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Kundenstamm-Vertrag 1 Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots<br />

Bank<br />

340 410 I FA 11.09<br />

Kunden-Nr.<br />

Bei Gemeinschaftskonten legen die Kontoinhaber mit Abschluss des Kundenstamm-Vertrags einvernehmlich fest, ob ein Einzelverfügungsrecht<br />

(Oder-Konto) oder ein gemeinschaftliches Verfügungsrecht (Und-Konto) der Kontoinhaber bestehen soll. Das Verfügungsrecht ist danach wie folgt<br />

ausgestaltet:<br />

1 Kontoführung<br />

Alle gegenwärtigen und künftigen Konten und Depots unter der oben genannten Kunden-Nr. wird die Bank zu den im Kundenstamm-Vertrag<br />

festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen führen:<br />

mit Einzelverfügungsbefugnis (Oder-Konto) mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis (Und-Konto)<br />

Das jeweilige Verfügungsrecht ergibt sich aus den nachstehenden Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten.<br />

Bei Zusendung sind alle die Gemeinschaftskonten betreffenden Mitteilungen zu richten an<br />

Änderungen des Namens und der Anschrift eines Kunden hat dieser der Bank unverzüglich mitzuteilen.<br />

2 Der Verwendung der Daten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden.<br />

3 AGB-Einbeziehung: Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und deren<br />

Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten, für den Überweisungsverkehr, für den Lastschriftverkehr, für den Scheckverkehr, für die VR-<br />

BankCard, für die VR-Service-Card, für die Abholung von Briefen und für die Überlassung von Briefschließfächern, für Kontoauszugdrucker, für den<br />

Sparverkehr, für den Sparverkehr (Loseblatt-Sparurkunden), für die VR-SparCard, für das Wechseldiskont- und Wechseleinzugsgeschäft und für<br />

Wertpapiergeschäfte. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese<br />

Bedingungen auch ausgehändigt oder zugesandt.<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

Kunde/Vertreter<br />

1 Zur Vollmachtserteilung Vordruck 340 520 oder Vordruck 340 560 verwenden.<br />

Kunde<br />

Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Rechnungsnummer gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG<br />

Name, gegebenenfalls auch Geburtsname, Firma<br />

Anschrift/Sitz<br />

Telefon, Fax-Nr./E-Mail<br />

Geburtsdatum/Gründungsdatum Familienstand<br />

Beruf/Status<br />

Arbeitgeber<br />

Rechtsform Register-Eintragung beim Amtsgericht<br />

unter der Nr.<br />

Branche selbstständig<br />

gebietsfremd Jahreserträgnisaufstellung<br />

Steuerausländer<br />

Name, Anschrift<br />

Name, gegebenenfalls auch Geburtsname, Firma<br />

Anschrift/Sitz<br />

Telefon, Fax-Nr./E-Mail<br />

Geburtsdatum/Gründungsdatum Familienstand<br />

Beruf/Status<br />

Arbeitgeber<br />

Rechtsform Register-Eintragung beim Amtsgericht<br />

unter der Nr.<br />

Branche selbstständig<br />

gebietsfremd Jahreserträgnisaufstellung<br />

Steuerausländer<br />

Kunde/Vertreter<br />

Ausfertigung für die Bank


Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten<br />

1 Einzelverfügungsrecht der Kontoinhaber (Oder-Konto)<br />

1.1 Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt:<br />

– über das jeweilige Guthaben sowie über etwa den Kontoinhabern gemeinsam eingeräumte Kredite auf dem oben angegebenen Konto zu verfügen und darüber<br />

hinaus vorübergehende Überziehungen im banküblichen Rahmen herbeizuführen;<br />

– weitere Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots mit Einzelverfügungsberechtigung für die Kontoinhaber zu den getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen;<br />

die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten;<br />

– Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse sowie Wertpapieraufstellungen, sonstige Abrechnungen und Anzeigen für die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu<br />

prüfen und anzuerkennen sowie den gesamten das Gemeinschaftskonto betreffenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu unterzeichnen;<br />

– im Fall des Ablebens eines der Kontomitinhaber über das jeweilige Guthaben auch ohne Mitwirkung der Erben zu verfügen; eine Auflösung oder Umschreibung<br />

wird die Bank nur zulassen, wenn alle überlebenden ursprünglichen Kontomitinhaber dies verlangen (vgl. Nummer 1.5).<br />

1.1.1 Kreditverträge und Kontoüberziehungen<br />

Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zulasten der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich.<br />

1.1.2 Termingeschäfte<br />

<strong>Zum</strong> Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften zulasten der Gemeinschaftskonten bedarf es einer Vereinbarung mit allen Kontoinhabern.<br />

1.1.3 Erteilung und Widerruf von Vollmachten<br />

Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht.<br />

Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Vollmachten, die ein Kontomitinhaber vor der Eröffnung des<br />

Gemeinschaftskontos erteilt hat, gelten nur dann, wenn der andere Kontomitinhaber dem zustimmt.<br />

1.1.4 Kontoauflösung<br />

Eine Auflösung von Gemeinschaftskonten kann nur durch alle Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen. Eine Ausnahme hiervon besteht im Todesfall eines Kontoinhabers<br />

(vgl. Nummer 1.5).<br />

1.2 Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Für die Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Die Bank kann daher von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung<br />

sämtlicher Ansprüche fordern.<br />

1.3 Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung<br />

Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber – aus Beweisgründen möglichst<br />

schriftlich – widerrufen. In diesem Fall können alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich über Gemeinschaftskonten verfügen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber<br />

hierüber unterrichten.<br />

1.4 Kontomitteilungen<br />

Kontomitteilungen werden in der vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten ist (z. B. bei Nichtausführung von Zahlungsverkehrsaufträgen),<br />

wird die Bank die Mitteilung an die im Vertrag angegebene Postanschrift versenden. Konto- und Kreditkündigungen sowie die Ankündigung solcher<br />

Maßnahmen werden jedem Kontoinhaber zugeschickt. Jeder Kontoinhaber kann verlangen, dass auch ihm künftig alle Kontomitteilungen zusätzlich übermittelt werden.<br />

1.5 Tod eines Kontoinhabers<br />

Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden Kontoinhaber ohne<br />

Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen.<br />

Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch<br />

jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung<br />

eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten<br />

verfügen.<br />

2 Gemeinschaftliches Verfügungsrecht (Und-Konto)<br />

2.1 Verfügungsrechte<br />

Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt:<br />

– über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen;<br />

– Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen.<br />

Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.<br />

2.2 Erteilung und Widerruf von Vollmachten<br />

Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht.<br />

Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichen.<br />

2.3 Eröffnung weiterer Gemeinschaftskonten<br />

Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, weitere Konten und Depots für die Kontoinhaber mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung zu den getroffenen<br />

Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten.<br />

2.4 Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Für die Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Die Bank kann daher von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung<br />

sämtlicher Ansprüche fordern.<br />

2.5 Kontomitteilungen<br />

Kontomitteilungen werden in der vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten ist (z. B. bei Nichtausführung von Zahlungsverkehrsaufträgen),<br />

wird die Bank die Mitteilung an die im Vertrag angegebene Postanschrift versenden. Konto- und Kreditkündigungen sowie die Ankündigung solcher<br />

Maßnahmen werden jedem Kontoinhaber zugeschickt. Bei Angabe nur eines Zustellungsempfängers ist dieser berechtigt, Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse<br />

sowie Wertpapieraufstellungen und sonstige Abrechnungen und Anzeigen für die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuerkennen sowie den gesamten<br />

ein Gemeinschaftskonto betreffenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu unterzeichnen. Wird der Bank von dem anderen Kontoinhaber erklärt, dass<br />

ihm diese Mitteilung ebenfalls zugeleitet werden soll, so sind die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich berechtigt, Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse sowie<br />

Wertpapieraufstellungen und sonstige Abrechnungen und Anzeigen für die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuerkennen sowie den gesamten das<br />

Gemeinschaftskonto betreffenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu unterzeichnen.<br />

2.6 Tod eines Kontoinhabers<br />

Nach dem Tod eines Kontomitinhabers können die anderen Kontoinhaber nur gemeinschaftlich mit den Erben des Verstorbenen über die Gemeinschaftskonten verfügen<br />

und eine Auflösung oder Umschreibung verlangen, sofern keine abweichende Regelung getroffen worden ist.<br />

Die Vertragsparteien bzw. deren Vertreter haben den wesentlichen Inhalt des Vertrags vor oder bei Abschluss unter persönlicher gleichzeitiger<br />

Anwesenheit erörtert.<br />

Die Unterschrift(en) unter diesem Kundenstamm-Vertrag<br />

wurde(n) vor mir von dem/den Konto-/Depotinhaber(n) geleistet. wurde(n) von mir geprüft.<br />

Der Kunde hat sich ausgewiesen durch (Urkunde)<br />

ist bereits legitimiert. Personalausweis Reisepass<br />

Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

Staatsangehörigkeit Geburtsort<br />

Der Kunde hat sich ausgewiesen durch (Urkunde)<br />

ist bereits legitimiert. Personalausweis Reisepass<br />

Nr. ausstellende Behörde Ausstellungsdatum<br />

Staatsangehörigkeit Geburtsort<br />

Ist ein Kunde keine natürliche Person, ist zur Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten zusätzlich Vordruck 301 100 (nur Ziffer 3.2 und 3.3)<br />

zu verwenden.<br />

Soweit der PEP-Status nicht institutsintern anderweitig geklärt wird, ist hierzu bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland Vordruck 301 100,<br />

Ziffer 5, zu verwenden.<br />

Registerauszug vom liegt vor.<br />

Ort, Datum Mitarbeiter der Bank<br />

340 410 I FA<br />

11.09<br />

Ausfertigung für die Bank


Kundenstamm-Vertrag 1 Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots<br />

Bank<br />

340 410 II FA 11.09<br />

Kunden-Nr.<br />

Bei Gemeinschaftskonten legen die Kontoinhaber mit Abschluss des Kundenstamm-Vertrags einvernehmlich fest, ob ein Einzelverfügungsrecht<br />

(Oder-Konto) oder ein gemeinschaftliches Verfügungsrecht (Und-Konto) der Kontoinhaber bestehen soll. Das Verfügungsrecht ist danach wie folgt<br />

ausgestaltet:<br />

1 Kontoführung<br />

Alle gegenwärtigen und künftigen Konten und Depots unter der oben genannten Kunden-Nr. wird die Bank zu den im Kundenstamm-Vertrag<br />

festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen führen:<br />

mit Einzelverfügungsbefugnis (Oder-Konto) mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis (Und-Konto)<br />

Das jeweilige Verfügungsrecht ergibt sich aus den nachstehenden Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten.<br />

Bei Zusendung sind alle die Gemeinschaftskonten betreffenden Mitteilungen zu richten an<br />

Änderungen des Namens und der Anschrift eines Kunden hat dieser der Bank unverzüglich mitzuteilen.<br />

2 Der Verwendung der Daten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden.<br />

3 AGB-Einbeziehung: Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank und deren<br />

Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten, für den Überweisungsverkehr, für den Lastschriftverkehr, für den Scheckverkehr, für die VR-<br />

BankCard, für die VR-Service-Card, für die Abholung von Briefen und für die Überlassung von Briefschließfächern, für Kontoauszugdrucker, für den<br />

Sparverkehr, für den Sparverkehr (Loseblatt-Sparurkunden), für die VR-SparCard, für das Wechseldiskont- und Wechseleinzugsgeschäft und für<br />

Wertpapiergeschäfte. Der Wortlaut dieser Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese<br />

Bedingungen auch ausgehändigt oder zugesandt.<br />

Ort, Datum<br />

Ort, Datum<br />

Kunde/Vertreter<br />

1 Zur Vollmachtserteilung Vordruck 340 520 oder Vordruck 340 560 verwenden.<br />

Kunde<br />

Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Rechnungsnummer gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG<br />

Name, gegebenenfalls auch Geburtsname, Firma<br />

Anschrift/Sitz<br />

Telefon, Fax-Nr./E-Mail<br />

Geburtsdatum/Gründungsdatum Familienstand<br />

Beruf/Status<br />

Arbeitgeber<br />

Rechtsform Register-Eintragung beim Amtsgericht<br />

unter der Nr.<br />

Branche selbstständig<br />

gebietsfremd Jahreserträgnisaufstellung<br />

Steuerausländer<br />

Name, Anschrift<br />

Name, gegebenenfalls auch Geburtsname, Firma<br />

Anschrift/Sitz<br />

Telefon, Fax-Nr./E-Mail<br />

Geburtsdatum/Gründungsdatum Familienstand<br />

Beruf/Status<br />

Arbeitgeber<br />

Rechtsform Register-Eintragung beim Amtsgericht<br />

unter der Nr.<br />

Branche selbstständig<br />

gebietsfremd Jahreserträgnisaufstellung<br />

Steuerausländer<br />

Kunde/Vertreter<br />

Ausfertigung für den Kunden


Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten<br />

1 Einzelverfügungsrecht der Kontoinhaber (Oder-Konto)<br />

1.1 Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt:<br />

– über das jeweilige Guthaben sowie über etwa den Kontoinhabern gemeinsam eingeräumte Kredite auf dem oben angegebenen Konto zu verfügen und darüber<br />

hinaus vorübergehende Überziehungen im banküblichen Rahmen herbeizuführen;<br />

– weitere Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots mit Einzelverfügungsberechtigung für die Kontoinhaber zu den getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen;<br />

die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten;<br />

– Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse sowie Wertpapieraufstellungen, sonstige Abrechnungen und Anzeigen für die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu<br />

prüfen und anzuerkennen sowie den gesamten das Gemeinschaftskonto betreffenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu unterzeichnen;<br />

– im Fall des Ablebens eines der Kontomitinhaber über das jeweilige Guthaben auch ohne Mitwirkung der Erben zu verfügen; eine Auflösung oder Umschreibung<br />

wird die Bank nur zulassen, wenn alle überlebenden ursprünglichen Kontomitinhaber dies verlangen (vgl. Nummer 1.5).<br />

1.1.1 Kreditverträge und Kontoüberziehungen<br />

Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zulasten der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich.<br />

1.1.2 Termingeschäfte<br />

<strong>Zum</strong> Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften zulasten der Gemeinschaftskonten bedarf es einer Vereinbarung mit allen Kontoinhabern.<br />

1.1.3 Erteilung und Widerruf von Vollmachten<br />

Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht.<br />

Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten. Vollmachten, die ein Kontomitinhaber vor der Eröffnung des<br />

Gemeinschaftskontos erteilt hat, gelten nur dann, wenn der andere Kontomitinhaber dem zustimmt.<br />

1.1.4 Kontoauflösung<br />

Eine Auflösung von Gemeinschaftskonten kann nur durch alle Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen. Eine Ausnahme hiervon besteht im Todesfall eines Kontoinhabers<br />

(vgl. Nummer 1.5).<br />

1.2 Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Für die Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Die Bank kann daher von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung<br />

sämtlicher Ansprüche fordern.<br />

1.3 Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung<br />

Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der Bank gegenüber – aus Beweisgründen möglichst<br />

schriftlich – widerrufen. In diesem Fall können alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich über Gemeinschaftskonten verfügen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber<br />

hierüber unterrichten.<br />

1.4 Kontomitteilungen<br />

Kontomitteilungen werden in der vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten ist (z. B. bei Nichtausführung von Zahlungsverkehrsaufträgen),<br />

wird die Bank die Mitteilung an die im Vertrag angegebene Postanschrift versenden. Konto- und Kreditkündigungen sowie die Ankündigung solcher<br />

Maßnahmen werden jedem Kontoinhaber zugeschickt. Jeder Kontoinhaber kann verlangen, dass auch ihm künftig alle Kontomitteilungen zusätzlich übermittelt werden.<br />

1.5 Tod eines Kontoinhabers<br />

Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch können die überlebenden Kontoinhaber ohne<br />

Mitwirkung der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen.<br />

Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch<br />

jedem einzelnen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Widerrufen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung<br />

eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über die Gemeinschaftskonten<br />

verfügen.<br />

2 Gemeinschaftliches Verfügungsrecht (Und-Konto)<br />

2.1 Verfügungsrechte<br />

Die Kontoinhaber sind nur gemeinschaftlich berechtigt:<br />

– über das jeweilige Guthaben zu verfügen oder es auf den Namen eines Kontoinhabers umschreiben zu lassen;<br />

– Verbindlichkeiten zulasten von Gemeinschaftskonten unter gesamtschuldnerischer Haftung der Kontoinhaber einzugehen.<br />

Eine Änderung der Verfügungsberechtigung kann von den Kontoinhabern nur gemeinschaftlich vorgenommen werden.<br />

2.2 Erteilung und Widerruf von Vollmachten<br />

Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht.<br />

Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichen.<br />

2.3 Eröffnung weiterer Gemeinschaftskonten<br />

Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, weitere Konten und Depots für die Kontoinhaber mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung zu den getroffenen<br />

Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten.<br />

2.4 Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Für die Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Die Bank kann daher von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung<br />

sämtlicher Ansprüche fordern.<br />

2.5 Kontomitteilungen<br />

Kontomitteilungen werden in der vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten ist (z. B. bei Nichtausführung von Zahlungsverkehrsaufträgen),<br />

wird die Bank die Mitteilung an die im Vertrag angegebene Postanschrift versenden. Konto- und Kreditkündigungen sowie die Ankündigung solcher<br />

Maßnahmen werden jedem Kontoinhaber zugeschickt. Bei Angabe nur eines Zustellungsempfängers ist dieser berechtigt, Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse<br />

sowie Wertpapieraufstellungen und sonstige Abrechnungen und Anzeigen für die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuerkennen sowie den gesamten<br />

ein Gemeinschaftskonto betreffenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu unterzeichnen. Wird der Bank von dem anderen Kontoinhaber erklärt, dass<br />

ihm diese Mitteilung ebenfalls zugeleitet werden soll, so sind die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich berechtigt, Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse sowie<br />

Wertpapieraufstellungen und sonstige Abrechnungen und Anzeigen für die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuerkennen sowie den gesamten das<br />

Gemeinschaftskonto betreffenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu unterzeichnen.<br />

2.6 Tod eines Kontoinhabers<br />

Nach dem Tod eines Kontomitinhabers können die anderen Kontoinhaber nur gemeinschaftlich mit den Erben des Verstorbenen über die Gemeinschaftskonten verfügen<br />

und eine Auflösung oder Umschreibung verlangen, sofern keine abweichende Regelung getroffen worden ist.<br />

340 410 II FA<br />

11.09<br />

Ausfertigung für den Kunden

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