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Wasserversorgungsantrag (Formular) - Gemeinde Waldbronn

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GEMEINDE WALDBRONN<br />

<strong>Gemeinde</strong>werke<br />

Antrag<br />

auf Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen<br />

<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Waldbronn</strong><br />

Marktplatz 7<br />

76337 <strong>Waldbronn</strong><br />

Hiermit beantrage ich die<br />

□ Neuherstellung<br />

□ Herstellung Zweitanschluss<br />

□ Erneuerung<br />

□ Änderung<br />

einer Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung.<br />

Anschlussnehmer:<br />

Name, Vorname: _____________________________________________<br />

Straße, Haus-Nr.: _____________________________________________<br />

PLZ, Wohnort: _____________________________________________<br />

Telefon/Email: _____________________________________________<br />

Anzuschließendes Grundstück:<br />

Ortsteil, Flurstücknummer: ______________________________________________<br />

Straße, Hausnummer: ______________________________________________<br />

Abweichender Eigentümer? nein ja<br />

Wenn ja<br />

Name, Adresse, Telefon ______________________________________________<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

* Nichtzutreffendes bitte streichen<br />

______________________________________________<br />

Liegt die Genehmigung des Eigentümers vor?<br />

ja (bitte beifügen) Nein<br />

<strong>Wasserversorgungsantrag</strong><br />

Seite 1


Voraussichtlicher Wasserbedarf:<br />

Auf dem Grundstück sind folgende wasserverbrauchende Einrichtungen geplant / vorhanden:<br />

Wasch-/Spülbecken __________<br />

Duschen __________<br />

Badewannen __________<br />

Toiletten __________<br />

Spülmaschinen __________<br />

Waschmaschinen __________<br />

Garten __________<br />

Der geschätzte Wasserbedarf beträgt pro Tag ______________ Liter.<br />

Erhöhter Wasserbedarf durch gewerbliche Tätigkeit?<br />

Besteht auf Grund einer gewerblichen Tätigkeit ein erhöhter Wasserbedarf?<br />

□ Nein<br />

□ ja<br />

Falls ja, benötigte Menge in m³/h _______________________<br />

Ist eine Feuerlöschanlage geplant?<br />

□ nein<br />

□ ja<br />

Falls ja, benötigte Löschwassermenge in m/³h _______________________<br />

Ist der Einbau einer Enthärtungsanlage vorgesehen?<br />

□ nein<br />

□ ja<br />

Ist die Nutzung von Regenwasser vorgesehen?<br />

Ich beabsichtige, Regenwasser in einer Zisterne zu sammeln und für die<br />

□ Gartenbewässerung<br />

□ Toilettenspülung<br />

□ Enthärtungsanlage<br />

HINWEISE:<br />

□ ------------------------- zu nutzen.<br />

Rechtsgrundlage<br />

Die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen und die Versorgung mir Wasser richtet sich nach der Satzung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der<br />

Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 10.06.1998 in der jeweils aktuellen Fassung<br />

Hausanschlüsse<br />

Begriffsbestimmung<br />

Hausanschlüsse bestehen aus der Verbindung des Verteilernetzes mit den Anlage der Anschlussnehmer. Sie<br />

beginnen an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet nach den Hausdurchführungen mit den<br />

Hauptabsperrvorrichtungen.<br />

Planungshinweis<br />

Hausanschlüsse werden normalerweise auf kürzestem Weg von den Versorgungsleitungen zur Hauseinführung<br />

verlegt und zwar rechtwinkelig zur Gebäudeaußenkante bzw. zur Straßenachse.<br />

An geeigneter Stelle müssen die Hausanschlüsse mit einem Absperrschieber versehen sein.<br />

Anforderungen<br />

Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein. Sie sind vor Beschädigungen<br />

zu schützen. Jede Beschädigung, insbesondere Undichtigkeiten sowie sonstige Störungen sind den <strong>Gemeinde</strong>werken<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

<strong>Wasserversorgungsantrag</strong><br />

Seite 2


Eigentumsverhältnisse und Kostentragung<br />

Hausanschlüsse stehen im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>werke und werden deshalb ausschließlich von diesen hergestellt,<br />

unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.<br />

Die Kosten für den Hausanschluss hat der Anschlussnehmer zu tragen. Soweit der Hausanschluss in öffentlichen<br />

Verkehrs- oder Grünflächen verläuft, haben die <strong>Gemeinde</strong>werke die Kosten zu tragen. Die Kosten für einen<br />

Zweitanschluss hat der Anschlussnehmer ausschließlich selbst zu tragen. Die erforderlichen Grab- und Wiederverfüllarbeiten<br />

innerhalb des Baugrundstückes für die sichere Errichtung des Hausanschlusses können bauseits auf Kosten<br />

des Anschlussnehmers ausgeführt werden. Die Arbeiten werden von der Wasserversorgung abgenommen.<br />

Anlagen des Anschlussnehmers (Hausinstallation)<br />

Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung<br />

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen nach<br />

dem Absperrventil (Hausinstallation) – mit Ausnahme der Messeinrichtung – ist der Anschlussnehmer selbst<br />

verantwortlich.<br />

Die Anlagen dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften der Wasserversorgungssatzung und anderer gesetzlicher<br />

oder behördlicher Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und<br />

unterhalten werden. Die Arbeiten dürfen nur durch ein von den <strong>Gemeinde</strong>werken zugelassenes Installationsunternehmen<br />

ausgeführt werden. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik<br />

entsprechen. Zur Anbringung eines Wassermessers ist ein Anschlussbügel zu setzen. Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die<br />

Arbeiten zu überwachen.<br />

Inbetriebnahme<br />

Beauftragte der <strong>Gemeinde</strong>werke schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und nehmen<br />

diese in Betrieb. Die Inbetriebnahme ist vom Anschlussnehmer über das beauftragte Installationsunternehmen bei den<br />

<strong>Gemeinde</strong>werken zu beantragen.<br />

Betrieb<br />

Die Anlagen einschließlich Verbrauchseinrichtung sind so zu betreiben, dass störende Rückwirkung auf Einrichtungen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>werke oder Dritter oder auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.<br />

Überprüfungen<br />

Beauftragte der <strong>Gemeinde</strong>werke sind berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers zu überprüfen. Sie haben auf<br />

erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen und können vom Anschlussnehmer verlangen, Mängel beseitigen zu lassen.<br />

Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, sind die<br />

<strong>Gemeinde</strong>werke berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben sind sie<br />

dazu verpflichtet.<br />

Mit dem Bau der Hausanschlussleitung wurde folgendes Installationsunternehmen beauftragt:<br />

Firma: _____________________________________________<br />

Straße, Haus-Nr.: _____________________________________________<br />

PLZ, Wohnort: _____________________________________________<br />

Telefon/Email: _____________________________________________<br />

<strong>Waldbronn</strong>, den<br />

_____________________________ ______________________________________________<br />

(Unterschrift Anschlussnehmer) (Unterschrift und Firmenstempel Installationsunternehmen)<br />

Anlagen:<br />

Folgende Anlagen sind dem Antrag 2-fach beigefügt:<br />

□ Lageplan 1 : 500 mit eingetragenem Verlauf der Hausanschlussleitung<br />

□ UG-Plan mit Angaben zum Anschlusspunkt<br />

_____ Installationsskizzen<br />

<strong>Wasserversorgungsantrag</strong><br />

Seite 3

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