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der baurechtliche Dreh - Fachschule für Gartenbau

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Staatl. <strong>Fachschule</strong> <strong>für</strong> Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau<br />

Kapitel 11<br />

Die Abnahme – <strong>der</strong> <strong>baurechtliche</strong> <strong>Dreh</strong>- und Angelpunkt<br />

Die wichtigsten Aussagen<br />

<strong>der</strong> VOB/B<br />

§12<br />

Förmliche Abnahme<br />

§ 12 Nr. 4<br />

Fiktive Abnahme<br />

§ 12 Nr. 1<br />

Abnahme durch<br />

Benutzung<br />

§ 12 Nr.5 Abs. 2<br />

echte<br />

Teilabnahme<br />

§ 12 Abs. 2<br />

Bemerkungen<br />

Eine förmliche Abnahme muss dann durchgeführt werden,<br />

wenn keine an<strong>der</strong>e Abnahmeform vereinbart worden ist. Bei <strong>der</strong><br />

möglichst gemeinsamen Abnahme wird <strong>der</strong> Zustand des<br />

Gewerkes schriftlich nie<strong>der</strong>gelegt und die erkennbaren Mängel<br />

festgehalten. Sowohl Bauherr als auch ausführende Firma<br />

erhalten jeweils ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll. In den<br />

meisten Bauverträgen wird die “förmliche” Abnahme vereinbart.<br />

Wenn die ausführende Firma dem Bauherrn die<br />

Schlussrechnung schickt und ihm schriftlich mitteilt, dass sie ihre<br />

Leistung fertiggestellt hat, ist die Leistung innerhalb von 12<br />

Werktagen abgenommen. Voraussetzungen da<strong>für</strong> sind<br />

allerdings, dass<br />

die Leistung auch tatsächlich fertiggestellt ist<br />

<strong>der</strong> Bauherr nicht innerhalb <strong>der</strong> 12 Werktage eine förmliche<br />

Abnahme verlangt<br />

im Bauvertrag nicht ausdrücklich von vorne herein eine förmliche<br />

Abnahme vereinbart worden ist<br />

die Abnahme wegen wesentlicher Mängel nicht verweigert<br />

werden kann.<br />

Sinnvoll ist diese Abnahmeform unter Umständen bei kleinen<br />

Aufträgen im Privatkundenbereich.<br />

Benutzt ein Bauherr eine Bauleistung, gilt diese Leistung nach 6<br />

Werktagen als abgenommen, falls keine an<strong>der</strong>e Abnahmeform<br />

im Bauvertrag vereinbart worden ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bauherr die<br />

Abnahme ausdrücklich abgelehnt hat. .<br />

Auch wenn die gesamte Leistung noch nicht fertiggestellt worden<br />

ist, kann eine Ausführungsfirma eine Abnahme von in sich<br />

abgeschlossenen Teilleistungen verlangen.<br />

Beispiel: Belagsarbeiten sind fertiggestellt, die Pflanzarbeiten<br />

können jahreszeitlich bedingt erst wesentlich später durchgeführt<br />

werden o<strong>der</strong> die Belagsflächen sollen vorzeitig freigegeben<br />

werden.Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />

werden. Für die Belagsarbeiten kann eine Teilabnahme verlangt<br />

werden. Die Teilabnahme hat zur Folge, dass <strong>für</strong> diese<br />

abgenommenen Teilleistungen die Frist <strong>für</strong> die Mängelbeseitigung<br />

beginnt.<br />

Skript nur <strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch von Peter Mair, www.fachschule-gartenbau.de


Staatl. <strong>Fachschule</strong> <strong>für</strong> Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau<br />

Die wichtigsten Aussagen<br />

<strong>der</strong> VOB/B<br />

§12<br />

Abnahme auf<br />

Verlangen des<br />

Auftragnehmers<br />

§ 12 Nr. 1<br />

Verweigerung <strong>der</strong><br />

Abnahme wegen<br />

wesentlicher Mängel<br />

Konsequenzen <strong>der</strong><br />

Abnahme<br />

Bemerkungen<br />

Verlangt die Ausführungsfirma vom Bauherrn, dass eine Leistung<br />

abgenommen werden soll, muss diese Abnahme innerhalb von<br />

12 Werktagen durchgeführt werden.<br />

Ist eine Leistung fertiggestellt, kann ein Bauherr nur dann die<br />

Abnahme dieser Leistung verweigern, wenn sie wesentliche<br />

Mängel aufweist. Wesentliche Mängel liegen dann vor, wenn sie<br />

die Benutzung <strong>der</strong> Bauleistung erheblich einschränken<br />

Die Abnahme stellt baurechtlich einen Wendepunkt dar, <strong>der</strong><br />

erhebliche Konsequenzen <strong>für</strong> Bauherrn und ausführende Firma<br />

hat:<br />

• Beginn des Mängelbeseitigungsanspruchs von 4 bzw. 2<br />

Jahren (wenn nichts an<strong>der</strong>es vereinbart wurde)<br />

• Gefahrenübergang von AG auf Bauherrn: Eine<br />

Beschädigung an <strong>der</strong> ausgeführten Leistung muss nach<br />

<strong>der</strong> Abnahme vom Bauherrn, nicht mehr von <strong>der</strong><br />

ausführenden Firma beseitigt werden)<br />

• Übergang <strong>der</strong> Beweislast auf den Bauherrn: Der Bauherr<br />

muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt, während vor<br />

<strong>der</strong> Abnahme die ausführende Firma beweisen muss,<br />

dass ihre Leistung vertragsgemäß erfüllt worden ist)<br />

• Schlussrechnung wird fällig<br />

• Anspruch auf Vertragsstrafe muss deutlich gemacht<br />

werden (“Vertragsstrafenvorbehalt”)<br />

• Vertragserfüllungsbürgschaft muss zurückgegeben<br />

werden<br />

Skript nur <strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch von Peter Mair, www.fachschule-gartenbau.de


Staatl. <strong>Fachschule</strong> <strong>für</strong> Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau<br />

Die wichtigsten<br />

Aussagen des<br />

BGB § 640<br />

Abnahmepflicht des<br />

Bestellers<br />

Aktuelle<br />

Gerichtsentscheidungen<br />

Unebenheiten und<br />

Algenwuchs auf<br />

einer Terrasse<br />

stellen einen<br />

wesentlichen<br />

Mangel dar<br />

OLG Koblenz, Urteil vom<br />

14.02.02 – 5 U 1640/99<br />

Bemerkungen<br />

Die Abnahme hat bei einem BGB-Vertrag die gleiche Wirkung<br />

wie bei einem VOB-Vertrag. Im Gegensatz zur VOB gibt es<br />

jedoch nur ein Verfahren, das etwa <strong>der</strong> Abnahme auf Verlangen<br />

des Auftragnehmers entspricht. Häufig erfolgt die Abnahme bei<br />

einem BGB-Vertrag durch “schlüssiges Verhalten” des Bauherrn.<br />

Ein solches schlüssiges Verhalten liegt vor, wenn <strong>der</strong> Bauherr<br />

die Leistung ohne Vorbehalt in Gebrauch nimmt o<strong>der</strong> die<br />

Rechnung ohne Einsprüche bezahlt. Beim BGB-Vertrag ist die<br />

Zahlung im Gegensatz zum VOB-Vertrag sofort nach <strong>der</strong><br />

Abnahme fällig.<br />

Bemerkungen<br />

Unebenheiten, die über die in <strong>der</strong> ATV DIN 18 318 – Verkehrswegebauarbeiten<br />

- angegebenen Toleranzen hinausgehen ( 2<br />

mm bei ebener, 5 mm bei rauer Oberfläche), stellen zusammen<br />

mit einem vom verlegten Sandstein hervorgerufenen<br />

Algenwuchs, auf den die ausführende Firma nicht hingewiesen<br />

hat, wesentliche Mängel dar. Diese wesentlichen Mängel<br />

berechtigen den Bauherrn, die Abnahme <strong>der</strong> Terrasse zu<br />

verweigern.<br />

Skript nur <strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch von Peter Mair, www.fachschule-gartenbau.de


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Muster Abnahmeprotokoll<br />

Abnahmeprotokoll<br />

Auftraggeber: ........................................................................................................<br />

........................................................................................................<br />

Auftragnehmer: ........................................................................................................<br />

Bauvertrag:<br />

........................................................................................................<br />

Nr......................................vom.......................................................<br />

Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten<br />

Teilnehmer: ........................................................................................................<br />

Die Leistung ist am ......................fertiggestellt und am.......................... abgenommen worden.<br />

Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:<br />

........................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................<br />

........................................................................................................................................<br />

Diese Mängel werden bis zum .................................... vom Auftragnehmer beseitigt. Mängel, die<br />

zu diesem Zeitpunkt nicht beseitigt sind, können vom Bauherrn sofort auf Kosten des<br />

Auftragnehmers beseitigt werden.<br />

Die Frist <strong>für</strong> die Mängelbeseitigung endet gem. Bauvertrag <strong>für</strong> die vegetations-technischen<br />

Arbeiten am .............................., <strong>für</strong> alle an<strong>der</strong>en Arbeiten am ....................<br />

Der Bauherr behält sich eine Vertragsstrafe vor/nicht vor.<br />

........................., den................................ ......................., den .............................<br />

(Ort) (Ort)<br />

................................................................... .............................................................<br />

Bauherr Auftragnehmer<br />

Skript nur <strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch von Peter Mair, www.fachschule-gartenbau.de

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