Gestattungsvertrag für Grünflächen-Patenschaften - Gemeinde ...
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G e s t a t t u n g s v e r t r a g<br />
zwischen der <strong>Gemeinde</strong> Unterföhring, Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring<br />
und<br />
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Franz Schwarz<br />
nachstehend <strong>Gemeinde</strong> genannt<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
nachstehend Nutzungsberechtigter genannt.<br />
Präambel<br />
Dieser Vertrag regelt die sogenannte Grünflachen-Patenschaft, bei der dem Nutzungsberechtigten<br />
die Pflege von <strong>Grünflächen</strong> innerhalb des Ortsgebiets von Unterföhring übertragen<br />
wird.<br />
§ 1<br />
Nutzungsgegenstand<br />
Dieser Vertrag bezieht sich auf die Nutzfläche_______________________________.<br />
1) Für die Dauer des Bestehens der Nutzungsfläche.<br />
Die Übergabe der Nutzungsflächen erfolgt am_______________________________.<br />
1. Die dem Nutzungsberechtigten aus diesem Vertrag zustehenden Rechte dürfen ohne<br />
Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> nicht übertragen werden.<br />
§ 2<br />
Aufgaben des Nutzungsberechtigten<br />
1) Der Nutzungsberechtigte übernimmt die erstmalige Bepflanzung der im § 1 Abs. 1 aufge-<br />
führten Nutzungsfläche.<br />
2) Der Nutzungsberechtigte übernimmt die Unterhaltung der in § 1 Abs. 1 aufgeführten Nutzungsfläche.<br />
3) Die Bepflanzung muss mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar und der Umgebung<br />
angepasst sein.<br />
4) Die Unterhaltung besteht in der Erhaltung eines dauerhaften optisch guten Eindruckes,<br />
der Beseitigung von Unkraut. Gegebenfalls ist eine Neupflanzung bzw. eine saisonbezogene<br />
Neupflanzung vorzunehmen.<br />
<strong>Gestattungsvertrag</strong> zur Regelung der <strong>Grünflächen</strong>-Patenschaft<br />
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§ 3<br />
Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong><br />
Das Gießen der Nutzungsflächen obliegt der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
§ 4<br />
Erlaubnis zur Aufstellung einer Werbetafel<br />
1) Der Nutzungsberechtigte erhält die Genehmigung zur Aufstellung und zum Unterhalt einer<br />
Werbetafel.<br />
2) Der Aufstellbereich muss sich innerhalb der Nutzungsfläche befinden. Die Werbetafel ist<br />
im Einklang mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung anzubringen.<br />
3) Die Gestaltung der Werbetafel erfolgt durch die <strong>Gemeinde</strong>. Die Größe wird auf insgesamt<br />
max. DIN 4 festgelegt.<br />
§ 5<br />
Kosten<br />
1) Der Nutzungsberechtigte trägt die im Zusammenhang mit der Ausübung entstehenden<br />
Aufwendungen und Kosten.<br />
2) Die Nutzungsüberlassung erfolgt unentgeltlich.<br />
§ 6<br />
Vertragsdauer<br />
1) Dieser Vertrag wird auf die Dauer von einem Jahr ab Übergabe der Nutzungsflächen geschlossen.<br />
Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht<br />
spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />
2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Nutzungsbe-<br />
rechtigte seinen Aufgaben nicht nachkommt.<br />
§ 7<br />
Schlussbestimmungen<br />
1) Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt<br />
das nicht die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten<br />
sich, an die Stelle der unwirksamen Vertragsteile eine Bestimmung zu setzen,<br />
die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.<br />
2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Mündliche Abreden bestehen nicht.<br />
Unterföhring, Unterföhring,<br />
_____________________ ______________________<br />
<strong>Gemeinde</strong> Unterföhring Nutzungsberechtigte<br />
<strong>Gestattungsvertrag</strong> zur Regelung der <strong>Grünflächen</strong>-Patenschaft<br />
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