Konformitätsaussagen und Bestätigung von ... - QZ-online.de
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<strong>Konformitätsaussagen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bestätigung</strong> <strong>von</strong> Prüfergebnissen<br />
nach DIN EN 10204<br />
<strong>und</strong> Muster <strong>de</strong>r vier Bescheinigungsarten<br />
Die Norm unterschei<strong>de</strong>t zwei Arten <strong>von</strong> <strong>Bestätigung</strong>en.<br />
<strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Konformität/Übereinstimmung <strong>de</strong>r gelieferten Produkte mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
aus <strong>de</strong>r Bestellung (bei allen 4 Prüfbescheinigungsarten)<br />
<strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Prüfergebnisse (nur bei 2 Prüfbescheinigungsarten).<br />
<strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Konformität<br />
Nach <strong>de</strong>r Neufassung <strong>de</strong>r Norm ist in allen vier Fällen (2.1, 2.2, 3.1, 3.2) <strong>de</strong>r Hersteller auch <strong>de</strong>r Herausgeber/Aussteller<br />
<strong>de</strong>r Prüfbescheinigung.<br />
Damit verb<strong>und</strong>en ist die Verpflichtung, dass er die Konformität (Übereinstimmung) <strong>de</strong>r gelieferten Produkte<br />
mit allen Anfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Bestellung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n darin offen o<strong>de</strong>r versteckt enthaltenen Technischen<br />
Lieferbedingungen erklärt/bestätigt. Es han<strong>de</strong>lt sich also um eine lupenreine „Konformitätserklärung“,<br />
für die <strong>de</strong>r Hersteller die alleinige Verantwortung übernimmt, wer immer auch sonst noch<br />
beteiligt sein mag, z.B. Vorlieferanten, Abnahmeorganisationen, Besteller usw..<br />
Der Hersteller ist meist eine „juristische Person“ <strong>und</strong> wird <strong>von</strong> Personen vertreten, die zu bestimmten<br />
Rechtsgeschäften bevollmächtigt wer<strong>de</strong>n müssen, soweit es sich nicht um eine Personengesellschaft<br />
han<strong>de</strong>lt.<br />
Das be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r eine Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204 unterschreibt, die entsprechen<strong>de</strong><br />
Berechtigung benötigt.<br />
Nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Gesellschaftsrecht (HGB) sind das normalerweise Personen, die tätig sind als<br />
Vorstän<strong>de</strong><br />
Geschäftsführer<br />
Prokuristen (ppa.)<br />
Handlungsbevollmächtigte (i.V.)<br />
Sachgebietsbevollmächtigte (i.A.)<br />
Die Bevollmächtigung ergibt sich aus <strong>de</strong>m Anstellungsvertrag, <strong>de</strong>r Stellenbeschreibung <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r aus<br />
einer auf <strong>de</strong>n Tatbestand begrenzten Festlegung. Es ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass diese Person Mitglied<br />
<strong>de</strong>r Firma ist <strong>und</strong> nicht einer an<strong>de</strong>rweitigen Organisation angehört!<br />
Für die Erklärung bzw. <strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Konformität benötigt diese Person keinen technischen Sachverstand,<br />
ebenso wenig muss er die durchzuführen<strong>de</strong>n Prüfungen beaufsichtigen o<strong>de</strong>r durchführen,<br />
noch muss er die Prüfergebnisse bewerten. Hier kann er sich im Rahmen <strong>de</strong>s Qualitätsmanagementsystem<br />
<strong>und</strong> <strong>de</strong>r festgelegten Aufgaben auf die Information Dritter abstützen.<br />
<strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Prüfergebnisse<br />
Die <strong>Bestätigung</strong> <strong>von</strong> Prüfergebnissen anhand <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r angewen<strong>de</strong>ten Prüfverfahren <strong>und</strong><br />
<strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Prüfungen im Hinblick auf die vorgegebenen Werte in <strong>de</strong>n technischen<br />
Lieferbedingungen <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Bestellung erfolgt in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>r Abnahmeprüfzeugnisse<br />
3.1 <strong>und</strong> 3.2; jedoch nicht bei <strong>de</strong>r Werksbescheinigung 2.1 <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Werkszeugnis 2.2.<br />
Diese <strong>Bestätigung</strong> erfolgt zusätzlich zur <strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Konformität durch <strong>de</strong>n Hersteller.<br />
Die <strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Prüfergebnisse erfolgt durch verschie<strong>de</strong>ne Abnahmebeauftragte.<br />
1
Abnahmebeauftragte<br />
Abnahmebeauftragte bestätigen Prüfergebnisse auf <strong>de</strong>n Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 <strong>und</strong> 3.2.<br />
In DIN EN 10204 wer<strong>de</strong>n drei verschie<strong>de</strong>ne Abnahmebeauftragte genannt:<br />
Abnahmebeauftragter <strong>de</strong>s Herstellers (früher Werkssachverständiger)<br />
Abnahmebeauftragter <strong>de</strong>s Bestellers<br />
Abnahmebeauftragter, in amtlichen Vorschriften genannt.<br />
Abnahmebeauftragter<br />
Voraussetzungen <strong>de</strong>s Herstellers <strong>de</strong>s Bestellers in amtlichen<br />
Vorschriften<br />
genannt<br />
Sachverstand ja, in <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Fachgebiet<br />
(Produkte, Prüfverfahren)<br />
Beauftragung durch Hersteller<br />
1)<br />
durch Besteller,<br />
muss in Bestellung<br />
genannt<br />
sein 2)<br />
durch Hersteller<br />
o<strong>de</strong>r Besteller,<br />
muss in Bestellung<br />
genannt<br />
sein 3)<br />
Unabhängigkeit <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Fertigungsabteilung <strong>de</strong>s Herstellers 4)<br />
Aufgaben Bewerten <strong>de</strong>r angewen<strong>de</strong>ten Prüfverfahren<br />
<strong>und</strong> Prüfeinrichtungen,<br />
Bewerten <strong>de</strong>r Prüfergebnisse anhand <strong>de</strong>r Vorgaben,<br />
<strong>Bestätigung</strong> <strong>von</strong> Prüfergebnissen<br />
anhand dieser Bewertung<br />
Tätigwer<strong>de</strong>n bei APZ 3.1 <strong>und</strong><br />
3.2<br />
1) 2) 3) 4) siehe folgen<strong>de</strong> Abschnitte<br />
Bild 1: Abnahmebeauftragte<br />
Die <strong>Bestätigung</strong> erfolgt mit<br />
Namensangabe<br />
Wortangabe Abnahmebeauftragter<br />
Unterschrift<br />
nur bei APZ 3.2<br />
Die Unterschrift kann auch bei Anwendung elektronische Metho<strong>de</strong>n unterbleiben, wenn darauf hingewiesen<br />
wird.<br />
a) Abnahmebeauftragter <strong>de</strong>s Herstellers<br />
Der Hersteller bevollmächtigt einen Mitarbeiter o<strong>de</strong>r eine externe Organisation, z.B. ein Prüflabor, mit<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufgaben seines Abnahmebeauftragten (früher Werkssachverständiger genannt).<br />
Dieser darf nicht irgendwie verantwortlich an <strong>de</strong>r Erzeugung <strong>de</strong>s zu bestätigen<strong>de</strong>n Produkts unmittelbar<br />
beteiligt gewesen sein („unabhängig <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Fertigungsabteilung“).<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bei kleinen Firmen führt dies zu Konflikten, wenn nämlich <strong>de</strong>r Produktionsleiter zugleich<br />
auch <strong>de</strong>r geeignete Person für die Bewertung <strong>de</strong>r Prüfungen ist <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einsatz eines Externen zu<br />
kostspielig wäre.<br />
Hier hilft ein organisatorischer Trick, <strong>de</strong>r aber völlig legal ist.<br />
2
Im Beauftragungsschreiben wird ganz einfach <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Geschäftsleitung festgelegt, dass die Aufgaben<br />
<strong>de</strong>s Abnahmebeauftragten <strong>von</strong> ihm völlig losgelöst <strong>von</strong> seinen an<strong>de</strong>ren Aufgaben wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> die Entscheidungen, die er trifft, unabhängig <strong>von</strong> an<strong>de</strong>ren Einflüssen ist.<br />
In diesem Zusammenhang kann ihm auch die Bevollmächtigung erteilt wer<strong>de</strong>n, im Namen <strong>de</strong>r Firma<br />
(Hersteller) die Konformität zu bestätigen, allerdings bedarf es dazu <strong>de</strong>r rechtlich einwandfreien Beauftragung.<br />
Damit wird vermie<strong>de</strong>n, dass etwa zwei Personen <strong>de</strong>s Herstellers Abnahmeprüfzeugnisse unterschreiben<br />
müssen, nämlich getrennt für die Konformität <strong>und</strong> für die Prüfergebnisse.<br />
Eine <strong>de</strong>rartige kombinierte Beauftragung – die darüber hinaus noch auf an<strong>de</strong>re Konformitätsdokumente<br />
erweitert ist, zeigt Bild 2.<br />
Herrn<br />
Andreas Breyer<br />
Abteilung GA, Personal-Nr. 234 26. Oktober 2009<br />
Beauftragung zur Ausstellung <strong>und</strong> <strong>Bestätigung</strong><br />
<strong>von</strong> Konformitätserklärungen <strong>und</strong> Prüfbescheinigungen<br />
Sehr geehrter Herr Breyer,<br />
mit Wirkung vom 1. November 2009 an bevollmächtigen wir Sie in Ergänzung Ihrer Stellenbeschreibung in unserem<br />
Unternehmen (in unserem Werk ..... bei Konzernen ist gegebenenfalls eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit<br />
an<strong>de</strong>ren Standorten/Werken/Bereichen zweckmäßig).mit <strong>de</strong>r Ausstellung <strong>von</strong><br />
> Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204: 2005<br />
> Konformitätserklärungen nach DIN EN ISO/IEC 17050-1: 2005<br />
> EG-Konformitätserklärungen gemäß Beschluss 768/2008/EG <strong>und</strong><br />
EG-Richtlinien<br />
> EG-Einbauerklärungen gemäß EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG<br />
Damit verb<strong>und</strong>en sind folgen<strong>de</strong> Berechtigungen:<br />
a) Prüfbescheinigungen EN 10204-2.1, 2.2, 3.1 <strong>und</strong> 3.2 auszustellen <strong>und</strong> in unserem Namen die Erklärung <strong>de</strong>r<br />
Konformität <strong>von</strong> Produkten mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bestellung abzugeben. Dafür zeichnen Sie mit „i. A.“.<br />
b) Prüfergebnisse gegenüber K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Abnahmeorganisationen in <strong>de</strong>n Abnahmeprüfzeugnissen nach EN<br />
10204 – 3.1 <strong>und</strong> –3.2 verbindlich zu bestätigen. Dafür zeichnen Sie mit <strong>de</strong>m Zusatz „Abnahmebeauftragter“.<br />
Diese Beauftragung erstreckt sich gegenwärtig aufgr<strong>und</strong> Ihrer Befähigung <strong>und</strong> Qualifikation auf folgen<strong>de</strong> Prüfverfahren:<br />
(Aufzählung <strong>de</strong>r Prüfverfahren vornehmen, z.B.:<br />
- zerstören<strong>de</strong> Werkstoffprüfungen,<br />
- zerstörungsfreie Prüfverfahren (einzeln aufführen, z.B.<br />
Ultraschallprüfung, Eindringprüfung)<br />
c) Konformitätserklärungen nach ISO/IEC 17050-1 auszustellen <strong>und</strong> in unserem Namen die Erklärung <strong>de</strong>r Konformität<br />
<strong>von</strong> Produkten mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong>n normativen Dokumente abzugeben. Dafür zeichnen<br />
Sie mit „i. A.“.<br />
d) EG-Einbauerklärungen <strong>und</strong> EG-Konformitätserklärungen auszustellen <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r in unserem Namen die Erklärung<br />
<strong>de</strong>r Konformität mit <strong>de</strong>n gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong>n Sicherheitsanfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n dort aufgeführten EG-Richtlinien<br />
abzugeben. Dafür zeichnen Sie mit „i. A.“.<br />
Die bei <strong>de</strong>r Ausstellung <strong>de</strong>r Dokumente erfor<strong>de</strong>rlichen Feststellungen <strong>de</strong>r Konformität <strong>de</strong>r Produkte mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
aus <strong>de</strong>r Bestellung o<strong>de</strong>r festgelegter normativer Dokumente bzw. <strong>de</strong>n EG-Richtlinien sowie die <strong>Bestätigung</strong><br />
<strong>von</strong> Prüfergebnissen treffen Sie in unserem direkten Auftrag <strong>und</strong> unabhängig <strong>von</strong> Ihren weiteren Aufgaben<br />
sowie unabhängig <strong>von</strong> Ihrer organisatorischen Zuordnung in unserem Unternehmen.<br />
3
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass diese persönliche Beauftragung ganz o<strong>de</strong>r teilweise <strong>von</strong> uns wi<strong>de</strong>rrufen<br />
wer<strong>de</strong>n kann, wenn Ihre Tätigkeit als Aussteller <strong>de</strong>r genannten Dokumente Anlass zu schwerwiegen<strong>de</strong>r Kritik<br />
seitens unserer K<strong>und</strong>en, <strong>von</strong> Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r hausinterner Stellen gibt. Außer<strong>de</strong>m behalten uns vor, aus sachlichen<br />
<strong>und</strong> organisatorischen Erwägungen heraus zu je<strong>de</strong>m uns zweckmäßig erscheinen<strong>de</strong>n Zeitpunkt die Beauftragung<br />
schriftlich für been<strong>de</strong>t zu erklären, wo<strong>von</strong> Ihre sonstigen Aufgaben unberührt bleiben.<br />
Bei Wi<strong>de</strong>rruf <strong>de</strong>r Beauftragung haben Sie <strong>von</strong> diesem Zeitpunkt an die <strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r aufgeführten Dokumente<br />
zu unterlassen.<br />
Eine Kopie <strong>de</strong>s Beauftragungsschreibens bitten wir unterschrieben zurückzugeben.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
(Firmenleitung/Geschäftsführer/usw.)<br />
<strong>Bestätigung</strong><br />
Ich bestätige hiermit, die obige Beauftragung anzunehmen <strong>und</strong> versichere die Einhaltung <strong>de</strong>r vorgenannten Regeln.<br />
Anmerkung: Bei <strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Bescheinigungen per DV verwen<strong>de</strong> ich ein Passwort, welches beim Netzwerkadministrator<br />
hinterlegt ist <strong>und</strong> <strong>von</strong> mir nicht weitergegeben wird.<br />
Ich bin einverstan<strong>de</strong>n, dass im Bedarfsfall Informationen über diese Beauftragung <strong>und</strong> gegebenenfalls auch Kopien<br />
dieses bestätigten Beauftragungsschreiben im Rahmen <strong>von</strong> Geschäftsbeziehungen mit K<strong>und</strong>en, Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>und</strong> Abnahmeorganisationen weitergegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Datum: Unterschrift:<br />
________________________ ______________________________<br />
Original an Mitarbeiter, Kopie in Personalakte<br />
Bild 2: Beauftragungsschreiben<br />
Eine Person, die keinen Anstellungsvertrag mit <strong>de</strong>r ausstellen<strong>de</strong>n Firma hat, kann über einen Dienstleistungsvertrag<br />
für diese Aufgaben vorgesehen wer<strong>de</strong>n. Allerdings ist es dann erfor<strong>de</strong>rlich, im jeweiligen<br />
Vertrag <strong>de</strong>n freien Zugang zu <strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>s Unternehmen sicherzustellen, die für die Verifizierung<br />
<strong>und</strong> Validierung <strong>de</strong>r Gegebenheiten durch diese Person <strong>von</strong> Be<strong>de</strong>utung sind.<br />
b) Abnahmebeauftragter <strong>de</strong>s Bestellers<br />
Soweit ein Besteller verlangt, dass ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 ausgestellt wer<strong>de</strong>n soll, so muss er<br />
<strong>de</strong>m Hersteller bzw. seinem Lieferanten rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Abnahme mitteilen, wer sein Abnahmebeauftragter<br />
ist bzw. hat er eine Kontaktadresse anzugeben, damit sich <strong>de</strong>r Hersteller zum geeigneten<br />
Zeitpunkt wegen <strong>de</strong>r Terminabsprache mit <strong>de</strong>m Abnahmebeauftragten Verbindung aufnehmen kann.<br />
Ein solcher Abnahmebeauftragter kann Mitarbeiter <strong>de</strong>s bestellen<strong>de</strong>n Unternehmens sein o<strong>de</strong>r aber<br />
auch einer dritten Organisation angehören <strong>und</strong> per Dienstleistungsvertrag für <strong>de</strong>n Besteller tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Die zusätzliche <strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Prüfergebnisse durch <strong>de</strong>n Abnahmebeauftragten <strong>de</strong>s Bestellers kann<br />
entwe<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>m gleichen Dokument (Abnahmeprüfzeugnis <strong>de</strong>s Herstellers) per Datum, Name, Stellung<br />
<strong>und</strong> Unterschrift erfolgen o<strong>de</strong>r auch in einem getrennten Dokument, das dann in zweckentsprechen<strong>de</strong>r<br />
Form <strong>de</strong>m Dokument <strong>de</strong>s Herstellers zugeordnet wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Der Abnahmebeauftragte <strong>de</strong>s Bestellers übernimmt keinerlei Verantwortung im Hinblick auf die Gesamtkonformität<br />
<strong>de</strong>r Erzeugnisse <strong>und</strong> auch nicht bezüglich <strong>de</strong>r Prüfergebnisse, son<strong>de</strong>rn bestätigt nur<br />
die ihm vorgelegten Prüfergebnisse. Er muss auch nicht an <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Prüfungen teilgenom-<br />
4
men haben, son<strong>de</strong>rn kann sich auf an<strong>de</strong>re Weise versichern, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt<br />
<strong>und</strong> dokumentiert wur<strong>de</strong>n.<br />
Dem Abnahmebeauftragten <strong>de</strong>s Bestellers ist zu diesem Zweck vom Hersteller die gleiche Berechtigung<br />
zum freien Zugang zu gewähren, wie dies für <strong>de</strong>n im Auftrag <strong>de</strong>s Herstellers tätig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
externen Abnahmebeauftragten <strong>de</strong>s Herstellers beschrieben ist.<br />
c) Abnahmebeauftragter nach amtlichen Vorschriften <strong>und</strong> zugehörigen<br />
Technischen Regeln<br />
In manchen Branchen ist für bestimmte Produktgruppen in Bezug auf die <strong>Bestätigung</strong> <strong>von</strong> Eigenschaften<br />
<strong>und</strong> Prüfergebnissen die Einschaltung <strong>von</strong> Abnahmebeauftragten vorgeschrieben, die we<strong>de</strong>r<br />
vom Hersteller o<strong>de</strong>r vom Besteller beauftragt wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn Kraft amtlicher Vorschriften o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
diese ergänzen<strong>de</strong>n Technischen Regeln tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Bereich, in <strong>de</strong>m dies für bestimmte Teilekategorien festgelegt ist, sind Druckgeräte.<br />
In solchen Fällen muss <strong>de</strong>r Besteller <strong>de</strong>m Hersteller/Lieferant vor <strong>de</strong>r Abnahme rechtzeitig mitteilen,<br />
ob er eine bestimmte Abnahmeorganisation vorschreibt, damit <strong>de</strong>r Hersteller diese Organisation zur<br />
Abnahme einla<strong>de</strong>n kann, o<strong>de</strong>r ob er die Auswahl <strong>de</strong>r Abnahmeorganisation <strong>de</strong>m Hersteller überlässt.<br />
We<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Besteller noch <strong>de</strong>r Hersteller haben einen Einfluss auf die Notwendigkeit, ob ein spezieller<br />
Abnahmebeauftragter aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Bestellung mit gesetzlichem<br />
Hintergr<strong>und</strong> tätig wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Sie können das bei<strong>de</strong> auch nicht per Vertrag ausschließen, da es sich bei <strong>de</strong>r Beteiligung dieses Abnahmebeauftragten<br />
um einen hoheitlichen Akt han<strong>de</strong>lt.<br />
Die <strong>Bestätigung</strong> durch <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n amtlichen Vorschriften o<strong>de</strong>r zugehörigen Technischen Regeln (z.B.<br />
AD 2000) genannten Abnahmebeauftragten kann auf <strong>de</strong>m gleichen Dokument (Abnahmeprüfzeugnis<br />
<strong>de</strong>s Herstellers) per Datum, Organisation, Name, Stellung <strong>und</strong> Unterschrift erfolgen als auch in einem<br />
getrennten Dokument, das dann in zweckentsprechen<strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>m Dokument <strong>de</strong>s Herstellers zugeordnet<br />
sein muss.<br />
Auch dieser Abnahmebeauftragte übernimmt keine Verantwortung im Hinblick auf die Gesamtkonformität<br />
<strong>de</strong>r Erzeugnisse, son<strong>de</strong>rn bestätigt nur die aufgeführten Prüfergebnisse.<br />
Muster <strong>de</strong>r vier Prüfbescheinigungsarten im Vergleich<br />
Anhand <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n vier Muster, die alle <strong>de</strong>n gleichen Hersteller, Besteller <strong>und</strong> Liefergegenstand<br />
haben, wer<strong>de</strong>n die Unterschie<strong>de</strong> <strong>de</strong>utlich gemacht <strong>und</strong> es fin<strong>de</strong>n sich alle Elemente, die jeweils<br />
bei <strong>de</strong>r spezifischen Bescheinigung zu beachten sind.<br />
Die Elemente Herstelleranschrift, Bestelleranschrift, Bestell-Nr., Liefergegenstand, die Konformitätsbestätigung<br />
<strong>und</strong> die rechtsverbindliche Unterschrift mit Angabe <strong>de</strong>r Vertretungsbefugnis (hier ppa.)<br />
<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Namens <strong>de</strong>s Unterzeichners sind bei allen vier Bescheinigungsarten i<strong>de</strong>ntisch!<br />
Um es noch einmal zu wie<strong>de</strong>rholen:<br />
Die Erklärung <strong>de</strong>r Konformität <strong>de</strong>s Liefergegenstan<strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Bestellung <strong>und</strong><br />
die <strong>Bestätigung</strong> <strong>de</strong>r Prüfergebnisse im Hinblick auf die Anfor<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Bestellung sind zwei<br />
unterschiedliche Rechtsakte, die jedoch in einem Dokument erfolgen können..<br />
Damit <strong>de</strong>r Leser die Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n 4 Dokumenten besser erkennen kann, sind stets die gleichen<br />
Angaben senkrecht geschrieben <strong>und</strong> die sich beim nächsten Muster än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zusätzlich Angaben<br />
kursiv <strong>und</strong> farbig. Es wird empfohlen, sich die Bil<strong>de</strong>r zu kopieren <strong>und</strong> nebeneinan<strong>de</strong>r zu legen.<br />
5
Werksbescheinigung EN 10204 – 2.1<br />
Breyer & Hoffmann GmbH Waldstraße 14 67890 Bergheim<br />
Firma<br />
AKP AG<br />
Industriestraße 5<br />
88321 Hattorf<br />
Ihre Bestellung Nr. 47652 vom 17. 09. 2006<br />
Liefergegenstand:<br />
10 Tafeln Blech EN 10029 – 20Ax1500x3000<br />
aus Stahl EN 10025 – S235 JR<br />
Das oben beschriebene Produkt ist konform mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Bestellung festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Bergheim, 25. September 2006<br />
Breyer & Hoffmann GmbH<br />
gez. ppa Gerald Frie<strong>de</strong>rici<br />
Gerald Frie<strong>de</strong>rici<br />
Bild 3: Muster Werksbescheinigung 2.1<br />
6
Werkszeugnis EN 10204 – 2.2<br />
Breyer & Hoffmann GmbH Waldstraße 14 67890 Bergheim<br />
Firma<br />
AKP AG<br />
Industriestraße 5<br />
88321 Hattorf<br />
Ihre Bestellung Nr. 47652 vom 17. 09. 2006<br />
Liefergegenstand:<br />
10 Tafeln Blech EN 10029 – 20Ax1500x3000<br />
aus Stahl EN 10025 – S235 JR<br />
Das oben beschriebene Produkt ist konform mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Bestellung festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Prüfergebnisse:<br />
Chemische Zusammensetzung C 0,18%<br />
Zugfestigkeit Rm 480 Mpa<br />
Streckgrenze ReH 270 Mpa<br />
Bruch<strong>de</strong>hnung 27 %<br />
Bergheim, 25. September 2006<br />
Breyer & Hoffmann GmbH<br />
gez. ppa Gerald Frie<strong>de</strong>rici<br />
Gerald Frie<strong>de</strong>rici<br />
Bild 4: Muster Werkszeugnis 2.2 (Unterschie<strong>de</strong> zu 2.1 in blau)<br />
7
Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 – 3.1<br />
Breyer & Hoffmann GmbH Waldstraße 14 67890 Bergheim<br />
Firma<br />
AKP AG<br />
Industriestraße 5<br />
88321 Hattorf<br />
Ihre Bestellung Nr. 47652 vom 17. 09. 2006<br />
Liefergegenstand:<br />
10 Tafeln Blech EN 10029 – 20Ax1500x3000<br />
aus Stahl EN 10025 – S235 JR<br />
Das oben beschriebene Produkt ist konform mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Bestellung festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Gleichzeitig wird bestätigt, dass die festgestellten Prüfergebnisse die Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r<br />
Bestellung erfüllen.<br />
Schmelzen-Nr. A 3315-4 Herstellerzeichen B-H-B<br />
Kennzeichnung 1.0038<br />
Prüfergebnisse:<br />
Chemische Zusammensetzung C 0,18%<br />
Zugfestigkeit Rm 480 Mpa<br />
Streckgrenze ReH 270 Mpa<br />
Bruch<strong>de</strong>hnung 27 %<br />
Bergheim, 25. September 2006<br />
Breyer & Hoffmann GmbH<br />
gez. ppa Gerald Frie<strong>de</strong>rici<br />
Gerald Frie<strong>de</strong>rici<br />
Abnahmebeauftragter<br />
Bild 5: Muster Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (Unterschie<strong>de</strong> zu 2.2 in rot)<br />
8
Abnahmeprüfzeugnis EN 10204 – 3.2<br />
Breyer & Hoffmann GmbH Waldstraße 14 67890 Bergheim<br />
Firma<br />
AKP AG<br />
Industriestraße 5<br />
88321 Hattorf<br />
Ihre Bestellung Nr. 47652 vom 17. 09. 2006<br />
Liefergegenstand:<br />
10 Tafeln Blech EN 10029 – 20Ax1500x3000<br />
aus Stahl EN 10025 – S235 JR<br />
Das oben beschriebene Produkt ist konform mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Bestellung festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Gleichzeitig wird bestätigt, dass die festgestellten Prüfergebnisse die Anfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r<br />
Bestellung erfüllen.<br />
Schmelzen-Nr. A 3315-4 Herstellerzeichen B-H-B<br />
Kennzeichnung 1.0038<br />
Prüfergebnisse:<br />
Chemische Zusammensetzung C 0,18%<br />
Zugfestigkeit Rm 480 Mpa<br />
Streckgrenze ReH 270 Mpa<br />
Bruch<strong>de</strong>hnung 27 %<br />
Bergheim, 25. September 2006<br />
Breyer & Hoffmann GmbH für AKP AG<br />
gez. ppa Gerald Frie<strong>de</strong>rici gez. Heike Hoffmann<br />
Gerald Frie<strong>de</strong>rici Heike Hoffmann<br />
Abnahmebeauftragter Abnahmebeauftragte<br />
Bild 6: Muster Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (Unterschie<strong>de</strong> gegenüber 3.1 in lila <strong>und</strong> kursiv)<br />
9