01.03.2013 Aufrufe

Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld

Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld

Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden ... - CDU Krefeld

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Schulentwicklungsplan</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen<br />

für die<br />

Stadt <strong>Krefeld</strong><br />

Fortschreibung 2011 – 2015<br />

Überarbeite Fassung<br />

zur Vorlage im Schulausschuss am 26. Juni 2012 und im Hauptausschuss und Rat<br />

am 3. Juli 2012<br />

Der Oberbürgermeister<br />

Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst


Herausgeber:<br />

Der Oberbürgermeister<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong><br />

Dezernat IV<br />

Fachbereich Schule,<br />

Pädagogischer und Psychologischer Dienst<br />

Petersstraße 118<br />

47798 <strong>Krefeld</strong><br />

2


Vorwort<br />

Vor Ihnen liegt <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong> für die Krefel<strong>der</strong><br />

Schullandschaft bis zum Schuljahr 2015/2016. Seine Entstehung<br />

war auf landespolitischer Ebene u.a. dadurch gekennzeichnet,<br />

dass sich verän<strong>der</strong>nde Vorgaben immer wie<strong>der</strong> neue<br />

Ansatzpunkte einbrachten und neue Fragen aufwarfen. Auf<br />

kommunaler Ebene war seine Entstehung gekennzeichnet durch<br />

einen intensiven, engagierten und verantwortungsvollen Diskurs<br />

<strong>der</strong> Schulen, <strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> interessierten Öffentlichkeit. Für<br />

diese offene, sachliche und ergebnisbezogene Diskussion danke<br />

ich Ihnen allen. Die Qualität <strong>der</strong> schulischen Bildung hat einen<br />

unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität in <strong>Krefeld</strong>.<br />

Angesichts <strong>der</strong> demografischen Entwicklung gewinnt die<br />

Erkenntnis, dass Bildung immer eine Investition in die Zukunft<br />

ist, neue Bedeutung. Es muss unser aller Ziel sein, die weniger werdenden Schülerinnen und<br />

Schüler gleichwohl hervorragend auszubilden und ihnen allen gleichermaßen Zukunftswege<br />

zu eröffnen.<br />

Bildung gilt als einer <strong>der</strong> ganz wesentlichen Faktoren für die Attraktivität einer Stadt und auch<br />

eines Wirtschaftsstandortes: Sowohl die Wohnortentscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern<br />

als auch die Standortentscheidungen von Unternehmen werden in nicht unerheblichem<br />

Maße von <strong>der</strong> Vielzahl und Qualität <strong>der</strong> vor Ort anzutreffenden Bildungseinrichtungen beeinflusst.<br />

Deshalb versteht sich die Stadt <strong>Krefeld</strong> seit vielen Jahren als aktiver Schulträger und<br />

gestaltet die Schul- und Bildungslandschaft bewusst im Rahmen einer vertraglich vereinbarten<br />

Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit dem Land. Ein mo<strong>der</strong>nes und funktionierendes<br />

Bildungswesen sowie entsprechend qualifizierte Bürgerinnen und Bürger haben für die<br />

Zukunft unseres Gemeinwesens eine zentrale Bedeutung.<br />

Der allgemein zu verzeichnende Geburtenrückgang wird sich erst gegen Ende des Planungszeitraums<br />

deutlicher bemerkbar machen, daher wird es zunächst einmal nicht zu einer verstärkten<br />

Aufgabe von Schulraum kommen. Verän<strong>der</strong>ungen stehen dennoch an. Das verän<strong>der</strong>te<br />

Schulwahlverhalten <strong>der</strong> Eltern stellt insbeson<strong>der</strong>e die Hauptschule zunehmend in Frage.<br />

Der historische Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen eröffnet die Chance, auf diese Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

flexibel zu reagieren. Daher wird es in <strong>Krefeld</strong> ab 2013 eine vierte Gesamtschule<br />

geben. Auf diesen Vorschlag konnte sich in den vergangenen Monaten eine breite politische<br />

Mehrheit einigen. Aus meiner Sicht ist die Entwicklung damit noch nicht abgeschlossen. Welche<br />

Schritte jedoch in den Folgejahren noch zu gehen sind, wird sich erst in Zukunft zeigen<br />

können.<br />

Ich bin überzeugt, dass mit dem vorliegenden <strong>Schulentwicklungsplan</strong> die Voraussetzungen<br />

für eine qualitativ hochwertige Weiterentwicklung <strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> Schullandschaft geschaffen<br />

worden sind. Ich freue mich daher sehr darüber, dass es gelungen ist, auch in <strong>Krefeld</strong> einen<br />

breiten schulpolitischen Konsens herzustellen. Deshalb wünsche ich mir, dass dieser vertrauensvolle<br />

Diskurs, den wir in den letzten Monaten erleben durften, im Interesse unserer Kin<strong>der</strong><br />

und Jugendlichen auch in Zukunft fortgesetzt werden kann. Denn <strong>der</strong> demografische Wandel<br />

3


geht weiter, <strong>der</strong> Fachkräftemangel steht bevor, die Ausbildung <strong>der</strong> Jugendlichen muss weiterhin<br />

deutlich gestärkt werden und die Herausfor<strong>der</strong>ung eines inklusiven Schulsystems beginnt<br />

gerade erst.<br />

Gregor Kathstede, Oberbürgermeister <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong><br />

4


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Rahmenbedingungen <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung 2011-2015 8<br />

1.1 Rechtsgrundlagen 8<br />

1.2 Schulrechtliche Verän<strong>der</strong>ungen seit 2005 8<br />

1.3 Bevölkerungsentwicklung und Prognose schulrelevanter Altersgruppen für den 12<br />

6<br />

Zeitraum bis 2015<br />

1.4 Voraussichtliche Bautätigkeit bis 2016 13<br />

1.5 Verfahren zur Fortschreibung des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s 2011-2015 14<br />

2 Aufgabenfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Regionalen Bildungslandschaft <strong>Krefeld</strong> 17<br />

2.1 Ausgangslage 17<br />

2.2 Arbeitsschwerpunkte 2008-2010 18<br />

2.3 Arbeitsschwerpunkte 2010-2013 21<br />

3 Offener und gebundener Ganztag 26<br />

3.1 Entwicklung bis 2011 26<br />

3.1.1 Rechtsgrundlagen 26<br />

3.1.2 Entwicklung des offenen Ganztags 27<br />

3.1.3 Entwicklung des gebundenen Ganztags 31<br />

3.1.4 Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote 32<br />

3.2 Bedarfssituation bis 2015 33<br />

3.2.1 Offener Ganztag 34<br />

3.2.2 Ganztag in <strong>der</strong> Sekundarstufe I 34<br />

3.3 Raumbedarf und Raumbestand 35<br />

3.4 Qualitätsentwicklung 35<br />

4 Inklusion 37<br />

4.1 Rechtliche Vorgaben 37<br />

4.2 Entwicklung <strong>der</strong> Inklusion bis 2010 38<br />

4.3 Weiterentwicklung ab 2010 39<br />

4.4 Raumbedarf 43<br />

4.5 Grundsatzpositionierung des Schulträgers 43<br />

5 Reorganisation des Zentralen Gebäudemanagements 44<br />

5.1 Allgemeines 44<br />

5.2 Gebäude-, Schaden- und Energiekataster 45<br />

5.3 Wirtschaftliche und energetische Entwicklung des städtischen Gebäudeportfolios 46<br />

5.4 Bauinstandhaltung 46<br />

5.5 Sonstige Maßnahmen 47<br />

5.6 Neubauplanung 49<br />

5.7. Finanz- und gebäudewirtschaftliche Aspekte <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung 50<br />

6 Primarstufe 52<br />

6.1 Entwicklung <strong>der</strong> Primarstufe 2006-2010 52<br />

6.2 Einführung von Planungsbezirken und Schuleinzugsbereichen 53<br />

6.3 Prognose für die Primarstufe 2011-2015 in den politischen Bezirken 55<br />

Seite


6.3.1 Bezirk West 57<br />

6.3.2 Bezirk Nord 60<br />

6.3.3 Bezirk Hüls 62<br />

6.3.4 Bezirk Mitte 64<br />

6.3.5 Bezirk Süd 66<br />

6.3.6 Bezirk Fischeln 68<br />

6.3.7 Bezirk Oppum-Linn 70<br />

6.3.8 Bezirk Ost 72<br />

6.3.9 Bezirk Uerdingen 74<br />

6.4 Bewertung <strong>der</strong> räumlichen Situation in den Grundschulen 75<br />

7 Sekundarstufe I und II an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen 77<br />

7.1 Entwicklung <strong>der</strong> Sekundarstufe I an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen 2006-2010 77<br />

7.1.1 Entwicklung <strong>der</strong> Hauptschulen 78<br />

7.1.2 Entwicklung <strong>der</strong> Realschulen 80<br />

7.1.3 Entwicklung <strong>der</strong> Gymnasien 81<br />

7.1.4 Entwicklung <strong>der</strong> Gesamtschulen 83<br />

7.1.5 Entwicklung des Weiterbildungskollegs 84<br />

7.1.6 Integrative Beschulung in <strong>der</strong> Sekundarstufe I 84<br />

7.2 Schülerzahlprognose für die Sekundarstufe I 2011-2015 (bzw. 2019) 85<br />

7.3 Schulstrukturmodelle für die Sekundarstufe I 87<br />

7.3.1 Modell 1a 88<br />

7.3.2 Modell 1b 89<br />

7.3.3 Modell 2a 90<br />

7.3.4 Modell 2b 92<br />

7.3.5 Gründung einer vierten städtischen Gesamtschule 93<br />

7.4 Entwicklung <strong>der</strong> Sekundarstufe II an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen 2006-2010 93<br />

7.5 Schülerzahlprognose für die Sekundarstufe II 2011-2015 (bzw. 2019) 94<br />

7.6 Bewertung <strong>der</strong> Raumbestände in <strong>der</strong> Sekundarstufe 95<br />

7.7 Maßnahmen in <strong>der</strong> Sekundarstufe 95<br />

7.7.1 Festlegung <strong>der</strong> Zügigkeiten 95<br />

7.7.2 Ausweitung <strong>der</strong> integrativen Beschulung 97<br />

8 För<strong>der</strong>schulen / Kompetenzzentren 98<br />

8.1 Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahl und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte 2005-2010 98<br />

8.2 Entwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schullandschaft 2011-2015 100<br />

8.3 Schule für Kranke 100<br />

Glossar 102<br />

7


1 Rahmenbedingungen <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung 2011 – 2015<br />

1.1 Rechtsgrundlagen<br />

Rechtliche Grundlage <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung ist § 80 des Schulgesetzes für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15. Februar 2005, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom<br />

20. Oktober 2011.<br />

Danach sind Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände, soweit sie Aufgaben als Schulträger<br />

zu erfüllen haben, verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und umfassenden Bildungs-<br />

und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen<br />

benachbarter Schulträger abgestimmte <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung zu betreiben. (§ 80 Abs. 1<br />

SchulG NRW).<br />

Gemäß § 80 Abs. 5 SchulG NRW berücksichtigt die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

8<br />

• das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen<br />

(Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,<br />

• die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten<br />

<strong>der</strong> Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen,<br />

Schularten und Jahrgangsstufen,<br />

• die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten<br />

und Schulstandorten.<br />

Die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung hat somit das generelle Ziel, allen Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

über schulische Bildung und Erziehung sowie bedarfsgerechte Betreuungsangebote sichere<br />

Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Damit verbunden werden gesellschaftliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

und <strong>der</strong> Wandel <strong>der</strong> Lebensbedingungen für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche genauer betrachtet. Der<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong> wird vom Schulträger kontinuierlich in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen<br />

Akteuren fortgeschrieben und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.<br />

Seit dem letzten Krefel<strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong> hat es, zumeist bedingt durch Regierungswechsel<br />

im Land Nordrhein-Westfalen, einige gesetzliche Verän<strong>der</strong>ungen im Schulgesetz gegeben.<br />

Sofern sie (noch) Relevanz für die künftige <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung besitzen, werden<br />

sie im Folgenden überblicksartig aufgeführt.<br />

1.2 Schulrechtliche Verän<strong>der</strong>ungen seit 2005<br />

Das nordrheinwestfälische Schulgesetz <strong>der</strong> rot-grünen Koalition vom Februar 2005 war das<br />

erste zusammenhängende Schulgesetz in NRW. Es führte die bis dahin für die einzelnen<br />

Schulformen geltenden Schulgesetze, die bis in die 60er Jahre zurück gingen, sowie eine Reihe<br />

weiterer Gesetze und Vorgaben zu einem Gesetzeswerk zusammen.<br />

Der Regierungswechsel 2005 brachte jedoch unmittelbar erste Än<strong>der</strong>ungen mit sich. Das umfassende<br />

zweite Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz <strong>der</strong> schwarz-gelben Koalition vom 27. Juni 2006<br />

enthielt u.a. folgende Schwerpunkte (das erste vom 13.6.2006 betraf lediglich weltanschauliche<br />

Fragen hinsichtlich <strong>der</strong> Lehrkräfte, Stichwort „Kopftuchverbot“):


• Anspruch auf individuelle För<strong>der</strong>ung und Versetzung als Regelfall.<br />

• Ausgestaltung <strong>der</strong> Leitidee <strong>der</strong> eigenverantwortlichen Schule und Einführung einer Experimentierklausel<br />

(für Schulen, nicht jedoch für Schulträger).<br />

• Ab 2007/2008 Vorverlegung des Einschulungsalters um je einen Monat vom 30. Juni<br />

schrittweise bis 31. Dezember (über 5 Jahre bis 2012/13). (Diese Regelung wurde inzwischen<br />

angepasst, siehe unten.)<br />

• Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor <strong>der</strong> Einschulung<br />

• Erhöhung <strong>der</strong> Verbindlichkeit <strong>der</strong> Übergangsempfehlung <strong>der</strong> Grundschule, ggf. Teilnahme<br />

am Prognoseunterricht. (Inzwischen geän<strong>der</strong>t, siehe unten.)<br />

• Schulzeitverkürzung an den Gymnasien durch Verkürzung <strong>der</strong> Sekundarstufe I um ein<br />

Jahr bei Erhalt <strong>der</strong> dreijährigen Qualifikationsphase (=Oberstufe) (entsprechend Auslauf<br />

des 9-jährigen Bildungsgangs am Gymnasium und doppelter Abiturjahrgang<br />

2013). Die Sekundarstufe I des Gymnasiums endet künftig bereits nach <strong>der</strong> Klasse 9.<br />

• Wahl <strong>der</strong> Schulleiterinnen und Schulleiter durch die Schulkonferenz, die eine Bewerberauswahl<br />

(unter Gleichqualifizierten) trifft. Dem Schulträger wird lediglich ein Vetorecht<br />

eingeräumt.<br />

• Abschaffung <strong>der</strong> Drittelparität in <strong>der</strong> Schulkonferenz (inzwischen wie<strong>der</strong> eingeführt).<br />

• Ermöglichung <strong>der</strong> Schaffung von Grundschulverbünden zur Sicherung kleiner wohnortnaher<br />

Grundschulstandorte bei zurückgehenden Schülerzahlen.<br />

• Abschaffung <strong>der</strong> Schulbezirke für Grund- und Berufsschulen.<br />

• Einführung <strong>der</strong> Qualitätsanalyse.<br />

• Stärkung <strong>der</strong> Schulleiterinnen und Schulleiter u.a. durch Übernahme bestimmter<br />

Dienstvorgesetztenfunktionen.<br />

• Einführung des Eignungsfeststellungsverfahrens für Schulleiterinnen und Schulleiter,<br />

die künftig bereits vor <strong>der</strong> Bewerbung eine staatliche Qualifizierung durchlaufen haben<br />

müssen.<br />

• Ermöglichung von organisatorischen Zusammenschlüssen von Haupt- und Realschulen<br />

(de facto nur für den ländlichen Raum).<br />

• Rücknahme <strong>der</strong> geplanten Schulaufsichtsreform (keine Verlagerung von Aufgaben <strong>der</strong><br />

Bezirksregierung auf die Ebene <strong>der</strong> Schulämter).<br />

Seitens <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände wurde an mehreren Stellen Kritik geübt, vor allem<br />

aber im Hinblick auf die Abschaffung <strong>der</strong> Grundschulbezirke und des Wegfalls des Vorschlagrechts<br />

für zu besetzende Schulleiterstellen. Die Kommunen befürchteten insgesamt eine starke<br />

Einschränkung <strong>der</strong> kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsrechte. Dies<br />

stehe in erheblichem Wi<strong>der</strong>spruch zum sich wandelnden Selbstverständnis <strong>der</strong> Schulträger.<br />

Mit <strong>der</strong> Abschaffung <strong>der</strong> Grundschulbezirke entfiel aus kommunaler Sicht ein wichtiges Steuerungselement<br />

kommunaler <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung vor Ort, befürchtet wurde eine Konzentration<br />

von Problemlagen sowie zusätzlicher Bürokratieaufwand. Darüber hinaus wurde<br />

seitens <strong>der</strong> Spitzenverbände zum wie<strong>der</strong>holten Mal eine Reform <strong>der</strong> Schulaufsicht angemahnt,<br />

die zu einer Verlagerung schulaufsichtlicher Aufgaben für alle Schulformen in die<br />

Schulämter führen sollte.<br />

9


Das „Gesetz zur Stärkung <strong>der</strong> Eigenverantwortung von Schulen“, das dritte Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

vom 24. Juni 2008 führte zu weiteren personalrechtlichen Befugnissen und Entscheidungsfreiräumen<br />

für die Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Beteiligungsrechte <strong>der</strong><br />

Lehrerinnen und Lehrer wurden dementsprechend auf die Ebene <strong>der</strong> einzelnen Schule verlagert.<br />

Im Jahre 2010 erfolgte erneut ein Regierungswechsel wie<strong>der</strong>um hin zu einer rot-grünen Min<strong>der</strong>heitsregierung.<br />

Am 21. Dezember 2010 folgte das vierte sowie am 5. April 2011 das fünfte Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz.<br />

In diesem Zusammenhang wurden einige Regelungen <strong>der</strong> vorangegangenen Legislatur<br />

zurückgenommen o<strong>der</strong> modifiziert. Die wichtigsten seien genannt:<br />

10<br />

• Die Verbindlichkeit <strong>der</strong> Grundschulempfehlungen wird zurück genommen, <strong>der</strong> Prognoseunterricht<br />

abgeschafft. Die Grundschulen geben weiterhin Empfehlungen ab, entscheidend<br />

ist jedoch ab sofort <strong>der</strong> Wunsch <strong>der</strong> Eltern.<br />

• Den Schulträgern wird die Möglichkeit eingeräumt, für jede öffentliche Schule einen<br />

Schuleinzugsbereich zu bilden.<br />

• Wie<strong>der</strong>einführung <strong>der</strong> Drittelparität in den Schulkonferenzen.<br />

• Die Vorziehung des Einschulungsalters endet mit dem Schuljahr 2011/12. Stichtag für<br />

die Einschulung ist damit ab sofort <strong>der</strong> 30. September. Im Vergleich zum Schulgesetz<br />

von 2005 ist das Einschulungsalter damit um drei Monate gesunken, es wurden demnach<br />

drei Jahre lang jeweils 13 Geburtsmonate eingeschult, was Folgen für die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

hatte. Im Vergleich zum Schulgesetz von 2006 wurde das Einschulungsalter<br />

jedoch nicht wie ursprünglich geplant über 5 Jahre bis zum 31.12. jeweils<br />

um einen Monat gesenkt, son<strong>der</strong>n nur über drei Jahre bis zum 30.09.<br />

Seitens <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände wurde insbeson<strong>der</strong>e die Möglichkeit zur Einführung<br />

von Schuleinzugsbereichen begrüßt, die <strong>der</strong> langjährigen For<strong>der</strong>ung nach einer diesbezüglichen<br />

Kann-Bestimmung entspricht.<br />

Ohne Gesetzesän<strong>der</strong>ung startete die Landesregierung ebenfalls bereits 2010 zwei wichtige<br />

Modellvorhaben: Der Modellversuch Abitur an Gymnasien nach 12 o<strong>der</strong> 13 Jahren und das<br />

längere gemeinsame Lernen in <strong>der</strong> Gemeinschaftsschule.<br />

Da kein Krefel<strong>der</strong> Gymnasium am Modellversuch 9-jähriges Gymnasium teilnimmt (landesweit<br />

sind es nur 14) und generell nicht anzunehmen ist, dass <strong>der</strong> Modellversuch in NRW allgemein<br />

zu einer Rückkehr zum alten Modell führen wird, wird dies für die Krefel<strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

auch ohne Auswirkungen bleiben.<br />

Kernstück <strong>der</strong> Schulpolitik <strong>der</strong> neuen Landesregierung bildete <strong>der</strong> Modellversuch „Gemeinschaftsschule“.<br />

Insgesamt wurden in NRW zum Schuljahr 2010/11 12 Gemeinschaftsschulen<br />

errichtet. Nachdem <strong>der</strong> Modellversuch „Gemeinschaftsschule“ durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts<br />

Arnsberg zu scheitern drohte, haben sich die Landtagsfraktionen von <strong>CDU</strong>, SPD<br />

und Bündnis90/DIE GRÜNEN am 19. Juli auf einen schulpolitischen Kompromiss geeinigt, <strong>der</strong><br />

bis 2023 gültig sein soll. Die wichtigsten Leitlinien sind:


• Der Verschiedenheit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> soll ein hinsichtlich <strong>der</strong> Bildungsgänge vielfältiges Bildungsangebot<br />

gerecht werden.<br />

• Schülerrückgang und verän<strong>der</strong>tes Elternwahlverhalten erfor<strong>der</strong>n Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />

Schulstruktur.<br />

• Vereinbart wird als neue Schulform die Sekundarschule, die in <strong>der</strong> Regel aus <strong>der</strong> Zusammenführung<br />

verschiedener Schulformen entsteht und Ganztagsschule ist. Sie ist<br />

mindestens dreizügig, umfasst die Jahrgänge 5-10 und kooperiert verbindlich mit<br />

(mindestens) einer Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule o<strong>der</strong> eines Berufskollegs.<br />

Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen <strong>der</strong> Real-<br />

und Gesamtschule und umfassen daher auch gymnasiale Standards. Der Unterricht erfolgt<br />

in den Jahrgängen 5 und 6 integriert, ab Klasse 7 integriert, teilintegriert o<strong>der</strong><br />

kooperativ. Hierüber entscheidet <strong>der</strong> Schulträger unter Beteiligung <strong>der</strong> Schulkonferenz.<br />

Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.<br />

• Schrittweise Absenkung <strong>der</strong> Klassenfrequenzrichtwerte in Realschulen, Gymnasien<br />

und Gesamtschulen von 28 auf 26, für die Grundschule auf 22,5.<br />

• Intensivierung von Grundschul-Teilstandorten zur Sicherung kleiner wohnortnaher<br />

Grundschulstandorte.<br />

• Ausbau des Sozialindex, <strong>der</strong> Integrationsstellen und eines künftigen Inklusionindex.<br />

• Fortsetzung des Prozesses zur inklusiven Schule.<br />

• Realisierung <strong>der</strong> finanzrelevanten Maßnahmen durch Nutzung des demografischen Effekts.<br />

Diese Leitlinien bildeten den Grundsatz für das am 20. Oktober 2011 vom Landtag verabschiedete<br />

„Gesetz zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen“, das 6.<br />

Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz. Damit einher geht ein Gesetzentwurf zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Landesverfassung,<br />

um die bisherige Verfassungsgarantie für die Hauptschule abzuschaffen. Ergänzend<br />

zu den im Schulpolitischen Konsens vereinbarten Aspekten enthält das Gesetz neue Regelungen<br />

zu den Abstimmungsmodalitäten benachbarter Schulträger bei <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung.<br />

In seiner Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Schule und<br />

Weiterbildung am 4. Oktober 2011 brachte <strong>der</strong> Städtetag seine Haltung folgen<strong>der</strong>maßen zum<br />

Ausdruck: „Positiv zu bewerten ist, dass durch den schulpolitischen Konsens und seinen Nie<strong>der</strong>schlag<br />

in <strong>der</strong> Schulgesetznovelle und <strong>der</strong> geplanten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Landesverfassung endlich<br />

Antworten auf die zu verzeichnende demografische Entwicklung, das geän<strong>der</strong>te Schulwahlverhalten<br />

<strong>der</strong> Eltern (Bildungsaspiration) sowie die schwierige Situation <strong>der</strong> Hauptschule<br />

gegeben werden.“ Da <strong>der</strong> Städtetag bereits seit 2008 ein Zwei-Säulen-Modell als Option für<br />

die kommunale Schulentwicklung vorschlägt, begrüßt er die geplanten Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Schulstruktur. Nach Ansicht des Städtetages könnte das Schulwahlverhalten <strong>der</strong> Eltern „dazu<br />

führen, dass zukünftig verstärkt neben dem Gymnasium diejenigen Schulformen, die längeres<br />

gemeinsames Lernen ermöglichen sowie konkrete Wege zum Abitur aufzeigen, verstärkt<br />

nachgefragt werden. Wenn dann die an<strong>der</strong>en zusätzlich vorgehaltenen Schulformen (Hauptschule,<br />

Realschule) unter die schulorganisationsrechtlichen Mindestgrenzen fallen, würde<br />

sich vor Ort das Bildungsangebot auf weniger Schulformangebote im Bereich <strong>der</strong> weiterführenden<br />

Schulen (Gymnasium, Gesamtschulen, Sekundarschule) verengen, was auch verfas-<br />

11


sungsrechtlich zulässig wäre. Dies könnte dazu führen, dass es unter Umständen in bestimmten<br />

Regionen eine Entwicklung in Richtung eines Zwei-Säulen-Modells gäbe, wie sie auch in<br />

an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n als Trend zu verzeichnen ist. Da das Schulgesetz und die Verfassung<br />

mit den verschiedenen Schulformen nur einen Rahmen, nicht aber eine Verpflichtung auferlegen<br />

und auch die Hauptschulgarantie in <strong>der</strong> Landesverfassung gestrichen werden wird, wären<br />

<strong>der</strong>artige Entwicklungen, die flexibel auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren, künftig möglich.“<br />

Die Auflösung des Landtages im März 2012 hat das Anhörungsverfahren des 8. Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots<br />

in NRW gestoppt. Dieses Gesetz, das erhebliche Neuerungen für die Schulträger<br />

vorsah, wird voraussichtlich in <strong>der</strong> neuen Legislaturperiode wie<strong>der</strong>holt eingebracht werden.<br />

1.3 Bevölkerungsentwicklung und Prognose schulrelevanter Altersgruppen für den<br />

Zeitraum bis 2015<br />

Zwischen den Jahren 2000 und 2010 hat die Anzahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> im Grundschulalter sowie <strong>der</strong><br />

Schüler <strong>der</strong> Sekundarstufen I und II kontinuierlich abgenommen. Dieser Rückgang zeigt sich<br />

sowohl zahlenmäßig als auch beim prozentualen Anteil Jüngerer in <strong>der</strong> Gesamtbevölkerung.<br />

Bedingt ist dies vor allem durch eine langfristige Abnahme bei den Geburtenzahlen.<br />

Eine leichte Abweichung von diesem Trend zeigt sich nur in <strong>der</strong> Altersgruppe <strong>der</strong> 15- bis unter<br />

20-jährigen, so hat diese zwischen 2000 und 2005 leicht zugenommen, ist aber nunmehr auch<br />

rückläufig.<br />

Unter <strong>der</strong> Annahme etwa gleichbleiben<strong>der</strong> Bedingungen hinsichtlich <strong>der</strong> Bevölkerungs- und<br />

Geburtenentwicklung und beim Umzugs- und Wan<strong>der</strong>ungsverhalten ist damit zu rechnen,<br />

dass die altersrelevanten Gruppen quantitativ bis zum Jahr 2015 auf durchschnittlich rund 90<br />

% des jetzigen Niveaus abnehmen werden.<br />

12<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Altersgruppen 2000 bis 2010; voraussichtliche Entwicklung bis 2015*<br />

Jahr<br />

Anzahl<br />

5 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 20 Jahre<br />

in % aller<br />

Einwohner<br />

2010<br />

= 100 Anzahl<br />

in % aller<br />

Einwohner<br />

2010<br />

= 100 Anzahl<br />

in % aller<br />

Einwohner<br />

2010<br />

= 100<br />

2000 12 208 5,1 120,2 12 874 5,3 112,7 12 006 5,0 95,6<br />

2005 11 482 4,8 113,1 12 383 5,2 108,4 13 338 5,6 106,2<br />

2010 10 153 4,3 100,0 11 424 4,9 100,0 12 564 5,3 100,0<br />

2015 9 367 4,0 92,3 10 153 4,3 88,9 11 424 4,9 90,9<br />

* vorauss. Entwicklung ohne Berücksichtigung künftiger Zu- und Fortzüge<br />

Quelle: Einwohnerregister <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong>


Hierzu die Zahlen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>, die in den Schuljahren 2005/2006 bis 2016/2017 eingeschult<br />

wurden o<strong>der</strong> werden:<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 1-1: Kin<strong>der</strong> wohnhaft in <strong>Krefeld</strong> im Einschulungsjahr 2006/2007 bis 2016/2017<br />

Im Laufe <strong>der</strong> nächsten 5 Schuljahre kommt es zu einem weiteren Rückgang <strong>der</strong> neu einzuschulenden<br />

Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Primarstufe. Die Zahl <strong>der</strong> Neueinschulungen verringert sich im Planungszeitraum<br />

von ca. 2.130 auf rund 1.850 Kin<strong>der</strong>.<br />

1.4 Voraussichtliche Bautätigkeit bis 2016<br />

Neue Baugebiete in <strong>Krefeld</strong>, die gegebenenfalls Auswirkungen auf die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

haben können, sind an mehreren Stellen <strong>der</strong> Stadt im Bebauungsplanverfahren. Die<br />

nachfolgende Liste zeigt Bebauungspläne bzw. größere Wohnbau- o<strong>der</strong> Mischgebiete mit<br />

mehr als 10 Wohneinheiten (WE), die innerhalb <strong>der</strong> nächsten 5 Jahre voraussichtlich fertig<br />

entwickelt werden:<br />

• Hüls, Bruckersche Straße (B-plan 752):<br />

Wohngebiet mit ca. 23 WE, Einfamilienhäuser (2013)<br />

• Hüls, Bruckersche Straße (B-plan 753):<br />

Wohngebiet mit ca. 50 WE, Mehrfamilienhäuser (2013)<br />

• Hammersteinstaße (B-plan 756):<br />

Wohngebiet mit zusätzlich ca. 20 WE, Einfamilienhäuser (2012)<br />

• Kliedbruch / Winnertzweg (B-plan 702):<br />

Wohngebiet mit ca. 13 WE, freistehende Einfamilienhäuser (2012)<br />

• Hüls-Südwest (B-plan 734):<br />

Wohngebiet mit ca. 270 WE, Einfamilienhäuser in verschiedenen Typen (2013-2015)<br />

• Kaserne Kempener Allee:<br />

Mischgebiet mit Gesundheitszentrum und Wohnen, ca. 120 WE, Mehrfamilienhäuser,<br />

teilw. gebundenes Wohnen (2014)<br />

13


14<br />

• Fischeln-Südwest (B-plan 652):<br />

Wohngebiet mit ca. 450 WE (Zahl wird voraussichtlich noch reduziert), Einfamilien-<br />

und Mehrfamilienhäuser (2016)<br />

• Bockum-Nord (Emil-Schäfer-Straße / Bethelstraße, B-plan 692):<br />

Mischgebiet und Wohngebiet mit ca. 100 WE (2015)<br />

Für folgende Planungen ist ein Zeitplan nicht absehbar:<br />

• Westparkstraße (Kerrygold-Gelände, B-plan 706):<br />

Mischgebiet<br />

• Flensburger Zeile / Lübecker Weg (B-plan 736):<br />

Wohngebiet mit ca. 25 WE<br />

Weitere Planungen können sich ergeben, sofern <strong>der</strong> Flächennutzungsplan neu aufgestellt<br />

wird. Jedoch hat nicht jede einzelne Wohneinheit Auswirkungen auf die Schülerentwicklung,<br />

da die Neubauten überwiegend lediglich eine Binnenwan<strong>der</strong>ung erzeugen, die für die jeweils<br />

betroffenen Schulstandorte dann keinen Schülerzuwachs bewirken.<br />

1.5 Verfahren zur Fortschreibung des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s 2011 – 2015<br />

Da die Stelle <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung vom Beginn 2009 bis Dezember 2009 nicht besetzt<br />

war, konnte die Arbeit für den neuen <strong>Schulentwicklungsplan</strong> erst Ende 2009 aufgenommen<br />

werden. Zunächst mussten akut anstehende schulorganisatorische Maßnahmen eingeleitet<br />

werden, bevor in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte 2010 die systematische Arbeit am neuen <strong>Schulentwicklungsplan</strong><br />

beginnen konnte. Die dargelegten schulpolitischen Diskussionen auf Landesebene<br />

im Zuge des Regierungswechsels Mitte 2010 erschwerten eine eindeutige Planung,<br />

weil über längere Zeit die Grundlagen, auf denen die kommunale <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

erfolgen muss, nicht eindeutig waren. Im Hinblick auf die Grundschulplanung existiert diese<br />

Unsicherheit auch weiterhin fort, da zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Überarbeitung dieses <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es<br />

ein weiteres Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen<br />

und wohnungsnahen Grundschulangebots durch die Auflösung des Landtages gestoppt<br />

wurde. Zwar wird das Gesetz aller Voraussicht nach in <strong>der</strong> neuen Legislaturperiode<br />

wie<strong>der</strong> eingebracht, jedoch ist es zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung dieses Planes noch nicht geltende<br />

Rechtslage.<br />

Seit Beginn <strong>der</strong> Arbeiten zur Fortschreibung des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s fand ein kontinuierlicher<br />

Austausch zwischen Politik, Schulen und Verwaltung statt.<br />

Am 1. Oktober 2010 fand unter externer Mo<strong>der</strong>ation ein gemeinsamer Workshop von Schulausschuss<br />

und Verwaltung im Schullandheim Herongen statt. Die Verwaltung legte die bis<br />

dahin ermittelten Prognosedaten vor und es erfolgten erste Abstimmungen zwischen den Beteiligten,<br />

welche Bereiche in <strong>der</strong> Planung Berücksichtigung finden sollten. Für das Haushaltsjahr<br />

2011 wurden Mittel für die Erstellung eines externen Gutachtens etatisiert. In fraktionsübergreifenden<br />

Gesprächen wurde jedoch vereinbart, diese Mittel zunächst nicht für ein Gutachten<br />

zu verwenden, um den Prozess nicht weiter zu verzögern, son<strong>der</strong>n nur dann zum Einsatz<br />

zu bringen, wenn auf an<strong>der</strong>e Weise keine Einigungen zu erzielen seien.


Die Schulverwaltung führte zwischen Februar und März 2011 schulformbezogen Werkstattgespräche<br />

mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern statt. Ausgenommen waren lediglich die<br />

För<strong>der</strong>schulen, die im Rahmen <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kompetenzzentren und <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Inklusion im Regelsystem ständig im Gespräch mit <strong>der</strong> Verwaltung<br />

sind.<br />

Ende Mai/Anfang Juni 2011 wurden schließlich alle im Rat <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> vertretenen Fraktionen<br />

und Gruppen nacheinan<strong>der</strong> über die bis dahin mit den Schulen abgestimmten vorzuschlagenden<br />

Maßnahmen informiert. Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe tagte unter<br />

Leitung <strong>der</strong> Schulausschussvorsitzenden im Anschluss. Auch <strong>der</strong> regionale Lenkungskreis für<br />

das Bildungsnetzwerk <strong>Krefeld</strong> befasste sich Anfang Mai intensiv mit den aktuellen Planungen<br />

und stimmte <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise und den bis dahin<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen zu.<br />

Durch den dann erzielten Schulkonsens auf Landesebene waren einige Ergebnisse <strong>der</strong> Gespräche<br />

aber nicht mehr umsetzbar, weil die Option <strong>der</strong> Gemeinschaftsschule durch den<br />

Kompromiss nicht mehr gegeben war. Daher musste nach den Sommerferien 2011 eine erneute<br />

Runde von Besprechungen mit den Leiterinnen und Leitern <strong>der</strong> Haupt- und <strong>der</strong> Realschulen<br />

eingeleitet werden, die die neuesten Entwicklungen berücksichtigen und mögliche Alternativen<br />

für <strong>Krefeld</strong> aufzeigen sollte.<br />

Nach <strong>der</strong> Freigabe des Entwurfs des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es durch den Ausschuss für Schule<br />

und Weiterbildung in seiner Sitzung vom 22.11.2011 hat die Schulverwaltung die Entwurfsfassung<br />

den städtischen Schulen, den Ersatzschulen, den betroffenen Verbänden/Institutionen<br />

und den angrenzenden Schulträgern im Rahmen des Beteiligungsverfahrens<br />

zugeleitet und die Möglichkeit eröffnet, hierzu bis zum 24.02.2012 eine schriftliche Stellungnahme<br />

abzugeben.<br />

Von den städtischen Schulen haben sich<br />

• 16 von 30 Grundschulen (53,3 %)<br />

• 7 von 7 Hauptschulen (100 %)<br />

• 5 von 5 Realschulen (100 %)<br />

• 4 von 8 Gymnasien (50 %)<br />

• 1 von 3 Gesamtschulen (33,3 %)<br />

• von 6 För<strong>der</strong>schulen/Kompetenzzentren (50 %)<br />

• und mit einer gemeinsamen Stellungnahme die 4 Krefel<strong>der</strong> Berufskollegs<br />

an <strong>der</strong> vorliegenden Fortschreibung beteiligt. Die Krefel<strong>der</strong> Ersatzschulen und die Schulen des<br />

Landschaftsverbandes Rheinland haben keine Stellungnahme abgegeben. Von den angeschriebenen<br />

Verbänden, Institutionen und benachbarten Schulträgern sind sieben Stellungnahmen<br />

eingegangen.<br />

Die neun Krefel<strong>der</strong> Bezirksvertretungen wurden ebenfalls angehört.<br />

Vor dem Hintergrund einiger Stellungnahmen hat die Schulverwaltung die Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> oberen Schulaufsicht in <strong>der</strong> Bezirksregierung Düsseldorf in schulrechtlichen und schulfachlichen<br />

Fragen gesucht. Diese Schulträgerberatung hat am 23.03.2012 in Düsseldorf stattgefunden.<br />

15


Am 8. Mai hat sich <strong>der</strong> Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit den Stellungnahmen <strong>der</strong><br />

Schulen und Bezirksvertretungen befasst und sich anschließend für die Modifizierung des<br />

Entwurfs des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s ausgesprochen. U.a. befürwortete <strong>der</strong> Schulausschuss<br />

ohne Gegenstimme die Gründung einer vierten städtischen Gesamtschule in <strong>Krefeld</strong> Uerdingen.<br />

Die überarbeitete und vorliegende Fassung wurde schließlich vom Rat <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong><br />

am 3. Juli 2012 beschlossen.<br />

Die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung für die Berufskollegs wurde aus dem vorliegenden Plan ausgeglie<strong>der</strong>t.<br />

Dies erscheint auch vor dem Hintergrund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen landespolitischen Planungen<br />

sinnvoll, die deutliche Verän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Berufskollegs und des Übergangswesens<br />

vorsehen. Diese Än<strong>der</strong>ungen sollten abgewartet werden, um auf dieser Basis in<br />

eine solide Planung erarbeiten zu können.<br />

16


2. Aufgabenfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Regionalen Bildungslandschaft <strong>Krefeld</strong><br />

2.1 Ausgangslage<br />

Die Stadt <strong>Krefeld</strong> hat seit 2002 erfolgreich am Modellprojekt „Selbstständige Schule“ teilgenommen<br />

und nach Ende des Modellprojektes im Sommer 2008 auf <strong>der</strong> Grundlage des Ratsbeschlusses<br />

vom 15.05.2008 einen Kooperationsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen zur<br />

Weiterentwicklung des Bildungsnetzwerkes <strong>Krefeld</strong> abgeschlossen:<br />

„Das gemeinsame Anliegen <strong>der</strong> Vertragsparteien liegt in dem Auf- und Ausbau regionaler<br />

Bildungsnetzwerke, um die Unterstützungs- und Beratungssysteme vor Ort effizient<br />

und nachhaltig im Dienst <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen nutzen zu können. (...)<br />

Land und Kommune sind gleichermaßen aufgerufen, ihr Engagement in <strong>der</strong> Bildung im<br />

Rahmen einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit den<br />

zuständigen Akteuren zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Leitbild <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong><br />

ist die kommunale Bildungslandschaft im Sinne eines vernetzten Systems von Erziehung,<br />

Bildung und Betreuung.“ (aus <strong>der</strong> Präambel des Kooperationsvertrages)<br />

Als wesentliches Ziel dieser staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft wird in § 1<br />

festgehalten:<br />

„Die Schul- und Unterrichtsentwicklung an allen Schulen in <strong>der</strong> Bildungsregion wird<br />

gestärkt und ausgebaut, indem ein angemessenes Beratungs- und Unterstützungssystem<br />

auf kommunaler Ebene angeboten bzw. weiterentwickelt wird.“<br />

Im Rahmen des Bildungsnetzwerks <strong>Krefeld</strong> wurde die bisherige Regionale Geschäftsstelle des<br />

Projektes „Selbstständige Schule“ in das Regionale Bildungsbüro umbenannt, das von <strong>der</strong><br />

Leitung des Pädagogischen Dienstes im Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer<br />

Dienst, geleitet wird (seit 11/2008 neu besetzt). Darüber hinaus arbeiten zwei vom<br />

Land NRW frei gestellte Lehrer mit je einer halben Stelle und eine weitere städtische Mitarbeiterin<br />

im Regionalen Bildungsbüro.<br />

Das Bildungsbüro entfaltet seine Aktivitäten im Auftrag des regionalen Lenkungskreises, <strong>der</strong><br />

aus den Vertretern <strong>der</strong> unteren und oberen Schulaufsicht, des Schulträgers (Schulverwaltungsamt<br />

und Jugendamt) sowie aller Schulformen zusammengesetzt ist und dem Konsensprinzip<br />

verpflichtet ist. Demnach können die Aktivitäten im Bildungsnetzwerk als gemeinsam<br />

von Stadt, Land und Schulen verantwortet gelten. Der Lenkungskreis kommt etwa alle zwei<br />

Monate zusammen.<br />

Darüber hinaus tagt in <strong>der</strong> Regel ein Mal jährlich die so genannte Bildungskonferenz, die sich<br />

neben den Mitglie<strong>der</strong>n des Lenkungskreises aus je einem Vertreter <strong>der</strong> Unternehmerschaft<br />

Nie<strong>der</strong>rhein, <strong>der</strong> Kreishandwerkerschaft, <strong>der</strong> IHK, <strong>der</strong> Arbeitsagentur, <strong>der</strong> RAA, <strong>der</strong> VHS, des<br />

Jugendbeirats und <strong>der</strong> Bezirksschülervertretung zusammen setzt. Je nach Thema können weitere<br />

Akteure in die Bildungskonferenz einbezogen werden. Die Bildungskonferenz tagt unter<br />

Vorsitz des Oberbürgermeisters und des Abteilungsdirektors <strong>der</strong> Schulabteilung <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

Düsseldorf. Ihre Aufgabe ist es, den Ausbau des Bildungsnetzwerks beratend zu<br />

begleiten und Empfehlungen für die weitere Arbeit auszusprechen.<br />

Das Engagement <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> basiert auf <strong>der</strong> im <strong>Schulentwicklungsplan</strong> 2005-2010 formulierten<br />

Überzeugung: „Von ihrem Selbstverständnis vertritt die Stadt <strong>Krefeld</strong> den Ansatz<br />

einer erweiterten Schulträgerschaft. Diesem Ansatz liegt die Erfahrung zugrunde, dass sich<br />

17


kommunale Schulträgerschaft in den letzten Jahren zunehmend zu einer ganzheitlichen Sicht<br />

von Schulentwicklung gewandelt hat. Dies schließt ein neues Verständnis <strong>der</strong> kommunalen<br />

Schulverwaltung als Dienstleister für die eigenverantwortlich handelnden Schulen in <strong>Krefeld</strong><br />

ein. Der Wechsel des kommunalen Aufgabenverständnisses im Schulbereich erfolgt demnach<br />

nicht nur aus <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong> Daseinsvorsorge, son<strong>der</strong>n vielmehr auch aus <strong>der</strong> Erkenntnis,<br />

dass ein mo<strong>der</strong>nes und funktionierendes Bildungswesen sowie entsprechend qualifizierte<br />

Bürgerinnen und Bürger für die örtliche Struktur- und Wirtschaftsentwicklung eine zentrale<br />

Bedeutung haben. Schul- und Bildungspolitik ist ein zentraler Standortfaktor für die Wirtschaftsentwicklung<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong>.“<br />

2.2 Arbeitsschwerpunkte 2008 -2010<br />

Zentrales Arbeitsziel <strong>der</strong> ersten Phase von 2008-2010 war es, die Schulen, die nicht am Modellprojekt<br />

„Selbstständige Schule“ teilgenommen haben, die Möglichkeit zu eröffnen, von<br />

den positiven Erfahrungen zu profitieren. Den ehemaligen Modellschulen sollten zudem weitere<br />

Angebote gemacht werden, um ihre Weiterarbeit zu stärken.<br />

Der regionale Lenkungskreis hat daher einvernehmlich das Bildungsbüro beauftragt, in Abstimmung<br />

mit dem staatlichen Kompetenzteam diejenigen Schulen, die am Bildungsnetzwerk<br />

partizipieren möchten, im Sinne <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Erfahrungen aus dem Projekt<br />

„Selbstständige Schule“ zu unterstützen.<br />

Dazu wurden die drei Säulen <strong>der</strong> Schulentwicklung – Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung<br />

– aufgegriffen, die bereits Kern des Projektes „Selbstständige Schule“ waren.<br />

Es wurde ein Unterstützungspaket entwickelt, das auf diese drei Säulen abzielte. Die Krefel<strong>der</strong><br />

Schulen – einschließlich <strong>der</strong> Schulen in freier und in Trägerschaft des Landschaftsverbandes<br />

Rheinland – wurden im Frühjahr 2009 in mehreren Informationsveranstaltungen über<br />

dieses Unterstützungsangebot informiert und aufgefor<strong>der</strong>t, einen innerschulischen Meinungsbildungsprozess<br />

zu initiieren um eine Entscheidung über die Teilnahme an diesem Paket<br />

herbeizuführen. Die Annahme dieses Angebotes war mit <strong>der</strong> Unterschrift unter einen entsprechenden<br />

Letter of Intent zu dokumentieren. Nahezu alle Krefel<strong>der</strong> Schulen haben sich zu<br />

einer Teilnahme am Bildungsnetzwerk entschlossen.<br />

2.2.1 Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

Die Schulleiterinnen und Schulleiter, die im Rahmen des Modellprojektes nicht die Möglichkeit<br />

dazu hatten, erhielten das Angebot, nun auch an einer entsprechenden Schulleiterfortbildung<br />

teilnehmen. Diese basierte inhaltlich auf den vom MSW festgelegten „Handlungsfel<strong>der</strong>n<br />

und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen“ und<br />

wurden von SINN mit externen Trainerinnen und Trainern durchgeführt. Themen waren: „Leitungshandeln<br />

im Verän<strong>der</strong>ungsprozess“, „Teamentwicklung und Personalführung“ sowie<br />

„Konfliktmanagement und Qualitätsentwicklung“. Nahezu alle Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

<strong>Krefeld</strong>s haben nun an diesen Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen.<br />

Die Unterstützungsmaßnahmen für Steuergruppen und Schulleiterinnen und Schulleiter im<br />

Bildungsnetzwerk <strong>Krefeld</strong><br />

18<br />

• beruhen auf den wissenschaftlich evaluierten Erfahrungen aus dem Projekt „Selbstständige<br />

Schule“


• entsprechen konzeptionell den mit dem MSW und den Bezirksregierungen im Rahmen<br />

des Projektes abgestimmten Maßnahmen bzw. dem Leitbild des Landes zu Schulleiterinnen<br />

und Schulleitern<br />

• wurden von erfahrenen Trainerinnen und Trainern durchgeführt, die ihrerseits mit dem<br />

MSW und „Schulmanagement NRW“ kooperieren.<br />

Neben diesem in sich abgeschlossenen Unterstützungspaket findet seit 2007 in Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> und finanziert durch die Unternehmerschaft Nie<strong>der</strong>rhein die Krefel<strong>der</strong> Schulleiterakademie<br />

als offenes Angebot statt. Diese wird inzwischen aufgrund <strong>der</strong> hohen Nachfrage durch<br />

die Schulleiterinnen und Schulleiter zweimal jährlich angeboten. Ziel ist es, aktuelle Ansätze<br />

aus dem Unternehmensbereich im Zusammenhang mit Change-Management und Organisationsentwicklung<br />

kennen zu lernen. Die Plätze dieser Akademie sind begrenzt, bei jedem Termin<br />

können bis zu 25 Personen teilnehmen. Die Schulleiterinnen und Schulleiter schätzen<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Möglichkeit des intensiven schulformübergreifenden Austauschs. Zwischen<br />

2008 und 2010 haben vier dieser Akademien stattgefunden, Themen waren „Zusammenarbeit<br />

mit den Medien vor Ort: So stelle ich meine Schule pressegerecht dar!“ sowie „Mitarbeiterführung<br />

und Motivation“.<br />

2.2.2 Schulische Steuergruppen<br />

Nahezu alle Schulen in <strong>Krefeld</strong>, die bisher über keine Steuergruppe verfügten, haben inzwischen<br />

eine solche eingerichtet. Diese „neuen“ 39 Steuergruppen nahmen im Schuljahr<br />

2009/2010 an drei doppeltägigen Fortbildungen teil, die sich jeweils an die ganze Steuergruppe<br />

wendeten. Der Schulleiter / die Schulleiterin nahm als gesetztes Mitglied <strong>der</strong> schulischen<br />

Steuergruppe an den Fortbildungen teil. Das inhaltliche Konzept entspricht den bekannten,<br />

langjährig erprobten und evaluierten Konzepten. Mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Steuergruppenfortbildung<br />

wurde ebenfalls das Studieninstitut Nie<strong>der</strong>rhein (SINN) beauftragt. Themen<br />

dieser Veranstaltungen zwischen September 2009 und Juni 2010 waren: „Die Steuergruppe<br />

im Schulentwicklungsprozess“, „Projekt- und Changemanagement“, „Informations-<br />

und Entscheidungsprozesse“ sowie „Evaluation“.<br />

Die 30 ehemaligen Projektschulen „Selbstständige Schule“ konnten im gleichen Zeitraum für<br />

ihre existierenden Steuergruppen entwe<strong>der</strong> ein Coaching in Anspruch nehmen o<strong>der</strong> im Rahmen<br />

einer zweitägigen Kompaktfortbildung im Frühjahr 2010 ihre Kenntnisse zu Themen wie<br />

Teamentwicklung, Konfliktmanagement o<strong>der</strong> Prozesssteuerung im Austausch mit an<strong>der</strong>en<br />

Gruppen auffrischen.<br />

2.2.3 Stadtweite Unterrichtsentwicklung<br />

Zudem beschloss <strong>der</strong> Lenkungskreis, unter den Titel „Stadtweite Unterrichtsentwicklung“ alle<br />

Krefel<strong>der</strong> Schulen bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung ihrer schulischen Arbeit zu unterstützen und<br />

dabei – in Ergänzung zu den umfangreichen und schulindividuell abgestimmten internen Fortbildungen<br />

des Kompetenzteams – sowohl auf überregionale Referenten zurück zu greifen als<br />

auch den von den Schulen als sehr wichtig angesehenen Austausch und damit die Netzwerkbildung<br />

<strong>der</strong> Schulen untereinan<strong>der</strong> (auch über die Schulformen hinweg) zu beför<strong>der</strong>n. Es fand<br />

und findet eine enge Kooperation zwischen dem staatlichen Kompetenzteam und dem Bildungsbüro<br />

statt. Die inhaltliche Durchführung dieser Veranstaltungen lag und liegt bei <strong>der</strong><br />

19


Dortmun<strong>der</strong> Akademie für pädagogische Führungskräfte, Prof. Rolff hat die dortige Fe<strong>der</strong>führung<br />

inne. Hierbei handelt es sich um eine Veranstaltungsreihe, die sich sowohl an die Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter richtet als auch an je zwei weitere Lehrerinnen und Lehrer <strong>der</strong><br />

Schule, die Gestaltungsverantwortung für die schulische Unterrichtsentwicklung haben. Bisher<br />

haben in diesem Zusammenhang vier große Veranstaltungen für jeweils bis zu 230 Lehrer/-innen<br />

aller Krefel<strong>der</strong> Netzwerkschulen mit einer Vielzahl von renommierten Expertinnen<br />

und Praktikern statt gefunden.<br />

2.2.4 Übergangsmanagement Schule – Beruf<br />

Bereits im Herbst 2008 konnte mit Unterstützung einer halben Lehrerstelle das Projekt „Türen<br />

öffnen – Chancen ergreifen“ in Kooperation mit <strong>der</strong> Arbeitsagentur an drei Hauptschulen begonnen<br />

werden. Seit Januar 2009 wird das Handlungsfeld regionales Übergangsmanagement<br />

nun zusätzlich auch von einer neu eingerichteten städtischen Stelle bearbeitet. Im ersten Projektjahr<br />

von „Türen öffnen- Chancen ergreifen“ wurde mit den beteiligten Hauptschulen <strong>der</strong><br />

Krefel<strong>der</strong> Standard zur Berufsorientierung in Hauptschulen erarbeitet und mit allen Hauptschulen<br />

abgestimmt. Er umfasst folgende drei Standards: Kompetenzfeststellungsverfahren<br />

für alle Schüler in Klasse 8 und 9, flächendecken<strong>der</strong> Einsatz des Berufswahlpasses (Portfolioinstrument)<br />

sowie Ermöglichung umfangreicher Praxiserfahrungen vor allem durch die Einrichtung<br />

von Lernwerkstätten (siehe dazu die entsprechende Vorlage für den Schulausschuss).<br />

Das Übergangsmanagement hat zudem eine umfangreiche Übersicht über alle existierenden<br />

Berufsorientierungsmaßnahmen <strong>der</strong> Hauptschulen erstellt. Es hat sich seit 2009 als kompetenter<br />

Ansprechpartner für die an allen Schulen benannten Studien- und Berufswahlkoordinatoren<br />

etabliert und pflegt Kontakte auch zu den außerschulischen Partnern. Es betreut auch<br />

die Arbeitskreise Hauptschule - Berufskolleg sowie Realschule – Berufskolleg, die seit vielen<br />

Jahren regelmäßig den Berufsschultag im Herbst sowie zusammen mit <strong>der</strong> Kommunalen Zentralstelle<br />

für Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung im Frühjahr ein Frühabgängerseminar für Jugendliche<br />

organisieren, die Gefahr laufen, die Schule ohne Schulabschluss zu verlassen.<br />

Das Übergangsmanagement pflegt darüber hinaus Kontakte zur Stiftung Partner für Schule in<br />

Düsseldorf und unterstützt die Schulen bei Bedarf bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Module des Projekts<br />

„Zukunft för<strong>der</strong>n“. Im Beirat Schule – Beruf, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Arbeitsagentur und dem Schulamt<br />

geleitet wird, ist auch das regionale Übergangsmanagement vertreten.<br />

2.2.5 Film und Logo<br />

Im Auftrag des Lenkungskreises haben Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs Glockenspitz<br />

ein Logo für die Regionale Bildungslandschaft <strong>Krefeld</strong> entwickelt,<br />

das bei Veranstaltungen, Veröffentlichungen etc. verwendet wird.<br />

20<br />

Darüber hinaus wurde Anfang 2009 entschieden, das Berufskolleg<br />

Glockenspitz mit <strong>der</strong> Erstellung eines Filmes über die Bildungsregion zu<br />

beauftragen, um damit um Lehrerinnen und Lehrer sowie<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter werben zu können. Die Neubesetzung<br />

mit geeignetem Personal erweist sich als zunehmend schwierig, wie die<br />

Schulen beklagen. In diesem 15-minütigen Film mit dem Titel „<strong>Krefeld</strong> –


Wir halten Bildung hoch!“ werden die verschiedenen Hilfestellungen und Unterstützungslinien,<br />

die in <strong>der</strong> Stadt für die Schulen bereit gestellt werden, auch durch Statements mehrerer<br />

Schulleiter dargelegt. U.a. wird eingegangen auf den Übergang von <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte in<br />

die Grundschule, den Ganztag, die Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung, auf<br />

außerschulische Lernorte (z. B. Umweltzentrum, Mediothek), die Vernetzung <strong>der</strong> Schulen untereinan<strong>der</strong>,<br />

das Übergangsmanagement Schule – Beruf sowie die Unterstützungen für Steuergruppen<br />

und Schulleiterinnen und Schulleiter. Dieser Film wurde den Akteuren in <strong>Krefeld</strong><br />

sowie auch überregional z.B. den Lehrerausbildungsseminaren zur Verfügung gestellt sowie<br />

auf <strong>der</strong> Internet-Seite <strong>der</strong> Stadt veröffentlicht.<br />

2.3 Arbeitsschwerpunkte 2010 – 2013<br />

Nachdem das erste Arbeitsprogramm des Bildungsnetzwerks von 2008 abgearbeitet ist, wurde<br />

für den Zeitraum bis 2013 ein neues Arbeitsprogramm vorgelegt und im Lenkungskreis<br />

beschlossen sowie vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

2.3.1 Schulleiterinnen und Schulleiter<br />

Eine grundständige Schulleiterfortbildung ist in Zukunft in dem Maße, wie sie in den letzten<br />

Jahren durchgeführt wurde, nicht mehr nötig. Fast alle aktiven Krefel<strong>der</strong> Schulleiterinnen und<br />

Schulleiter haben an <strong>der</strong> bisherigen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen. Alle neuen<br />

Schulleiterinnen und Schulleiter haben im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahren die<br />

neue staatliche Schulleiterqualifizierung bereits im Vorfeld ihrer Bewerbung durchlaufen. Da<br />

diese Aussage jedoch für die Grundschulen nicht im gleichen Maße zutrifft, werden gezielte<br />

Unterstützungsmöglichkeiten für Grundschulleiterinnen und –leiter noch zu entwickeln sein,<br />

z.B. eine Adaption des Programms „Senior Experten“ <strong>der</strong> Stiftung Partner für Schule.<br />

Bis 2012 werden alle Schulleiterinnen und Schulleiter zu Dienstvorgesetzten. Unterstützend<br />

wird zum Thema Dienstrecht für die Grundschulen über das Studieninstitut im November<br />

2011 eine Fortbildung angeboten. Die Kosten übernimmt das Schulamt. Für die an<strong>der</strong>en Schulen<br />

besteht bei Bedarf die Möglichkeit, ebenfalls über SINN eine Fortbildung anzubieten.<br />

Die Kooperation mit <strong>der</strong> Unternehmerschaft Nie<strong>der</strong>rhein zur Durchführung <strong>der</strong> Schulleiterakademie<br />

wird fortgesetzt. Jährlich haben etwa 40-50 Schulleiterinnen und Schulleiter die Möglichkeit,<br />

an dem Seminar teilzunehmen. Die Themenauswahl folgt den Bedarfen <strong>der</strong> Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter sowie ggf. den Vorschlägen <strong>der</strong> Unternehmerschaft und des Bildungsbüros.<br />

Zuletzt ging es um „Gesundheit am Arbeitsplatz“ sowie „Chancen und Risiken<br />

des Web 2.0“.<br />

2.3.2 Schulische Steuergruppen<br />

Die Arbeit <strong>der</strong> schulischen Steuergruppen soll auch in Zukunft professionell unterstützt werden.<br />

Viele Schulen wünschen sich sowohl weiterhin Kontakt zu den Schulen, mit denen sie in<br />

<strong>der</strong> Fortbildung waren, als auch, weiterhin von den ihnen bekannten Mo<strong>der</strong>atoren begleitet zu<br />

werden.<br />

21


Die Schulen haben daher die Möglichkeit, innerhalb von zwei Schuljahren einmalig ein Budget<br />

in Anspruch zu nehmen, mit dem sie die Maßnahmen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Steuergruppen<br />

ko-finanzieren können. Sie werden einen gewissen Anteil jedoch auch aus den eigenen<br />

Finanzmitteln <strong>der</strong> Schule tragen müssen (z.B. aus ihrem Fortbildungsbudget).<br />

Die konkrete Bedarfslage <strong>der</strong> Schulen ist äußerst unterschiedlich, daher wurde ihnen ein flexibles<br />

Angebot gemacht, um möglichst vielen Ansprüchen gerecht werden zu können. Sie<br />

können aus folgenden Möglichkeiten wählen:<br />

22<br />

• Inanspruchnahme schulindividueller Coachings<br />

• Zusammenschluss mehrerer Schulen zu einer Fortbildungsgruppe, individuelle inhaltliche<br />

Absprachen mit dem Referenten<br />

• Nachschulung von einzelnen (nachrückenden) Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> schulischen Steuergruppen.<br />

Inhaltlich geht es bei diesen Veranstaltungen um Steuerungsfragen <strong>der</strong> Schul- und Unterrichtsentwicklung,<br />

es handelt sich nicht um pädagogisch-didaktische Fortbildungen.<br />

2.3.3 Stadtweite Unterrichtsentwicklung<br />

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Dortmun<strong>der</strong> Akademie für pädagogische Führungskräfte,<br />

in <strong>der</strong>en Rahmen seit 2009 mehrere Veranstaltungen für die Krefel<strong>der</strong> Schulen statt<br />

gefunden haben, wird im Schuljahr 2011-2012 mit einer weiteren Großveranstaltung fortgesetzt.<br />

Im Rahmen dieser Veranstaltung, zu <strong>der</strong> alle Krefel<strong>der</strong> Schulen eingeladen werden, beraten<br />

und coachen sich die Anwesenden unter Anleitung erfahrener Schulentwickler und Mo<strong>der</strong>atoren<br />

gegenseitig zu Fragen <strong>der</strong> Umsetzung ihrer schulindividuellen Unterrichtsentwicklung.<br />

Das Bildungsbüro sieht es auch in Zukunft als seine Aufgabe an, Impulse zur Unterrichtsentwicklung<br />

zu setzen. Gezielte schulindividuelle Unterstützung erhalten die Schulen anschließend<br />

bei Bedarf durch das staatliche Kompetenzteam. Darüber hinaus ist das Bildungsbüro in<br />

Kooperation mit dem Kompetenzteam bemüht, im Rahmen von Pilotprojekten auch zusätzliche<br />

Landesressourcen zu aquirieren.<br />

2.3.4 Übergänge von <strong>der</strong> Tageseinrichtung für Kin<strong>der</strong> (TfK) in die Grundschule<br />

Zurzeit wird ein gemeinsames Pilotprojekt des Fachbereichs 51 und des Schulamtes zum<br />

Übergang von <strong>der</strong> TfK in die Grundschule durchgeführt. Dieses Pilotprojekt „Grundsätze zur<br />

Bildungsför<strong>der</strong>ung für Kin<strong>der</strong> von 0 bis 10 Jahren in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen und Schulen im<br />

Primarbereich in NRW“ wird mit <strong>der</strong> Grundschule Horkesgath und fünf Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

in Schicksbaum und den angrenzenden Sozialräumen umgesetzt.<br />

Neben einer Vielzahl von Detailabstimmungen wurde bisher schwerpunktmäßig u.a. ein Kooperationskalen<strong>der</strong><br />

entwickelt, <strong>der</strong> nun weiter ausgebaut und umgesetzt wird. Die Schwerpunktsetzung<br />

liegt auf den Bereichen Elternarbeit und Übergänge gestalten (Familie > TfK ><br />

Schule). Die Erprobungsphase mit beson<strong>der</strong>em Augenmerk auf naturwissenschaftlich technischer<br />

Bildung läuft für dieses Projekt bis Ende 2011. Der Transfer und die Implementation auf<br />

die an<strong>der</strong>en Einrichtungen werden anschließend auch im Rahmen des Bildungsnetzwerks unterstützt.


2.3.5 Schulen im Team: Übergang Grundschule – weiterführende Schule<br />

Durch die Vielzahl <strong>der</strong> schul- und häufig auch schulformübergreifenden Unterstützungsmaßnahmen<br />

<strong>der</strong> vergangenen Jahre hat sich in <strong>Krefeld</strong> inzwischen eine hervorragende Kultur <strong>der</strong><br />

Kooperation untereinan<strong>der</strong> etabliert. Dies bestätigen übereinstimmend die Schulen selbst<br />

sowie externe Beobachter. Damit wurde das solide Fundament für die weitere Entwicklung<br />

von Netzwerken geschaffen, das aus Vertrauen, Akzeptanz und gegenseitiger Wertschätzung<br />

besteht. Dieses Fundament soll nun für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Schullandschaft genutzt<br />

werden.<br />

Die Auswertungen <strong>der</strong> Schulstatistik legen nahe, dass ein beson<strong>der</strong>er Handlungsbedarf bei<br />

<strong>der</strong> besseren Gestaltung <strong>der</strong> Übergänge liegt.<br />

• Die Empfehlungen für die weiterführenden Schulformen fallen je nach Grundschule<br />

äußerst unterschiedlich aus: In einigen Grundschulen erhalten um die 60% <strong>der</strong> Schüler<br />

eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung, in an<strong>der</strong>en Grundschulen erhalten<br />

hingegen 40-50% <strong>der</strong> Schüler eine klare Hauptschulempfehlung. Es darf angenommen<br />

werden, dass sich hier eine Tatsache wi<strong>der</strong>spiegelt, die in den vergangenen Jahren in<br />

allen internationalen Schulleistungsvergleichen festgehalten wurde, nämlich dass die<br />

Koppelung von sozialer Herkunft und Schulerfolg in Deutschland beson<strong>der</strong>s eng ist<br />

und Kin<strong>der</strong> aus sozial benachteiligten Verhältnissen weniger Aufstiegschancen haben.<br />

• Die Wie<strong>der</strong>holerquoten liegen in bestimmten Jahrgängen einiger Schulen bei bis zu<br />

10%, also 2-3 Schülerinnen und Schüler pro Klasse.<br />

• Im Schuljahr 2009/2010 haben 90 Schülerinnen und Schüler nach <strong>der</strong> Erprobungsstufe<br />

am Gymnasium bzw. an <strong>der</strong> Realschule auf eine an<strong>der</strong>e (untere) Schulform gewechselt.<br />

Dies entspricht einer Quote von ca. 6,5 % aller Siebtklässler an Realschulen und<br />

Gymnasien. In je<strong>der</strong> Klasse sind dies 1-2 Schülerinnen und Schüler, die am Ende <strong>der</strong> 6.<br />

Klasse die Schule verlassen. Auch in den an<strong>der</strong>en Jahrgängen wechseln Schüler die<br />

Schulform, in <strong>der</strong> Regel handelt es sich um Abstiege.<br />

Angesichts dieser Ausgangslage hat <strong>der</strong> regionale Lenkungskreis im Frühjahr 2011 beschlossen,<br />

das Übergangsgeschehen intensiv zu bearbeiten. Die Chance zur Teilnahme an dem Projekt<br />

„Schulen im Team – Übergänge gemeinsam gestalten“ kam daher genau im richtigen<br />

Moment. Projektpartner sind die Stiftung Mercator und das Institut für Schulentwicklungsforschung<br />

an <strong>der</strong> TU Dortmund in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung.<br />

Zusammen mit sieben an<strong>der</strong>en Städten wird das Bildungsbüro gemeinsam mit den teilnehmenden<br />

Schulen drei Jahre daran arbeiten, Übergänge gerechter zu gestalten. Die teilnehmenden<br />

Kommunen haben sich dazu verpflichtet, im Rahmen dieses Projektes einen<br />

kommunalen Handlungsplan zum Übergang von <strong>der</strong> Grundschule zur weiterführenden Schule<br />

zu entwickeln. In <strong>Krefeld</strong> haben sich 2012 vier Netzwerke aus insgesamt 22 Schulen zusammen<br />

gefunden, davon 13 Grundschulen und 9 weiterführende Schulen aller Schulformen. Diese<br />

Netzwerke werden in ihrer Arbeit vom Bildungsbüro unterstützt und begleitet. Das Bildungsbüro<br />

hat die Aufgabe, Transparenz unter den Netzwerken herzustellen und dafür zu<br />

sorgen, dass Arbeitsergebnisse in <strong>der</strong> ganzen Bildungslandschaft genutzt werden können.<br />

23


2.3.6 Übergangsmanagement Schule – Beruf<br />

Das Hauptschulprojekt „Türen öffnen – Chancen ergreifen“ wird seitens <strong>der</strong> Arbeitsagentur<br />

bereits im 3. Projektjahr geför<strong>der</strong>t und soll fortgesetzt werden.<br />

Das Realschulprojekt „Chancen sehen – Chancen nutzen“ – ebenfalls in Kooperation mit <strong>der</strong><br />

Arbeitsagentur <strong>Krefeld</strong> – hat am 1.12.2010 begonnen. Gemeinsam mit den StuBos (Koordinatoren<br />

für Studien- und Berufswahlorientierung) <strong>der</strong> Realschulen soll ein ebenfalls modulares<br />

Konzept entwickelt werden, das u.a. zum Ziel hat, den Übergang <strong>der</strong> Realschulabsolventen in<br />

die duale Ausbildung zu erhöhen. Die Etablierung von Kompetenzfeststellungsverfahren sowie<br />

die Einführung von Berufswahlpässen sind ebenso wie im Projekt mit den Hauptschulen<br />

wesentliche Säulen <strong>der</strong> systematischen Berufsorientierung.<br />

Die Gesamtschulen werden ihren Bedarfen entsprechend in beide Projekte einbezogen.<br />

Alle Schulen mit Sekundarstufe II können das Angebot <strong>der</strong> Fernuniversität Hagen/Studienzentrum<br />

<strong>Krefeld</strong> nutzen, das Konzept „Uni-Trainees“ <strong>der</strong> Universität Duisburg-<br />

Essen und <strong>der</strong> Stiftung Mercator bedarfsorientiert zu adaptieren um die Studienorientierung<br />

in <strong>der</strong> Sekundarstufe II zu unterstützen.<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen des Ausbildungskonsenses ein neues Übergangssystem<br />

entwickelt, in dem unter dem Stichwort „Kommunale Koordinierung„ den Kommunen<br />

deutlich mehr Gewicht beigemessen wird als bisher. Das Land plant den mittelfristigen<br />

Einbezug aller Regionen in diese aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds geför<strong>der</strong>te Maßnahme.<br />

Es wird seitens des regionalen Übergangsmanagements sicher gestellt, dass die Umsetzung<br />

dieses neuen Übergangssysgtems, soweit dies in die Kompetenz des Übergangsmanagements<br />

fällt, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bisherigen Projekte und Erfahrungen stattfinden wird.<br />

Die genannten Module: Kompetenzfeststellungsverfahren, Berufswahlpässe/ Dokumentation<br />

sowie intensive Praxiserfahrungen noch während <strong>der</strong> Schulzeit gelten jedoch auch landesweit<br />

als zentrale Aspekte eines systematischen Übergangswesens, so dass eine grundsätzliche<br />

Umsteuerung nicht nötig wird, son<strong>der</strong>n vielmehr das vorhandene Krefel<strong>der</strong> System <strong>der</strong> Berufsorientierung<br />

unter Nutzung <strong>der</strong> bisherigen Erfahrungen in das neue Übergangssystem<br />

überführt werden kann.<br />

2.3.7 Schulsozialarbeit<br />

An den Krefel<strong>der</strong> Schulen arbeiten Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die unterschiedliche<br />

Hintergründe haben: einige Schulen verfügen seit langer Zeit über entsprechendes Personal;<br />

einige haben in den vergangenen Jahren und Monaten Lehrerstellen umgewandelt und mit<br />

Sozialpädagogen besetzt, die Angestellte des Landes sind; <strong>der</strong> Fachbereich Jugendhilfe und<br />

Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung setzt entsprechende Mitarbeiter an einigen Schulen ein (Jugendberufshilfe<br />

nach § 13 SGB VIII) und nicht zuletzt sind einige Projektträger wie die Kreishandwerkerschaft<br />

(im Rahmen <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung) mit eigenen Mitarbeitern in den Schulen<br />

aktiv. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes werden seit Beginn des Jahres<br />

2012 weitere Schulsozialarbeiter in den Schulen eingesetzt, die sowohl über den Fachbereich<br />

Jugendhilfe und Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung als auch über den Fachbereich Schule, Pädagogischer<br />

und Psychologischer Dienst sowie freie Träger beschäftigt werden.<br />

24


Die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung, das Schulamt und das Bildungsbüro<br />

kooperieren und streben zur Schaffung von mehr Transparenz und zur Vermeidung von<br />

Reibungsverlusten an den Schnittstellen in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren folgende<br />

gemeinsame Aktivitäten an:<br />

• Bestandsaufnahme <strong>der</strong> aktuellen Situation in Kooperation mit Fachbereich 51, dem<br />

Schulamt und (den Fachberatern) <strong>der</strong> Bezirksregierung<br />

• Initiierung eines jährlichen Fachtages <strong>der</strong> Schulsozialarbeiter<br />

• Entwicklung konkreter und einheitlicher Qualitätsstandards und Handlungsleitlinien<br />

• Definition <strong>der</strong> Schnittstellen (wer macht was)<br />

• Koordinierung <strong>der</strong> Angebote/ aufeinan<strong>der</strong> abgestimmte Planung<br />

• Entwicklung eines bedarfsorientierten lokalen Detailkonzeptes<br />

• Entwicklung lokaler Fortbildungsangebote.<br />

25


3. Offener und gebundener Ganztag<br />

3.1 Entwicklung bis 2011<br />

3.1.1 Rechtsgrundlagen<br />

Die schulformbezogenen Erlasse im Bereich des Ganztages wurden mit dem neuen Erlass<br />

„Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote<br />

im Primarbereich und Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 zusammengefasst (12-<br />

62 Nr. 2). Die bis dahin geltenden Erlasse in diesem Bereich wurden teilweise geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

aufgehoben.<br />

Laut diesem Erlass vom 23.12.2010 unterscheiden sich gebundene Ganztagsschulen, offene<br />

Ganztagsschulen und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Bezug auf<br />

Teilnahmepflichten und –möglichkeiten wie folgt:<br />

26<br />

• „in einer gebundenen Ganztagsschule (§ 9 Abs. 1 SchulG) nehmen alle Schülerinnen<br />

und Schüler an den Ganztagsangeboten teil. Mit Aufnahme <strong>der</strong> Schülerinnen<br />

und Schüler in die gebundene Ganztagsschule wird die regelmäßige Teilnahme an<br />

den Ganztagsangeboten dieser Schule für sie in einem bestimmten Zeitrahmen<br />

verpflichtend. Er erstreckt sich unter Einschluss <strong>der</strong> allgemeinen Unterrichtszeit in<br />

<strong>der</strong> Regel auf mindestens drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben<br />

Zeitstunden, in <strong>der</strong> Regel von 8 bis 15 Uhr. Die Teilnahme aller Schülerinnen und<br />

Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend.<br />

• in einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Abs. 3 SchulG) nimmt ein<br />

Teil <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten<br />

teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet<br />

in <strong>der</strong> Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten. Der<br />

Zeitrahmen erstreckt sich unter Einschluss <strong>der</strong> allgemeinen Unterrichtszeit in <strong>der</strong><br />

Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 8 bis 16 Uhr, bei Bedarf auch länger,<br />

mindestens aber bis 15 Uhr.<br />

• Zu den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten (§ 9 Abs. 2<br />

SchulG) gehören im Primarbereich die „Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“<br />

und „Silentien“, in <strong>der</strong> Sekundarstufe I die „pädagogische Übermittagbetreuung<br />

und weitere Ganztags- und Betreuungsangebote“. An diesen Angeboten nimmt ein<br />

Teil <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Schule teil. Eine regelmäßige und tägliche<br />

Teilnahme ist nicht erfor<strong>der</strong>lich. Der Zeitrahmen orientiert sich an den jeweiligen<br />

Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsbedarfen.“


3.1.2 Entwicklung des offenen Ganztags<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2003/2004<br />

2004/2005<br />

2005/2006<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

Abb. 3-1: Entwicklung <strong>der</strong> Plätze im offenen Ganztag an den Grund- und För<strong>der</strong>schulen<br />

Der Ausbau des Offenen Ganztages startete in <strong>Krefeld</strong> mit dem Schuljahr 2003/04 an zwei<br />

Grundschulen. Seit dem Schuljahr 2009/10 werden alle Krefel<strong>der</strong> Grundschulen sowie das<br />

Kompetenzzentrum Tulpenstraße im Primarbereich und das Kompetenzzentrum Rundweg im<br />

5. und 6. Schuljahr als Offene Ganztagsschulen geführt. Mit Einrichtung von fünf zusätzlichen<br />

Gruppen in den Grundschulen im Schuljahr 2011/12 werden 2.650 Plätze in 106 Gruppen angeboten;<br />

bei den Kompetenzzentren umfasst das Angebot nach Einrichtung einer weiteren<br />

Gruppe künftig 108 Plätze in 9 Gruppen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von knapp<br />

34% in den Grundschulen und 41% in den Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung.<br />

Die Versorgungsquote ergibt sich aus <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Plätze im Verhältnis zur Schülerzahl<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Schulform laut Schulstatistik.<br />

3.1.2.1 Stand in den Bezirken<br />

West<br />

Gruppen<br />

2010<br />

Quote<br />

2010<br />

Gruppen<br />

2011<br />

Quote<br />

2011<br />

Forstwaldschule, GGS Bellenweg 2 38% 2 34%<br />

Lindenschule,GGS Gießerpfad 4 47% 4 47%<br />

GGS Horkesgath 4 26% 5* 32%<br />

GGS Kempener Allee 3 49% 3 50%<br />

Josefschule, KGS An <strong>der</strong> Josefkirche 5 29% 5 29%<br />

St.-Michael-Schule, KGS Gießerpfad 2 21% 3 32%<br />

Summe 20 22<br />

Nord<br />

Jahnschule, GGS Girmesdyk 4 28% 4 32%<br />

Pestalozzischule, GGS Hülser Straße 5 61% 5 62%<br />

Summe 9 9<br />

27


Hüls<br />

28<br />

Gruppen<br />

2010<br />

Quote<br />

2010<br />

Gruppen<br />

2011<br />

Quote<br />

2011<br />

Astrid-Lindgren-Schule, GGS Bonhoefferstraße 4 36% 4* 38%<br />

Grundschule an <strong>der</strong> Burg, KGS Herrenweg 3 24% 4 32%<br />

Summe 7 8<br />

Mitte<br />

Bismarckschule, GGS Bismarckstraße 4 37% 4 35%<br />

Brü<strong>der</strong>-Grimm-Schule, GGS Freiligrathstraße 2 25% 2* 26%<br />

Mosaikschule, GGS Hofstraße 6 48% 6 45%<br />

Mariannenschule, GGS Mariannenstraße 2 23% 2 23%<br />

Summe 14 15<br />

Süd<br />

Buchenschule, GGS Buchenstraße 2 13% 2* 14%<br />

Regenbogenschule, GGS Gladbacher Straße 2 23% 2 22%<br />

Summe 4 4<br />

Fischeln<br />

Südschule, GGS Kölner Straße 4 37% 4* 37%<br />

Stahldorfschule GGS Vulkanstraße 2 28% 2 30%<br />

GGS Wimmersweg 5 41% 5 42%<br />

Grundschule Königshof, KGS Oberbruchstraße 2 24% 2 24%<br />

Summe 13 13<br />

Oppum-Linn<br />

Geschwister-Scholl-Schule, GGS Fungendonk 4 39% 4 38%<br />

Johansenschule, GGS Kohlplatzweg 3 30% 3 29%<br />

Schönwasserschule, GGS Thielenstraße 3 31% 3 30%<br />

Summe 10 10<br />

Ost<br />

GGS Buscher Holzweg 3 24% 3* 25%<br />

Grotenburg-Schule, GGS Eichendorffstraße 4 29% 5 36%<br />

Schule an Haus Rath, GGS Neukirchener Str. 3 42% 3 45%<br />

Sollbrüggenschule, KGS Sollbrüggenstraße 5 35% 5 35%<br />

Summe 15 16<br />

Uerdingen<br />

Paul-Gerhardt-Schule, GGS Joseph-Görres-Str. 3 31% 4 40%<br />

Heinrichschule, GGS Körnerstraße 3 43% 3 46%<br />

Edith-Stein-Schule, KGS Traarer Straße 3 36% 3 37%<br />

Summe 9 10<br />

* ab 2012/2013 Erweiterung um je eine Gruppe


3.1.2.2 Trägerschaften<br />

Zurzeit befinden sich 15 Offene Ganztagsangebote in Trägerschaft anerkannter freier Träger<br />

<strong>der</strong> Jugendhilfe, bei den übrigen Ganztagsangeboten ist die Stadt <strong>Krefeld</strong> selbst Träger des<br />

Offenen Ganztages in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, die ebenfalls anerkannte<br />

freie Träger <strong>der</strong> Jugendhilfe sind. Der nachstehenden Übersicht können die jeweiligen Partner<br />

entnommen werden (Stand 01.08.2011).<br />

Schule Vollträger bzw. Kooperationspartner<br />

Bismarckschule, GGS Bismarckstraße<br />

Johansenschule, GGS Kohlplatzweg<br />

Vollträger Internationaler Bund<br />

Buchenschule, GGS Buchenstraße Vollträger För<strong>der</strong>verein Buchenschule<br />

Brü<strong>der</strong>-Grimm-Schule, GGS Freiligrathstraße<br />

Lindenschule,GGS Gießerpfad<br />

Edith-Stein-Schule, KGS Traarer Straße<br />

Vollträger Sozialdienst katholischer Frauen<br />

St.-Michael-Schule, KGS Gießerpfad Vollträger Evgl. Kirchengemeinde Alt <strong>Krefeld</strong><br />

Grundschule an <strong>der</strong> Burg, KGS Herrenweg Vollträger Kath. Kirchengemeinde St. Cyriakus<br />

Mosaikschule, GGS Hofstraße<br />

GGS Kempener Allee<br />

Vollträger Kin<strong>der</strong>schutzbund<br />

Mariannenschule, GGS Mariannenstraße Vollträger Kath. Kirchengemeindeverband <strong>Krefeld</strong>-Mitte<br />

Schule an Haus Rath, GGS Neukirchener Str<br />

Schule am Uerdinger Rundweg, KsF Rundweg<br />

Heinrichschule, GGS Körnerstraße<br />

Vollträger SC Bayer 05 Uerdingen<br />

Franz-Stollwerck-Schule, KsF Tulpenstraße Vollträger För<strong>der</strong>verein Franz-Stollwerck-Schule<br />

GGS Buscher Holzweg<br />

Grotenburg-Schule, GGS Eichendorffstraße<br />

Geschwister-Scholl-Schule, GGS Fungendonk<br />

Jahnschule, GGS Girmesdyk<br />

Grundschule Königshof, KGS Oberbruchstr.<br />

Sollbrüggenschule, KGS Sollbrüggenstraße<br />

GGS Wimmersweg<br />

Pestalozzischule, GGS Hülser Straße<br />

Paul-Gerhardt-Schule, GGS Joseph-Görres-Str.<br />

Josefschule, KGS An <strong>der</strong> Josefkirche<br />

Forstwaldschule, GGS Bellenweg<br />

Astrid-Lindgren-Schule, GGS Bonhoefferstr.<br />

Regenbogenschule, GGS Gladbacher Straße<br />

GGS Horkesgath<br />

Südschule, GGS Kölner Straße<br />

Schönwasserschule, GGS Thielenstraße (ab 2012<br />

Vollträger Sozialdienst Katholischer Frauen)<br />

Stahldorfschule GGS Vulkanstraße<br />

Stadt <strong>Krefeld</strong> und Kooperationsvereinbarung mit TSV <strong>Krefeld</strong><br />

Bockum gGmbH<br />

Stadt <strong>Krefeld</strong> und Kooperationsvereinbarung mit dem jeweiligen<br />

För<strong>der</strong>verein<br />

29


Unabhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Trägerschaft gelten die vom Unterausschuss des Hauptausschusses<br />

beschlossenen „Standards für die Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen“. Sie<br />

regeln u.a. die Festlegung <strong>der</strong> Gruppengröße und den Personalschlüssel.<br />

Festgelegt ist eine Gruppengröße von 25 Kin<strong>der</strong>n je Gruppe an Grundschulen und 12 Kin<strong>der</strong>n<br />

je Gruppe an För<strong>der</strong>schulen. Die Personalbemessung ist laut Standards wie folgt vorgesehen:<br />

Betreuungskräfte<br />

• für die 1. Gruppe: 1,0 Stellen (Vollzeit = 39 WStd.)<br />

• für die 2. Gruppe: 0,5 Stellen (Teilzeit = 19,5 WStd.)<br />

• für die 3. Gruppe: 1,0 Stellen (Vollzeit = 39 WStd.)<br />

• für die 4. Gruppe: 0,5 Stellen (Teilzeit = 19,5 WStd.)<br />

• usw.<br />

Qualifikation: i. d. R. pädagogische Qualifikation (Erzieher/-in, Sozialpädagoge/-pädagogin,<br />

Lehrer/-in mit/ohne 2. Staatsexamen)<br />

Hilfskräfte<br />

• Je 25 Plätze: 1 Hilfskraft (Teilzeit mit 10 WStd.)<br />

Qualifikation: ergänzende Kraft; möglichst mit Kenntnissen und/o<strong>der</strong> Erfahrungen im Hauswirtschaftlichen<br />

Bereich<br />

Vertretung in Form eines Personalbudgets<br />

• für die 1. und 2. Gruppe je 15% <strong>der</strong> Personalkosten <strong>der</strong> Betreuungskräfte (entspricht 0,15<br />

Stellenanteile für die 1. bzw. 0,075 Stellenanteile für die 2. Gruppe)<br />

• ab <strong>der</strong> 3. Gruppe je 10% <strong>der</strong> Personalkosten <strong>der</strong> Betreuungskräfte (entspricht 0,10 Stellenanteile<br />

für die 3. Gruppe bzw. 0,05 Stellenanteile für die 4. Gruppe usw.)<br />

Qualifikation: ergänzende Kraft; möglichst mit Kenntnissen und/o<strong>der</strong> Erfahrungen im pädagogischen<br />

Bereich<br />

Im Fall <strong>der</strong> städtischen Trägerschaft entscheiden die Schulen entsprechend ihrem individuellen<br />

Betreuungskonzept wie viele von den zubemessenen Stellen mit städtischen Erzieherinnen<br />

besetzt werden und welche Stellenanteile wahlweise als kapitalisierte Mittel für die zusätzliche<br />

Einstellung von Personal entsprechend den vorgegebenen Standards zur Verfügung<br />

gestellt werden sollen. Diese Mittel zuzüglich <strong>der</strong> kapitalisierten Mittel für Hilfskräfte sowie<br />

die Vertretungspauschale und eine Sachkostenpauschale i. H. v. 5,00 € je Schüler/in je Monat<br />

werden an die Kooperationspartner auf <strong>der</strong> Basis von entsprechend abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen<br />

ausgezahlt.<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> zu kapitalisierenden Mittel werden verwaltungseinheitliche Personalkostenmittelwerte<br />

zugrunde gelegt.<br />

30


3.1.3 Entwicklung des gebundenen Ganztages<br />

Bisher befanden sich alle drei städtischen Gesamtschulen und drei Hauptschulen (Gartenstadtschule,<br />

Linner-Burg-Schule und GHS Inrather Straße) im gebundenen Ganztag. Die Bischöfliche<br />

Maria-Montessori-Gesamtschule verfügt nicht über den Ganztag. Die Realschule<br />

Oppum hielt bereits seit etlichen Jahren sowohl Ganztags- als auch Halbtagsklassen als Angebot<br />

vor. Diese Wahlmöglichkeit besteht dort seit dem Schuljahr 2008/2009 nicht mehr. Die<br />

bereits gestarteten Halbtagsklassen wurden ebenfalls in den Ganztag überführt, so dass seit<br />

dem Schuljahr 2011/2012 alle Kin<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Realschule Oppum den gebundenen Ganztag<br />

besuchen.<br />

Im letzten Planungszeitraum kamen vier weitere Schulen hinzu:<br />

2009/2010<br />

Gymnasium Horkesgath<br />

2010/2011<br />

Albert-Schweitzer-Realschule<br />

Realschule Horkesgath<br />

Fichte-Gymnasium<br />

Außerdem werden bzw. wurden zwei <strong>der</strong> drei Hauptschulen im Ganztag geschlossen:<br />

2010/2011<br />

Linner-Burg-Schule<br />

2013/2014<br />

GHS Inrather Straße<br />

Die Gründung <strong>der</strong> vierten städtischen Gesamtschule in Uerdingen zum Schuljahr 2013/14 geht<br />

zwar mit <strong>der</strong> sukzessiven Schließung <strong>der</strong> letzten Ganztagshauptschule Gartenstadtschule einher,<br />

wird aber dennoch zu einer Ausweitung des Ganztagsangebotes im Bereich <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

I führen.<br />

Über die letzten fünf Jahre ergeben sich somit folgende Anteile an Schülerinnen und Schülern<br />

<strong>der</strong> Eingangsklassen im gebundenen Ganztag:<br />

90,00%<br />

80,00%<br />

70,00%<br />

60,00%<br />

50,00%<br />

40,00%<br />

30,00%<br />

20,00%<br />

10,00%<br />

0,00%<br />

2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011<br />

Abb. 3-1: Anteil <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> 5. Klasse im gebundenen Ganztag<br />

Hauptschulen<br />

Realschulen<br />

Gesamtschulen<br />

Gymnasien<br />

31


3.1.4 Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote<br />

Das Angebot „Schule von acht bis eins“ wird im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung mit Landesmitteln nur<br />

noch an einer För<strong>der</strong>schule durchgeführt. Jedoch halten noch ca. 2/3 <strong>der</strong> Schulen im Primarbereich<br />

neben dem Offenen Ganztag zusätzlich eine Betreuung von „acht bis eins“ vor.<br />

Seit dem 01.02.2009 stellt das Land mit dem Programm „Geld o<strong>der</strong> Stelle“ - Sekundarstufe I;<br />

Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote“ den Schulen<br />

Lehrerstellenanteile und/o<strong>der</strong> Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht zur Verfügung.<br />

Diese Mittel sind gedacht für die Gestaltung <strong>der</strong> Mittagspause für alle Schüler/innen<br />

<strong>der</strong> Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften,<br />

Bewegungs-, Kultur und För<strong>der</strong>angebote. Ziel ist <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> außerunterrichtlichen<br />

Ganztags- und Betreuungsangebote zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und<br />

umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen<br />

Bedarf <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen sowie <strong>der</strong> Eltern orientiert. Wie bei den Offenen<br />

Ganztagsschulen bildet hier die Zusammenarbeit von Schule, Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten<br />

Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport, Wirtschaft und<br />

Handwerk sowie weiteren außerschulischen Partnern die zentrale Grundlage.<br />

Nicht in Anspruch genommene Lehrerstellenanteile werden den Schulen in kapitalisierter<br />

Form zur Verfügung gestellt; hierbei entspricht 0,1 Lehrerstellenanteil einem För<strong>der</strong>betrag<br />

von 5.000,00 €. Ein Eigenanteil für die Stadt <strong>Krefeld</strong> fällt nicht an. Die Inanspruchnahme von<br />

Lehrerstellenanteilen o<strong>der</strong> kapitalisierten Mitteln wird jährlich bei allen anspruchsberechtigten<br />

Schulen abgefragt.<br />

Um qualitativ hochwertige Betreuungsangebote machen zu können, sind die Schulen auf Kooperationspartner<br />

angewiesen. Entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit anerkannten<br />

Trägern <strong>der</strong> freien Jugendhilfe wurden mit Unterstützung <strong>der</strong> Schulverwaltung und teilweise<br />

gemeinsam mit dem Fachbereich 51 für alle teilnehmenden Schulen geschlossen.<br />

32


Einzelheiten können nachstehen<strong>der</strong> Übersicht entnommen werden (Stand 01.08.2011).<br />

Schule Kooperationspartner<br />

Josef-Hafels-Schule, GHS Hafelstraße AWO <strong>Krefeld</strong><br />

GHSPrinz-Ferdinand-Straße<br />

Arndt-Gymnasium<br />

Theodor-Heuss-Schule, GHS Wehrhahnweg-<br />

Von-Ketteler-Schule, KHS Lübecker Weg-<br />

Stephanusschule. KHS Rote-Kreuz-Str.<br />

Freiherr-vom-Stein-Realschule<br />

Edmund-ter-Meer-Realschule<br />

Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium<br />

Sozialdienst Katholischer Frauen <strong>Krefeld</strong> e.V.<br />

SCI Moers<br />

Realschule Oppum För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong> Realschule Oppum<br />

Realschule Horkesgath die kurbel Katholisches Jugendwerk Oberhausen gGmbH<br />

Albert-Schweitzer-Realschule (ab 2012 SC<br />

Bayer 05 Uerdingen e.V.)<br />

Fichte-Gymnasium<br />

Gymnasium am Moltkeplatz<br />

Gymnasium am Stadtpark Uerdingen<br />

Gymnasium Fabritianum<br />

Schule am Uerdinger Rundweg<br />

BI Rund um St. Josef<br />

SC Bayer 05 Uerdingen e.V.<br />

Ricarda-Huch-Gymnasium Verein <strong>der</strong> Freunde und För<strong>der</strong>er des Ricarda-Huch-<br />

Gymnasiums <strong>Krefeld</strong> e.V.<br />

Comeniusschule, För<strong>der</strong>schule Schwerpunkt Werkhaus <strong>Krefeld</strong><br />

Lernen Mariannenstraße-<br />

Gymnasium Horkesgath För<strong>der</strong>verein des Gymnasiums Horkesgath<br />

Gesamtschule Kaiserplatz Schul- und Jugendhilfeverein Kaiserplatz<br />

Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, För<strong>der</strong>schule<br />

Schwerpunkt Geistige Entwicklung,<br />

Stettiner Str.<br />

3.2 Bedarfssituation bis 2015<br />

3.2.1 Offener Ganztag<br />

För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong> Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule<br />

Wie unter 3.1.2.1 zu erkennen, liegen die Versorgungsquoten außer in den Bezirken Nord und<br />

Süd zwischen 30 % und 35 %. Für das Schuljahr 2011/2012 gab es in einigen Grundschulen<br />

bereits einen so hohen Überhang an Anmeldungen, dass für die kommenden Jahre die Einrichtung<br />

von weiteren Gruppen voraussichtlich notwendig sein wird. Im Folgenden ist eine Prognose<br />

<strong>der</strong> Entwicklung des offenen Ganztages aufgrund von <strong>der</strong>zeitigen Anmeldeüberhängen,<br />

<strong>der</strong> Entwicklung des offenen Ganztages in den Stadtbezirken und einer Abfrage <strong>der</strong> Grundschulen<br />

zur Bedarfslage erstellt worden.<br />

33


34<br />

Gruppen<br />

2011<br />

Quote<br />

2011<br />

Gruppen<br />

2015<br />

Quote<br />

2015<br />

West 22 35% 26 47%<br />

Nord 9 44% 10 50%<br />

Hüls 8 39% 9 41%<br />

Mitte 15 37% 17 41%<br />

Süd 4 17% 6 28%<br />

Fischeln 13 34% 16 44%<br />

Oppum-Linn 10 32% 12 45%<br />

Ost 16 34% 19 39%<br />

Uerdingen 10 40% 10 48%<br />

Gesamt 107 34% 125 43%<br />

Dies entspricht voraussichtlich einem weiteren Bedarf von 18 Gruppen im Planungszeitraum<br />

in den Grundschulen, von dem zum Schuljahr 2012/2013 sechs Gruppen realisiert werden.<br />

Durch die Verän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulen sind dort zurzeit keine Prognosen<br />

möglich.<br />

3.2.2 Ganztag in <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

Der Ganztag in <strong>der</strong> Sekundarstufe verteilt sich, wie oben beschrieben, in zwei Bereiche. Alle<br />

Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe bieten entwe<strong>der</strong> den gebundenen Ganztag o<strong>der</strong> die pädagogische<br />

Übermittagsbetreuung mit weiteren außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten an. Dies bedeutet,<br />

dass an allen Schulen ein Betreuungsangebot bis in den Nachmittag gemacht wird.<br />

Die Versorgung in <strong>der</strong> Sekundarstufe ist differenziert zu betrachten. Einerseits ist eine ausgewogene<br />

Verteilung innerhalb einer Schulform begrüßenswert, an<strong>der</strong>erseits auch die Verteilung<br />

von Ganztagsangeboten im Stadtgebiet.<br />

Derzeitig bestehen in folgenden Stadtbezirken Angebote im gebundenen Ganztag:<br />

West Realschule und Gymnasium<br />

Hüls Gesamtschule<br />

Mitte Realschule und Gymnasium<br />

Süd Gesamtschule<br />

Ost Hauptschule und Gesamtschule<br />

Oppum-Linn Realschule<br />

Nach Gründung <strong>der</strong> Gesamtschule in Uerdingen zum Schuljahr 2013/14 wird es nur noch in<br />

Fischeln kein gebundenes Ganztagsangebot geben. Es wird empfohlen, den Bedarf nach weiteren<br />

gebundenen Ganztagsangeboten im Planungszeitraum genauer zu untersuchen und


gegebenenfalls weitere gebundene Angebote einzuführen, soweit dies durch das Land ermöglicht<br />

wird.<br />

3.3 Raumbedarf und Raumbestand<br />

Alle Grundschulen mit Ganztagsbetrieb verfügen inzwischen über eine Mensa bzw. eine Küche.<br />

In den meisten Schulen hat jede Gruppe im offenen Ganztag einen eigenen Raum. Einerseits<br />

ist es aus Sicht des Schulträgers nicht zwingend, dass jede Gruppe einen eigenen Raum<br />

haben muss, sofern durch Raumnutzungskonzepte (Mehrfachnutzung von Räumen) o<strong>der</strong><br />

durch eine entsprechende Rhythmisierung bzw. die Bildung von Ganztagsklassen den Bedürfnissen<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> dennoch Rechnung getragen werden kann. An<strong>der</strong>erseits sind diese Bewegungs-,<br />

Spiel-, Rückzugs- und sozialen Bedürfnisse <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> ernst zu nehmen, damit <strong>der</strong><br />

Ganztag nicht einfach nur eine Verwahreinrichtung ist, son<strong>der</strong>n seinen pädagogischen Ansprüchen<br />

gerecht werden kann. Von daher arbeitet <strong>der</strong> Schulträger gemeinsam mit <strong>der</strong> Schulaufsicht,<br />

den Schulen und den Trägern des offenen Ganztags an pädagogischen Konzepten,<br />

die den individuellen Raumanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> jeweiligen Schule gerecht werden. Deshalb<br />

sind feste Standards an dieser Stelle nicht hilfreich, weil die jeweils unterschiedlichen Ausgangssituationen<br />

im Detail zu berücksichtigen sind (Schulhof, Turnhalle, Raumausstattungen<br />

etc.)<br />

3.4 Qualitätsentwicklung<br />

Die qualitative Weiterentwicklung des offenen Ganztags im Primarbereich stellt eine wichtige<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung für die kommenden Jahre dar. Im Rahmen von zwei ganztägigen Tagungen<br />

<strong>der</strong> Grundschulleiter/-innen unter Einbeziehung <strong>der</strong> Träger im offenen Ganztag wurden 2010<br />

insbeson<strong>der</strong>e Themen wie die pädagogische Verknüpfung von Unterricht und Betreuung<br />

(Stichwort Rhythmisierung), Ganztagsklassen, die Kooperation zwischen Lehrerkollegium und<br />

pädagogischen Fachkräften sowie <strong>der</strong> Einsatz von QUIGS (ein Instrumentarium zur Qualitätsentwicklung<br />

in Ganztagsschulen) bearbeitet.<br />

Im Herbst 2010 hat die Schulaufsicht gemeinsam mit <strong>der</strong> Schulverwaltung die Grundschulen<br />

befragt. Dabei sollten die Schulen Aussagen machen zum Ist-Zustand, zu ihren bisherigen<br />

Erfahrungen sowie den Erfolgen und Schwierigkeiten und schließlich zu ihren weiteren Arbeitsschwerpunkten.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e das Thema „Hausaufgaben und Lernzeiten“ hat sich dabei als für die Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Schulen zentrales Arbeitsfeld heraus gestellt. Das Bildungsbüro hat daraufhin in enger<br />

Kooperation mit dem Schulamt eine Fortbildungsreihe entwickelt, um die Schulen bei <strong>der</strong> individuellen<br />

Erarbeitung und Umsetzung entsprechen<strong>der</strong> Konzepte zu unterstützen. Zunächst<br />

wurde die Leitungsebene (Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Vertreterinnen und Vertreter<br />

<strong>der</strong> Träger) mit dem Thema vertraut gemacht. Anschließend konnten die interessierten Schulen<br />

mit je einem Tandem, bestehend aus einer Lehrkraft und einer pädagogischen Fachkraft<br />

des offenen Ganztags, an einer zweitägigen Fortbildung im Juni 2011 teilnehmen, in <strong>der</strong>en<br />

Rahmen das Tandem ein schulindividuelles Konzept entwickeln und im Anschluss an die Fortbildung<br />

innerschulisch absichern konnte. Das jeweilige Schulkonzept wurde ab dem Schuljahr<br />

2011/12 umgesetzt. Im Frühjahr 2012 wurde zur Unterstützung und Begleitung <strong>der</strong> beteiligten<br />

Schulen ein Reflexions- und Feedbacktag durchgeführt.<br />

35


Nach ähnlichem Muster, das eine nachhaltige Weiterentwicklung ermöglichen soll, werden die<br />

Schulen in den kommenden Jahren nach und nach weitere Impulse erhalten. Als wichtige inhaltliche<br />

Themen gelten zur Zeit Elternarbeit sowie die Entwicklung von Raumnutzungskonzepten.<br />

Strukturell wird dabei immer die verbesserte Vernetzung des Kollegiums und des<br />

Ganztagsteams mit gedacht.<br />

Die Grundschulen sollten dazu ermuntert und dabei fachlich beraten werden, gebundene<br />

Ganztagsklassen einzurichten. Diese würden eine bessere und kindgerechtere Rhythmisierung<br />

entsprechend dem Erlass sowie auch eine bessere Ausnutzung <strong>der</strong> vorhandenen Räumlichkeiten<br />

ermöglichen. Zudem wäre eine bessere Verzahnung von unterrichtlichen und außerunterrichtlichen<br />

Aktivitäten möglich.<br />

Ende 2011 wurde die Stelle <strong>der</strong> Fachberatung Offener Ganztag besetzt. Aufgabe dieser neuen<br />

Fachkraft ist es, die qualitative Weiterentwicklung des offenen Ganztags professionell zu begleiten.<br />

In diesem Zusammenhang ist - mit finanzieller und fachlicher Unterstützung <strong>der</strong> Serviceagentur<br />

Ganztägig lernen - ein Qualitätszirkel eingerichtet worden.<br />

Die Stadt <strong>Krefeld</strong> ist an vielen Schulen selbst Träger des Offenen Ganztages in Zusammenarbeit<br />

mit Kooperationspartnern. In <strong>der</strong> Regel handelt es sich um schulische För<strong>der</strong>vereine, die<br />

vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Qualitätsentwicklung zunächst befristet als Träger <strong>der</strong> freien Jugendhilfe<br />

anerkannt wurden, mit dem Ziel <strong>der</strong> unbefristeten Anerkennung. Zur Unterstützung<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>vereine wurde mit dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) <strong>Krefeld</strong><br />

ein Vertrag zur För<strong>der</strong>ung und zur Beratung von Einrichtungen des Offenen Ganztages, sowie<br />

<strong>der</strong> pädagogische Übermittagsbetreuung und Ganztagsangeboten in <strong>der</strong> Sekundarstufe I geschlossen.<br />

Weiterhin wird mit För<strong>der</strong>mitteln des Landes an einer För<strong>der</strong>schule die Maßnahme „Betreuung<br />

von Schülerinnen und Schülern in För<strong>der</strong>schulen vor und nach dem Unterricht in <strong>der</strong> Primarstufe<br />

– Schule von acht bis eins“ fortgesetzt.<br />

Die weitere Entwicklung <strong>der</strong> Versorgungsquote im offenen Ganztag <strong>der</strong> Grundschulen bleibt<br />

intensiv zu beobachten. Je höher die Versorgungsquote ist und je besser die mit dem Ganztag<br />

verbundenen pädagogischen Ziele erreicht werden, um so dringen<strong>der</strong> stellt sich die Frage, ob<br />

nicht <strong>der</strong> offene Ganztag durch einen verpflichtenden Ganztag in <strong>der</strong> Grundschule ersetzt<br />

werden muss.<br />

36


4. Inklusion<br />

4.1 Rechtliche Vorgaben<br />

Die UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung legt in<br />

Art. 24 Abs. 1 fest:<br />

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen auf Bildung.<br />

Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Chancengleichheit<br />

zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem<br />

auf allen Ebenen.“<br />

Mit <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention wird Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ung das Recht auf inklusive<br />

Bildung zugesprochen, d.h. das Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule.<br />

Die UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention ist vom Bundestag und Bundesrat ratifiziert worden und<br />

dementsprechend seit dem 26.3.2009 geltendes Bundesrecht.<br />

Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Art. 24.1 schrittweise im<br />

Schul- und Bildungswesen umzusetzen. Diese Verpflichtung richtet sich nach <strong>der</strong> Kompetenzordnung<br />

des Grundgesetzes an die Bundeslän<strong>der</strong>, da diese für die Bildung zuständig sind. Es<br />

bedarf auf <strong>der</strong> Landesebene einer entsprechenden Regelung in <strong>der</strong> Schulgesetzgebung<br />

(Transformation).<br />

Das Schulgesetz NRW regelt die Beschulung von behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n bislang in den §§ 19-21,<br />

37 Abs. 3 und 4 und 40 Abs. 2. Hiernach ist bereits heute <strong>der</strong> Gemeinsame Unterricht von behin<strong>der</strong>ten<br />

Kin<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> allgemeinen Schule (§ 20 Abs. 7 SchulG) bzw. die Errichtung Integrativer<br />

Lerngruppen (§ 20 Abs. 8 SchulG) in <strong>der</strong> Sekundarstufe I möglich.<br />

Da zurzeit noch nicht absehbar ist, mit welchem Inhalt das Recht auf inklusive Beschulung in<br />

das Schulgesetz NRW transformiert wird, erfolgt die Fortschreibung <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

zunächst auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung erfolgten<br />

Beschlüsse.<br />

Dennoch wird <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention eingetretene Paradigmenwechsel<br />

hin zur inklusiven Schule auch in die Krefel<strong>der</strong> Bildungslandschaft Einzug halten.<br />

Inklusion bedeutet:<br />

• dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen nicht nur – gleichsam nachträglich – in die Gesellschaft<br />

integriert werden sollen (dies wird als Integration bezeichnet und ist eine<br />

Anpassungsleistung des Individuums),<br />

son<strong>der</strong>n<br />

• dass sämtliche Lebensumstände so zu gestalten sind , dass Behin<strong>der</strong>te von vorne<br />

herein selbstverständlich zur Gesellschaft gehören (dies ist im Unterschied dazu<br />

eine Anpassungsleistung des Systems: Inklusion).<br />

37


4.2 Entwicklung <strong>der</strong> Inklusion bis 2010<br />

Der im Schulgesetz NRW festgeschriebene Anspruch auf individuelle För<strong>der</strong>ung je<strong>der</strong>/jedes<br />

einzelnen Schülerin/Schülers in <strong>der</strong> allgemeinen Schule, insbeson<strong>der</strong>e die integrative För<strong>der</strong>ung<br />

von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen ist bereits seit Jahren konzeptioneller Bestandteil sowohl<br />

<strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung als auch <strong>der</strong> Entwicklung des regionalen Bildungslandschaft<br />

in <strong>Krefeld</strong>.<br />

Bereits innerhalb des Modellprojektes „Selbstständige Schule“ wurde in Abstimmung mit<br />

allen Krefel<strong>der</strong> Schulen ein „Leitbild für die Bildungsregion <strong>Krefeld</strong>“ entwickelt. Darin wird als<br />

eines von fünf Zielen <strong>der</strong> regionalen Bildungslandschaft genannt:<br />

38<br />

• „Zugang zu Bildung ermöglichen und Bildungsbenachteiligungen abbauen“<br />

In den Erläuterungen wird dies wie folgt konkretisiert:<br />

• „Eröffnung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle“<br />

• Sicherstellung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung für alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren<br />

individuellen Bedarfen<br />

• Abbau von Benachteiligungen bei spezifischen Zielgruppen wie z.B.<br />

� Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit Migrationshintergrund<br />

� sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler<br />

� behin<strong>der</strong>te Schülerinnen und Schüler<br />

Vor dem Hintergrund bzw. in Ausgestaltung dieses Leitbildes arbeiten Schulträger und Schulaufsicht<br />

seit Jahren gemeinsam an einem möglichst flächendeckenden Angebot von integrativen<br />

Beschulungsmöglichkeiten.<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

Gemeinsamer Unterricht<br />

För<strong>der</strong>schulen<br />

Abb. 4-1: Verteilung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> mit För<strong>der</strong>bedarf an allgemeinen und För<strong>der</strong>schulen<br />

Im Grundschulbereich wird an 12 Schwerpunktgrundschulen Gemeinsamer Unterricht angeboten,<br />

ab Sommer 2012 an 13 Grundschulen. An vier Krefel<strong>der</strong> Hauptschulen (Gartenstadtschule,<br />

Theodor-Heuss-Schule, Josef-Hafels-Schule und von-Ketteler-Haupstschule) wurden jahrgangsweise<br />

Integrative Lerngruppen (zieldifferente För<strong>der</strong>ung) eingerichtet, wobei die Theo-


dor-Heuss-Schule ausläuft und daher keine neuen Integrativen Lerngruppen einrichtet. Die<br />

Akzeptanz und <strong>der</strong> Erfolg zeigen sich in <strong>der</strong> Tatsache, dass sich seit <strong>der</strong> Einrichtung dieser<br />

Integrativen Lerngruppen kontinuierlich alle beteiligten Hauptschulen mit <strong>der</strong> Fortführung<br />

bzw. jährlichen Einrichtung einer neuen integrativen Klasse einverstanden erklärten, sodass<br />

hier zwischenzeitlich Schülerinnen und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf von<br />

Klasse 5 bis 10 integrativ beschult werden. Zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 ist mit <strong>der</strong><br />

Robert-Jungk-Gesamtschule eine weitere Schulform <strong>der</strong> Sekundarstufe I mit einer integrativen<br />

Lerngruppe hinzugekommen. Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch das Arndt-<br />

Gymnasium, die Freiherr-vom-Stein-Realschule und die Gesamtschule Kaiserplatz in <strong>der</strong> Klasse<br />

5 eine Integrative Lerngruppe einrichten. Damit sind inzwischen alle Schulformen in <strong>Krefeld</strong><br />

an <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Inklusion beteiligt. Zweifellos werden in den kommenden Jahren noch<br />

an weiteren Schulen Integrative Lerngruppen einzurichten sein, um dem wachsenden Bedarf<br />

nach inklusiver Beschulung Rechnung tragen zu können.<br />

Die dargestellte Ausgangslage lässt erkennen, dass die Stadt <strong>Krefeld</strong> schon länger bestrebt<br />

ist für alle Schülerinnen und Schüler ein an den neuesten schulpolitischen Entwicklungen<br />

orientiertes breit gefächertes Schul- und Bildungsangebot vorzuhalten.<br />

Der durch die UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention bedingte Paradigmenwechsel erfor<strong>der</strong>t allerdings<br />

auch für <strong>Krefeld</strong> sich den neuen Anfor<strong>der</strong>ungen zu stellen und eine Schullandschaft zu<br />

gestalten, die den gesetzlichen Erfor<strong>der</strong>nissen gerecht wird. In <strong>der</strong> Umsetzung ist vor allem<br />

darauf zu achten, dass die notwendigen strukturellen und inhaltlichen Verän<strong>der</strong>ungen von<br />

allen Beteiligtengeleistet werden können, aber auch den Betroffenen gerecht werden.<br />

4.3 Weiterentwicklung ab 2010<br />

Mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Inklusion wird die Krefel<strong>der</strong> Schullandschaft und damit auch die<br />

<strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung im beson<strong>der</strong>en Maße herausgefor<strong>der</strong>t. Dass hierfür die notwendigen<br />

Vorkehrungen auch seitens des Schulträgers getroffen werden müssen, wird in einem<br />

Gutachten von Prof. Dr. Eicke Riedel Universität Mannheim hervorgehoben:<br />

„Das in <strong>der</strong> BRK (Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention) anerkannte Recht steht für eine individuelle<br />

Rechtsposition mit dem Inhalt, dass im Sinne <strong>der</strong> BRK Kin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ungen einen Anspruch<br />

auf diskriminierungsfreien Zugang zum System allgemeine Schule haben. Wesentlich<br />

für den inhaltlichen Umfang dieses Rechts ist, dass dem Kind nicht nur ein Zugangsanspruch<br />

zusteht, son<strong>der</strong>n auch ein Recht darauf, dass die angemessenen Vorkehrungen getroffen<br />

werden, um den Anspruch wirksam zu entfalten.“<br />

Der Schulträger ist somit gefor<strong>der</strong>t, im Rahmen <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

diese Herausfor<strong>der</strong>ung anzunehmen.<br />

Wie bereits dargestellt, hat die Landesregierung bzw. <strong>der</strong> Landtag das Recht auf inklusive<br />

Beschulung bislang in das Schulgesetz NRW nicht aufgenommen, d.h. die notwendige Transformation<br />

hat noch nicht stattgefunden. Bislang kann nach § 20 Abs. 7 SchulG NRW „<strong>der</strong> Gemeinsame<br />

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf<br />

durch die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen<br />

Schule nur dann eingerichtet werden, wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet<br />

ist.“<br />

Hier bleibt auch für die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung zunächst abzuwarten, welche schulrechtlichen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen seitens des Landes diesbezüglich vorgesehen werden.<br />

39


Bislang prüft das Land Nordrhein-Westfalen ob <strong>der</strong> Schulversuch zum Ausbau von För<strong>der</strong>schulen<br />

zu Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung als eine Möglichkeit genutzt<br />

werden kann, um das in <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention verbriefte Recht auf inklusive<br />

Beschulung umzusetzen.<br />

Unabhängig von dieser Entwicklung stellt sich <strong>der</strong> Schulträger Stadt <strong>Krefeld</strong> <strong>der</strong> Aufgabe <strong>der</strong><br />

integrativen För<strong>der</strong>ung. Dies führte letztendlich auch zu <strong>der</strong> Entscheidung sich als Pilotregion<br />

für den Ausbau von För<strong>der</strong>schulen zu Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung<br />

im Bereich <strong>der</strong> Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) zu bewerben.<br />

Bereits mit Antrag vom 26.02.2008 hat die Stadt <strong>Krefeld</strong> dokumentiert, dass sie sich als verantwortlich<br />

handeln<strong>der</strong> Schulträger am Pilotprojekt zum Ausbau von För<strong>der</strong>schulen zu Kompetenzzentren<br />

beteiligen möchte.<br />

Der Antrag auf Ausbau <strong>der</strong> Schule am Uerdinger Rundweg zum Kompetenzzentrum für son<strong>der</strong>pädagogische<br />

För<strong>der</strong>ung als ein regional begrenztes Projekt fand allerdings nicht die Zustimmung<br />

<strong>der</strong> Auswahlkommission.<br />

Diese Entscheidung hatte allerdings nicht zur Folge, dass Schulaufsicht, Schulträger und die<br />

Leitungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulen nicht auch weiterhin bemüht waren und sind, nach Lösungen zu<br />

suchen, die dem verän<strong>der</strong>ten Rechtsanspruch gerecht werden bzw. die Akzeptanz <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Beschulung in <strong>der</strong> Bildungsregion <strong>Krefeld</strong> voran zu treiben. Ein Diskussionsprozess<br />

in Schule und Politik war die Folge.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong> Pilotphase sah die Stadt <strong>Krefeld</strong> die Möglichkeit,<br />

sich innovativ am Prozess zu beteiligen und beantragte für die Bildungsregion <strong>Krefeld</strong> im Jahr<br />

2009 erneut die Teilnahme an <strong>der</strong> Pilotierungsphase „Einrichtung von Kompetenzzentren für<br />

son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung“. Unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Schulaufsicht und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulleitungen<br />

konnte ein inhaltliches Gesamtkonzept entwickelt werden, das den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Ministeriums an diesen Antrag gerecht wurde.<br />

Der Ansatz ein flächendeckendes Konzept vorzulegen erfor<strong>der</strong>te die Beteiligung vieler Verantwortlicher.<br />

Informationen mussten transportiert werden, Befindlichkeiten ausdiskutiert<br />

werden und alle Beteiligten mussten eingebunden werden. Mit <strong>der</strong> Metapher „wir bauen ein<br />

neues Haus <strong>der</strong> son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung für <strong>Krefeld</strong>“ sollte deutlich gemacht werden,<br />

dass es sich nicht um Renovierungsbemühungen o<strong>der</strong> Sanierungen handelt, son<strong>der</strong>n um etwas<br />

Neues, dass von allen gebaut werden muss.<br />

In Folge dieses Diskussionsprozesses erklärten sich 90% <strong>der</strong> zur Bildungsregion gehörenden<br />

städtischen 30 Grundschulen, (damals noch) 8 Hauptschulen, 5 Realschulen, 8 Gymnasien<br />

und 3 Gesamtschulen durch Beschluss <strong>der</strong> Schulkonferenz bereit, den Antrag des Schulträgers<br />

zu unterstützen und mit den einzurichtenden Kompetenzzentren zu kooperieren.<br />

Der Antrag des Schulträgers wurde abschließend mit Erlass des Ministeriums für Schule und<br />

Weiterbildung vom 14.10.2010 genehmigt, mit Beginn des Schuljahres 2010/11 nahmen die<br />

drei Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung<br />

40<br />

• Kompetenzzentrum für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung Franz-Stollwerk-Schule, Tulpenstraße<br />

– für den Primarbereich –<br />

• Kompetenzzentrum für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung Uerdinger Rundweg, Rundweg<br />

– für die Sekundarstufe I –


• Kompetenzzentrum für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung Erich-Kästner-Schule, von Ketteler<br />

Str./Kölner Str. (demnächst Inrather Str. 611) – für die Sekundarstufe I<br />

ihre Arbeit auf.<br />

Die Arbeitsweise <strong>der</strong> Kompetenzzentren ist in <strong>der</strong> nachstehenden Grafik dargestellt:<br />

KsF<br />

Sek I<br />

Profil<br />

U<br />

N<br />

T<br />

E<br />

R<br />

R<br />

I<br />

C<br />

H<br />

T<br />

Inklusion<br />

Son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung<br />

in allgemeinen Schulen<br />

KsF<br />

P<br />

Profil<br />

U<br />

N<br />

T<br />

E<br />

R<br />

R<br />

I<br />

C<br />

H<br />

T<br />

KsF<br />

Sek I<br />

Profil<br />

U<br />

N<br />

T<br />

E<br />

R<br />

R<br />

I<br />

C<br />

H<br />

T<br />

Schaffung systemisch aufgebauter, einheitlicher<br />

Instrumentarien zur Standardsicherung in den Bereichen<br />

DIAGNOSTIK BERATUNG PRÄVENTION<br />

Obwohl die Stadt <strong>Krefeld</strong> für die Umsetzung <strong>der</strong> Inklusion ein Konzept entwickelt hat, das<br />

personell, fachlich und infrastrukturell hohen Ansprüchen gerecht wird, ist nicht sichergestellt,<br />

dass damit <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Inklusion für die Krefel<strong>der</strong> Schullandschaft<br />

und für die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung abgeschlossen ist.<br />

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte im Frühjahr<br />

2011 die beiden Professoren Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz mit <strong>der</strong> Erstellung eines<br />

Gutachtens beauftragt. Unter dem Titel: „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen.<br />

Empfehlungen zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention im Bereich<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Schule“ haben die Professoren Klemm und Preuss-Lausitz ihr Gutachten<br />

Ende Juni 2011 vorgelegt. Mit diesem Gutachtenauftrag hat das Schulministerium einen Auftrag<br />

des Landtags aufgegriffen, <strong>der</strong> am 01. Dezember 2010 ohne Gegenstimmen den Be-<br />

41


schluss „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention zur Inklusion in <strong>der</strong> Schule umsetzen“ gefasst hatte.<br />

Darin wurde die Landesregierung u.a. aufgefor<strong>der</strong>t, „ein Transformationskonzept zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln,<br />

mit dem Ziel, die son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung in den Regelschulen zu gewährleisten“. Dieses<br />

Konzept sollte unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten erarbeitet werden; dabei<br />

sollte sich die Landesregierung wissenschaftlich begleiten lassen.<br />

Das Gutachten enthält folgende Empfehlungen, die für die Fortschreibung <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

zu erheblichen Auswirkungen führen würde.<br />

42<br />

• Bis 2020 soll die Zielperspektive von 85 % inklusiver Unterrichtung angestrebt werden.<br />

Sie ließe sich erreichen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt in den För<strong>der</strong>schwerpunkten<br />

Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) 100 % und in den<br />

übrigen För<strong>der</strong>schwerpunkten 50 % und inklusiv unterrichtet werden können.<br />

• Bei Schüler/innen mit den bisherigen son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>schwerpunkten LES<br />

soll auf eine Feststellungsdiagnostik zur Schaffung von För<strong>der</strong>stunden zugunsten einer<br />

schulinternen Prozessdiagnostik und För<strong>der</strong>ung verzichtet werden.<br />

• Für die Verbesserung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung stark verhaltensauffälliger Kin<strong>der</strong> und Jugendlicher<br />

sollen interdisziplinäre Beratungs- und Unterstützungsstellen (REBUS-NRW) in<br />

jedem Kreis und in den Städten je nach Größe eingerichtet werden.<br />

• Mittelfristig sollen für die För<strong>der</strong>schwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen,<br />

Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung möglichst rasch in<br />

jedem Kreis bzw. in je<strong>der</strong> kreisfreien Stadt allgemeine Schwerpunktschulen in Primar –<br />

und Sekundarstufe (aller Schulformen) festgelegt und materiell und personell ausgestattet<br />

werden, um Schüler/innen mit diesen För<strong>der</strong>bedarfen auf Wunsch (relativ)<br />

wohnortnah inklusiv unterrichten zu können. Diese Schwerpunktschulen sollen sich –<br />

neben ihrer normalen Ausstattung für LES und <strong>der</strong> entsprechenden pädagogischen Arbeit<br />

– auf einen o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte konzentrieren können.<br />

• Mittelfristig sollen die Regionen (Kreise, kreisfreien Städte) als Bildungsregion eigene<br />

Inklusionspläne entwickeln und prüfen, wie ihre Ressourcen und Möglichkeiten inklusionsbezogen<br />

umgesteuert werden könnten. Die Kreise/Städte sollen eine Beratungsstelle<br />

Inklusion (mit Ombuds-Stelle) einrichten. Die unterschiedlichen Kostenträger<br />

sollen eine Antragsstelle für die Eltern schaffen und die Kostenübernahme klären. Soweit<br />

schon vorhanden, sollte <strong>der</strong> regionale Weg zur Inklusion mit den bisherigen Bildungsnetzwerken<br />

inhaltlich und organisatorisch verbunden werden.<br />

Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Empfehlungen im Rahmen einer Novellierung des<br />

Schulgesetzes NRW Berücksichtigung finden. Dies gilt auch für die damit für den Schulträger<br />

und die Schulen verbundenen Umsetzungsfristen. Zunächst wird davon ausgegangen, dass<br />

das vom Rat <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> beschlossene Inklusionskonzept zumindest bis zum Ende des<br />

Planungszeitraums 2015/16 fortgeführt werden kann.


4.4 Raumbedarf<br />

Zurzeit existieren noch keine verbindlichen Standards über den zusätzlichen Raumbedarf, den<br />

ein inklusiver Unterricht erfor<strong>der</strong>t. Daher können für die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung bislang<br />

nur die speziellen Krefel<strong>der</strong> Erfahrungen und Einschätzungen zugrunde gelegt werden.<br />

Demnach besteht ein Bedarf:<br />

• für den gemeinsamen Unterricht (zielgleich) 1 Klassenraum pro Zug<br />

• für eine Integrative Lerngruppe in <strong>der</strong> SEK I ½ Klassenraum pro Klasse<br />

• für gemeinsamen Unterricht<br />

in <strong>der</strong> Primarstufe (zieldifferrent) 1 Klassenraum pro Klasse<br />

Diese Bedarfe werden für die Maßnahmenplanung in <strong>der</strong> Primarstufe (Kap. 6) und in <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

I eingerechnet.<br />

4.5 Grundsatzpositionierung des Schulträgers<br />

Die Stadt <strong>Krefeld</strong> setzt sich für die Umsetzung <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention ein. Sie<br />

weist darauf hin, dass im Rahmen des Konnexitätsprinzips Bundes- bzw. Landesmittel für die<br />

Sach- und Personalausstattung zur Verfügung gestellt werden müssen und ein landesweiter<br />

Inklusionsplan sowie verbindliche Qualitätsstandards dringend erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

43


5 Reorganisation des Gebäudemanagements<br />

5.1 Allgemeines<br />

Die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> Schulgebäude wurde seit 1996 durch den Fachbereich<br />

Schule durchgeführt. Für alle an<strong>der</strong>en Gebäude <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> mit Ausnahme <strong>der</strong> Sportstätten<br />

gab es eine dezentrale Bewirtschaftung, bei <strong>der</strong> die Verantwortlichkeit für Instandhaltung,<br />

Gebäu<strong>der</strong>einigung, Energiebewirtschaftung und Neubaumaßnahmen in verschiedenen Fachbereichen<br />

ausgeübt wurden.<br />

Das im Jahr 2007 fertig gestellte „Gutachten zur Optimierung des Gebäudemanagements in<br />

<strong>der</strong> Stadtverwaltung <strong>Krefeld</strong>“, das von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft thp TreuhandPartner GmbH<br />

<strong>Krefeld</strong> und <strong>der</strong> E S T Gesellschaft für Energiesystemtechnik mbH Essen erarbeitet wurde, kam<br />

daher wie auch <strong>der</strong> Prüfbericht <strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt aus demselben Jahr zu dem Ergebnis,<br />

dass nicht zuletzt auf Grund <strong>der</strong> positiven Erfahrungen mit <strong>der</strong> Gebäudebewirtschaftung<br />

„in einer Hand“ des Schulbereiches eine Zusammenführung aller gebäudewirtschaftlichen<br />

Leistungen in einen Fachbereich dringend angeraten war.<br />

Der Rat <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> nahm daher im November 2010 den Beschluss des Unterausschusses<br />

Gebäudemanagement, einen neuen Fachbereich 60 Zentrales Gebäudemanagement einzurichten,<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

Der Fachbereich soll im Wesentlichen folgende Ziele verfolgen:<br />

44<br />

• Verbesserung <strong>der</strong> Steuerungsfähigkeit des Gebäudemanagements aus gesamtstädtischer<br />

Sicht<br />

• Optimierung des Gebäudebestandes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

• Erzielung von Synergieeffekten unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Feststellungen <strong>der</strong> GPA<br />

• Nachhaltige Substanz- und Werterhaltung <strong>der</strong> Objekte<br />

• Zeitgemäßes und innovatives Energiemanagement<br />

• Kundengerechte Dienstleistungen, insbeson<strong>der</strong>e Kostentransparenz und klare Zuständigkeiten<br />

Zur Reorganisation <strong>der</strong> Gebäudewirtschaft sind seit 2011 wesentliche, für die Krefel<strong>der</strong> Schulen<br />

relevante Umstellungen notwendig.<br />

Dies sind neben <strong>der</strong> Verlagerung gebäudewirtschaftlicher Serviceleistungen auf den neuen<br />

Fachbereich die Verlagerung <strong>der</strong> Telekommunikation (bislang FB 10), die Feuerversicherungsleistungen<br />

(bislang FB 30), Vergabeberatung (bislang III/ZVB) sowie Miet- und Pachtangelegenheiten<br />

(bislang FB 21).<br />

Hinzu kommt die Verlagerung <strong>der</strong> bislang dem Fachbereich 40 obliegenden Eigentümerfunktion<br />

für die Schulen mit den dazu gehörenden Zuständigkeiten auf den FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement<br />

im Rahmen eines zu entwickelnden sogenannten Vermieter-Mieter-<br />

Modells. Der Fachbereich Schule wird hierbei Hauptmieter aller Schulgebäude und vergibt<br />

den Schulraum im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz an Schulen und an<strong>der</strong>e Nutzer.


Durch die Diskussion im Vorfeld <strong>der</strong> Neugründung des Zentralen Gebäudemanagements verbleiben<br />

die „Schulhausmeister und Schulhandwerker „bis auf weiteres“ beim Fachbereich<br />

Schule.<br />

Die Umsetzung aller mit dieser Reorganisation verbundenen Maßnahmen erfolgt stufenweise.<br />

In <strong>der</strong> Gründungsphase bis zum 31.12.2010 wurden alle notwendigen Rahmenbedingungen<br />

für die Aufnahme des Betriebes des Zentralen Gebäudemanagements geschaffen. In <strong>der</strong> mit<br />

Gründung des neuen Fachbereiches beginnenden und zum 31.12.2011 endenden Einführungsphase<br />

erfolgt die Feinkonzeptionierung in organisatorischer und finanzwirtschaftlicher<br />

Hinsicht, die Erstellung eines Raum- und Unterbringungskonzeptes, die Klärung rechtlicher<br />

Detailfragen insbeson<strong>der</strong>e zur Sicherstellung <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht und steuerrechtlicher<br />

Aspekte, die Festlegung notwendiger Son<strong>der</strong>regelungen sowie <strong>der</strong> Kriterien für die vorgesehene<br />

Evaluierung.<br />

Es ist bereits abzusehen, dass die Einführungsphase sich verlängern wird, da die Fachbereichsleitung<br />

für den Bereich erst ab August 2011 besetzt werden konnte und durch eine<br />

Neuordnung <strong>der</strong> Geschäftsbereiche (neuer GB VII ab 11/2011) weitere neue Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Reorganisation abzusehen sind.<br />

5.2 Gebäude-, Schaden- und Energiekataster<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung eines Gebäude-, Schaden- und Energiekatasters sind insgesamt<br />

586 Liegenschaften mit 1267 einzelnen Gebäuden zu betrachten. Die Entscheidung <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Krefeld</strong>, die Erhebung aus Kostengründen mit eigenem zeitlich befristet zusätzlich eingestelltem<br />

Personal durchzuführen (2 Personen) hat keine beschleunigende Wirkung. Erschwerend<br />

kommt hinzu, dass entsprechend den Vorgaben <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung jede Art <strong>der</strong><br />

Nutzung separat zu erfassen ist, um den tatsächlichen Energiebedarf <strong>der</strong> Gebäude im Sinne<br />

eines Energiebedarfsausweises zu erfassen. Komplexe Liegenschaften, wie die <strong>der</strong> Schulen,<br />

stellen dabei erhöhte Anfor<strong>der</strong>ungen an die Betrachtung. Vorgenannte Punkte führen zu einem<br />

erheblichen zeitlichen Aufwand.<br />

In Abstimmung mit dem Fachbereich Schule wurde die Erfassung <strong>der</strong> Berufskollegs vorgezogen<br />

und abgeschlossen, so dass hier Erkenntnisse in die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung einbezogen<br />

werden können. Die Erfassung aller übrigen Schulen wird erst in 2012 abzuschließen<br />

sein.<br />

Es ist jedoch je<strong>der</strong>zeit möglich, konkreten Anfragen, die sich in <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

ergeben, nachzugehen und Objekte vorzuziehen.<br />

Der Gesamterfassungsstand des Energiekatasters liegt <strong>der</strong>zeit bei etwa 25 %.<br />

Die Einschätzung <strong>der</strong> Bestandssituation fußt allerdings nicht allein auf <strong>der</strong> Katastererhebung.<br />

Bis zum Jahresende wird eine auch den Schulbereich umfassende Bestandsanalyse <strong>der</strong> anfallenden<br />

Wartungs- und Inspektionserfor<strong>der</strong>nisse sowie eine aktuelle Schadenserfassung vorliegen,<br />

die in den Prozess <strong>der</strong> Schulentwicklung eingespeist werden soll.<br />

Darüber hinaus werden die Bereiche Energiebezug und energetische Sanierung unter wirtschaftlichen<br />

Aspekten <strong>der</strong>zeit spezifiziert. Dies wird ebenfalls dazu beitragen, das Portfolio<br />

<strong>der</strong> Schulgebäude einschätzen und im Hinblick auf wirtschaftliche Weiterverwendbarkeit <strong>der</strong><br />

Gebäude clustern zu können.<br />

45


5.3 Wirtschaftliche und energetische Entwicklung des städtischen<br />

Gebäudeportfolios<br />

Zur Festlegung eines auf Wirtschaftlichkeit und Kostenreduzierung ausgelegten Gesamtportfolios<br />

ist zunächst die strategische Überlegung anzustellen, welcher Raum- und Flächenbedarf<br />

zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erfor<strong>der</strong>lich sind. Hierbei können als Beurteilungskriterien<br />

herangezogen werden: Kommunale Zweckbindung, politischer Wille (z.B. aus kulturellen, historischen<br />

o<strong>der</strong> sozialen Gründen), demografische Entwicklung, stadtplanerische Gründe, wirtschaftliche<br />

Aspekte.<br />

Die hieraufhin zur Verfügung stehenden Gebäude müssen in <strong>der</strong> Folge im Hinblick auf ihre<br />

spezifischen Bewirtschaftungskosten kategorisiert werden. Dieser Ansatz trägt <strong>der</strong> Lebenszyklustheorie<br />

von Bauwerken Rechnung, da nachweislich die Kosten <strong>der</strong> Bewirtschaftung<br />

(Energieversorgung, lfd. Instandhaltung, Reinigung, etc.) einen Großteil <strong>der</strong> Gesamtkosten für<br />

eine Immobilie betragen.<br />

Hierbei werden sich sowohl Objekte finden, die wirtschaftlich genutzt werden können und<br />

dann zur dauerhaften Senkung des Unterhaltungsaufwandes beitragen, wie auch an<strong>der</strong>e, bei<br />

denen Investitionsentscheidungen nicht mehr angeraten sind, weil sie sich in <strong>der</strong> Restlebensdauer<br />

nicht amortisieren.<br />

Die Entscheidung über eine eventuelle Aufgabe eines Standortes ist völlig unabhängig von<br />

<strong>der</strong> Fortführung <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung. Diese Nutzung muss ggf. in einem wirtschaftlich<br />

zu betreibenden an<strong>der</strong>en städtischen Gebäude o<strong>der</strong> einem kompletten Neubau untergebracht<br />

werden.<br />

Die Optimierung des Gebäudebestandes wird in enger Abstimmung zwischen Fachverwaltung<br />

Schule und Zentralem Gebäudemanagement stattfinden.<br />

5.4 Bauinstandhaltung<br />

Trotz <strong>der</strong> prekären Haushaltslage <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> und des begrenzten Budgets ist <strong>der</strong> Fachbereich<br />

Schule in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement bemüht, grundlegende<br />

Mängel an <strong>der</strong> Gebäudesubstanz zu beheben, wobei Dach-, Fassaden- und Fenstererneuerungen<br />

Priorität besitzen. Zusätzlich muss jedoch auch stets auf die verän<strong>der</strong>ten Ansprüche <strong>der</strong><br />

Schulen an ihr Schulgebäude reagiert werden.<br />

46<br />

11.000.000 EUR<br />

10.000.000 EUR<br />

9.000.000 EUR<br />

8.000.000 EUR<br />

7.000.000 EUR<br />

6.000.000 EUR<br />

5.000.000 EUR<br />

6.700.678 EUR 6.699.474 EUR 6.660.928 EUR<br />

9.608.821 EUR<br />

7.368.739 EUR<br />

2006 2007 2008 2009 2010<br />

Abb. 5-1: Entwicklung <strong>der</strong> Bauunterhaltung (Sanierung/lfd. Bauunterhaltung/Brandschutz)


Die Instandhaltungsquote wird sich in <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung 2010- 2015 nicht nachhaltig<br />

steigern lassen. Das zentrale Gebäudemanagement führt jedoch regelmäßige Schulleiterkonferenzen<br />

durch, um Sanierungsbedarfe und die erfor<strong>der</strong>lichen sog. pädagogischen Sanierungen,<br />

d. h. die Anpassungen von Schulraum an sich än<strong>der</strong>nde pädagogische Notwendigkeiten<br />

aufzunehmen und mit dem Fachbereich Schule zu priorisieren.<br />

5.5 Sonstige Maßnahmen<br />

5.5.1 Konjunkturpaket I<br />

Zur Aufnahme in das Konjunkturpaket I war Voraussetzung, dass die jeweilige Schule im För<strong>der</strong>korridor<br />

des Programms Stadtumbau West liegen musste. Die von <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> daraufhin<br />

ausgewählte und gemeldete Albert-Schweitzer-Realschule wurde 2008 in die För<strong>der</strong>ung<br />

einbezogen. Die ursprüngliche Sanierungsplanung für die Schule wurde im Rahmen <strong>der</strong><br />

Feinkonzeption als energetisch nicht nachhaltig erkannt und zu Gunsten eines Ersatzneubaus<br />

umgeplant. Das auf Grund <strong>der</strong> Projektgröße notwendige europaweite Ausschreibungsverfahren<br />

dauert bis zum Ende des Jahres 2011, in 2012/13 ist die Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme geplant.<br />

Die Gesamtkosten des Neubaus betragen 4.700.000 EUR. Hinzu kommen Brandschutzertüchtigungen<br />

und energetische Maßnahmen im Bestand.<br />

5.5.2 Konjunkturpaket II<br />

Der „Pakt für Beschäftigung und Stabilität“ (=Konjunkturpaket II) wurde am 27.01.2009 beschlossen,<br />

um den Auswirkungen <strong>der</strong> Wirtschafts- und Finanzkrise entgegenzusteuern. Das<br />

Kernstück dieser Beschlüsse bildet das Zukunftsinvestitionsgesetz zur Steigerung <strong>der</strong> Investitionen<br />

<strong>der</strong> Öffentlichen Hand.<br />

Im Einzelnen sind folgende För<strong>der</strong>ungsbereiche enthalten:<br />

1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur<br />

a) Einrichtungen <strong>der</strong> frühkindlichen Infrastruktur<br />

b) Schulinfrastruktur (insb. energetische Sanierung)<br />

c) Hochschulen (insb. energetische Sanierung)<br />

d) Kommunale o<strong>der</strong> gemeinnützige Einrichtungen <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

(insb. energetische Sanierung)<br />

e) Forschung<br />

2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur<br />

a) Krankenhäuser<br />

b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)<br />

c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)<br />

47


48<br />

d) Lärmschutz an kommunalen Straßen (kein allgemeiner Straßenbau)<br />

e) Informationstechnologie<br />

f) Sonstige Infrastrukturinvestitionen<br />

Der Bund stellt die Finanzhilfen den Län<strong>der</strong>n zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Die<br />

Län<strong>der</strong> leiten die Finanzhilfen des Bundes unverzüglich an die Letztempfänger weiter.<br />

Neben den unmittelbaren Auswirkungen des Konjunkturpaketes II profitieren die Kommunen<br />

mittelbar von <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Wirtschaft, insbeson<strong>der</strong>e des Mittelstandes, und <strong>der</strong> Sicherung<br />

von Arbeitsplätzen.<br />

Nicht außer Acht gelassen werden dürfen allerdings auch die mittel- bis langfristigen Folgen,<br />

die aus <strong>der</strong> Finanzierung des Konjunkturpaketes erwachsen. Entsprechend <strong>der</strong> Steuerverteilung<br />

im fö<strong>der</strong>ativen Finanzsystem <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland sind die Kommunen mittelbar<br />

auch von den Einnahmeausfällen in Folge <strong>der</strong> Steuer- und Abgabensenkungen betroffen,<br />

die zum Großteil als Steuerentlastung <strong>der</strong> Wirtschaft und den privaten Haushalten zugute<br />

kommen und das gemeindliche Steueraufkommen min<strong>der</strong>n.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> in seiner Sitzung am 10.09.2009 sämtliche auf <strong>Krefeld</strong><br />

entfallende Mittel aus dem Konjunkturpaket II auf insgesamt 36 Einzelmaßnahmen verteilt<br />

hat, lagen die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung vor. Davon entfallen 19 Maßnahmen<br />

mit einem Investitionsvolumen von 5.368.000 EUR auf freie Träger; städtischerseits sind<br />

17 Maßnahmen in <strong>der</strong> Planungs- bzw. Ausführungsphase, <strong>der</strong>en Gesamtkosten auf<br />

27.792.000 EUR geschätzt wurden.<br />

Auf den Bildungsbereich entfallen hierbei insgesamt 19,251.000 EUR. Neben Maßnahmen an<br />

Kin<strong>der</strong>gärten wurden Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an die folgenden<br />

Schulen vergeben:<br />

• Josef-Hafels-Schule, GHS Hafelstraße einschl. Turnhalle 1.700.000 EUR<br />

• GHS Inrather Straße einschl. Turnhalle<br />

(zukünftig Kompetenzzentrum Inrather Straße) 1.976.000 EUR<br />

• Berufskolleg Kaufmannschule, NG Am Konnertzfeld 1.700.000 EUR<br />

• Freiherr-vom-Stein-Schule einschl. Turnhalle 2.310.000 EUR<br />

5.5.3 Klimaschutzinitiative<br />

Im Jahr 2009 wurden alle Schul- und Sporteinrichtungen mittels grobem Kennzahlenabgleich<br />

gutachtlich überprüft. Die 5 jeweils größten Auffälligkeiten in den Bereichen in Bezug auf den<br />

CO ²-Ausstoß wurde in einer detaillierteren Ermittlung baulich und versorgungstechnisch weiter<br />

verfolgt.<br />

Für die 5 ausgewählten Schulen konnten in den Jahren 2011-2013 insgesamt 2.800.000 EUR<br />

bereitgestellt werden. 2011 werden energetische Maßnahmen an den Grundschulen Geschwister-Scholl-Schule,<br />

GGS Fungendonk und GGS Wimmersweg sowie an <strong>der</strong> Friedrich-von-<br />

Bodelschwingh-Schule durchgeführt. 2012 folgen Maßnahmen am Berufskolleg Glockenspitz<br />

und am Gymnasium am Stadtpark.


5.6 Neubauplanung<br />

5.6.1 Planungszeitraum 2005 – 2010<br />

Die Südschule, GGS Kölner Straße wurde von 2008 bis 2011 umfänglich erweitert. In einem<br />

Solitärbaukörper parallel <strong>der</strong> Kölner Straße wurden neben einer Mensa und einem großen<br />

Ganztagsbereich die Verwaltung und die Sanitäranlagen neu errichtet. Die Kosten des Neubaus<br />

betrugen 3.590.000 EUR.<br />

Ein bestehen<strong>der</strong> Klassentrakt wurde um 6 Klassenräume erweitert und das Altgebäude brandschutztechnisch<br />

ertüchtigt und für eine jahrgangsübergreifende Beschulung umgebaut. Im<br />

letzten Bauabschnitt ist die Gestaltung <strong>der</strong> Außenfläche nach Abriss des abgängigen Pavillons<br />

in 2012 geplant.<br />

Ab 2009 wurde die Von-Ketteler-Schule, KHS Lübecker Weg für eine Ganztagsbetreuung erweitert.<br />

Neben einer großen Mensa wurde in diesem Zug die Verwaltung verlagert, um <strong>der</strong>en<br />

Räumlichkeiten unterrichtlich nutzen zu können. Die Kosten <strong>der</strong> Maßnahme betrugen insgesamt<br />

645.000 EUR.<br />

2008 bis 2010 wurde die Johansenschule, GGS Kohlplatzweg erweitert und für den Ganztag<br />

tauglich gemacht. Neben den Unterrichts- und Ganztagseinrichtungen wurden hier Brandschutzmaßnahmen<br />

im Bestand umgesetzt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.233.000<br />

EUR.<br />

5.6.1.1 OGS, Offene Ganztagsschule<br />

Seit dem Haushaltsjahr 2005 wurde schrittweise damit begonnen, in den städtischen Grundschulen<br />

die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, um in Ihnen den Offenen Ganztag anzubieten.<br />

Auch wenn nicht alle Schulen in das IZBB-För<strong>der</strong>programm des Landes aufgenommen<br />

werden konnten, verfügt inzwischen dennoch jede Grundschule sowie zwei För<strong>der</strong>schulen<br />

über Räumlichkeiten, um den Offenen Ganztag durchführen zu können. In einigen Fällen wurden<br />

auch Räumlichkeiten angemietet. Insgesamt wurden für den Offenen Ganztag rd. 8 Mio.<br />

EUR investiert.<br />

5.6.1.2 1000-Schulen-Programm<br />

Zum Schuljahresbeginn 2010/2011 hat neben dem Fichte-Gymnasium und <strong>der</strong> Realschule<br />

Horkesgath auch die Albert-Schweitzer-Realschule den gebundenen Ganztag eingeführt. Das<br />

Gymnasium Horkesgath bietet bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 den gebundenen Ganztag<br />

an. Die notwendigen Maßnahmen an diesen Schulen wurden teilweise aus dem „1000-<br />

Schulen-Programm“ des Landes Nordrhein-Westfalen geför<strong>der</strong>t.<br />

Zur Schaffung <strong>der</strong> baulichen und räumlichen Voraussetzungen stehen für die Jahre 2009 –<br />

2013 Haushaltsmittel mit einem Gesamtvolumen von 3.400.000 EUR zur Verfügung.<br />

Zur Realisierung einer Übermittagsbetreuung wurden an <strong>der</strong> Von-Ketteler-Schule, GHS Lübecker<br />

Weg, an <strong>der</strong> Edmund-ter-Meer-Schule und am Gymnasium Fabritianum die notwendigen<br />

Räumlichkeiten geschaffen. Auch diese Maßnahmen wurden durch das 1000-Schulen-<br />

Programm geför<strong>der</strong>t.<br />

49


5.6.2 Planungszeitraum 2011 – 2015<br />

Ab 2011 wird für die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule das Nebengebäude Alte Flur (ehemalige<br />

Gemeinschaftsgrundschule) barrierefrei umgebaut. Die Gesamtkosten von 1.500.000<br />

EUR umfassen auch notwendige Brandschutzmaßnahmen, behin<strong>der</strong>tengerechte Sanitärbereiche<br />

und Werkstätten im Gebäude und auf dem Gelände.<br />

Die Realisierung <strong>der</strong> Erweiterung des Schulzentrums Horkesgath ist ab 2012 geplant. Hier soll<br />

ein Ganztagbereich für die Realschule entstehen. Die Kosten werden sich bis zur Fertigstellung<br />

im Jahr 2015 insgesamt auf 4.300.000 EUR belaufen.<br />

5.7. Finanz- und gebäudewirtschaftliche Aspekte <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

Die finanz- und gebäudewirtschaftlichen Aspekte konnten im aktuellen <strong>Schulentwicklungsplan</strong><br />

2011-2015 noch nicht umfassend eingearbeitet werden, weil <strong>der</strong> Fachbereich 60 Zentrales<br />

Gebäudemanagement, <strong>der</strong> zum 01.01.2011 speziell auch zur Entwicklung einer gesamtstädtischen<br />

Immobilienstrategie gegründet wurde, <strong>der</strong>zeit noch nicht über eine ausreichende<br />

Datenlage verfügt. Diese Daten - zumindest <strong>der</strong> energetischen Zustände <strong>der</strong> Gebäude - werden<br />

gegen Ende 2012 vorgelegt werden können. Die <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung soll im Rahmen<br />

<strong>der</strong> ohnehin vorgesehenen jährlichen Fortschreibung vor diesem Hintergrund künftig um<br />

ein separates Kapitel zur strategischen Gebäudebewirtschaftung ergänzt werden. Zielsetzung<br />

ist, dass vorrangig die Gebäude weiter genutzt werden, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

sinnvoll zu betreiben sind und dabei den qualitativen schulfachlichen Ansprüchen<br />

genüge tragen.<br />

Diesen Aspekten kommt eine deutlich höhere Bedeutung als in den vorherigen <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ungen<br />

zu, da im aktuell gültigen Haushaltssicherungskonzept mit <strong>der</strong> Umsetzung<br />

des Berichtes <strong>der</strong> Gemeindeprüfungsanstalt ein wesentlicher Konsolidierungsbeitrag verbunden<br />

wird. Hierin werden vor allem Reduzierungspotentiale im Bereich Schulen (ca. 65 % des<br />

Gesamtgebäudebestandes) gesehen. Die GPA sieht insgesamt 21.500 m² Grundschulfläche<br />

und 31.400 m² Fläche im Sekundarbereich als reduzierbar an. Hierbei gibt die GPA selbst an,<br />

dass die kumulativ ermittelte Summe <strong>der</strong> Raumanteile sich auf Grund ihrer Kleinteiligkeit ggf.<br />

nicht in Gänze erreichen lassen wird.<br />

Bislang konnten folgende Flächenreduzierungen realisiert werden bzw. sind geplant:<br />

50<br />

Schule Jahr <strong>der</strong> Aufgabe BGF<br />

Florastr. 2007 1.879<br />

Feldstr. 2009 1.705<br />

Gartenstr. 2010 2.109<br />

Königsberger Str. 2010 2.031<br />

Westwall 2010 1.666<br />

Erkelenzer Str. 2011 153<br />

Inrather Str. 224 2011 2.855<br />

Kölner Str. 285 2012 1.931<br />

Wehrhahnweg 2014/2015 5.712<br />

Summe 20.041<br />

Aus gesamtstädtischer Sicht erscheint es u. a. auf Grund <strong>der</strong> demografischen Entwicklung<br />

nach wie vor notwendig, auch zukünftig perspektivisch überschüssige Flächenpotentiale im<br />

Bereich <strong>der</strong> Schulen zu identifizieren und für einen mittel- und langfristigen Betrachtungszeitraum<br />

für eine Aufgabe vorzubereiten.


Der aus <strong>der</strong> Flächenreduzierung zu erwartende Min<strong>der</strong>aufwand an Bewirtschaftungskosten<br />

aus Flächenreduktion und Betriebskosteneinsparung wurde von <strong>der</strong> GPA für Schulgebäude<br />

auf 7.169.377,00 EUR beziffert.<br />

Allerdings haben sich seit <strong>der</strong> Erstellung des Berichtes signifikante Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Sach- und<br />

Rechtslage ergeben:<br />

- Bewertungsmaßstäbe <strong>der</strong> GPA<br />

Die GPA geht im Bericht 2007 nach dem damals Anwendung findenden GPA-eigenen Schema<br />

von den Flächenechtzahlen aus und orientiert ihre Empfehlungen am Benchmark <strong>der</strong> vorgefundenen<br />

Ergebnisse. Dieses Verfahren hat die GPA zwischenzeitlich selbst evaluiert und beurteilt<br />

mittlerweile nach den in <strong>der</strong> alten Schulbaurichtlinie vorgegebenen Flächenvorgaben.<br />

Hiernach wären die für <strong>Krefeld</strong> festgestellten Ergebnisse seinerzeit deutlich positiver ausgefallen,<br />

was jedoch in <strong>der</strong> Konsequenz zu einer Reduzierung des möglichen Einsparpotentials<br />

geführt hätte (bzw. heute dazu führt).<br />

- Offener Ganztag und Inklusion<br />

Die Nutzung <strong>der</strong> Schulgebäude aller Schulformen mit einer Übermittags-Betreuung war zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Berichterstellung noch nicht gegeben. Freie Raumkapazitäten <strong>der</strong> Schulen<br />

mussten daher in <strong>der</strong> Zwischenzeit im Wesentlichen zur Einrichtung von Mensabereichen,<br />

Selbstlernzonen und Lehrerarbeitsbereichen umgewandelt werden.<br />

Derzeit stehen für 18 Gruppen im Primarbereich keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Im Sekundarbereich<br />

wurden bislang an vielen Stellen nur Imbiss-Verpflegungen eingerichtet. Im<br />

Hinblick auf die Bedarfslage einerseits und das begrenzte Investitionsvolumen <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong><br />

an<strong>der</strong>erseits kommt einem strategisch-konzeptionellen Vorgehen hohe Bedeutung zu,<br />

wobei u. a. verstärkt über Mehrfachnutzungen <strong>der</strong> Klassenräumen nachzudenken sein wird.<br />

Generell wird die Möglichkeit des weiteren Ausbaus stark von <strong>der</strong> Fortsetzung entsprechen<strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>programme abhängen.<br />

Die Inklusion erfor<strong>der</strong>t ebenfalls zusätzliche Raumangebote, da inklusiv beschulte Schüler die<br />

zusätzliche För<strong>der</strong>ung außerhalb <strong>der</strong> Unterrichtsräume in Differenzierungsräumen erhalten<br />

sollen. Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass zur Umsetzung <strong>der</strong> o. g. Maßnahmen eine<br />

För<strong>der</strong>ung des Landes im Rahmen des Konnexitätsprinzips erfolgen muss. Zum jetzigen Zeitpunkt<br />

kann allerdings noch keine Aussage dazu getroffen werden, ob und wenn ja in welcher<br />

Größenordnung diese erwartet werden kann.<br />

In den nächsten Wochen und Monaten müssen nun in Abstimmung zwischen den beteiligten<br />

Verwaltungseinheiten die o. g. Verän<strong>der</strong>ungen und <strong>der</strong>en Auswirkungen genauer analysiert<br />

und im Hinblick auf die Entwicklung <strong>der</strong> HSK-Maßnahme dargestellt werden. Erste Ergebnisse<br />

werden dann bereits im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsplanaufstellung 2013/2014 berücksichtigt. Dabei<br />

zeichnen sich aus den geschil<strong>der</strong>ten Gründen bereits jetzt deutliche Verän<strong>der</strong>ungen ab.<br />

51


6. Primarstufe<br />

6.1 Entwicklung <strong>der</strong> Primarstufe 2006-2010<br />

Im Zeitraum des vorherigen <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es ist die Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahlen<br />

teilweise schwankend, was auch auf die Verschiebung des Einschulungsalters zurückzuführen<br />

ist. Eine nähere Betrachtung <strong>der</strong> Schülerzahlen in den politischen Bezirken findet sich im Kapitel<br />

6.3.<br />

Insgesamt sind die Schülerzahlen an den Grundschulen seit 1998 rückläufig und gegenüber<br />

dem damaligen Höchststand von 10.532 um 21,62 % auf 8.255 gesunken.<br />

52<br />

12000<br />

10000<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

0<br />

2000/2001<br />

2001/2002<br />

2002/2003<br />

2003/2004<br />

2004/2005<br />

2005/2006<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

Abb. 6-1: Schülerzahlen an den Krefel<strong>der</strong> Grundschulen nach Jahrgangsstufe<br />

Jahrgang 4<br />

Jahrgang 3<br />

Jahrgang 2<br />

Jahrgang 1<br />

Festzustellen ist, dass an den meisten noch bestehenden Grundschulen zum Beginn des neuen<br />

Planungszeitraums in den Eingangsklassen kein Schülerrückgang zu erkennen ist. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> schulorganisatorischen Maßnahmen, die im Zeitraum von 2006-2010 durchgeführt<br />

wurden, stehen für den neuen Planungszeitraum sieben Grundschulen bzw. vier Gebäude weniger<br />

zur Verfügung als noch vor <strong>der</strong> Verabschiedung des letzten <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es.<br />

Folgende schulorganisatorische Maßnahmen wurden umgesetzt (bei Verbünden wird <strong>der</strong><br />

Hauptstandort immer zuerst genannt):<br />

- Bildung des Verbundes Buchenschule aus <strong>der</strong> Gemeinschaftsgrundschule Buchenstraße<br />

und Gemeinschaftsgrundschule Lewerentzstraße zum 1.8.2006<br />

- Bildung des Verbundes Astrid-Lindgren-Schule aus <strong>der</strong> Gemeinschaftsgrundschule<br />

Bonhoefferstraße und <strong>der</strong> Gemeinschaftsgrundschule Amerner Straße zum 1.8.2007<br />

- Bildung des Verbundes Mosaikschule aus <strong>der</strong> Gemeinschaftsgrundschule Hofstraße<br />

und <strong>der</strong> Lutherschule, Gemeinschaftsgrundschule Felbelstraße zum 1.8.2007<br />

- Bildung des Verbundes Johansenschule, Gemeinschaftsgrundschule Kohlplatzweg und<br />

Hermann-Keussen-Schule, katholische Grundschule Königsberger Straße zum<br />

1.8.2008 (Aufgabe des Teilstandortes Königsberger Straße zum 1.8.2010, seitdem<br />

Gemeinschaftsgrundschule mit katholischem Bekenntniszweig)


- Sukzessive Auflösung <strong>der</strong> Don-Bosco-Schule, Katholische Grundschule Feldstraße vom<br />

1.8.2006 bis 1.8.2009<br />

- Sukzessive Auflösung <strong>der</strong> Graf-Herrmann-Schule, evangelische Grundschule Gartenstraße<br />

vom 1.8.2006 bis 1.8.2009<br />

- Sofortige Auflösung Gemeinschaftsgrundschule Alte Flur zum 1.8.2009<br />

6.1.1 Integrative Beschulung in <strong>der</strong> Primarstufe<br />

In <strong>der</strong> Primarstufe besteht im Gemeinsamen Unterricht die Möglichkeit <strong>der</strong> integrativen Beschulung<br />

sowohl zielgleich als auch zieldifferent. Im Planungszeitraum stieg die Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf in den allgemeinen Schulen im Primarbereich seit<br />

dem Schuljahr 2006/2007 stetig. Die Zahl <strong>der</strong> Grundschulen mit Gemeinsamem Unterricht<br />

nahm hingegen ab. Im Schuljahr 2005/2006 verteilten sich die Schülerinnen und Schüler im<br />

Gemeinsamen Unterricht noch auf 24 Schulen, im Schuljahr 2010/2011 wird in 12 Schwerpunktschulen<br />

integrativ beschult, ab Sommer 2012 sind es 13. Diese Bündelung <strong>der</strong> Angebote<br />

für Gemeinsamen Unterricht bietet die Möglichkeit die personelle und sächliche Ausstattung<br />

an den Grundschulen stärker auf die integrative Beschulung auszurichten.<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12<br />

Hören und Kommunikation<br />

Sehen<br />

Körperliche und motorische Entwicklung<br />

Emotionale und soziale Entwicklung<br />

Geistige Entwicklung<br />

Sprache<br />

Lernen<br />

Abb. 6-2: Schülerzahlen im Gemeinsamen Unterricht in den Grundschulen<br />

Für die kommenden Jahre wird insgesamt mit einem Anstieg <strong>der</strong> integrativen Beschulung gerechnet.<br />

Wie in <strong>der</strong> Grafik zu erkennen sind die Schülerzahlen in den verschiedenen För<strong>der</strong>schwerpunkten<br />

schwankend und dadurch schwer für die Zukunft zu prognostizieren.<br />

6.2 Einführung von Planungsbezirken und Schuleinzugsbereichen<br />

6.2.1 Planungsbezirke<br />

In den bisherigen Schulentwicklungsplänen wurden schulscharfe Prognosen für alle Grundschulen<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> Einwohnerdaten in den jeweiligen Schulbezirken erstellt. Durch<br />

den Wegfall <strong>der</strong> Schulbezirke und die damit verstärkten Wan<strong>der</strong>ungen innerhalb des Stadtge-<br />

53


ietes können alte Schulbezirke jedoch nicht mehr als Grundlage für Prognosen herangezogen<br />

werden.<br />

Das Schulgesetz geht von einer Abstimmung <strong>der</strong> Jugendhilfeplanung mit <strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung<br />

aus. Bisher waren diese beiden Planungsbereiche schwer zu vergleichen, da sie<br />

von unterschiedlichen Planungsgrundlagen ausgingen.<br />

In diesem <strong>Schulentwicklungsplan</strong> werden aus diesem Grund die Prognosen im Primarbereich<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> politischen Bezirke in <strong>Krefeld</strong> berechnet. Dies entspricht auch <strong>der</strong> Vorgehensweise<br />

in <strong>der</strong> Jugendhilfeplanung und erleichtert somit zukünftig die Vergleichbarkeit.<br />

6.2.2 Schuleinzugsbereiche<br />

Mit dem 2. Schulrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz wurden zum Schuljahr 2008/2009 die Schulbezirksgrenzen<br />

aufgelöst, so dass seitdem die freie Schulwahl im Primarbereich eingeführt wurde.<br />

Dies führte in einigen Bezirken zunächst zu leicht erhöhten Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen. Die<br />

Anmeldungen für das Schuljahr 2011/2012 stellten einige Grundschulen allerdings vor eine<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung, da ihre Anmeldezahlen deutlich über den Kapazitäten lagen.<br />

Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Schulgesetzes im Dezember 2010 wurde im §84 Abs 1 SchulG, die Möglichkeit<br />

geschaffen Schuleinzugsbereiche zu bilden. In den bisherigen Vorschriften im Schulgesetz<br />

wurde ein Platz innerhalb <strong>der</strong> Kapazitätsgrenze an <strong>der</strong> wohnortnächsten Grundschule<br />

garantiert, welche nicht unbedingt den örtlichen Gegebenheiten entsprach. Durch Einführung<br />

<strong>der</strong> Schuleinzugsbereiche kann <strong>der</strong> Rechtsanspruch durch den Schulträger auf eine Schule<br />

bezogen werden, die die Gegebenheiten in den Bezirken einbezieht und die von <strong>der</strong> Kapazität<br />

her das abgesteckte Gebiet abdeckt.<br />

Hierzu ein Kommentar von Klaus Hebborn, Städtetag NRW, SchVw NRW 1/2011:<br />

„Mit <strong>der</strong> Ersetzung des früheren Begriffes „Grundschulbezirke“ durch „Schuleinzugsbereiche“<br />

ist eine Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Rechtsverbindlichkeit beim Besuch <strong>der</strong> zuständigen Grundschule<br />

verbunden. Während bei <strong>der</strong> früheren Regelung <strong>der</strong> Besuch <strong>der</strong> Grundschule im Schulbezirk<br />

verbindlich und <strong>der</strong> Wechsel zu einer Grundschule in einem an<strong>der</strong>en Schulbezirk nur bei Genehmigung<br />

durch die Untere Schulaufsicht zulässig war, besteht nunmehr grundsätzlich die<br />

Möglichkeit zum Wechsel in eine an<strong>der</strong>e als die zuständige Grundschule, allerdings unter <strong>der</strong><br />

Maßgabe, dass außerhalb des Schuleinzugsbereiches wohnende Schüler/-innen abgewiesen<br />

werden können, wenn diese nicht „wichtige Gründe“ für den Wechsel darlegen können.“<br />

Die Möglichkeit <strong>der</strong> Einführung von Schuleinzugsbereichen wurde im Werkstattgespräch mit<br />

den Schulleitungen <strong>der</strong> Grundschulen am 15. Februar 2011 besprochen. Als Fazit dieses<br />

Workshops haben sich die Grundschulleitungen mehrheitlich positiv zu möglichen Schuleinzugsbereichen<br />

geäußert.<br />

Schuleinzugsbereiche könnten wegen <strong>der</strong> Notwendigkeit neuer Berechnungen frühestens zum<br />

Schuljahr 2013/2014 bzw. realistisch zum Schuljahr 2014/2015 eingeführt werden. In diesem<br />

Zusammenhang sollte die Entwicklung angekündigter Schulrechtsän<strong>der</strong>ungen (z.B. im<br />

Hinblick auf das Instrument <strong>der</strong> kommunalen Klassenrichtzahl) abgewartet werden.<br />

54


6.3 Prognose für die Primarstufe 2011-2015 in den politischen Bezirken<br />

In die hier dargestellten Schülerzahlprognosen auf Bezirksebene sind die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Jahrgänge in den letzten Jahren eingeflossen, so dass Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen berücksichtigt<br />

wurden. Ebenfalls enthalten sind etwaige Über- o<strong>der</strong> Unterhänge zwischen <strong>der</strong> tatsächlich<br />

beschulten Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> in den Stadtbezirksschulen und <strong>der</strong> im Bezirk wohnhaften Kin<strong>der</strong>.<br />

Die angekündigte Absenkung <strong>der</strong> Klassenfrequenzrichtwerte wird in den folgenden Prognosen<br />

nicht einbezogen, da zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> zeitliche Rahmen <strong>der</strong> Einführung noch<br />

nicht absehbar gewesen ist.<br />

In den folgenden Übersichten sind die Prognosezahlen <strong>der</strong> Bezirke abgebildet. Auf Prognosen<br />

für Einzelschulen wird aufgrund <strong>der</strong> durch das Wahlverhalten <strong>der</strong> Eltern schwer prognostizierbaren<br />

Anmeldezahlen verzichtet.<br />

Aus schulrechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass nach geltendem Recht einzügige<br />

Grundschulen nur im Ausnahmefall (sog. „Insellagen“) Bestand haben dürfen und ansonsten<br />

Schulen – soweit die Standorte erhalten bleiben sollen – in Verbünde o<strong>der</strong> Dependancen zu<br />

überführen sind.<br />

Zur grundsätzlichen Problematik kleiner Grundschulen hat die Schulverwaltung die schulfachliche<br />

Aufsicht im Schulamt für die Stadt <strong>Krefeld</strong> um eine Stellungnahme gebeten, die hiermit<br />

wie<strong>der</strong>gegeben wird:<br />

„Der Gesetzgeber hat das im Grundgesetz und in <strong>der</strong> Landesverfassung garantierte<br />

Recht auf kommunale Selbstverwaltung dadurch ausgefüllt, dass in § 81 Abs. 2 Satz 1<br />

Schulgesetz NRW (SchulG) schulorganisatorischen Maßnahmen wie die Errichtung<br />

o<strong>der</strong> Auflösung von Schulen in die Hände <strong>der</strong> Kommunen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreise in ihrer Funktion<br />

als Schulträger gelegt wurden.<br />

Die pädagogische Qualität des Grundschulangebots, die Verlässlichkeit des Unterrichts<br />

in allen Fächern und die Ermöglichung von Ganztagsangeboten erfor<strong>der</strong>n einen<br />

geordneten Schulbetrieb. Das setzt bei allen Anstrengungen zur Flexibilisierung und<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen Grenzen für den sinnvollen und im Grundsatz<br />

wünschenswerten Erhalt von so vielen Grundschulstandorten wie möglich. Für die<br />

Stadt <strong>Krefeld</strong> als kreisfreie Stadt mit noch 30 Grundschulstandorten ist die wohnortnahe<br />

Beschulung selbst bei Umsetzung <strong>der</strong> geplanten Schulentwicklungsmaßnahmen<br />

künftig sichergestellt.<br />

Bei <strong>der</strong> Entscheidung für den Erhalt kleinerer Systeme dürfen die Nachteile wie schwierige<br />

Personaldisposition, viele Funktionsstellen (je Schüler), höhere Allgemeinkosten<br />

(je Schüler), geringe Möglichkeiten zur Differenzierung und zur Bereitstellung eines<br />

vielseitigen außerunterrichtlichen Angebots, größere Wahrscheinlichkeit von für die<br />

Klassenbildung „kritischen“ Schülerzahlen nicht außer acht gelassen werden.<br />

Im Einzelnen bedeutet dies:<br />

Kleine Grundschulen haben im Hinblick auf die Gestaltung eines vielseitigen Schulprofils<br />

und einer zielführenden kontinuierlichen Schulentwicklung ungünstige Voraussetzungen,<br />

die selbst mit zusätzlichen personellen Ressourcen nicht kompensiert werden<br />

können.<br />

Im Vergleich zu größeren Schulen ist es für sie ungleich schwieriger<br />

• Die Schul- und Unterrichtsentwicklung entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Qualitätsanalyse<br />

mangels personeller Ressourcen (zu kleines Kollegium) voran zu<br />

treiben<br />

• Die gesamte fächerspezifische Bandbreite abzudecken<br />

• Die ordnungsgemäße Unterrichtsversorgung durch Klassen und Fachlehrer sicherzustellen<br />

55


56<br />

• Auf kurzfristige Personalausfälle zu reagieren<br />

Aus diesen Gründen haben kleine Schulen verglichen mit großen Systemen oftmals<br />

Nachteile, ihren Schülerinnen und Schülern ein qualitativ gleichwertiges und ebenso<br />

vielfältiges pädagogisches Angebot zu unterbreiten. Selbst die beabsichtigte Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Schüler-Lehrerrelation sichert nicht die notwendigen personellen Ressourcen,<br />

die zur Kontinuität <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung erfor<strong>der</strong>lich wären.<br />

Zudem erfolgt die Stellenzuweisung für einen Schulamtsbezirk pauschal bezogen auf<br />

den Klassenfrequenzrichtwert von zur Zeit 24 Schülern pro Klasse. Lässt man an bestimmten<br />

Standorten kleinere Klassen zu, so geht dies zu Lasten <strong>der</strong> größeren Systeme.<br />

Stellenanteile, die zur Mindestversorgung kleiner Schulen eingesetzt werden<br />

müssen, führen zur Reduzierung zusätzlicher För<strong>der</strong>angebote mangels vorhandener<br />

Stundenkontingente.<br />

Darüber hinaus verfügt jede Schule über eine Leitungsstelle mit entsprechen<strong>der</strong> Leitungszeit<br />

(zur Zeit 11 Stunden), die ebenfalls aus <strong>der</strong> Schüler-Lehrerrelation abzudecken<br />

ist, was bei vielen kleinen Grundschulen eine nicht unerhebliche Personalressource<br />

bindet. Zudem ist die Besetzung <strong>der</strong> Leitungsstellen an kleineren Systemen<br />

mangels fehlen<strong>der</strong> Anreize für Betroffene zunehmend schwieriger. Wie die Erfahrung<br />

zeigt, ist die Besetzung <strong>der</strong> Leitungsstelle für ein funktionsfähiges System unerlässlich.<br />

Die Qualität des Grundschulangebots, die Sicherstellung <strong>der</strong> Unterrichtsversorgung<br />

sowie die vom Schulgesetz gefor<strong>der</strong>te Öffnung von Schule bedürfen einer professionellen,<br />

motivierenden Führung.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen unterstützt die Schulaufsicht die im Rahmen<br />

des <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es dargestellten Maßnahmen und weist darauf hin,<br />

dass die oben aufgeführten Grundsätze auch im Rahmen <strong>der</strong> Fortschreibung des SEP<br />

dringend beachtet werden sollten.“<br />

Angesichts dieser Rahmenbedingungen werden für den Primarbereich folgende Festlegungen<br />

getroffen:<br />

• Entsprechend dem jeweiligen Anmeldeergebnis erfolgt eine jährliche Überprüfung folgen<strong>der</strong><br />

Grundschulen und ggf. die Überführung in Verbünde o<strong>der</strong> Dependancen: Kempener<br />

Allee, Körnerstraße, Vulkanstraße sowie ggf. Freiligrathstraße.<br />

• Die Weiterentwicklung des offenen Ganztags wird im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen För<strong>der</strong>bedingungen<br />

systematisch umgesetzt.


6.3.1 Bezirk West<br />

• Forstwaldschule, Gemeinschaftsgrundschule Bellenweg<br />

• Lindenschule, Gemeinschaftsgrundschule Gießerpfad<br />

• Gemeinschaftsgrundschule Horkesgath<br />

• Gemeinschaftsgrundschule Kempener Allee<br />

• Josefschule, Katholische Grundschule An <strong>der</strong> Josefkirche<br />

- Nebengebäude Südstraße<br />

• St.-Michael-Schule, Katholische Grundschule Gießerpfad<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-3: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk West nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Bellenweg<br />

GGS Gießerpfad<br />

GGS Horkesgath<br />

GGS Kempener Allee<br />

KGS an <strong>der</strong> Josefkirche<br />

KGS Gießerpfad<br />

Abb. 6-4: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk West von 2006/2007 bis 2011/2012<br />

57


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

58<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Forstwaldschule<br />

GGS Bellenweg 2 34 2 43 2 39 1 29 7 145<br />

Lindenschule<br />

GGS Gießerpfad 2 50 2 55 2 58 2 47 8 210<br />

GGS Horkesgath<br />

4 106 3 84 4 101 4 101 15 392<br />

GGS Kempener Allee<br />

2 37 2 38 1 24 2 50 7 149<br />

Jossefschule<br />

KGS An <strong>der</strong> Josefkirche 4 103 4 109 4 108 4 107 16 427<br />

St.-Michael-Schule,<br />

KGS Gießerpfad 2 57 2 60 2 59 2 56 8 232<br />

Gesamtzahl 16 387 15 389 15 389 15 390 61 1555<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

Schuljahr 2012/2013 13 322 16 395 16 388 16 381 62 1486<br />

Schuljahr 2013/2014 13 323 15 352 16 394 16 380 60 1449<br />

Schuljahr 2014/2015 13 304 14 328 15 349 16 386 57 1367<br />

Schuljahr 2015/2016 12 297 13 308 14 325 14 346 53 1276<br />

Schuljahr 2016/2017 12 292 13 301 13 305 13 322 51 1220<br />

Im Bezirk West wird das Einschulungspotenzial bis zum Jahr 2016 voraussichtlich um vier Züge<br />

sinken. Zwei <strong>der</strong> sechs Schulen im Bezirk fallen zurzeit unter die Grenze von 200 Schülern,<br />

die im Werkstattgespräch <strong>der</strong> Grundschulen als Mindestgröße vereinbart wurde. Hierbei handelt<br />

es sich um die Forstwaldschule und die Gemeinschaftsgrundschule Kempener Allee. Neben<br />

diesen beiden Schulen befinden sich die Lindenschule, GGS Gießerpfad und die St.-<br />

Michael-Schule, KGS Gießerpfad im Spektrum zwischen 200 und 250 Schülern.<br />

Lindenschule, Gemeinschaftsgrundschule Gießerpfad und St.-Michael-Schule, katholische<br />

Grundschule Gießerpfad<br />

Die sinkenden Schülerzahlen könnten sich auch auf diese beiden Systeme auswirken. Die<br />

beiden Schulen teilen sich ein Schulgelände und sollten auch aus diesem Grund im Planungszeitraum<br />

beobachtet werden. Eine schulorganisatorische Maßnahme kann mittelfristig nicht<br />

ausgeschlossen werden, sofern eine <strong>der</strong> beiden Schulen auf die Einzügigkeit zurückfällt.<br />

Forstwaldschule, Gemeinschaftsgrundschule Bellenweg<br />

Die Forstwaldschule wird aufgrund <strong>der</strong> Randlage weiterhin den Schwankungen <strong>der</strong> Geburtenrate<br />

und eventueller Zuzüge in diesem Bereich ausgesetzt sein und sollte aufgrund <strong>der</strong> Entfernung<br />

zu weiteren Grundschulen trotz <strong>der</strong> geringen Schülerzahl weiter geführt werden. Es


ist nicht davon auszugehen, dass Sie das Schülerspektrum zwischen 120 und 150 Schülern<br />

verlassen wird.<br />

Die Forstwaldschule ist seit <strong>der</strong> Einführung des offenen Ganztages lediglich für eine 1,5zügige<br />

Grundschule ausgelegt. Um den offenen Ganztag auszustatten, wird im Schuljahr<br />

2011/2012 ein Ausbau <strong>der</strong> Mensa vorgesehen. Sollte <strong>der</strong> offene Ganztag an <strong>der</strong> Schule wachsen<br />

o<strong>der</strong> sollte durch die Bildung von jeweils zwei Zügen die Kapazität <strong>der</strong> Schule nicht ausreichen,<br />

muss im Planungszeitraum eine Erweiterung um zwei Räume geprüft werden.<br />

Die Kosten für einen Erweiterungsbau betragen ca. 500.000 €. In diesem Erweiterungsbau ist<br />

auch eine größere Mensa vorgesehen. Hierüber ist in den Etatberatungen zum Haushalt<br />

2013/14 zu entscheiden. Ein weiterer Container als Übergangslösung wird allerdings wegen<br />

fehlen<strong>der</strong> geeigneter Stellflächen nicht zu realisieren sein. Ggf. muss bis zur Erstellung eines<br />

Erweiterungsbaus über eine Mehrfachnutzung von Räumen nachgedacht werden.<br />

Gemeinschaftsgrundschule Kempener Allee<br />

Entsprechend dem jeweiligen Anmeldeergebnis erfolgt eine jährliche Überprüfung und ggf.<br />

die Überführung in einen Verbund o<strong>der</strong> eine Dependance.<br />

Josefschule, katholische Grundschule an <strong>der</strong> Josefkirche<br />

Die weitere Entwicklung dieser Schule ist auch in Hinblick auf ihr Angebot auf die Bezirke Mitte<br />

und Süd nur sehr schwer einschätzbar. Die Raumsituation in <strong>der</strong> Schule ist zurzeit sehr<br />

angespannt. Im Hinblick auf mögliche Verän<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Sekundarstufe I ist abzuwarten,<br />

wie sich <strong>der</strong> Raumbedarf <strong>der</strong> Albert-Schweitzer-Realschule und des GS-Standortes<br />

Lewerentzstraße weiter entwickelt, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden können.<br />

59


6.3.2 Bezirk Nord<br />

60<br />

• Jahnschule, Gemeinschaftsgrundschule Girmesdyk<br />

• Pestalozzischule, Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-5: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Nord nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Girmesdyk<br />

GGS Hülser Straße<br />

Abb. 6-6: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Nord von 2006/2007 bis 2011/2012


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Jahnschule,<br />

GGS Girmesdyk 3 80 3 76 3 78 3 74 12 308<br />

Pestalozzischule,<br />

GGS Hülser Straße 2 50 2 49 2 57 2 45 8 201<br />

Gesamtzahl 5 130 5 125 5 135 5 119 20 509<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

Schuljahr 2012/2013 5 110 5 131 5 127 5 125 20 493<br />

Schuljahr 2013/2014 5 123 5 112 6 133 5 117 21 485<br />

Schuljahr 2014/2015 5 115 5 124 5 110 5 123 20 472<br />

Schuljahr 2015/2016 5 110 5 116 5 123 4 103 19 452<br />

Schuljahr 2016/2017 4 102 5 111 5 115 5 115 19 443<br />

Im Bezirk Nord ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Es werden weiterhin beide Schulen<br />

benötigt, um die Schüler wohnortnah zu beschulen. Die Pestalozzischule überschreitet nur<br />

knapp die Schülerzahl 200.<br />

61


6.3.3 Bezirk Hüls<br />

62<br />

• Gemeinschaftsgrundschule Hüls, „Astrid-Lindgren-Schule“, Bonhoeffer Straße<br />

- Teilstandort Amerner Straße<br />

• Grundschule an <strong>der</strong> Burg, Katholische Grundschule Herrenweg<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-7: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Hüls nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Amerner Straße<br />

GGS Bonhoeffer Straße<br />

KGS Herrenweg<br />

Abb. 6-8: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Hüls von 2006/2007 bis 2011/2012


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Astrid-Lindgren-Schule,<br />

GGS Bonhoefferstraße 3 61 2 53 3 66 4 82 12 262<br />

Grundschule an <strong>der</strong><br />

Burg, KGS Herrenweg 3 81 3 75 3 73 3 79 12 308<br />

Gesamtzahl 6 142 5 128 6 139 7 161 24 570<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

2012/2013 6 144 6 140 6 133 6 136 24 553<br />

2013/2014 5 130 6 144 6 146 5 130 22 550<br />

2014/2015 5 122 5 130 6 148 6 143 22 543<br />

2015/2016 6 134 5 121 6 132 6 146 23 533<br />

2016/2017 5 122 6 134 5 124 5 131 21 511<br />

In Hüls wird <strong>der</strong> Bedarf im Planungszeitraum vermutlich von 6 auf 5 Züge zurück gehen. Eine<br />

<strong>der</strong> beiden Schulen würde dann zukünftig nur noch zweizügig geführt. Im Hinblick auf das<br />

Neubaugebiet Hüls-Süd kann jedoch zurzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob <strong>der</strong> prognostizierte<br />

Rückgang <strong>der</strong> Schülerzahlen im Planungszeitraum eintritt.<br />

Gemeinschaftsgrundschule Hüls, „Astrid-Lindgren-Schule“, Bonhoeffer Straße mit Teilstandort<br />

Amerner Straße<br />

Im Schuljahr 2007/2008 wurde <strong>der</strong> Verbund <strong>der</strong> beiden Grundschulen an <strong>der</strong> Bonhoeffer<br />

Straße als Hauptstandort und <strong>der</strong> Amerner Straße als Teilstandort gegründet.<br />

Aufgrund des möglichen Schülerrückgangs können schulorganisatorische Maßnahmen nicht<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

63


6.3.4 Bezirk Mitte<br />

64<br />

• Bismarckschule, Gemeinschaftsschule Bismarckstraße<br />

• Brü<strong>der</strong>-Grimm-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Freiligrathstraße<br />

• Mosaikschule, Gemeinschaftsgrundschule Hofstraße<br />

- Teilstandort Felbelstraße<br />

• Mariannenschule, Gemeinschaftsgrundschule Mariannenstraße<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-9: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Mitte nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Bismarckstraße<br />

GGS Freiligrathstraße<br />

GGS Hofstraße<br />

GGS Felbelstraße<br />

GGS Mariannenstraße<br />

Abb. 6-10: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Mitte von 2006/2007 bis 2011/2012


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Bismarckschule,<br />

GGS Bismarckstraße 3 80 3 77 3 74 3 57 12 288<br />

Brü<strong>der</strong>-Grimm-Schule,<br />

GGS Freiligrathstraße 2 48 2 40 2 53 2 48 8 189<br />

Mosaikschule,<br />

GGS Hofstraße 4 95 3 80 3 82 3 71 13 328<br />

Mariannenschule,<br />

GGS Mariannenstraße 2 59 2 51 2 54 2 54 8 218<br />

Gesamtzahl 11 282 10 248 10 263 10 230 41 1023<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

2012/2013 10 246 12 292 10 252 11 264 43 1054<br />

2013/2014 10 240 11 254 12 297 11 253 44 1043<br />

2014/2015 11 260 10 247 11 257 12 298 44 1062<br />

2015/2016 10 247 11 269 10 250 11 259 42 1025<br />

2016/2017 10 246 11 255 11 272 11 252 43 1025<br />

Die Schülerzahlen im Bereich Mitte bleiben durch die relativ hohe Fluktuation im Innenstadtbereich<br />

annährend konstant. Dies hat zur Folge, dass in <strong>der</strong> Stadtmitte weiterhin zwei kleine<br />

Schulen relativ nah beieinan<strong>der</strong> liegen, was bereits im letzten Planungszeitraum thematisiert<br />

wurde.<br />

Brü<strong>der</strong>-Grimm-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Freiligrathstraße<br />

Entsprechend dem jeweiligen Anmeldeergebnis erfolgt eine jährliche Überprüfung und ggf.<br />

die Überführung in einen Verbund o<strong>der</strong> eine Dependance.<br />

65


6.3.5 Bezirk Süd<br />

66<br />

• Buchenschule, Gemeinschaftsgrundschule Buchenstraße<br />

- Teilstandort Lewerentzstraße<br />

• Regenbogenschule, Gemeinschaftsgrundschule Gladbacher Straße<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-11: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Süd nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Buchenstraße<br />

GGS Gladbacher Straße<br />

Abb. 6-12: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Süd von 2006/2007 bis 2011/2012


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Buchenschule,<br />

GGS Buchenstraße 97 66 114 84 15 366<br />

Regenbogenschule,<br />

GGS Gladbacher Straße 2 58 3 60 2 64 2 42 9 224<br />

Gesamtzahl 2 155 3 126 2 178 2 126 24 590<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

2012/2013 6 146 7 156 5 125 7 171 25 599<br />

2013/2014 6 155 6 146 6 155 5 120 23 577<br />

2014/2015 7 170 7 156 6 144 6 149 26 619<br />

2015/2016 6 140 7 170 6 154 6 140 25 604<br />

2016/2017 6 134 6 140 7 168 6 150 25 592<br />

Buchenschule, Gemeinschaftsgrundschule Buchenstraße mit Teilstandort Lewerentzstraße<br />

Die Buchenschule erstreckt sich mit den beiden Standorten über die Bezirke Süd und West.<br />

Die Einschulungszahlen an <strong>der</strong> Buchenschule unterlagen in den letzten Jahren starken<br />

Schwankungen. Im Gebäude an <strong>der</strong> Lewerentzstraße wird zurzeit nur noch ein Zug unterrichtet.<br />

Bei einem weiteren Rückgang <strong>der</strong> Anmeldungen von Kin<strong>der</strong>n, die im Bereich des Gebäudes<br />

an <strong>der</strong> Lewerentzstraße wohnen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass <strong>der</strong> Teilstandort<br />

im Planungszeitraum aufgegeben werden muss und somit <strong>der</strong> Verbund aufgelöst wird.<br />

Das Gebäude in <strong>der</strong> Lewerentzstraße wird bereits in Teilen durch den Ganztag <strong>der</strong> benachbarten<br />

Albert-Schweitzer-Schule genutzt und könnte bei Aufgabe durch die Buchenschule gänzlich<br />

<strong>der</strong> Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls in Betracht käme<br />

die Nutzung des Gebäudes durch die Josefschule.<br />

67


6.3.6 Bezirk Fischeln<br />

68<br />

• Südschule, Gemeinschaftsgrundschule Kölner Straße<br />

• Stahldorfschule, Gemeinschaftsgrundschule Vulkanstraße<br />

• Gemeinschaftsgrundschule Wimmersweg<br />

• Grundschule Königshof, Katholische Grundschule Oberbruchstraße<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-13: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Fischeln nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Kölner Straße<br />

GGS Vulkanstraße<br />

GGS Wimmersweg<br />

KGS Oberbruchstraße<br />

. 6-14: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Fischeln von 2006/2007 bis 2011/2012


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Südschule,<br />

GGS Kölner Straße 78 50 76 68 12 281<br />

Stahldorfschule<br />

GGS Vulkanstraße 2 34 2 47 2 46 2 37 8 164<br />

GGS Wimmersweg<br />

3 68 3 83 3 82 3 65 12 298<br />

Grundschule Königshof,<br />

KGS Oberbruchstraße 2 60 2 40 2 54 2 58 8 212<br />

Gesamtzahl 7 240 7 220 7 258 7 228 40 955<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

2012/2013 9 220 10 233 10 230 10 251 39 934<br />

2013/2014 9 204 9 217 10 243 9 224 37 888<br />

2014/2015 10 237 8 202 9 223 10 237 37 899<br />

2015/2016 9 212 10 234 9 207 9 218 37 871<br />

2016/2017 9 204 9 211 10 241 8 203 36 859<br />

Außer voraussichtlich im Bereich Stahldorf besteht im Bezirk Fischeln kein Handlungsbedarf.<br />

Durch die noch jungen Neubaugebiete ist für die Südschule und die Gemeinschaftsgrundschule<br />

Wimmersweg in Fischeln <strong>der</strong> demografische Wandel im Planungszeitraum kaum spürbar da<br />

es voraussichtlich noch Zuzüge geben wird.<br />

Stahldorfschule, Gemeinschaftsgrundschule Vulkanstraße<br />

Entsprechend dem jeweiligen Anmeldeergebnis erfolgt eine jährliche Überprüfung und ggf.<br />

die Überführung in einen Verbund o<strong>der</strong> eine Dependance.<br />

69


6.3.7 Bezirk Oppum-Linn<br />

70<br />

• Geschwister-Scholl-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Fungendonk<br />

• Johansenschule, Gemeinschaftsgrundschule Kohlplatzweg<br />

(mit kath. Bekenntniszweig)<br />

• Schönwasserschule, Gemeinschaftsgrundschule Thielenstraße<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-15: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Oppum-Linn nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis<br />

2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Alte Flur<br />

GGS Fungendonk<br />

GGS Kohlplatzweg<br />

GGS Thielenstraße<br />

KGS Königsberger<br />

Straße<br />

6-16: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Oppum-Linn von 2006/2007 bis 2011/2012


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Geschwister-Scholl-Sch.,<br />

GGS Fungendonk 3 75 2 58 3 72 2 60 10 265<br />

Johansenschule,<br />

GGS Kohlplatzweg 3 69 3 65 2 49 3 73 11 256<br />

Schönwasserschule,<br />

GGS Thielenstraße 2 60 3 70 2 52 3 68 10 250<br />

Gesamtzahl 8 204 8 193 7 173 8 201 31 771<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

2012/2013 7 170 9 206 8 182 8 180 32 738<br />

2013/2014 7 176 7 169 8 194 8 189 30 728<br />

2014/2015 7 159 7 175 7 164 8 202 29 700<br />

2015/2016 6 148 7 158 7 168 7 167 27 641<br />

2016/2017 6 147 6 146 6 152 7 173 25 618<br />

Im Bereich Oppum herrscht für das Schuljahr 2011/2012 durch die Einschulung von 13 Monaten<br />

und das Fehlen <strong>der</strong> Grundschule Alte Flur Platzmangel. Die Geschwister-Scholl-Schule und<br />

die Schönwasserschule können die Schülerinnen und Schüler in ihren Raumkapazitäten zurzeit<br />

nur unterbringen, indem sie Mehrzweckräume als Klassenräume nutzen. Die Verwaltung<br />

prüft Möglichkeiten zur kurzfristigen Verbesserung <strong>der</strong> Raumsituation. Da in Oppum die Schülerzahlen<br />

im Planungszeitraum zurück gehen werden, ist allerdings kein mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

zu erkennen.<br />

Johansenschule, Gemeinschaftsgrundschule Kohlplatzweg (mit kath. Bekenntniszweig)<br />

In Linn gehen die Schülerzahlen soweit zurück, dass die Johansenschule langfristig nur zweizügig<br />

bleiben wird. Wenn die Schule nur noch zweizügig geführt wird, ist die Entwicklung des<br />

katholischen Bekenntniszweiges zu beobachten.<br />

71


6.3.8 Bezirk Ost<br />

72<br />

• Gemeinschaftsgrundschule Buscher Holzweg<br />

• Grotenburgschule, Gemeinschaftsgrundschule Eichendorffstraße<br />

• Schule an Haus Rath, Gemeinschaftsgrundschule Neukirchener Straße<br />

• Sollbrüggenschule, katholische Grundschule Sollbrüggenstraße<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-17: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Ost nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Buscher Holzweg<br />

GGS Eichendorffstraße<br />

GGS Neukirchener<br />

Straße<br />

6-18: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Ost von 2006/2007 bis 2011/2012<br />

KGS Sollbrüggenstraße


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Kl.<br />

GGS Buscher Holzweg<br />

3 66 3 86 3 81 3 71 12 304<br />

Grotenburg-Schule,<br />

GGS Eichendorffstraße<br />

Schule an Haus Rath<br />

3 80 4 105 3 80 3 84 13 349<br />

GGS Neukirchener Str.<br />

Sollbrüggenschule,<br />

2 36 2 39 2 48 2 42 8 165<br />

KGS Sollbrüggenstraße 3 83 4 102 3 83 3 86 13 354<br />

Gesamtzahl 11 265 13 332 11 292 11 283 46 1172<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

2012/2013 13 300 11 275 14 346 12 293 50 1213<br />

2013/2014 12 290 13 311 12 286 14 347 51 1234<br />

2014/2015 12 287 13 301 15 356 12 287 52 1231<br />

2015/2016 12 298 12 297 13 310 13 321 50 1226<br />

2016/2017 13 321 13 310 13 307 13 311 52 1249<br />

Der Bezirk Ost ist aufgrund seiner Stadtteile differenziert zu betrachten. Zwei <strong>der</strong> vier Grundschulen<br />

liegen außerhalb in Traar und Gartenstadt. Insgesamt weist <strong>der</strong> Bereich Ost über den<br />

gesamten Planungszeitraum keine signifikanten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Schülerzahlen auf. Es ist<br />

davon auszugehen, dass es keine gravierenden Än<strong>der</strong>ungen in den Zügigkeiten <strong>der</strong> Schulen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Grotenburg-Schule und <strong>der</strong> Sollbrüggenschule geben wird.<br />

Schule an Haus Rath, Gemeinschaftsgrundschule Neukirchener Straße<br />

Die Schule an Haus Rath deckt mit Gartenstadt ein sehr begrenztes Gebiet im Bereich Ost ab.<br />

Durch diese Insellage, die bei Schließung für viele Kin<strong>der</strong> einen Schulweg über 1,5 Km mit<br />

sich bringen würde, ist die Weiterführung des Schulbetriebs auch mit <strong>der</strong> geringen Schülerzahl<br />

von zurzeit 177 Kin<strong>der</strong>n gerechtfertigt.<br />

Grotenburg-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Eichendorffstraße<br />

Für die Grotenburg-Schule wird <strong>der</strong> Neubau Tiergarten-Violstraße dazu führen, dass <strong>der</strong><br />

Raumbedarf für eine dreizügige Schule im Ganztag und mit gemeinsamem Unterricht (Inklusion)<br />

abgedeckt ist. Die Maßnahme ist im Investitionshaushalt 2013/14 vorgesehen und könnte<br />

bis 2014/15 abgeschlossen sein.<br />

73


6.3.9 Bezirk Uerdingen<br />

74<br />

• Paul-Gerhardt-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Joseph-Görres-Straße<br />

• Heinrichschule, Gemeinschaftsgrundschule Körnerstraße<br />

• Edith-Stein-Schule, Katholische Grundschule Traarer Straße<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

Abb. 6-19: Kin<strong>der</strong> wohnhaft im Bezirk Uerdingen nach Einschulungsjahrgang 2006/2007 bis 2016/2017<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

GGS Joseph-Görres-<br />

Straße<br />

GGS Körnerstraße<br />

KGS Traarer Straße<br />

6-20: Eingangsklassen <strong>der</strong> Schulen im Bezirk Uerdingen von 2006/2007 bis 2011/2012


Schülerzahlen im Schuljahr 2011/2012<br />

Kl.<br />

Jahrg.<br />

1 Kl.<br />

Jahrg.<br />

2 Kl.<br />

Jahrg.<br />

3 Kl.<br />

Jahrg.<br />

4<br />

Klassen<br />

Gesamt<br />

Schüler<br />

Gesamt<br />

Paul-Gerhardt-Schule,<br />

GGS Joseph-Görres-Str. 57 69 63 60 11 249<br />

Heinrichschule,<br />

GGS Körnerstraße 2 33 2 36 2 53 2 42 8 164<br />

Edith-Stein-Schule,<br />

KGS Traarer Straße 2 50 2 57 2 51 2 44 8 202<br />

Gesamtzahl 4 140 4 162 4 167 4 146 27 615<br />

Kommende Jahrgänge und voraussichtliche Zügigkeiten bei 24 Schülern pro Klasse<br />

Jahrg. Jahrg. Jahrg. Jahrg. Klassen Schüler<br />

Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Gesamt Gesamt<br />

2012/2013 6 145 6 137 7 160 7 168 26 609<br />

2013/2014 5 128 6 141 6 135 7 161 24 564<br />

2014/2015 6 139 5 124 6 140 6 135 23 538<br />

2015/2016 5 119 6 135 5 123 6 139 22 516<br />

2016/2017 5 121 5 116 6 134 5 122 21 493<br />

In Uerdingen bestehen drei kleine Grundschulen, die durch starken Rückgang <strong>der</strong> Schülerschaft<br />

je nach Wahlverhaltern <strong>der</strong> Eltern alle drei unter zwei Züge fallen könnten. Durch die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> letzten Jahre liegt die Gefährdung <strong>der</strong> Heinrichschule am nächsten. Die Heinrichschule<br />

unterschreitet bereits jetzt die gesetzte Grenze von 200 Schülern. Allerdings wird<br />

im Einzugsbereich <strong>der</strong> Heinrichschule <strong>der</strong>zeitig ein Gebiet mit ca. 70 Wohneinheiten bebaut,<br />

so dass von einem leichten Anstieg <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> im Schulalter ausgegangen werden kann.<br />

Heinrichschule, Gemeinschaftsgrundschule Körnerstraße<br />

Entsprechend dem jeweiligen Anmeldeergebnis erfolgt eine jährliche Überprüfung und ggf.<br />

die Überführung in einen Verbund o<strong>der</strong> eine Dependance.<br />

6.4 Bewertung <strong>der</strong> räumlichen Situation in den Grundschulen<br />

Im Vergleich zum Raumbestand des letzten <strong>Schulentwicklungsplan</strong>s wurden bisher 10,5 Züge,<br />

bzw. ca. 42 Klassenräume und weitere Nebenräume im Primarbereich aufgegeben.<br />

Während des vergangenen Planungszeitraumes gingen die Schülerzahlen an den Grundschulen<br />

um 935 Kin<strong>der</strong> zurück. Dies entspricht einem Rückgang von 39 Klassen. Da die Rückgänge<br />

allerdings nicht alle Bereiche gleichermaßen betrafen, herrscht <strong>der</strong>zeitig durch die Aufgabe<br />

mehrerer Standorte an einigen verbliebenen Schulen eine gespannte Raumsituation vor.<br />

Außerdem entstand im Grundschulbereich durch die Einführung des offenen Ganztages an<br />

allen Standorten Raumbedarf für die Betreuung von Ganztagsgruppen. Teilweise werden diese<br />

Raumbedarfe durch Doppelnutzungen aufgefangen, die allerdings nicht immer optimal für<br />

die Ganztagskonzepte geeignet sind. Neben <strong>der</strong> Einführung des Ganztages bindet auch die<br />

75


weitere Ausdehnung <strong>der</strong> integrativen Beschulung weitere Räumlichkeiten, so dass für die<br />

kommenden Jahre durch schulorganisatorische Maßnahmen kein weiterer Schulraum verloren<br />

gehen sollte. Die Räumlichkeiten, die an einigen Schulen durch Demografiegewinne frei werden<br />

könnten, werden dringend für die Weiterentwicklung des offenen Ganztages und den<br />

Ausbau <strong>der</strong> integrativen Beschulung benötigt. Außerdem haben die Schulen in den letzten<br />

Jahren weitgehend auf ihre eigentlich durch das Raumkonzept vorgesehenen Mehrzweckräume<br />

verzichtet.<br />

76


7. Sekundarstufe I und II an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen<br />

7.1 Entwicklung <strong>der</strong> Sekundarstufe I an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen 2006-2010<br />

Die Schülerzahlen <strong>der</strong> Sekundarstufe I haben sich an den Krefel<strong>der</strong> Schulen, zeitversetzt zu<br />

den Entwicklungen im Primarbereich zurück entwickelt. Der Höchststand wurde in <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

I im Schuljahr 2003/2004 mit 16.421 Kin<strong>der</strong>n erreicht. Seit dem Schuljahr<br />

2003/2004 sind die Schülerzahlen in <strong>der</strong> Sekundarstufe I um ca. 9 % zurück gegangen.<br />

18000<br />

16000<br />

14000<br />

12000<br />

10000<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

0<br />

2000/2001<br />

2001/2002<br />

2002/2003<br />

2003/2004<br />

2004/2005<br />

2005/2006<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

Jahrgang 10<br />

Jahrgang 9<br />

Jahrgang 8<br />

Jahrgang 7<br />

Jahrgang 6<br />

Jahrgang 5<br />

Abb. 7-1: Schülerzahlen an den Krefel<strong>der</strong> Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe I nach Jahrgangsstufe<br />

Der Einbruch <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2010/2011 ist durch die Einführung des<br />

„G8“ an den Gymnasien entstanden. In diesem Schuljahr hat <strong>der</strong> erste Jahrgang nach <strong>der</strong> 9.<br />

Klasse die Sekundarstufe I verlassen. Seit diesem Schuljahr besteht die Sekundarstufe I an<br />

den Gymnasien also nur noch aus den Jahrgängen 5-9.<br />

Die Auswirkungen des Schülerrückgangs betreffen die vier <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulformen<br />

<strong>der</strong> Sekundarstufe I in sehr unterschiedlichem Maße. Die folgende Tabelle zeigt deutlich, dass<br />

<strong>der</strong> NRW-weite Trend <strong>der</strong> sinkenden Zahlen <strong>der</strong> Hauptschüler auch auf <strong>Krefeld</strong> zutrifft.<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

2000/2001<br />

2001/2002<br />

2002/2003<br />

2003/2004<br />

2004/2005<br />

2005/2006<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

Abb. 7-2: Schülerzahlen an den Krefel<strong>der</strong> Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe I nach Schulform<br />

Hauptschule<br />

Realschule<br />

Gymnasium<br />

Gesamtschule<br />

77


7.1.1 Entwicklung <strong>der</strong> Hauptschulen<br />

Durch die sinkenden Anmeldezahlen konnte auch in <strong>Krefeld</strong> die Schließung von mehreren<br />

Hauptschulen nicht verhin<strong>der</strong>t werden. Zwar sind regelmäßig die Jahrgangsstufen ab <strong>der</strong> 7.<br />

Klasse in den Hauptschulen durch die Wechsler nach <strong>der</strong> Erprobungsstufe <strong>der</strong> Realschulen<br />

und Gymnasien größer als die Eingangsklassen, aber das Schulgesetz sieht klar vor, dass für<br />

die Weiterführung einer Hauptschule mindestens zwei Eingangsklassen mit jeweils 18 Kin<strong>der</strong>n,<br />

also insgesamt 36, notwendig sind. Hierbei handelt es sich um die minimale Größe einer<br />

Hauptschule. Nach Klassenfrequenzrichtwert, <strong>der</strong> bei 24 Kin<strong>der</strong>n pro Klasse liegt, wären 48<br />

Kin<strong>der</strong> für die Bildung von zwei Eingangsklassen notwendig.<br />

Seit dem Jahr 2006/2007 wurde diese Mindestschülerzahl in den Eingangsklassen an fünf <strong>der</strong><br />

acht Hauptschulen in <strong>Krefeld</strong> mehrfach unterschritten. Die Gartenstadtschule, die Linner-<br />

Burg-Schule, die Gemeinschaftshauptschule Inrather Straße, die Gemeinschaftshauptschule<br />

Prinz-Ferdinand-Straße und die Theodor-Heuss-Schule konnten in einigen Schuljahren sogar<br />

jeweils nur eine Eingangsklasse bilden.<br />

Da die dafür notwendigen Ausnahmegenehmigungen <strong>der</strong> Bezirksregierung nur für eine begrenzte<br />

Zeit in Folge zu erlangen sind, mussten drei <strong>der</strong> fünf Hauptschulen die sukzessive<br />

Auflösung beginnen.<br />

78<br />

- Sukzessive Auflösung <strong>der</strong> Linner-Burg-Schule, Gemeinschaftshauptschule Danziger<br />

Platz vom 1.8.2010 bis 1.8.2011<br />

- Sukzessive Auflösung <strong>der</strong> Gemeinschaftshauptschule Inrather Straße ab dem 1.8.2010<br />

- Sukzessive Auflösung <strong>der</strong> Theodor-Heuss-Schule, Gemeinschaftshauptschule Wehrhahnweg<br />

ab dem 1.8.2011<br />

Die Auswahl <strong>der</strong> betroffenen Hauptschulen wurde nach verschiedenen Kriterien getroffen.<br />

Dabei wurde berücksichtigt, dass bei den weiterhin bestehenden Hauptschulen:<br />

- Integrative Lerngruppen weiter erhalten bleiben<br />

- die wohnortnahe Beschulung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> weiterhin ermöglicht wird<br />

- die verkehrstechnische Anbindung so ist, dass die Schulwege für die Kin<strong>der</strong> zumutbar<br />

sind und dass<br />

- die frei werdenden Gebäude sinnvollen Nachnutzungen zugeführt werden können.<br />

Mit diesem <strong>Schulentwicklungsplan</strong> werden nun die Voraussetzungen für eine sukzessive Auflösung<br />

<strong>der</strong> Gartenstadtschule, Gemeinschaftshauptschule Breslauer Straße und <strong>der</strong> Hauptschule<br />

Lübecker Weg geschaffen (vgl. Kap. 7.3.5), so dass ab dem Schuljahr 13/14 den Schülerinnen<br />

und Schülern nun noch Hauptschulangebote in den Stadtteilen Mitte, Fischeln und<br />

Oppum-Linn zur Wahl stehen


Die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eingangsklassen im Schuljahr 2010/2011 kamen von Grundschulen aus den<br />

folgenden Bezirken (Sonstige: u.a. Auswärtige und Kin<strong>der</strong> von För<strong>der</strong>schulen):<br />

Abb. 7-3: Gartenstadtschule Abb. 7-4: Josef-Hafels-Schule<br />

Abb. 7-5: GHS Prinz-Ferdinand-Straße Abb. 7-6: Theodor-Heuss-Schule<br />

Abb. 7-7: Von-Ketteler-Schule Abb. 7-8: Stephanusschule<br />

79


7.1.2 Entwicklung <strong>der</strong> Realschulen<br />

Neben dem starken Rückgang in den Hauptschulen (-33 % seit 2004/2005), haben auch die<br />

Realschulen seit dem Schuljahr 2005/2006 stetig rückläufige Schülerzahlen (-15%). Im Schuljahr<br />

2010/2011 besuchten noch 3167 Kin<strong>der</strong> die städtischen Realschulen. Da die Realschulen<br />

jedoch in den vergangenen Jahren unter Raummangel litten, tritt an dieser Stelle trotz des<br />

Rückgangs kein Unterhang auf, son<strong>der</strong>n das Verhältnis von Raumbedarf zu Raumbestand ist<br />

zurzeit ausgeglichen.<br />

Die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eingangsklassen im Schuljahr 2010/2011 kamen von Grundschulen aus den<br />

folgenden Bezirken (Sonstige: u.a. Auswärtige und Kin<strong>der</strong> von För<strong>der</strong>schulen):<br />

Abb. 7-9: Albert-Schweitzer-Realschule Abb. 7-10: Freiherr-vom-Stein-Schule<br />

Abb. 7-11: Realschule Horkesgath Abb. 7-12: Realschule Oppum<br />

80


Abb. 7-13: Edmund-Ter-Meer-Schule<br />

7.1.3 Entwicklung <strong>der</strong> Gymnasien<br />

Die Schülerzahl <strong>der</strong> Sekundarstufe I <strong>der</strong> Gymnasien nahm bis ins Jahr 2009/2010 seit dem<br />

Wendepunkt an den Haupt- und Realschulen im Jahr 2005/2006 um 3% zu.<br />

Im Schuljahr 2010/2011 sank die tatsächliche Zahl <strong>der</strong> Schüler in <strong>der</strong> Sekundarstufe I ab, was<br />

wie oben erläutert mit <strong>der</strong> Einführung von G8 in direktem Zusammenhang steht. Wenn man<br />

allerdings lediglich auch für die letzten Jahre die Klasse 5-9 zugrunde legt, ist erkennbar, dass<br />

auch im Jahr 2010/2011 die Schülerzahl an den Gymnasien weiterhin gestiegen ist. Die Gymnasien<br />

in <strong>Krefeld</strong> befinden sich durch diese Entwicklung an ihrer Kapazitätsgrenze bzw. nutzen<br />

teilweise bereits Räumlichkeiten als Klassenräume, die für den Fachunterricht benötigt<br />

würden.<br />

Die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eingangsklassen im Schuljahr 2010/2011 kamen von Grundschulen aus den<br />

folgenden Bezirken (Sonstige: u.a. Auswärtige und Kin<strong>der</strong> von För<strong>der</strong>schulen):<br />

Abb. 7-14: Arndt-Gymnasium Abb. 7-15: Fichte-Gymnasium<br />

81


Abb. 7-16: Gymnasium am Moltkeplatz Abb. 7-17: Gymnasium am Stadtpark<br />

Abb. 7-18: Gymnasium Fabritianum Abb. 7-19: Gymnasium Horkesgath<br />

Abb. 7-20: Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Abb. 7-21: Ricarda-Huch-Gymnasium<br />

82


7.1.4 Entwicklung <strong>der</strong> Gesamtschulen<br />

An den Krefel<strong>der</strong> Gesamtschulen gab es in den letzten Jahren nur marginale Bewegungen in<br />

<strong>der</strong> Schülerzahl. Im Anmeldeverfahren gibt es weiterhin (wenn auch geringer werdende)<br />

Überhänge, so dass die Gesamtschulen nach wie vor bis zur Kapazitätsgrenze aufnehmen.<br />

1000<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

344<br />

290<br />

412<br />

228 197 195 154<br />

457 457 455 454 450 453 450<br />

05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12<br />

Nicht aufgenommen<br />

aufgenommen<br />

Abb. 7-3: Anmeldungen an den städtischen Gesamtschulen nach Aufnahme und Ablehnung<br />

Die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eingangsklassen im Schuljahr 2010/2011 kamen von Grundschulen aus den<br />

folgenden Bezirken (Sonstige: u.a. Auswärtige und Kin<strong>der</strong> von För<strong>der</strong>schulen):<br />

Abb. 7-22: Gesamtschule am Kaiserplatz Abb. 7-23: Robert-Jungk-Gesamtschule<br />

83


Abb. 7-24: Kurt-Tucholsky-Gesamtschule<br />

7.1.5 Entwicklung des Weiterbildungskollegs<br />

Das Weiterbildungskolleg <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> umfasst den Bildungsgang <strong>der</strong> Abendrealschule.<br />

Laut Schulgesetz wird das Weiterbildungskolleg keiner Schulstufe zugeordnet. Die Zuordnung<br />

dieses Abschnittes zur Sekundarstufe I ergibt sich durch das Angebot des Bildungsganges<br />

Abendrealschule, welcher zu <strong>allgemeinbildenden</strong> Abschlüssen <strong>der</strong> Sekundarstufe I führt.<br />

Die Schülerzahl des Krefel<strong>der</strong> Weiterbildungskollegs ist in den letzten Jahren stetig gewachsen<br />

und erreicht im letzten Planungszeitraum einen Zuwachs von 394 auf 470 also um ca. 80<br />

Schülerinnen und Schüler.<br />

Das Weiterbildungskolleg zieht zum Schuljahr 2012/13 in das Gebäude am Danziger Platz<br />

(ehemals Linner-Burg-Schule) um.<br />

Die Weiterentwicklung des Weiterbildungskollegs wird ausführlicher im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung <strong>der</strong> Berufskollegs (voraussichtlich 2013) dargestellt, da laut §<br />

23 Abs. 4 SchulG die Entwicklung des Weiterbildungskollegs unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Bildungsangebote<br />

<strong>der</strong> Berufskollegs stattfinden muss.<br />

7.1.6 Integrative Beschulung in <strong>der</strong> Sekundarstufe I<br />

In <strong>der</strong> Sekundarstufe I werden zwei Formen <strong>der</strong> integrativen Beschulung unterschieden. Kin<strong>der</strong><br />

mit den För<strong>der</strong>schwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung werden zieldifferent in<br />

sogenannten „Integrativen Lerngruppen“ unterricht. Die Einrichtung von Integrativen Lerngruppen<br />

muss vom Rat beschlossen werden. In den letzten Jahren wurden sukzessive an folgenden<br />

Schulen Integrative Lerngruppen eingerichtet:<br />

84<br />

1. Gartenstadtschule, Gemeinschaftshauptschule Breslauer Straße<br />

2. Josef-Hafels-Schule, Gemeinschaftshauptschule Hafelstraße<br />

3. Theodor-Heuss-Schule, Gemeinschaftshauptschule Wehrhahnweg (läuft aus, keine<br />

neuen Integrativen Lerngruppen möglich)<br />

4. Von-Ketteler-Schule, katholische Hauptschule Lübecker Weg


5. Robert-Jungk-Gesamtschule, Reepenweg<br />

Ab dem Schuljahr 2012/2013 kommen weitere Schulen hinzu:<br />

6. Arndt-Gymnasium, Dionysiusstraße<br />

7. Freiherr-vom-Stein-Realschule, Von-Ketteler-Straße<br />

8. Gesamtschule Kaiserplatz<br />

In den 5. Klassen an den oben benannten Schulen können jährlich insgesamt 42 Kin<strong>der</strong> mit<br />

son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf aufgenommen werden.<br />

Alle an<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>schwerpunkte werden zielgleich im Gemeinsamen Unterricht beschult.<br />

Dies ist prinzipiell in allen Schulen auch ohne Ratsbeschluss möglich und wird bereits an vielen<br />

Schulen umgesetzt. Insgesamt nimmt die integrative Beschulung auch in <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

I zu und durch den Anstieg in <strong>der</strong> Primarstufe wird sie voraussichtlich auch weiterhin zunehmen.<br />

Neben den in <strong>der</strong> Grafik dargestellten Zahlen in den städtischen Schulen werden außerdem<br />

noch ca. 60 Kin<strong>der</strong> mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in<br />

<strong>der</strong> Maria-Montessori-Gesamtschule unterrichtet.<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

Hören und Kommunikation<br />

Sehen<br />

Körperliche und motorische Entwicklung<br />

Emotionale und soziale Entwicklung<br />

Geistige Entwicklung<br />

Sprache<br />

Lernen<br />

Abb. 7-25: Schülerzahlen in integrativer Beschulung in <strong>allgemeinbildenden</strong> städtischen Schulen <strong>der</strong><br />

Sekundarstufe I<br />

7.2 Schülerzahlprognose für die Sekundarstufe I 2011-2015 (bzw. 2019)<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Sekundarstufe sind die Schulen sehr ungleichmäßig auf das Stadtgebiet verteilt,<br />

so dass eine bezirksbezogene Prognose hier keine signifikant verbesserten Interpretationsmöglichkeiten<br />

im Vergleich zu einer stadtweiten Prognose darstellt. Außerdem sind die<br />

Schülerströme von den Grundschulen zu den Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe I nicht immer abhängig<br />

vom Wohnort <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> (siehe Abbildungen unter 7.1). Das vielfältige Angebot, beson<strong>der</strong>e<br />

pädagogische Schwerpunkte, die Beliebtheit bestimmter Schulen und Schulformen sowie<br />

weitere Faktoren haben einen erheblichen Einfluss auf die Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen beim<br />

Übergang von <strong>der</strong> 4. in die 5. Klasse. In die Erstellung <strong>der</strong> Prognosen wurden neben den Schülerinnen<br />

und Schülern <strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> Grundschulen auch die Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen von<br />

auswärtigen Kin<strong>der</strong>n (unter „sonstige“) einbezogen, die bereits seit Jahren in einigen Krefel<strong>der</strong><br />

Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe fester Bestandteil <strong>der</strong> Eingangsklassenbildung sind.<br />

85


Die Schülerzahlentwicklung wird in den folgenden Tabellen und Diagrammen bis 2019/2020<br />

fortgeschrieben. Bei den zugrunde gelegten Zahlen handelt es sich um Kin<strong>der</strong>, die bereits<br />

geboren sind. Die Quoten <strong>der</strong> letzten Jahre (bezogen auf die Verteilung <strong>der</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler auf die verschiedenen Schulformen) wurden somit für einen recht langen Zeitraum für<br />

Prognosen genutzt.<br />

Die in diesem <strong>Schulentwicklungsplan</strong> vorgesehenen Maßnahmen beziehen sich auf den Zeitraum<br />

bis 2015. Die Zahlen ab dem Schuljahr 2016/2017 gehen somit über den Planungszeitraum<br />

hinaus und erlauben für die anstehenden politischen Entscheidungen auch die weitere<br />

Entwicklungstendenzen <strong>der</strong> Schülerzahlen mit zu berücksichtigen.<br />

86<br />

16000<br />

14000<br />

12000<br />

10000<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

0<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

2017/2018<br />

2018/2019<br />

2019/2020<br />

Jahrgang 10<br />

Jahrgang 9<br />

Jahrgang 8<br />

Jahrgang 7<br />

Jahrgang 6<br />

Jahrgang 5<br />

Abb. 7-26: Prognose <strong>der</strong> Schülerzahlen in <strong>der</strong> Sekundarstufe I an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen<br />

In <strong>der</strong> ganzheitlichen Betrachtung <strong>der</strong> prognostizierten Schülerzahlen ist erkennbar, dass<br />

nach einem Abschwung bis zum Schuljahr 2013/2014 anschließend eine kurzfristige Stagnation<br />

des Rückgangs eintreten wird. Dies liegt daran, dass in einigen Schuljahren bis zum<br />

Schuljahr 2011/2012 jeweils 13 Geburtsmonate eingeschult wurden (Stichwort: Vorverlegung<br />

des Einschulungsalters, siehe Kapitel 1).


7.3 Schulstrukturmodelle für die Sekundarstufe I<br />

Durch den Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen soll den Kommunen die Möglichkeit eröffnet<br />

werden, flexibler als bisher auf die rückläufigen Schülerzahlen reagieren zu können. Der<br />

Schulkonsens bietet zwar auf <strong>der</strong> einen Seite die Möglichkeit fünf Schulformen in einer Kommune<br />

nebeneinan<strong>der</strong> zu führen, an<strong>der</strong>erseits ist zu hinterfragen, ob eine noch weitere Vielfalt<br />

<strong>der</strong> Schulformen die richtige Reaktion auf den demografischen Wandel und das geän<strong>der</strong>te<br />

Schulwahlverhalten darstellt. Für die Schullandschaft <strong>der</strong> Stadt <strong>Krefeld</strong> sollten daher Beschlüsse<br />

gefasst werden, die nicht auf ein dauerhaftes Nebeneinan<strong>der</strong> von 5 Schulformen<br />

hinauslaufen.<br />

Zur Gestaltung <strong>der</strong> Schullandschaft in <strong>Krefeld</strong> sind zwei verschiedene Strukturmodelle im Folgenden<br />

dargestellt. Für beide Modelle gibt es eine Berechnung auf Grundlage <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

gesetzlichen Grundlage und eine Berechnung mit den angekündigten Anpassungen <strong>der</strong> Klassenfrequenzrichtwerte<br />

durch Demografiegewinne, welche allerdings noch nicht terminiert<br />

sind.<br />

Es wurde darauf verzichtet sämtliche Konstellationen darzustellen, so dass die beiden Modelle<br />

sich auf die Möglichkeit <strong>der</strong> geringsten Eingriffe durch schulorganisatorische Maßnahmen<br />

und auf die Möglichkeit <strong>der</strong> kompletten Umwandlung des bisherigen Systems zugunsten eines<br />

„zwei Säulenmodells“ (integrierte Schulformen neben dem Gymnasium) beziehen. Aus<br />

den Modellen können auch Mischformen entwickelt werden, die dann aber das als problematisch<br />

benannte Nebeneinan<strong>der</strong> von 5 Schulformen bedeuten würden.<br />

In den Modellen werden die Eingangsjahrgänge an den <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

I dargestellt. Die Zügigkeiten in den Eingangsklassen lassen auf die Größe <strong>der</strong><br />

Schulen in den kommenden Jahren schließen. Die Modelle unterstellen, dass das <strong>der</strong>zeitige<br />

Wahlverhalten <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler sich nicht verän<strong>der</strong>t, da eine Schulwahlprognose<br />

vor allem nach dem Wegfall <strong>der</strong> verbindlichen Grundschulgutachten sehr vage wäre. Die Eingangsklassen<br />

an den Gesamtschulen sind gleich bleibend, da bisher ein Anmeldeüberhang an<br />

den Gesamtschulen zu verzeichnen war und nicht damit gerechnet werden kann, dass sich<br />

diese Situation bis zum Ende des Planungszeitraumes signifikant än<strong>der</strong>n wird. Die Waldorfschule<br />

ist als Ersatzschule eigener Art in <strong>der</strong> Grafik nicht mit aufgeführt. Sie nimmt jedes Jahr<br />

ca. 35 Kin<strong>der</strong> auf.<br />

87


7.3.1 Modell 1a<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Eingangsklassen <strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> Sekundarstufe I ohne Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Klassenfrequenzen<br />

und in <strong>der</strong> Schulstruktur<br />

Schuljahr 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20<br />

ist<br />

Hauptschulen (14%) 210 213 200 204 221 193 185 188 170<br />

städt. Raumbestand 12 12 12 12 12 12 12 12 12<br />

Klassen (24 Schüler) 9 9 8 9 9 8 8 8 7<br />

Überhang/Unterhang 3 3 4 3 3 4 4 4 5<br />

Realschulen (29%) 464 440 414 423 457 399 383 389 352<br />

städt. Raumbestand 18 18 18 18 18 18 18 18 18<br />

Klassen (28 Schüler) 17 16 15 15 16 14 14 14 13<br />

Überhang/Unterhang 1 2 3 3 2 4 4 4 5<br />

Gymnasien (57%) 888 866 814 830 899 785 752 765 693<br />

städt/priv Raumbestand<br />

27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3<br />

Gesamtraumbestand 30 30 30 30 30 30 30 30 30<br />

Klassen (28 Schüler) 32 31 29 30 32 28 27 27 25<br />

Überhang/Unterhang -2 -1 1 0 -2 2 3 3 5<br />

Gesamtschulen 575 575 575 575 575 575 575 575 575<br />

städt/priv Raumbestand<br />

16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4<br />

Gesamtraumbestand 20 20 20 20 20 20 20 20 20<br />

Klassen (29 Schüler) 20 20 20 20 20 20 20 20 20<br />

Gesamt Anmeldungen 2137 2094 2003 2032 2152 1952 1895 1917 1790<br />

Gesamt Raumbestand 80 80 80 80 80 80 80 80 80<br />

Gesamtanzahl Klassen 78 76 72 74 77 70 69 69 65<br />

Überhang/Unterhang 2 4 8 6 3 10 11 11 15<br />

Wenn in <strong>Krefeld</strong> keine Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Schullandschaft vorgenommen werden sollten,<br />

wird, auch wenn das Wahlverhalten sich nicht zu Ungunsten <strong>der</strong> Hauptschule weiterentwickeln<br />

sollte, mindestens eine <strong>der</strong> fünf verbliebenen Hauptschulen große Schwierigkeiten haben<br />

gesetzeskonform weiter zu bestehen. Nach <strong>der</strong>zeitiger Datenlage würde voraussichtlich<br />

die Gartenstadtschule, Gemeinschaftshauptschule Breslauer Straße in diesem Planungszeitraum<br />

die sukzessive Auflösung beginnen müssen, da sie voraussichtlich zu geringe Anmeldezahlen<br />

haben wird.<br />

Des Weiteren könnte auch eine <strong>der</strong> Realschulen im Zeitraum bis 2015 gefährdet sein. Spätestens<br />

nach dem Einbruch <strong>der</strong> Schülerzahlen im Schuljahr 2016/2017 müsste voraussichtlich<br />

eine <strong>der</strong> fünf Realschulen die sukzessive Auflösung beginnen. Am meisten gefährdet ist <strong>der</strong>zeitig<br />

die Albert-Schweitzer-Schule in <strong>der</strong> Stadtmitte.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gymnasien ist im Planungszeitraum kein Handlungsbedarf zu erkennen. Erst<br />

nach dem Planungszeitraum werden die Gymnasien Überhänge im Bereich <strong>der</strong> Klassenräume<br />

88


zur Verfügung zu haben, die aber für die gestiegenen Zügigkeiten in den Oberstufen genutzt<br />

werden müssen.<br />

Die Entwicklungen aller Schulformen müssten bei diesem Modell in den jährlichen Fortschreibungen<br />

genau untersucht werden und über notwendig werdende schulorganisatorische Maßnahmen<br />

vorrangig im Bereich <strong>der</strong> Haupt- und Realschulen wäre jährlich neu zu entscheiden.<br />

Um die verfrühte Aufgabe von benötigtem Schulraum in diesem Modell zu verhin<strong>der</strong>n muss<br />

gegebenenfalls durch die Lenkung <strong>der</strong> Zügigkeiten in das Wahlverhalten <strong>der</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler eingegriffen werden.<br />

7.3.2 Modell 1b<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Eingangsklassen <strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> Sekundarstufe I bei Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Klassenfrequenzen<br />

ab 2015/2016 und ohne Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Schulstruktur<br />

Schuljahr 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20<br />

ist<br />

Hauptschulen (14%) 210 213 200 204 241 213 205 208 190<br />

städt. Raumbestand 12 12 12 12 12 12 12 12 12<br />

Klassen (24 Schüler) 9 9 8 9 10 9 9 9 8<br />

Überhang/Unterhang 3 3 4 3 2 3 3 3 4<br />

Realschulen (29%) 464 440 414 423 487 429 413 419 382<br />

städt. Raumbestand 18 18 18 18 18 18 18 18 18<br />

Klassen (28 bzw. 26<br />

Schüler ab 15/16) 17 16 15 15 19 17 16 16 15<br />

Überhang/Unterhang 1 2 3 3 -1 1 2 2 3<br />

Gymnasien (57%) 888 866 814 830 899 785 752 765 693<br />

städt/priv Raumbestand<br />

27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3<br />

Gesamtraumbestand 30 30 30 30 30 30 30 30 30<br />

Klassen (28 bzw. 26<br />

Schüler ab 15/16) 32 31 29 30 35 30 29 29 27<br />

Überhang/Unterhang -2 -1 1 0 -5 0 1 1 3<br />

Gesamtschulen 575 575 575 575 525 525 525 525 525<br />

städt/priv Raumbestand<br />

16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4 16/4<br />

Gesamtraumbestand 20 20 20 20 20 20 20 20 20<br />

Klassen (29 bzw 26<br />

Schüler ab 15/16) 20 20 20 20 20 20 20 20 20<br />

Überhang/Unterhang 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Gesamt Anmeldungen 2137 2094 2003 2032 2152 1952 1895 1917 1790<br />

Gesamt Raumbestand 80 80 80 80 80 80 80 80 80<br />

Gesamtanzahl Klassen 78 76 72 74 84 76 74 74 70<br />

Überhang/Unterhang 2 4 8 6 -4 4 6 6 10<br />

Im Modell 1b entstehen bei Reduzierung <strong>der</strong> Klassenfrequenzrichtwerte geringere Überhänge<br />

<strong>der</strong> Klassenräume. In den Gesamtschulen würden, wenn die Klassenobergrenzen ebenfalls<br />

89


angepasst würden, weniger Kin<strong>der</strong> angenommen werden können, so dass sich mehr Kin<strong>der</strong><br />

vorrangig auf die Haupt- und Realschulen verteilen würden.<br />

Sollten die Klassenobergrenzen nicht mit angepasst werden, würden sich die demografischen<br />

Gewinne voraussichtlich nicht über das Stadtgebiet verteilen und nicht unbedingt die gewünschte<br />

Entlastung an allen Standorten erwirken. Die Schließung von Schulen kann jedoch<br />

auch dann nicht ausgeschlossen werden.<br />

7.3.3 Modell 2a<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Eingangsklassen <strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> Sekundarstufe I bei Gründung von Sekundarschulen<br />

und einer 4. und 5. Gesamtschule mit insgesamt 10 Zügen im Schuljahr 2013/2014<br />

Schuljahr 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20<br />

ist<br />

Hauptschulen bis 12/13<br />

(14%) 210 213<br />

Realschulen bis 12/13<br />

(29%) 464 440<br />

Sekundarschulen ab<br />

13/14 (43%) 362 375 426 340 316 325 270<br />

Raumbestand (Abzug<br />

4/6 Züge) 30 30 18 18 18 16 16 16 16<br />

Klassen (24/28 bzw. 25<br />

Schüler) 25 25 14 15 17 14 13 13 11<br />

Überhang/Unterhang 5 5 4 3 1 2 3 3 5<br />

Gymnasien (57%) 888 866 801 817 886 772 739 752 679<br />

städt/priv Raumbestand 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3<br />

Gesamtraumbestand 30 30 30 30 30 30 30 30 30<br />

Klassen (28/26 Schüler) 32 31 29 29 32 28 26 27 24<br />

Überhang/Unterhang -2 -1 1 1 -2 2 4 3 6<br />

Gesamtschulen * 575 575 840 840 840 840 840 840 840<br />

städt/priv Raumbestand 16/4 16/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4<br />

Gesamtraumbestand 20 20 30 30 30 30 30 30 30<br />

Klassen (29/28/26 Schüler)<br />

20 20 30 30 30 30 30 30 30<br />

Überhang/Unterhang 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

*die weiteren 265 Schüler kommen zu 5 % (13 Schüler) von den Gymnasien, zu 95 % (252<br />

Schüler) von den Sekundarschulen<br />

Gesamt Anmeldungen 2137 2094 2003 2032 2152 1952 1895 1917 1789<br />

Gesamt Raumbestand 80 80 78 78 78 76 76 76 76<br />

Gesamtanzahl Klassen 77 76 73 74 79 72 69 70 65<br />

Überhang/Unterhang 3 4 5 4 -1 4 7 6 11<br />

90


Das Modell 2a geht von <strong>der</strong> Annahme aus, dass im Schuljahr 2013/2014 alle Krefel<strong>der</strong> Haupt-<br />

und Realschulen zu integrierten Systemen zusammengeführt werden und dass <strong>der</strong> Klassenfrequenzrichtwert<br />

<strong>der</strong> Sekundarschule bei 25 Kin<strong>der</strong>n liegt. Möglich ist die Gründung von Sekundarschulen,<br />

die in <strong>der</strong> Regel aus <strong>der</strong> Zusammenführung verschiedener Schulformen entsteht<br />

und Ganztagsschule ist. Sie ist mindestens dreizügig bei jeweils mindestens 25 Kin<strong>der</strong>n<br />

je Klasse, umfasst die Jahrgänge 5-10 und kooperiert verbindlich mit (mindestens) einer<br />

Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule o<strong>der</strong> eines Berufskollegs. Die neu zu entwickelnden<br />

Lehrpläne orientieren sich an denen <strong>der</strong> Real- und Gesamtschule und umfassen<br />

daher auch gymnasiale Standards. Der Unterricht erfolgt in den Jahrgängen 5 und 6 integriert,<br />

ab Klasse 7 integriert, teilintegriert o<strong>der</strong> kooperativ. Außerdem besteht die Möglichkeit weitere<br />

Gesamtschulen zu gründen, wobei darauf zu achten ist, dass genügend Potenzial für eine<br />

eigene Oberstufe besteht. Für die Gründung einer Oberstufe müssen mindestens 42 Schülerinnen<br />

und Schüler die Qualifikationsphase, also die 12. Klasse an <strong>der</strong> Gesamtschule besuchen.<br />

Jedoch ist aus qualitativer Sicht eine größere Oberstufe zu begrüßen, die ein umfangreicheres<br />

Angebot ermöglicht. Die Mindestgröße sollte aus <strong>der</strong> eigenen Schülerschaft sicher<br />

gestellt werden können.<br />

Aus den Erfahrungen <strong>der</strong> Gesamtschullandschaft in <strong>Krefeld</strong> lässt sich <strong>der</strong> Schluss ziehen, dass<br />

bei einer vier-zügigen Gesamtschule das Risiko besteht, dass sich nicht genügend Schülerinnen<br />

und Schüler für die Sekundarstufe II an <strong>der</strong> eigenen Schule anmelden, so dass vorzugsweise<br />

fünf-zügige Gesamtschulen gegründet werden sollten.<br />

91


7.3.4 Modell 2b<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Eingangsklassen <strong>der</strong> Krefel<strong>der</strong> Sekundarstufe I bei Gründung von Sekundarschulen,<br />

einer 4. und 5. Gesamtschule mit insgesamt 10 Zügen im Schuljahr 2013/2014 und<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Klassenfrequenzrichtwerte ab dem Schuljahr 2015/2016<br />

Schuljahr 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20<br />

ist<br />

Hauptschulen bis 12/13<br />

(14%) 210 213<br />

Realschulen bis 12/13<br />

(29%) 464 440<br />

Sekundarschulen ab<br />

13/14 (43%) 362 375 483 397 373 382 327<br />

Raumbestand (Abzug<br />

4/6 Züge) 29,5 29,5 16 16 16 16 16 16 16<br />

Klassen (24/28 bzw. 25<br />

Schüler) 25 25 14 15 19 16 15 15 13<br />

Überhang/Unterhang 4,5 4,5 2 1 -3 0 1 1 3<br />

Gymnasien (57%) 888 866 801 817 890 776 743 756 683<br />

städt/priv Raumbestand 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3 27/3<br />

Gesamtraumbestand 30 30 30 30 30 30 30 30 30<br />

Klassen (28/26 Schüler) 32 31 29 29 34 30 29 29 26<br />

Überhang/Unterhang -2 -1 1 1 -4 0 1 1 4<br />

Gesamtschulen * 575 575 840 840 780 780 780 780 780<br />

städt/priv Raumbestand 16/4 16/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4 26/4<br />

Gesamtraumbestand 20 20 30 30 30 30 30 30 30<br />

Klassen (29/28/26 Schüler)<br />

20 20 30 30 30 30 30 30 30<br />

Überhang/Unterhang 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

*die weiteren 265 Schüler kommen zu 5 % (13 Schüler) von den Gymnasien, zu 95 % (252<br />

Schüler) von den Sekundarschulen<br />

Gesamt Anmeldungen 2137 2094 2003 2032 2153 1953 1896 1918 1790<br />

Gesamt Raumbestand 79,5 79,5 76 76 76 76 76 76 76<br />

Gesamtanzahl Klassen 77 76 73 74 83 76 74 74 69<br />

Überhang/Unterhang 2,5 3,5 3 2 -7 0 2 2 7<br />

Im Modell 2b entstehen wie im Modell 1b bei Reduzierung <strong>der</strong> Klassenfrequenzrichtwerte geringere<br />

Überhänge <strong>der</strong> Klassenräume als im Modell a. Voraussetzung bei diesem Modell ist<br />

ebenso wie beim Modell 1b, dass die Obergrenzen mit angepasst werden.<br />

92


7.3.5 Gründung einer vierten städtischen Gesamtschule<br />

Der Schulträger Stadt <strong>Krefeld</strong> sieht folgende Maßnahmen vor:<br />

- Gründung einer 4. städtischen Gesamtschule zum 1. August 2013<br />

- Die neue Gesamtschule wird ihren Betrieb 5-zügig aufnehmen.<br />

- Als Standort wird die bisherige Edmund-ter-Meer-Realschule und die bisherige Städtische<br />

katholische Hauptschule Von-Ketteler-Schule vorgesehen.<br />

- Die Edmund-ter-Meer-Realschule, die Hauptschule Von-Ketteler-Schule sowie die<br />

Hauptschule Gartenstadtschule laufen sukzessive ab dem Schuljahr 2013/2014 aus.<br />

- Zusätzliche Standort-Festlegungen zur Gründung weiterer Gesamtschulen / Sekundarschulen<br />

werden zur Zeit noch nicht vorgenommen.<br />

- Weitere schulorganisatorisce Maßnahmen sollen erst nach den Anmeldungen für das<br />

Schuljahr 2013/14 erfolgen. Dies gilt auch für eine gegebenenfalls erfor<strong>der</strong>liche Elternbefragung.<br />

7.4 Entwicklung <strong>der</strong> Sekundarstufe II an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen 2006-2010<br />

Die Oberstufe an den <strong>allgemeinbildenden</strong> Krefel<strong>der</strong> Schulen ist in den letzten Jahren sowohl<br />

an den Gymnasien als auch an den Gesamtschulen stetig gewachsen. Dies ist nicht nur auf die<br />

wachsenden Schülerzahlen in <strong>der</strong> Sekundarstufe I in den Gymnasien zurückzuführen, son<strong>der</strong>n<br />

auch auf das steigende Interesse von Real- und Hauptschülern mit <strong>der</strong> Qualifikation zum Besuch<br />

<strong>der</strong> Oberstufe, einen weiteren <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulabschluss zu erreichen. Den<br />

Anmeldungen externer Schülerinnen und Schüler in die Oberstufen <strong>der</strong> Gymnasien kann weitestgehend<br />

entsprochen werden. In den Oberstufen <strong>der</strong> Gesamtschulen reichen die Kapazitäten<br />

zur Aufnahme aller angemeldeten Schülerinnen und Schüler auch in <strong>der</strong> Sekundarstufe II<br />

nicht aus.<br />

Derzeitig befindet sich <strong>der</strong> Doppeljahrgang G8/G9 in <strong>der</strong> Qualifikationsphase. Dies führte dazu,<br />

dass die Schülerzahlen <strong>der</strong> Sekundarstufe II an den Gymnasien sprunghaft von 2009 auf<br />

2010 angestiegen sind. Dieser Zustand wird drei Jahre anhalten und ebenso sprunghaft wie<strong>der</strong><br />

sinken.<br />

4500<br />

4000<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2000/2001<br />

2001/2002<br />

2002/2003<br />

2003/2004<br />

2004/2005<br />

2005/2006<br />

2006/2007<br />

2007/2008<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

Gesamtschule<br />

Gymnasium<br />

Abb. 7-27: Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahlen in <strong>der</strong> Sekundarstufe II an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen<br />

93


7.5 Schülerzahlprognose für die Sekundarstufe II 2011-2015 (bzw. 2019)<br />

Der Schülerzahlprognose ist ein unverän<strong>der</strong>tes Wahlverhalten <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler<br />

nach Abschluss <strong>der</strong> Sekundarstufe I zugrunde gelegt. Ein etwaiger Trend <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Abschlüsse mit Qualifikation und dem anschließenden Übergang in die gymnasiale Oberstufe<br />

findet sich in den folgenden Prognosen nicht wie<strong>der</strong>. Es wurde lediglich eine Bereinigung <strong>der</strong><br />

Quote durchgeführt, wodurch die erhöhten Quoten <strong>der</strong> letzten zwei Jahre stärker in <strong>der</strong> Fortschreibung<br />

gewichtet wurden. In den Oberstufen <strong>der</strong> Gesamtschulen ist durch räumliche Kapazitätsgrenzen<br />

kein weiterer Anstieg möglich. Bezogen auf die Gymnasien bleibt abzuwarten,<br />

ob sich die Attraktivität <strong>der</strong> Oberstufe durch die Einführung von G8 für Real- und Hauptschüler<br />

mittelfristig verän<strong>der</strong>t. Die Weiterentwicklung <strong>der</strong> gymnasialen Oberstufe wird auch in<br />

<strong>der</strong> <strong>Schulentwicklungsplan</strong>ung <strong>der</strong> Berufskollegs (vorgesehen für 2012) thematisiert werden.<br />

94<br />

4500<br />

4000<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2008/2009<br />

2009/2010<br />

2010/2011<br />

2011/2012<br />

2012/2013<br />

2013/2014<br />

2014/2015<br />

2015/2016<br />

2016/2017<br />

2017/2018<br />

2018/2019<br />

2019/2020<br />

Gesamtschule<br />

Gymnasium<br />

Abb. 7-28: Prognose <strong>der</strong> Schülerzahlen in <strong>der</strong> Sekundarstufe II an <strong>allgemeinbildenden</strong> Schulen


7.6 Bewertung <strong>der</strong> Raumbestände in <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

Da ca. die Hälfte <strong>der</strong> Schulen <strong>der</strong> Sekundarstufe I auch eine Sekundarstufe II führen, werden<br />

die Raumbestände in <strong>der</strong> gesamten Sekundarstufe betrachtet.<br />

Bei Auswertung <strong>der</strong> Raumbestände zeigt sich, dass alle Schulformen durch die sich stetig<br />

erweiternden Aufgaben und die Auflösungen in den letzten Jahren ausgelastet sind.<br />

In den Realschulen wird nach mehreren Jahren auf beengtem Raum eine Entspannung eintreten.<br />

Die vorhandenen Räumlichkeiten entsprechen dann dem Raumbedarf, wie er nach RdErl<br />

des MSW zur Aufstellung von Raumprogrammen für Schulen vom 19.10.1995 benötigt wird.<br />

Einige <strong>der</strong> Gymnasien weisen für die <strong>der</strong>zeitige und die prognostizierte Größe <strong>der</strong> Oberstufen<br />

Unterhänge <strong>der</strong> Räumlichkeiten auf. Dies macht ebenfalls deutlich, dass die Schließung eines<br />

Gymnasiums durch die an<strong>der</strong>en Systeme nicht aufgefangen werden könnte und dass erst nach<br />

2015 erstmals eine Entspannung in Form einer angemessenen Gebäudebereitstellung für die<br />

Gymnasien in <strong>der</strong> Sekundarstufe I und II eintreten wird.<br />

Im Gesamtschulbereich reichen durch die Zuwächse in <strong>der</strong> Oberstufe die Räumlichkeiten<br />

ebenfalls nicht mehr aus. Die Gesamtschulen waren für die bis dato festgelegten Zügigkeiten<br />

mit Ganztagsbetrieb ausgerichtet. So fehlen im Zeitraum für die größer werdenden Oberstufen<br />

und auch für die Integrative Lerngruppe an <strong>der</strong> Robert-Jungk-Gesamtschule bei Fortführung<br />

in den kommenden Schuljahren Räumlichkeiten. Alternative Lösungsmöglichkeiten zur<br />

Behebung <strong>der</strong> akuten Raumnot werden <strong>der</strong>zeitig überprüft.<br />

Weiterhin besteht ein Raumbedarf für den Ganztag in <strong>der</strong> Robert-Jungk-Gesamtschule und in<br />

<strong>der</strong> Gesamtschule Kaiserplatz.<br />

7.7 Maßnahmen in <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

7.7.1 Festlegung <strong>der</strong> Zügigkeiten<br />

Aus den schulorganisatorischen Maßnahmen <strong>der</strong> letzten Jahre und <strong>der</strong> Rückgänge können nun<br />

an einigen Schulen die Zügigkeiten bis zum Jahr 2015 den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst<br />

werden.<br />

Die Zügigkeiten wurden mit den Schulleitungen in den Werkstattgesprächen im Frühjahr 2011<br />

abgestimmt.<br />

Hauptschulen:<br />

Gartenstadtschule,<br />

GHS Breslauer Straße<br />

Linner-Burg-Schule,<br />

GHS Danziger Platz<br />

Josef-Hafels-Schule,<br />

GHS Hafelstraße<br />

GHS Inrather Straße<br />

GHS Prinz-Ferdinand-Straße<br />

Theodor-Heuss-Schule,<br />

GHS Wehrhahnweg<br />

Züge SEK I SEP Züge SEK I SEP Weitere Ent-<br />

2005<br />

2011 wicklung<br />

2,0 2,0 ab 2013 auslaufend<br />

3,0 _<br />

3,0 2,5<br />

3,0 _<br />

4,0 2,0<br />

2,0 _<br />

95


Von-Ketteler-Schule,<br />

2,0 2,5 ab 2013 aus-<br />

KHS Lübecker Weg<br />

laufend<br />

Stephanusschule,<br />

KHS Rote-Kreuz-Straße<br />

3,0 3,0<br />

Gesamt 22,0 12,0<br />

Realschulen:<br />

Züge SEK I SEP Züge SEK I SEP weitere Ent-<br />

2005<br />

2011 wicklung<br />

Albert-Schweitzer-Realschule 3,0 3,0<br />

Freiherr-vom-Stein-Schule 4,0 4,0<br />

Realschule Horkesgath 5,5 4,5<br />

Realschule Oppum 3,5 3,0<br />

Edmund-ter-Meer-Schule 4,0 3,5 ab 2013 auslaufend<br />

Gesamt 20,0 18,0<br />

Gymnasien:<br />

Nach <strong>der</strong> Zunahme <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler in <strong>der</strong> Sekundarstufe II bilden die festgelegten<br />

Zügigkeiten des letzten <strong>Schulentwicklungsplan</strong>es die tatsächliche Größe <strong>der</strong> Oberstufen<br />

in <strong>Krefeld</strong> nicht mehr ab. Aus diesem Grund wurden die Zügigkeiten in den Gymnasien und<br />

auch in den Gesamtschulen <strong>der</strong> tatsächlichen und prognostizierten Größe angepasst.<br />

Züge SEK I/II Züge SEK I/II<br />

SEP 2005 SEP 2011<br />

Arndt-Gymnasium 4,0/4,0 3,0/3,0<br />

Fichte-Gymnasium 3,0/3,0 3,0/3,5<br />

Gymnasium am Moltkeplatz 3,0/3,0 3,0/4,0<br />

Gymnasium am Stadtpark Uerdin- 3,0/3,0 3,0/5,0<br />

gen<br />

Gymnasium Fabritianum 4,0/4,0 4,0/5,0<br />

Gymnasium Horkesgath 3,0/4,0 3,0/5,0<br />

Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium 3,5/4,0 4,0/4,5<br />

Ricarda-Huch-Gymnasium 3,0/5,0 4,0/4,0<br />

26,5/30,0 27/34,0<br />

Gesamtschulen:<br />

Züge SEK I/II Züge SEK I/II weitere<br />

SEP 2005 SEP 2011 Entwicklung<br />

Gesamtschule Kaiserplatz 6,0/3,0 6,0/4,0<br />

Robert-Jungk-Gesamtschule 4,0/2,0 4,0/3,0<br />

Kurt-Tucholsky-Gesamtschule 6,0/3,0 6,0/3,0<br />

Gesamtschule Uerdingen ab 2013<br />

5-zügig im<br />

Aufbau<br />

Gesamt 16,0/8,0 16,0/10,0<br />

96


In den Gesamtschulen ist die <strong>der</strong>zeitige räumliche Situation durch den Zuwachs in den Oberstufen<br />

zwar angespannt, allerdings kann eine Herabsetzung <strong>der</strong> Zügigkeit <strong>der</strong> Gesamtschule<br />

Kaiserplatz nicht als Lösungsmöglichkeit dienen, so lange dort weiterhin viele Schülerinnen<br />

und Schüler aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden müssen. Mögliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

durch die neu zu gründende vierte Gesamtschule in Uerdingen sind jedoch abzuwarten.<br />

7.7.2 Ausweitung <strong>der</strong> integrativen Beschulung<br />

Wie unter 7.1.5 beschrieben stehen ab Sommer 2012 jährlich 42 Plätze in den Eingangsklassen<br />

an drei Hauptschulen und zwei Gesamtschulen, einem Gymnasium und einer Realschule<br />

zur Verfügung. Da mit dem Anstieg <strong>der</strong> integrativen Beschulung in <strong>der</strong> Sekundarstufe I gerechnet<br />

wird und zudem ab 2013 zwei Schulen, die bisher Integrative Lerngruppen aufgenommen<br />

haben, auslaufend aufgelöst werden, müssen weitere Schulen in den Ausbau <strong>der</strong><br />

integrativen Beschulung einbezogen werden. Grundsätzlich können alle Schulen Kin<strong>der</strong> mit<br />

zielgleichen För<strong>der</strong>schwerpunkten aufnehmen, wenn nicht Gründe wie beispielsweise eine<br />

benötigte Barrierefreiheit dagegen sprechen. Da die meisten Kin<strong>der</strong> mit För<strong>der</strong>bedarf keine<br />

beson<strong>der</strong>en Einrichtungen in den Schulgebäuden benötigen, spricht grundsätzlich nichts gegen<br />

die Einrichtung von Klassen mit Gemeinsamem Unterricht.<br />

Schülerinnen und Schüler mit den För<strong>der</strong>schwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung<br />

können nur in Integrative Lerngruppen aufgenommen werden. Da diese Lerngruppen eine<br />

Mindestgröße von drei Schülern mit För<strong>der</strong>bedarf pro Jahrgang benötigen, können diese<br />

Gruppen nicht an allen Schulen vorgehalten werden. Bei ansteigendem Bedarf sollten weitere<br />

Lerngruppen an den Schulformen eingerichtet werden, die sich bislang noch wenig an <strong>der</strong><br />

zieldifferenten För<strong>der</strong>ung beteiligt haben.<br />

97


8 För<strong>der</strong>schulen / Kompetenzzentren<br />

8.1 Entwicklung <strong>der</strong> Schülerzahl und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte 2005-2010<br />

98<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

Hören und Kommunikation<br />

Sehen<br />

Körperliche und motorische Entwicklung<br />

Emotionale und soziale Entwicklung<br />

Geistige Entwicklung<br />

Sprache<br />

Lernen<br />

Abb. 8-1: Schülerzahlen an allen Schulformen in <strong>Krefeld</strong> mit För<strong>der</strong>bedarf nach För<strong>der</strong>schwerpunkt<br />

Insgesamt ist die Zahl <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf,<br />

die an Krefel<strong>der</strong> Schulen unterrichtet werden, in den Jahren von 2005 bis heute nur leichten<br />

Schwankungen unterworfen. Abb. 8-1 verdeutlicht die Schülerzahlen <strong>der</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf an allen Schulformen in <strong>Krefeld</strong>, d.h. an allgemeinen<br />

Schulen, an För<strong>der</strong>schulen und an Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung<br />

(KsF), sortiert nach den jeweiligen son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>schwerpunkten.<br />

Aus diesem Datenmaterial lassen sich keine generellen Rückschlüsse ziehen. Tendenziell jedoch<br />

lässt sich ablesen, dass im Bereich <strong>der</strong> son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>schwerpunkte Geistige<br />

Entwicklung (Anstieg Berufspraxisstufe) und Sprache ein Anstieg <strong>der</strong> Schülerzahl, im Bereich<br />

des För<strong>der</strong>schwerpunkts Lernen ein Rückgang <strong>der</strong> Schülerzahl zu verzeichnen ist.<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11<br />

Hören und Kommunikation<br />

Sehen<br />

Körperliche und motorische Entwicklung<br />

Emotionale und soziale Entwicklung<br />

Geistige Entwicklung<br />

Sprache<br />

Lernen<br />

Abb. 8-2: Schülerzahlen an Krefel<strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulen nach För<strong>der</strong>schwerpunkt<br />

Wie bereits in den Kapiteln 6 und 7 in den Schulformen dargestellt, nimmt die Beschulung von<br />

Schülerinnen und Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf im Rahmen des<br />

Gemeinsamen Unterrichts sowie <strong>der</strong> Integrativen Lerngruppen in <strong>der</strong> Sekundarstufe I, als<br />

beson<strong>der</strong>e Form des Gemeinsamen Unterrichts, in den letzten Jahren stetig zu.


Dies führt, -wie oben dargestellt- bei relativ gleichbleibenden Schülerzahlen im Bereich <strong>der</strong><br />

son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung insgesamt, zu einem Rückgang <strong>der</strong> Schülerzahlen innerhalb<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulen und <strong>der</strong> KsF.<br />

Am deutlichsten zeichnet sich diese Entwicklung im Bereich des För<strong>der</strong>schwerpunks Lernen<br />

ab. Im Vergleich zum Schuljahr 2005/2006 lässt sich ein Plus von ca. 50 Schülerinnen und<br />

Schülern mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt Lernen verzeichnen, die an einer allgemeinen Schule<br />

unterrichtet werden. Gleichzeitig reduziert sich die Gesamtschülerzahl in diesem<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt um ca. 120 Schülerinnen und Schüler (vgl. Abb. 8.-2).<br />

Wie in Kapitel 4 beschrieben, startete im Schuljahr 2010/2011 <strong>der</strong> Schulversuch des Ausbaus<br />

von För<strong>der</strong>schulen zu Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung im Bereich <strong>der</strong><br />

Lern - und Entwicklungsstörungen. Für die Stadt <strong>Krefeld</strong> beteiligen sich die För<strong>der</strong>schulen<br />

Uerdinger Rundweg (För<strong>der</strong>schule mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt Lernen), Tulpenstraße<br />

(För<strong>der</strong>schule mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt Sprache) und die Erich Kästner Schule<br />

(För<strong>der</strong>schule mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung). Alle drei<br />

Schulen wurden zu KsF ausgebaut und bedienen heute entsprechend jeweils alle<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkte <strong>der</strong> Lern- und Entwicklungsstörungen (LE, SQ und ESE).<br />

Zeitgleich sank die Schülerzahl <strong>der</strong> Konrad-Görtz-Schule, För<strong>der</strong>schule mit dem<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt Lernen, ehemals Inrather Straße 224 und zuletzt Inrather Straße 611,<br />

unter die für einen geordneten Schulbetrieb erfor<strong>der</strong>liche Mindestgröße, so dass die Schule<br />

zum Schuljahr 2011/2012 aufgelöst wurde. Der vorherige Standort Inrather Straße 224 wurde<br />

bereits zum Schuljahr 2010/2011 nach dem Umzug in die Inrather Straße 611 aufgegeben.<br />

Die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Konrad-Görtz Schule wurden in das Kompetenzzentrum<br />

Erich Kästner Schule überführt. Im Hinblick auf die beschlossene sukzessive Auflösung <strong>der</strong><br />

Hauptschule Inrather Straße 611 und <strong>der</strong> Entscheidung das Schulgebäude künftig durch das<br />

KsF Erich Kästner Schule zu nutzen werden die Schülerinnen und Schüler weiterhin im<br />

Gebäude Inrather Str. 611 beschult.<br />

Nach Auslaufen <strong>der</strong> Hauptschule wird das KsF Erich Kästner Schule die Räumlichkeiten <strong>der</strong><br />

jetzigen Hauptschule vollständig beziehen.<br />

Neben <strong>der</strong> zunehmenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischem<br />

För<strong>der</strong>bedarf, die im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts unterrichtet werden, werden im<br />

Rahmen des Schulversuchs KsF nun auch Schülerinnen und Schüler mit dem<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt Sprache innerhalb <strong>der</strong> sogenannten „Eingangs-Klassen“ (siehe Glossar)<br />

an vier allgemeinen Krefel<strong>der</strong> Grundschulen beschult. Insgesamt besuchen 42 Schülerinnen<br />

und Schüler die E-Klasse an <strong>der</strong> Regenbogenschule, Gemeinschaftsgrundschule Gladbacher<br />

Straße, die Mosaikschule, Gemeinschaftsgrundschule Hofstraße (Teilstandort Felbelstraße),<br />

die Gemeinschaftsgrundschule Wimmersweg und die Gemeinschaftsgrundschule Horkesgath.<br />

Damit ist eine wohnortnahe Beschulung für diese Schülerinnen und Schüler gegeben).<br />

Auf die oben beschriebene zunehmende Zahl <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler mit dem<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkt Geistige Entwicklung, die vor allem in <strong>der</strong> Berufspraxisstufe zu<br />

verzeichnen ist, wurde durch den Umbau des Gebäudes an <strong>der</strong> Alten Flur in Oppum zu für<br />

diese Stufe geeigneten Räumlichkeiten reagiert. Voraussichtlich im Schuljahr 2012/2013 wird<br />

das Gebäude durch die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule vollständig genutzt werden<br />

können.<br />

99


8.2 Entwicklung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schullandschaft 2011-2015<br />

Die Genehmigung zur Teilnahme an <strong>der</strong> Pilotphase zum „Ausbau von För<strong>der</strong>schulen zu<br />

Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW“ ist<br />

befristet bis zum 01.08.2013.<br />

Unter den Vorgaben eines Schulversuches startete die erste Phase <strong>der</strong> KsF bereits im Jahr<br />

2008 und wurde in <strong>der</strong> Vergangenheit vom Ministerium für Schule und Weiterbildung sowohl<br />

regional erweitert als auch zeitlich verlängert. Dieser weitere Ausbau <strong>der</strong> KsF wurde für bisher<br />

noch nicht am Schulversuch beteiligte Regionen nun gestoppt.<br />

Die heute in den Fokus <strong>der</strong> Bildungspolitik gerückten For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> UN-<br />

Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention im Hinblick auf den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems<br />

stehen dem Schulversuch KsF nicht entgegen, gehen aber weit über dessen eigentlichen<br />

Auftrag hinaus.<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Landesregierung wurde daher die Grundkonzeption <strong>der</strong> KsF hinsichtlich ihrer<br />

Eignung für die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in NRW gutachterlich<br />

überprüft. Inwieweit dieser Erkenntnisse und auch die Evaluationsergebnisse aus den<br />

Pilotregionen einfließen in die weiteren Leitentscheidungen und welche Konsequenzen sich<br />

hieraus für den Schulversuch ergeben, ist zurzeit noch nicht abzusehen.<br />

Hinzu kommt, dass in Folge <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über<br />

die son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke im Januar<br />

2011, Schulträger und Schulaufsichten aufgefor<strong>der</strong>t sind, im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden<br />

Regelungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Elternwunsch auf Gemeinsamen<br />

Unterricht bzw. einen Platz in einer Integrativen Lerngruppe soweit wie möglich Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Es ist daher davon auszugehen, dass sich <strong>der</strong> Trend zur Zunahme des Gemeinsamen<br />

Unterrichts fortsetzen wird und <strong>der</strong> Ressourcenbedarf für die För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n mit<br />

Behin<strong>der</strong>ungen in den allgemeinen Schulen ansteigen wird. Eine genaue Bewertung <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>schullandschaft für den Planungszeitraum ist aus jetziger Sicht nicht möglich. Die<br />

städtischen För<strong>der</strong>schulen und KsF werden für den Planungszeitraum im Fokus <strong>der</strong><br />

Betrachtung durch den Schulträger stehen. Schulorganisatorische Maßnahmen als Reaktion<br />

auf eine sich evtl. verän<strong>der</strong>nde Entscheidungsfindung <strong>der</strong> Eltern können nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

8.3 Schule für Kranke<br />

Bei <strong>der</strong> Schule für Kranke handelt es sich um eine Schule <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Art, die in <strong>der</strong> Regel<br />

<strong>der</strong> Schulform För<strong>der</strong>schule zugeordnet wird. Die Krefel<strong>der</strong> Christophorusschule besteht seit<br />

dem Jahr 1974 und hat in Ihrer Geschichte schon einige „Umorganisationen“ erleben müssen.<br />

Derzeitig werden in <strong>der</strong> Schule laut Statistik 24 Kin<strong>der</strong> pro Tag beschult. Diese Zahl ist allerdings<br />

lediglich ein Durchschnitt <strong>der</strong> gleichzeitig beschulten Kin<strong>der</strong>, da diese für die Berechnung<br />

<strong>der</strong> Lehrerstellen notwendig ist. Tatsächlich werden an <strong>der</strong> Schule für Kranke zwischen<br />

100 und 120 Kin<strong>der</strong> und Jugendliche im Jahr zwischen etwa einem Monat und drei Monaten in<br />

<strong>der</strong> Tagesklinik und einem halben Jahr bis zu einem Jahr und auch manchmal noch darüber<br />

hinaus im onkologischen Bereich beschult. Chronisch kranke Kin<strong>der</strong> kommen über das Jahr<br />

verteilt immer wie<strong>der</strong> zu kürzeren Klinikaufenthalten in die Schule für Kranke. Durch das<br />

100


Lehrpersonal werden die Schulformen Grund-, Haupt- und För<strong>der</strong>schule abgedeckt. In beson<strong>der</strong>en<br />

Fällen wird auch auf Kollegen aus Gymnasien für einzelne Stunden zurückgegriffen.<br />

Die Schule arbeitet in Kooperation mit den Helios Kliniken <strong>Krefeld</strong> und mit <strong>der</strong> vom Landschaftsverband<br />

Rheinland getragenen Tagesklinik für psychisch kranke Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

am Vom-Bruck-Platz 8. Die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Schule befinden sich im Zentrum für Kin<strong>der</strong>-<br />

und Jugendmedizin in den Helios Kliniken <strong>Krefeld</strong> am Lutherplatz 40 und in <strong>der</strong> Tagesklinik.<br />

Die Schülerschaft <strong>der</strong> Schule für Kranke setzt sich wie folgt zusammen:<br />

• 60 – 70 % psychisch kranke Schüler<br />

• 30 - 40 % onkologisch und chronisch kranke Schüler<br />

Die Schule für Kranke erfüllt die wichtige Funktion den kranken Schülerinnen und Schülern ein<br />

gewisses Maß an Alltag zu erhalten und den Übergang in die Heimatschulen nach <strong>der</strong> Krankheit<br />

so einfach wie möglich zu gestalten. Durch den stetigen Anstieg psychischer Erkrankungen<br />

gewinnen die Schulen für Kranke immer mehr an Bedeutung, da bei psychischen Erkrankungen<br />

in <strong>der</strong> Regel mit Ausfallzeiten von mehreren Monaten in den „Stammschulen“ zu<br />

rechnen ist.<br />

Im Planungszeitraum bis 2015 wird sich für die Christophorusschule ein Umzug anbahnen. Im<br />

Bereich <strong>der</strong> Helios Kliniken ist in den kommenden Jahren ein Neubau des Zentrums für Kin<strong>der</strong>-<br />

und Jugendmedizin geplant. Dieser Neubau könnte die Chance bieten, <strong>der</strong> Schule für Kranke<br />

besser geeignete Räumlichkeiten zu verschaffen, als <strong>der</strong>zeitig am Lutherplatz 40 vorhanden<br />

sind. Der Schulträger wird die Situation in den Helios Kliniken beobachten und versuchen, die<br />

zukünftig anzumietenden Räumlichkeiten in einem neuen Gebäude mit zu gestalten.<br />

101


Glossar<br />

Schulstufen (§10 SchulG):<br />

• Primarstufe<br />

• Sekundarstufe I<br />

• Sekundarstufe II<br />

• Schulstufenübergreifend<br />

• Ohne Schulstufe<br />

Schulformen (§10 SchulG):<br />

• Grundschule<br />

• För<strong>der</strong>schule<br />

• Hauptschule<br />

• Realschule<br />

• Sekundarschule<br />

• Gesamtschule<br />

• Gymnasium<br />

• Berufskolleg<br />

• Berufskolleg als För<strong>der</strong>schule<br />

• Weiterbildungskolleg<br />

• Schule für Kranke<br />

Schularten (Grundschulen und Hauptschulen) (§§26-28 SchulG) :<br />

• Gemeinschaftsschulen<br />

• Konfessionelle Schulen<br />

• Weltanschauungsschulen<br />

Ersatzschulen (§§ 100 ff SchulG)<br />

102<br />

• freie Trägerschaft<br />

• Bildungs- und Erziehungsziele entsprechen den Bildungsgängen <strong>der</strong><br />

• öffentlichen Schulen<br />

• Möglichkeit Abschlüsse zu erteilen<br />

• Mitwirkung nach dem Schulgesetz muss gewährleistet sein


Ergänzungsschulen (§§116 ff SchulG):<br />

• freie Trägerschaft<br />

• müssen lediglich angezeigt werden<br />

• können Anerkennung bekommen<br />

o dann auch Vergabe von Abschlüssen möglich<br />

o Schulpflichterfüllung<br />

Allgemeinbildende Schulabschlüsse:<br />

• Hauptschulabschluss / HA<br />

o An allen Schulformen außer <strong>der</strong> Schule für Kranke<br />

• Hauptschulabschluss (nach Klasse 10) / HA 10<br />

o An allen Schulformen außer <strong>der</strong> Schule für Kranke und einigen zieldifferenten<br />

För<strong>der</strong>schulen<br />

o Zentralprüfung an den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen<br />

• mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) / FOR (früher Realschulabschluss)<br />

o An allen Schulformen außer <strong>der</strong> Schule für Kranke und zieldifferenten För<strong>der</strong>schulen<br />

nach <strong>der</strong> 10. Klasse<br />

o Kann mit <strong>der</strong> Qualifikation für die Oberstufe verbunden sein / FOR (Q)<br />

o Zentrale Abschlussprüfung an den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen<br />

• Fachhochschulreife / FHR<br />

o Berufskolleg (als För<strong>der</strong>schule) und Weiterbildungskolleg in Vollform o<strong>der</strong> nur<br />

schulischer Teil<br />

o Nur schulischer Teil auch an Gesamtschule und Gymnasium<br />

• Allgemeine Hochschulreife / AHR<br />

Zentrale Prüfungen:<br />

o Gesamtschule, Gymnasium, Berufskolleg (als För<strong>der</strong>schule), Weiterbildungskolleg<br />

• Zentralprüfung Hauptschulabschluss 10 und Mittlerer Schulabschluss zum Ende<br />

<strong>der</strong> 10. Klasse in den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie zielgleichen<br />

För<strong>der</strong>schulen<br />

103


104<br />

• Zentrale Abiturprüfung zum Ende <strong>der</strong> 12. Klasse (ab 2012/2013) am Gymnasium und<br />

zum Ende <strong>der</strong> 13. Klasse auf <strong>der</strong> Gesamtschule<br />

• Zentrale Abiturprüfung an den Berufskollegs (als För<strong>der</strong>schule) zum Abschluss des beruflichen<br />

Gymnasiums<br />

• Zentrale Leistungsüberprüfung nach <strong>der</strong> Einführungsphase (10. o<strong>der</strong> 11. Klasse) an<br />

Gymnasien und Gesamtschulen<br />

Schulorganisation:<br />

• Mindestgrößen zur Fortführung von Schulen ( § 81 Abs. 2 SchulG NRW)<br />

o (In Klammern Mindestgröße zur Gründung von Schulen für mindestens 5 Jahre):<br />

Kommentar: für die Sekundarschule standen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch<br />

nicht alle Werte fest<br />

Schulform/<br />

Schulstufe<br />

Eingangsklassen <br />

Parallelklassen<br />

Schüler Ausnahmen<br />

Grundschule 1 (2) mind. 1 (2) 18-30 (28) Unterschreitung auf 15 für ein Jahr<br />

Hauptschule 2 (2) mind. 2 (2) 18-30 (28) Überschreitung auf 34/35 Schüler<br />

Realschule 2 (2) mind. 2 (2)<br />

bei 4<br />

26-30 (28)<br />

27-29<br />

Sekundarschule 3 (3) mind. 3 (3) (25)<br />

Gymnasium<br />

SEK I<br />

SEK II (Q-Phase)<br />

Gesamtschule SEK I<br />

SEK II (Q-Phase)<br />

Weiterbildungskolleg<br />

Abendrealschule<br />

Abendgymnasium<br />

Kolleg<br />

För<strong>der</strong>schulen<br />

2 (3) mind. 2 (3)<br />

bei 4<br />

26-30 (28)<br />

27-29<br />

mind. 42<br />

4 (4) mind. 4 (4) 27-29 (25)<br />

mind. 42<br />

mind. 160<br />

mind. 240<br />

mind. 240<br />

zwischen<br />

mind. 33<br />

und 144<br />

Überschreitung auf 34/35 Schüler<br />

Überschreitung auf 34/35 Schüler<br />

Überschreitung auf 34/35 Schüler<br />

Kommentar: Schülerzahl variiert<br />

nach För<strong>der</strong>schwerpunkt<br />

• für Ausnahmetatbestände ist häufig die Unzumutbarkeit des Schulweges zu einer<br />

Schule <strong>der</strong> gleichen Schulform ausschlaggebend


o Unzumutbarkeit des Schulweges:<br />

� Entfernung Primarstufe – Wohnort mehr als 2 km<br />

� Entfernung Sekundarstufe I – Wohnort mehr als 3,5 km<br />

� Entfernung Sekundarstufe II – Wohnort mehr als 5 km<br />

� und Überbrückung <strong>der</strong> Distanz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht<br />

angemessen überbrückbar (hin und zurück zusammen mehr als 1 Stunde<br />

in <strong>der</strong> Primarstufe und mehr als 3 Stunden in <strong>der</strong> Sekundarstufe)<br />

• Die Zusammenlegung von zwei Schulen ist laut Schulgesetz wie eine Schulgründung<br />

zu behandeln (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW)<br />

• Än<strong>der</strong>ung von Schulen<br />

• Züge<br />

o Grundschulverbund<br />

� Zwei Grundschulen zu einem Haupt- und einem Teilstandort zusammenfassen<br />

� Für beide Standorte gilt jeweils die Mindestgröße zur Fortführung für<br />

Grundschulen<br />

� Haupt- und Teilstandort können in unterschiedlichen Schularten geführt<br />

werden<br />

o Pro Zug eine Parallelklasse pro Jahrgang<br />

o In <strong>der</strong> SEK I bedeutet ein Zug also 6 Klassen (GY 5 Klassen ab 2010)<br />

• Klassenfrequenzrichtwert<br />

o Dieser Wert soll möglichst nicht unterschritten werden<br />

o Ist allerdings nicht Mindestgröße einer Klasse<br />

� Grundschulen (24/soll laut Schulkonsens auf 22,5 reduziert werden)<br />

� Hauptschulen (24)<br />

� Realschulen (28/soll laut Schulkonsens auf 26 reduziert werden)<br />

� Sekundarschulen(25?)<br />

� Gymnasien (28/soll laut Schulkonsens auf 26 reduziert werden)<br />

� Gesamtschulen (28/ soll laut Schulkonsens auf 26 reduziert werden)<br />

� Weiterbildungskolleg (20)<br />

� För<strong>der</strong>schule (zwischen 10 und 16)<br />

� Schule für Kranke (10)<br />

o Für allgemeinbildende Sekundarstufe II zu erreichen<strong>der</strong> Durchschnittwert<br />

(19,5)<br />

105


106<br />

• Bandbreite<br />

o Legt die Mindestgröße und Maximalgröße von Klassen fest<br />

o Kann bei Ausnahmetatbeständen über- o<strong>der</strong> unterschritten werden<br />

• Formen <strong>der</strong> Differenzierung in <strong>der</strong> Sekundarstufe I<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> äußeren Differenzierung haben laut Schulgesetz alle Schülerinnen<br />

und Schüler Anspruch auf individuelle För<strong>der</strong>ung. Innere Differenzierung ist demnach<br />

in jeglichem Unterricht umzusetzen. Jede Schule erarbeitet ein schulisches För<strong>der</strong>konzept,<br />

dass im Rahmen <strong>der</strong> Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> inneren Differenzierung und Maßnahmen <strong>der</strong> äußeren Differenzierung umfasst.<br />

(SchulG § 3 Abs. 1, 3 und 4 APO-SI).<br />

Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten <strong>der</strong> äußeren Differenzierung:<br />

o im geglie<strong>der</strong>ten Schulwesen durch verschiedene Bildungsgänge (gleichzeitig<br />

Verpflichtung zu individueller För<strong>der</strong>ung, s.o.)<br />

o im integrierten Schulwesen durch Formen innerer und äußerer Fachleistungsdifferenzierung:<br />

• För<strong>der</strong>schulen<br />

� vollständig integriert: keinerlei äußere Differenzierung, Beschulung im<br />

Klassenverband, unterschiedlichen Lernständen wird durch innere Differenzierung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> individuellen För<strong>der</strong>ung Rechnung getragen<br />

(5. und 6. Klasse in <strong>der</strong> Gesamtschule und Sekundarschule, nach<br />

Klasse 7 auch in <strong>der</strong> Sekundarschule möglich)<br />

� teilintegriert: Beschulung in einigen Fächern getrennt nach Leistungsständen<br />

(ab <strong>der</strong> 7. Klasse in <strong>der</strong> Gesamtschule in bestimmten Fächern<br />

vorgeschrieben, in <strong>der</strong> Sekundarschule vielfältige Möglichkeiten)<br />

� kooperativ: Beschulung vollständig getrennt nach Bildungsgängen<br />

o För<strong>der</strong>schwerpunkte<br />

� Lernen (LE)<br />

� Sprache (SQ)<br />

� Geistige Entwicklung (GE)<br />

� Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)<br />

� Körperliche und motorische Entwicklung (KME)<br />

� Sehen (SE)<br />

� Hören und Kommunikation (HK)<br />

o Schulversuch <strong>der</strong> Kompetenzzentren für son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung (in<br />

<strong>Krefeld</strong> im Bereich <strong>der</strong> Lern- und Entwicklungsstörungen (LE, ESE, SQ->LES)


• Gemeinsamer Unterricht<br />

Der Gemeinsame Unterricht beschreibt für alle Schulstufen das gemeinsame Lernen<br />

von Schülerinnen und Schülern mit und ohne son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf. Dies<br />

findet sowohl in zielgleicher als auch in zieldifferenter Form statt.<br />

• Integrative Lerngruppen in <strong>der</strong> Sekundarstufe I<br />

Für die Sekundarstufe I bildet die Integrative Lerngruppe eine beson<strong>der</strong>e Form des<br />

Gemeinsamen Unterrichts: hier werden in <strong>der</strong> Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen<br />

und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem Fördebedarf, gemeinsam mit Schülerinnen und<br />

Schülern ohne son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf, in <strong>der</strong> Regel zieldifferent unterrichtet.<br />

• „zielgleich“<br />

Allgemeine Schulen unterrichten alle Schülerinnen und Schüler, sowohl mit als auch<br />

ohne son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf, zielgleich in den Bildungsgängen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

allgemeinen Schule. D.h. die Schülerinnen und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem<br />

För<strong>der</strong>bedarf werden zu den gleichen Abschlüssen geführt, wie Schülerinnen<br />

und Schüler ohne son<strong>der</strong>pädagogischen Fördebedarf.<br />

• „zieldifferent“<br />

Allgemeine Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf<br />

zieldifferent unterrichten, unterrichten diese in den Bildungsgängen des För<strong>der</strong>schwerpunkts<br />

Lernen o<strong>der</strong> des För<strong>der</strong>schwerpunkts Geistige Entwicklung. D.h., Schülerinnen<br />

und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf in einem dieser beiden<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkte werden zu Abschlusszeugnissen geführt, die die individuell erworbenen<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschreiben.<br />

• Eingangsklasse (sogenannte „E-Klasse“)<br />

In den För<strong>der</strong>schulen mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt Sprache, Hören und Kommunikation<br />

und Sehen sowie Körperliche und motorische Entwicklung glie<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> elfjährige<br />

Bildungsgang in die Eingangsklasse, die Primarstufe und die Sekundarstufe I. Die Eingangsklasse<br />

schafft die Voraussetzung für das schulische Lernen. Die Klassen 1 und 2<br />

werden wie in den allgemeinen Schulen als Schuleingangsphase geführt. Sie können in<br />

einem Jahr, in zwei Jahren o<strong>der</strong> in drei Jahren durchlaufen werden. Die Schule entscheidet<br />

mit Zustimmung <strong>der</strong> Schulkonferenz über die Organisationsform <strong>der</strong> Schuleingangsphase<br />

(§ 2 Abs. 1 AO-SF).<br />

107

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!