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Dienstaufsichtsbeschwerde wg.SWB-Buergschaft - MBI

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M ü lh e im e r<br />

B ü rg e r-<br />

In itia tiv e n<br />

M B I http<br />

An den Innenminister des Landes NRW<br />

Herrn Dr. Wolf<br />

Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf<br />

und<br />

an Herrn Dr. Büssow, Regierungspräsident Düsseldorf<br />

Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf<br />

Fra k tio n in R a t u n d<br />

Bezirksvertretungen<br />

der Stadt M ülheim a.d.Ruhr<br />

Fraktionsbüro: Kohlenkam p 1<br />

45468 M ülheim /Ruhr<br />

T elefon: 0208-3899810<br />

Telefax: 0208-3899811<br />

e-m a il: fra k tio n @ m b i-m h .d e<br />

: //w w w .m b i- m h .d e<br />

Mülheim, den 3. Juli 2009<br />

<strong>Dienstaufsichtsbeschwerde</strong> gegen Frau Oberbürgermeisterin Dagmar<br />

Mühlenfeld wegen Missachtung demokratischer Grundregeln und<br />

Entmündigung des Rates der Stadt<br />

Sehr geehrter Herr Innenminister Dr. Wolf,<br />

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Büssow,<br />

ich bitte Sie, folgende <strong>Dienstaufsichtsbeschwerde</strong> zur Kenntnis zu nehmen und um eine schnelle<br />

Bearbeitung dergleichen:<br />

<strong>Dienstaufsichtsbeschwerde</strong> gegen die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr,<br />

Frau Dagmar Mühlenfeld<br />

wegen<br />

1.) Eigenmächtige und nicht autorisierter Veränderung von Dokumenten, hier Ratsvorlagen<br />

unserer Fraktion<br />

2.) Vereitelung des Frage – und Antragsrechts einer Fraktion im Rat der Stadt, damit Verstoß<br />

gegen das Gebot des Minderheitenschutzes und gegen das Gleichbehandlungsprinzip<br />

3.) Nichtbeachtung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung beim Abschluss eines<br />

Mietvertrages für das eigene Rathaus und dafür<br />

4.) vorsätzliche Entmündigung des Rates der Stadt sowie Aushebelung der Demokratie und<br />

Irreführung von Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden<br />

Zugrunde liegender Sachverhalt<br />

Das Rathaus der Stadt Mülheim muss dringend saniert werden. Die Sanierungs –und Umbaukosten<br />

werden z. Zt. auf rd. 35 Mio. € geschätzt. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation beschloss der<br />

Rat der Stadt Mülheim mehrheitlich, dieses Projekt nicht durch den städtischen Immobilienservice<br />

durchzuführen, sondern die mehrheitlich städtische Wohnungsbaugesellschaft <strong>SWB</strong> mit der<br />

Durchführung zu beauftragen. Der <strong>SWB</strong> pachtet dazu das Grundstück auf Erbpachtbasis für 50 Jahre<br />

von der Stadt, saniert das darauf stehende Rathaus und vermietet gleichzeitig das Rathaus an die Stadt<br />

Mülheim zurück. Zur Absicherung des erforderlichen Kredites zu Konditionen eines<br />

Kommunalkredits sollte der Mietvertrag mit „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ abgeschlossen<br />

werden. Dieses Konstrukt reichte anscheinend dem Kreditinstitut nicht aus, so dass es für die<br />

Kreditaufnahme eine Bürgschaft durch die Stadt in Höhe von 40,5 Mio verlangte. Genau<br />

über diese Bürgschaft wurde am 28.5.09 ein Dringlichkeitsbeschluss von der OB zusammen mit<br />

jeweils einem Vertreter von SPD- und CDU-Fraktion gefasst, also ohne Beteiligung oder Information<br />

der zuständigen Gremien und der übrigen Fraktionen. Unsere Fraktion erhielt davon erst Kenntnis, als<br />

der Dringlichkeitsbeschluss zur nachträglichen Bestätigung dem Rat der Stadt vorgelegt wurde, und<br />

zwar mit der Vorlage V 09/0426-01, Postversand am 3.6.09. b.w.


- 2 -<br />

Sachverhalt zur Behandlung unserer Anfrage und des zugehörigen Antrags<br />

Wir stellten am 8.6.09 die beiliegende Anfrage A 09/0459-01 zur Übernahme der Bürgschaft zunächst<br />

für den zuständigen Finanzausschuss am 15.6.09. Die von uns mit voller Absicht für den öffentlichen<br />

Sitzungsteil gestellte Anfrage wurde zuerst zurückgehalten und dann ohne unsere Zustimmung<br />

verändert verschickt, indem in die Unterlage ein „nicht“ vor öffentlich eingefügt worden war.<br />

Im Finanzausschuss wurde die Anfrage dann nicht behandelt mit der Begründung, sie sei verfristet,<br />

was laut GO auch zutraf. Außerdem war sie entgegen unserer Intention von der Verwaltung erst für<br />

die nicht öffentliche Sitzung vorgesehen worden. Deshalb stellten wir die Anfrage nochmals, dieses<br />

Mal für die Ratssitzung am 18. Juni 2009 und mit dem ausdrücklichen Zusatz, den Punkt auch im<br />

öffentlichen Teil der Ratsitzung zu behandeln. Auch diese Vorlage A 09/0471-01 wurde ohne unsere<br />

Zustimmung durch den Zusatz „nicht“ eigenmächtig geändert, verschickt und nur für den nicht<br />

öffentlichen Teil der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt. Während der Beratung der TO stellten wir<br />

deshalb den Antrag, den Punkt im öffentlichen Teil der Sitzung zu beraten. Darüber ließ Frau OB<br />

Mühlenfeld nicht einmal abstimmen, nachdem der Rechtsdezernent behauptet hatte, das sei nicht<br />

erlaubt, weil es sich um eine Grundstücksangelegenheit handele. Als dann im nicht öffentlichen Teil<br />

der Ratssitzung die Tagesordnung beraten wurde, stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende den Antrag,<br />

unsere Anfrage von der Tagesordnung zu nehmen. Anstatt nun darauf hinzuweisen, dass Anfragen im<br />

Gegensatz zu Anträgen nicht von der Tagesordnung gestimmt werden können, ließ OB Mühlenfeld<br />

über den Antrag der SPD abstimmen. Unsere Fraktion hat an dieser Stelle die Sitzung unter Protest<br />

verlassen. Der Antrag des SPD Fraktionsvorsitzenden wurde dann mit Mehrheit angenommen.<br />

Stellungnahme zur (Nicht-)Behandlung unserer Anfrage und unseres Antrages:<br />

Zuallererst kann und darf es nicht sein, dass eine Verwaltung eigenmächtig und ohne Einverständnis<br />

des Beantragenden Änderungen an Dokumenten wie Ratsvorlagen von Fraktionen vornimmt. Dies ist<br />

auch als Akt verbotener Zensur zu werten, was Frau OB hätte unterbinden müssen, sofern sie es nicht<br />

sogar selbst angeordnet hat.<br />

Der Rat der Stadt hätte sehr wohl den Punkt Rathaussanierung und Bürgschaft für den <strong>SWB</strong> auf die<br />

TO der öffentlichen Sitzung nehmen können, nach unserer Überzeugung sogar müssen. Indem Frau<br />

OB sich als Sitzungsleiterin weigerte, über unseren dahingehenden Antrag auch nur abstimmen zu<br />

lassen, hat sie den Rat der Stadt auf unerlaubte Weise bevormundet und entmündigt.<br />

Wir sehen ferner in der willkürlichen Absetzung einer Anfrage im Rat eine massive Einschränkung<br />

unserer Rechte als Fraktion. Es kann nicht sein, dass Mehrheiten unbequeme Anträge und Anfragen<br />

nach Belieben einfach nicht zulassen. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Mülheim<br />

unterscheidet sehr wohl auch zwischen Anträgen und Anfragen. Während die Absetzung eines TOPs<br />

nach § 6, Abs. 2 der Geschäftsordnung möglich ist, heißt es in § 10, Abs. 2 ausdrücklich: “Anfragen<br />

dürfen zurückgewiesen werden, wenn die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen<br />

Aufwand verbunden wäre.“ Darum ging es in diesem Fall aber nicht. Wäre die hier praktizierte<br />

Vorgehensweise zulässig, hätte dies zur Folge, dass für einige Fraktionen das grundsätzliche Recht,<br />

Anträge und Anfragen zu stellen, nicht mehr existiert, weil die Mehrheit alles nach Belieben weg<br />

stimmen könnte.<br />

Frau OB Mühlenfeld hätte daher diese Abstimmung nicht zulassen dürfen. Unsere Anfrage hätte auf<br />

der Tagesordnung bleiben und beantwortet werden müssen. Wie die Antwort aussieht, das ist eine<br />

ganz andere Frage. Hier wurde u.E. ein fundamentales demokratisches Prinzip außer Kraft gesetzt. Es<br />

kann nicht sein, dass eine Mehrheit über die Zulässigkeit von Fragen eines Einzelnen oder einer<br />

Minderheit entscheiden kann. Das gebieten nicht nur der vorgeschriebene Minderheitenschutz und das<br />

Gleichbehandlungsprinzip, sondern auch das Grundprinzip unserer Demokratie an sich, dass alle<br />

gewählten Volksvertreter das Recht auf ihre Meinung und das Stellen von Fragen ausdrücklich<br />

erlaubt.<br />

Die Hauptproblematik:<br />

Bevormundung und Entmündigung des Rates bei dem heiklen Punkt der Umwegfinanzierung<br />

bei der Rathaussanierung und der Versuch, alles geheim zu halten und zu vertuschen<br />

Ein noch gravierenderer Verstoß gegen Grundregeln der Demokratie aber liegt bei dem o.g.<br />

Dringlichkeitsbeschluss und dem Versuch, die gesamte Angelegenheit ausschließlich nicht öffentlich<br />

b.w.


- 3 -<br />

zu behandeln. Damit wird die Demokratie vollständig außer Kraft gesetzt, der Willkür Tür und Tor<br />

geöffnet und dem Rat seine wichtigste Funktion, die Kontrolle über die Finanzen, abgeschnitten.<br />

Es ist bereits hochgradig bedenklich, dass für eine genuin öffentliche Angelegenheit wie die<br />

Rathaussanierung eine Umwegfinanzierung über eine städtische Beteiligungsgesellschaft<br />

vorgenommen wird, um in unserer hoch verschuldeten Kommune Mülheim einen angeblich<br />

„ausgeglichenen“ Haushalt vorlegen zu können. Da der <strong>SWB</strong> den Kredit aufnimmt, den die Stadt aber<br />

de facto als sog. Miete alleine abbezahlt, müsste eigentlich die Kommunalaufsicht einschreiten, weil<br />

die Stadt damit in Wirklichkeit längst im Nothaushalt ist. Sie verschleiert bewusst die wirkliche<br />

Haushaltsmisere und gaukelt der Kommunalaufsicht vor, dass es keine Nettoneuverschuldung gäbe,<br />

die es real sehr wohl gibt alleine durch die o.g. Umwegfinanzierung. Da der gesamte Etat der Stadt<br />

Mülheim nur durch den Rest von ca. 10 Mio. Euro fiktiver „Ausgleichsrücklage“ nach Umstellung der<br />

Bilanzierung auf NKF auf dem Papier „ausgeglichen“ ist, hätte alleine die 35 Mio. Euro-Investition<br />

für die Rathaussanierung den Haushalt der Genehmigungsnotwendigkeit des RP unterstellt.<br />

Die Ratsmehrheit hat für diesen Finanzierungs“trick“ gestimmt, der eher an Betrugsmanöver erinnert.<br />

Sie ist dabei der Verwaltung und der OB gefolgt, die damit den Grundsatz der sparsamen<br />

Haushaltsführung sträflich missachtet und den Rat zu der Fehlentscheidung verleitetet haben.<br />

Dabei wurde auch noch das EU-Vergaberecht eindeutig missachtet, weil die Übertragung des<br />

Rathauses auf den <strong>SWB</strong> ohne Ausschreibung geschah, weil es angeblich ein „inhouse“-Geschäft sei.<br />

Nun gehört der <strong>SWB</strong> zu 50,1% der medl, diese zu 49% der RWE-Rhenag. Als „Inhouse-Lösung“ kann<br />

und darf dieses „Konstrukt“ nicht angesehen werden.<br />

Es war ebenso bedenklich, dass die Rathaussanierung durch „Forfaitierung mit Einredeverzicht“<br />

finanziert werden sollte. Mit anderen Worten: Der Rat stimmte mehrheitlich dafür, dass er auf 50 Jahre<br />

zur Finanzierung seines eigenen Rathauses nichts mehr zu sagen haben sollte. Eine derartig<br />

ungeheuerliche Selbstzerstörung der Demokratie ist auch nicht damit zu rechtfertigen, dass die Stadt<br />

im <strong>SWB</strong>-Aufsichtsrat mehrheitlich das Sagen hat.<br />

Zum Glück entpuppte sich die „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ als nicht mehr angebracht. Sie ist<br />

aus unserer Sicht auch als ein gefährliches Finanzprodukt zu werten, das sich später als „giftig“<br />

herausstellen könnte, wobei die Stadt aber auf Jahrzehnte an den Einredeverzicht gebunden ist.<br />

Anstatt nun die Finanzierung der Rathaussanierung im zuständigen Finanzausschuss neu zu beraten,<br />

wurde per Dringlichkeitsbeschluss eine Bürgschaft von immerhin 40,5 Mio. Euro für den <strong>SWB</strong><br />

übernommen. Die Dringlichkeit in einer derart grundlegenden und von der Dimension bedeutenden<br />

Frage ist nicht zu erkennen, schon überhaupt nicht, weil die Bankzinsen z.Zt. immer noch fallen!<br />

Aber selbst wenn die Dringlichkeit etwa wegen rapide steigender Zinsen gegeben gewesen wäre, hätte<br />

eine derart wichtige Entscheidung gründlich beraten werden müssen. Doch genau das wurde<br />

vorsätzlich verhindert. Damit hat die Oberbürgermeisterin und mit ihr der SPD-Fraktionsvorsitzende<br />

Wiechering sowie der finanzpolitische Sprecher der CDU, Herr Capitain, den Rat der Stadt<br />

entmündigt und die Demokratie außer Kraft gesetzt.<br />

Nur pro forma und nicht-öffentlich sollte der Rat der Stadt nachträglich diese umgesetzte<br />

Ungeheuerlichkeit formell absegnen, weil ohnehin bereits umgesetzt. Als die <strong>MBI</strong> dies zum Anlass<br />

nahmen, zuerst im Finanzausschuss und dann im Rat, um die gesamte Transaktion<br />

1. öffentlich zu thematisieren und<br />

2. Gründe und Auswirkungen zu diskutieren sowie ggfs. zu problematisieren,<br />

wurden sie geradezu bösartig ausgebremst. Wenn auch noch just Herr Wiechering u.a. eine Frage aus<br />

dem <strong>MBI</strong>-Antrag, nämlich danach, warum auch er einen Dringlichkeitsbeschluss unterschrieb, weg<br />

stimmen ließ, so lässt diese hochgradige Unhöflichkeit den aktiven Versuch von Vertuschung mehr als<br />

erahnen. Das hätte die OB aktiv verhindern müssen, besonders weil sie an dem<br />

Dringlichkeitsbeschluss selbst mit beteiligt war.<br />

Die Verrohung der demokratischen Sitten, den der gesamte Vorgang darlegt, ist aber nur der eine<br />

Grund, warum das Gesamte schwer demokratieschädigend ist. Noch gefährlicher ist es, dass in einer<br />

genuin zum Stadtrat gehörenden Frage wie dem Rathaus, dieser vollständig übergangen und<br />

entmündigt wurde. Um den ganzen Skandal unter der Decke zu halten, wurde die Angelegenheit für<br />

nichtöffentlich, als quasi-Geheimsache, deklariert. Als die <strong>MBI</strong> das dennoch thematisieren wollten,<br />

wurden sie ausgebremst und vorgeführt, wie es in einem demokratischen Rechtstaat unwürdig sein<br />

sollte. b.w.


- 4 -<br />

Frau Mühlenfeld hat sich dabei als Oberbürgermeisterin durch Nichtunterbindung<br />

schwerwiegender Verstöße gegen Demokratie und Rechtstaat zu Schulden kommen<br />

lassen:<br />

- die eigenmächtige Veränderung von Ratsvorlagen<br />

- die Verhinderung einer Abstimmung im Rat darüber, ob der Punkt <strong>SWB</strong>-Bürgschaft öffentlich<br />

behandelt wird<br />

- der Dringlichkeitsbeschluss ohne Dringlichkeit<br />

- die abenteuerlichen Finanzierungsmodelle, mit denen Schulden aufgetürmt werden, obwohl<br />

kein Geld mehr da ist<br />

- das Wegstimmen der <strong>MBI</strong>-Fragen<br />

- die Geheimniskrämerei<br />

Außerdem ist zu prüfen, ob hier nicht der Tatbestand der Irreführung der Öffentlichkeit, aber auch der<br />

Aufsichtsbehörden vorliegt.<br />

Wir möchten Sie daher auffordern, die gesamte Angelegenheit möglichst zeitnah zu prüfen und<br />

Schritte gegen die Oberbürgermeisterin einzuleiten wegen Missachtung und Verletzung grundlegender<br />

Regeln von Demokratie, Rechtstaat und Haushaltsführung. Sie hat damit der ohnehin angeschlagenen<br />

Demokratie schweren Schaden zugefügt und das Vertrauen der Bürger in unseren Staat noch stärker<br />

erschüttert.<br />

Wir möchten abschließend auch darauf verweisen, dass die Rathaussanierung nur eines von mehreren<br />

Projekten in Mülheim ist, bei denen über städtische oder private Gesellschaften eine haushaltsrechtlich<br />

bedenkliche Umwegfinanzierung durchgeführt wird. Ebenso gibt es viele andere Beispiele und<br />

Vorfälle, bei denen in Mülheim die demokratischen Grundregeln zuletzt deutlich missachtet wurden.<br />

Bei der oben beschriebenen Angelegenheit handelt es sich also um keinen Ausrutscher oder Einzelfall.<br />

Das Beispiel ist zwar symptomatisch für Fehlentwicklungen, aber in seinen Einzelheiten dennoch<br />

recht extrem.<br />

Da das Innenministerium oberste Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Demokratie<br />

ist, haben wir den Hauptteil der Beschwerde auch an den Innenminister gerichtet. Für<br />

die Problematik der Umwegfinanzierung zur Verhinderung des Nothaushalts und damit<br />

der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht sehen wir die Bezirksregierung als<br />

Adressaten an.<br />

Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf baldige Antwort<br />

i. A. der <strong>MBI</strong>: L. Reinhard, Fraktionsvorsitzender<br />

Anlagen<br />

Anlage 1: Beschlussvorlage V 09/0426-01 für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am<br />

18.06.2009<br />

Anlage 2: <strong>MBI</strong>-Anfrage A 09/0459-01 für die Sitzung des Finanzausschusses der Stadt<br />

Mülheim am 15.06.2009, ursprüngliche Fassung<br />

<strong>MBI</strong>-Antrag A 09/0471-01 für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 18.06.2009,<br />

Anlage 3a: ursprüngliche Fassung<br />

Anlage 3b: geänderte Fassung

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