Dienstaufsichtsbeschwerde wg.SWB-Buergschaft - MBI
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M ü lh e im e r<br />
B ü rg e r-<br />
In itia tiv e n<br />
M B I http<br />
An den Innenminister des Landes NRW<br />
Herrn Dr. Wolf<br />
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf<br />
und<br />
an Herrn Dr. Büssow, Regierungspräsident Düsseldorf<br />
Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf<br />
Fra k tio n in R a t u n d<br />
Bezirksvertretungen<br />
der Stadt M ülheim a.d.Ruhr<br />
Fraktionsbüro: Kohlenkam p 1<br />
45468 M ülheim /Ruhr<br />
T elefon: 0208-3899810<br />
Telefax: 0208-3899811<br />
e-m a il: fra k tio n @ m b i-m h .d e<br />
: //w w w .m b i- m h .d e<br />
Mülheim, den 3. Juli 2009<br />
<strong>Dienstaufsichtsbeschwerde</strong> gegen Frau Oberbürgermeisterin Dagmar<br />
Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und<br />
Entmündigung des Rates der Stadt<br />
Sehr geehrter Herr Innenminister Dr. Wolf,<br />
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Büssow,<br />
ich bitte Sie, folgende <strong>Dienstaufsichtsbeschwerde</strong> zur Kenntnis zu nehmen und um eine schnelle<br />
Bearbeitung dergleichen:<br />
<strong>Dienstaufsichtsbeschwerde</strong> gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr,<br />
Frau Dagmar Mühlenfeld<br />
wegen<br />
1.) Eigenmächtige und nicht autorisierter Veränderung von Dokumenten, hier Ratsvorlagen<br />
unserer Fraktion<br />
2.) Vereitelung des Frage – und Antragsrechts einer Fraktion im Rat der Stadt, damit Verstoß<br />
gegen das Gebot des Minderheitenschutzes und gegen das Gleichbehandlungsprinzip<br />
3.) Nichtbeachtung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung beim Abschluss eines<br />
Mietvertrages für das eigene Rathaus und dafür<br />
4.) vorsätzliche Entmündigung des Rates der Stadt sowie Aushebelung der Demokratie und<br />
Irreführung von Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden<br />
Zugrunde liegender Sachverhalt<br />
Das Rathaus der Stadt Mülheim muss dringend saniert werden. Die Sanierungs –und Umbaukosten<br />
werden z. Zt. auf rd. 35 Mio. € geschätzt. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation beschloss der<br />
Rat der Stadt Mülheim mehrheitlich, dieses Projekt nicht durch den städtischen Immobilienservice<br />
durchzuführen, sondern die mehrheitlich städtische Wohnungsbaugesellschaft <strong>SWB</strong> mit der<br />
Durchführung zu beauftragen. Der <strong>SWB</strong> pachtet dazu das Grundstück auf Erbpachtbasis für 50 Jahre<br />
von der Stadt, saniert das darauf stehende Rathaus und vermietet gleichzeitig das Rathaus an die Stadt<br />
Mülheim zurück. Zur Absicherung des erforderlichen Kredites zu Konditionen eines<br />
Kommunalkredits sollte der Mietvertrag mit „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ abgeschlossen<br />
werden. Dieses Konstrukt reichte anscheinend dem Kreditinstitut nicht aus, so dass es für die<br />
Kreditaufnahme eine Bürgschaft durch die Stadt in Höhe von 40,5 Mio verlangte. Genau<br />
über diese Bürgschaft wurde am 28.5.09 ein Dringlichkeitsbeschluss von der OB zusammen mit<br />
jeweils einem Vertreter von SPD- und CDU-Fraktion gefasst, also ohne Beteiligung oder Information<br />
der zuständigen Gremien und der übrigen Fraktionen. Unsere Fraktion erhielt davon erst Kenntnis, als<br />
der Dringlichkeitsbeschluss zur nachträglichen Bestätigung dem Rat der Stadt vorgelegt wurde, und<br />
zwar mit der Vorlage V 09/0426-01, Postversand am 3.6.09. b.w.
- 2 -<br />
Sachverhalt zur Behandlung unserer Anfrage und des zugehörigen Antrags<br />
Wir stellten am 8.6.09 die beiliegende Anfrage A 09/0459-01 zur Übernahme der Bürgschaft zunächst<br />
für den zuständigen Finanzausschuss am 15.6.09. Die von uns mit voller Absicht für den öffentlichen<br />
Sitzungsteil gestellte Anfrage wurde zuerst zurückgehalten und dann ohne unsere Zustimmung<br />
verändert verschickt, indem in die Unterlage ein „nicht“ vor öffentlich eingefügt worden war.<br />
Im Finanzausschuss wurde die Anfrage dann nicht behandelt mit der Begründung, sie sei verfristet,<br />
was laut GO auch zutraf. Außerdem war sie entgegen unserer Intention von der Verwaltung erst für<br />
die nicht öffentliche Sitzung vorgesehen worden. Deshalb stellten wir die Anfrage nochmals, dieses<br />
Mal für die Ratssitzung am 18. Juni 2009 und mit dem ausdrücklichen Zusatz, den Punkt auch im<br />
öffentlichen Teil der Ratsitzung zu behandeln. Auch diese Vorlage A 09/0471-01 wurde ohne unsere<br />
Zustimmung durch den Zusatz „nicht“ eigenmächtig geändert, verschickt und nur für den nicht<br />
öffentlichen Teil der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt. Während der Beratung der TO stellten wir<br />
deshalb den Antrag, den Punkt im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten. Darüber ließ Frau OB<br />
Mühlenfeld nicht einmal abstimmen, nachdem der Rechtsdezernent behauptet hatte, das sei nicht<br />
erlaubt, weil es sich um eine Grundstücksangelegenheit handele. Als dann im nicht öffentlichen Teil<br />
der Ratssitzung die Tagesordnung beraten wurde, stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende den Antrag,<br />
unsere Anfrage von der Tagesordnung zu nehmen. Anstatt nun darauf hinzuweisen, dass Anfragen im<br />
Gegensatz zu Anträgen nicht von der Tagesordnung gestimmt werden können, ließ OB Mühlenfeld<br />
über den Antrag der SPD abstimmen. Unsere Fraktion hat an dieser Stelle die Sitzung unter Protest<br />
verlassen. Der Antrag des SPD Fraktionsvorsitzenden wurde dann mit Mehrheit angenommen.<br />
Stellungnahme zur (Nicht-)Behandlung unserer Anfrage und unseres Antrages:<br />
Zuallererst kann und darf es nicht sein, dass eine Verwaltung eigenmächtig und ohne Einverständnis<br />
des Beantragenden Änderungen an Dokumenten wie Ratsvorlagen von Fraktionen vornimmt. Dies ist<br />
auch als Akt verbotener Zensur zu werten, was Frau OB hätte unterbinden müssen, sofern sie es nicht<br />
sogar selbst angeordnet hat.<br />
Der Rat der Stadt hätte sehr wohl den Punkt Rathaussanierung und Bürgschaft für den <strong>SWB</strong> auf die<br />
TO der öffentlichen Sitzung nehmen können, nach unserer Überzeugung sogar müssen. Indem Frau<br />
OB sich als Sitzungsleiterin weigerte, über unseren dahingehenden Antrag auch nur abstimmen zu<br />
lassen, hat sie den Rat der Stadt auf unerlaubte Weise bevormundet und entmündigt.<br />
Wir sehen ferner in der willkürlichen Absetzung einer Anfrage im Rat eine massive Einschränkung<br />
unserer Rechte als Fraktion. Es kann nicht sein, dass Mehrheiten unbequeme Anträge und Anfragen<br />
nach Belieben einfach nicht zulassen. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Mülheim<br />
unterscheidet sehr wohl auch zwischen Anträgen und Anfragen. Während die Absetzung eines TOPs<br />
nach § 6, Abs. 2 der Geschäftsordnung möglich ist, heißt es in § 10, Abs. 2 ausdrücklich: “Anfragen<br />
dürfen zurückgewiesen werden, wenn die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen<br />
Aufwand verbunden wäre.“ Darum ging es in diesem Fall aber nicht. Wäre die hier praktizierte<br />
Vorgehensweise zulässig, hätte dies zur Folge, dass für einige Fraktionen das grundsätzliche Recht,<br />
Anträge und Anfragen zu stellen, nicht mehr existiert, weil die Mehrheit alles nach Belieben weg<br />
stimmen könnte.<br />
Frau OB Mühlenfeld hätte daher diese Abstimmung nicht zulassen dürfen. Unsere Anfrage hätte auf<br />
der Tagesordnung bleiben und beantwortet werden müssen. Wie die Antwort aussieht, das ist eine<br />
ganz andere Frage. Hier wurde u.E. ein fundamentales demokratisches Prinzip außer Kraft gesetzt. Es<br />
kann nicht sein, dass eine Mehrheit über die Zulässigkeit von Fragen eines Einzelnen oder einer<br />
Minderheit entscheiden kann. Das gebieten nicht nur der vorgeschriebene Minderheitenschutz und das<br />
Gleichbehandlungsprinzip, sondern auch das Grundprinzip unserer Demokratie an sich, dass alle<br />
gewählten Volksvertreter das Recht auf ihre Meinung und das Stellen von Fragen ausdrücklich<br />
erlaubt.<br />
Die Hauptproblematik:<br />
Bevormundung und Entmündigung des Rates bei dem heiklen Punkt der Umwegfinanzierung<br />
bei der Rathaussanierung und der Versuch, alles geheim zu halten und zu vertuschen<br />
Ein noch gravierenderer Verstoß gegen Grundregeln der Demokratie aber liegt bei dem o.g.<br />
Dringlichkeitsbeschluss und dem Versuch, die gesamte Angelegenheit ausschließlich nicht öffentlich<br />
b.w.
- 3 -<br />
zu behandeln. Damit wird die Demokratie vollständig außer Kraft gesetzt, der Willkür Tür und Tor<br />
geöffnet und dem Rat seine wichtigste Funktion, die Kontrolle über die Finanzen, abgeschnitten.<br />
Es ist bereits hochgradig bedenklich, dass für eine genuin öffentliche Angelegenheit wie die<br />
Rathaussanierung eine Umwegfinanzierung über eine städtische Beteiligungsgesellschaft<br />
vorgenommen wird, um in unserer hoch verschuldeten Kommune Mülheim einen angeblich<br />
„ausgeglichenen“ Haushalt vorlegen zu können. Da der <strong>SWB</strong> den Kredit aufnimmt, den die Stadt aber<br />
de facto als sog. Miete alleine abbezahlt, müsste eigentlich die Kommunalaufsicht einschreiten, weil<br />
die Stadt damit in Wirklichkeit längst im Nothaushalt ist. Sie verschleiert bewusst die wirkliche<br />
Haushaltsmisere und gaukelt der Kommunalaufsicht vor, dass es keine Nettoneuverschuldung gäbe,<br />
die es real sehr wohl gibt alleine durch die o.g. Umwegfinanzierung. Da der gesamte Etat der Stadt<br />
Mülheim nur durch den Rest von ca. 10 Mio. Euro fiktiver „Ausgleichsrücklage“ nach Umstellung der<br />
Bilanzierung auf NKF auf dem Papier „ausgeglichen“ ist, hätte alleine die 35 Mio. Euro-Investition<br />
für die Rathaussanierung den Haushalt der Genehmigungsnotwendigkeit des RP unterstellt.<br />
Die Ratsmehrheit hat für diesen Finanzierungs“trick“ gestimmt, der eher an Betrugsmanöver erinnert.<br />
Sie ist dabei der Verwaltung und der OB gefolgt, die damit den Grundsatz der sparsamen<br />
Haushaltsführung sträflich missachtet und den Rat zu der Fehlentscheidung verleitetet haben.<br />
Dabei wurde auch noch das EU-Vergaberecht eindeutig missachtet, weil die Übertragung des<br />
Rathauses auf den <strong>SWB</strong> ohne Ausschreibung geschah, weil es angeblich ein „inhouse“-Geschäft sei.<br />
Nun gehört der <strong>SWB</strong> zu 50,1% der medl, diese zu 49% der RWE-Rhenag. Als „Inhouse-Lösung“ kann<br />
und darf dieses „Konstrukt“ nicht angesehen werden.<br />
Es war ebenso bedenklich, dass die Rathaussanierung durch „Forfaitierung mit Einredeverzicht“<br />
finanziert werden sollte. Mit anderen Worten: Der Rat stimmte mehrheitlich dafür, dass er auf 50 Jahre<br />
zur Finanzierung seines eigenen Rathauses nichts mehr zu sagen haben sollte. Eine derartig<br />
ungeheuerliche Selbstzerstörung der Demokratie ist auch nicht damit zu rechtfertigen, dass die Stadt<br />
im <strong>SWB</strong>-Aufsichtsrat mehrheitlich das Sagen hat.<br />
Zum Glück entpuppte sich die „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ als nicht mehr angebracht. Sie ist<br />
aus unserer Sicht auch als ein gefährliches Finanzprodukt zu werten, das sich später als „giftig“<br />
herausstellen könnte, wobei die Stadt aber auf Jahrzehnte an den Einredeverzicht gebunden ist.<br />
Anstatt nun die Finanzierung der Rathaussanierung im zuständigen Finanzausschuss neu zu beraten,<br />
wurde per Dringlichkeitsbeschluss eine Bürgschaft von immerhin 40,5 Mio. Euro für den <strong>SWB</strong><br />
übernommen. Die Dringlichkeit in einer derart grundlegenden und von der Dimension bedeutenden<br />
Frage ist nicht zu erkennen, schon überhaupt nicht, weil die Bankzinsen z.Zt. immer noch fallen!<br />
Aber selbst wenn die Dringlichkeit etwa wegen rapide steigender Zinsen gegeben gewesen wäre, hätte<br />
eine derart wichtige Entscheidung gründlich beraten werden müssen. Doch genau das wurde<br />
vorsätzlich verhindert. Damit hat die Oberbürgermeisterin und mit ihr der SPD-Fraktionsvorsitzende<br />
Wiechering sowie der finanzpolitische Sprecher der CDU, Herr Capitain, den Rat der Stadt<br />
entmündigt und die Demokratie außer Kraft gesetzt.<br />
Nur pro forma und nicht-öffentlich sollte der Rat der Stadt nachträglich diese umgesetzte<br />
Ungeheuerlichkeit formell absegnen, weil ohnehin bereits umgesetzt. Als die <strong>MBI</strong> dies zum Anlass<br />
nahmen, zuerst im Finanzausschuss und dann im Rat, um die gesamte Transaktion<br />
1. öffentlich zu thematisieren und<br />
2. Gründe und Auswirkungen zu diskutieren sowie ggfs. zu problematisieren,<br />
wurden sie geradezu bösartig ausgebremst. Wenn auch noch just Herr Wiechering u.a. eine Frage aus<br />
dem <strong>MBI</strong>-Antrag, nämlich danach, warum auch er einen Dringlichkeitsbeschluss unterschrieb, weg<br />
stimmen ließ, so lässt diese hochgradige Unhöflichkeit den aktiven Versuch von Vertuschung mehr als<br />
erahnen. Das hätte die OB aktiv verhindern müssen, besonders weil sie an dem<br />
Dringlichkeitsbeschluss selbst mit beteiligt war.<br />
Die Verrohung der demokratischen Sitten, den der gesamte Vorgang darlegt, ist aber nur der eine<br />
Grund, warum das Gesamte schwer demokratieschädigend ist. Noch gefährlicher ist es, dass in einer<br />
genuin zum Stadtrat gehörenden Frage wie dem Rathaus, dieser vollständig übergangen und<br />
entmündigt wurde. Um den ganzen Skandal unter der Decke zu halten, wurde die Angelegenheit für<br />
nichtöffentlich, als quasi-Geheimsache, deklariert. Als die <strong>MBI</strong> das dennoch thematisieren wollten,<br />
wurden sie ausgebremst und vorgeführt, wie es in einem demokratischen Rechtstaat unwürdig sein<br />
sollte. b.w.
- 4 -<br />
Frau Mühlenfeld hat sich dabei als Oberbürgermeisterin durch Nichtunterbindung<br />
schwerwiegender Verstöße gegen Demokratie und Rechtstaat zu Schulden kommen<br />
lassen:<br />
- die eigenmächtige Veränderung von Ratsvorlagen<br />
- die Verhinderung einer Abstimmung im Rat darüber, ob der Punkt <strong>SWB</strong>-Bürgschaft öffentlich<br />
behandelt wird<br />
- der Dringlichkeitsbeschluss ohne Dringlichkeit<br />
- die abenteuerlichen Finanzierungsmodelle, mit denen Schulden aufgetürmt werden, obwohl<br />
kein Geld mehr da ist<br />
- das Wegstimmen der <strong>MBI</strong>-Fragen<br />
- die Geheimniskrämerei<br />
Außerdem ist zu prüfen, ob hier nicht der Tatbestand der Irreführung der Öffentlichkeit, aber auch der<br />
Aufsichtsbehörden vorliegt.<br />
Wir möchten Sie daher auffordern, die gesamte Angelegenheit möglichst zeitnah zu prüfen und<br />
Schritte gegen die Oberbürgermeisterin einzuleiten wegen Missachtung und Verletzung grundlegender<br />
Regeln von Demokratie, Rechtstaat und Haushaltsführung. Sie hat damit der ohnehin angeschlagenen<br />
Demokratie schweren Schaden zugefügt und das Vertrauen der Bürger in unseren Staat noch stärker<br />
erschüttert.<br />
Wir möchten abschließend auch darauf verweisen, dass die Rathaussanierung nur eines von mehreren<br />
Projekten in Mülheim ist, bei denen über städtische oder private Gesellschaften eine haushaltsrechtlich<br />
bedenkliche Umwegfinanzierung durchgeführt wird. Ebenso gibt es viele andere Beispiele und<br />
Vorfälle, bei denen in Mülheim die demokratischen Grundregeln zuletzt deutlich missachtet wurden.<br />
Bei der oben beschriebenen Angelegenheit handelt es sich also um keinen Ausrutscher oder Einzelfall.<br />
Das Beispiel ist zwar symptomatisch für Fehlentwicklungen, aber in seinen Einzelheiten dennoch<br />
recht extrem.<br />
Da das Innenministerium oberste Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Demokratie<br />
ist, haben wir den Hauptteil der Beschwerde auch an den Innenminister gerichtet. Für<br />
die Problematik der Umwegfinanzierung zur Verhinderung des Nothaushalts und damit<br />
der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht sehen wir die Bezirksregierung als<br />
Adressaten an.<br />
Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf baldige Antwort<br />
i. A. der <strong>MBI</strong>: L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender<br />
Anlagen<br />
Anlage 1: Beschlussvorlage V 09/0426-01 für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am<br />
18.06.2009<br />
Anlage 2: <strong>MBI</strong>-Anfrage A 09/0459-01 für die Sitzung des Finanzausschusses der Stadt<br />
Mülheim am 15.06.2009, ursprüngliche Fassung<br />
<strong>MBI</strong>-Antrag A 09/0471-01 für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 18.06.2009,<br />
Anlage 3a: ursprüngliche Fassung<br />
Anlage 3b: geänderte Fassung