Wasserversorgungsantrag (Formular) - Gemeinde Waldbronn
Wasserversorgungsantrag (Formular) - Gemeinde Waldbronn
Wasserversorgungsantrag (Formular) - Gemeinde Waldbronn
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GEMEINDE WALDBRONN<br />
<strong>Gemeinde</strong>werke<br />
Antrag<br />
auf Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen<br />
<strong>Gemeinde</strong>werke <strong>Waldbronn</strong><br />
Marktplatz 7<br />
76337 <strong>Waldbronn</strong><br />
Hiermit beantrage ich die<br />
□ Neuherstellung<br />
□ Herstellung Zweitanschluss<br />
□ Erneuerung<br />
□ Änderung<br />
einer Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung.<br />
Anschlussnehmer:<br />
Name, Vorname: _____________________________________________<br />
Straße, Haus-Nr.: _____________________________________________<br />
PLZ, Wohnort: _____________________________________________<br />
Telefon/Email: _____________________________________________<br />
Anzuschließendes Grundstück:<br />
Ortsteil, Flurstücknummer: ______________________________________________<br />
Straße, Hausnummer: ______________________________________________<br />
Abweichender Eigentümer? nein ja<br />
Wenn ja<br />
Name, Adresse, Telefon ______________________________________________<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
* Nichtzutreffendes bitte streichen<br />
______________________________________________<br />
Liegt die Genehmigung des Eigentümers vor?<br />
ja (bitte beifügen) Nein<br />
<strong>Wasserversorgungsantrag</strong><br />
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Voraussichtlicher Wasserbedarf:<br />
Auf dem Grundstück sind folgende wasserverbrauchende Einrichtungen geplant / vorhanden:<br />
Wasch-/Spülbecken __________<br />
Duschen __________<br />
Badewannen __________<br />
Toiletten __________<br />
Spülmaschinen __________<br />
Waschmaschinen __________<br />
Garten __________<br />
Der geschätzte Wasserbedarf beträgt pro Tag ______________ Liter.<br />
Erhöhter Wasserbedarf durch gewerbliche Tätigkeit?<br />
Besteht auf Grund einer gewerblichen Tätigkeit ein erhöhter Wasserbedarf?<br />
□ Nein<br />
□ ja<br />
Falls ja, benötigte Menge in m³/h _______________________<br />
Ist eine Feuerlöschanlage geplant?<br />
□ nein<br />
□ ja<br />
Falls ja, benötigte Löschwassermenge in m/³h _______________________<br />
Ist der Einbau einer Enthärtungsanlage vorgesehen?<br />
□ nein<br />
□ ja<br />
Ist die Nutzung von Regenwasser vorgesehen?<br />
Ich beabsichtige, Regenwasser in einer Zisterne zu sammeln und für die<br />
□ Gartenbewässerung<br />
□ Toilettenspülung<br />
□ Enthärtungsanlage<br />
HINWEISE:<br />
□ ------------------------- zu nutzen.<br />
Rechtsgrundlage<br />
Die Herstellung der Wasserversorgungsanlagen und die Versorgung mir Wasser richtet sich nach der Satzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldbronn</strong> über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der<br />
Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) vom 10.06.1998 in der jeweils aktuellen Fassung<br />
Hausanschlüsse<br />
Begriffsbestimmung<br />
Hausanschlüsse bestehen aus der Verbindung des Verteilernetzes mit den Anlage der Anschlussnehmer. Sie<br />
beginnen an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet nach den Hausdurchführungen mit den<br />
Hauptabsperrvorrichtungen.<br />
Planungshinweis<br />
Hausanschlüsse werden normalerweise auf kürzestem Weg von den Versorgungsleitungen zur Hauseinführung<br />
verlegt und zwar rechtwinkelig zur Gebäudeaußenkante bzw. zur Straßenachse.<br />
An geeigneter Stelle müssen die Hausanschlüsse mit einem Absperrschieber versehen sein.<br />
Anforderungen<br />
Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein. Sie sind vor Beschädigungen<br />
zu schützen. Jede Beschädigung, insbesondere Undichtigkeiten sowie sonstige Störungen sind den <strong>Gemeinde</strong>werken<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
<strong>Wasserversorgungsantrag</strong><br />
Seite 2
Eigentumsverhältnisse und Kostentragung<br />
Hausanschlüsse stehen im Eigentum der <strong>Gemeinde</strong>werke und werden deshalb ausschließlich von diesen hergestellt,<br />
unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.<br />
Die Kosten für den Hausanschluss hat der Anschlussnehmer zu tragen. Soweit der Hausanschluss in öffentlichen<br />
Verkehrs- oder Grünflächen verläuft, haben die <strong>Gemeinde</strong>werke die Kosten zu tragen. Die Kosten für einen<br />
Zweitanschluss hat der Anschlussnehmer ausschließlich selbst zu tragen. Die erforderlichen Grab- und Wiederverfüllarbeiten<br />
innerhalb des Baugrundstückes für die sichere Errichtung des Hausanschlusses können bauseits auf Kosten<br />
des Anschlussnehmers ausgeführt werden. Die Arbeiten werden von der Wasserversorgung abgenommen.<br />
Anlagen des Anschlussnehmers (Hausinstallation)<br />
Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung<br />
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen nach<br />
dem Absperrventil (Hausinstallation) – mit Ausnahme der Messeinrichtung – ist der Anschlussnehmer selbst<br />
verantwortlich.<br />
Die Anlagen dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften der Wasserversorgungssatzung und anderer gesetzlicher<br />
oder behördlicher Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und<br />
unterhalten werden. Die Arbeiten dürfen nur durch ein von den <strong>Gemeinde</strong>werken zugelassenes Installationsunternehmen<br />
ausgeführt werden. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik<br />
entsprechen. Zur Anbringung eines Wassermessers ist ein Anschlussbügel zu setzen. Die <strong>Gemeinde</strong> ist berechtigt, die<br />
Arbeiten zu überwachen.<br />
Inbetriebnahme<br />
Beauftragte der <strong>Gemeinde</strong>werke schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und nehmen<br />
diese in Betrieb. Die Inbetriebnahme ist vom Anschlussnehmer über das beauftragte Installationsunternehmen bei den<br />
<strong>Gemeinde</strong>werken zu beantragen.<br />
Betrieb<br />
Die Anlagen einschließlich Verbrauchseinrichtung sind so zu betreiben, dass störende Rückwirkung auf Einrichtungen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>werke oder Dritter oder auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.<br />
Überprüfungen<br />
Beauftragte der <strong>Gemeinde</strong>werke sind berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers zu überprüfen. Sie haben auf<br />
erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen und können vom Anschlussnehmer verlangen, Mängel beseitigen zu lassen.<br />
Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, sind die<br />
<strong>Gemeinde</strong>werke berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben sind sie<br />
dazu verpflichtet.<br />
Mit dem Bau der Hausanschlussleitung wurde folgendes Installationsunternehmen beauftragt:<br />
Firma: _____________________________________________<br />
Straße, Haus-Nr.: _____________________________________________<br />
PLZ, Wohnort: _____________________________________________<br />
Telefon/Email: _____________________________________________<br />
<strong>Waldbronn</strong>, den<br />
_____________________________ ______________________________________________<br />
(Unterschrift Anschlussnehmer) (Unterschrift und Firmenstempel Installationsunternehmen)<br />
Anlagen:<br />
Folgende Anlagen sind dem Antrag 2-fach beigefügt:<br />
□ Lageplan 1 : 500 mit eingetragenem Verlauf der Hausanschlussleitung<br />
□ UG-Plan mit Angaben zum Anschlusspunkt<br />
_____ Installationsskizzen<br />
<strong>Wasserversorgungsantrag</strong><br />
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