Dienstleistungs-Rahmenvertrag - Ingeno Solutions AG
Dienstleistungs-Rahmenvertrag - Ingeno Solutions AG
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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />
1. Vertragsgegenstand<br />
1. Zweck und Inhalt<br />
Unter diesem Vertrag regeln die Vertragspartnern die Erbringung von Dienstleistungen der <strong>Ingeno</strong> beim<br />
Kunden.<br />
2. Vertragsbestandteile<br />
Alle diesem Vertrag beigefügten Anhänge sind dessen integrierender Bestandteile.<br />
3. Standorte<br />
Standorte sind im jeweiligen Anhang de�niert.<br />
2. De�nitionen<br />
1. Bereitscha�szeit<br />
Die Bereitscha�szeit de�niert das Zeitfenster, während dem gewünschte Einsätze der <strong>Ingeno</strong> gemeldet<br />
werden können. Alle Meldungen erfolgen an die Supportzentrale der <strong>Ingeno</strong>. Direkte Anrufe an den<br />
Techniker können von dieser Stelle aus bewilligt werden.<br />
2. Reaktionszeit<br />
Die Reaktionszeit de�niert die Zeit in Arbeitsstunden zwischen dem Eingang einer Störungsmeldung und<br />
dem Erscheinen eines <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiters vor Ort oder dem Start einer Fernwartung durch den <strong>Ingeno</strong><br />
Mitarbeiter. Das in der Bereitscha�szeit festgelegte Zeitfenster de�niert die als Arbeitsstunden geltende<br />
Stunden.<br />
3. Arbeitszeit<br />
Als Arbeitszeit wird die Dauer de�niert, welche der <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter für den Kunden arbeitet bzw. zur<br />
Verfügung steht. Die regelmässige Arbeitszeit der <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter beträgt 8 Stunden täglich von<br />
Montag bis Freitag, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage am Einsatzort. Einsätze<br />
ausserhalb dieser Zeitzonen unterliegen Sonderansätzen.<br />
4. Fahrtzeit<br />
Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.<br />
3. Pflichten<br />
1. <strong>Ingeno</strong><br />
Die <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter unterstützen den Kunden durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich<br />
Informatik-, Telekommunikations- und Organisationsbelangen. Die <strong>Ingeno</strong> ist bemüht, für die Dauer des<br />
jeweiligen Einzelau�rages, dem Kunden de�nierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, behält sich<br />
jedoch vor, den/die Mitarbeiter durch entsprechend quali�zierte Mitarbeiter zu ersetzen.<br />
2. Kunde<br />
Der Kunde hat folgende Pflichten zu erfüllen:<br />
1. Gewährung des Zugri�es zu seiner EDV-Anlage und Räumlichkeiten, zu seiner Programmbibliothek<br />
und zu seinen Daten, soweit dies für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist<br />
2. Zur Verfügungsstellung eines Arbeitsplatz mit Arbeitsstation mit Zugri� auf das Netzwerk oder mit<br />
Netzwerkanschluss, über den der <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter Zugri� auf das Netzwerk hat<br />
3. Möglichkeit der Fernwartung der Systeme bei garantierten Reaktionszeiten<br />
4. Erstellung von Dokumentationen von Ausnahmezuständen und Fehlermeldungen<br />
5. Ernennung einer gegenüber der <strong>Ingeno</strong> ermächtigter Kontaktperson zur Vornahme verbindlicher<br />
Entscheidungen und Anweisungen<br />
6. Unterstützung der <strong>Ingeno</strong> bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung<br />
Allfällige weitere Pflichten sind im Anhang festgehalten.<br />
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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />
4. Vertragsdauer<br />
1. Beginn<br />
Dieser Vertrag und jeder Anhang dazu tritt in Kra�, sobald er von beiden Partnern unterzeichnet ist und die<br />
entsprechende Zahlung hierfür eingegangen ist.<br />
2. Dauer<br />
Dieser Vertrag wird mindestens für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Ohne schri�liche Kündigung<br />
durch einer der beiden Partnern verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um ein weiteres Jahr.<br />
3. Kündigung<br />
Dieser Vertrag kann frühestens nach einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für beide<br />
Partnern 3 Monate.<br />
5. Gebühren<br />
1. Kosten<br />
Für erbrachte Dienstleistungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundentarife der <strong>Ingeno</strong> oder<br />
gültigen Stunden-Abonnements des Kunden.<br />
2. Spesen und Nebenkosten<br />
Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten (Datenträger, Kopien, Porti usw.) werden dem Kunden belastet.<br />
3. Steuern und Abgaben<br />
Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren<br />
Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.<br />
4. Rechnungsstellung<br />
Nach Aufwand berechnete Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Es gelten die hierbei<br />
gültigen Tarife oder Stunden-Abonnements des Kunden. Pauschale Gebühren werden auf die im Anhang<br />
vereinbarten Termine verrechnet.<br />
5. Zahlungsbedingungen<br />
Die von der <strong>Ingeno</strong> gestellten Rechnungen sind netto innert 10 Tagen zahlbar. Ohne Mitteilung des Kunden<br />
gilt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als akzeptiert.<br />
6. Zahlungsverzug<br />
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat die <strong>Ingeno</strong> Anrecht auf einen Verzugszins von 1% pro<br />
Monat, sobald eine Zahlung mehr als 20 Tage überfällig ist. Eine allfällige Einstellung der Service<br />
Leistungen für die Dauer des Verzuges hat die <strong>Ingeno</strong> dem Kunden vorher schri�lich anzukündigen.<br />
6. Ha�ung<br />
1. Systemausfall<br />
Die <strong>Ingeno</strong> ha�et nicht für Kosten, die dem Kunden durch einen Systemausfall oder einem Ausfall von<br />
Teilsystemen entstehen. Die <strong>Ingeno</strong> garantiert keinen Zeitrahmen, in welchem ein schadha�es System<br />
wieder in einen betriebs-tüchtigen Zustand überführt werden kann. Jede Ha�ung der <strong>Ingeno</strong> oder von der<br />
<strong>Ingeno</strong> beigezogenen Dritten für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ist ausdrücklich<br />
ausgeschlossen.<br />
2. Datenverlust<br />
Die <strong>Ingeno</strong> ha�et keinesfalls für den Schaden an oder Verlust von Daten oder Dokumenten, die dem<br />
Kunden im Rahmen dieses Au�rages zur Verfügung gestellt werden. Es ist Sache des Kunden<br />
sicherzustellen, dass entsprechende Sicherungskopien vorhanden sind. Der Kunde verpflichtet sich, die<br />
<strong>Ingeno</strong> zu schützen und völlig schadlos zu halten im Falle von Drittansprüchen, die sich aus den <strong>Ingeno</strong><br />
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Dienstleistung gemäss den Anweisungen des Kunden ergeben.<br />
3. Hinderung<br />
Die <strong>Ingeno</strong> ha�et nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder<br />
sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung<br />
vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von der <strong>Ingeno</strong> nicht zu<br />
vertretenden Umstände erstreckt.<br />
4. Direkter Schaden<br />
Für direkte Schäden, die bei Erfüllung dieses Au�rages von der <strong>Ingeno</strong> schuldha� verursacht werden,<br />
ha�et die <strong>Ingeno</strong> nur in der Höhe der innerhalb eines Jahres erhobenen pauschalen Gebühren, höchstens<br />
jedoch mit dem Totalbetrag von CHF 50'000.- pro Schadensfall.<br />
7. Abwerbung<br />
Das Anstellungsverhältnis von <strong>Ingeno</strong> Mitarbeitern wird durch den Einsatz beim Kunden nicht beeinflusst.<br />
Der Kunde verpflichtet sich, ohne schri�liche Einwilligung der <strong>Ingeno</strong>, die nicht ohne tri�igen Grund<br />
verweigert wird, während der Dauer des <strong>Dienstleistungs</strong>au�rages und innerhalb des darauf folgenden Jahres,<br />
kein Arbeitsverhältnis oder ähnlich gelagertes Rechtsverhältnis mit einem <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter einzugehen. Im<br />
Widerhandlungsfalle ist der Kunde verpflichtet, der <strong>Ingeno</strong> eine Entschädigung in der Höhe von CHF 50'000.-<br />
pro Einzelfall im Sinne einer Konventionalstrafe zu bezahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt<br />
vorbehalten.<br />
8. Geheimhaltung und Rechte<br />
1. Vertrauliche Informationen<br />
Durch Inkra�treten eines Einzelau�rages können beide Partner Zugang zu vertraulichen oder<br />
urheberrechtlich geschützten Informationen des jeweiligen Partners bekommen. Diese Informationen<br />
werden im Folgenden als "vertrauliche Informationen" bezeichnet.<br />
2. Nicht vertrauliche Informationen<br />
Nicht vertraulich sind Informationen welche ein Teil einer Verö�entlichung sind; oder schon im vorherigen<br />
Besitz der einen Partner waren und von der anderen Partner weder direkt noch indirekt erworben wurden;<br />
oder unabhängig von einer Partner entwickelt wurden.<br />
3. Geheimhaltungspflicht<br />
Der Kunde und die <strong>Ingeno</strong> vereinbaren, dass sie für die Dauer dieses Vertrages und nach dessen Ablauf<br />
alle vertraulichen Informationen des Partners keinem Dritten zugänglich machen werden. Beide Seiten<br />
verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschliesslich zur Erfüllung des Einzelau�rages zu<br />
verwenden und sorgfältig darauf zu achten, dass sie an keine andere Person oder die Ö�entlichkeit<br />
weitergegeben werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung der Vertragsverhältnisse<br />
im bisherigen Umfang weiter.<br />
4. Rechte<br />
Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die Informatikverarbeitung, welche bei der<br />
Erbringung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch das <strong>Ingeno</strong> Personal allein oder in<br />
Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Partnern<br />
gemeinsam und können beliebig verwertet werden.<br />
5. Datenzugri�<br />
Bei Arbeiten, welche auf den Rechnern des Kunden statt�nden, übernimmt der Kunde die Verantwortung<br />
für den berechtigten Zugri� auf die entsprechenden Daten. Müssen Dienstleistungen auf <strong>Ingeno</strong> eigenen<br />
Rechnern mit direkter Verbindung zu Rechnern des Kunden durchgeführt werden, müssen sämtliche<br />
Massnahmen beider Seiten zur Verhinderung von unberechtigten Zugri�en auf die Rechensysteme und<br />
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Daten des Kunden und der <strong>Ingeno</strong> getro�en werden.<br />
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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />
9. Schlussbestimmungen<br />
1. Schri�form<br />
Alle Änderungen und Ergänzungen haben ausschliesslich schri�lich und mit einem Hinweis auf diesen<br />
Vertrag zu erfolgen; sie sind von beiden Vertragspartnern rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Bis zu<br />
diesem Zeitpunkt bleibt beiden Partnern der Rückzug ohne �nanzielle Folgen o�en.<br />
2. Teilnichtigkeit<br />
Sollten Teile dieses Vertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages<br />
weiter. Die Vertragspartnern werden dann den Vertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den<br />
nichtigen oder unwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.<br />
3. Übertragung des Vertrages<br />
Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schri�licher Zustimmung<br />
der anderen Vertragspartner auf Dritte übertragen werden, wobei eine solche Zustimmung nicht grundlos<br />
verweigert werden darf.<br />
4. Verrechnung<br />
Der Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der <strong>Ingeno</strong> bedarf der schri�lichen<br />
Übereinkun� beider Vertragspartnern.<br />
5. Gültige Regelung<br />
Beide Vertragspartnern verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters einen<br />
Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens dem Partner ausreichend<br />
Gelegenheit zu einer schri�lichen Stellungnahme zu geben.<br />
6. Anwendbares Recht<br />
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht<br />
7. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf<br />
einen ihm allfällig zustehenden Gerichtsstand an seinem Firmenort.<br />
8. Abschlussbestimmungen<br />
Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Kunde, dass er von dessen Inhalt Kenntnis<br />
genommen hat und sich damit einverstanden erklärt.<br />
Kunde <strong>Ingeno</strong> <strong>Solutions</strong> <strong>AG</strong><br />
Ort, Datum: ___________________________________ ___________________________________<br />
Stempel/Unterschri�: ___________________________________ ___________________________________<br />
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