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Gestattungsvertrag für Grünflächen-Patenschaften - Gemeinde ...

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G e s t a t t u n g s v e r t r a g<br />

zwischen der <strong>Gemeinde</strong> Unterföhring, Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring<br />

und<br />

vertreten durch den Ersten Bürgermeister Franz Schwarz<br />

nachstehend <strong>Gemeinde</strong> genannt<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

nachstehend Nutzungsberechtigter genannt.<br />

Präambel<br />

Dieser Vertrag regelt die sogenannte Grünflachen-Patenschaft, bei der dem Nutzungsberechtigten<br />

die Pflege von <strong>Grünflächen</strong> innerhalb des Ortsgebiets von Unterföhring übertragen<br />

wird.<br />

§ 1<br />

Nutzungsgegenstand<br />

Dieser Vertrag bezieht sich auf die Nutzfläche_______________________________.<br />

1) Für die Dauer des Bestehens der Nutzungsfläche.<br />

Die Übergabe der Nutzungsflächen erfolgt am_______________________________.<br />

1. Die dem Nutzungsberechtigten aus diesem Vertrag zustehenden Rechte dürfen ohne<br />

Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> nicht übertragen werden.<br />

§ 2<br />

Aufgaben des Nutzungsberechtigten<br />

1) Der Nutzungsberechtigte übernimmt die erstmalige Bepflanzung der im § 1 Abs. 1 aufge-<br />

führten Nutzungsfläche.<br />

2) Der Nutzungsberechtigte übernimmt die Unterhaltung der in § 1 Abs. 1 aufgeführten Nutzungsfläche.<br />

3) Die Bepflanzung muss mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar und der Umgebung<br />

angepasst sein.<br />

4) Die Unterhaltung besteht in der Erhaltung eines dauerhaften optisch guten Eindruckes,<br />

der Beseitigung von Unkraut. Gegebenfalls ist eine Neupflanzung bzw. eine saisonbezogene<br />

Neupflanzung vorzunehmen.<br />

<strong>Gestattungsvertrag</strong> zur Regelung der <strong>Grünflächen</strong>-Patenschaft<br />

1


§ 3<br />

Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong><br />

Das Gießen der Nutzungsflächen obliegt der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

§ 4<br />

Erlaubnis zur Aufstellung einer Werbetafel<br />

1) Der Nutzungsberechtigte erhält die Genehmigung zur Aufstellung und zum Unterhalt einer<br />

Werbetafel.<br />

2) Der Aufstellbereich muss sich innerhalb der Nutzungsfläche befinden. Die Werbetafel ist<br />

im Einklang mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung anzubringen.<br />

3) Die Gestaltung der Werbetafel erfolgt durch die <strong>Gemeinde</strong>. Die Größe wird auf insgesamt<br />

max. DIN 4 festgelegt.<br />

§ 5<br />

Kosten<br />

1) Der Nutzungsberechtigte trägt die im Zusammenhang mit der Ausübung entstehenden<br />

Aufwendungen und Kosten.<br />

2) Die Nutzungsüberlassung erfolgt unentgeltlich.<br />

§ 6<br />

Vertragsdauer<br />

1) Dieser Vertrag wird auf die Dauer von einem Jahr ab Übergabe der Nutzungsflächen geschlossen.<br />

Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht<br />

spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />

2) Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Nutzungsbe-<br />

rechtigte seinen Aufgaben nicht nachkommt.<br />

§ 7<br />

Schlussbestimmungen<br />

1) Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt<br />

das nicht die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten<br />

sich, an die Stelle der unwirksamen Vertragsteile eine Bestimmung zu setzen,<br />

die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.<br />

2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Mündliche Abreden bestehen nicht.<br />

Unterföhring, Unterföhring,<br />

_____________________ ______________________<br />

<strong>Gemeinde</strong> Unterföhring Nutzungsberechtigte<br />

<strong>Gestattungsvertrag</strong> zur Regelung der <strong>Grünflächen</strong>-Patenschaft<br />

2

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