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Erheben von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren

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Merkblatt<br />

<strong>Erheben</strong> <strong>von</strong> <strong>Einwendungen</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Planfeststellungsverfahren</strong><br />

Sie wollen sich gegen ein Straßenbauprojekt wehren.<br />

Der erste, zur Wahrung Ihrer Rechte außerordentlich wichtige Schritt ist das <strong>Erheben</strong><br />

einer Einwendung <strong>im</strong> <strong>Planfeststellungsverfahren</strong>.<br />

In diesem Merkblatt geben wir Ihnen eine kompakte Übersicht über die wichtigsten zu<br />

beachtenden Punkte.<br />

• Rechtzeitig <strong>Einwendungen</strong> erheben – Klagechancen wahren.<br />

<strong>Erheben</strong> Sie innerhalb der vorgesehenen Frist rechtzeitig <strong>Einwendungen</strong>.<br />

<strong>Einwendungen</strong> können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist,<br />

die einen Monat beträgt, bei den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten<br />

Stellen erhoben werden.<br />

Wenn Sie innerhalb der in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Frist keine<br />

Einwendung erheben, können Sie später nicht mit Erfolg gegen einen eventuellen<br />

Planfeststellungsbeschluss klagen; Sie geben also endgültig alle juristischen Mittel<br />

gegen das Straßenbauprojekt aus der Hand.<br />

Nur derjenige, der rechtzeitig <strong>Einwendungen</strong> erhoben hat, kann seine Interessen und<br />

Rechte später auch bei Gericht durchsetzen.<br />

• Alle Argumente gegen das Vorhaben nennen !<br />

Führen Sie alle wichtigen Gründe, die gegen die Planung und den Bau der Straße<br />

sprechen, in der Einwendung an.<br />

Im Klageverfahren können keine Gründe nachgereicht werden – die Klage kann ausschließlich<br />

mit den in der Einwendung angegebenen Gründen geführt werden.<br />

Sie können grundsätzlich alle Argumente gegen die Planung vorbringen. Sie können<br />

hierbei Ihre privaten und alle öffentlichen Interessen gegen die Planung darstellen.<br />

Dabei sollten Sie beachten, dass Sie Ihre eigenen Rechte und Interessen sowie alle<br />

aus Ihrer Sicht relevanten Argumente gegen das Vorhaben nennen.<br />

(bitte wenden)<br />

Vereinsvorstand: Bernhard Kettner, Elke und Artur Rudolf (Lipbach)<br />

Walter Zacke, Jürgen Hess (Kluftern)<br />

Alois Henrichs, Gerhard Schwaderer, Hatto Ensle (Efrizweiler)<br />

Internet: www.prokluftern.de<br />

Bankverbindung: „Pro Kluftern“, Sparkasse Bodensee (BLZ 651 500 40), Kto.-Nr. 35 63 362


Machen Sie deutlich, dass Sie mit der Inanspruchnahme Ihres Eigentums und mit<br />

einer weiteren Belastung durch beispielsweise Lärm- und Schadstoffe nicht einverstanden<br />

sind.<br />

• Formulierung Ihrer Einwendung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.<br />

Lassen Sie Ihre Einwendung <strong>von</strong> einem Rechtsanwalt formulieren, wenn Sie sich die<br />

Möglichkeit offen halten wollen, später mit Aussicht auf Erfolg gegen das Straßenbauprojekt<br />

zu klagen !<br />

Eine hohe Erfolgsaussicht in der Klage besteht nur, wenn bereits die Einwendung <strong>von</strong><br />

einem in Straßenbauverfahren erfahrenen Rechtsanwalt verfaßt wurde.<br />

• Auswahl des Rechtsbeistandes.<br />

Wählen Sie einen Rechtsanwalt, der nicht in unserer Region ansässig ist !<br />

Bei ortsansässigen Anwälten könnten eventuell Interessenskonflikte bestehen.<br />

Achten Sie darauf, daß der Anwalt in Straßenbauverfahren sehr erfahren ist !<br />

Mit einem nicht auf Straßenbau spezialisierten Anwalt sind Ihre Erfolgsaussichten in<br />

der Klage stark reduziert.<br />

• Keine freiwillige Bereitstellung Ihres Grundeigentumes !<br />

Auch wenn Sie grundsätzlich zum Verkauf oder Tausch Ihres Grundstückes bereit<br />

sind, sollten Sie trotzdem eine (vom Anwalt verfaßte) Einwendung erheben !<br />

Damit halten Sie sich mögliche weitere juristische Schritte (Klage) offen. Sie verbessern<br />

auf diese Weise Ihre Verhandlungsposition in den Grundstücksverhandlungen<br />

erheblich.<br />

• Kein Kostenrisiko.<br />

Mit der Erhebung einer Einwendung gehen Sie kein finanzielles Risiko ein.<br />

Das Verfahren ist für den Einwender kostenlos – auch <strong>im</strong> Falle der Ablehnung.<br />

• Infoblatt<br />

Wie <strong>Einwendungen</strong> zu erstellen sind, haben wir Ihnen in dem anliegenden<br />

Informationsblatt „<strong>Einwendungen</strong> <strong>im</strong> Fachplanungsrecht“ zusammengestellt.<br />

• Unterstützung durch ProKluftern<br />

Sollten Sie bei Ihrer Einwendung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an<br />

folgende Mitglieder <strong>von</strong> ProKluftern e. V.:<br />

Jürgen Hess, Telefon (07544) 1473,<br />

Jürgen Arnold, Telefon (07544) 743465,<br />

Artur Rudolf, Telefon (07544) 913166,<br />

Adalbert Kühnle, Telefon (07544) 4024.

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