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Antrag auf Erteilung der Fachkunde nach der RöV - Ärztekammer ...

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<strong>Ärztekammer</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen, Postfach 307, 30003 Hannover,<br />

Telefon: 0511/ 380- 2278, Fax: 0511/ 380- 2242<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Fachkunde</strong>bescheinigung <strong>nach</strong> Röntgenverordnung<br />

Nachname/Titel _____________________________________ Vorname ____________________________<br />

Geburtsort _____________________________________ Geburtsdatum ________________________<br />

Anschrift/Telefon/Fax ______________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________<br />

Nachfolgend füge ich in beglaubigter Kopie (Die Beglaubigung kann durch die Dienststelle erfolgen)<br />

bei:<br />

O Teilnahmebescheinigung am Strahlenschutz Einführungs- und/ o<strong>der</strong> Grundkurs<br />

O Teilnahmebescheinigung am Spezialkurs im Strahlenschutz<br />

O (Gegebenenfalls) Teilnahmebescheinigung am Spezialkurs Computertomographie<br />

O (Gegebenenfalls) Teilnahmebescheinigung am Spezialkurs Interventionsradiologie<br />

O (Gegebenenfalls) Teilnahmebescheinigung am Aktualisierungskurs<br />

O Ausgefüllte Anlage über die beantragten Anwendungsgebiete<br />

O Sachkundezeugnis/se<br />

O Monatliche vom Sachkundevermittler abgezeichnete Tätigkeitsberichte<br />

Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei <strong>der</strong> <strong>Ärztekammer</strong>.<br />

Hinweis: Gem. §18a <strong>RöV</strong> darf die Kursteilnahme bei <strong>der</strong> Ausstellung einer <strong>Fachkunde</strong> nicht<br />

länger als fünf Jahre zurück liegen.<br />

Beruflicher Werdegang in zeitlicher Reihenfolge<br />

Von – Bis<br />

Tätigkeit in<br />

Monaten<br />

Krankenhaus, Abteilung<br />

Raum für Vermerke durch<br />

die <strong>Ärztekammer</strong><br />

Ich versichere, bei keiner an<strong>der</strong>en <strong>Ärztekammer</strong> einen gleichlautenden <strong>Antrag</strong> o<strong>der</strong> Anfrage gestellt zu haben.<br />

Ort, Datum Unterschrift


Sachkunde<br />

Der Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für die Untersuchung mit Röntgenstrahlung in <strong>der</strong> Heilkunde beinhaltet<br />

insbeson<strong>der</strong>e das Erlernen <strong>der</strong> rechtfertigenden Indikation, <strong>der</strong> technischen Durchführung<br />

und <strong>der</strong> Befundung von Röntgenuntersuchungen unter beson<strong>der</strong>er Beachtung des Strahlenschutzes.<br />

Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes,<br />

<strong>der</strong> <strong>auf</strong> dem betreffenden Anwendungsgebiet die erfor<strong>der</strong>liche <strong>Fachkunde</strong> im Strahlenschutz<br />

besitzt, und durch den Nachweis einer ausreichenden Anzahl dokumentierter Untersuchungen<br />

und Zeiten <strong>nach</strong> Tabelle 4.2.1 an einer Einrichtung <strong>nach</strong> Abschnitt 4.1.1 erworben.<br />

Zur Erreichung <strong>der</strong> in Tabelle 4.2.1 Spalte 3 gefor<strong>der</strong>ten Anzahl dokumentierter Untersuchungen<br />

sind die drei Elemente <strong>der</strong> Anwendung von Röntgenstrahlung zur Untersuchung von Menschen,<br />

Stellen <strong>der</strong> rechtfertigenden Indikation (§ 2 Nr. 10 <strong>RöV</strong>), technische Durchführung (§ 2<br />

Nr. 7 <strong>RöV</strong>) und Befundung, in angemessener Gewichtung zu berücksichtigen. Sachkunde im<br />

Strahlenschutz, z. B. das Stellen des richtigen Befundes an Hand <strong>der</strong> Röntgenbil<strong>der</strong>, darf erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

zum Teil <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Grundlage einer Fallsammlung erworben werden.<br />

Nicht erfor<strong>der</strong>lich ist, dass <strong>der</strong> die Sachkunde Erwerbende eine Mindestzahl von Untersuchungen<br />

auch selbst in vollem Umfang technisch durchführt; insbeson<strong>der</strong>e dürfen keine ungerechtfertigten<br />

Röntgenuntersuchungen technisch durchgeführt werden, um das Ausbildungsziel zu<br />

erreichen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die technische Durchführung in angemessenem<br />

Umfang praktisch erlernt wird.<br />

Die <strong>nach</strong> Tabelle 4.2.1 Spalte 3 zu dokumentierenden Untersuchungen müssen nicht zusammenhängend<br />

erbracht werden.<br />

Die Anwendungszahlen und Mindestzeiten sind in einem Tätigkeitsbericht <strong>auf</strong>zuzeichnen<br />

und von müssen von einem <strong>auf</strong>sichtsführenden fachkundigen Arzt ab 01.03.2006 monatlich<br />

zusammengefasst bestätigt werden.<br />

Der Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde ist durch Zeugnisse <strong>nach</strong> den in Anlage 13 nie<strong>der</strong>gelegten Gesichtspunkten<br />

<strong>nach</strong>zuweisen.


Anlage zum <strong>Antrag</strong><br />

Tabelle 4.2.1.: Mindestanfor<strong>der</strong>ungen zum Sachkundeerwerb in den verschiedenen Arten<br />

<strong>der</strong> Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung<br />

1 2 3 4 Wird<br />

Nr. Anwendungsgebiet<br />

1 Gesamtgebiet <strong>der</strong> Röntgendiagnostik einschließlich CT<br />

2<br />

3<br />

Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n (einfache<br />

Röntgendiagnostik im Rahmen <strong>der</strong> Erstversorgung ohne<br />

CT): Schädel-, Stamm- und Extremitätenskelett, Thorax,<br />

Abdomen<br />

Röntgendiagnostik eines Organsystems/Anwendungsbereiches<br />

bei Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n<br />

(siehe auch zusätzliche For<strong>der</strong>ungen <strong>nach</strong> Spalte 1 Nr. 6)<br />

3.1 Skelett (Schädel, Stamm- und Extremitätenskelett in angemessener<br />

Gewichtung)<br />

1.200<br />

3.2 Thorax (Lunge, Herz) 1.000<br />

3.3 Abdomen, insbeson<strong>der</strong>e Verdauungstrakt 200<br />

3.4 Niere und ableitende Harnwege 100<br />

3.5 Mamma 500<br />

3.6 Gefäßsystem (periphere/zentrale Gefäße) 100<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

Röntgendiagnostik in einem sonstigen begrenzten Anwendungsbereich<br />

z.B. Schädeldiagnostik in <strong>der</strong> HNO- o<strong>der</strong> Zahnheilkunde,<br />

durchleuchtungsgestützte Endoskopie, einfache intraoperative<br />

Röntgendiagnostik, Thoraxdiagnostik <strong>auf</strong> Intensivstation,<br />

weibliche Genitalorgane, Venensystem u.a. begrenzte<br />

Anwendungsbereiche<br />

Computertomographie bei Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n nur in<br />

Verbindung mit Spalte 1 Nr. 3 dieser Tabelle<br />

Anwendung von Röntgenstrahlung bei Kin<strong>der</strong>n in einem<br />

speziellen Anwendungsbereich bzw. mit speziellen Fragestellungen<br />

(z.B. orthopädische o<strong>der</strong> urologische Fragestellungen)<br />

in Verbindung mit Spalte 1 Nr. 3 o<strong>der</strong> 4 dieser<br />

Tabelle<br />

Anwendung von Röntgenstrahlung bei Interventionen in<br />

Verbindung mit Spalte 1 Nr. 1 o<strong>der</strong> einem Anwendungsgebiet<br />

<strong>der</strong> Spalte 1 Nr. 3 dieser Tabelle (die <strong>Fachkunde</strong> im<br />

Strahlenschutz bezieht sich dabei jeweils nur <strong>auf</strong> Interventionen<br />

des Anwendungsgebietes)<br />

Dokumentierte<br />

Untersuchungen<br />

5.000<br />

(hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Gewichtung gelten<br />

die Mindestzahlen<br />

<strong>nach</strong> Spalte 1 Nr.<br />

3.1 bis 3.6 als<br />

Richtwerte)<br />

600<br />

(in angemessener<br />

Gewichtung)<br />

jeweils 100<br />

1.000<br />

(in angemessener<br />

Gewichtung)<br />

Mindestzeit<br />

(Monate)<br />

42<br />

davon mindestens<br />

12<br />

Monate CT<br />

12 1<br />

jeweils 12 1,2<br />

jeweils 6 1<br />

12 1,3<br />

100 6 4<br />

100 6 3<br />

Beantragt


Erklärungen zu Tabelle 4.2.1<br />

1) Bei Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde <strong>nach</strong> Spalte 1 Nr. 2 bis 5 reduzieren sich die Mindestzeiten jeweils<br />

<strong>auf</strong> die Hälfte, wenn die Sachkunde ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsberechtigung<br />

und dem erfor<strong>der</strong>lichen Leistungsumfang erworben wird.<br />

2) Unabhängig davon ist eine Reduzierung <strong>der</strong> Mindestzeiten bei Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde <strong>nach</strong><br />

Spalte 1 Nr. 3 in mehr als einem Organsystem möglich, wenn bereits die <strong>Fachkunde</strong> für ein<br />

Anwendungsgebiet erfolgreich erworben worden und die gegebenenfalls erfor<strong>der</strong>liche Aktualisierung<br />

<strong>nach</strong>gewiesen ist. In diesem Fall verkürzt sich die Mindestzeit für jedes weitere Anwendungsgebiet<br />

von 12 <strong>auf</strong> 6 Monate. Die Anzahl <strong>der</strong> dokumentierten Untersuchungen verringert<br />

sich entsprechend.<br />

3) Die Sachkunde in <strong>der</strong> Computertomographie und für die Anwendung von Röntgenstrahlung<br />

bei Interventionen kann parallel zur Röntgendiagnostik eines Organsystems o<strong>der</strong> Anwendungsgebietes<br />

erworben werden, wenn dies ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsberechtigung<br />

und dem erfor<strong>der</strong>lichen Leistungsumfang erfolgt.<br />

4) Die Sachkunde für die Anwendung von Röntgenstrahlung bei Kin<strong>der</strong>n in einem speziellen<br />

Anwendungsgebiet ist in einer röntgendiagnostischen Abteilung mit entsprechendem pädiatrischem<br />

Krankengut zu erwerben und durch dokumentierte Untersuchungen <strong>nach</strong>zuweisen.


Anlage 13<br />

Zeugnis über den Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde im Strahlenschutz<br />

Es empfiehlt sich, einen lückenlosen Nachweis über anzuerkennende Sachkundezeiten in dem jeweiligen<br />

Anwendungsgebiet zu führen, insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Sachkunde an verschiedenen Institutionen<br />

erworben wurde.<br />

Die Abfassung des Zeugnisses kann frei erfolgen, soll sich jedoch <strong>nach</strong> den hier nie<strong>der</strong>gelegten Gesichtspunkten<br />

richten.<br />

Das Zeugnis sollte in drei Abschnitte geglie<strong>der</strong>t sein und etwa folgende Angaben enthalten:<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

1. Nachweis <strong>der</strong> Tätigkeit und Beschäftigungszeiten <strong>auf</strong> den einzelnen Anwendungsgebieten sowie<br />

etwaiger anerkennungsfähiger Tätigkeiten <strong>nach</strong> Tabelle 4.2.1.<br />

2. Nachweis, dass <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sachkunde zeitlich und materiell sichergestellt war.<br />

Der Nachweis erfolgt beispielsweise durch:<br />

2.1 Vorlage <strong>der</strong> Nachweise zur Erlangung <strong>der</strong> Anerkennung zum Gebietsarzt entsprechend <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung.<br />

2.2 Vorlage sonstiger Zeugnisse, wenn die Sachkunde außerhalb <strong>der</strong> Weiterbildung erworben wurde.<br />

2.3 Angabe, <strong>auf</strong> welchem Gebiet <strong>der</strong> die Sachkunde vermittelnde Arzt zur Weiterbildung anerkannt ist<br />

o<strong>der</strong> welche <strong>Fachkunde</strong> im Strahlenschutz er besitzt, und dass die Weiterbildung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erwerb<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sachkunde vom hierzu für die Weiterbildung anerkannten o<strong>der</strong> im Strahlenschutz<br />

fachkundigen Arzt vollverantwortlich geleitet wurde.<br />

2.4 Angabe, ob <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde an einem Zentralinstitut o<strong>der</strong> an einer o<strong>der</strong> mehreren Spezialabteilungen<br />

ausgeführt wurde. Im letzteren Falle ist es empfehlenswert, sich in je<strong>der</strong> dieser Spezialabteilungen<br />

ein Zeugnis ausstellen zu lassen.<br />

2.5 Angabe <strong>der</strong> Vorkenntnisse und Vorbildung <strong>auf</strong> dem Gebiet <strong>der</strong> ionisierenden Strahlung in <strong>der</strong> Medizin.<br />

2.6 Angabe <strong>der</strong> Zeitdauer und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Tätigkeit, die zum Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde <strong>auf</strong> dem jeweiligen Anwendungsgebiet<br />

geführt hat und Darstellung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Anwendungen von Röntgenstrahlung.<br />

B. Angaben über spezielle Tätigkeiten<br />

Dabei sollen nur solche Tätigkeiten <strong>auf</strong>geführt werden, die zum Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Zu den Nummern 1 bis 3 sind Angaben über die Häufigkeit durchgeführter Untersuchungen o<strong>der</strong> Behandlungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

1. Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für das Gesamtgebiet <strong>der</strong> Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung<br />

mit Angaben über die durchgeführten Untersuchungsverfahren und ggf. Dosisermittlungen.<br />

2. Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für ein Teilgebiet <strong>der</strong> Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung mit Angaben<br />

über die durchgeführten Untersuchungsverfahren und ggf. Dosisermittlungen.<br />

3. Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für die Behandlung mit Röntgenstrahlung mit Angaben über die durchgeführten<br />

Behandlungsverfahren und ggf. Dosisermittlungen.<br />

4. Angaben über Kenntnisse <strong>der</strong> physikalischen und strahlenbiologischen Grundlagen <strong>der</strong> Anwendung<br />

ionisieren<strong>der</strong> Strahlung in <strong>der</strong> Medizin.<br />

5. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Weiterbildung o<strong>der</strong> dem Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde, z.B.<br />

Beteiligung am Unterricht, Teilnahme an Fortbildungskursen o<strong>der</strong> Spezialveranstaltungen, Veröffentlichungen<br />

o<strong>der</strong> Vorträge.<br />

C. Endbeurteilung<br />

Abschließende Beurteilung, ob <strong>der</strong> zu Beurteilende <strong>nach</strong> Ansicht des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personen bei dem o<strong>der</strong><br />

denen die Sachkunde im Strahlenschutz erworben wurde, die erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />

besitzt, die Voraussetzung für die <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Fachkunde</strong>bescheinigung <strong>nach</strong> § 18a Abs. 1 Satz 3<br />

<strong>RöV</strong> sind.


Muster für ein auszustellendes Zeugnis<br />

⇒ Einfügen: Kopfbogen <strong>der</strong> Sachkunde vermittelnden Institution ⇐<br />

Zeugnis über den Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde<br />

⇒ Einfügen: Angaben über die Sachkunde vermittelnde Institution ⇐<br />

⇒ Angaben über die Sachkunde vermittelnde Person (fachkundiger Arzt) Hier muss bescheinigt<br />

werden, inwieweit <strong>der</strong> Zeugnisaussteller zur Vermittlung <strong>der</strong> Sachkunde ermächtigt<br />

ist.<br />

Frau/Herr..., geb..., hat in <strong>der</strong> Zeit vom ........ bis ........ (= ... Monate) im (Kreis-) Krankenhaus/in<br />

<strong>der</strong> Klinik ..., Abteilung ..., unter meiner Aufsicht und Anleitung die Kenntnisse <strong>der</strong><br />

praktischen Durchführung und Beurteilung von Röntgenuntersuchungen unter den speziellen<br />

Gesichtspunkten des Strahlenschutzes <strong>auf</strong> dem Teilgebiet bzw. Gebiet<br />

⇒ Einfügen: Anwendungsgebiete (= zu beantragende Bereiche: Tabelle 4.2.1 inkl. <strong>der</strong> erbrachten<br />

Leistungen [Indikation, Durchführung, Befundung]) ⇐<br />

erworben. Die Tätigkeit erfolgte arbeitstäglich.<br />

Frau/Herr ... besitzt, durch die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses am ....... und des<br />

Spezialkurses am ........, sowie durch die Teilnahme an <strong>der</strong> 8-stündigen Unterweisung am<br />

........ (siehe beigefügte beglaubigte Kopien), in <strong>der</strong> Sachkunde <strong>der</strong> medizinischen Röntgendiagnostik<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse <strong>der</strong> physikalischen und strahlenbiologischen<br />

Grundlagen zur Anwendung ionisieren<strong>der</strong> Strahlen in <strong>der</strong> Medizin.<br />

Frau/Herr ... besitzt meiner Ansicht <strong>nach</strong> das erfor<strong>der</strong>liche Wissen und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Erfahrungen, die Voraussetzung für die <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Fachkunde</strong>bescheinigung sind.<br />

(Ort, Datum)<br />

⇒ Einfügen: (Unterschrift des Sachkundevermittlers (fachkundiger Arzt)<br />

sowie Stempel <strong>der</strong> Klinik) ⇐

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