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Bescheid - Baubewilligung - St. Marienkirchen bei Schärding

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___________________________________________<br />

(<strong>St</strong>adt-, Markt-Gemeindeamt, pol. Bezirk)<br />

, am<br />

Tel.: RSb<br />

Fax:<br />

Zl.:<br />

Gegenstand: Verlängerung der Frist für die Fertigstellung<br />

des baubehördlich bewilligten Bauvorhabens<br />

auf dem Grundstück<br />

KG<br />

Bezug: Ihr Ansuchen vom<br />

An<br />

<strong>Bescheid</strong><br />

Auf Grund Ihres obgenannten Ansuchens ergeht folgender<br />

Spruch<br />

Gemäß § 38 Abs. 4 O.ö. BauO 1994, LGBl. Nr. 66, wird für das mit <strong>Bescheid</strong> des Bürgermeisters vom<br />

, Zl. , genehmigte Bauvorhaben die Frist für die Fertigstellung dieses<br />

Bauvorhabens um ........... Jahre verlängert.<br />

Hiefür haben Sie nach der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2002, LGBl , TP<br />

mit dem <strong>bei</strong>liegenden Zahlschein binnen 2 Wochen nach Zustellung dieses <strong>Bescheid</strong>es<br />

eine Verwaltungsabgabe von € zu entrichten.<br />

Begründung<br />

In dem obgenannten Ansuchen machen Sie glaubhaft geltend, dass Sie an der rechtzeitigen Fertigstellung des<br />

Bauvorhabens gehindert waren, weil<br />

In Ihrem Ansuchen ist auch glaubhaft dargetan, dass es Ihnen möglich ist, innerhalb der bewilligten Nachfrist das<br />

Bauvorhaben fertig zu stellen.<br />

Es war daher Ihrem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu entsprechen.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diesen <strong>Bescheid</strong> ist die Berufung zulässig, die innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses<br />

<strong>Bescheid</strong>es schriftlich oder nach Maßgabe der <strong>bei</strong> der Behörde zur Verfügung stehenden Mittel auch telegrafisch,<br />

fernschriftlich oder sonst automationsunterstützt <strong>bei</strong>m Gemeindeamt eingebracht werden kann. Die Berufung hat<br />

den bekämpften <strong>Bescheid</strong> zu bezeichnen und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten.<br />

1 Zahlschein<br />

Der Bürgermeister:<br />

____________________________________________________________________________________________________________<br />

© RiS GmbH, OÖ Gemeindebund: BAUBEWILLIGUNG - VERLÄNGERUNG DER BAUFERTIGSTELLUNGSFRIST Bau-41/2002<br />

NACHDRUCK VERBOTEN!


Dieser <strong>Bescheid</strong> ergeht weiters an:<br />

1. Bezirkshauptmannschaft als Naturschutzbehörde<br />

2. Landesstraßenverwaltung <strong>bei</strong>m Amt der OÖ Landesregierung, Klosterstraße 7, 4020 Linz<br />

3. Land- und Forstwirtschaftsinspektion <strong>bei</strong>m Amt der OÖ Landesregierung,<br />

(<strong>bei</strong> land- und forstwirtschaftlichen Zweckbauten)<br />

4. Grundeigentümer der Baugrundstücke (wenn vom Antragsteller verschieden)

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