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Dienstleistungs-Rahmenvertrag - Ingeno Solutions AG

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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />

1. Vertragsgegenstand<br />

1. Zweck und Inhalt<br />

Unter diesem Vertrag regeln die Vertragspartnern die Erbringung von Dienstleistungen der <strong>Ingeno</strong> beim<br />

Kunden.<br />

2. Vertragsbestandteile<br />

Alle diesem Vertrag beigefügten Anhänge sind dessen integrierender Bestandteile.<br />

3. Standorte<br />

Standorte sind im jeweiligen Anhang de�niert.<br />

2. De�nitionen<br />

1. Bereitscha�szeit<br />

Die Bereitscha�szeit de�niert das Zeitfenster, während dem gewünschte Einsätze der <strong>Ingeno</strong> gemeldet<br />

werden können. Alle Meldungen erfolgen an die Supportzentrale der <strong>Ingeno</strong>. Direkte Anrufe an den<br />

Techniker können von dieser Stelle aus bewilligt werden.<br />

2. Reaktionszeit<br />

Die Reaktionszeit de�niert die Zeit in Arbeitsstunden zwischen dem Eingang einer Störungsmeldung und<br />

dem Erscheinen eines <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiters vor Ort oder dem Start einer Fernwartung durch den <strong>Ingeno</strong><br />

Mitarbeiter. Das in der Bereitscha�szeit festgelegte Zeitfenster de�niert die als Arbeitsstunden geltende<br />

Stunden.<br />

3. Arbeitszeit<br />

Als Arbeitszeit wird die Dauer de�niert, welche der <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter für den Kunden arbeitet bzw. zur<br />

Verfügung steht. Die regelmässige Arbeitszeit der <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter beträgt 8 Stunden täglich von<br />

Montag bis Freitag, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage am Einsatzort. Einsätze<br />

ausserhalb dieser Zeitzonen unterliegen Sonderansätzen.<br />

4. Fahrtzeit<br />

Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.<br />

3. Pflichten<br />

1. <strong>Ingeno</strong><br />

Die <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter unterstützen den Kunden durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich<br />

Informatik-, Telekommunikations- und Organisationsbelangen. Die <strong>Ingeno</strong> ist bemüht, für die Dauer des<br />

jeweiligen Einzelau�rages, dem Kunden de�nierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, behält sich<br />

jedoch vor, den/die Mitarbeiter durch entsprechend quali�zierte Mitarbeiter zu ersetzen.<br />

2. Kunde<br />

Der Kunde hat folgende Pflichten zu erfüllen:<br />

1. Gewährung des Zugri�es zu seiner EDV-Anlage und Räumlichkeiten, zu seiner Programmbibliothek<br />

und zu seinen Daten, soweit dies für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist<br />

2. Zur Verfügungsstellung eines Arbeitsplatz mit Arbeitsstation mit Zugri� auf das Netzwerk oder mit<br />

Netzwerkanschluss, über den der <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter Zugri� auf das Netzwerk hat<br />

3. Möglichkeit der Fernwartung der Systeme bei garantierten Reaktionszeiten<br />

4. Erstellung von Dokumentationen von Ausnahmezuständen und Fehlermeldungen<br />

5. Ernennung einer gegenüber der <strong>Ingeno</strong> ermächtigter Kontaktperson zur Vornahme verbindlicher<br />

Entscheidungen und Anweisungen<br />

6. Unterstützung der <strong>Ingeno</strong> bei der Fehlersuche und Fehlerbehebung<br />

Allfällige weitere Pflichten sind im Anhang festgehalten.<br />

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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />

4. Vertragsdauer<br />

1. Beginn<br />

Dieser Vertrag und jeder Anhang dazu tritt in Kra�, sobald er von beiden Partnern unterzeichnet ist und die<br />

entsprechende Zahlung hierfür eingegangen ist.<br />

2. Dauer<br />

Dieser Vertrag wird mindestens für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Ohne schri�liche Kündigung<br />

durch einer der beiden Partnern verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um ein weiteres Jahr.<br />

3. Kündigung<br />

Dieser Vertrag kann frühestens nach einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für beide<br />

Partnern 3 Monate.<br />

5. Gebühren<br />

1. Kosten<br />

Für erbrachte Dienstleistungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundentarife der <strong>Ingeno</strong> oder<br />

gültigen Stunden-Abonnements des Kunden.<br />

2. Spesen und Nebenkosten<br />

Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten (Datenträger, Kopien, Porti usw.) werden dem Kunden belastet.<br />

3. Steuern und Abgaben<br />

Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren<br />

Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.<br />

4. Rechnungsstellung<br />

Nach Aufwand berechnete Dienstleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Es gelten die hierbei<br />

gültigen Tarife oder Stunden-Abonnements des Kunden. Pauschale Gebühren werden auf die im Anhang<br />

vereinbarten Termine verrechnet.<br />

5. Zahlungsbedingungen<br />

Die von der <strong>Ingeno</strong> gestellten Rechnungen sind netto innert 10 Tagen zahlbar. Ohne Mitteilung des Kunden<br />

gilt eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als akzeptiert.<br />

6. Zahlungsverzug<br />

Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat die <strong>Ingeno</strong> Anrecht auf einen Verzugszins von 1% pro<br />

Monat, sobald eine Zahlung mehr als 20 Tage überfällig ist. Eine allfällige Einstellung der Service<br />

Leistungen für die Dauer des Verzuges hat die <strong>Ingeno</strong> dem Kunden vorher schri�lich anzukündigen.<br />

6. Ha�ung<br />

1. Systemausfall<br />

Die <strong>Ingeno</strong> ha�et nicht für Kosten, die dem Kunden durch einen Systemausfall oder einem Ausfall von<br />

Teilsystemen entstehen. Die <strong>Ingeno</strong> garantiert keinen Zeitrahmen, in welchem ein schadha�es System<br />

wieder in einen betriebs-tüchtigen Zustand überführt werden kann. Jede Ha�ung der <strong>Ingeno</strong> oder von der<br />

<strong>Ingeno</strong> beigezogenen Dritten für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ist ausdrücklich<br />

ausgeschlossen.<br />

2. Datenverlust<br />

Die <strong>Ingeno</strong> ha�et keinesfalls für den Schaden an oder Verlust von Daten oder Dokumenten, die dem<br />

Kunden im Rahmen dieses Au�rages zur Verfügung gestellt werden. Es ist Sache des Kunden<br />

sicherzustellen, dass entsprechende Sicherungskopien vorhanden sind. Der Kunde verpflichtet sich, die<br />

<strong>Ingeno</strong> zu schützen und völlig schadlos zu halten im Falle von Drittansprüchen, die sich aus den <strong>Ingeno</strong><br />

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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />

Dienstleistung gemäss den Anweisungen des Kunden ergeben.<br />

3. Hinderung<br />

Die <strong>Ingeno</strong> ha�et nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder<br />

sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung<br />

vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von der <strong>Ingeno</strong> nicht zu<br />

vertretenden Umstände erstreckt.<br />

4. Direkter Schaden<br />

Für direkte Schäden, die bei Erfüllung dieses Au�rages von der <strong>Ingeno</strong> schuldha� verursacht werden,<br />

ha�et die <strong>Ingeno</strong> nur in der Höhe der innerhalb eines Jahres erhobenen pauschalen Gebühren, höchstens<br />

jedoch mit dem Totalbetrag von CHF 50'000.- pro Schadensfall.<br />

7. Abwerbung<br />

Das Anstellungsverhältnis von <strong>Ingeno</strong> Mitarbeitern wird durch den Einsatz beim Kunden nicht beeinflusst.<br />

Der Kunde verpflichtet sich, ohne schri�liche Einwilligung der <strong>Ingeno</strong>, die nicht ohne tri�igen Grund<br />

verweigert wird, während der Dauer des <strong>Dienstleistungs</strong>au�rages und innerhalb des darauf folgenden Jahres,<br />

kein Arbeitsverhältnis oder ähnlich gelagertes Rechtsverhältnis mit einem <strong>Ingeno</strong> Mitarbeiter einzugehen. Im<br />

Widerhandlungsfalle ist der Kunde verpflichtet, der <strong>Ingeno</strong> eine Entschädigung in der Höhe von CHF 50'000.-<br />

pro Einzelfall im Sinne einer Konventionalstrafe zu bezahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt<br />

vorbehalten.<br />

8. Geheimhaltung und Rechte<br />

1. Vertrauliche Informationen<br />

Durch Inkra�treten eines Einzelau�rages können beide Partner Zugang zu vertraulichen oder<br />

urheberrechtlich geschützten Informationen des jeweiligen Partners bekommen. Diese Informationen<br />

werden im Folgenden als "vertrauliche Informationen" bezeichnet.<br />

2. Nicht vertrauliche Informationen<br />

Nicht vertraulich sind Informationen welche ein Teil einer Verö�entlichung sind; oder schon im vorherigen<br />

Besitz der einen Partner waren und von der anderen Partner weder direkt noch indirekt erworben wurden;<br />

oder unabhängig von einer Partner entwickelt wurden.<br />

3. Geheimhaltungspflicht<br />

Der Kunde und die <strong>Ingeno</strong> vereinbaren, dass sie für die Dauer dieses Vertrages und nach dessen Ablauf<br />

alle vertraulichen Informationen des Partners keinem Dritten zugänglich machen werden. Beide Seiten<br />

verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschliesslich zur Erfüllung des Einzelau�rages zu<br />

verwenden und sorgfältig darauf zu achten, dass sie an keine andere Person oder die Ö�entlichkeit<br />

weitergegeben werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung der Vertragsverhältnisse<br />

im bisherigen Umfang weiter.<br />

4. Rechte<br />

Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die Informatikverarbeitung, welche bei der<br />

Erbringung von Dienstleistungen unter diesem Vertrag durch das <strong>Ingeno</strong> Personal allein oder in<br />

Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Partnern<br />

gemeinsam und können beliebig verwertet werden.<br />

5. Datenzugri�<br />

Bei Arbeiten, welche auf den Rechnern des Kunden statt�nden, übernimmt der Kunde die Verantwortung<br />

für den berechtigten Zugri� auf die entsprechenden Daten. Müssen Dienstleistungen auf <strong>Ingeno</strong> eigenen<br />

Rechnern mit direkter Verbindung zu Rechnern des Kunden durchgeführt werden, müssen sämtliche<br />

Massnahmen beider Seiten zur Verhinderung von unberechtigten Zugri�en auf die Rechensysteme und<br />

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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />

Daten des Kunden und der <strong>Ingeno</strong> getro�en werden.<br />

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<strong>Dienstleistungs</strong>-<strong>Rahmenvertrag</strong><br />

9. Schlussbestimmungen<br />

1. Schri�form<br />

Alle Änderungen und Ergänzungen haben ausschliesslich schri�lich und mit einem Hinweis auf diesen<br />

Vertrag zu erfolgen; sie sind von beiden Vertragspartnern rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Bis zu<br />

diesem Zeitpunkt bleibt beiden Partnern der Rückzug ohne �nanzielle Folgen o�en.<br />

2. Teilnichtigkeit<br />

Sollten Teile dieses Vertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages<br />

weiter. Die Vertragspartnern werden dann den Vertrag so auslegen und gestalten, dass der mit den<br />

nichtigen oder unwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.<br />

3. Übertragung des Vertrages<br />

Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schri�licher Zustimmung<br />

der anderen Vertragspartner auf Dritte übertragen werden, wobei eine solche Zustimmung nicht grundlos<br />

verweigert werden darf.<br />

4. Verrechnung<br />

Der Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der <strong>Ingeno</strong> bedarf der schri�lichen<br />

Übereinkun� beider Vertragspartnern.<br />

5. Gültige Regelung<br />

Beide Vertragspartnern verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters einen<br />

Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens dem Partner ausreichend<br />

Gelegenheit zu einer schri�lichen Stellungnahme zu geben.<br />

6. Anwendbares Recht<br />

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht<br />

7. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf<br />

einen ihm allfällig zustehenden Gerichtsstand an seinem Firmenort.<br />

8. Abschlussbestimmungen<br />

Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Kunde, dass er von dessen Inhalt Kenntnis<br />

genommen hat und sich damit einverstanden erklärt.<br />

Kunde <strong>Ingeno</strong> <strong>Solutions</strong> <strong>AG</strong><br />

Ort, Datum: ___________________________________ ___________________________________<br />

Stempel/Unterschri�: ___________________________________ ___________________________________<br />

<strong>Ingeno</strong> <strong>Solutions</strong> <strong>AG</strong> / 25.04.2011 5

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