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Unfallversicherung für Taucher - DLRG

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Versicherungsschutz in der <strong>DLRG</strong><br />

7. Zusatz-<strong>Unfallversicherung</strong> <strong>für</strong> <strong>Taucher</strong><br />

Über den Bundesverband besteht ein Zentralvertrag.<br />

Versicherer: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung-AG<br />

Versicherungsschein-Nummer: 22-5783620<br />

7.1. Gegenstand der Versicherung<br />

Änderungen zur vorigen Fassung<br />

<strong>Taucher</strong>-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Fassung 4<br />

Versicherungsschutz wird gewährt auf der Grundlage der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-<br />

Bedingungen (AUB) gegenüber den wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle, von denen<br />

die versicherten <strong>DLRG</strong>-<strong>Taucher</strong> betroffen werden bei der Ausübung des Tauchens unter<br />

Wasser und während des Aufenthaltes in oder auf dem Wasser, sofern dieser im Zusammenhang<br />

mit einem Tauchgang oder Tauchversuch (z.B. zur Gewässererkundung oder zur<br />

Vorbereitung oder Einholung des Gerätes) steht, und zwar weltweit<br />

bei der Rettung von Menschenleben,<br />

Teilnahme an Veranstaltungen der <strong>DLRG</strong> und ihrer Gliederungen,<br />

Teilnahme an Wettkämpfen anderer Sportorganisationen, wenn die versicherten Personen<br />

von der <strong>DLRG</strong> oder einer ihrer Gliederungen offiziell gemeldet sind,<br />

bei der Einführung in das Gerätetauchen von <strong>DLRG</strong>-Mitgliedern vom vollendeten 14. bis<br />

zum vollendeten 16. Lebensjahr in sinngemäßer Anwendung der Vertragsbestimmungen,<br />

beim Gerätetauch-Grundschein,<br />

bei privaten Unternehmungen.<br />

Versichert ist auch das “Technische Tauchen“ (Tauchen mit Kreislaufgeräten, Trimix- und<br />

Nitrox-Tauchen), wenn der Versicherte an einer Ausbildung zum “Technischen Tauchen” an<br />

einem von der <strong>DLRG</strong> anerkannten Institut teilgenommen hat und im Besitz eines Brevets<br />

über den erfolgreichen Abschluss ist.<br />

Beispiele: Ein <strong>DLRG</strong>-Bezirk setzt <strong>für</strong> alle Ortsgruppen innerhalb seines Bezirks an einem nahe<br />

gelegenen See eine "Gewässererkundung" an. Zwei versicherte <strong>DLRG</strong>-<strong>Taucher</strong> erkunden<br />

während eines Tauchgangs das Gewässer im Rahmen dieser Veranstaltung. Hierbei erleidet<br />

einer der beiden <strong>Taucher</strong> eine Trommelfellverletzung.<br />

Zwei versicherte <strong>DLRG</strong>-<strong>Taucher</strong> befinden sich zu einem Tauchurlaub am Roten Meer. Mit einem<br />

gecharterten Boot haben sich die beiden <strong>Taucher</strong> zu einem interessanten Tauchrevier<br />

fahren lassen. Vor Anker stürzt einer der beiden <strong>Taucher</strong> beim Anlegen der Tauchausrüstung<br />

so unglücklich, dass ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt wegen erlittener Zahn- und Kieferverletzungen<br />

erforderlich wird.<br />

In beiden Fällen ist Versicherungsschutz gegeben.<br />

7.1.1. Versicherte Personen<br />

Versichert sind namentlich gemeldete <strong>Taucher</strong> der <strong>DLRG</strong> bis zum vollendeten 70. Lebensjahr.<br />

Eine Versicherung <strong>für</strong> Personen über das 70. Lebensjahr hinaus ist möglich. Hierzu bedarf es<br />

keiner extra Bestätigung vom Versicherer. Es muss jedoch im Schadenfall eine aktuelle<br />

Tauchtauglichkeit nachgewiesen werden können, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.<br />

7.1.2. Wegeunfälle<br />

Die gemeldeten Personen sind auch auf den direkten Wegen zu und von den versicherten<br />

Veranstaltungen versichert.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet bei Rückkehr<br />

mit deren Wiederbetreten.<br />

Der Geltungsbereich <strong>für</strong> Wegeunfälle gilt bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Orts-<br />

und Kreisgruppen sowie Bezirke nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Teilnahme<br />

an Veranstaltungen der <strong>DLRG</strong> und ihrer Landesverbände sowie bei delegierter Teilnahme<br />

im Auftrage der <strong>DLRG</strong> an Veranstaltungen anderer Sportorganisationen weltweit.<br />

Seite 1 von 4<br />

7


Versicherungsschutz in der <strong>DLRG</strong><br />

Änderungen zur vorigen Fassung<br />

<strong>Taucher</strong>-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Fassung 4<br />

Der Versicherungsschutz bei Wegeunfällen erstreckt sich auch auf Fahrten mit Beförderungsmitteln<br />

aller Art. Unfälle bei Fahrten mit Lastkraftwagen sind nur dann versichert, wenn<br />

das benutzte Fahrzeug behördlich zur Personenbeförderung zugelassen ist oder wenn es sich<br />

um Begleitpersonen von auf Lastkraftwagen verladenen Tauch- bzw. Sportgeräten handelt.<br />

Der Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entfällt, wenn die normale Dauer des Weges verlängert<br />

oder der Weg selbst durch rein private und/oder eigenwirtschaftliche Maßnahmen<br />

(z.B. durch Einkauf, Besuch von Wirtschaften zu Privatzwecken) unterbrochen wird, es sei<br />

denn, dass der zeitliche und räumliche Zusammenhang mit der Veranstaltung gewahrt ist.<br />

Beispiel: Mitglieder eines <strong>DLRG</strong>-Bezirks nehmen als offizielle Abordnung an einem Vergleichskampf<br />

einer befreundeten holländischen Wasserrettungs-Organisation teil. Auf dem<br />

Weg zur Veranstaltung verunglückt ein versicherter <strong>Taucher</strong> mit seinem PKW tödlich.<br />

In diesem Fall besteht Versicherungsschutz. Da die Teilnahme mit Genehmigung des Landesverbandes<br />

erfolgte, spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall auf bundesdeutschem oder<br />

holländischem Gebiet ereignet hat.<br />

7.1.3. Als Unfälle im Sinne dieses Vertrages gelten auch der Ertrinkungstod bzw. Erstickungstod<br />

unter Wasser, tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit, Trommelfellverletzung,<br />

ohne das ein Unfallereignis (ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes<br />

Ereignis) festgestellt werden kann.<br />

7.1.4. Es besteht kein Versicherungsschutz wenn der <strong>Taucher</strong> den Abstieg alleine vornimmt.<br />

Nimmt der <strong>Taucher</strong> den Abstieg ins Wasser zwar alleine vor, aber ist dabei durch einen Helfer<br />

außerhalb des Wassers mit einer Sicherungsleine verbunden, so ist dieser Tauchgang<br />

versichert. Für Unfälle bei der Ausübung des Berufs des Versicherten, auch wenn der Beruf<br />

im Auftrag oder Interesse der <strong>DLRG</strong> ausgeübt wird - ausgenommen jedoch Unfälle bei der<br />

Rettung von Menschenleben <strong>für</strong> Tauch- bzw. Sportlehrer, es sei denn, dass die Tätigkeit als<br />

Tauch- bzw. Sportlehrer ehrenamtlich ausgeübt wird.<br />

Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig von der gesetzlichen Absicherung über die<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>sträger, d.h. sie werden zusätzlich erbracht und nicht gegeneinander aufgerechnet.<br />

7.2. Leistungen der Versicherung<br />

7.2.1. Versicherungssummen<br />

- 5.000,-- € <strong>für</strong> den Todesfall bei Nichtverheirateten<br />

- 13.000,-- € <strong>für</strong> den Todesfall bei Versicherten mit bis zu 2 unterhaltsberechtigten Kindern<br />

- 15.000,-- € <strong>für</strong> den Todesfall bei Versicherten mit 3 und mehr unterhaltsberechtigten<br />

Kindern<br />

- 30.000,-- € bei Invalidität<br />

- 90.000,-- € Progression (Verdreifachung der Versicherungssumme bei einem<br />

Invaliditätsgrad von 76 % und mehr)<br />

- 15.000,-- € Zusatz-Heilkosten<br />

(einschl. ambulante und stationäre Deko-Behandlungskosten)<br />

- 10.000,-- € Bergungskosten<br />

- 10,-- € Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld<br />

7.2.2. Tritt der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so wird die Entschädigung nach<br />

der Todesfallsumme geleistet. Etwa schon vorher als Invaliditätsentschädigung geleistete<br />

Beträge werden in diesem Falle angerechnet.<br />

7.2.3. Im Invaliditätsfall erfolgt grundsätzlich Kapitalzahlung. Bei teilweiser Invalidität wird die Entschädigung<br />

in der dem Invaliditätsgrad entsprechenden Höhe gezahlt.<br />

7.2.4. Heilkostenersatz wird nur insoweit gewährt, als andere Kostenträger (z.B. Krankenversicherer,<br />

private Unfallversicherer im Rahmen der Unfall-Heilkostenversicherung, Beihilfe- und<br />

Versorgungseinrichtungen) ihre Leistungen voll erfüllt haben und diese zur Deckung der entstandenen<br />

Kosten nicht ausgereicht haben.<br />

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Versicherungsschutz in der <strong>DLRG</strong><br />

Änderungen zur vorigen Fassung<br />

<strong>Taucher</strong>-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Fassung 4<br />

Soweit ein Anspruch auf Heilkostenersatz im Rahmen des Vertrages besteht, werden <strong>für</strong> die<br />

Behebung der Unfallfolgen die innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall erwachsenden<br />

notwendigen Kosten des Heilverfahrens ersetzt. Hierunter fallen auch je Schadenfall die Kosten<br />

<strong>für</strong> die Behandlung und den notwendigen Ersatz natürlicher Zähne bis zu 500,00 € und<br />

künstlicher Zähne bis zu 25,00 € je beschädigten Zahn, maximal 500,00 € je Schadenfall.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> stationäre Krankenhausbehandlung werden im Rahmen der Sätze der allgemeinen<br />

Pflegekasse erstattet.<br />

Mitglieder, die nicht krankenversichert sind oder deren Krankenversicherung Tauch- bzw.<br />

Sportunfälle ausschließt, haben an den anerkannten Heilkosten 30 % Selbstbeteiligung zu<br />

übernehmen.<br />

7.2.5. Bergungskosten sind Aufwendungen <strong>für</strong><br />

− Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht,<br />

− bei der Rettung von Unfallverletzten und deren Verbringung ins nächste Krankenhaus einschließlich<br />

der notwendigen zusätzlichen Kosten, die infolge des Unfalles <strong>für</strong> die Rückfahrt<br />

zum Heimatort entstehen,<br />

− <strong>für</strong> den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort.<br />

7.2.6. Krankenhaustagegeld wird <strong>für</strong> jeden Tag gezahlt, an dem sich der Versicherte zur Behebung<br />

der Folgen eines Unfalles im Sinne des Vertrages in ärztlich angeordneter und beaufsichtigter<br />

Überdruckkammer-Behandlung befindet. Der Nachweis über die Dauer der Überdruckkammer-Behandlung<br />

ist vom Versicherten zu führen. Soweit Leistungen in fremder Währung<br />

zu erbringen sind, gelten die Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt der Zahlung des Umrechnungswertes<br />

in € an eine Außenhandelbank als erfüllt.<br />

7.3. Anmeldung und Prämie<br />

7.3.1. Meldeverfahren<br />

Die Anmeldung zur Versicherung erfolgt durch die zuständige Gliederung mit dem Formular<br />

"Anmeldung zum Rahmenvertrag der <strong>DLRG</strong>" mit Name und Anschrift der zu versichernden<br />

Personen.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt mit Eingang der Anmeldung bei der Bundesgeschäftsstelle.<br />

Die Bundesgeschäftsstelle bestätigt der zuständigen Gliederung den Versicherungsschutz.<br />

Das Versicherungsjahr ist das Kalenderjahr. Ist eine Anmeldung nicht von vornherein terminiert,<br />

gilt sie bis auf Widerruf, d.h. sie wird jährlich weiter geführt.<br />

7.3.2. Prämie<br />

Die Prämie beträgt 11,90 € pro Person und Versicherungsjahr<br />

Bei Anmeldung in der Zeit vom 01.01. – 31.05. eines Jahres wird die volle Jahresprämie in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Bei Anmeldung in der Zeit vom 01.06. – 31.12. eines Jahres werden 50 % der Jahresprämie<br />

berechnet; derzeit 5,95 €.<br />

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Versicherungsschutz in der <strong>DLRG</strong><br />

7.3.3. Kündigung/Aufhebung<br />

Der Versicherungsschutz wird aufgehoben<br />

Änderungen zur vorigen Fassung<br />

<strong>Taucher</strong>-<strong>Unfallversicherung</strong><br />

Fassung 4<br />

durch Zeitablauf einer zum Jahresende begrenzten Anmeldung,<br />

durch die schriftliche Kündigung der zuständigen Gliederung bei der Bundesgeschäftsstelle,<br />

<strong>für</strong> den einzelnen <strong>DLRG</strong>-<strong>Taucher</strong> mit seinem Ausscheiden aus der <strong>DLRG</strong>,<br />

mit Erlöschen dieses Vertrages.<br />

Bei Risikofortfall und unterjähriger Kündigung besteht kein Anspruch auf Prämienrückerstattung.<br />

7.3.4. Abrechnung<br />

Die Abrechnung erfolgt zum 30.05. (Ganzjahresverträge) und zum 31.12. eines Jahres (Habjahresverträge)<br />

mit der EDV-Materialrechnung unter Artikel-Nummer 60109805.<br />

7.4. Unfallanzeige<br />

Bei einem Unfall muss von der zuständigen Gliederung unverzüglich die Unfallanzeige zu<br />

diesem Vertrag (Formblatt) vollständig ausgefüllt,<br />

vom Verunfallten bzw. gesetzlichen Vertreter (versicherte Person) sowie<br />

von einem Vorstandsmitglied (Versicherungsnehmer)<br />

unterschrieben und an die Bundesgeschäftsstelle gesandt werden.<br />

Bei einem Unfall mit Todesfolge oder wenn der Tod des Verunfallten zu be<strong>für</strong>chten ist, muss<br />

außer der telefonischen Meldung an die Landes- und Bundesgeschäftsstelle auch der Versicherer<br />

(HDI-Gerling) spätestens innerhalb von 48 Stunden direkt telefonisch unterrichtet<br />

werden (Frau Stollwerk Telefon: 0221/144-3309), auch wenn der Unfall schon angezeigt ist.<br />

Die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige muss unverzüglich nachgereicht werden.<br />

Wichtige Hinweise im Schadenfall<br />

In der Schadenmeldung ist anzugeben, welcher Krankenkasse der <strong>DLRG</strong>-<strong>Taucher</strong> angehört.<br />

Ist der Verunfallte Mitglied einer Pflicht- oder Ersatzkasse, ist der Unfall (beim privaten Tauchen)<br />

zuerst der Krankenkasse zu melden.<br />

Beim Tauchen <strong>für</strong> die <strong>DLRG</strong> ist auch die unverzügliche Meldung an den zuständigen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger<br />

(Unfallkasse, Gemeinde-<strong>Unfallversicherung</strong>sverband) erforderlich.<br />

Die Heilbehandlung hat durch einen Kassenarzt zu erfolgen. Ist der Verunfallte freiwillig<br />

krankenversichert, hat die Heilbehandlung nach den Satzungen der Krankenkasse zu erfolgen.<br />

Kommt eine Erstattung von Heilkosten in Frage, sind spezifizierte Arzt-(Zahnarzt-) Rechnungen<br />

mit dem Erstattungsvermerk der Krankenversicherung einzureichen. Rechnungen des<br />

Arztes und andere Kosten der Heilbehandlung sind in jedem Falle zuerst der Krankenkasse<br />

zur Begleichung einzureichen.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> stationäre Krankenhausbehandlungen werden im Rahmen der allgemeinen<br />

Pflegesätze erstattet.<br />

Ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung muss innerhalb von 15 Monaten, vom Unfalltage<br />

an gerechnet, unter Beifügung eines ärztlichen Attestes geltend gemacht werden. Ergibt<br />

sich bereits früher die Gefahr eines Dauerschadens, so ist der Unfallversicherer unverzüglich<br />

in Kenntnis zu setzen.<br />

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