Aufwandsentschädigung - Einzelerklärung § 3.26
Aufwandsentschädigung - Einzelerklärung § 3.26
Aufwandsentschädigung - Einzelerklärung § 3.26
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Name, Vorname des/der Mitarbeitenden Straße, Hausnummer Telefon privat<br />
Konto-Nummer Name der Bank Bankleitzahl Postleitzahl, Wohnort<br />
Bitte Zutreffendes ankreuzen !<br />
ERKLÄRUNG ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DES STEUERFREIBETRAGS BEI EINNAHMEN<br />
AUS BETREUERTÄTIGKEIT im Lohnsteuerabzugsverfahren nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG<br />
NUR FÜR PADAGOGISCHES PERSONAL<br />
NICHT FÜR VERWALTUNG, KÜCHE, REINIGUNG<br />
Beschäftigungsstelle<br />
Art der Tätigkeit, z.B. Waldheimleitung, Gruppenleitung“<br />
<strong>§</strong> 3 Nr.26 WH<br />
WALDHEIM ............................................................<br />
Ergänzende Angaben zur Person<br />
pädagogische/r Waldheim-Mitarbeiter/in<br />
Sozialversicherungsnummer Name der Krankenkasse Staatsangehör. Geburtsdatum Geburtsort<br />
Außerhalb der Waldheimzeit<br />
tätig als Student / Studentin<br />
In diesem Jahr kurzfristig tätig<br />
gewesen<br />
vom bis Arbeitstage<br />
Angaben zur Versteuerung<br />
Ich beantrage die Berücksichtigung des Steuerfreibetrags (1.848 € im Jahr) nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG<br />
im Lohnsteuerabzugsverfahren:<br />
Das ganze Entgelt soll als steuer- und sozialversicherungsfreie Einnahme behandelt werden, bis der Freibetrag<br />
von 1.848 € ausgeschöpft ist.<br />
Den Steuerfreibetrag habe ich in diesem Kalenderjahr bereits in Höhe von _______________€ in Anspruch<br />
genommen.<br />
Den Steuerfreibetrag nehme ich zur Zeit parallel noch bei folgenden Tätigkeiten in Anspruch<br />
Art der Tätigkeit Arbeitgeber Zeitraum<br />
Steuerfreibetrag in Höhe von<br />
(€ im Monat oder Jahr)<br />
€ im Monat<br />
€ im Jahr<br />
€ im Monat<br />
€ im Jahr<br />
Ich versichere, dass ich die Hinweise über die Steuervergünstigung nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG (s. Rückseite) zur Kenntnis<br />
genommen habe und dass meine Angaben in dieser Erklärung vollständig und richtig sind. Ich verpflichte mich, alle<br />
Veränderungen, die die Beantwortung vorstehender Fragen betreffen, der gehaltszahlenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.<br />
Mir ist bekannt, dass ich alle Aufwendungen, die durch eine unterlassene oder verspätete Mitteilung entstehen,<br />
dem Arbeitgeber ersetzen muss. Auf eine tarifliche oder gesetzliche Ausschlussfrist kann ich mich nicht berufen.<br />
Datum ............................... Unterschrift des/der Mitarbeitenden: ........................................................................<br />
Tätigkeit Berechnung der Vergütung in € Auszahlung (in der Regel Überweisung)<br />
vom bis Arb.tage Grundverg Treuepr. x Wochen Gesamt € Datum Erhalten (Unterschrift)<br />
Berechnet und festgestellt: Unterschrift des<br />
Datum Waldheimleiters:
Hinweise für den Arbeitnehmer zur<br />
Steuervergünstigung nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG für nebenberufliche Tätigkeiten<br />
1. Allgemeines - Rechtsgrundlage<br />
<strong>§</strong> 3 Einkommensteuergesetz („Steuerfreie Einnahmen“):<br />
Steuerfrei sind<br />
26. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren<br />
nebenberufliche Tätigkeiten, aus nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder der nebenberufliche<br />
Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person<br />
des öffentlichen Rechts oder einer unter <strong>§</strong> 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung<br />
zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (<strong>§</strong><strong>§</strong> 52 bis 54 der Abgabenordnung)<br />
bis zur Höhe von insgesamt 1.848 € im Jahr. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten<br />
Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden<br />
Ausgaben abweichend von <strong>§</strong> 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen<br />
werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.<br />
<strong>§</strong> 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Teil IV:<br />
... Steuerfreie <strong>Aufwandsentschädigung</strong>en und die in <strong>§</strong> 3 Nr. 26 genannten steuerfreien Einnahmen gelten<br />
nicht als Arbeitsentgelt<br />
R 17 Abs. 2 Lohnsteuerrichtlinien (LStR)<br />
Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein<br />
Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. ... Mehrere gleichartige Tätigkeiten<br />
sind zusammenzufassen. ..<br />
.<br />
Der Freibetrag nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG von bis zu 1.848 € im Jahr kann bereits beim Lohnsteuerabzugsverfahren<br />
berücksichtigt werden.<br />
Der Freibetrag nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ausgeübt<br />
werden. Es können lediglich die Beträge, die beim einen Arbeitgeber noch nicht ausgeschöpft sind, beim<br />
anderen geltend gemacht werden.<br />
2. Lohnsteuerrechtliche Konsequenzen<br />
Beim Lohnsteuerabzug kann der Höchstbetrag von 1.848 € voll berücksichtigt werden, auch wenn die Beschäftigung<br />
nicht während des ganzen Jahres ausgeübt wird.<br />
3. Werbungskostenabzug<br />
Wird der Freibetrag nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen, dürfen die mit der nebenberuflichen Tätigkeit<br />
in Zusammenhang stehenden Ausgaben nur insoweit bei der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten<br />
abgezogen werden, als sie den in Anspruch genommenen Freibetrag übersteigen.<br />
4. Erklärung zur Berücksichtigung des Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren<br />
Zur Berücksichtigung der Steuervergünstigung nach <strong>§</strong> 3 Nr. 26 EStG beim Lohnsteuerabzugsverfahren wird eine<br />
schriftliche Erklärung von Ihnen benötigt.<br />
© Ev Kipfl Stgt 21.03.2006 / Formulare / Personal / Waldheim