br />
Arbeitsrecht<br />
Wilhelm Kurzböck<br />
1.1 Auslän<strong>der</strong>beschäftigung<br />
1.1.1 Au-pair-Kräfte<br />
Mittels einer Verordnung wird <strong>der</strong> Zugang für<br />
ausländische Au-pair-Kräfte (aus Nicht-EWR-Staaten)<br />
zum österreichischen Arbeitsmarkt wesentlich<br />
erleichtert.<br />
Seit 1. April 2001 (BGBl. II Nr. 124) werden diese<br />
Personen nicht mehr in die Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsquote<br />
eingerechnet. Sie dürfen jedoch in den letzten fünf<br />
Jahren für nicht länger als 1 Jahr in Österreich als Aupair-Kraft<br />
beschäftigt gewesen sein.<br />
Die Aufnahme einer Au-pair-Kraft muss dem regional<br />
zuständigen AMS zwei Wochen vor <strong>der</strong> Beschäftigungsaufnahme<br />
angezeigt werden.<br />
1.2 Beendigung von<br />
Dienstverhältnissen<br />
1.2.1 Kündigung eines Angestellten zum<br />
15. bzw. Letzten eines Kalen<strong>der</strong>monats<br />
Ziemlich riskant kann nach einer OGH-Entscheidung<br />
die Kündigung eines Angestellten durch den Arbeit-<br />
geber zum 15. eines Kalen<strong>der</strong>monats sein.<br />
Wenn nur <strong>der</strong> Arbeitgeber (<strong>und</strong> nicht auch <strong>der</strong> Angestellte)<br />
dieses Recht eingeräumt bekommen hat <strong>und</strong> eine<br />
Kündigung innerhalb <strong>der</strong> ersten beiden Jahre (gesetzliche<br />
Kündigungsfrist = 6 Wochen) durch den<br />
Arbeitgeber ausgesprochen wird o<strong>der</strong> beide Vertragspartner<br />
die gleichen Fristen einhalten müssen (diesfalls<br />
auch nach den ersten beiden Jahren), kann es sein, dass<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber Kündigungsentschädigung zahlen<br />
muss.<br />
Entscheidend ist nämlich, welche Frist <strong>der</strong> Angestellte<br />
einhalten müsste, wenn er am selben Tag wie <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hätte. Wenn<br />
also beispielsweise am 1. Juni 2001 die Kündigung zum<br />
15. Juli 2001 vom Arbeitgeber ausgesprochen wird,<br />
müsste <strong>der</strong> Angestellte (wenn er vertraglich nicht das<br />
Recht eingeräumt bekommen hat, zum 15. eine<br />
Kündigung auszusprechen) bis 31. Juli 2001 „da<br />
bleiben“. Dies entspräche jedoch einer zweimonatigen<br />
Kündigungsfrist, während <strong>der</strong> Arbeitgeber nur 6<br />
Wochen einhalten muss.<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
�<br />
In solchen Fällen gilt dann die längere Frist für beide<br />
Vertragspartner, was für den Arbeitgeber die<br />
Kündigungsentschädigung bedeutet.<br />
Keinesfalls hat <strong>der</strong>Angestellte „automatisch“ das Recht,<br />
auch zum 15. auszutreten (OGH 8 ObA 174/00x vom 23.<br />
Oktober 2000 =LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 7).<br />
1.2.2 Schlüssiger vorzeitiger Austritt<br />
Das „Nichterscheinen“ zumArbeitsplatz alleine bewirkt<br />
noch nicht, dass das Dienstverhältnis durch „vorzeitigen<br />
Austritt ohne wichtigen Gr<strong>und</strong>“ vom Arbeitnehmer<br />
beendet wurde (OGH 8 ObA 131/00y vom 7. September 2000 =<br />
LVaktuell,Ausgabe Februar 2001, Seite 9).<br />
Diese aus Sicht eines Dienstgebers unkomplizierte Art,<br />
eine Absenz des Arbeitnehmers zu quittieren (immerhin<br />
verfällt hier ein etwaiger Resturlaub aus dem laufenden<br />
Urlaubsjahr <strong>und</strong> bei Arbeitern verfällt auch häufig<br />
gemäß Kollektivvertrag die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Son<strong>der</strong>zahlung),<br />
entpuppt sich in <strong>der</strong> Praxis recht häufig als<br />
Bumerang, da <strong>der</strong> Arbeitnehmer in Wahrheit keine<br />
Erklärung abgegeben hat, son<strong>der</strong>n einfach fehlt.<br />
Solange jedoch auch an<strong>der</strong>e Möglichkeiten für eine<br />
Fehlzeit in Frage kommen (z. B. verspätet gemeldeter<br />
Krankenstand o<strong>der</strong> sonstige Dienstverhin<strong>der</strong>ungen)<br />
kommt auch ein schlüssiger Austritt vorerst nicht in<br />
Frage.<br />
Dass das Herumtelefonieren <strong>und</strong> Recherchieren den<br />
Arbeitgeber o<strong>der</strong> die Personalabteilung nicht gerade in<br />
Jubelstimmung versetzt ist zwar verständlich, aber nur<br />
so kann man die Anhaltspunkte für einen schlüssigen<br />
Austritt sammeln.<br />
Vorsicht ist geboten bei <strong>der</strong> Variante, dem Arbeitnehmer<br />
mittels Schreibens bei Nichtmeldung zu einem<br />
bestimmten Termin den vorzeitigen Austritt aus dem<br />
Dienstverhältnis zu unterstellen. Dies wurde bisher von<br />
<strong>der</strong> höchstgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht<br />
behandelt. Teile <strong>der</strong> Literatur stehen dieser Methode<br />
auch skeptisch gegenüber, da das unentschuldigte<br />
Fernbleiben vom Dienst eher einen Entlassungsgr<strong>und</strong><br />
darstellt, <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um die Bezahlung des Resturlaubs<br />
auslöst. Dieser Teil <strong>der</strong> Literatur empfiehlt eher die<br />
Androhung <strong>der</strong> Entlassung, sollte die Nachfrist ohne<br />
Reaktion seitens desArbeitnehmers verstreichen.<br />
In <strong>der</strong> Zwischenzeit empfiehlt sich die Abmeldung des<br />
Dienstnehmers unter Angabe lediglich des Datums für<br />
„Ende Entgelt“, da man sonst ev. die Abmeldefrist bei<br />
<strong>der</strong> GKK übersieht. Das Ende <strong>der</strong> Beschäftigung kann<br />
gegebenenfalls dann noch nachgemeldet werden.<br />
Vielleicht muss dann die Abmeldung sogar wie<strong>der</strong><br />
storniert werden, weil sich herausstellt, dass ein<br />
wichtiger Gr<strong>und</strong> vorgelegen war.<br />
Für verspätete Krankmeldungen sehen sowohl das<br />
EFZG als auch das Angestelltengesetz Sanktionen in<br />
jene Richtung vor, dem Arbeitnehmer kein Entgelt für<br />
die Tage <strong>der</strong> Säumnis zu zahlen. Daran än<strong>der</strong>t auch eine<br />
rückdatierte Krankmeldung nichts, da <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
gesetzlich verpflichtet ist, sich unverzüglich<br />
beimArbeitgeber zu melden (mündlich o<strong>der</strong> schriftlich).
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SEITE 26 LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />
Die ärztliche Bestätigung wie<strong>der</strong>um muss erst über<br />
ausdrückliches Verlangen des Dienstgebers beigebracht<br />
werden, was wie<strong>der</strong>um durch Dienstvertrag<br />
nicht wirksam im voraus vereinbart werden kann.<br />
1.3 Dienstverhin<strong>der</strong>ungen<br />
1.3.1 Nichtige Krankenstandsprämien<br />
Abermals bekräftigte <strong>der</strong> OGH seine Haltung, wonach<br />
Prämien welche dafür gezahlt werden, dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
sich so wenig wie möglich im Krankenstand<br />
befindet, als nichtig einzustufen sind, da sie den Zweck<br />
<strong>der</strong> Entgeltsfortzahlungsvorschriften „unterliefen“.<br />
Dasselbe gilt auch für Prämien, welche für nicht<br />
konsumierte Postensuchtage geleistet werden (OGH 8<br />
ObS 13/00w vom 7. September 2000 = LVaktuell, Ausgabe<br />
Jänner 2001, Seite 3).<br />
1.4 Karenzurlaub<br />
1.4.1 Wochenhilfe “kollidiert”<br />
mit Karenzurlaub<br />
Wenn während eines Karenzurlaubes eine Schwangerschaft<br />
bereits wie<strong>der</strong> so weit fortgeschritten ist, dass<br />
die Arbeitnehmerin ins absolute Beschäftigungsverbot<br />
eintritt (8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin),<br />
dann stellt sich die Frage, welches Ereignis<br />
(Karenzurlaub o<strong>der</strong> Wochenhilfe) nun Vorrang hat.<br />
Sowohl leistungs- als auch nunmehr arbeitsrechtlich<br />
hat <strong>der</strong> OGH klargestellt, dass für Zeiten <strong>der</strong> Wochenhilfe<br />
kein Karenzurlaub vereinbart werden kann <strong>und</strong><br />
damit die Wochenhilfe vorrangig sei.<br />
Nach dieser Entscheidung ist klargestellt, dass ab dem<br />
Zeitpunkt des absoluten Beschäftigungsverbotes<br />
während des Karenzurlaubes nicht nur Wochengeld<br />
gebührt (180 % vom Karenzgeldbezug), son<strong>der</strong>n auch<br />
beispielsweise Urlaubs-<strong>und</strong> Abfertigungsansprüche<br />
jedenfalls wie<strong>der</strong>aufleben (OGH 9 ObA 199/00f vom 4.<br />
Oktober 2000 = LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 6).<br />
Ob man diese Entscheidung auch auf jenen Fall übertragen<br />
kann, bei welchem ein Arbeitnehmer während<br />
eines Zeitausgleiches krank wird, bleibt abzuwarten.<br />
Einige Argumente sprechen jedoch dafür, dass in <strong>der</strong>artigen<br />
Fällen wohl <strong>der</strong> Krankenstand den Vorrang<br />
genießt.<br />
1.5 Kollektivverträge für das<br />
Bauhauptgewerbe<br />
1.5.1 Neuer Abschluss<br />
Mit 1. Mai 2001 traten im Bauhauptgewerbe neue<br />
Löhne <strong>und</strong> Gehälter in Kraft. Dabei wurde auch bereits<br />
die Lohnr<strong>und</strong>e für die Zeit ab 1. Mai 2002<br />
abgeschlossen.<br />
Unter www.lvaktuell.at gelangen Sie über den Button<br />
„Kollektivverträge“ zu einem Link, über welchen Sie<br />
die neuen Werte herunterladen können.<br />
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BILANZBUCHHALTER 1.5.2 Än<strong>der</strong>ungen ab 1. Juli 2001<br />
bei <strong>der</strong> BUAK<br />
06/2001<br />
Ab 1. Juli 2001 können bei <strong>der</strong> Bauarbeiterurlaubskasse<br />
nur noch tageweise Urlaube angefor<strong>der</strong>t werden (früher<br />
waren nur wochenweise Urlaubsanträge möglich).<br />
Die Verfallsregelung <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Wie<strong>der</strong>auflebenspraxis <strong>der</strong> Bauarbeiterurlaubskasse<br />
wird fallengelassen <strong>und</strong> stets <strong>der</strong> älteste Urlaub abgebucht,<br />
ohne dass ein Verfall eintritt bzw. dass Verfallsaufhebungen<br />
beantragt werden müssten.<br />
Es wird empfohlen auch betriebsintern auf Arbeitstage<br />
umzustellen (abgehend von Werktagen), da ansonsten<br />
das weiterhin auszuzahlende Feiertagssamstagssechstel<br />
als Urlaubstag zu gewähren sein wird. Eine Vereinbarung<br />
mit den Arbeitnehmern darüber wird jedenfalls<br />
empfohlen<br />
1.5.3 Nächtigungsgeld auch ohne Familie<br />
Höchstgerichtlich wurde klargestellt, dass es für den<br />
Anspruch auf Nächtigungsgeld nicht unbedingt einer<br />
Familie bedarf, welche am ständigen Wohnort lebt (OGH<br />
9 ObA 341/00t vom 10. Jänner 2001 = LVaktuell, Ausgabe April<br />
2001, Seite 8).<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze dieser Entscheidung müssten auch auf<br />
die Frage des Anspruchs für das große Trennungsgeld<br />
übertragbar sein.<br />
1.6 Kollektivverträge für das<br />
Gastgewerbe<br />
1.6.1 Neuer Abschluss<br />
Mit 1. Mai 2001 sind im Gastgewerbe neue Lohn- <strong>und</strong><br />
Gehaltsabschlüsse gültig geworden. Die Lohn- <strong>und</strong><br />
Gehaltssätze, welche ab 1. Mai 2002 Gültigkeit haben<br />
werden, stehen ebenfalls bereits fest.<br />
Wo Sie die Lohntabellen im Internet herunterladen<br />
können, erfahren Sie unter www.lvaktuell.at (Button<br />
Archiv anwählen <strong>und</strong> zum Datum 16. Mai 2001 blättern).<br />
1.6.2 Wegfall <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigungsregel<br />
Wahrscheinlich in ganz Österreich ist nun für Teilzeitbeschäftigte<br />
<strong>der</strong> Mindestst<strong>und</strong>enlohn sowie die Mindestbeschäftigungsdauer<br />
„gefallen“. In Zukunft ist es nur<br />
noch notwendig, für jene Teilzeitarbeiter, welche<br />
befristet für höchstens ein Kalen<strong>der</strong>monat aufgenommen<br />
wurden, einen Tagesarbeitslohn von mindestens S 316,-zu<br />
bezahlen (entspricht <strong>der</strong> „alten“ 4 x S 79,-- -<br />
Regelung).<br />
Diese neue Regelung gilt praktisch für „fallweise<br />
Beschäftigte“ o<strong>der</strong> für „durchgehend Beschäftigte“,<br />
<strong>der</strong>en Beschäftigungsverhältnis im selben Kalen<strong>der</strong>monat<br />
endet, in welchem es auch begonnen hat. Sie gilt<br />
nicht für Personen, welche Tätigkeiten ausüben, die nicht<br />
typisch gastgewerblich sind<br />
(BedienerInnen, NäherInnen etc.<br />
Wenn ein Teilzeitarbeiter auf unbestimmte Zeit aufgenommen<br />
wird (auch wenn er während <strong>der</strong> Probezeit<br />
das Unternehmen wie<strong>der</strong> verlässt), dann gilt nur noch<br />
eine st<strong>und</strong>enweise Entlohnung zum KV-Lohn (sowohl<br />
für gastgew.erbliches. Personal als auch für Personal,<br />
welches keine gastgewerblichen Tätigleiten durchführt).
BILANZBUCHHALTER LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />
SEITE 27<br />
06/2001<br />
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Wenn ein Teilzeitarbeiter auf unbestimmte Zeit<br />
aufgenommen wird (auch wenn er während <strong>der</strong><br />
Probezeit das Unternehmen wie<strong>der</strong> verlässt), dann gilt<br />
nur noch eine st<strong>und</strong>enweise Entlohnung zum KV-Lohn<br />
(sowohl für gastgewerbliches Personal als auch für<br />
Personal, welches keine gastgewerblichen Tätigkeiten<br />
durchführt).<br />
1.6.3 “Verlängerung” <strong>der</strong> Saisonverlängerung<br />
� Der Zusatzkollektivvertrag, mittels welchem<br />
durch Zeitausgleich (maximal 40 Einarbeitungsst<strong>und</strong>en)<br />
<strong>und</strong> „Zwangsurlaub“ (maximal 7 Werktage) das Saisondienstverhältnis<br />
verlängert wird, wurde bis 31. Oktober<br />
2001 verlängert.<br />
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1.7 Konkurs <strong>und</strong> Ausgleich<br />
1.7.1 Scheinwerkverträge<br />
Dass es nicht darauf ankommt, ob ein Werkvertrag nur<br />
als Werkvertrag tituliert ist, son<strong>der</strong>n in erster Linie<br />
darauf, dass in Wahrheit ein solcher „praktiziert“ wird,<br />
ist längst kein Geheimnis mehr.<br />
Wenn jedoch über Initiative des Arbeitnehmers das<br />
Vertragsverhältnis als Werkvertrag geführt wird<br />
(sogenannter Scheinwerkvertrag), dann ist das<br />
B<strong>und</strong>essozialamt, welches für die Zuerkennung von<br />
Insolvenzausfallsgeld zuständig ist, berechtigt, dem<br />
Arbeitnehmer das Insolvenzausfallsgeld für den in<br />
Konkurs verfallenenArbeitgeber zu versagen<br />
(OGH 8 ObS 204/00h vom 9. November 2000 = Lvaktuell,<br />
Ausgabe Februar 2001, Seite 7).<br />
1.7.2 Auslandsentsendung<br />
Einen Judikaturschwenk (um mit <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten<br />
VwGH-Judikatur Schritt zu halten) vollzog <strong>der</strong> OGH bei<br />
<strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Auslandsentsendung in Bezug auf den<br />
Begriff <strong>der</strong> Entsendung selbst.<br />
Dabei stellte er fest, dass es nicht darauf ankäme, ob vor<br />
o<strong>der</strong> nach demAuslandsaufenthalt eine Verwendung des<br />
Arbeitnehmers im Inland stattfindet, son<strong>der</strong>n darauf, wo<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Dies wäre nach<br />
Meinung des OGH ein entscheidendes Detail zur<br />
Klärung <strong>der</strong> Frage, wo <strong>der</strong> Schwerpunkt des<br />
Dienstverhältnisses sei.<br />
Damit hat auch ein ausschließlich in Russland<br />
eingesetzter österreichischer Arbeitnehmer Anspruch<br />
auf Insolvenzausfallsgeld, wenn das österreichische<br />
Unternehmen, welches ihn dort eingesetzt hat, den<br />
Konkurs anmelden muss (OGH 8 ObS 243/00v vom 11.<br />
Jänner 2001 = LVaktuell,AusgabeApril 2001, Seite 8) .<br />
1.8 Lohnpfändung<br />
1.8.1 Än<strong>der</strong>ungen per 1. Jänner 2002<br />
Hier sind Än<strong>der</strong>ungen geplant anlässlich <strong>der</strong><br />
Euroumstellung mit 1. Jänner 2002.<br />
Details dazu können Sie in LVaktuell, Ausgabe April<br />
2001, Seite 12 nachlesen.<br />
Den Entwurf selbst finden Sie unterwww.bmj.gv.at.<br />
BILANZBUCHHALTER Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs<br />
Arbeitsrecht/<strong>Sozialversicherung</strong><br />
1.8.2 Achtung bei Pfändung einer<br />
Urlaubsersatzleistung<br />
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Durch die steuerlichen Än<strong>der</strong>ungen mit 1. Jänner 2001<br />
ist es gar nicht mehr so einfach, den Nettobetrag einer<br />
Urlaubsersatzleistung zu eruieren, da diese nun gemeinsam<br />
mit dem laufenden Bezug sowie mit den sonstigen<br />
Bezügen versteuert wird (siehe dazu mein Beitrag im<br />
letzten BÖB-Journal).<br />
Empfohlen wird daher, zunächst eine Abrechnung ohne<br />
Urlaubsersatzleistung durchzuführen <strong>und</strong> anschließend<br />
eine mit Urlaubsersatzleistung, damit man die<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Lohnsteuer erkennen <strong>und</strong> so die<br />
entsprechende Zuteilung <strong>der</strong> Lohnsteuer vornehmen<br />
kann.<br />
So erhält man dann einen Nettobetrag, welcher <strong>der</strong><br />
Pfändung unterworfen werden kann.<br />
1.9 Son<strong>der</strong>zahlungen<br />
1.9.1 Mischberechnung bei Auslehre<br />
Keine weltbewegende aber eine für Lohnverrechner<br />
lästige Frage wurde nun höchstgerichtlich einer Klärung<br />
zugeführt.<br />
Was ist rechtens in Bezug auf die Berechnung einer<br />
Son<strong>der</strong>zahlung, wenn ein Lehrling während des<br />
Kalen<strong>der</strong>jahres „auslernt“?<br />
Der OGH meint, dass es „einem gerechtenAusgleich <strong>der</strong><br />
Interessen zwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer“<br />
entspricht, wenn man in diesen Fällen generell eine<br />
Mischberechnung anwendet (d. h. die Monate <strong>der</strong> Lehrzeit<br />
sowie die Monate des „Ausgelerntseins“ jeweils<br />
vom Bezug her anteilig berücksichtigt).<br />
Diese Rechtsansicht gilt nur dann nicht, wenn im<br />
Kollektivvertrag <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Fall des Übergangs von<br />
Lehrzeit auf Angestellten- o<strong>der</strong> Arbeiterzeit<br />
ausdrücklich an<strong>der</strong>s geregelt ist. Der Hinweis im<br />
Kollektivvertrag, dass man für den Urlaubszuschuss das<br />
Junigehalt <strong>und</strong> beim Weihnachtsgeld das Novembergehalt<br />
heranzieht, reicht nicht aus, da es den beson<strong>der</strong>en<br />
Fall nicht anspricht (OGH 8 ObA175/00v vom 5. Oktober 2000<br />
= LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 11).<br />
Es spricht einiges dafür, dass diese Entscheidung auch<br />
beim Übergang von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung <strong>und</strong><br />
umgekehrt angewandt werden kann.<br />
Abschnitt 2<br />
<strong>Sozialversicherung</strong><br />
2.1 Entgelt<br />
Wenn ein Arzt, <strong>der</strong> in einem Krankenhaus angestellt <strong>und</strong><br />
ASVG-pflichtversicherter Dienstnehmer ist, Son<strong>der</strong>klassegebühren<br />
erhält, dann handelt es sich (sehr zum<br />
Leidwesen <strong>der</strong> betroffenen Spitäler) dabei um Entgelt<br />
(von dritter Seite), welches <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> beim<br />
Dienstgeber zu unterwerfen ist (VwGH 95/08/0052 vom 20.<br />
September 2000 = LVaktuell,Ausgabe Februar 2001, Seite 16).<br />
2.2 Euro in <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong><br />
Auch in <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong> gibt es vorgeschlagene<br />
Euro-Werte, welche Sie unter www.lvaktuell.at unter<br />
den Topthemen (<strong>Sozialversicherung</strong>) abrufen können.
SEITE 28 LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />
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Außerdem finden Sie diese in LVaktuell, Ausgabe März<br />
2001, Seite 28 veröffentlicht.<br />
2.3 Geschäftsführerhaftung<br />
Von seiner bisherigen Judikatur in Bezug auf die<br />
Geschäftsführerhaftung für offene <strong>Sozialversicherung</strong>sbeiträge<br />
ist <strong>der</strong> VwGH nun abgegangen.<br />
Ihm scheint die Bestimmung des § 67 Abs. 10 ASVG zu<br />
unbestimmt zu sein in Bezug auf die Pflichtenumschreibung<br />
des Dienstgebers, sodass nun <strong>der</strong><br />
<strong>Sozialversicherung</strong> ein weiteres Finanzdebakel droht.<br />
Die in Anspruch genommenen Geschäftsführer dürfen<br />
sich über diesen Formalkniff freuen (VwGH 98/08/0191<br />
vom 12. Dezember 2000 = LVaktuell, Ausgabe März 2001, Seite<br />
17).<br />
2.4 Urlaubsersatzleistung -<br />
- Pflichtversicherung<br />
Für arbeitsrechtliche Zwecke ist die Anzahl von Tagen,<br />
für welche eine Urlaubsersatzleistung gebührt,<br />
kaufmännisch zu r<strong>und</strong>en, sollten sich aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
„Aliquotberechnung“ Kommastellen überhaupt<br />
ergeben.<br />
Lei<strong>der</strong> muss man bei <strong>der</strong> Pflichtversicherungsverlängerung<br />
stets abr<strong>und</strong>en, wodurch sich gegenüber<br />
dem arbeitsrechtlichen Ergebnis Differenzen ergeben<br />
können.<br />
In die Arbeitsbescheinigung für Zwecke <strong>der</strong> Arbeitslosigkeit<br />
sollte außerdem auch <strong>der</strong> abger<strong>und</strong>ete Wert<br />
eingetragen werden, da hier ein Gleichlauf mit <strong>der</strong> GKK<br />
gewünscht ist.<br />
Für Zwecke <strong>der</strong> Lohnpfändung hingegen ist das<br />
arbeitsrechtliche Ergebnis heranzuziehen (also jenes,<br />
welches durch kaufmännische R<strong>und</strong>ung erzielt wurde).<br />
Abschnitt 3<br />
Steuerrecht<br />
3.1 DB, DZ <strong>und</strong> Kommunalsteuer<br />
3.1.1 Wesentlich beteiligte<br />
Gesellschafter - Geschäftsführer<br />
<strong>Sozialversicherung</strong>/Steuerrecht<br />
Der Verfassungsgerichtshof hat mit zwei Entscheidungen<br />
alle Hoffnungen zunichte gemacht, dass<br />
dem Treiben in Bezug auf wesentlich beteiligte<br />
Gesellschafter hinsichtlich DB, DZ <strong>und</strong> Kommunalsteuereinbezug<br />
ein Ende bereitet werden könnte.<br />
Nachdem dem VwGH an <strong>der</strong> eigenen Judikatur massive<br />
Zweifel erwachsen waren <strong>und</strong> deshalb <strong>der</strong> VfGH<br />
angerufen wurde, kam postwendend die Bestätigung,<br />
dass die Judikatur des VwGH an <strong>und</strong> für sich richtig war.<br />
Damit muss man weiterhin weisungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
in die DB, DZ- <strong>und</strong><br />
Kommunalsteuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage einbeziehen,<br />
wenn nicht ein ausreichendes Unternehmerrisiko<br />
nachgewiesen werden kann. Sollte dies bisher nicht<br />
geschehen sein, so sollte man sein Vorhaben zumindest<br />
offen legen, um nicht ein Finanzstrafverfahren zu<br />
riskieren.<br />
Untaugliche Kriterien für ein Unternehmerrisiko sind<br />
nach <strong>der</strong> Judikatur des VwGH die Übernahme eines<br />
Kreditausfallshaftungsrisikos durch den geschäftsführenden<br />
Gesellschafter genauso wie die Tatsache, dass<br />
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BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
Weisungsfreiheit besteht <strong>und</strong> kein Arbeitsrecht<br />
anwendbar ist.<br />
Chancen hat man auf <strong>der</strong> Einnahmenseite, wenn keine<br />
monatlichen Fixbeträge vereinbart werden, son<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Bezug zum Großteil entwe<strong>der</strong> variabel gestaltet ist<br />
o<strong>der</strong> wenn zwar ein Fixbezug vereinbart wurde, dieser<br />
aber aufgr<strong>und</strong> verfehlter Vorgaben mindestens um 30<br />
% herabgesenkt werden kann (VfGH G 109/00-10 vom 1.<br />
März 2001 sowie VfGH G 110/00-7 vom 7. März 2001 =<br />
LVaktuell,AusgabeApril 2001, Seite 20).<br />
3.2 Dienstreise<br />
3.2.1 Kollektivvertrag für Angestellte<br />
im Handel<br />
Seit 1. Jänner 2000 gibt es bei diesem Kollektivvertrag<br />
einen neuen Dienstreisebegriff, <strong>der</strong> jedoch für<br />
die ständigen Außendienstmitarbeiter Probleme<br />
aufwirft.<br />
Nach Meinung <strong>der</strong> Arbeitgebervertretungen ist dieser<br />
nämlich nicht (mehr) auf Vertreter anwendbar, da eine<br />
Dienstreise dann vorliegt, wenn <strong>der</strong> Angestellte den<br />
Dienstort vorübergehend verlässt.<br />
Man hört bereits verstärkt davon, dass sich manche<br />
Finanzämter <strong>der</strong> Betrachtungsweise <strong>der</strong> Arbeitgebervertretungen<br />
anschließen <strong>und</strong> Dienstreisen von<br />
Vertretern im Handel nach <strong>der</strong> Legaldefinition<br />
beurteilen, was zu größeren Nachfor<strong>der</strong>ungen<br />
anlässlich von Lohnsteuerprüfungen geführt hat.<br />
Es empfiehlt sich daher, eine Anfrage nach § 90 EStG<br />
einzureichen, damit man für die Zukunft größere<br />
Schäden vermeiden kann.<br />
3.3 Dienstvertrag - Werkvertrag<br />
In einem zweifellos interessanten Erkenntnis stellte<br />
<strong>der</strong> VwGH fest, dass es sehr wohl möglich sei, die<br />
Reiseleitung für ein Reisebürounternehmen in einem<br />
steuerlichen Werkvertrag durchzuführen.<br />
Wenn im Vertrag ein Recht auf Auftragsablehnung<br />
eingeräumt wird, so kann niemals ein steuerliches<br />
Dienstverhältnis gegeben sein, da dies ein immenses<br />
Unternehmerrisiko bedeutet (VwGH 99/13/0223-7 vom<br />
20. Dezember 2000 = LVaktuell, Ausgabe April 2001, Seite<br />
22ff)<br />
In <strong>der</strong> April-Ausgabe von LVaktuell finden Sie unter<br />
an<strong>der</strong>em jenen Vertragstext, welcher im konkreten<br />
Verfahren steuerlich „gehalten“ hat.<br />
3.4 Euro im Steuerrecht<br />
Die voraussichtlichen neuen Euro-Werte im Bereich<br />
des Steuerrechts sind als Entwurf verfügbar.<br />
Veröffentlicht sind sie in LVaktuell, Ausgabe Februar<br />
2001. Sie können auch in <strong>der</strong> Homepage von<br />
LVaktuell eingesehen werden (www.lvaktuell.at,<br />
Button Toppthemen, Steuerrecht).<br />
3.5 Lohnsteuerrichtlinien 2001<br />
Endgültig veröffentlicht sind nun die neuen<br />
Lohnsteuerrichtlinien 2001, welche durch das<br />
Budgetbegleitgesetz eine Aktualisierung notwendig<br />
machten (= LVaktuell,Ausgabe Februar 2001, Seite 24ff) .<br />
Den Volltext können Sie unter<br />
herunterladen.<br />
www.bmf.gv.at
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BILANZBUCHHALTER LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG<br />
SEITE 29<br />
06/2001<br />
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Gegenüber den Ausführungen, die Sie bereits im letzten<br />
BÖB-Magazin<br />
Abweichungen.<br />
lesen konnten, gibt es minimale<br />
� Die wichtigste ist sicherlich jene, dass bei<br />
Urlaubsersatzleistungen, welche nicht neben<br />
laufendem Bezug bezahlt werden, nun trotzdem<br />
steuerlich eine Aufteilung in laufenden <strong>und</strong><br />
sonstigen Bezug vorgenommen wird.<br />
�<br />
Diesbezüglich standen vorher beim BMF zwei<br />
Versionen zur Debatte.<br />
Ebenfalls interessant ist die Aussage, dass<br />
Urlaubsersatzleistungen, welche im Konkursverfahren<br />
geleistet werden bzw. in Nachzahlungen,<br />
Vergleichen <strong>und</strong> Kündigungsentschädigungen<br />
stecken, nicht wie „Urlaubsersatzleistungen“<br />
besteuert werden, son<strong>der</strong>n<br />
nach § 67 Abs. 8 lit. c bzw. g EStG 1988 (1/5<br />
steuerfrei, <strong>der</strong> Rest nach Tarif = Nachfolgebestimmung<br />
für den Belastungsprozentsatz).<br />
3.6 Steuertarif <strong>und</strong> Beihilfenrecht<br />
Diesmal hat es einer Beschwerde beim Verfassungsgericht<br />
standgehalten, unser Steuertarif <strong>und</strong> das<br />
Beihilfenrecht.<br />
Sie wurde mit ausführlicher Begründung vom VfGH<br />
abgewiesen <strong>und</strong> uns bleibt ein weiteres Familienpaket<br />
mit komplizierten Umstellungen erspart (VfGH B 1340/00-<br />
9 vom 30. November 2000 = LVaktuell, Ausgabe März 2001, Seite<br />
24) .<br />
3.7 Werbungskosten<br />
3.7.1 Arbeitszimmer<br />
Normalerweise ist die Aufbewahrung privater<br />
Gegenstände imArbeitszimmer steuerlich schädlich.<br />
Sollte jedoch das in Anspruch genommene<br />
Flächenausmaß nicht über 5 % <strong>der</strong> Arbeitszimmerfläche<br />
hinausgehen, dann hat dies für die Steuererklärung keine<br />
Auswirkungen (VwGH 95/15/0186 vom 31. Oktober<br />
2000 = LVaktuell,Ausgabe Jänner 2001, Seite 22).<br />
Wilhelm Kurzböck:<br />
selbständiger Personalverrechnungsseminartrainer seit 1996 bei privaten Seminarveranstaltern, bei WIFIS sowie<br />
Leiter von Lohnverrechnungsworkshops zahlreicher größerer Firmen (u. a. bei Trenkwal<strong>der</strong>, Plantreuhand Wien,<br />
etc.);<br />
Mitglied <strong>der</strong> Prüfungskommission für die Personalverrechnerprüfung am WIFI OÖ;<br />
Zuvor war er als Personalverrechner, Personalleiter <strong>und</strong> Rechnungswesenleiter im Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebereich<br />
tätig. Im Zweitberuf freiberuflicher Chefredakteur für das Lohnverrechnungsmagazin LVaktuell bei Verlag Linde;<br />
Wilhelm Kurzböck ist verheiratet <strong>und</strong> Vater zweier Kin<strong>der</strong>.<br />
Die Zeitschrift für den Personalverrechner<br />
Jeden Monat aktuelle Beiträge r<strong>und</strong> um die Lohnverrechnung aus<br />
Arbeitsrecht, Steuerrecht & <strong>Sozialversicherung</strong>srecht<br />
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Kommentierung <strong>der</strong> jeweils neuesten OGH-, VwGH- <strong>und</strong> VfGH-<br />
Entscheidungen<br />
Erklärungen zu Gesetzen <strong>und</strong> Gesetzesvorhaben durch<br />
praktische Beispiele<br />
Literaturtipps<br />
Rechenbeispiele mit Lösungen zum jeweils aktuellen<br />
Schwerpunktthema<br />
Basis- <strong>und</strong> Spezialwissen in Frage <strong>und</strong> Antwort<br />
Ideal für den Praktiker!<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet...<br />
www. LVaktuell.<br />
at<br />
Missverständnis<br />
„Zu Ihrem Vorhalt“<br />
Mein Mann <strong>und</strong> ich stehen täglich von früh bis spät auf unseren Beinen im Geschäft. Wir fallen<br />
abends todmüde ins Bett, wo uns, bevor wir noch „Gute Nacht“ sagen können, die Augen<br />
zufallen.<br />
Und Sie fragen nach <strong>der</strong> Liebhaberei*?<br />
Das kann ich nicht verstehen. Unsere Situation ist eben so. Wir hätten es auch gern an<strong>der</strong>s.<br />
* Eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen zu keinen positiven Einkünften führt. Die Verluste daraus werden steuerlich nicht wirksam.
SEITE 30<br />
D<br />
ieser Kongreß wurde vom BVBC- Bonn<br />
(B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter <strong>und</strong><br />
Controller e.V,) unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft <strong>der</strong><br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Rhein-Neckar <strong>und</strong> in<br />
Partnerschaft mit dem BVBC-Landesverband<br />
Baden-Württemberg e.V in <strong>der</strong> Stadthalle von<br />
Hockenheim für die Vereinsmitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> anläßlich<br />
des 25-jährigen Bestehens des BVBC veranstaltet.<br />
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B<br />
Die Kernthemen waren:<br />
Internationale Rechnungslegung nach IAS <strong>und</strong><br />
US-GAAP<br />
Fast Close – Effiziente <strong>und</strong> zeitnahe Jahresabschlußerstellung;<br />
Der Controller als interner- u. externer Berater<br />
sowie Existenzaufbau- u. -sicherungsbegleiter;<br />
Führungskompetenz <strong>und</strong> Führungsverantwortung.<br />
Fazit:<br />
BILANZBUCHHALTER DEUTSCHLANDS<br />
edingt durch die zunehmende Internationalisierung<br />
<strong>und</strong> Globalisierung des Wirtschaftsmarktes<br />
stehen immer mehr Unternehmen vor <strong>der</strong><br />
Entscheidung ihre Rechnungslegung an internationale<br />
Rechnungslegungsstandards – IAS o<strong>der</strong><br />
US-GAAP - anzupassen. Denn in <strong>der</strong> Zukunft wird<br />
man ohne eine diese sog. „Visitenkarten“ als<br />
Unternehmer am Markt nicht mehr auftreten<br />
können, weil diese Standards die Unternehmen<br />
einfach vergleichbarer <strong>und</strong> transparenter machen<br />
<strong>und</strong> sich dadurch viele Vorteile in <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Zusammenarbeit ergeben.<br />
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
B<strong>und</strong>eskongress in Hockenheim:26.-28. April 2001<br />
Ausblick “Der Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller<br />
in <strong>der</strong> Pole-Position”<br />
Die Zukunft <strong>der</strong> deutschen Rechnungslegung<br />
von Gottfried Rupp<br />
stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> WiBiCo<br />
D<br />
amit betrifft die Anwendung internationaler<br />
Rechnungslegungsgr<strong>und</strong>sätze auch Unternehmen,<br />
die nicht an einer Börse notieren. Ob man<br />
sich für IAS o<strong>der</strong> US-GAAP entscheidet, bestimmt<br />
im Gr<strong>und</strong>e nur <strong>der</strong> Markt. Ganz unabhängig, wie die<br />
Kommission <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft in<br />
Brüssel entscheiden wird.<br />
D<br />
er Bilanzbuchhalter/Controller muß daher in<br />
<strong>der</strong> Zukunft sowohl IAS <strong>und</strong> US-GAAP<br />
beherrschen um diesen großen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
gewachsen zu sein.<br />
B<br />
edingt durch diese internationalen Trends<br />
ung:<br />
ergibt sich automatisch die nächste Anfor<strong>der</strong>-<br />
Fast Close.<br />
Standardisierte Quartals- <strong>und</strong><br />
Jahresabschlüsse bzw. Konzernabschlüsse zum<br />
laufenden Monatsreporting gehören in Zukunft<br />
einfach zur Tagesarbeit.<br />
U<br />
m dies alles bewältigen zu können, benötigt <strong>der</strong><br />
Bilanzbuchhalter/Controller immer mehr<br />
entsprechende Führungskompetenz <strong>und</strong> Führungsverantwortung<br />
sowie die Fähigkeiten eines Beraters.<br />
A<br />
us diesem Gr<strong>und</strong>e dürfen wir Bilanzbuchhalter/Controller<br />
nebst <strong>der</strong> fachlichen Weiterbildung<br />
auch die Persönlichkeitsfortbildung nicht<br />
vernachlässigen.<br />
Am B<strong>und</strong>eskongreß des BVBC in Hockenheim nahmen<br />
für den Wiener Bilanzbuchhalter/Controller-Klub die<br />
beiden Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, Herr Dietfried Dinhobel <strong>und</strong><br />
Herr Gottfried Rupp teil.<br />
Humor macht das Bilanzbuchhalterleben leichter!<br />
In <strong>der</strong> Strafsachenstelle des Finanzamt Wieden melden sich zwei Damen, Mutter <strong>und</strong> Tochter, sie möchten eine Anzeige<br />
zu Protokoll geben. Der Beamte greift zu Papier <strong>und</strong> Kuli <strong>und</strong> ist bereit. Die Mutter hebt an: „Meine Tochter ist mit<br />
dem Malermeister Leopold K. verheiratet <strong>und</strong> er schlägt sie!“ Der Beamte will schon unterbrechen, da fährt die Mutter<br />
fort: „Zur Steuer verhält er sich genau so schlecht.“ Und zur Tochter: „Gib her die Biachln.“ Die Tochter legt einen Stoß<br />
von sieben ausgeschriebenen Schulheften auf den Tisch: „Das sind die schwarzen Einnahmen von meinem Mann. Mehr<br />
hab’ich in <strong>der</strong> G’schwindigkeit net erwischt!“<br />
Der Beamte nimmt die Personaldaten auf <strong>und</strong> hält fest: „Sieben Kleinquarthefte, die nicht erklärte Einnahmen des<br />
Leopold K. erhalten.“<br />
Zwei Tage später fährt die Tochter im Taxi vor, betritt strahlend die Strafsachenstelle, freut sich, dass sie gleich<br />
denselben Beamten wie<strong>der</strong> trifft <strong>und</strong> stößt freudig hervor: „Es ist alles in Ordnung! Wir haben uns wie<strong>der</strong> versöhnt.<br />
Kann ich die Büchln wie<strong>der</strong> hab’n?“ Es war schwierig, ihr verständlich zu machen, dass eine Anzeige, einmal<br />
losgelassen, nicht mehr rückholbar ist.
KLUBNACHRICHTEN<br />
B ILANZBUCHHALTE R<br />
SEITE 31 xx<br />
06/2001<br />
Vorarlberg Wien<br />
Bei Erfahrungsaustausch - Veranstaltungen (Erfa) sind keine Anmeldungen nötig <strong>und</strong> für Stammitglie<strong>der</strong> WiBiCo <strong>und</strong><br />
Doppelmitglie<strong>der</strong> NÖBBC/WiBiCo kostenfrei. Gäste ATS 380,--/ Erfa. Son<strong>der</strong>veranstaltungen sind immer kostenfrei!<br />
Termine Veranstaltungen<br />
Mittwoch, 20. Juni 2001, 19.00 Controlling-Plattform - kostenfrei<br />
“Flexible Budgetierung in dynamischen Märkten - Wieviel Flexibilität<br />
verlangt <strong>der</strong> Markt ?”<br />
Dr. Georg Tichy, Liter<br />
Controlling, Connect Austria GmbH, Wien<br />
Hotel Vienna Plaza, Schottenring 11, 1010 Wien<br />
Anmeldung unter Fax 368 68 38 o<strong>der</strong> e-mail: ausbildung@oeci.at unbedingt notwendig !<br />
Donnerstag, 21. Juni 2001 Sommernachtsfest - Die Wiener Schule <strong>der</strong> Medizin<br />
14,45 bis 21,00 Uhr<br />
Mittwoch,12.September 2001 Controlling-Plattform - kostenfrei<br />
19,00 Uhr Projektcontrolling - agieren statt reagieren - Praxisbericht eines<br />
Beratungsunternehmens<br />
Mag.Wolfgang Rabl, geschäftsführen<strong>der</strong> Gesellschafter, next level consulting, Wien<br />
Hotel Vienna Plaza, Schottenring 11, 1010 Wien<br />
Anmeldung unter Fax 368 68 38 o<strong>der</strong> e-mail: ausbildung@oeci.at unbedingt notwendig !<br />
Vorschau Seminare:<br />
Montag, 17.September 2001 Der Weg zum EURO - jetzt wird es ernst !<br />
Mag. Roland Eisner, Steuer- <strong>und</strong> Wirtschaftsberatung Hübner & Hübner<br />
Montag, 8. Oktober 2001 Internationale Bilanzierung US-GAAP<br />
Mag. Karl Hengstberger, CPA, StB/WP, Hübner & Hübner<br />
Montag, 12. November 2001 Bilanz 2001/Steuern 2001-02, 1.Termin<br />
Mag. Roland Eisner, Steuer- <strong>und</strong> Wirtschaftsberatung, Hübner & Hübner<br />
Samstag, 1.Dezember 2001 Bilanz 2001/Steuern 2001/02, 2. Termin<br />
Mag. Roland Eisner, Steuer- <strong>und</strong> Wirtschaftsberatung, Hübner & Hübner<br />
Vorschau Reisen<br />
Samstag, 29.September 2001 Herbstfahrt<br />
Nutzen Sie dasAngebot: Wer jetzt Mitglied im Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub -WiBiCo<br />
wird, zahlt erstmals 2002 (!) den Mitgliedsbeitrag (<strong>der</strong>zeit EUR 55 p. a.). Kontaktieren Sie uns,<br />
verlangen Sie vom WiBiCo-Büro (Telefon/Fax 01/36 97 857 o<strong>der</strong> e-mail wibico@wibico.at) unsere<br />
Verbandszeitung, das "WIBI-Journal, Informationsmaterial über uns sowie die Beitrittserklärung !<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
Vorabinformation: Homepage www.wibico.at<br />
WiBiCo Vorstand e-mail Adressen<br />
Dietfried K. Dinhobel dietfried.dinhobel@chello.at<br />
Leopold Edelmaier l.edelmaier@netway.at<br />
Karl Hacker karl.hacker@aon.at<br />
Gottfried Rupp Gottfried.Rupp@datentechnik.com<br />
Katharina Stadlmann katharina.stadlmann@utanet.at<br />
Gerhard Zavis zavis.wibico@aon.at<br />
WiBiCo-Büro:Radelmayerg. 16/3, Tel/Fax (01) 369 78 57<br />
Wiener Bilanzbuchhalter/Controller Klub<br />
DER Interessensverband für<br />
Führungskräfte & Spezialisten im<br />
Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />
gegründet 1966<br />
e-mail:wibico@wibico.at
SEITE 32<br />
490 Mitglie<strong>der</strong> vertrauen dem drittgrössten Club<br />
Österreichs, dem NÖBBC. Am 11. 5. 2001 haben wir<br />
die 9. Generalversammlung abgehalten. Vorstand<br />
<strong>und</strong> Rechnungsprüfer wurden einstimmig gewählt.<br />
Vorstand<br />
Jutta Reiter Obfrau<br />
Mag. Günter Hendrich Obmann-Stellvertreter<br />
Rupert Daxböck Kassier<br />
ThomasAigner Kassier-Stellvertreter<br />
Waltraud Hinterberger Schriftführer<br />
Inge Grabensteiner Schriftführer-Stellvertreter<br />
Rechnungsprüfer<br />
Martin Enzinger <strong>und</strong> Hildegard Stepke (neu)<br />
Herr Mag. Roman Jungwirth, Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />
„Betriebswirtschaftliche Weiterbildung“ hat über<br />
die Bedeutung <strong>und</strong> den Stellenwert <strong>der</strong> Deckungsbeitragsrechnung<br />
referiert – herzlichen Dank.<br />
Im Namen unserer Hausbank Oberbank durften wir<br />
unsere Mitglie<strong>der</strong> zum Buffet bitten. Neben vielen<br />
beruflichen Diskussionen kam auch <strong>der</strong> private<br />
Kontakt nicht zu kurz.<br />
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Rückblick<br />
Viele erfolgreiche Veranstaltungen auf hohem<br />
Niveau wurden abgehalten z. B. ein 3-tägiges<br />
Steuerseminar (Einkommensteuer- <strong>und</strong> Umsatzsteuerrichtlinien)<br />
Das Mitglie<strong>der</strong>service wurde deutlich ausgebaut<br />
Eine eigene Homepage wurde entwickelt <strong>und</strong> ist<br />
bereits für alle Interessierten verfügbar.<br />
www.noebbc.at<br />
Sowohl bei den Gewerblichen als auch bei den<br />
Selbständigen Buchhaltern stellt NÖ wichtige<br />
Funktionäre (Andreas Stadler bei den GBH,<br />
Rupert Daxböck bei den SBH)<br />
Der NÖBBC för<strong>der</strong>t die berufliche<br />
Weiterentwicklung seiner Mitglie<strong>der</strong><br />
durch folgendeAktivitäten<br />
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Fachveranstaltungen werden von erfahrenen<br />
Praktikern gehalten <strong>und</strong> sind meist durch den<br />
Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />
Erfahrungsaustausch mit erfahrenen<br />
KollegInnen<br />
Jobbörsen: Firmen suchen laufend gute MitarbeiterInnen<br />
– wir senden solche Anfragen an<br />
unsere Mitglie<strong>der</strong><br />
Unterstützung bei <strong>der</strong> Lösung von Steuerproblemen<br />
KLUBNACHRICHTEN BILANZBUCHHALTER Nie<strong>der</strong>österreich<br />
06/2001<br />
Unser Auftrag ist Ihre Weiterbildung<br />
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Begünstigter Bezug von Fachliteratur<br />
(Bilanzbuchhalterjahrbuch, ...)<br />
Der unentgeltliche Bezug des BÖB-Journals<br />
Vorschau<br />
Für den Herbst 2001 haben wir einen neuen Schwerpunkt<br />
gesetzt: Unsere bewährten <strong>und</strong> bekannten<br />
Steuerseminare werden auch den Selbständigen<br />
<strong>und</strong> Gewerblichen Buchhaltern angeboten. Diese<br />
beiden Berufsgruppen sollen auch kostengünstig<br />
Seminare besuchen können:<br />
Einkommensteuer- <strong>und</strong><br />
Umsatzsteuerrichtlinien,<br />
Wie<strong>der</strong>holungsseminar an 3 Samstagen in <strong>der</strong><br />
Autobahnraststätte Grossram<br />
(Details in unserem Veranstaltungsprogramm)<br />
Wir sprechen alle Bilanzbuchhalter, GBH, SBH,<br />
Controller <strong>und</strong> Führungskräfte im Finanz- <strong>und</strong><br />
Rechnungswesen an. Weitere Informationen <strong>und</strong><br />
Unterlagen erhalten Sie bei:<br />
Nie<strong>der</strong>österreichischer Bilanzbuchhalterclub<br />
3100 St. Pölten<br />
Neugebäudeplatz 6/2/12<br />
Telefon: 02762 – 62075 Fax: 02762 – 62075 32<br />
e-mail:office@noebbc.at<br />
home-page: www.noebbc.at<br />
Ab Herbst haben wir ein reichhaltes Veranstaltungsprogramm<br />
an den Standorten St. Pölten <strong>und</strong><br />
Mödling anzubieten:<br />
8.9.2001 (Samstag): NÖBBC Tennisturnier,<br />
Landessportschule St. Pölten, ganztägig. Neben<br />
Tennis für Profis auch ein Trainer für Anfänger;<br />
<strong>der</strong> persönliche Kontakt <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> steht im<br />
Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>.<br />
22.9., 29.9. <strong>und</strong> 6.10.2001: Einkommensteuer<strong>und</strong><br />
Umsatzsteuerrichtlinien in 3 Teilen<br />
(Wie<strong>der</strong>holung)<br />
Autobahnstation Grossram (A1 – auf halbem Weg<br />
zwischen St. Pölten <strong>und</strong> Wien, jeweils 9.00 – 14.00<br />
Uhr. Referenten: Dr. Kittinger (FLD Wien, NÖ,<br />
Bgld.) <strong>und</strong> Dr. Trauner (Finanzamt Hollabrunn)<br />
Kostenpflichtig: Mitglie<strong>der</strong> (NÖ, BÖB, WIBICO,<br />
an<strong>der</strong>e Clubs):ATS 1.500,--, GästeATS 2.500,--.<br />
12.10.2001 Kostenrechnung für Klein- <strong>und</strong><br />
Mittelbetriebe,<br />
WIFI St. Pölten, 18 – 21 Uhr,<br />
Referent: Dr. Felix Hammerschmidt,<br />
Wirtschaftsprüfer.
Der Club OÖ Bilanzbuchhalter (COB ist viel kürzer)<br />
hat seinen ersten Geburtstag gefeiert <strong>und</strong> kann auf<br />
ein Jahr mit<br />
I<br />
Viel Arbeit<br />
Vielen Veranstaltungen<br />
Einigen Enttäuschungen<br />
Grossen Erwartungen <strong>und</strong><br />
165 Mitglie<strong>der</strong><br />
zurückblicken<br />
n Kooperation mit dem BFI Oberösterreich wurde<br />
eine laufende Veranstaltungsreihe „COB aktuell“<br />
begonnen. Seit Oktober 2000 wurden sechs Veranstaltungen<br />
durchgeführt. Nur ein Kurs musste wegen<br />
zu wenigen Teilnehmern abgesagt werden.<br />
F<br />
ür das gesamte Kursjahr 2001/2002 wurden mit<br />
dem BFI sieben Abendveranstaltungen vorbereitet.<br />
Im BFI Kursbuch wurde ein sichtbarer<br />
Hinweis auf dieArbeit des COB angebracht.<br />
E<br />
rstmals wird in Linz ein Englisch-Kurs speziell<br />
für Buchhalter (nicht Steuerberater <strong>und</strong><br />
Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>) angeboten, um eine gute<br />
Basis für die Internationalisierung zu bieten.<br />
P<br />
arallel dazu wurde mit an<strong>der</strong>en Unternehmen<br />
drei Informationsveranstaltungen zu verschiedenen<br />
Themen organisiert. Im nächsten Jahr sind<br />
drei <strong>der</strong>artige Veranstaltungen vorgesehen.<br />
KLUBNACHRICHTEN<br />
B ILANZBUCHHALTE R<br />
SEITE 33 xx<br />
06/2001<br />
COB wurde 1 Jahr!<br />
Oberösterreich<br />
Vorarlberg<br />
BMD FiBu Basispaket<br />
BMD Personalverrechnung<br />
BMD Anlagenbuchhaltung<br />
I<br />
D<br />
M<br />
CLUB OÖ BILANZBUCHHALTER (COB@LIWEST.AT)<br />
P.A. GERHARD PEIRHOFER, 4053 HAID, GABLONZERWEG 3,<br />
TELEFON + FAX: 07229-89491<br />
OBERBANK KONTO 591-0071/33, BLZ 15008 DVR 1055381<br />
m Herbst wird erstmals eine Art Stammtisch <strong>der</strong><br />
Bilanzbuchhalter beginnen. Diese eher unkonventionelle<br />
Möglichkeit des Gedankenaustausches<br />
in den Bezirksstädten Oberösterreichs stellt den<br />
Versuch eines noch aktiveren Vereinslebens dar.<br />
W<br />
ir informieren laufend unsere Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />
über 350 Interessenten aus Oberösterreich.<br />
Einen Wunsch möchte <strong>der</strong> Vorstand an alle Bilanzbuchhalter<br />
in Oberösterreich weitergeben:<br />
er COB kann seine Aktivitäten für seine<br />
Mitglie<strong>der</strong> besser erfüllen, wenn viele BilanzbuchhalterInnen<br />
dem COB Ihr Vertrauen schenken.<br />
Geben Sie unsere Adresse daher an Ihnen bekannte<br />
Personen, die vielleicht Interesse am COB haben,<br />
weiter.Auch wir freuen uns über neueAdressen.<br />
A<br />
ls Obmann des COB darf ich mich bei unseren<br />
Mitglie<strong>der</strong>n für Ihr Vertrauen bedanken <strong>und</strong><br />
kann versichern, dass wir auch weiterhin für Sie<br />
arbeiten werden.<br />
ein persönlicher Dank geht auch an alle<br />
Funktionäre <strong>und</strong> freiwilligen Mitarbeiter, die<br />
im letzten Jahr zahlreiche St<strong>und</strong>en für den COB tätig<br />
waren.<br />
Ihr Gerhard Peirhofer<br />
PS: unsere Homepage ist fast fertig (auch wenn die<br />
Fotos noch zu wünschen übrig lassen)<br />
www.cob.co.at<br />
FÜR GEWERBLICHE<br />
BUCHHALTER<br />
II<br />
SELBSTSTÄNDIGE<br />
I<br />
www.bmd.at
SEITE BILANZBUCHHALTE 34 R<br />
KLUBNACHRICHTEN BILANZBUCHHALTE SEITE xx R<br />
06/2001<br />
Bilanzbuchhalter / Controller<br />
BClub Vorarlberg<br />
Bilanzbuchhalter/Controller-Club Vorarlberg<br />
p.a. Franz Asanger, 6842 Koblach, Diesenäuele 28<br />
Telefon: 05523 51762 Fax 05523 51762 7<br />
E-mail asanger.franz@utanet.at<br />
Das Seminar „Betriebsprüfung! Was nun?“ wurde von 19 Teilnehmern besucht.<br />
Die nächsten Veranstaltungen:<br />
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„Von <strong>der</strong> Buchhaltung zum Controlling“<br />
Warum ist es so wichtig, dass auch <strong>der</strong> Buchhalter ein „Controlling-Verständnis“ hat?<br />
Seminar am Mittwoch den 20.06.2001 14:00 – 17:00 im WIFI- Hohenems<br />
Referent ist Hr. Stafan Palcic, Unternehmensberater in Götzis<br />
„Neues in <strong>der</strong> gewerblichen <strong>Sozialversicherung</strong>“<br />
im Oktober 2001<br />
„Insolvenzursachen – Insolvenzvermeidung“<br />
im November 2001<br />
BILANZBUCHHALTER- <strong>und</strong> Controller Klub<br />
des WIFI Steiermark<br />
Graz: Bernd Wurditsch - Betriebswirtschaftliches Referat des WIFI Körblergasse 111<br />
8010 Graz, Austria Tel: 0316/602/426 Fax: 0316 602/402, E-mail: bernd.wurditsch@wifi.wkstmk.at<br />
Detlev Karel: E-Mail: detlev.karel@iic.wifi.at<br />
Lorenz Peinhopf: Kärntnerstr.312, 8700 Leoben Tel: 03842/28-7-65, E-mail: lorenz.peinhopf@utanet.at<br />
Controlling: Helga Flecker: E-mail: helga.flecker@aon.at<br />
Hannes Gottmann, E-mail: hannes@gottmann.com<br />
Was bietet Ihnen <strong>der</strong> BIBU/CC?<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung durch<br />
Fachinformationen – Fachseminare - Fachliteratur<br />
Möglichkeit des Erfahrungsaustausches bei diversen Veranstaltungen<br />
Monatlicher Klubabend im Hendleck Grabenstrasse<br />
Sportliche <strong>und</strong> kulturelle Veranstaltungen<br />
Informationsveranstaltungen auf steuerlichen, rechtlichen <strong>und</strong> betriebswirtschaftlichen<br />
Gebieten zu kostengünstigen Tarifen.<br />
Was erwartet <strong>der</strong> BIBU/CC von Ihnen?<br />
Vorarlberg<br />
KLUBNACHRICHTEN<br />
Steiermark<br />
zahlreiche Teilnahme an Veranstaltungen<br />
Wenn möglich Ihre aktive Mitarbeit durch Erfahrungsberichte aus <strong>der</strong> Praxis<br />
Ihre Anregungen zur Klubarbeit<br />
Mitgliedsbeitrag in Höhe von ATS 300,-- (Euro 21,80) pro Jahr<br />
WIFI<br />
bedeutet<br />
Vorsprung<br />
06/2001
Sehr geehrte Frau Bilanzbuchhalterin,<br />
sehr geehrter Herr Bilanzbuchhalter !<br />
Sie haben beim WIFI Ihrer Wirtschaftskammer die<br />
Bilanzbuchhalterprüfung erfolgreich abgelegt.<br />
Sie sind in <strong>der</strong> Wirtschaft Österreichs in Ihrem Beruf als<br />
Bilanzbuchhalter im Rechnungswesen, beim Steuerberater<br />
o<strong>der</strong> selbstständig tätig.<br />
Sie sind an beruflicher <strong>und</strong> fachlicher Hilfe durch<br />
unabhängige Vereinigungen interessiert <strong>und</strong> wollen sich<br />
fachlich auf dem Laufenden halten.<br />
Wie profitieren Sie von einer solchen Gemeinschaft?<br />
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Dann dürfen wir Ihnen unsere Dienste anbieten<br />
Seminare zu erschwinglichen Preisen in ganz Österreich,<br />
soweit diese nicht vom WIFI o<strong>der</strong> BFI angeboten werden.<br />
Gruppenversicherung für Gewerbliche <strong>und</strong> Selbstständige<br />
(Bilanz)Buchhalter.<br />
Fachinformationen in Steuerrecht, Bilanzrecht, Handelsrecht<br />
<strong>und</strong> preisgünstige Fachliteratur.<br />
Beratung in Fragen <strong>der</strong> EDV-Ausstattung. Gruppenangebote<br />
von FIBU-Software.<br />
Interessenvertretung – wir setzen uns weiterhin intensiv<br />
dafür ein, die <strong>der</strong>zeit eingeschränkten Berufsbefugnisse<br />
zu erweitern.<br />
Laufen<strong>der</strong> Erfahrungsaustausch mit an<strong>der</strong>en Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen in den einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>klubs.<br />
Name <strong>und</strong> Vorname:<br />
Werist<strong>der</strong>BÖB?<br />
B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter<br />
Gegründet: 17. April 1989<br />
Vorstand: Wilhelm Budai (Wien), Präsident<br />
Walter Rosenauer (Wien), Vizepräsident<br />
Anna-Maria Staindl<br />
(Wien <strong>und</strong> Burgenland), Kassierin<br />
Erwin Zehetner (Obmann Burgenland)<br />
Detlev Karel (Obmann Steiermark)<br />
Gerhard Peirhofer (Obmann Oberösterreich)<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>: die einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>-Klubs<br />
a.o. Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> För<strong>der</strong>er: 1.248<br />
Von den r<strong>und</strong> 18.000 BilanzbuchhalterInnen, die es<br />
heute in Österreich gibt, sind bereits 8.500, die den BÖB –<br />
B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter –<br />
nahe stehen bzw. unterstützen.<br />
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BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Ziele des BÖB – B<strong>und</strong>esverbandes<br />
<strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter:<br />
Schaffung eines Gesetzes, wodurch Bilanzbuchhalter<br />
auch selbstständig arbeiten dürfen (bereits erreicht).<br />
Als nächster Schritt geht es um die Erweiterung<br />
unseres Berechtigungsumfanges, <strong>der</strong> unserer hohen<br />
Ausbildung <strong>und</strong> unserer Praxis entspricht.<br />
Öffentlichkeitsarbeit, damit je<strong>der</strong> Unternehmer über<br />
die ausgezeichnete Ausbildung <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter,<br />
die drei Jahre dauert, informiert ist.<br />
Vertretung <strong>der</strong> beruflichen Interessen aller Bilanzbuchhalter<br />
in <strong>der</strong> Öffentlichkeit – nicht nur in<br />
Österreich, son<strong>der</strong>n auch in Europa (speziell:<br />
Brüssel).<br />
Unterstützung <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter in ihrer Eigenschaft<br />
als Führungskraft im Rechnungswesen.<br />
Hohes Niveau halten <strong>und</strong> verbessern mittels Seminaren<br />
<strong>und</strong> Erfahrungsaustausch.<br />
Berufs- <strong>und</strong> Gehaltsstatistiken mit Hintergr<strong>und</strong>informationen<br />
für ganz Österreich.<br />
Jobbörse.<br />
JA, ich möchte Mitglied des BÖB werden. Mit dieser Mitgliedschaft erwerbe ich gleichzeitig<br />
das Abonnement des BÖB-Journals BILANZBUCHHALTER<br />
geboren am: Bilanzbuchhalter-Prüfungsjahr______________<br />
Privat Firma (Branche)<br />
Anschrift<br />
Datum Unterschrift<br />
B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> österreichischen Bilanzbuchhalter<br />
BÖB<br />
BILANZBUCHHALTER SEITE 35<br />
06/2001<br />
Eingetragener Verein seit 17. April 1989<br />
Es gibt bereits in Burgenland, Kärnten, Nie<strong>der</strong>österreich,<br />
Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg <strong>und</strong> Wien Bilanzbuchhalterklubs.<br />
Diese Klubs in den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n organisieren<br />
laufend Erfahrungsaustausche <strong>und</strong> Fachvorträge in Zusammenarbeit<br />
mit dem WIFI, BFI <strong>und</strong> Controllerinstitut für Sie.<br />
Der BÖB hat sich mit seinem Arbeitskreis „Selbstständiger<br />
Bilanzbuchhalter“ österreichweit für die Interessen jener<br />
eingesetzt, die sich selbstständig machen wollten. Ab 1. Juli<br />
1999 gibt es daher den GBH <strong>und</strong> SBH. Sie haben nun zusätzlich<br />
die Möglichkeit, diese Aktivitäten des BÖB durch eine a.o.<br />
Mitgliedschaft zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt<br />
ATS 350 p. a. <strong>und</strong> beinhaltet automatisch das Abo für das BÖB-<br />
Journal. Derzeit gibt es vier Ausgaben pro Jahr.<br />
Durch Ihre a.o. Mitgliedschaft anerkennen Sie die bisherigen Aktivitäten des BÖB <strong>und</strong> schenken dem BÖB<br />
weiterhin das Vertrauen, sich österreichweit für alle Bilanzbuchhalterinnen, Bilanzbuchhalter, GBH <strong>und</strong><br />
SBH wie<strong>der</strong> voll einzusetzen, damit alle Ziele erreicht werden. Wir danken im voraus für Ihre Unterstützung!<br />
Telefon<br />
Handy<br />
email<br />
Fax<br />
GBH o<strong>der</strong> SBH seit ___________<br />
Ich bin hinsichtlich des Datenschutzgesetzes einverstanden,<br />
dass meine vorgenannten<br />
Daten EDV-mäßig gespeichert <strong>und</strong> für Zwecke des BÖB verarbeitet werden dürfen<br />
Wenn Sie unserem B<strong>und</strong>esverband beitreten wollen, senden, faxen o<strong>der</strong> mailen Sie uns bitte diese Beitrittserklärung<br />
Wilhelm Budai 1220 Wien, Eipeldauer Straße 38/19/3 FAX 01/258 22 19 e-mail boeb@chello.at www.boeb.at
SEITE 36<br />
Karrierechance für Bilanzbuchhalter/in<br />
F<br />
ür unsere Mandantin - eine Tochter einer<br />
deutschen Unternehmensgruppe im<br />
industriellen Projektgeschäft in <strong>der</strong> rasch<br />
wachsenden Telekommunikationswirtschaft –<br />
suchen wir eine starke, einschlägig erfahrene<br />
Persönlichkeit als Bilanzbuchhalter/in mit<br />
Aufstiegschance zum/r Leiter/in Rechnungswesen.<br />
I<br />
hre Aufgaben umfassen die Kostenrechnung, die<br />
Monats-, Quartals- <strong>und</strong> Jahresberichtserstattung<br />
sowie die Erstellung <strong>der</strong> Bilanz mit Unterstützung<br />
des Steuerberaters. Sie werden sukzessive in die<br />
Gesamtleitung Finanz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />
hineinwachsen <strong>und</strong> eigenverantwortlich<br />
Controllingaufgaben übernehmen. Fachlich<br />
erwarten wir HAK-Matura (o<strong>der</strong> vergleichbar), die<br />
Bilanzbuchhalterprüfung, Bilanzsicherheit <strong>und</strong><br />
einschlägige praktische Erfahrung.<br />
P<br />
ersönlich überzeugen Sie durch Ihre<br />
Selbstsicherheit, Eigeninitiative <strong>und</strong> Lernbereitschaft.<br />
Für diese anspruchsvolle Tätigkeit<br />
erwartet Sie eine außerordentliche Entlohnung. Bitte<br />
wenden Sie sich mit Ihren aussagekräftigen<br />
Bewerbungsunterlagen an<br />
Szabo & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH<br />
Frau Michaela Kellner<br />
Tel. 01/278 13 55<br />
Email: office@szabo.at.<br />
W<br />
ir sind ein führen<strong>der</strong> Anbieter von IT-Systemen<br />
<strong>und</strong> -Lösungen mit etwa 800 MitarbeiterInnen<br />
in Österreich. Für eines unserer Konzernunternehmen<br />
suchen wir eine/n<br />
S<br />
ie arbeiten an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Abschlüsse<br />
nach RLG <strong>und</strong> US-GAAP mit <strong>und</strong> sind<br />
verantwortlich für das monatliche Reporting an die<br />
Konzernstellen Zu Ihren Aufgaben gehört auch <strong>der</strong><br />
Kontakt zu Steuerberatung <strong>und</strong> Finanzamt<br />
S<br />
ie verfügen über ein abgeschlossenes<br />
Wirtschaftsstudium o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e einschlägige<br />
kaufmännische Ausbildung. Mindestens<br />
zwei Jahre Berufserfahrung bringen Sie mit.<br />
W<br />
BILANZBUCHHALTER/IN<br />
ir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Angabe<br />
des frühestmöglichen Eintrittstermins, gern<br />
auch per E-Mail.<br />
debis Systemhaus Österreich GmbH<br />
Fr. Mag. Eva Singer-Meczes<br />
jobs@t-systems.at<br />
1060 Wien, Hofmühlgasse 3-5<br />
www.t-systems.at<br />
Ein Unternehmen <strong>der</strong> T-Systems Gruppe<br />
JOBBÖRSE BILANZBUCHHALTER BÖB<br />
06/2001<br />
Als Partner für persönlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />
Erfolg für unsere Mitarbeiter <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en, sind wir in<br />
6 Län<strong>der</strong>n Zentral- <strong>und</strong> Osteuropas erfolgreich tätig.<br />
Wir suchen aufgr<strong>und</strong> unserer dynamischen<br />
Expansion zum sofortigen Eintritt eine/n<br />
Bilanzbuchhalter/in<br />
Ihre Aufgaben:<br />
� Erstellung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse<br />
� Abstimmung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Jahresabschlüsse<br />
<strong>der</strong> ausländischen Tochtergesellschaften<br />
� Konsolidierung<br />
� f<strong>und</strong>ierte Kenntnisse im Steuerrecht<br />
Ihr Profil:<br />
� einschlägige Berufserfahrung<br />
� Bilanzbuchhaltungskenntnisse<br />
� EDV-Anwen<strong>der</strong>kenntnisse (MS-Office)<br />
� Zuverlässigkeit, Genauigkeit<br />
Wir bieten Ihnen die Rahmenbedingungen <strong>und</strong><br />
Entwicklungsmöglichkeiten eines erfolgeichen,<br />
internationalen Unternehmens. Nutzen Sie die<br />
Möglichkeit, in einem engagierten Team tätig zu<br />
werden.<br />
Bitte um Zusendung Ihrer aussägekräftigen<br />
Bewerbungsunterlagen (incl. Lebenslauf <strong>und</strong> Foto)<br />
an:<br />
MBI Institut für MarketingberatungAG<br />
z.Hd. Frau Denise Beier<br />
Hummelgasse 14<br />
A– 1130 Wien<br />
Mit Ihrem Stellenangebot/gesuch im<br />
BILANZBUCHHALTER<br />
erreichen Sie österreichweit 6.500<br />
kompetente Fachkräfte/arbeitgeber.<br />
Schreiben Sie an<br />
B<strong>und</strong>esverband österreichischer<br />
Bilanzbuchhalter<br />
Eipeldauerstraße 38/19/3<br />
1220 Wien<br />
am besten jedoch als E-Mail:<br />
boeb@chello.at<br />
o<strong>der</strong> besuchen Sie unsere Homepage:<br />
www.boeb.at
BILANZBUCHHALTER 06/2001<br />
?<br />
Im Steuerservice-Heft des Bilanzbuchhalterklubs<br />
steht, dass ab dem<br />
Jahre 2000 belegmäßig nachgewieseneNächtigungsaufwendungen<br />
im Zusammenhang mit Aus<strong>und</strong><br />
Fortbildungskosten nur bis zur<br />
Höhe des Nächtigungsgeldes für<br />
B<strong>und</strong>esbedienstete als Betriebsausgabe<br />
abgesetzt werden können.<br />
Welche Auswirkungen hat das auf<br />
dieAuszahlung an Mitarbeiter ?<br />
Frau Manuela B., Graz<br />
!<br />
Die Begrenzung <strong>der</strong> Abzugsfähigkeit<br />
dieser Nächtigungskosten gem.<br />
§4Abs47EStGmitdemHöchstsatz<br />
für B<strong>und</strong>esbedienstete von ATS<br />
1.120,50 betrifft nach den neuen<br />
Einkommensteuerrichtlinien 2000,<br />
Randzahl 1351 nur den Unternehmer<br />
(Betriebsinhaber) bzw. die<br />
Mitunternehmer selbst.<br />
Die Nächtigungskosten <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />
unterliegen dem allgemeinen<br />
Betriebsausgabenbegriff<br />
<strong>und</strong> sind daher nicht mit S 1.120,50<br />
begrenzt. Auch bei höheren Nächtigungskosten<br />
für Dienstnehmer<br />
liegt normalerweise kein lohnsteuerpflichtiger<br />
Vorteil aus dem<br />
Dienstverhältnis vor. (Eine Ausnahme<br />
könnte nur bestehen, wenn<br />
die Fortbildung auf einem Hotel auf<br />
den Malediven <strong>und</strong> <strong>der</strong> Dienstnehmer<br />
ein naher Angehöriger<br />
wäre).<br />
?<br />
Wenn ein Seminar mit einem Hotelaufenthalt<br />
verb<strong>und</strong>en ist, fallen auch<br />
die entsprechenden Hotelkosten an.<br />
Kann <strong>der</strong> neue Bildungsfreibetrag<br />
auch von diesen Hotelkosten <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong> Verpflegung geltend gemacht<br />
werden ?<br />
FrauAndrea St., Bruck<br />
!<br />
Nächtigungsaufwand <strong>und</strong><br />
Fortbildungskosten<br />
Antwort<br />
Bildungsfreibetrag<br />
Antwort<br />
Die mitverrechneten Unterbringungskosten<br />
(Hotelkosten, Verpflegung)<br />
sind nach den Einkommensteuerrichtlinien<br />
2000<br />
Randzahl 1368 keine unmittelbaren<br />
Fortbildungsaufwendungen, daher<br />
kann we<strong>der</strong> von den Hotelkosten<br />
noch von Verpflegungskosten <strong>der</strong><br />
Bildungsfreibetrag berechnet<br />
Autorengemeinschaft<br />
Karel KEG<br />
LESERBRIEFE<br />
Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />
werden. Als einzige Ausnahme<br />
werden die Kosten <strong>der</strong> Verpflegung<br />
während <strong>der</strong> Veranstaltung zitiert.<br />
Die im Seminarangebot enthaltene<br />
Pausenverpflegung, <strong>der</strong> Aufwand<br />
für Kaffee <strong>und</strong> Tee <strong>und</strong> bei<br />
ganztägigen Seminaren auch die<br />
Kosten für ein Mittagessen können<br />
daher in die Berechnungsgr<strong>und</strong>lage<br />
des Bildungsfreibetrages einbezogen<br />
werden.<br />
?<br />
Mietvertrag <strong>und</strong> Ratenkauf<br />
Es wurde ein Mietvertrag über die<br />
Anmietung einer Maschine abgeschlossen.<br />
In diesem Vertrag<br />
wurden 18 Monatsraten, <strong>der</strong> Wert<br />
<strong>der</strong> Maschine sowie eine Kaufoption<br />
vereinbart, wonach die<br />
geleisteten Raten auf den Kaufpreis<br />
angerechnet werden. Nach Ablauf<br />
<strong>der</strong> 18 Monate <strong>und</strong> Leistung <strong>der</strong> 18<br />
Monatsraten wurde die Maschine<br />
jetzt gekauft. Über den Restwert<br />
wurde eine Rechnung gelegt.<br />
Die Raten wurden auf Konto<br />
„Mieten bewegliche Anlagegüter“<br />
verbucht.<br />
Mit welchem Anschaffungswert<br />
muss diese Maschine aktiviert<br />
werden <strong>und</strong> sind in Zukunft diese<br />
Raten auf Vorauszahlung zu buchen,<br />
auch wenn nicht feststeht, ob die<br />
Maschine später gekauft wird o<strong>der</strong><br />
nicht ?<br />
Frau Sandra L., Wien<br />
!<br />
Antwort<br />
Werden bei solchen Miet/Kaufverträgen<br />
die vorerst zu zahlenden<br />
Beträge als Miete bezeichnet <strong>und</strong><br />
steht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
<strong>der</strong> künftige Restkaufpreis<br />
nicht fest, so liegt handelsrechtlich<br />
zunächst Mietaufwand<br />
vor. Erst wenn <strong>der</strong> spätere Kauf <strong>der</strong><br />
Maschine feststeht, ist <strong>der</strong> dann<br />
vereinbarte Kaufpreis (Restwert) als<br />
Anlagenzugang zu aktivieren.<br />
Die steuerliche Beurteilung dieses<br />
Geschäftes hängt davon ab, ob <strong>der</strong><br />
„Mieter“ dieser Maschine nicht<br />
schon von vornherein als wirtschaftlicher<br />
Eigentümer anzusehen ist.<br />
Für einen so genannten Ratenkauf<br />
spricht, wenn die „Mietdauer“<br />
unüblich kurz ist (18 Monate ist<br />
zweifellos sehr kurz) <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Restwert bereits fix vereinbart<br />
wurde. In einem solchen Fall wird<br />
steuerrechtlich ein Kauf angenommen<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> volle Neupreis <strong>der</strong><br />
Maschine wird als Anlagenzugang<br />
SEITE 37<br />
gewertet. An Stelle <strong>der</strong> im Aufwand<br />
enthaltenen „Miete“ wird eine AfA<br />
entsprechend <strong>der</strong> betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer (z.B.<br />
5 – 10 Jahre) angesetzt. Der übersteigende<br />
Betrag wird dem steuerpflichtigen<br />
Gewinn zugerechnet.<br />
Nach Ablauf <strong>der</strong> 18 Monate <strong>und</strong><br />
Erwerb <strong>der</strong> Maschine zum Restwert<br />
ist im handelsrechtlichen Aufwand<br />
natürlich eine wesentlich geringere<br />
Abschreibung enthalten. Jetzt<br />
kommt es zur Umkehr. Steuerlich<br />
muss die „begonnene“ steuerliche<br />
Jahres-AfA weitergeführt werden<br />
<strong>und</strong> es ergeben sich daher in den<br />
restlichen Abschreibungsjahren<br />
steuerliche Gewinnkürzungen.<br />
Insgesamt geht die Rechnung nach<br />
Ablauf <strong>der</strong> steuerlichen Abschreibungsjahre<br />
auf Null aus.<br />
Und noch kurz zur Umsatzsteuer:<br />
Probleme kann es mit dem Vorsteueabzug<br />
für die „Mieten“ geben, wenn<br />
die Finanzverwaltung in diesen<br />
Ratenzahlung ein reines Finanzierungsgeschäft<br />
sieht <strong>und</strong> die Mieten<br />
als Kreditrückzahlung wertet. Dann<br />
liegt ein umsatzsteuerfreies Kreditgeschäft<br />
vor <strong>und</strong> steht kein Vorsteuerabzug<br />
zu.<br />
PKW-Kosten <strong>und</strong><br />
Vorsteuerabzug<br />
Wenn ein Dienstnehmer mit seinem<br />
Privatauto geschäftlich unterwegs<br />
ist <strong>und</strong> die dafür angefallenen PKW-<br />
Spesen verrechnet, ist dann von<br />
diesen Kosten ein Vorsteuerabzug<br />
zulässig ?. Unklar ist uns auch, ob<br />
ein Vorsteuerabzug zulässig ist,<br />
wenn ein PKW nur für einen Tag<br />
angemietet wird, denn dann erfolgt<br />
keine private Nutzung.<br />
Frau Gabriele P., Wien<br />
Antwort<br />
Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug<br />
betrifft – von Branchenausnahmen<br />
einmal abgesehen – alle<br />
Arten <strong>und</strong> Nutzungen von<br />
Personenkraftwagen, also von<br />
firmeneigenen Fahrzeugen ebenso<br />
wie von gemieteten, geleasten o<strong>der</strong><br />
auch von dienstnehmereigenen<br />
Fahrzeugen. Wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
seine PKW-Reisekosten „in<br />
Rechnung stellt“, so liegt kein<br />
umsatzsteuerbarer Vorgang vor,<br />
denn <strong>der</strong> Mitarbeiter ist kein<br />
Unternehmer <strong>und</strong> darf seiner Firma<br />
keine Umsatzsteuer in Rechnung<br />
stellen. Es steht auch im Umsatzsteuergesetz<br />
selbst, dass „sonstige<br />
FAX<br />
Pulverturmstraße 10a, 8053 Graz (0316) 27 25 74 detlev.karel@iic.wifi.at<br />
?<br />
!
Leistungen, die im Zusammenhang<br />
mit dem Betrieb von Personenkraftwagen<br />
stehen“, nicht als für das<br />
Unternehmen ausgeführt gelten.<br />
Auch wenn ein PKW nur einen Tag<br />
angemietet wird, ist kein Vorsteuerabzug<br />
möglich. Mit einer allfälligen<br />
Privatnutzung hat das an sich nichts<br />
zu tun.<br />
LESERBRIEFE<br />
SEITE 38 BILANZBUCHHALTER ?<br />
Gr<strong>und</strong>stücksverkauf<br />
Wir haben von unserem Großvater<br />
ein relativ großes Gr<strong>und</strong>stück geerbt<br />
<strong>und</strong> wollen dieses Gr<strong>und</strong>stück jetzt<br />
verkaufen. Der Verkauf im Ganzen<br />
ist aber fast nicht möglich <strong>und</strong> wir<br />
überlegen, das Gr<strong>und</strong>stück parzellieren<br />
zu lassen <strong>und</strong> dann die<br />
einzelnen Parzellen zu verkaufen.<br />
Seit wir gehört haben, dass solche<br />
Verkäufe einkommensteuerpflichtig<br />
sein könnten, sind wir<br />
ziemlich verunsichert <strong>und</strong> fragen<br />
daher bei Ihnen an, ob tatsächlich<br />
Einkommensteuer zu zahlen ist.<br />
!<br />
Antwort<br />
Franz L., Seiersberg<br />
Beim Verkauf von Gr<strong>und</strong>stücken<br />
muss zuerst geklärt sein, ob es sich<br />
um „private“ Gr<strong>und</strong>stücke handelt<br />
o<strong>der</strong> ob es sich um „Betriebsvermögen“<br />
handelt.<br />
Beim Verkauf von Privatliegenschaften<br />
stellt sich die Frage eines<br />
Spekulationsgewinnes, wenn das<br />
Gr<strong>und</strong>stück innerhalb von 10 Jahren<br />
vor dem Verkauf erworben wurde.<br />
Liegt dieser Zeitraum unter 10<br />
Jahren, muss die Differenz<br />
zwischen seinerzeitigen Anschaffungskosten<br />
<strong>und</strong> jetzigem Verkaufserlös,<br />
abzüglich etwaiger Veräußerungskosten,<br />
als „Sonstige<br />
Einkünfte“ versteuert werden. (Ausnahmen<br />
bei „Hauptwohnsitz“ <strong>und</strong><br />
bei „Herstellungskosten“).<br />
Wurde die Liegenschaft wie im<br />
vorliegenden Fall geerbt, also<br />
unentgeltlich erworben, kommt es<br />
bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> 10-<br />
Jahresfrist auf den Erwerb durch den<br />
Rechtsvorgänger an.<br />
Wird das unbebaute Gr<strong>und</strong>stück<br />
jedoch zur besseren Verwertung<br />
parzelliert <strong>und</strong> werden auch<br />
Bauaufschließungsmaßnahmen<br />
durchgeführt, so „droht“ die<br />
Autorengemeinschaft<br />
Karel KEG<br />
Fragen <strong>und</strong> Antworten<br />
Qualifizierung als gewerblicher<br />
Gr<strong>und</strong>stückshandel.<br />
Die Differenzen zwischen dem<br />
Teilwert (Verkehrswert) des<br />
Gr<strong>und</strong>stückes bei Beginn des<br />
gewerblichen Gr<strong>und</strong>stückshandels<br />
<strong>und</strong> den tatsächlichen späteren<br />
Verkaufserlösen gelten als betriebliche<br />
Gewinne <strong>und</strong> damit als<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Es gibt lei<strong>der</strong> keine feste Regel, ab<br />
wie vielen Parzellenverkäufen eine<br />
gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Das<br />
Steuerrecht spricht nur allgemein<br />
von einer nachhaltigen, mit<br />
Gewinnerzielungsabsicht unternommenen<br />
Tätigkeit mit Beteiligung<br />
am allgemeinen wirtschaftlichen<br />
Verkehr.<br />
Sollten Sie zu allem Überfluss auch<br />
noch in Zeitungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Medien für Ihre Parzellen Käufer<br />
suchen, haben Sie sich zweifellos<br />
am wirtschaftlichen Verkehr<br />
beteiligt <strong>und</strong> <strong>der</strong> gewerbliche<br />
Gr<strong>und</strong>stückshandel nimmt reale<br />
Formen an.<br />
?<br />
Stempelgebühren<br />
Mit welchem Betrag ist die<br />
Vollmacht eines selbständigen<br />
Buchhalters zu „stempeln“ ?<br />
!<br />
Antwort<br />
Ludwig M., Korneuburg<br />
Nach § 14 Tarifpost 13 Gebührengesetz<br />
unterliegen – wie bisher –<br />
Vollmachten <strong>der</strong> festen Stempelgebühr<br />
von S 180,--. Der Ausstellungszweck<br />
ist dabei ohne<br />
Bedeutung. Nur für Vollmachten für<br />
Vertretungen bei den Kfz-Zulassungsstellen<br />
ist eine Gebührenbefreiung<br />
vorgesehen.<br />
?<br />
Umsatzsteuerpflicht von<br />
Computeranimationen<br />
Ein Unternehmer erstellt Computeranimationen<br />
<strong>und</strong> Computervisualisierungen<br />
für Unternehmer,<br />
die diese Produkte ihrerseits für<br />
Werbezwecke (Vorführungen bei<br />
K<strong>und</strong>en) einsetzen. Besteht<br />
Umsatzsteuerfreiheit für die<br />
Leistungen, wenn die Leistung<br />
06/2001<br />
ausschließlich im Ausland genutzt<br />
wird ?<br />
Erwin L., Gloggnitz<br />
Antwort<br />
Das Erstellen von Computeranimationen<br />
ist sicherlich in erster<br />
Line eine "Überlassung von<br />
Informationen" in Form von<br />
Individualsoftware. Da aber auch<br />
die Einräumung von Urheberrechten,<br />
die technische Beratung<br />
<strong>und</strong> alle Datenverarbeitungsleistungen<br />
als sogenannte "Katalogleistungen"<br />
gelten, ist die Unterscheidung<br />
ohne beson<strong>der</strong>e Bedeutung.<br />
Für alle Katalogleistungen gilt,<br />
dass die Leistung am Empfängerort<br />
als ausgeführt gilt (mit einer<br />
Ausnahme: private Empfänger in<br />
<strong>der</strong> EU). Ist <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e (für die<br />
Computeranmation) ein österreichischer<br />
Unternehmer, müssen<br />
Sie Ihre Leistung immer mit 20 %<br />
versteuern. Wo die Animation<br />
letztlich eingesetzt (genutzt) wird,<br />
ist für den sogenannten Leistungort<br />
nicht relevant.<br />
Auch wenn <strong>der</strong> österreichische<br />
K<strong>und</strong>e die Animation zu Werbezwecken<br />
im Ausland verwendet,<br />
ist die Leistung an den österreichischen<br />
K<strong>und</strong>en mit 20 % zu<br />
versteuern.<br />
Nur dann, wenn Sie den Auftrag<br />
direkt vom ausländischen Unternehmer<br />
erhalten, wäre <strong>der</strong> Leistungsort<br />
im Ausland <strong>und</strong> <strong>der</strong> Umsatz<br />
in Österreich nicht steuerbar.<br />
FAX<br />
Pulverturmstraße 10a, 8053 Graz (0316) 27 25 74 detlev.karel@iic.wifi.at<br />
!<br />
Humor macht das<br />
Bilanzbuchhalterleben leichter<br />
“Sehr geehrtes Vollstreckungsamt!<br />
Diesmal kann ich Ihnen lei<strong>der</strong> noch<br />
nichts zahlen. Ich verbleibe sehr<br />
ergeben <strong>und</strong> geduldig bis zu Ihrer<br />
nächsten Auffor<strong>der</strong>ung<br />
Hochachtungsvoll<br />
K.B.”<br />
(Alle Beiträge “Humor...” sind dem beim<br />
Orac-Verlag erschienen Büchlein “Für mi<br />
<strong>und</strong> die Steuer is nix blieb’n”<br />
von Helmut<br />
Mayer <strong>und</strong> Heinz Tschernutter entnommen.)
Buchring für Wirtschaftsliteratur<br />
In<br />
Kooperation<br />
mit<br />
Autorengemeinschaft<br />
Karel KEG<br />
BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ BILANZ<br />
Für den<br />
Jahresabschluss<br />
2000<br />
STEUER NACHRICHTEN<br />
aus dem<br />
Aktuelles<br />
<strong>und</strong><br />
Steuer-<br />
Sozial-<br />
versicherungsrecht<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
BUCHHALTER<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
JAHRBUCH<br />
2001<br />
BILANZ BUCHHALTER<br />
Detlev Karel<br />
Edeltraud Handler<br />
Richard Abt<br />
Werner Krauland<br />
Herbert Grünberger<br />
Gr<strong>und</strong>ner<br />
Fachbuch<br />
Verlag<br />
Bilanzbuchhalter<br />
Jahrbuch 2001<br />
Detlev Karel<br />
Edeltraud Handler<br />
Richard Abt<br />
KONTIERUNGS<br />
KONTIERUNGS<br />
PRAXIS<br />
PRAXIS<br />
1000 Geschäftsfälle<br />
Abbaurecht<br />
Zwischenwand<br />
gr<strong>und</strong>ner<br />
fachbuch<br />
verlag<br />
Kontierungspraxis<br />
Einkommensteuer<br />
Körperschaftsteuer<br />
Steuer-Spar-Buch<br />
2000/2001<br />
2 0 0 1<br />
Steuer Nachrichten 2001<br />
INSERAT<br />
Eine umfassende, prägnante<br />
Darstellung <strong>der</strong> Materie mit den<br />
Schwerpunkten:<br />
� Vermietungserlöse <strong>und</strong> nicht<br />
steuerpflichtige Erlöse<br />
� Veräußerungserlöse <strong>und</strong><br />
Werbungskosten<br />
� Die Afa von Mietobjekten<br />
� Instandsetzungsaufwand -<br />
Zehntel-<strong>und</strong> Fünfzehntelabsetzung<br />
� Nachversteuerungen <strong>der</strong><br />
Zehntel- <strong>und</strong><br />
Fünfzehntelabsetzungen<br />
� Teilweise Privatnutzung von<br />
Gebäuden<br />
� Betriebliche Nutzung von<br />
Gebäudeteilen<br />
� Spekulationsgeschäfte <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>stückshandel<br />
sowie dem Dauerthema:<br />
� Verluste aus Vermietung <strong>und</strong><br />
Verpachtung als “Liebhaberei”<br />
Dazu die umsatzsteuerlichen<br />
Spezialitäten<br />
unter an<strong>der</strong>em:<br />
� Steuerpflichtige Umsätze mit<br />
10 % Ust <strong>und</strong> mit 20% Ust<br />
� Vorsteuerabzug bei gemischt<br />
genutzten Mietobjekten<br />
� Veräußerung von Mietobjekten -<br />
Vorsteuerberichtigung<br />
� Nachträglicher Vorsteuerabzug<br />
bei erstmaliger Vermietung<br />
Ja, ich bestelle:<br />
Unser gesamtes<br />
Fachbuchprogramm sowie<br />
STEUER-SPAR-BUCH 2000/2001<br />
Linde Verlag 2001, öS 189.die<br />
on-line-Bestellmöglichkeit<br />
finden Sie unter www.bilanzbuchring.at<br />
SEITE 39<br />
FACHBÜCHER FÜR DIE PRAXIS<br />
NEU<br />
erscheint im Juli<br />
hochinteressant<br />
für<br />
� Liegenschaftseigentümer<br />
� Gebäudeverwalter<br />
� Steuerberater<br />
� Betriebsberater<br />
� Unternehmensberater<br />
� Selbständige Buchhalter<br />
� Sachbearbeiter<br />
� Betriebsprüfer<br />
Fachbuch-Verlag Gr<strong>und</strong>ner, Juli 2001, geb<strong>und</strong>en, ca. 200 Seiten<br />
31,90 (ATS 438,95)<br />
ab 2 Stück: 29,70<br />
(ATS 408,68)<br />
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TEL / FAX 0316 / 27 25 12<br />
Stk. Titel<br />
Einkünfte aus VERMIETUNG/VERPACHTUNG<br />
Fachbuchverlag Gr<strong>und</strong>ner Juli 2001<br />
öS 438,95 (ab 2 Stück: 408,68)<br />
BILANZBUCHHALTER-JAHRBUCH 2001<br />
Fachbuchverlag Gr<strong>und</strong>ner 2001<br />
öS 429.- (ab 2 Stück: 385.-)<br />
KONTIERUNGSPRAXIS - 1000 Geschäftsfälle<br />
Fachbuchverlag Gr<strong>und</strong>ner 2000<br />
öS 429.- (ab 2 Stück: 407.-)<br />
STEUER-NACHRICHTEN 2001<br />
Fachbuchverlag Gr<strong>und</strong>ner 2001<br />
öS 418.- (ab 2 Stück: 363.-)<br />
Name/Adresse<br />
EINKOMMEN- u. KÖRPERSCHAFTSTEUER<br />
Leitfaden Verlag 2001, öS 420.-<br />
Datum/Unterschrift
BÖB BILANZBUCHHALTER<br />
KLUB<br />
WIFI<br />
WIFI<br />
bedeutet<br />
Vorsprung Steiermark<br />
Club<br />
CKärnten<br />
BILANZBUCHHALTERCLUB<br />
Bilanzbuchhalter / Controller<br />
BClub Vorarlberg<br />
RIS<br />
Links & wichtige Adressen<br />
SEITE 40 BILANZBUCHHALTER B<strong>und</strong>esverband österreichischer Bilanzbuchhalter, c/o Wilhelm Budai, Eipeldauerstraße 38/19/3, A-1220 WIEN,<br />
Tel: 0043 1 203 31 44, Fax: 0043 1 258 22 19, email: boeb@chello.at Homepage: www.boeb.at<br />
WiBiCo- Wiener Bilanzbuchhalter / Controller Klub, Radelmayergasse 16/3, A-1190 Wien, Tel./Fax: 0043 1 369 78 57<br />
email: wibico@wibico.at Homepage: www.wibico.at<br />
BiBuKlub STMK - Bilanzbuchhalterklub des WIFI Steiermark z.H. Hr. Detlev Karel, Körblergasse 111, A-8010 Graz,<br />
Tel: 0316 602 / 426, Fax: DW 402, email: detlev.karel@iic.wifi.at<br />
BBCB - Bilanzbuchhalter Club WIFI Burgenland z.H. Herrn Erwin Zehetner, Robert Graf Pl. 1, A-7000 Eisenstadt,<br />
Tel: 02682 709 132 email: erwin.zehetner@begas.at Homepage: www.bgld.wifi.at<br />
COB - Club OÖ Bilanzbuchhalter, p.A. Gerhard Peirhofer, Gablonzerweg 3, A-4053 Haid/Ansfelden,<br />
Tel. <strong>und</strong> Fax: 07229 89 491 email: cob@liwest.at Homepage: www.cob.co.at<br />
NÖBBC - Nie<strong>der</strong>österreichischer Bilanzbuchhalterclub, zH. Fr. Jutta Reiter, Neugebäudeplatz 6/2/12, A-3100 St. Pölten<br />
Tel: 02762 62075, Fax: 02762 62075-32 e-mail: office@noebbc.at Homepage: www.noebbc.at<br />
BBCK - Bilanzbuchhalterclub Kärnten, z.H. Frau Hildegard Hribar-Kah, A-9020 Klagenfurt, Enzenbergstraße 3,<br />
Tel./Fax: 0463/330706<br />
BBCV - Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller Club Vorarlberg, z.H. Herrn Franz Asanger, Diesenäuele 28, 6842 Koblach<br />
FAX 05523/517627 e-mail: asanger.franz@utanet.at<br />
EMAA - European Management Accountants Association Postfach 2629, Am Probsthof 15-17, D-53121 BONN,<br />
Tel: 0049 228 965 07 49 Fax: 0049 228 766 98 13; email: kontakt@emaa.de Homepage: www.emaa.de<br />
BVBC - B<strong>und</strong>esverband <strong>der</strong> Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle, PF 2655, Am Probsthof 15-17,<br />
D-53016 BONN, Tel: 0049 228 766 98 11, Fax: 0049 228 766 98 13 email: kontakt@bvbc.de Homepage: www.bvbc.de<br />
VEB - Verband diplomierter Buchhalter/Controller e.V. Geschäftsstelle, Postfach 687, CH-8027 ZÜRICH,<br />
Tel: 0041 1 283 45 / 37, Fax:DW 50 e-mail: info@veb.ch Homepage: www.veb.ch<br />
SU - Svaz Ucetnich (The Union of Accountants) Stepanska 28, CS-11000 PRAHA 1, Tel: 0042 2 240 41 015,<br />
Fax: 0042 2 240 42 015, email: harna@svaz-ucetnich.cz Homepage: www.svaz-ucetnich.cz<br />
BMD Systemhaus GmbH A-4400 Steyr, Sierninger Str. 190<br />
Telefon: 07252/883-0, email: bmd@bmd.at Homepage: www.bmd.at<br />
Österreichisches Controller Institut A-1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7 email: ausbildung@oeci.at<br />
Gerling Linz, Tel. 0732/757133-0, Fax 757133-33; email: rz.mitte@gerling.com Homepage: www.gerling.at<br />
Manz´sche Verlags- <strong>und</strong> Universitätsbuchhandlung GmbH, A-1014 Wien, Kohlmarkt 16 Tel: 01/531 61-100<br />
Fax: 01/531 61-455, email: bestellen@MANZ.at Homepage: www.MANZ.at<br />
Verlag Orac, Fachverlag für Steuern, Recht <strong>und</strong> Wirtschaft A-1010 Wien, Graben 17, Tel. 01/534 52-0, Fax 01/534 52-141<br />
email: bestellung@orac.at Homepage: www.orac.at Orac-Online Steuerservice: www.orac-online.at<br />
Bilanz - Buchring für Wirtschaftsliteratur, A-8053 Graz, Pulverturmstraße 10 a, Tel: 0316/27 25 72, Fax: 0316/27 25 74<br />
email: office@bilanzbuchring.at Homepage: www.bilanzbuchring.at<br />
LV Aktuell Die Zeitschrift für den Personalverrechner Homepage: www.lvaktuell.at<br />
Szabo & Partner Szabo & Partner WirtschaftstreuhandgmbH A-1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstr. 29/5<br />
email: office@szabo.at Homepage: www.szabo.at<br />
Kanzlei Dr. Röhrenbacher/ ERC, A-1170 Wien , Promenadegasse 31, Tel:.(+43-1) 484 39 00-0; Fax: (+43-1) 484 39 00-17<br />
email: ERC@Roehrenbacher.at, Homepage: www.Roehrenbacher.at<br />
<strong>KWT</strong> Kammer <strong>der</strong> Wirtschaftstreuhän<strong>der</strong>, A-1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228, Tel 01/811 73-0<br />
email: office@kwt.or.at Homepage: www.kwt.or.at<br />
ARD Fachverlag <strong>und</strong> Informationsdienst, A-1010 Wien, Habsburgergasse 6-8, Tel. 01/535 30 86<br />
email: redaktion@ard.co.at Homepage: www.ard.co.at<br />
Rechtsinformationssystem <strong>der</strong> Republik Österreich www.ris.austria.gv.at<br />
WKO Wirtschaftskammer Österreich, A-1045 Wien, Wiedner Hptstr. 63<br />
Tel: 01/50105/0, email. wkoe@wkoe.wko.at Homepage: www.wko.at<br />
06/2001