der baurechtliche Dreh - Fachschule für Gartenbau
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Staatl. <strong>Fachschule</strong> <strong>für</strong> Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau<br />
Kapitel 11<br />
Die Abnahme – <strong>der</strong> <strong>baurechtliche</strong> <strong>Dreh</strong>- und Angelpunkt<br />
Die wichtigsten Aussagen<br />
<strong>der</strong> VOB/B<br />
§12<br />
Förmliche Abnahme<br />
§ 12 Nr. 4<br />
Fiktive Abnahme<br />
§ 12 Nr. 1<br />
Abnahme durch<br />
Benutzung<br />
§ 12 Nr.5 Abs. 2<br />
echte<br />
Teilabnahme<br />
§ 12 Abs. 2<br />
Bemerkungen<br />
Eine förmliche Abnahme muss dann durchgeführt werden,<br />
wenn keine an<strong>der</strong>e Abnahmeform vereinbart worden ist. Bei <strong>der</strong><br />
möglichst gemeinsamen Abnahme wird <strong>der</strong> Zustand des<br />
Gewerkes schriftlich nie<strong>der</strong>gelegt und die erkennbaren Mängel<br />
festgehalten. Sowohl Bauherr als auch ausführende Firma<br />
erhalten jeweils ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll. In den<br />
meisten Bauverträgen wird die “förmliche” Abnahme vereinbart.<br />
Wenn die ausführende Firma dem Bauherrn die<br />
Schlussrechnung schickt und ihm schriftlich mitteilt, dass sie ihre<br />
Leistung fertiggestellt hat, ist die Leistung innerhalb von 12<br />
Werktagen abgenommen. Voraussetzungen da<strong>für</strong> sind<br />
allerdings, dass<br />
die Leistung auch tatsächlich fertiggestellt ist<br />
<strong>der</strong> Bauherr nicht innerhalb <strong>der</strong> 12 Werktage eine förmliche<br />
Abnahme verlangt<br />
im Bauvertrag nicht ausdrücklich von vorne herein eine förmliche<br />
Abnahme vereinbart worden ist<br />
die Abnahme wegen wesentlicher Mängel nicht verweigert<br />
werden kann.<br />
Sinnvoll ist diese Abnahmeform unter Umständen bei kleinen<br />
Aufträgen im Privatkundenbereich.<br />
Benutzt ein Bauherr eine Bauleistung, gilt diese Leistung nach 6<br />
Werktagen als abgenommen, falls keine an<strong>der</strong>e Abnahmeform<br />
im Bauvertrag vereinbart worden ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bauherr die<br />
Abnahme ausdrücklich abgelehnt hat. .<br />
Auch wenn die gesamte Leistung noch nicht fertiggestellt worden<br />
ist, kann eine Ausführungsfirma eine Abnahme von in sich<br />
abgeschlossenen Teilleistungen verlangen.<br />
Beispiel: Belagsarbeiten sind fertiggestellt, die Pflanzarbeiten<br />
können jahreszeitlich bedingt erst wesentlich später durchgeführt<br />
werden o<strong>der</strong> die Belagsflächen sollen vorzeitig freigegeben<br />
werden.Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />
werden. Für die Belagsarbeiten kann eine Teilabnahme verlangt<br />
werden. Die Teilabnahme hat zur Folge, dass <strong>für</strong> diese<br />
abgenommenen Teilleistungen die Frist <strong>für</strong> die Mängelbeseitigung<br />
beginnt.<br />
Skript nur <strong>für</strong> den Unterrichtsgebrauch von Peter Mair, www.fachschule-gartenbau.de
Staatl. <strong>Fachschule</strong> <strong>für</strong> Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau<br />
Die wichtigsten Aussagen<br />
<strong>der</strong> VOB/B<br />
§12<br />
Abnahme auf<br />
Verlangen des<br />
Auftragnehmers<br />
§ 12 Nr. 1<br />
Verweigerung <strong>der</strong><br />
Abnahme wegen<br />
wesentlicher Mängel<br />
Konsequenzen <strong>der</strong><br />
Abnahme<br />
Bemerkungen<br />
Verlangt die Ausführungsfirma vom Bauherrn, dass eine Leistung<br />
abgenommen werden soll, muss diese Abnahme innerhalb von<br />
12 Werktagen durchgeführt werden.<br />
Ist eine Leistung fertiggestellt, kann ein Bauherr nur dann die<br />
Abnahme dieser Leistung verweigern, wenn sie wesentliche<br />
Mängel aufweist. Wesentliche Mängel liegen dann vor, wenn sie<br />
die Benutzung <strong>der</strong> Bauleistung erheblich einschränken<br />
Die Abnahme stellt baurechtlich einen Wendepunkt dar, <strong>der</strong><br />
erhebliche Konsequenzen <strong>für</strong> Bauherrn und ausführende Firma<br />
hat:<br />
• Beginn des Mängelbeseitigungsanspruchs von 4 bzw. 2<br />
Jahren (wenn nichts an<strong>der</strong>es vereinbart wurde)<br />
• Gefahrenübergang von AG auf Bauherrn: Eine<br />
Beschädigung an <strong>der</strong> ausgeführten Leistung muss nach<br />
<strong>der</strong> Abnahme vom Bauherrn, nicht mehr von <strong>der</strong><br />
ausführenden Firma beseitigt werden)<br />
• Übergang <strong>der</strong> Beweislast auf den Bauherrn: Der Bauherr<br />
muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt, während vor<br />
<strong>der</strong> Abnahme die ausführende Firma beweisen muss,<br />
dass ihre Leistung vertragsgemäß erfüllt worden ist)<br />
• Schlussrechnung wird fällig<br />
• Anspruch auf Vertragsstrafe muss deutlich gemacht<br />
werden (“Vertragsstrafenvorbehalt”)<br />
• Vertragserfüllungsbürgschaft muss zurückgegeben<br />
werden<br />
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Die wichtigsten<br />
Aussagen des<br />
BGB § 640<br />
Abnahmepflicht des<br />
Bestellers<br />
Aktuelle<br />
Gerichtsentscheidungen<br />
Unebenheiten und<br />
Algenwuchs auf<br />
einer Terrasse<br />
stellen einen<br />
wesentlichen<br />
Mangel dar<br />
OLG Koblenz, Urteil vom<br />
14.02.02 – 5 U 1640/99<br />
Bemerkungen<br />
Die Abnahme hat bei einem BGB-Vertrag die gleiche Wirkung<br />
wie bei einem VOB-Vertrag. Im Gegensatz zur VOB gibt es<br />
jedoch nur ein Verfahren, das etwa <strong>der</strong> Abnahme auf Verlangen<br />
des Auftragnehmers entspricht. Häufig erfolgt die Abnahme bei<br />
einem BGB-Vertrag durch “schlüssiges Verhalten” des Bauherrn.<br />
Ein solches schlüssiges Verhalten liegt vor, wenn <strong>der</strong> Bauherr<br />
die Leistung ohne Vorbehalt in Gebrauch nimmt o<strong>der</strong> die<br />
Rechnung ohne Einsprüche bezahlt. Beim BGB-Vertrag ist die<br />
Zahlung im Gegensatz zum VOB-Vertrag sofort nach <strong>der</strong><br />
Abnahme fällig.<br />
Bemerkungen<br />
Unebenheiten, die über die in <strong>der</strong> ATV DIN 18 318 – Verkehrswegebauarbeiten<br />
- angegebenen Toleranzen hinausgehen ( 2<br />
mm bei ebener, 5 mm bei rauer Oberfläche), stellen zusammen<br />
mit einem vom verlegten Sandstein hervorgerufenen<br />
Algenwuchs, auf den die ausführende Firma nicht hingewiesen<br />
hat, wesentliche Mängel dar. Diese wesentlichen Mängel<br />
berechtigen den Bauherrn, die Abnahme <strong>der</strong> Terrasse zu<br />
verweigern.<br />
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Muster Abnahmeprotokoll<br />
Abnahmeprotokoll<br />
Auftraggeber: ........................................................................................................<br />
........................................................................................................<br />
Auftragnehmer: ........................................................................................................<br />
Bauvertrag:<br />
........................................................................................................<br />
Nr......................................vom.......................................................<br />
Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten<br />
Teilnehmer: ........................................................................................................<br />
Die Leistung ist am ......................fertiggestellt und am.......................... abgenommen worden.<br />
Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:<br />
........................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................<br />
........................................................................................................................................<br />
Diese Mängel werden bis zum .................................... vom Auftragnehmer beseitigt. Mängel, die<br />
zu diesem Zeitpunkt nicht beseitigt sind, können vom Bauherrn sofort auf Kosten des<br />
Auftragnehmers beseitigt werden.<br />
Die Frist <strong>für</strong> die Mängelbeseitigung endet gem. Bauvertrag <strong>für</strong> die vegetations-technischen<br />
Arbeiten am .............................., <strong>für</strong> alle an<strong>der</strong>en Arbeiten am ....................<br />
Der Bauherr behält sich eine Vertragsstrafe vor/nicht vor.<br />
........................., den................................ ......................., den .............................<br />
(Ort) (Ort)<br />
................................................................... .............................................................<br />
Bauherr Auftragnehmer<br />
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