Antrag auf Erteilung der Fachkunde nach der RöV - Ärztekammer ...
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<strong>Ärztekammer</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen, Postfach 307, 30003 Hannover,<br />
Telefon: 0511/ 380- 2278, Fax: 0511/ 380- 2242<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Fachkunde</strong>bescheinigung <strong>nach</strong> Röntgenverordnung<br />
Nachname/Titel _____________________________________ Vorname ____________________________<br />
Geburtsort _____________________________________ Geburtsdatum ________________________<br />
Anschrift/Telefon/Fax ______________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________<br />
Nachfolgend füge ich in beglaubigter Kopie (Die Beglaubigung kann durch die Dienststelle erfolgen)<br />
bei:<br />
O Teilnahmebescheinigung am Strahlenschutz Einführungs- und/ o<strong>der</strong> Grundkurs<br />
O Teilnahmebescheinigung am Spezialkurs im Strahlenschutz<br />
O (Gegebenenfalls) Teilnahmebescheinigung am Spezialkurs Computertomographie<br />
O (Gegebenenfalls) Teilnahmebescheinigung am Spezialkurs Interventionsradiologie<br />
O (Gegebenenfalls) Teilnahmebescheinigung am Aktualisierungskurs<br />
O Ausgefüllte Anlage über die beantragten Anwendungsgebiete<br />
O Sachkundezeugnis/se<br />
O Monatliche vom Sachkundevermittler abgezeichnete Tätigkeitsberichte<br />
Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei <strong>der</strong> <strong>Ärztekammer</strong>.<br />
Hinweis: Gem. §18a <strong>RöV</strong> darf die Kursteilnahme bei <strong>der</strong> Ausstellung einer <strong>Fachkunde</strong> nicht<br />
länger als fünf Jahre zurück liegen.<br />
Beruflicher Werdegang in zeitlicher Reihenfolge<br />
Von – Bis<br />
Tätigkeit in<br />
Monaten<br />
Krankenhaus, Abteilung<br />
Raum für Vermerke durch<br />
die <strong>Ärztekammer</strong><br />
Ich versichere, bei keiner an<strong>der</strong>en <strong>Ärztekammer</strong> einen gleichlautenden <strong>Antrag</strong> o<strong>der</strong> Anfrage gestellt zu haben.<br />
Ort, Datum Unterschrift
Sachkunde<br />
Der Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für die Untersuchung mit Röntgenstrahlung in <strong>der</strong> Heilkunde beinhaltet<br />
insbeson<strong>der</strong>e das Erlernen <strong>der</strong> rechtfertigenden Indikation, <strong>der</strong> technischen Durchführung<br />
und <strong>der</strong> Befundung von Röntgenuntersuchungen unter beson<strong>der</strong>er Beachtung des Strahlenschutzes.<br />
Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes,<br />
<strong>der</strong> <strong>auf</strong> dem betreffenden Anwendungsgebiet die erfor<strong>der</strong>liche <strong>Fachkunde</strong> im Strahlenschutz<br />
besitzt, und durch den Nachweis einer ausreichenden Anzahl dokumentierter Untersuchungen<br />
und Zeiten <strong>nach</strong> Tabelle 4.2.1 an einer Einrichtung <strong>nach</strong> Abschnitt 4.1.1 erworben.<br />
Zur Erreichung <strong>der</strong> in Tabelle 4.2.1 Spalte 3 gefor<strong>der</strong>ten Anzahl dokumentierter Untersuchungen<br />
sind die drei Elemente <strong>der</strong> Anwendung von Röntgenstrahlung zur Untersuchung von Menschen,<br />
Stellen <strong>der</strong> rechtfertigenden Indikation (§ 2 Nr. 10 <strong>RöV</strong>), technische Durchführung (§ 2<br />
Nr. 7 <strong>RöV</strong>) und Befundung, in angemessener Gewichtung zu berücksichtigen. Sachkunde im<br />
Strahlenschutz, z. B. das Stellen des richtigen Befundes an Hand <strong>der</strong> Röntgenbil<strong>der</strong>, darf erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
zum Teil <strong>auf</strong> <strong>der</strong> Grundlage einer Fallsammlung erworben werden.<br />
Nicht erfor<strong>der</strong>lich ist, dass <strong>der</strong> die Sachkunde Erwerbende eine Mindestzahl von Untersuchungen<br />
auch selbst in vollem Umfang technisch durchführt; insbeson<strong>der</strong>e dürfen keine ungerechtfertigten<br />
Röntgenuntersuchungen technisch durchgeführt werden, um das Ausbildungsziel zu<br />
erreichen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die technische Durchführung in angemessenem<br />
Umfang praktisch erlernt wird.<br />
Die <strong>nach</strong> Tabelle 4.2.1 Spalte 3 zu dokumentierenden Untersuchungen müssen nicht zusammenhängend<br />
erbracht werden.<br />
Die Anwendungszahlen und Mindestzeiten sind in einem Tätigkeitsbericht <strong>auf</strong>zuzeichnen<br />
und von müssen von einem <strong>auf</strong>sichtsführenden fachkundigen Arzt ab 01.03.2006 monatlich<br />
zusammengefasst bestätigt werden.<br />
Der Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde ist durch Zeugnisse <strong>nach</strong> den in Anlage 13 nie<strong>der</strong>gelegten Gesichtspunkten<br />
<strong>nach</strong>zuweisen.
Anlage zum <strong>Antrag</strong><br />
Tabelle 4.2.1.: Mindestanfor<strong>der</strong>ungen zum Sachkundeerwerb in den verschiedenen Arten<br />
<strong>der</strong> Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung<br />
1 2 3 4 Wird<br />
Nr. Anwendungsgebiet<br />
1 Gesamtgebiet <strong>der</strong> Röntgendiagnostik einschließlich CT<br />
2<br />
3<br />
Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n (einfache<br />
Röntgendiagnostik im Rahmen <strong>der</strong> Erstversorgung ohne<br />
CT): Schädel-, Stamm- und Extremitätenskelett, Thorax,<br />
Abdomen<br />
Röntgendiagnostik eines Organsystems/Anwendungsbereiches<br />
bei Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n<br />
(siehe auch zusätzliche For<strong>der</strong>ungen <strong>nach</strong> Spalte 1 Nr. 6)<br />
3.1 Skelett (Schädel, Stamm- und Extremitätenskelett in angemessener<br />
Gewichtung)<br />
1.200<br />
3.2 Thorax (Lunge, Herz) 1.000<br />
3.3 Abdomen, insbeson<strong>der</strong>e Verdauungstrakt 200<br />
3.4 Niere und ableitende Harnwege 100<br />
3.5 Mamma 500<br />
3.6 Gefäßsystem (periphere/zentrale Gefäße) 100<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
Röntgendiagnostik in einem sonstigen begrenzten Anwendungsbereich<br />
z.B. Schädeldiagnostik in <strong>der</strong> HNO- o<strong>der</strong> Zahnheilkunde,<br />
durchleuchtungsgestützte Endoskopie, einfache intraoperative<br />
Röntgendiagnostik, Thoraxdiagnostik <strong>auf</strong> Intensivstation,<br />
weibliche Genitalorgane, Venensystem u.a. begrenzte<br />
Anwendungsbereiche<br />
Computertomographie bei Erwachsenen und Kin<strong>der</strong>n nur in<br />
Verbindung mit Spalte 1 Nr. 3 dieser Tabelle<br />
Anwendung von Röntgenstrahlung bei Kin<strong>der</strong>n in einem<br />
speziellen Anwendungsbereich bzw. mit speziellen Fragestellungen<br />
(z.B. orthopädische o<strong>der</strong> urologische Fragestellungen)<br />
in Verbindung mit Spalte 1 Nr. 3 o<strong>der</strong> 4 dieser<br />
Tabelle<br />
Anwendung von Röntgenstrahlung bei Interventionen in<br />
Verbindung mit Spalte 1 Nr. 1 o<strong>der</strong> einem Anwendungsgebiet<br />
<strong>der</strong> Spalte 1 Nr. 3 dieser Tabelle (die <strong>Fachkunde</strong> im<br />
Strahlenschutz bezieht sich dabei jeweils nur <strong>auf</strong> Interventionen<br />
des Anwendungsgebietes)<br />
Dokumentierte<br />
Untersuchungen<br />
5.000<br />
(hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Gewichtung gelten<br />
die Mindestzahlen<br />
<strong>nach</strong> Spalte 1 Nr.<br />
3.1 bis 3.6 als<br />
Richtwerte)<br />
600<br />
(in angemessener<br />
Gewichtung)<br />
jeweils 100<br />
1.000<br />
(in angemessener<br />
Gewichtung)<br />
Mindestzeit<br />
(Monate)<br />
42<br />
davon mindestens<br />
12<br />
Monate CT<br />
12 1<br />
jeweils 12 1,2<br />
jeweils 6 1<br />
12 1,3<br />
100 6 4<br />
100 6 3<br />
Beantragt
Erklärungen zu Tabelle 4.2.1<br />
1) Bei Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde <strong>nach</strong> Spalte 1 Nr. 2 bis 5 reduzieren sich die Mindestzeiten jeweils<br />
<strong>auf</strong> die Hälfte, wenn die Sachkunde ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsberechtigung<br />
und dem erfor<strong>der</strong>lichen Leistungsumfang erworben wird.<br />
2) Unabhängig davon ist eine Reduzierung <strong>der</strong> Mindestzeiten bei Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde <strong>nach</strong><br />
Spalte 1 Nr. 3 in mehr als einem Organsystem möglich, wenn bereits die <strong>Fachkunde</strong> für ein<br />
Anwendungsgebiet erfolgreich erworben worden und die gegebenenfalls erfor<strong>der</strong>liche Aktualisierung<br />
<strong>nach</strong>gewiesen ist. In diesem Fall verkürzt sich die Mindestzeit für jedes weitere Anwendungsgebiet<br />
von 12 <strong>auf</strong> 6 Monate. Die Anzahl <strong>der</strong> dokumentierten Untersuchungen verringert<br />
sich entsprechend.<br />
3) Die Sachkunde in <strong>der</strong> Computertomographie und für die Anwendung von Röntgenstrahlung<br />
bei Interventionen kann parallel zur Röntgendiagnostik eines Organsystems o<strong>der</strong> Anwendungsgebietes<br />
erworben werden, wenn dies ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsberechtigung<br />
und dem erfor<strong>der</strong>lichen Leistungsumfang erfolgt.<br />
4) Die Sachkunde für die Anwendung von Röntgenstrahlung bei Kin<strong>der</strong>n in einem speziellen<br />
Anwendungsgebiet ist in einer röntgendiagnostischen Abteilung mit entsprechendem pädiatrischem<br />
Krankengut zu erwerben und durch dokumentierte Untersuchungen <strong>nach</strong>zuweisen.
Anlage 13<br />
Zeugnis über den Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde im Strahlenschutz<br />
Es empfiehlt sich, einen lückenlosen Nachweis über anzuerkennende Sachkundezeiten in dem jeweiligen<br />
Anwendungsgebiet zu führen, insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Sachkunde an verschiedenen Institutionen<br />
erworben wurde.<br />
Die Abfassung des Zeugnisses kann frei erfolgen, soll sich jedoch <strong>nach</strong> den hier nie<strong>der</strong>gelegten Gesichtspunkten<br />
richten.<br />
Das Zeugnis sollte in drei Abschnitte geglie<strong>der</strong>t sein und etwa folgende Angaben enthalten:<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
1. Nachweis <strong>der</strong> Tätigkeit und Beschäftigungszeiten <strong>auf</strong> den einzelnen Anwendungsgebieten sowie<br />
etwaiger anerkennungsfähiger Tätigkeiten <strong>nach</strong> Tabelle 4.2.1.<br />
2. Nachweis, dass <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sachkunde zeitlich und materiell sichergestellt war.<br />
Der Nachweis erfolgt beispielsweise durch:<br />
2.1 Vorlage <strong>der</strong> Nachweise zur Erlangung <strong>der</strong> Anerkennung zum Gebietsarzt entsprechend <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung.<br />
2.2 Vorlage sonstiger Zeugnisse, wenn die Sachkunde außerhalb <strong>der</strong> Weiterbildung erworben wurde.<br />
2.3 Angabe, <strong>auf</strong> welchem Gebiet <strong>der</strong> die Sachkunde vermittelnde Arzt zur Weiterbildung anerkannt ist<br />
o<strong>der</strong> welche <strong>Fachkunde</strong> im Strahlenschutz er besitzt, und dass die Weiterbildung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erwerb<br />
<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sachkunde vom hierzu für die Weiterbildung anerkannten o<strong>der</strong> im Strahlenschutz<br />
fachkundigen Arzt vollverantwortlich geleitet wurde.<br />
2.4 Angabe, ob <strong>der</strong> Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde an einem Zentralinstitut o<strong>der</strong> an einer o<strong>der</strong> mehreren Spezialabteilungen<br />
ausgeführt wurde. Im letzteren Falle ist es empfehlenswert, sich in je<strong>der</strong> dieser Spezialabteilungen<br />
ein Zeugnis ausstellen zu lassen.<br />
2.5 Angabe <strong>der</strong> Vorkenntnisse und Vorbildung <strong>auf</strong> dem Gebiet <strong>der</strong> ionisierenden Strahlung in <strong>der</strong> Medizin.<br />
2.6 Angabe <strong>der</strong> Zeitdauer und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Tätigkeit, die zum Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde <strong>auf</strong> dem jeweiligen Anwendungsgebiet<br />
geführt hat und Darstellung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Anwendungen von Röntgenstrahlung.<br />
B. Angaben über spezielle Tätigkeiten<br />
Dabei sollen nur solche Tätigkeiten <strong>auf</strong>geführt werden, die zum Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Zu den Nummern 1 bis 3 sind Angaben über die Häufigkeit durchgeführter Untersuchungen o<strong>der</strong> Behandlungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
1. Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für das Gesamtgebiet <strong>der</strong> Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung<br />
mit Angaben über die durchgeführten Untersuchungsverfahren und ggf. Dosisermittlungen.<br />
2. Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für ein Teilgebiet <strong>der</strong> Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung mit Angaben<br />
über die durchgeführten Untersuchungsverfahren und ggf. Dosisermittlungen.<br />
3. Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde für die Behandlung mit Röntgenstrahlung mit Angaben über die durchgeführten<br />
Behandlungsverfahren und ggf. Dosisermittlungen.<br />
4. Angaben über Kenntnisse <strong>der</strong> physikalischen und strahlenbiologischen Grundlagen <strong>der</strong> Anwendung<br />
ionisieren<strong>der</strong> Strahlung in <strong>der</strong> Medizin.<br />
5. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Weiterbildung o<strong>der</strong> dem Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde, z.B.<br />
Beteiligung am Unterricht, Teilnahme an Fortbildungskursen o<strong>der</strong> Spezialveranstaltungen, Veröffentlichungen<br />
o<strong>der</strong> Vorträge.<br />
C. Endbeurteilung<br />
Abschließende Beurteilung, ob <strong>der</strong> zu Beurteilende <strong>nach</strong> Ansicht des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personen bei dem o<strong>der</strong><br />
denen die Sachkunde im Strahlenschutz erworben wurde, die erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse und Erfahrungen<br />
besitzt, die Voraussetzung für die <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Fachkunde</strong>bescheinigung <strong>nach</strong> § 18a Abs. 1 Satz 3<br />
<strong>RöV</strong> sind.
Muster für ein auszustellendes Zeugnis<br />
⇒ Einfügen: Kopfbogen <strong>der</strong> Sachkunde vermittelnden Institution ⇐<br />
Zeugnis über den Erwerb <strong>der</strong> Sachkunde<br />
⇒ Einfügen: Angaben über die Sachkunde vermittelnde Institution ⇐<br />
⇒ Angaben über die Sachkunde vermittelnde Person (fachkundiger Arzt) Hier muss bescheinigt<br />
werden, inwieweit <strong>der</strong> Zeugnisaussteller zur Vermittlung <strong>der</strong> Sachkunde ermächtigt<br />
ist.<br />
Frau/Herr..., geb..., hat in <strong>der</strong> Zeit vom ........ bis ........ (= ... Monate) im (Kreis-) Krankenhaus/in<br />
<strong>der</strong> Klinik ..., Abteilung ..., unter meiner Aufsicht und Anleitung die Kenntnisse <strong>der</strong><br />
praktischen Durchführung und Beurteilung von Röntgenuntersuchungen unter den speziellen<br />
Gesichtspunkten des Strahlenschutzes <strong>auf</strong> dem Teilgebiet bzw. Gebiet<br />
⇒ Einfügen: Anwendungsgebiete (= zu beantragende Bereiche: Tabelle 4.2.1 inkl. <strong>der</strong> erbrachten<br />
Leistungen [Indikation, Durchführung, Befundung]) ⇐<br />
erworben. Die Tätigkeit erfolgte arbeitstäglich.<br />
Frau/Herr ... besitzt, durch die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses am ....... und des<br />
Spezialkurses am ........, sowie durch die Teilnahme an <strong>der</strong> 8-stündigen Unterweisung am<br />
........ (siehe beigefügte beglaubigte Kopien), in <strong>der</strong> Sachkunde <strong>der</strong> medizinischen Röntgendiagnostik<br />
die erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse <strong>der</strong> physikalischen und strahlenbiologischen<br />
Grundlagen zur Anwendung ionisieren<strong>der</strong> Strahlen in <strong>der</strong> Medizin.<br />
Frau/Herr ... besitzt meiner Ansicht <strong>nach</strong> das erfor<strong>der</strong>liche Wissen und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Erfahrungen, die Voraussetzung für die <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Fachkunde</strong>bescheinigung sind.<br />
(Ort, Datum)<br />
⇒ Einfügen: (Unterschrift des Sachkundevermittlers (fachkundiger Arzt)<br />
sowie Stempel <strong>der</strong> Klinik) ⇐