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Vorkaufsrechtssatzung - Amt Märkische Schweiz

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Lesefassung<br />

Satzung<br />

der Gemeinde Waldsieversdorf über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs.<br />

1 Nr. 2 BauGB an Grundstücken<br />

- <strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> –<br />

Die Lesefassung berücksichtigt:<br />

1. die <strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> der Gemeinde Waldsieversdorf vom 17.02.2000,<br />

veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> vom 28.03.2000<br />

2. die 1. Änderungssatzung der <strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong> der Gemeinde<br />

Waldsieversdorf vom 25.01.2001, veröffentlicht im <strong>Amt</strong>sblatt für das <strong>Amt</strong><br />

<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> vom 30.11.2004<br />

Aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15.10.1993<br />

(GVBl. I S. 398) in Fassung vom 30.06.1994 (GVBl. I S. 230) und des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des<br />

Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I S.<br />

2253) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.07.1996 (BGBl. I S. 1189) hat die Gemeindevertretung<br />

der Gemeinde Waldsieversdorf in ihren Sitzungen am 17.02.2000 und am<br />

25.01.2001 die nachstehende Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs.<br />

1 BauGB (<strong>Vorkaufsrechtssatzung</strong>) beschlossen:<br />

§ 1<br />

Formeller Geltungsbereich<br />

Für den Bereich der Flurstücke 95/31 und 95/30 sowie Flurstücke 95/17, 95/18 und 208 der<br />

Flur 3; Flurstück 47, 75 sowie 150, 151, 153, 154 und 156 der Flur 6 in der Gemarkung<br />

Waldsieversdorf wird eine Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1<br />

Nr. 2 BauGB erlassen.<br />

Der Geltungsbereich ist auf dem als Anlage zur Satzung gehörenden Lageplan<br />

gekennzeichnet.<br />

§ 2<br />

Sachlicher Geltungsbereich<br />

Der Gemeinde Waldsieversdorf steht im Geltungsbereich des in § 1 benannten Gebietes zur<br />

Gewährleistung der Umsetzung der Entwicklungsziele als staatlich anerkannter Erholungsort<br />

mit einer entsprechenden geordneten städtebaulichen Entwicklung (vorrangiges<br />

Entwicklungsziel: Schaffung einer Sport- und Erholungseinrichtung unter Einbeziehung des<br />

angrenzenden Sportplatzes und touristischer Nutzung) das Vorkaufsrecht an den bebauten und<br />

unbebauten Grundstücksteilen im Geltungsbereich dieser Satzung zu.<br />

§ 3<br />

Mitteilungspflichten der Grundstückseigentümer


Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht im Sinne dieser Satzung fallenden Grundstücke<br />

sind verpflichtet, der Gemeinde Waldsieversdorf den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr<br />

Grundstück unverzüglich anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Buckow, 26.01.2001<br />

R.-D. Dammann M. Werner<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor ehrenamtlicher Bürgermeister<br />

der Gemeinde Waldsieversdorf

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