Erheben von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
Erheben von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
Erheben von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren
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Merkblatt<br />
<strong>Erheben</strong> <strong>von</strong> <strong>Einwendungen</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />
Sie wollen sich gegen ein Straßenbauprojekt wehren.<br />
Der erste, zur Wahrung Ihrer Rechte außerordentlich wichtige Schritt ist das <strong>Erheben</strong><br />
einer Einwendung <strong>im</strong> <strong>Planfeststellungsverfahren</strong>.<br />
In diesem Merkblatt geben wir Ihnen eine kompakte Übersicht über die wichtigsten zu<br />
beachtenden Punkte.<br />
• Rechtzeitig <strong>Einwendungen</strong> erheben – Klagechancen wahren.<br />
<strong>Erheben</strong> Sie innerhalb der vorgesehenen Frist rechtzeitig <strong>Einwendungen</strong>.<br />
<strong>Einwendungen</strong> können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist,<br />
die einen Monat beträgt, bei den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten<br />
Stellen erhoben werden.<br />
Wenn Sie innerhalb der in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Frist keine<br />
Einwendung erheben, können Sie später nicht mit Erfolg gegen einen eventuellen<br />
Planfeststellungsbeschluss klagen; Sie geben also endgültig alle juristischen Mittel<br />
gegen das Straßenbauprojekt aus der Hand.<br />
Nur derjenige, der rechtzeitig <strong>Einwendungen</strong> erhoben hat, kann seine Interessen und<br />
Rechte später auch bei Gericht durchsetzen.<br />
• Alle Argumente gegen das Vorhaben nennen !<br />
Führen Sie alle wichtigen Gründe, die gegen die Planung und den Bau der Straße<br />
sprechen, in der Einwendung an.<br />
Im Klageverfahren können keine Gründe nachgereicht werden – die Klage kann ausschließlich<br />
mit den in der Einwendung angegebenen Gründen geführt werden.<br />
Sie können grundsätzlich alle Argumente gegen die Planung vorbringen. Sie können<br />
hierbei Ihre privaten und alle öffentlichen Interessen gegen die Planung darstellen.<br />
Dabei sollten Sie beachten, dass Sie Ihre eigenen Rechte und Interessen sowie alle<br />
aus Ihrer Sicht relevanten Argumente gegen das Vorhaben nennen.<br />
(bitte wenden)<br />
Vereinsvorstand: Bernhard Kettner, Elke und Artur Rudolf (Lipbach)<br />
Walter Zacke, Jürgen Hess (Kluftern)<br />
Alois Henrichs, Gerhard Schwaderer, Hatto Ensle (Efrizweiler)<br />
Internet: www.prokluftern.de<br />
Bankverbindung: „Pro Kluftern“, Sparkasse Bodensee (BLZ 651 500 40), Kto.-Nr. 35 63 362
Machen Sie deutlich, dass Sie mit der Inanspruchnahme Ihres Eigentums und mit<br />
einer weiteren Belastung durch beispielsweise Lärm- und Schadstoffe nicht einverstanden<br />
sind.<br />
• Formulierung Ihrer Einwendung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.<br />
Lassen Sie Ihre Einwendung <strong>von</strong> einem Rechtsanwalt formulieren, wenn Sie sich die<br />
Möglichkeit offen halten wollen, später mit Aussicht auf Erfolg gegen das Straßenbauprojekt<br />
zu klagen !<br />
Eine hohe Erfolgsaussicht in der Klage besteht nur, wenn bereits die Einwendung <strong>von</strong><br />
einem in Straßenbauverfahren erfahrenen Rechtsanwalt verfaßt wurde.<br />
• Auswahl des Rechtsbeistandes.<br />
Wählen Sie einen Rechtsanwalt, der nicht in unserer Region ansässig ist !<br />
Bei ortsansässigen Anwälten könnten eventuell Interessenskonflikte bestehen.<br />
Achten Sie darauf, daß der Anwalt in Straßenbauverfahren sehr erfahren ist !<br />
Mit einem nicht auf Straßenbau spezialisierten Anwalt sind Ihre Erfolgsaussichten in<br />
der Klage stark reduziert.<br />
• Keine freiwillige Bereitstellung Ihres Grundeigentumes !<br />
Auch wenn Sie grundsätzlich zum Verkauf oder Tausch Ihres Grundstückes bereit<br />
sind, sollten Sie trotzdem eine (vom Anwalt verfaßte) Einwendung erheben !<br />
Damit halten Sie sich mögliche weitere juristische Schritte (Klage) offen. Sie verbessern<br />
auf diese Weise Ihre Verhandlungsposition in den Grundstücksverhandlungen<br />
erheblich.<br />
• Kein Kostenrisiko.<br />
Mit der Erhebung einer Einwendung gehen Sie kein finanzielles Risiko ein.<br />
Das Verfahren ist für den Einwender kostenlos – auch <strong>im</strong> Falle der Ablehnung.<br />
• Infoblatt<br />
Wie <strong>Einwendungen</strong> zu erstellen sind, haben wir Ihnen in dem anliegenden<br />
Informationsblatt „<strong>Einwendungen</strong> <strong>im</strong> Fachplanungsrecht“ zusammengestellt.<br />
• Unterstützung durch ProKluftern<br />
Sollten Sie bei Ihrer Einwendung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an<br />
folgende Mitglieder <strong>von</strong> ProKluftern e. V.:<br />
Jürgen Hess, Telefon (07544) 1473,<br />
Jürgen Arnold, Telefon (07544) 743465,<br />
Artur Rudolf, Telefon (07544) 913166,<br />
Adalbert Kühnle, Telefon (07544) 4024.